Gegenüberstellung

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3. Auflage - April 2015
Seite 1
Dienstrecht alt Dienstrecht neu
Wer kommt ins neue Dienstrecht?
• Landesvertragslehrpersonen, die mit Beginn des
Schuljahres 2019/2020 oder danach erstmals in
ein Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem
Land eintreten unterliegen zwingend den Bestimmungen des neuen Dienstrechtes.
• Personen, die in den Schuljahren 2014/2015 (Wirksamkeit des Neuen Dienstrechtes ab in Kraft treten
des Gesetzes mit 01.09.2015) bis 2018/2019 (Übergangszeitraum) erstmals in ein Dienstverhältnis als
Landesvertragslehrperson aufgenommen werden,
haben ein Optionsrecht und können sich zwischen
neuem und altem Dienstrecht entscheiden.
Martin Höflehner
[email protected]
steht für Anfragen zur Verfügung
• Personen, die vor dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 schon einmal in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem vertraglichen
Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land
als Lehrperson gestanden sind, unterliegen zwingend dem alten Dienstrecht.
Anmerkung: Dies (kein Optionsrecht) gilt nach
derzeitiger gesetzlicher Lage auch für jene KollegInnen, die während ihres Studiums vor dem
Schuljahr 2014/15 Stunden in einer öffentlichen
Schule, also in einem Dienstverhältnis zum Bund
oder zum Land, übernommen haben.
* alle Geldangaben in der Tabelle sind Bruttoangaben
Kurze Gegenüberstellung der beiden Dienstrechte
Dienstrecht alt
Dienstrecht neu
Keine Optionsmöglichkeit
Erstanstellung vor dem Schuljahr
2014/2015
Optionsmöglichkeit
Erstanstellung zwischen Septem- Erstanstellung zwischen September 2014 und August 2019
ber 2014 und August 2019
VolksschullehrerInnen:
22 Stunden
Unterrichtsverpflichtung
LehrerInnen an NMS/HS und
Polytechnischen Schulen:
21 Stunden
SonderschullehrerInnen je nach
Einsatz:
21 oder 22 Stunden
Erstanstellung ab dem Schuljahr
2019/20
Für alle LehrerInnen:
22 Stunden + 2 Stunden für
• Klassenführung
• Mentorentätigkeit
• Beratungstätigkeit
• Verwaltung von Lehrmittelsammlungen
• Wahrnehmung der Aufgaben
des Qualitätsmanagements
auf Schulebene
• Fachkoordination
• Koordination an Neuen Mittelschulen
Herausgeber: wiener lehrerInnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Redaktionsteam und für den Inhalt verantwortlich: Martin Höflehner und Mag. Johannes Idinger
Layout: Martin Höflehner Alle: 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436
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Dienstrecht alt
Dienstrecht neu
ja
nein
1776 Stunden
nicht festgelegt
Jahresnormmodell
Jahresstundenanzahl gesamt
VolksschullehrerInnen:
792 Stunden
Jahresstunden
Unterrichstverpflichtung
LehrerInnen an NMS/HS und
Polytechnischen Schulen:
756 Stunden
792 Stunden
SonderschullehrerInnen je nach
Einsatz:
792 oder 756 Stunden
VolksschullehrerInnen:
660 Stunden
Jahresstunden
Vor- und Nachbereitung
LehrerInnen an NMS/HS und
Polytechnischen Schulen:
630 Stunden
nicht festgelegt
SonderschullehrerInnen je nach
Einsatz:
660 oder 630 Stunden
VolksschullehrerInnen:
324 Stunden
Jahresstunden
sonstige Tätigkeiten
LehrerInnen an NMS/HS und
Polytechnischen Schulen:
390 Stunden
nicht festgelegt
SonderschullehrerInnen je nach
Einsatz:
390 oder 324 Stunden
Supplierverpflichtung (ohne zusätzlicher Abgeltung)
Abgeltung für eine
Supplierstunde
20 Stunden
24 Stunden
1,3 % vom Bruttogehalt (bis zur
7. Gehaltsstufe liegt man unter
35,00 €, ab der 8. Gehaltsstufedarüber)
35,00 Euro
2254,00 €
2513,00 €
Anfangsgehalt mit einem befristeten Vertrag (bis zu 5 Jahren)
Häufige Abgeltungen
bzw. Zulagen
Volksschule/Sonderschule:
Klassenführung (KF) 86,00 €
(10 mal im Jahr)
Mehrstufenzulage 92,00 €
(14 mal im Jahr)
keine
(außer bei der Ausübung zusätzlicher Funktionen - siehe nächste
Seite)
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Häufige Abgeltungen
bzw. Zulagen
NMS/HS/PTS
Klassenvorstand (KV) 86,00 €
Fächervergütung für D, M und E
(10 mal im Jahr)
25,00 € monatlich für jede
Zulage für Unterricht in D, M oder Wochenstunde in diesen GegenE 65,00 € bei 1 Klasse oder
ständen (12 mal im Jahr) in der
81,00 € bei 2 oder mehr Klassen
Sekundarstufe 1 und der PTS
(14 mal im Jahr)
Einstufung in eine
Entlohnungsstufe
spätestens nach 5 Dienstjahren
mit einem befristeten Vertrag,
bei Erhalt eines unbefristeten
Vertrages (l2a2)
sofort, egal ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist (pd)
l2a2
pd
in Klammer die Verweildauer in Jahren
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Entlohnungsstufen
Monatliche Abgeltung bzw. Zulage für zusätzliche Funktionen
(nicht vollständig)
• PraxisschullehrerIn in VS,
NMS/HS, PTS und Sonderschulen
2.182,00 (2)
2.244,00 (2)
2.305,00 (2)
2.383,00 (2)
2.516,00 (2)
2.665,00 (2)
2.822,00 (2)
2.995,00 (2)
3.169,00 (2)
3.345,00 (2)
3.521,00 (2)
3.697,00 (2)
3.873,00 (2)
4.044,00 (2)
4.203,00 (2)
4.371,00 (2)
4.542,00 (2)
4.663,00 (2)
1.
2.513,00
(3,5 Jahre als
Master,
4,5 Jahre als
Bachelor mit
240 ECTS und
5,5 Jahre als
Bachelor mit
180 ECTS)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
2.863,00 (5)
3.214,00 (5)
3.565,00 (6)
3.916,00 (6)
4.267,00 (6)
4.484,00
l2a2
pd
zwischen und 110,00 € und
305,00 € ( je nach Gehaltsstufe)
156,00 €
• FachkoordinatorInnen in D,
M und E in NMS/HS und PTS
oder KoordinatorInnen an NMS
81,00 € oder 98,00 €
je nach Schulgröße
keine Zulage
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je nach Schultype und Schulgröße 25,00 € bis 305,40 €
156,00 €
• Berufsorientierungskoordination
keine
156,00 €
• Lerndesign Neue Mittelschule
keine
156,00 €
• Sonder- und Heilpädagogik
keine
156,00 €
• MentorIn (für die Betreuung
von 1, 2, oder 3 LehrerInnen
in der Induktionsphase)
109,00 €
146,00 €
182,00 €
94,00 €
125,00 €
156,00 €
Bruttoeinkommensvergleich mit
40 Jahren VS + KF bei einem
Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15
669 000,00 €
758 000,00 €
Bruttoeinkommensvergleich mit
65 Jahren VS + KF bei einem
Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15
2 160 000,00 €
2 215 000,00 €
Bruttoeinkommensvergleich mit
40 Jahren NMS + NMS-Zulage
(81,00 €) bzw. Fächervergütung
für 8 Stunden bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15
690 000,00 €
795 000,00 €
Bruttoeinkommensvergleich mit
54 Jahren NMS + NMS-Zulage
(81,00 €) bzw. Fächervergütung
für 8 Stunden bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15
2 210 000,00 €
2.315.000,00 €
LehrerIn des Schultyps
ProfessorIn
Ernennungserfordernisse für die
betreffende Stelle gemäß
§ 26 (1) LDG bzw. § 2 (3) Landesvertragslehrpersonengesetz
mind. 6jährige Berufserfahrung
Hochschullehrgang
Schulmanagement (90 ECTS)
nach 4 Jahren unbefristet
befristet auf 5 Jahre
Weiterbestellung möglich
gestaffelt nach Klassenanzahl,
Gehaltsstufe und Jahren der
LeiterInnentätigkeit
Anzahl der LehrerInnen, Komplexität der Schulstruktur und
Funktionsdauer
• Schülerberatung
Verwendungsbezeichnung
SchulleiterIn
SchulleiterInnenbestellung
LeiterInnenzulage
fcg - wiener lehrerInnen Starker Beruf. Starke Vertretung.
Unsere Mitglieder in der Personalvertretung der LandeslehrerInnen
an allgemein bildenden Pflichtschulen (=Zentralausschuss Wien)
Mag. Johannes Idinger, Martin Höflehner, Stephan Maresch (Vorsitzender),
Mag. Romana Deckenbacher, Thomas Krebs
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