FAQ`s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE

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FAQ`s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE
FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015
Stichwort
Abläufe
Frage
Antwort
Wie sind die weiteren
Verhandlungsabläufe?
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD,
KSD, RSD)
Andere Beschäftigtengruppen
Was fordert ver.di für
dieses Berufsfeld?
Angebot
Welches Angebot der
Arbeitgeber gibt es?
Aktionen
Aktivitäten
Was passiert ergänzend
zu der Tarifauseinandersetzung?
Arbeitgeber
Welche Arbeitgeber sind
von der Tarifauseinandersetzung betroffen?
ver.di hat die Eingruppierungsvorschriften für den Sozial- und Erziehungsdienst zum
31.12.2014 gegenüber den kommunalen Arbeitgebern (VKA) gekündigt. Am
18.12.2014 hat die ver.di-Bundestarifkommission die Eckpunkte der Forderung beschlossen. Am 25.02.2015 ,23.03.2015, 09./16./20. + 21.04.2015 waren die Verhandlungstermine mit den Arbeitgebervertretern. Diese haben bis zum letzten Termin kein Angebot vorgelegt. Nachdem die ver.di Bundestarifkommission das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat und die Mitglieder sich in einer Urabstimmung
mit 93,44 Prozent für einen unbefristeten Streik zur Durchsetzung ihrer Forderungen entschieden haben, wurde am 8. Mai 2015 mit den Streiks begonnen. Ziel ist
endlich ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeberseite. Auf jeden Fall werden wir unseren Forderungen weiterhin Nachdruck verleihen müssen, da die Arbeitgeber keinen Grund für eine Aufwertung der sozialen Berufe sehen.
ver.di fordert die Eingruppierung in die S 17 anstatt in die S 14. Die Kolleginnen sind
in diesem Bereich vor extreme gesellschaftliche Herausforderungen gestellt und
tragen eine immense Verantwortung für das Kindeswohl
Derzeit sind nur die in die S-Tabelle eingruppierten Beschäftigten zum Streik aufgerufen, da nur deren Eingruppierungsvorschriften gekündigt werden konnten. Die
anderen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen
können ihre Solidarität durch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb ihrer Arbeitszeit ausdrücken.
Sofern es durch den Arbeitgeber zu sogenannten „Betriebsschließungen“/“Aussperrungen“ oder ähnlichem kommt müsste in vielen Fällen der Arbeitgeber eigentlich das Entgelt trotzdem fortzahlen. Sofern der Arbeitgeber dies nicht
macht oder machen will, erhalten die ver.di-Mitglieder ebenfalls Streikunterstützung. In diesen Fällen sollte aber auch umgehend die jeweilige Streikleitung informiert und das weitere Vorgehen mit ihr abgestimmt werden.
Gerade in diesen Fällen ist es aber umso wichtiger, die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst aktiv zu unterstützen um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.
Es gibt kein Angebot der Arbeitgeber, sie haben lediglich ein Vorschlagspapier überreicht, welches allerdings nur marginale Veränderungen zur Diskussion stellt. Für die
Basiseingruppierung sehen sie in keinem der angesprochenen Berufsfelder einen
Grund für eine Verbesserung.
Flankierend zu den Verhandlungsterminen wird es regionale und überregionale Veranstaltungen geben, in denen die gesellschaftliche Bedeutung des Sozial- und Erziehungsdienstes herausgestellt wird. Informieren Sie sich vor Ort in Ihrem ver.diBezirk oder auf unserer Kampagnenseite www.soziale-berufe-aufwerten.de oder
verfolgen Sie die Presse.
Zunächst alle Arbeitgeber, die einem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) angehören. Darüber hinaus auch freie und kirchliche Träger, die den TVöD durch Haustarifvertrag oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwenden (wie z. B. die
evangelische Kirche der Pfalz, einzelne Einrichtungen der Lebenshilfe oder der
AWO). Voraussetzung: die Eingruppierungsregelungen nach dem TVöD finden Anwendung, entweder durch Mitgliedschaft des Arbeitgebers im kommunalen Arbeitgeberverband oder durch eine Anwendungsvereinbarung (Haustarifvertrag oder Arbeitsvertrag). Sofern unklar ist, ob in einem Betrieb gestreikt werden darf, kann diese Frage mit dem zuständigen ver.di-Bezirk geklärt werden.
Ich bin Reinigungs- oder
Wirtschaftskraft,
Koch/Köchin, HausmeisterIn - darf ich
mitstreiken?
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FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015
Stichwort
Aufwertungskampagne
Frage
Was gehört noch zur
Aufwertungskampagne?
Auskunft
An wen kann ich mich
wenden, um mehr über
die örtliche Situation zu
erfahren?
Werden die vielen befristeten Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst
auch zum Thema gemacht?
Welche Berufsgruppen
sind von der Tarifauseinandersetzung betroffen?
Befristungen
Berufsgruppen
Betreuungsschlüssel
Warum verhandelt ver.di
nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel
und für bessere Arbeitsbedingungen?
Eltern
Wie werden Eltern im Kita-Bereich beteiligt?
ErzieherInnen
Was fordert ver.di für
ErzieherInnen?
Wann kommt es zu einem Erzwingungsstreik?
Erzwingungsstreik
Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung
Feiertage
Was fordert ver.di für
diese Gruppe?
Erhalte ich für die Feiertage auch Streikunterstützung?
Antwort
http://www.soziale-berufe-aufwerten.de ist die Seite im Internet, auf der Informationen eingestellt werden und auf der man sich als UnterstützerIn unseres Anliegens
eintragen kann. Begleitend zu der Tarifauseinandersetzung wird es Großplakate geben und im gesamten Bundesgebiet medienwirksame Aktionen, in der die Berufe
des Sozial- und Erziehungsdienstes der Öffentlichkeit dargestellt werden.
Dazu sollten Sie sich an den ver.di-Bezirk vor Ort wenden.
In der Tarifauseinandersetzung geht es um die Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale in der S-Tabelle. Die Problematik der vielen
befristeten Stellen wird im Rahmen der Aufwertungskampagne in die Öffentlichkeit
getragen. ver.di lehnt Befristungen, für die es keinen sachlichen Grund (wie z.B.
Schwangerschaftsvertretungen etc.) gibt, ab.
Alle nach den besonderen Tätigkeitsmerkmalen für den Sozial- und Erziehungsdienst
eingruppierten Beschäftigten, insbesondere Kinderpfleger/-innen, Erzieher/-innen,
Heilerziehungspfleger/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Heilpädagogen/-innen, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung, Kitaleitungen usw..
Nicht dazu gehören jedoch die Praktikant/innen in diesen Bereichen, die dem TVPöD
unterliegen. Für sie wird es in der Auseinandersetzung teilweise spezielle Angebote
geben. Wie einbeziehen?
Die Personalbemessung und Vor- und Nachbereitungszeiten etc. sind in den Ländergesetzen bzw. –vorschriften geregelt und daher nicht Thema dieser Tarifauseinandersetzung. Allerdings hat sich ver.di ganz klar dazu in Publikationen
http://sozialearbeit.verdi.de/arbeitsbereiche/kindertageseinrichtungen-horteganztagsschule/++co++b7af4204-08dc-11e4-8f33-525400248a66 Stellung bezogen
und auch in vielen Bundesländern Aktionen zu den dortigen Kitagesetzen initiiert
oder unterstützt.
Wir sind bemüht und engagiert in Bündnissen mit Eltern, um zu verdeutlichen, dass
es um eine gemeinsame Sache geht, eine angemessene Bezahlung der Fachkräfte
erforderlich ist, um weiterhin die hochqualifizierte Arbeit im Sinne der Kinder und
Eltern sicherstellen zu können. Auf unserer Internetseite soziale-berufeaufwerten.de haben sich zahlreiche Elternbeiräte (u. a. auch die 2014 gegründete
Bundeselternvertretung) als Unterstützer/-innen eingetragen. Natürlich wünschen
wir uns dort noch mehr Präsenz. Außerdem sind direkte Protestschreiben an die Arbeitgeberseite in der Tarifauseinandersetzung ebenfalls von Bedeutung. Hierzu besteht im Internet auch die Möglichkeit e-cards direkt an die jeweiligen (Ober)Bürgermeister/innen, Landräte und Kommunalpolitiker zu stellen.
(https://www.soziale-berufe-aufwerten.de/unterstuetzen/e-card-senden/
ver.di fordert, die Regeleingruppierung für ErzieherInnen von der S 6 in die S 10 zu
verändern, mit herausgehobener Tätigkeit, die Zuordnung in die S 11 bzw. S 13.
Nachdem die Verhandlungen gescheitert sind und sich die Mitglieder mit 93,44 Prozent für einen Erzwingungsstreik ausgesprochen haben, wird seit dem 8. Mai 2015
unbefristet gestreikt. Hierbei werden viele Einrichtungen unbefristet bestreikt, einzelne Einrichtungen beginnen erst zu einem späteren Zeitpunkt oder streiken zunächst nur ein paar Tage.
ver.di fordert aufgrund der veränderten Bedingungen die Aufnahme der Fachkraft
für Arbeits- und Berufsförderung in die Tätigkeitsmerkmale und die Zuordnung zur S
10 bzw. S 12.
Sofern der Arbeitgeber für Feiertage kein Entgelt zahlt, erhalten die Streikenden
auch für diese Tage von ver.di eine entsprechende Streikunterstützung.
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Stichwort
Forderung
Frage
Was fordert ver.di?
Fort- und Weiterbildung
Ist die Fort- und Weiterbildung ein Thema in der
Tarifauseinandersetzung?
Finanzierung
Wie können die ver.diForderungen bezahlt
werden?
Grund für die Tarifauseinanderset
zung
Warum führt ver.di die
Tarifauseinandersetzung
für den Sozial- und Erziehungsdienst?
KindheitspädagogInnen
Warum sollen KindheitspädagogInnen nicht ausdrücklich im Tarifvertrag
aufgeführt werden?
Kitaleitungen
Was fordert ver.di für
diese Gruppe?
Antwort
Am 18.12.2014 hat die Bundestarifkommission die Eckpunkte der Forderung beschlossen. Die Einkommen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sollen
durch Neuregelung der Eingruppierung innerhalb der S-Tabelle statusverbessernd
im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent angehoben werden. Zusätzliche Verbesserungen sollen im Bereich der Behindertenhilfe erfolgen. Insbesondere für die Kitaleitungen sollen Kinderzahlen, Gruppen und Beschäftigtenzahl bei der Eingruppierung Berücksichtigung finden. Alle Vorbeschäftigungszeiten sollen zwingend bei der
Stufenzuordnung anerkannt werden.
Die Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst müssen sich ständig weiterbilden
und tun dies auch engagiert. ver.di fordert eine höhere Eingruppierung für alle Tätigkeiten, für die eine Zusatzqualifikation erforderlich ist. Außerdem fordern wir eine Zulage von 100,- € mtl. für Beschäftigte, die als Praxisanleiter/-in oder Ausbilder/in tätig sind.
Qualifizierte Fachkräfte kosten Geld, das ist in anderen Branchen überhaupt nicht
strittig, nur im Sozial- und Erziehungsdienst in der Pflege und anderen frauentypischen Bereichen wird dies zum Thema gemacht. Untersuchungen (z.B. DIWWochenbericht 26/2013) zum Kosten-Nutzen-Verhältnis frühkindlicher Bildungsinvestitionen zeigen, dass die Gesellschaft perspektivisch für jeden investierten Euro
zwei bis sechzehn Euro zurückerhält.
Die Aufwendungen für frühe Bildung sind im internationalen Vergleich deutlich zu
gering. Gerade einmal 0,46 Prozent des Bruttoinlandprodukts gibt Deutschland für
Vorschulerziehung aus.In anderen Europäischen Ländern wie Frankreich (0,68 Prozent), Spanien (0,70 Prozent) oder Schweden (0,71 Prozent) sind die öffentlichen
Ausgaben dafür deutlich höher. In Dänemark sind es mit 1,01 Prozent sogar mehr
als doppelt so viel.
(vgl. dazu unsere Grafik https://www.soziale-berufeaufwerten.de/aktuelles/nachrichten/was-sind-uns-kinder-wert/)
Außerdem hat ver.di ein Steuerkonzept vorgelegt, dessen Umsetzung insgesamt 80
Milliarden Euro jährlich an Mehreinnahmen bringen würde. Die Personalhaushalte
der Kommunen würden bei Umsetzung der ver.di-Forderungen für den Sozial- und
Erziehungsdienst nur um etwa ein Prozent steigen.
In Bayern werden die Kosten der Träger zu 50,6% refinanziert.
Mit der Aufwertungskampagne wollen wir den hohen Stellenwert, den der Sozialund Erziehungsdienst für unsere moderne Gesellschaft hat, deutlich machen. In der
Tarifauseinandersetzung wollen wir dafür sorgen, dass die Eingruppierung und damit die Bezahlung der Beschäftigten in diesem Tätigkeitsfeld der großen Bedeutung
und den hohen Anforderungen ihrer Arbeit gerecht werden.
Seit einigen Jahren werden an Hochschulen Studiengänge für frühkindliche Bildung
angeboten. Dabei handelt es sich um einen anderen Ausbildungsweg, der pädagogische Fachkräfte für die Elementarbildung ausbildet.
Allerdings richtet sich die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit und Stellenbeschreibungen der Arbeitgeber für KindheitspädagogInnen gibt es noch nicht.
KindheitspädagogInnen sind deshalb wie alle anderen Beschäftigten nach dem
durch ihre jeweilige Tätigkeit erfüllten Tätigkeitsmerkmal eingruppiert. Da auch die
Ausbildung an der Fachschule (ErzieherIn mit staatlicher Anerkennung) weitreichende Verbesserungen erfahren hat gehen wir von einem vergleichbaren Kompetenzniveau aus. Die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte bezieht alle KollegInnen ein – egal wo sie ausgebildet wurden.
Die Kitaleitungen sind zentraler Bestandteil unserer Forderung. Die bisherige Eingruppierung entspricht nicht den hohen Anforderungen an diese Aufgabe. Da Kitaleitung einen hohen Anteil von Teamführung, Konzeptentwicklung und Netzwerksarbeit beinhaltet, fordern wir die Verbesserung der Leitungseingruppierung und die
Berücksichtigung von Personal-, Gruppen- oder Kinderzahlen bei der Differenzierung
nach der Einrichtungsgröße (bislang war es nur die Kinderzahl).
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FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015
Stichwort
Kommunikation
Frage
Wie erfahre ich, was in
der Tarifauseinandersetzung aktuell passiert?
Antwort
AnsprechpartnerInnen sind in den ver.di-Bezirken vor Ort. Darüber hinaus stellt
ver.di im Netz auf verschiedenen Seiten Informationen zur Verfügung:
http://www.soziale-berufe-aufwerten.de
http://sozialearbeit.verdi.de
https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchen/sozial-und-erziehungsdienst
https://mitgliedernetz.verdi.de/individuell - Soziale Berufe aufwerten
Darüber hinaus haben wir eine zentrale Hotline für grundsätzliche Fragen eingerichtet. Die Hotline ist unter der kostenfreien Servicenummer zu erreichen:
0800-83 73 4 15 oder 0800-verdi 15
Montag – Freitag 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 16:00 Uhr
Mitgliedschaft
Ich bin nicht in der Gewerkschaft, kann ich
trotzdem streiken?
Mitgliederbeteiligung
Wie sind die Mitglieder
an der Tarifauseinandersetzung beteiligt?
Notdienst
Wie entstehen „Notdienstvereinbarungen“?
Online Quellen
Wo erfahre ich mehr
über die Aufwertungskampagne?
Das im Grundgesetz verankerte Streikrecht ist nicht an die Gewerkschaftsmitgliedschaft gebunden. Einem gewerkschaftlichen Streikaufruf können – und sollten – alle
Beschäftigten des Tarifbereichs folgen. Aber Streikgeld erhalten nur die Gewerkschaftsmitglieder von ihrer Gewerkschaft. Zu bedenken ist, dass nur Gewerkschaftsmitglieder durch ihren Beitrag die Streikkasse, und damit die materielle
Grundlage für unsere Konfliktfähigkeit schaffen. Tariffragen sind Machtfragen, d.h.
je mehr wir sind, desto durchsetzungsstärker sind wir auch.
Schon lange im Voraus haben die Mitglieder ausführliche Diskussionen in den Bezirken und Landesbezirken über mögliche Forderungen geführt. Die jährlichen „Kasseler Konferenzen“ waren dafür die bundesweite Plattform. Zuletzt wurde auf einer
Delegiertentagung im September 2014 und auf der 8. Tarifpolitischen Konferenz im
November 2014 eine berufsfachliche Empfehlung für die ver.diBundestarifkommission erarbeitet, die in den Forderungsbeschluss eingeflossen ist.
Während der Tarifauseinandersetzung werden ehrenamtliche KollegInnen aus dem
ganzen Bundesgebiet die Verhandlungen berufsfachlich begleiten. Alle von den Tarifverträgen betroffenen Mitglieder wurden in die Urabstimmung miteinbezogen.
Auch wenn ein Verhandlungsergebnis erzielt wird, werden die Mitglieder dazu in einer Abstimmung befragt.
Notdienstvereinbarungen stellen ein Angebot an die Arbeitgeber dar, gemeinsam
mit uns die Folgen des Streiks in besonderen Fällen insbesondere auch für die Eltern
zu reduzieren. Sie werden zwischen ver.di und dem entsprechenden Träger abgeschlossen.
Weitere online Quellen:
http://www.soziale-berufe-aufwerten.de
https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/soziale-berufe-aufwerten
http://sozialearbeit.verdi.de
https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchen/sozial-und-erziehungsdienst
https://mitgliedernetz.verdi.de/individuell - Soziale Berufe aufwerten
https://gemeinden-bayern.verdi.de/fachgruppen/sozial-kinder-und-jugendhilfe
Facebook unter: Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Bayern
PraktikantInnen
Ich bin PraktikantIn, darf
ich mitstreiken?
Für die Anerkennungspraktikanten/-innen besteht ein eigenständiger Tarifvertrag,
der nicht gekündigt ist, sodass für sie Friedenspflicht besteht. Sie können ihre Solidarität durch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb ihrer Arbeitszeit ausdrücken.
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FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015
Stichwort
Rahmenbedingungen
Frage
Auch die sonstigen Arbeitsbedingungen im Sozial- und Erziehungsdienst sind häufig
schlecht, geht es in der
Tarifauseinandersetzung
auch darum?
S-Tabelle
Was ist die S-Tabelle?
Schließung
Meine KiTa wird nicht
bestreikt, der Arbeitgeber hat sie aber trotzdem geschlossen. Was
kann ich machen?
SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen
Bin ich als SozialarbeiterIn oder SozialpädagogIn
bei ver.di richtig vertreten? Was fordert ver.di
für SozialarbeiterInnen
und SozialpädagogInnen?
Antwort
In der Tarifauseinandersetzung geht es um die Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale. Die schlechten Arbeits- und Rahmenbedingungen in den verschiedenen Berufsfeldern sind bei ver.di ein permanentes
Thema. Mit vielen Veröffentlichungen (u. a. Fallzahlbemessung im ASD, bundeseinheitliche Mindeststandards für Kitas), in vielen Diskussionen mit Verantwortlichen
und mit vielen Aktionen vor Ort macht ver.di immer wieder auf Verbesserungsbedarfe aufmerksam. Das wird auch im Rahmen der Aufwertungskampagne während
und nach der Tarifauseinandersetzung weiter Thema sein.
Die S-Tabelle ist eine besondere Entgelttabelle innerhalb des TVöD für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Sie wurde 2009 – nach zehnwöchigem Erzwingungsstreik – als Ergebnis einer Tarifrunde vereinbart, in der sich die in ver.di
organisierten Beschäftigten der Sozialen Arbeit gegen eine dramatische Absenkung
ihrer Entgelte gewehrt haben. Entgegen anderslautender Verabredungen waren die
Arbeitgeber nicht bereit, die ehemals bestehenden Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen bei der Bezahlung zu berücksichtigen. Damit wäre das Bezahlungsniveau um bis zu zwei Entgeltgruppen abgesenkt
worden. Mit der Einführung der S-Tabelle konnte dies verhindert werden. In der STabelle werden im Wesentlichen die früheren Aufstiege und Zulagen des BAT abgebildet. Die S-Tabelle ist neben der allgemeinen Entgelttabelle sowie den weiteren
Tabellen Gegenstand der allgemeinen Tarifrunden Bund/VKA (2010, 2012, 2014, …).
Eltern:
Wenden sie sich an den politisch verantwortlichen in ihrer Kommune. Wenn der Arbeitgeber zusätzliche nicht oder nur teilweise bestreikte Einrichtungen schließt
macht er damit deutlich, dass es tatsächlich die Arbeitgeber sind, die nicht nur nicht
bereit sind mehr Geld in die Erziehung zu investieren, sondern dass sie es nicht nur
in Kauf nehmen sondern sogar provozieren, dass die Tarifrunde zu Lasten der Eltern
und Kinder veschärft wird.
Beschäftigte:
Dies hängt von der Begründung des Arbeitgebers ab. Sie sollten dem Arbeitgeber in
jedem Fall aber zunächst „ihre Arbeitskraft anbieten“. Sofern der Arbeitgeber auch
kein Entgelt zahlen will, erhalten ver.di-Mitglieder auch in diesen Fällen Streikunterstützung. Genauere Informationen erhalten sie in diesen Fällen von der Streikleitung
oder ihrem ver.di-Bezirk.
ver.di hat für die Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen die gleichen Tarifforderungen aufgestellt wie für die anderen Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst: Ihre Eingruppierung soll so verbessert werden, dass sich Einkommenserhöhungen im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent ergeben. Konkret bedeutet
dies, dass Beschäftigte mit Regeltätigkeiten statt in der Entgeltgruppe S 11 in Entgeltgruppe S 15, Beschäftigte mit schwierigen fachlichen Aufgaben statt in Entgeltgruppe S 12 in Entgeltgruppe S 16, Beschäftigte im Allgemeinen Sozialdienst statt in
Entgeltgruppe S 14 in Entgeltgruppe S 17 und Beschäftigte mit schwierigen fachlichen Aufgaben bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung statt in Entgeltgruppe
S 17 in Entgeltgruppe S 18 eingruppiert sein sollen. Auch in die Aufwertungskampagne sind die Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen einbezogen. Und
wie auch bei den anderen Berufsgruppen gilt: Je mehr Beschäftigte sich in ver.di organisieren, um so mehr können wir erreichen! Hier noch der Link zu unserer Seite:
https://www.verdi.de/ueber-uns/mitglied-werden
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FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015
Stichwort
Streikgeld
Frage
Wie wird das Streikgeld
berechnet?
Antwort
Für ein Regelarbeitsverhältnis bzw. bei gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf
die Wochentage ergibt sich als Faustregel:
Das 2,2fache (für neu eingetretene Mitglieder)
bzw. das 2,5fache (ab 12 Monaten ver.di Mitgliedschaft) des Monatsbeitrages für
jeden Streiktag
(plus 2,50€ pro unterhaltspflichtigem Kind).
Die folgende Formel soll die Berechnung für Schicht- und Teilzeitbeschäftigte mit
ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit möglich machen.
Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des
Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit.
Der Stundenfaktor ist abhängig von der Anzahl der streikbedingten ausgefallenen
Stunden an einem Arbeitstag und „verteilt“ das Monatsentgelt auf die tatsächliche
Arbeitszeit. Deswegen ist auch keine gesonderte Streikunterstützung für Wochenenden notwendig.
Sofern der Arbeitgeber für Feiertage kein Entgelt zahlt, erhalten die Streikenden
auch für diese Tage von ver.di eine entsprechende Streikunterstützung.
Streikmöglichkeit
Wann darf ich streiken?
Verhandlungskommission
Wie setzt sich die Verhandlungskommission
für den Sozial- und Erziehungsdienst zusammen?
Wie lange?
Wie lange streikt ver.di?
Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes
Der Durchschnittsbeitrag wird aus dem Durchschnitt der in den letzten drei Beitragsmonaten vor Beginn des Arbeitskampfes entrichteten satzungsgemäßen Beiträge gebildet. Ein nach § 14 Abs. 4 der ver.di-Satzung freiwillig erhöhter Beitrag
führt nicht zu einer erhöhten Unterstützung. Im Falle von Neueintritten (§ 11 Ziffer
3) wird der Beitrag des ersten Mitgliedschaftsmonates zugrunde gelegt. Das gleiche
gilt für Mitglieder, die erst innerhalb der letzten drei Beitragsmonate vor dem Streik
in ein Arbeitsverhältnis eingetreten sind oder deren Arbeitsverhältnis in diesem
Zeitraum ruhte.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von € 2,50 gezahlt.
Wie sich die Streikzeit berechnet, ist abhängig vom ver.di-Streikaufruf. Die Streikzeit
entspricht generell der betriebsüblichen Arbeitszeit an einem Arbeitstag. Beschäftigte in Schichtarbeit werden i.d.R. für die Dauer der Schicht aufgerufen. Hat jemand
seinen freien Tag, ist dies keine Streikzeit. Die Streikleitung legt fest, ob alle vor Ort
bleiben müssen oder ob Beschäftigte auch früher nach Hause gehen können. Streikende müssen sich täglich bei ihrer Gewerkschaft registrieren. Es werden hierzu üblicherweise Streiklokale eingerichtet. Die Registrierung ist besonders wichtig für die
Auszahlung des Streikgeldes.
Arbeitnehmerinn und Arbeitnehmer können streiken, wenn sie dazu von einer Gewerkschaft aufgerufen werden. Wenn in der Tarifauseinandersetzung für den Sozialund Erziehungsdienst Streiks erforderlich werden, werden konkrete Streikaufrufe
von der Gewerkschaft ver.di herausgegeben. Näheres ist dann vom örtlichen ver.diBezirk zu erfahren.
Die Verhandlungskommission für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde von der
ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst durch Beschluss gebildet.
Ihr gehören 10 ehrenamtliche KollegInnen aus den Fachbereichen 7 – Gemeinden –
und 3 – Gesundheitswesen, Kirchen und soziale Einrichtungen - aus den betroffenen
Berufsfeldern an sowie der Leiter des ver.di-Tarifsekretariats für den öffentlichen
Dienst.
Die Beschäftigten wurden nachdem die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt haben
und nach der erfolgreiche Urabstimmung zu einem unbefristeten Streik aufgerufen.
Dies bedeutet, dass derzeit kein Ende der Streiks geplant ist. Wann genau und wie
lange gestreikt wird, entscheiden die jeweiligen Arbeitskampfleitungen.
Sobald die Arbeitgeber ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, werden wir über
ein Aussetzen der Streiks beraten. Über die endgültige Beendigung entscheiden
wieder die Mitglieder im Rahmen einer zweiten Urabstimmung.
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