FAQ`s â Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE
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FAQ`s â Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE
FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Abläufe Frage Antwort Wie sind die weiteren Verhandlungsabläufe? Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD, KSD, RSD) Andere Beschäftigtengruppen Was fordert ver.di für dieses Berufsfeld? Angebot Welches Angebot der Arbeitgeber gibt es? Aktionen Aktivitäten Was passiert ergänzend zu der Tarifauseinandersetzung? Arbeitgeber Welche Arbeitgeber sind von der Tarifauseinandersetzung betroffen? ver.di hat die Eingruppierungsvorschriften für den Sozial- und Erziehungsdienst zum 31.12.2014 gegenüber den kommunalen Arbeitgebern (VKA) gekündigt. Am 18.12.2014 hat die ver.di-Bundestarifkommission die Eckpunkte der Forderung beschlossen. Am 25.02.2015 ,23.03.2015, 09./16./20. + 21.04.2015 waren die Verhandlungstermine mit den Arbeitgebervertretern. Diese haben bis zum letzten Termin kein Angebot vorgelegt. Nachdem die ver.di Bundestarifkommission das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat und die Mitglieder sich in einer Urabstimmung mit 93,44 Prozent für einen unbefristeten Streik zur Durchsetzung ihrer Forderungen entschieden haben, wurde am 8. Mai 2015 mit den Streiks begonnen. Ziel ist endlich ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeberseite. Auf jeden Fall werden wir unseren Forderungen weiterhin Nachdruck verleihen müssen, da die Arbeitgeber keinen Grund für eine Aufwertung der sozialen Berufe sehen. ver.di fordert die Eingruppierung in die S 17 anstatt in die S 14. Die Kolleginnen sind in diesem Bereich vor extreme gesellschaftliche Herausforderungen gestellt und tragen eine immense Verantwortung für das Kindeswohl Derzeit sind nur die in die S-Tabelle eingruppierten Beschäftigten zum Streik aufgerufen, da nur deren Eingruppierungsvorschriften gekündigt werden konnten. Die anderen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen können ihre Solidarität durch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb ihrer Arbeitszeit ausdrücken. Sofern es durch den Arbeitgeber zu sogenannten „Betriebsschließungen“/“Aussperrungen“ oder ähnlichem kommt müsste in vielen Fällen der Arbeitgeber eigentlich das Entgelt trotzdem fortzahlen. Sofern der Arbeitgeber dies nicht macht oder machen will, erhalten die ver.di-Mitglieder ebenfalls Streikunterstützung. In diesen Fällen sollte aber auch umgehend die jeweilige Streikleitung informiert und das weitere Vorgehen mit ihr abgestimmt werden. Gerade in diesen Fällen ist es aber umso wichtiger, die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst aktiv zu unterstützen um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Es gibt kein Angebot der Arbeitgeber, sie haben lediglich ein Vorschlagspapier überreicht, welches allerdings nur marginale Veränderungen zur Diskussion stellt. Für die Basiseingruppierung sehen sie in keinem der angesprochenen Berufsfelder einen Grund für eine Verbesserung. Flankierend zu den Verhandlungsterminen wird es regionale und überregionale Veranstaltungen geben, in denen die gesellschaftliche Bedeutung des Sozial- und Erziehungsdienstes herausgestellt wird. Informieren Sie sich vor Ort in Ihrem ver.diBezirk oder auf unserer Kampagnenseite www.soziale-berufe-aufwerten.de oder verfolgen Sie die Presse. Zunächst alle Arbeitgeber, die einem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) angehören. Darüber hinaus auch freie und kirchliche Träger, die den TVöD durch Haustarifvertrag oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwenden (wie z. B. die evangelische Kirche der Pfalz, einzelne Einrichtungen der Lebenshilfe oder der AWO). Voraussetzung: die Eingruppierungsregelungen nach dem TVöD finden Anwendung, entweder durch Mitgliedschaft des Arbeitgebers im kommunalen Arbeitgeberverband oder durch eine Anwendungsvereinbarung (Haustarifvertrag oder Arbeitsvertrag). Sofern unklar ist, ob in einem Betrieb gestreikt werden darf, kann diese Frage mit dem zuständigen ver.di-Bezirk geklärt werden. Ich bin Reinigungs- oder Wirtschaftskraft, Koch/Köchin, HausmeisterIn - darf ich mitstreiken? 1 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Aufwertungskampagne Frage Was gehört noch zur Aufwertungskampagne? Auskunft An wen kann ich mich wenden, um mehr über die örtliche Situation zu erfahren? Werden die vielen befristeten Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst auch zum Thema gemacht? Welche Berufsgruppen sind von der Tarifauseinandersetzung betroffen? Befristungen Berufsgruppen Betreuungsschlüssel Warum verhandelt ver.di nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel und für bessere Arbeitsbedingungen? Eltern Wie werden Eltern im Kita-Bereich beteiligt? ErzieherInnen Was fordert ver.di für ErzieherInnen? Wann kommt es zu einem Erzwingungsstreik? Erzwingungsstreik Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung Feiertage Was fordert ver.di für diese Gruppe? Erhalte ich für die Feiertage auch Streikunterstützung? Antwort http://www.soziale-berufe-aufwerten.de ist die Seite im Internet, auf der Informationen eingestellt werden und auf der man sich als UnterstützerIn unseres Anliegens eintragen kann. Begleitend zu der Tarifauseinandersetzung wird es Großplakate geben und im gesamten Bundesgebiet medienwirksame Aktionen, in der die Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes der Öffentlichkeit dargestellt werden. Dazu sollten Sie sich an den ver.di-Bezirk vor Ort wenden. In der Tarifauseinandersetzung geht es um die Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale in der S-Tabelle. Die Problematik der vielen befristeten Stellen wird im Rahmen der Aufwertungskampagne in die Öffentlichkeit getragen. ver.di lehnt Befristungen, für die es keinen sachlichen Grund (wie z.B. Schwangerschaftsvertretungen etc.) gibt, ab. Alle nach den besonderen Tätigkeitsmerkmalen für den Sozial- und Erziehungsdienst eingruppierten Beschäftigten, insbesondere Kinderpfleger/-innen, Erzieher/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Heilpädagogen/-innen, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung, Kitaleitungen usw.. Nicht dazu gehören jedoch die Praktikant/innen in diesen Bereichen, die dem TVPöD unterliegen. Für sie wird es in der Auseinandersetzung teilweise spezielle Angebote geben. Wie einbeziehen? Die Personalbemessung und Vor- und Nachbereitungszeiten etc. sind in den Ländergesetzen bzw. –vorschriften geregelt und daher nicht Thema dieser Tarifauseinandersetzung. Allerdings hat sich ver.di ganz klar dazu in Publikationen http://sozialearbeit.verdi.de/arbeitsbereiche/kindertageseinrichtungen-horteganztagsschule/++co++b7af4204-08dc-11e4-8f33-525400248a66 Stellung bezogen und auch in vielen Bundesländern Aktionen zu den dortigen Kitagesetzen initiiert oder unterstützt. Wir sind bemüht und engagiert in Bündnissen mit Eltern, um zu verdeutlichen, dass es um eine gemeinsame Sache geht, eine angemessene Bezahlung der Fachkräfte erforderlich ist, um weiterhin die hochqualifizierte Arbeit im Sinne der Kinder und Eltern sicherstellen zu können. Auf unserer Internetseite soziale-berufeaufwerten.de haben sich zahlreiche Elternbeiräte (u. a. auch die 2014 gegründete Bundeselternvertretung) als Unterstützer/-innen eingetragen. Natürlich wünschen wir uns dort noch mehr Präsenz. Außerdem sind direkte Protestschreiben an die Arbeitgeberseite in der Tarifauseinandersetzung ebenfalls von Bedeutung. Hierzu besteht im Internet auch die Möglichkeit e-cards direkt an die jeweiligen (Ober)Bürgermeister/innen, Landräte und Kommunalpolitiker zu stellen. (https://www.soziale-berufe-aufwerten.de/unterstuetzen/e-card-senden/ ver.di fordert, die Regeleingruppierung für ErzieherInnen von der S 6 in die S 10 zu verändern, mit herausgehobener Tätigkeit, die Zuordnung in die S 11 bzw. S 13. Nachdem die Verhandlungen gescheitert sind und sich die Mitglieder mit 93,44 Prozent für einen Erzwingungsstreik ausgesprochen haben, wird seit dem 8. Mai 2015 unbefristet gestreikt. Hierbei werden viele Einrichtungen unbefristet bestreikt, einzelne Einrichtungen beginnen erst zu einem späteren Zeitpunkt oder streiken zunächst nur ein paar Tage. ver.di fordert aufgrund der veränderten Bedingungen die Aufnahme der Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in die Tätigkeitsmerkmale und die Zuordnung zur S 10 bzw. S 12. Sofern der Arbeitgeber für Feiertage kein Entgelt zahlt, erhalten die Streikenden auch für diese Tage von ver.di eine entsprechende Streikunterstützung. 2 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Forderung Frage Was fordert ver.di? Fort- und Weiterbildung Ist die Fort- und Weiterbildung ein Thema in der Tarifauseinandersetzung? Finanzierung Wie können die ver.diForderungen bezahlt werden? Grund für die Tarifauseinanderset zung Warum führt ver.di die Tarifauseinandersetzung für den Sozial- und Erziehungsdienst? KindheitspädagogInnen Warum sollen KindheitspädagogInnen nicht ausdrücklich im Tarifvertrag aufgeführt werden? Kitaleitungen Was fordert ver.di für diese Gruppe? Antwort Am 18.12.2014 hat die Bundestarifkommission die Eckpunkte der Forderung beschlossen. Die Einkommen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sollen durch Neuregelung der Eingruppierung innerhalb der S-Tabelle statusverbessernd im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent angehoben werden. Zusätzliche Verbesserungen sollen im Bereich der Behindertenhilfe erfolgen. Insbesondere für die Kitaleitungen sollen Kinderzahlen, Gruppen und Beschäftigtenzahl bei der Eingruppierung Berücksichtigung finden. Alle Vorbeschäftigungszeiten sollen zwingend bei der Stufenzuordnung anerkannt werden. Die Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst müssen sich ständig weiterbilden und tun dies auch engagiert. ver.di fordert eine höhere Eingruppierung für alle Tätigkeiten, für die eine Zusatzqualifikation erforderlich ist. Außerdem fordern wir eine Zulage von 100,- € mtl. für Beschäftigte, die als Praxisanleiter/-in oder Ausbilder/in tätig sind. Qualifizierte Fachkräfte kosten Geld, das ist in anderen Branchen überhaupt nicht strittig, nur im Sozial- und Erziehungsdienst in der Pflege und anderen frauentypischen Bereichen wird dies zum Thema gemacht. Untersuchungen (z.B. DIWWochenbericht 26/2013) zum Kosten-Nutzen-Verhältnis frühkindlicher Bildungsinvestitionen zeigen, dass die Gesellschaft perspektivisch für jeden investierten Euro zwei bis sechzehn Euro zurückerhält. Die Aufwendungen für frühe Bildung sind im internationalen Vergleich deutlich zu gering. Gerade einmal 0,46 Prozent des Bruttoinlandprodukts gibt Deutschland für Vorschulerziehung aus.In anderen Europäischen Ländern wie Frankreich (0,68 Prozent), Spanien (0,70 Prozent) oder Schweden (0,71 Prozent) sind die öffentlichen Ausgaben dafür deutlich höher. In Dänemark sind es mit 1,01 Prozent sogar mehr als doppelt so viel. (vgl. dazu unsere Grafik https://www.soziale-berufeaufwerten.de/aktuelles/nachrichten/was-sind-uns-kinder-wert/) Außerdem hat ver.di ein Steuerkonzept vorgelegt, dessen Umsetzung insgesamt 80 Milliarden Euro jährlich an Mehreinnahmen bringen würde. Die Personalhaushalte der Kommunen würden bei Umsetzung der ver.di-Forderungen für den Sozial- und Erziehungsdienst nur um etwa ein Prozent steigen. In Bayern werden die Kosten der Träger zu 50,6% refinanziert. Mit der Aufwertungskampagne wollen wir den hohen Stellenwert, den der Sozialund Erziehungsdienst für unsere moderne Gesellschaft hat, deutlich machen. In der Tarifauseinandersetzung wollen wir dafür sorgen, dass die Eingruppierung und damit die Bezahlung der Beschäftigten in diesem Tätigkeitsfeld der großen Bedeutung und den hohen Anforderungen ihrer Arbeit gerecht werden. Seit einigen Jahren werden an Hochschulen Studiengänge für frühkindliche Bildung angeboten. Dabei handelt es sich um einen anderen Ausbildungsweg, der pädagogische Fachkräfte für die Elementarbildung ausbildet. Allerdings richtet sich die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit und Stellenbeschreibungen der Arbeitgeber für KindheitspädagogInnen gibt es noch nicht. KindheitspädagogInnen sind deshalb wie alle anderen Beschäftigten nach dem durch ihre jeweilige Tätigkeit erfüllten Tätigkeitsmerkmal eingruppiert. Da auch die Ausbildung an der Fachschule (ErzieherIn mit staatlicher Anerkennung) weitreichende Verbesserungen erfahren hat gehen wir von einem vergleichbaren Kompetenzniveau aus. Die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte bezieht alle KollegInnen ein – egal wo sie ausgebildet wurden. Die Kitaleitungen sind zentraler Bestandteil unserer Forderung. Die bisherige Eingruppierung entspricht nicht den hohen Anforderungen an diese Aufgabe. Da Kitaleitung einen hohen Anteil von Teamführung, Konzeptentwicklung und Netzwerksarbeit beinhaltet, fordern wir die Verbesserung der Leitungseingruppierung und die Berücksichtigung von Personal-, Gruppen- oder Kinderzahlen bei der Differenzierung nach der Einrichtungsgröße (bislang war es nur die Kinderzahl). 3 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Kommunikation Frage Wie erfahre ich, was in der Tarifauseinandersetzung aktuell passiert? Antwort AnsprechpartnerInnen sind in den ver.di-Bezirken vor Ort. Darüber hinaus stellt ver.di im Netz auf verschiedenen Seiten Informationen zur Verfügung: http://www.soziale-berufe-aufwerten.de http://sozialearbeit.verdi.de https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchen/sozial-und-erziehungsdienst https://mitgliedernetz.verdi.de/individuell - Soziale Berufe aufwerten Darüber hinaus haben wir eine zentrale Hotline für grundsätzliche Fragen eingerichtet. Die Hotline ist unter der kostenfreien Servicenummer zu erreichen: 0800-83 73 4 15 oder 0800-verdi 15 Montag – Freitag 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag 09:00 bis 16:00 Uhr Mitgliedschaft Ich bin nicht in der Gewerkschaft, kann ich trotzdem streiken? Mitgliederbeteiligung Wie sind die Mitglieder an der Tarifauseinandersetzung beteiligt? Notdienst Wie entstehen „Notdienstvereinbarungen“? Online Quellen Wo erfahre ich mehr über die Aufwertungskampagne? Das im Grundgesetz verankerte Streikrecht ist nicht an die Gewerkschaftsmitgliedschaft gebunden. Einem gewerkschaftlichen Streikaufruf können – und sollten – alle Beschäftigten des Tarifbereichs folgen. Aber Streikgeld erhalten nur die Gewerkschaftsmitglieder von ihrer Gewerkschaft. Zu bedenken ist, dass nur Gewerkschaftsmitglieder durch ihren Beitrag die Streikkasse, und damit die materielle Grundlage für unsere Konfliktfähigkeit schaffen. Tariffragen sind Machtfragen, d.h. je mehr wir sind, desto durchsetzungsstärker sind wir auch. Schon lange im Voraus haben die Mitglieder ausführliche Diskussionen in den Bezirken und Landesbezirken über mögliche Forderungen geführt. Die jährlichen „Kasseler Konferenzen“ waren dafür die bundesweite Plattform. Zuletzt wurde auf einer Delegiertentagung im September 2014 und auf der 8. Tarifpolitischen Konferenz im November 2014 eine berufsfachliche Empfehlung für die ver.diBundestarifkommission erarbeitet, die in den Forderungsbeschluss eingeflossen ist. Während der Tarifauseinandersetzung werden ehrenamtliche KollegInnen aus dem ganzen Bundesgebiet die Verhandlungen berufsfachlich begleiten. Alle von den Tarifverträgen betroffenen Mitglieder wurden in die Urabstimmung miteinbezogen. Auch wenn ein Verhandlungsergebnis erzielt wird, werden die Mitglieder dazu in einer Abstimmung befragt. Notdienstvereinbarungen stellen ein Angebot an die Arbeitgeber dar, gemeinsam mit uns die Folgen des Streiks in besonderen Fällen insbesondere auch für die Eltern zu reduzieren. Sie werden zwischen ver.di und dem entsprechenden Träger abgeschlossen. Weitere online Quellen: http://www.soziale-berufe-aufwerten.de https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/soziale-berufe-aufwerten http://sozialearbeit.verdi.de https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchen/sozial-und-erziehungsdienst https://mitgliedernetz.verdi.de/individuell - Soziale Berufe aufwerten https://gemeinden-bayern.verdi.de/fachgruppen/sozial-kinder-und-jugendhilfe Facebook unter: Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Bayern PraktikantInnen Ich bin PraktikantIn, darf ich mitstreiken? Für die Anerkennungspraktikanten/-innen besteht ein eigenständiger Tarifvertrag, der nicht gekündigt ist, sodass für sie Friedenspflicht besteht. Sie können ihre Solidarität durch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb ihrer Arbeitszeit ausdrücken. 4 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Rahmenbedingungen Frage Auch die sonstigen Arbeitsbedingungen im Sozial- und Erziehungsdienst sind häufig schlecht, geht es in der Tarifauseinandersetzung auch darum? S-Tabelle Was ist die S-Tabelle? Schließung Meine KiTa wird nicht bestreikt, der Arbeitgeber hat sie aber trotzdem geschlossen. Was kann ich machen? SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen Bin ich als SozialarbeiterIn oder SozialpädagogIn bei ver.di richtig vertreten? Was fordert ver.di für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen? Antwort In der Tarifauseinandersetzung geht es um die Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale. Die schlechten Arbeits- und Rahmenbedingungen in den verschiedenen Berufsfeldern sind bei ver.di ein permanentes Thema. Mit vielen Veröffentlichungen (u. a. Fallzahlbemessung im ASD, bundeseinheitliche Mindeststandards für Kitas), in vielen Diskussionen mit Verantwortlichen und mit vielen Aktionen vor Ort macht ver.di immer wieder auf Verbesserungsbedarfe aufmerksam. Das wird auch im Rahmen der Aufwertungskampagne während und nach der Tarifauseinandersetzung weiter Thema sein. Die S-Tabelle ist eine besondere Entgelttabelle innerhalb des TVöD für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Sie wurde 2009 – nach zehnwöchigem Erzwingungsstreik – als Ergebnis einer Tarifrunde vereinbart, in der sich die in ver.di organisierten Beschäftigten der Sozialen Arbeit gegen eine dramatische Absenkung ihrer Entgelte gewehrt haben. Entgegen anderslautender Verabredungen waren die Arbeitgeber nicht bereit, die ehemals bestehenden Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen bei der Bezahlung zu berücksichtigen. Damit wäre das Bezahlungsniveau um bis zu zwei Entgeltgruppen abgesenkt worden. Mit der Einführung der S-Tabelle konnte dies verhindert werden. In der STabelle werden im Wesentlichen die früheren Aufstiege und Zulagen des BAT abgebildet. Die S-Tabelle ist neben der allgemeinen Entgelttabelle sowie den weiteren Tabellen Gegenstand der allgemeinen Tarifrunden Bund/VKA (2010, 2012, 2014, …). Eltern: Wenden sie sich an den politisch verantwortlichen in ihrer Kommune. Wenn der Arbeitgeber zusätzliche nicht oder nur teilweise bestreikte Einrichtungen schließt macht er damit deutlich, dass es tatsächlich die Arbeitgeber sind, die nicht nur nicht bereit sind mehr Geld in die Erziehung zu investieren, sondern dass sie es nicht nur in Kauf nehmen sondern sogar provozieren, dass die Tarifrunde zu Lasten der Eltern und Kinder veschärft wird. Beschäftigte: Dies hängt von der Begründung des Arbeitgebers ab. Sie sollten dem Arbeitgeber in jedem Fall aber zunächst „ihre Arbeitskraft anbieten“. Sofern der Arbeitgeber auch kein Entgelt zahlen will, erhalten ver.di-Mitglieder auch in diesen Fällen Streikunterstützung. Genauere Informationen erhalten sie in diesen Fällen von der Streikleitung oder ihrem ver.di-Bezirk. ver.di hat für die Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen die gleichen Tarifforderungen aufgestellt wie für die anderen Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst: Ihre Eingruppierung soll so verbessert werden, dass sich Einkommenserhöhungen im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent ergeben. Konkret bedeutet dies, dass Beschäftigte mit Regeltätigkeiten statt in der Entgeltgruppe S 11 in Entgeltgruppe S 15, Beschäftigte mit schwierigen fachlichen Aufgaben statt in Entgeltgruppe S 12 in Entgeltgruppe S 16, Beschäftigte im Allgemeinen Sozialdienst statt in Entgeltgruppe S 14 in Entgeltgruppe S 17 und Beschäftigte mit schwierigen fachlichen Aufgaben bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung statt in Entgeltgruppe S 17 in Entgeltgruppe S 18 eingruppiert sein sollen. Auch in die Aufwertungskampagne sind die Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen einbezogen. Und wie auch bei den anderen Berufsgruppen gilt: Je mehr Beschäftigte sich in ver.di organisieren, um so mehr können wir erreichen! Hier noch der Link zu unserer Seite: https://www.verdi.de/ueber-uns/mitglied-werden 5 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Streikgeld Frage Wie wird das Streikgeld berechnet? Antwort Für ein Regelarbeitsverhältnis bzw. bei gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ergibt sich als Faustregel: Das 2,2fache (für neu eingetretene Mitglieder) bzw. das 2,5fache (ab 12 Monaten ver.di Mitgliedschaft) des Monatsbeitrages für jeden Streiktag (plus 2,50€ pro unterhaltspflichtigem Kind). Die folgende Formel soll die Berechnung für Schicht- und Teilzeitbeschäftigte mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit möglich machen. Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Der Stundenfaktor ist abhängig von der Anzahl der streikbedingten ausgefallenen Stunden an einem Arbeitstag und „verteilt“ das Monatsentgelt auf die tatsächliche Arbeitszeit. Deswegen ist auch keine gesonderte Streikunterstützung für Wochenenden notwendig. Sofern der Arbeitgeber für Feiertage kein Entgelt zahlt, erhalten die Streikenden auch für diese Tage von ver.di eine entsprechende Streikunterstützung. Streikmöglichkeit Wann darf ich streiken? Verhandlungskommission Wie setzt sich die Verhandlungskommission für den Sozial- und Erziehungsdienst zusammen? Wie lange? Wie lange streikt ver.di? Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes Der Durchschnittsbeitrag wird aus dem Durchschnitt der in den letzten drei Beitragsmonaten vor Beginn des Arbeitskampfes entrichteten satzungsgemäßen Beiträge gebildet. Ein nach § 14 Abs. 4 der ver.di-Satzung freiwillig erhöhter Beitrag führt nicht zu einer erhöhten Unterstützung. Im Falle von Neueintritten (§ 11 Ziffer 3) wird der Beitrag des ersten Mitgliedschaftsmonates zugrunde gelegt. Das gleiche gilt für Mitglieder, die erst innerhalb der letzten drei Beitragsmonate vor dem Streik in ein Arbeitsverhältnis eingetreten sind oder deren Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum ruhte. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von € 2,50 gezahlt. Wie sich die Streikzeit berechnet, ist abhängig vom ver.di-Streikaufruf. Die Streikzeit entspricht generell der betriebsüblichen Arbeitszeit an einem Arbeitstag. Beschäftigte in Schichtarbeit werden i.d.R. für die Dauer der Schicht aufgerufen. Hat jemand seinen freien Tag, ist dies keine Streikzeit. Die Streikleitung legt fest, ob alle vor Ort bleiben müssen oder ob Beschäftigte auch früher nach Hause gehen können. Streikende müssen sich täglich bei ihrer Gewerkschaft registrieren. Es werden hierzu üblicherweise Streiklokale eingerichtet. Die Registrierung ist besonders wichtig für die Auszahlung des Streikgeldes. Arbeitnehmerinn und Arbeitnehmer können streiken, wenn sie dazu von einer Gewerkschaft aufgerufen werden. Wenn in der Tarifauseinandersetzung für den Sozialund Erziehungsdienst Streiks erforderlich werden, werden konkrete Streikaufrufe von der Gewerkschaft ver.di herausgegeben. Näheres ist dann vom örtlichen ver.diBezirk zu erfahren. Die Verhandlungskommission für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde von der ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst durch Beschluss gebildet. Ihr gehören 10 ehrenamtliche KollegInnen aus den Fachbereichen 7 – Gemeinden – und 3 – Gesundheitswesen, Kirchen und soziale Einrichtungen - aus den betroffenen Berufsfeldern an sowie der Leiter des ver.di-Tarifsekretariats für den öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten wurden nachdem die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt haben und nach der erfolgreiche Urabstimmung zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. Dies bedeutet, dass derzeit kein Ende der Streiks geplant ist. Wann genau und wie lange gestreikt wird, entscheiden die jeweiligen Arbeitskampfleitungen. Sobald die Arbeitgeber ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, werden wir über ein Aussetzen der Streiks beraten. Über die endgültige Beendigung entscheiden wieder die Mitglieder im Rahmen einer zweiten Urabstimmung. 6