Erfahrungen bei der Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf
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Erfahrungen bei der Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf
1 Uwe Marquardt Stand: 12. Mai 2015 Erfahrungen bei der Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf Der folgende Erfahrungsbericht entstand aus Erfahrungen beim Deutschunterricht und bei der ehrenamtlichen Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf. Übersicht 0) Zusammenfassung: Probleme und Lösungen 1) Hilfe organisieren (z.B. Verbände, Ehrenamt, Kommunalpolitik, Öffentlichkeitsarbeit) 2) Asyl: der Umgang der Behörden mit Flüchtlingen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Kommunale Ausländerbehörde) 3) Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungssuche 4) Soziales und Arbeit 5) Bildung, Kultur und Freizeit 6) Dienstleistungen (z.B. Internet, Banken, Rheinbahn, Düssel-Pass, Post, Rechtsberatung, Polizei) 7) Aktivitäten in den Stadtteilen 0) Zusammenfassung: Probleme und Lösungen In Düsseldorf wird viel für die Flüchtlinge getan; aber es gibt noch einiges zu verbessern, z.B.: - Informationen für Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer (Internetangebot, Broschüren, Erläuterungen zu Formularen in Fremdsprachen), - Gewinnung, Fortbildung und Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Helfer, - Terminvergabe, Personaleinsatz bei Behörden - Organisation der Sprachangebote, der Wohnraumvermittlung und des Angebots von Arbeitsplätzen, - Betreuung von Flüchtlingen außerhalb von Sammelunterkünften (Hotels), - das Verfahren zur Abschiebung von Flüchtlingen, z.B. von Flüchtlingsfamilien während der Nacht. - Notfallnummer der Stadt am Wochenende (bei Problemfällen). Es handelt sich meist um organisatorische Mängel, die nicht neu sind. Sie zu beseitigen, ist wegen der komplizierten Rechtsmaterie und Zuständigkeiten angesichts steigender Flüchtlingszahlen schwierig, aber notwendig. Städtetag und der Düsseldorfer Katholikenrat haben auf folgende allgemeine Probleme bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen hingewiesen: - Landeseinrichtungen sollten die Kommunen möglichst frühzeitig und umfassend darüber informieren, wie viele Menschen aus welchem Herkunftsland, wann mit welchen Gesundheitsproblemen und Schutzbedürfnissen zugewiesen werden. - Mit Blick auf die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber ist die Überlassung von bundeseigenen oder landeseigenen Immobilien beim Ausbau von Aufnahmeeinrichtungen wichtig. - Die Betreuungsschlüssel für die Unterkünfte müssen dem konkreten Bedarf angepasst werden. - In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten ist es nötig, dass Bund und Länder den Bau oder die Einrichtung neuer Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber durch gezielte Förderprogramme stärker unterstützen. Es ist wichtig zu vermeiden, dass Flüchtlinge mit anderen Geringverdienern um Wohnungen konkurrieren. 2 - Wichtig ist der Ausbau der Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und in den Landesaufnahmeeinrichtungen, um Asylverfahren schneller entscheiden zu können und um Aufnahmekapazitäten zu entlasten. - Da viele Flüchtlinge länger bleiben, stellt sich neben der möglichst schnellen Unterbringung die Frage nach der Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt. - Während des Asylverfahrens muss die gesundheitliche und psychische Situation stärker berücksichtigt werden. Der Zugang zu einer notwendigen und ambulanten oder stationären Behandlung muss ohne großen bürokratischen Aufwand möglich sein. - Bildung ist wichtig für die Integration von Flüchtlingen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Schon während des Asylverfahrens müssen Kinder und Jugendliche in das Bildungssystem integriert werden. Die Länder müssen zusätzliche Mittel für Betreuungsplätze in Kitas bereitstellen und eine bessere Förderung für Flüchtlingskinder in den Schulen gewährleisten. Das umfasst auch die Möglichkeit, an Einrichtungen der Jugendhilfe, der Musikschulen und den Angeboten der Jugendverbände teilzunehmen. Flüchtlinge müssen einen Anspruch auf die Teilnahme an den vom Bund finanzierten Integrationskursen – bereits nach der Ankunft der Menschen und nicht erst nach der Anerkennung als Flüchtling. Die Verfahren zur Anerkennung in der Heimat erworbener Bildungsabschlüsse von Flüchtlingen sind zu verbessern. - Es ist sicherzustellen, dass eine angemessene Unterbringung und eine erforderliche besondere Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen erfolgt. - Es gibt bisher keine befriedigende Kostenübernahmeregelung für die Aufwendungen der Städte. 1) Hilfe organisieren 1.1) Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Stadtteilinitiativen und ehrenamtliche Unterstützung 1.1.1) Projekte Die Betreuung der Flüchtlinge erfolgt über die Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden und ehrenamtlich arbeitende Bürger. 1.1.2) Wohlfahrtsverbände Überblick über Aktivitäten der Verbände (Fachdienste und Aktivitäten der Ehrenamtlichen, mit Adressen und Telefonnummern) in Düsseldorf (Referat von Iris Bellstedt, Sprecherin der LIGA Wohlfahrt -Arbeitsgemeinschaft der Düsseldorfer Wohlfahrtsverbände-, Ratsmitglied, Grüne): https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/runder_tisch_asyl/16_maerz_2015/liga _wohlfahrt.pdf Der Schwerpunkt der Flüchtlingshilfe lag bisher bei den hauptberuflichen Flüchtlingsberatern der Diakonie. Inzwischen beteiligen sich auch die anderen Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Helfer (hauptsächlich über die Kirchengemeinden). Die Flüchtlingsarbeit der evangelischen Kirchengemeinden wird von Diakoniepfarrer Frantzmann koordiniert. Es gibt einen Ev. Arbeitskreis Asyl, der etwa monatlich tagt (Themen z.B.: Betreuung von Flüchtlingen in den Flüchtlingsheimen, Schulung von haupt- und ehrenamtlichen Helfern, psychosoziale Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen). Der Katholikenrat hat zur Situation der Flüchtlinge in Düsseldorf und zur Beteiligung an der Flüchtlingshilfe im April eine Entschließung gefasst: http://www.katholisches-duesseldorf.de/tl_files/kathddorf/dokumente/Entschliessung %20Fluechtlingsschutz%20und%20Neue%20Nachbarn.pdf Die AWO, die Caritas, die Diakonie, das DRK und der Paritätische Wohlfahrtsverband bieten Beratungen in vielen Sprachen an. Die Verbände verfügen über Fachkräfte 3 (Diplom-SozialarbeiterInnen), die über langjährige Erfahrungen bei der Betreuung von Flüchtlingen verfügen. Allein die Diakonie hat etwa 20 hauptberufliche Mitarbeiter in der Flüchtlingsberatung. Hinzu kommen Mitarbeiter in der Migrationsberatung und in den Integrationszentren (Leitung des Sachgebiets Integration, Migration und Flucht: Daniela Bröhl). Das hauptberufliche Personal soll verstärkt werden. In den Flüchtlingsunterkünften gibt es Sprechstunden zur Beratung von Flüchtlingen. Maßnahmen der Wohlfahrtsverbände zur Beratung von Flüchtlingen werden von der Stadt, vom Land NRW und den Kirchen finanziell gefördert: http://www.bezregarnsberg.nrw.de/themen/s/soziale_beratung_von_fluechtlingen/index.php 1.1.3) Ehrenamtliche Helfer BürgerInnen können Flüchtlingen auf vielfache Weise helfen, z.B. beim Deutschunterricht, bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Eine Liste mit Möglichkeiten zur Mitarbeit in einer Helfergruppe findet sich unter: http://www.buergerstiftung-gerricus.de/projekte/fl%C3%BCchtlingshilfe/mitmachen-ineiner-gruppe/ http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/diakonie.pdf Maßnahmen der Kommunen zur Begleitung von Flüchtlingen durch Ehrenamtler werden vom Land NRW gefördert: http://www.kommunale-integrationszentrennrw.de/sites/default/files/public/system/downloads/konzeptehrenamt_in_der_fluechtlingshilfe-2015-02-03.pdf Kontakt zu Flüchtlingen kann man schnell über gemeinsame Veranstaltungen bekommen (Beispiel: Die Tersteegengemeinde veranstaltet regelmäßig ein Sonntagscafe für Helfer der Gemeinde und Flüchtlinge des benachbarten Flüchtlingsheims). Der Caritasverband Düsseldorf hat einen nützlichen „Ratgeber für das Ehrenamt – Flüchtlinge in Düsseldorf“ herausgegeben: „Tipps und Informationen für Ehrenamtliche“. Flüchtlingsbegleiter leisten auch Hilfestellung bei Übersetzungen und beim Ausfüllen von Formularen. Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer benötigen bei der Mitarbeit bei Sozialverbänden ein amtliches Führungszeugnis (gibt es kostenlos beim Bürgerbüro). Sie sind über die Wohlfahrtsverbände versichert (Unfall, Haftpflicht). Sie können von der Stadt eine Ehrenamtskarte als Anerkennung ihrer Tätigkeit erhalten (nach zwei Jahren bei mindestens fünf Stunden ehrenamtlicher Arbeit wöchentlich). In Düsseldorf kann man sich als freiwilliger Helfer bei den Wohlfahrtsverbänden melden, z.B. bei der Caritas: http://caritas.erzbistum-koeln.de/duesseldorf_cv/eamt/impuls.html oder beim SKFM Düsseldorf (email: [email protected]): Ein Treffen für neue Helfer fand beim SKFM in der Ulmenstr. 67 am 1. April statt. Es wurden acht Arbeitsgruppen gebildet: Lotsen im Stadtteil, Sprachförderung, Ämterbegleitung, Sport und Freizeit, Wohnungssuche, Sprachmittler, Familienangebote, sonstige Angebote. Ein zweites Treffen fand am 7.Mai statt. Die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit der Caritas wird von Maria Peters koordiniert. Sie lädt auch zu einem Stammtisch fuer Fluechtlungshelfer in Gerreseheim ein (jeden zweiten Mittwoch im Monat im Aloysium). Zum Ehrenamt bei der Diakonie gibt es ein umfangreiches Informationsangebot (Freiwilligenzentrale, Flüchtlingshilfe, Handbuch Ehrenamt und Ehrenamtskoordination). http://www.diakonie-duesseldorf.de/Ehrenamt.183.0.html?tr=mn Idee: In Dortmund kann man sich zentral speziell für die Flüchtlingshilfe über ein Internet- 4 Formular melden. Auch in Düsseldorf gibt es seit dem 17. April diese Möglichkeit. https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/aktuell/meldungen/fb010_ehrenamtler _online/index.shtml Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer finden auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf einen kurzen Fragebogen, der online ausgefüllt und direkt an Miriam Koch verschickt werden kann. Ziel ist es, ehrenamtliche Helferinnen und Helfern entsprechend ihren Kenntnissen und gewünschten Einsatzorten einzusetzen. Um eine gute Vernetzung zwischen den hauptamtlichen Betreuern und den ehrenamtlichen Helfern zu gewährleisten, wird die Stadt in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden ein Konzept entwickeln. 1.1.4) Erfahrungsaustausch und Schulung von Flüchtlingshelfern Die Wohlfahrtsverbände, insbesondere die Diakonie, legen großen Wert auf die Qualifikation der ehrenamtlichen Helfer (interkulturelle Kompetenz, Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen, Kenntnisse des Asylrechts). Ohne Schulung wird ein Kontakt mit den Flüchtlingen in den Flüchtlingsunterkünften vielfach als problematisch angesehen (siehe auch Handbuch Ehrenamt und Ehrenamtskoordination der Diakonie). Nützlich sind daher Fortbildung und Erfahrungsaustausch. Am 13. und 27. März fand z.B. ein Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Helfer im Cafe der Johanneskirche statt (immer freitags ab 16 Uhr). Auf Facebook gibt es eine geschlossene Benutzergruppe zum Erfahrungsaustausch von Flüchtlingshelfern. Eine Basisschulung steht allen interessierten Düsseldorferinnen und Düsseldorfern offen, die an der ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen interessiert sind. Am 28. März 2015 fand z.B. im Canisiushaus beim Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) in Zusammenarbeit mit der ASG eine Basisschulung von etwa 100 ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen statt. Referentin war Ulrike Schaffer, Bad Oldesloe. Es wurde ein Überblick über das Asylrecht gegeben (Begriffe, Ablauf des Asylverfahrens); ferner gab es Hinweise zum Asylbewerberleistungsgesetz und zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Daneben gab es praktische Tipps und einen Aufruf zur Mitarbeit bei der Betreuung von Flüchtlingen in Düsseldorf. Die nächste Basisschulung findet am 16. Mai von 12-16 Uhr im Canisiushaus statt. Der SKFM Düsseldorf e.V. bot auch gemeinsam mit dem ASG Bildungsforum eine Schulung für Deutsch-Nachhilfelehrerinnen und – lehrer am 15. März mit dem Netzwerk „teachers on the road“ an (Ansprechpartnerin: Claudia Hämmerling). Eine Schulung für Ehrenamtler, Thema: "Betreuung von Flüchtlingen", findet am Samstag, 25. April 2015, 9-15 Uhr, im Stiftsaal St. Margareta, Gerricusstr. 12, statt. Veranstalter sind die Kirchengemeinde St. Margareta, die Caritas Düsseldorf, das ASG-Bildungsforum und die Bürgerstiftung Gerricus. Referent ist u.a. Sebastian Vogt. Eine Fortbildung des Caritasverbands Düsseldorf: "Unsere neuen Nachbarn" findet am Freitag, 8. Mai 2015, 9-12 Uhr, Oststr. 40, statt. Referent ist Sebastian Vogt. Anmeldungen an [email protected] Am 23. und 30.Mai 2015 bietet die Diakonie (zusammen mit der RLCC in Köln) eine Grundlagenschulung in Köln an: „Praxisbezogene Einführung in das Asylrecht“ (Anfragen an die RLCC in Köln (Refugee Law Clinic Cologne) http://lawcliniccologne.com/ Am 26.Juni 2015, 19.August 2015 und 2.Dezember 2015 finden Schulungen mit Claudia Dolk für Ehrenamtliche zum Thema Flüchtlinge statt (bisher wurden diese Ehrenamtsschulungen nur für Ehrenamtliche der Diakonie angeboten). Am 16.September 2015, 14-17 Uhr, findet eine Fortbildung für Ehrenamtliche mit Lydia Rauch, Referat Ehrenamt, statt. Folgende Fortbildungsangebote plant das Diakonie-Institut für berufliche Bildung: 5 Mittwoch, 4.November 2015, 9-16 Uhr: Fortbildung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, Claudia Dolk) Donnerstag, 26.November 2015, 9-16 Uhr: Fortbildung zum Asylverfahren (Claudia Dolk) Teilnahmegebühr: 45 Euro für Externe (Anmeldungen direkt an das Diakonie Institut) http://www.diakonieduesseldorf.de/uploads/tx_didbasic/Institut_Fortbildungskatalog_2015.pdf Die Diakonie plant eine monatliche offene Veranstaltung zum Thema Flüchtlinge in Kooperation mit dem Diakonie Institut für berufliche Bildung (jeden ersten Mittwoch im Monat, Ansprechpartnerin: Frau Piper oder Frau Bröhl), zusätzlich ist ab Juli eine monatliche offene Veranstaltung für Ehrenamtliche zum Thema Flüchtlinge geplant (jeden dritten Mittwoch im Monat). 1.1.5) Sprachmittler 50 Sprachmittler in 20 verschiedenen Sprachen werden von der Muslimischen Hochschulgemeinde der Universität Düsseldorf (MHG) gestellt. Neben den Sprachmittlern der Diakonie kann man nun auch auf die Unterstützung der Caritas zurückgreifen, email an: [email protected] [email protected]. Ferner hat die Stadt Düsseldorf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt, ob sie sich in dieser Form engagieren möchten. Beschäftigte mit arabischen, albanischen, serbischen und mit weiteren Sprachkenntnissen stellen sich als Sprachmittler zur Verfügung. 1.1.6) Kontakt mit Flüchtlingen Die Dankbarkeit von Flüchtlingen führt bei den Helfern zu positiven Erlebnissen. Andererseits ist die Anteilnahme am persönlichen Schicksal einzelner Flüchtlinge durchaus belastend. Man sollte wegen der Traumatisierung vieler Flüchtlinge (etwa ein Viertel aller Flüchtlinge) diese auch nicht nach ihrem Schicksal befragen. Wer sich einen allgemeinen Eindruck von den Erlebnissen von Flüchtlingen machen möchte, sollte deren Berichte in der 2014 erschienenen Broschüre „no border“ (herausgegeben von ZAKK, STAY !, SJD-Die Falken) lesen. Im Internet lassen sich ferner Radiosendungen finden, in denen Flüchtlinge über ihre Erfahrungen erzählen (Mediatheken). Beim Umgang mit Flüchtlingen gibt es oft Sprachprobleme, weil nur wenige Flüchtlinge Englisch sprechen oder lesen können. Neben den Sprachproblemen wird von Flüchtlingen auch die soziale Isolierung durch die Form der Unterbringung, Ausschluss von Integrationskursen, Arbeitsverbote usw. als belastend empfunden. Beim Umgang mit Flüchtlingen sind kulturelle Besonderheiten zu beachten. Den Zeitaufwand für den Umgang mit Flüchtlingen muss man steuern, weil es z.B. bei der Begleitung von Flüchtlingen zu Behörden lange Wartezeiten gibt. Die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit ist besonders wichtig für die seelisch-emotionale Integration der Flüchtlinge. Obwohl Ehrenamtliche meist konkrete Hilfestellungen geben wollen (z.B. Deutschunterricht, Versorgung mit Einrichtungsgegenständen usw.) und keine psychosoziale Arbeit leisten sollen/wollen, ist gerade der persönliche Kontekt zu den Ehrenamtlichen die wichtigste Hilfe aus Sicht der Flüchtlinge (Misun Han-Broich, Engagement in der Flüchtlingshilfe, in: Engagement, Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 14-15/2015 vom 30. März 2015, Beilage zur Wochenzeitung “Das Parlament“, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn) 1.1.6) Spenden 6 Viele Bürger haben Kleidung, Kochtöpfe, Spielsachen etc. für Flüchtlingsunterkünfte gespendet. Spenden können bei den Sammelstellen der Diakonie abgegeben werden (Fairhaus). Finanzielle Unterstützung für Projekte kann man von verschiedenen Organisationen erhalten, z.B. von der Bürgerstiftung oder vom Lion's Club. Leider gibt es auch Betrüger, die angeblich für die Flüchtlingshilfe sammeln (Ausweise verlangen !). 1.2) Vernetzung Flüchtlingsrat NRW http://www.frnrw.de Flüchtlingsrat Düsseldorf e.V. http://fluechtlingsrat-duesseldorf.de/ Carlo-Schmid-Str. 34 40595 Düsseldorf Tel.: +49 211 93679613 E-Mail: [email protected] Vorstand: Marcel Keienborg, Rechtsanwalt Eva Klippenstein, Düsseldorfer Friedenspreis 2012 Markus Rottmann, Rechtsanwalt Corrie Voigtmann, Flüchtlingsberatung der Diakonie STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative Hüttenstr. 150 40227 Düsseldorf Vorstand: Oliver Ongaro, streetworker Isis Kossatz, Bauingenieurin Simone Froschauer, Krankenschwester (medinetz) Tel.-Nr: 02 11/72 13 95-11 E-mail: [email protected] Es gibt zahlreiche Vereine von und für Menschen mit Migrationshintergrund, z.B. den Verein Mosaik, der Angehörigen aller Nationalitäten und Religionen offensteht (jeden Monat gibt es einen internationalen Kochworkshop in Eller). 1.3) Kommunalpolitik Es gibt in Düsseldorf bei der Stadtverwaltung seit Februar 2015 eine Flüchtlingsbeauftragte (Miriam Koch). Ferner gibt es unter ihrer Leitung einen „Runden Tisch“ mit Vertretern der Fachämter der Stadtverwaltung und der Wohlfahrtsverbände (Einen solchen „Runden Tisch“ gibt es in Köln seit 2003). Die Flüchtlingsbeauftragte führt in den zehn Stadtbezirken "Bürgerforen" durch. Meist geht es dabei um die Unterbringung von Flüchtlingen. Die Mitglieder des Stadtrates lassen sich in den Fachausschüssen von den Fachämtern über die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen informieren. Vorsitzende des Integrationsrates (aus Vertretern des Stadtrates und der Migrantenorganisationen) ist Katharina Kabata. Zahlreiche Ratsmitglieder haben hauptberufliche oder ehrenamtliche Funktionen in den Wohlfahrtsverbänden und sind auch auf diesem Wege über die Thematik informiert. Den Tagesordnungen des Stadtrats (und seiner Ausschüsse) und der Bezirksvertretungen 7 kann man entnehmen, dass sich die Kommunalpolitik bisher überwiegend mit der Unterbringung befasste und sich jetzt der Betreuung von Flüchtlingen zuwendet. Es gibt neuerdings einen Entwurf für ein gesamtstädtisches Konzept für die Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen (Ansprechpartner: Peter Lorch) und ein Positionspapier der CDU-Fraktion: https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/runder_tisch_asyl/16_maerz_2015/ent wurf_gesamtkonzept.pdf http://www.cdu-fraktion-duesseldorf.de/willkommensklima-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlingebraucht-klare-rahmenbedingungen (Ein entsprechendes Konzept wurde vom Rat der Stadt Köln bereits in 2004 beschlossen.) Der Arbeitskreis Flüchtlingsfragen der Grünen tagte am 4.Mai. Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Verwaltungsabläufe können von Bürgern an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss des Stadtrates herangetragen werden (über Email). Dieser Ausschuss soll laut Kooperationsvereinbarung der Rathausmehrheit zu einem Ausschuss für Bürgerbeteiligung fortentwickelt werden. Vorsitzender dieses Ausschusses ist Harald Walter, SPD, auch Mitglied des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, stv. Vors. des Ausschusses ist Andreas Auler, CDU, auch Mitglied des Ordnungs- und Verkehrsausschusses. 1.4) Öffentlichkeitsarbeit 1.4.1) Homepages Es gibt Homepages mit allgemeinen Informationen zum Thema Migration und Flüchtlinge, z.B. des Bundes oder des Landes NRW: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bildung-undberuf-in-deutschland.pdf;jsessionid=847D20E1456BF40159076F95FD292327.1_cid368? __blob=publicationFile http://www.integration.nrw.de/index.php http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen.html Es gibt eine offizielle Homepage der Stadt: www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte (Hier findet sich z.B. eine Karte mit den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte in Düsseldorf und Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Düsseldorf. Das Informationsangebot wird ständig erweitert. Hilfreich wären Links zu den speziellen Flüchtlingsseiten einzelner Ämter.) Die Düsseldorfer Flüchtlingsbeauftragte verteilt aktuelle Informationen auch über ihre Facebook-Seite: https://www.facebook.com/public/Miriam-Koch Es gibt ferner eine Homepage, die dabei helfen soll, sich für Flüchtlinge in Düsseldorf sozial oder durch Spenden usw. zu engagieren: www.fluechtlinge-willkommen-in-duesseldorf.de (Hier finden sich z.B. Informationen zu Hilfsangeboten für Flüchtlinge. Die Homepage wird von Andreas Vollmert, Birgit Keßel, Hildegard Düsing-Krems und weiteren Freiwilligen betreut. Man trifft sich einmal monatlich – auch zum Erfahrungsaustausch). Viele Adressen von Beratungsstellen findet man im Beratungsstellen-Wegweiser des 8 Arbeitslosenzentrums der Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD). Dieser Wegweiser hilft auch bei der Flüchtlingsarbeit: http://www.zwd.de/wAssets/docs/azd/Beratungsstellen-Wegweiser_2014.pdf Wer Interesse hat, an einer Broschüre für die Flüchtlinge zu arbeiten, in der Anlaufstellen im Stadtgebiet angegeben sind, wendet sich an: [email protected] Ein umfassendes Informationsportal zum Thema Flüchtlinge bietet die Stadt München an: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Fluechtlinge.html Idee: Die Stadt oder die Liga der Wohlfahrtsverbände könnte einen Newsletter für die zahlreichen Ehrenamtler herausgeben. Idee: In Köln (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen des Stadtrates) wurde ein Antrag der Kölner Piraten angenommen, eine Digitale Hilfe-App für Flüchtlinge erstellen zu lassen. Nun soll die Stadtverwaltung die Idee einer kostenlosen und unkomplizierten App prüfen, die ankommenden Flüchtlingen eine erste Orientierung in der Großstadt bieten soll. Eine solche Hilfe-App soll mehrsprachig übersichtliche Informationen zu allen lokalen Anlaufstellen und Hilfsangeboten, die in Köln für Neuankömmlinge angeboten werden, bieten. Die App soll auch gezielt über die Möglichkeiten und Ansprechpartner in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung, Sprachkurse, Bekleidung, Beratung, Gesundheit, Integration, Kinder und Jugendliche oder auch Hausrat informieren. 1.4.2) Medien Die Berichterstattung in den Medien konzentriert sich meist auf die Unterbringung von Flüchtlingen (Raumnot, Bürgerproteste) oder die allgemeine politische Diskussion (Pegida usw.). Über Alltagsprobleme der Flüchtlinge bzw. deren Betreuung (Erlernen der Sprache, Warten auf Behördenentscheidungen, Ungewissheit über das Schicksal von Familienangehörigen) wird nur wenig berichtet. Dies würde aber vielleicht zum Verständnis in der Bevölkerung und zum Umdenken in Politik und Verwaltung beitragen. In der RP Düsseldorf erschien im Lokalteil am 4. März eine Sonderseite zur Arbeit ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer. Am 2. April wurden das Schicksal einer irakischen Flüchtlingsfamilie und deren langes Warten auf eine Asylentscheidung und eine Wohnung geschildert. Andreas Vollmert hat für den WDR 5 am 12.November 2014, 21. Januar 2015 und 4. März 2015 interessante Radiobeiträge über die Alltagsprobleme der Flüchtlinge und die Flüchtlingsbetreuung erstellt, nachzuhören über: www.bestwords.de Am 19. März gab es bei WDR 5 einen Thementag zum Schicksal von Flüchtlingen (Fluchtwege, Alltagserfahrungen, Unterstützung durch Ehrenamtliche). Die Beiträge sind im Internet abrufbar: http://www.wdr5.de/thementage/fluechtlinge816.html Am 17. April gab es bei WDR 5 eine Sendung über die Arbeit von Flüchtlingshelfern (Patenschaften): http://www.wdr5.de/sendungen/themanrw/themanrw_index100_akk-a1-3.html 1.4.3) Veranstaltungen Am 16.Mai findet von 10-17 Uhr im Maternushaus in Köln ein "Grosses Gemeindeforum zur Aktion neue Nachbarn" statt. Veranstalter ist 9 der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln (Kardinal Woelki wird teilnehmen). Am Sonntag, 14. Juni, soll im Hofgarten ein Fest der Vielfalt stattfinden, bei dem Flüchtlinge willkommen geheissen werden sollen (Organisation: Volker Neupert, Respekt und Mut) Am Samstag, 19. September, soll die erste Düsseldorfer Ehrenamtsmesse auf dem Schadowplatz und im Haus der Universität stattfinden. Idee: Dort könnten sich auch die Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit der Stadt vorstellen und gemeinsam um ehrenamtliche Helfer werben. Ein entsprechender Vorschlag wurde der zuständigen Mitarbeiterin im OB-Büro (Helma Wassenhoven) unterbreitet. Am Samstag, 7. November, soll der diesjährige Dialogtag des Vereins Mosaik unter dem Motto Flüchtlinge Willkommen ?! stattfinden. 2) Asyl: der Umgang der Behörden mit Flüchtlingen 2.1) Asyl Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asyl. Außerdem gibt es einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Schutz erhalten Personen, denen im Heimatland ernsthafter Schaden droht. Abschiebungsverbote gelten in Fällen, in denen im Heimatland Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen. Von 1990 bis 2010 haben etwa 2,4 Mio Menschen Asyl beantragt, also etwa 100.000 jährlich. Die aktuellen Zahlen liegen wesentlich höher. Informationen zum Asylrecht, zum Asylverfahren und zur damit verbundenen Rechtsmaterie finden sich im Caritas-Ratgeber und auf den Internetseiten der Wohlfahrtsverbände, z.B.: http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/Arbeitshilfen/2014-12paritaet_asylverfahren_AUFL-2_web.pdf Einige Begriffe: Asyl, Migranten (Ausländer), Flüchtlinge, Asylbewerber, Asylberechtigte, Erstaufnahme, Aufenthaltsgestattung (Duldung), Aufenthaltserlaubnis (befristet), Niederlassungserlaubnis (unbefristet), anerkannte Flüchtlinge, Einbürgerung (unter strengen Voraussetzungen), Dublin-Verfahren (Prüfung, über welches Land der Flüchtling ins EU-Gebiet gelangt ist), Abschiebung, Abschiebehindernis (wegen ernster Gefahren bei Rückkehr ins Heimatland oder fehlenden Passes), subsidiärer Schutz, „Illegale“ (etwa 1 Mio Flüchtlinge ohne Papiere und Aufenthaltsrecht in Deutschland), unbegleitete (jugendliche) Flüchtlinge (brauchen eine Vormundschaft), Schulpflicht, Familienzusammenführung (Zuweisung in die Stadt des Verwandten oder Antrag nach der Anerkennung zum Nachzug von Angehörigen), Anhörung, Postzustellung, Anerkennungsbzw. Ablehnungsbescheid, Klage beim Verwaltungsgericht, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Kirchenasyl (kann beim Dublin-Verfahren helfen), vgl. dazu: Handreichung Kirchenasyl http://www.ekir.de/www/service/kirchenasyl-17320.php Broschüre bei Diakonie und Landeskirchen erhältlich 2.2) Viele Wege und lange Wartezeiten bei Behörden „Wenn Kinder nicht in die Schule gehen, Menschen unter unwürdigen Bedingungen wohnen und Kranke nicht medizinisch versorgt werden, ist es aus der Perspektive (von) Verwaltungen strategisch sinnvoller, darüber zu schweigen, um sich nicht … Anklagen von Nichtregierungsorganisationen zu den sozialen Problemlagen dieser Personengruppen auszusetzen.“ (Maren Wilmes, Kommunaler Umgang mit Menschen ohne Papiere, in: Grenzenloses 10 Europa, Europas Grenzen - Migration, Flucht, Asyl -, Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 47/2013 vom 18. Nov. 2013, Beilage zur Wochenzeitung “Das Parlament“, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn) Nach der Begleitung von Flüchtlingen zu Düsseldorfer Behörden sind viele Flüchtlingshelfer zu ganz ähnlichen Überlegungen gekommen. Man lese dazu auch den Bericht der Syrerin Ayla in der Broschüre „no border“ zu ihren Erfahrungen mit Behörden in Deutschland, insbesondere in Düsseldorf: „Ich habe Angst vor dem Blatt und vor dem Stift !“ Flüchtlingen fällt es schwer, einen Überblick über die verschiedenen Ämter, Informationen und Formulare zu behalten. Es gibt eine Informationsbroschüre der Stadt für Migranten ("Wegweiser für Migrantinnen und Migranten"), die allerdings ausschließlich in deutscher Sprache verfasst ist und mehr als 120 Seiten umfasst. http://www.duesseldorf.de/soziales/formulare/wegweiser_migranten.pdf Der Wegweiser ist eher für Flüchtlingshelfer geeignet, die sich einen Überblick über die vielen Stellen verschaffen wollen, die mit Flüchtlingen befasst sind. Ferner gibt es sog. Willkommensmappen für Flüchtlinge in sechs Sprachen. In die Mappen können die umfangreichen Unterlagen übersichtlich einsortiert werden. Allerdings nutzen viele Flüchtlinge die Willkommensmappen nicht, weil sie eine andere Sprache sprechen oder die deutsche Amtssprache nicht verstehen. Man sollte den Flüchtlingen also beim Sortieren helfen und die Unterlagen wenigstens nach den unterschiedlichen Ämtern geordnet in Willkommensmappen (oder Klarsichthüllen in Aktenordnern) abheften. Die Vorbereitung auf Behördentermine geht dann etwas besser. Obwohl es Computer gibt, werden die Flüchtlinge mit „Papier überschüttet“ (Antragsformulare, Belehrungen, Bescheide). Bürokratie-Beispiel: Steuer-Nr.: Jeder Flüchtling erhält vom Bundesamt für Steuern ein zweiseitiges Schreiben, in dem ihm eine Steuer-Nr. mitgeteilt wird. Flüchtlinge werden vor ihrer Abschiebung oder Anerkennung allerdings kaum Gelegenheit haben, eine Steuererklärung abzugeben. Flüchtlinge ohne Sprach- und Behördenkenntnisse verlieren also leicht den Überblick. Ohne fremde Hilfe können sie die amtlichen Schreiben nicht einschätzen oder einordnen. Allerdings fällt auch einem ehrenamtlichen Helfer eine solche Hilfe nicht leicht. Denn er muss ja nicht nur die Verwaltungssprache verstehen, sondern dem Flüchtlinge auch in einer anderen Sprache erklären, was von ihm verlangt wird. Tipp für das Ausfüllen von Formularen: Vor der Dateneingabe in die Computerprogramme der Behörden werden meist Formulare handschriftlich ausgefüllt. Ein besonderes Problem ergibt sich bei Flüchtlingen, die die lateinische Buchstabenschrift nicht kennen (z.B: Araber). Die Flüchtlinge sollten üben, ihren Namen (und die Namen von Eltern, Ehegatte und Kindern) in lateinischer Buchstabenschrift zu schreiben, weil sonst große Probleme bei der Suche nach Vorgängen in den Behörden und bei der Zusammenführung von Datensätzen entstehen. Ferner muss man darauf achten (auch bei Sprachen mit lateinischer Schrift), dass Vorname, ggf. zweiter Vorname und Nachname in der in Deutschland üblichen Reihenfolge angegeben werden (Beispiel: Was ist bei Muhammed Ali Abbas Nachname bzw. Vorname ?). Auch beim Geburtsdatum ist auf die richtige Reihenfolge von Tag und Monat zu achten (ist mit 2.3.1989 der zweite März oder der dritte Februar gemeint?) Tipp für das Übersetzen von Behördenschreiben: Eine gewisse Hilfe (wenn auch umständlich) bietet der google-Übersetzer: Man ruft das Programm im Internet auf, tippt das Behördenschreiben ab und ruft die Übersetzung in der gewünschten Sprache (Arabisch, Somalisch, Makedonisch usw.) auf. Da viele Flüchtlinge ein Smartphone haben, können sie nach etwas Übung nach einiger Zeit auch ohne fremde Hilfe 11 Behördenschreiben „entziffern“. Ein großes Problem bei Behörden ist, dass einige Mitarbeiter zwar Englisch sprechen können, aber auf Deutsch als Amtssprache bestehen, weil es angeblich entsprechende Dienstanweisungen gibt. Hier könnte z.B. die politische Führung einer international aufgestellten Stadt ein Zeichen (durch Klarstellung und Vorbild) setzen. 2.3) BAMF: Lange Verfahrensdauer Für die Anerkennung ist das BAMF zuständig (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylverfahren). Auf einen Termin bei der Düsseldorfer Außenstelle des BAMF (Erkratherstr. 349, dritte Etage) müssen die Flüchtlinge mehrere Monate warten. Eingangs- und Wartebereich sind wenig einladend, der Ablauf ist aber gut organisiert: Die Flüchtlinge gleicher Nationalität werden zu einem Termin am gleichen Vormittag eingeladen und dann nacheinander von einer Dolmetscherin zur Sachbearbeiterin ins Büro gebeten. In dem ersten sog. kleinen Interview (etwa eine halbe Stunde) geht es um die Erfassung der Personaldaten, die Schilderung der Fluchtgründe und des Fluchtweges. Dabei kommt es darauf an, ob der Flüchtling erstmals in Deutschland oder bereits zuvor in einem EU-Land (z.B. Spanien, Italien, Österreich) polizeilich erfasst (Namen, Fingerabdrücke) worden ist. Die Behörde prüft anschließend im Rahmen des sog. Dublin II-Verfahrens, ob der Flüchtling in das Erstaufnahmeland abgeschoben werden kann. Das Interview findet mit Hilfe eines Dolmetschers statt. Probleme bei der Anhörung können auftreten, wenn der Flüchtling seine Angst vor staatlichen Stellen nicht überwinden kann oder dem Dolmetscher misstraut. Auch aus diesen Gründen kann eine Begleitung hilfreich sein. In der Außenstelle des BAMF (die nicht nur für Düsseldorf zuständig ist), sind etwa 40 Mitarbeiter für die Datenerfassung zuständig. Sie machen einen kompetenten Eindruck, haben teilweise selbst einen Migrationshintergrund. Wiederum einige Monate später findet das sog. große Interview statt, auf Grund dessen über den Asylantrag entschieden wird. Hierfür gibt es bei der Düsseldorfer Behörde etwa 30 Entscheider. Es empfiehlt sich eine kompetente Begleitung der Flüchtlinge und ein Vorbereitungsgespräch bei einem Sozialverband oder einer Flüchtlingsorganisation. Die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren soll bisher bei acht Monaten liegen. Das liegt wohl auch an der Quantität (nicht an der Qualität) des Personals. Flüchtlingen ist es oft unverständlich, dass auch nach dem „großen Interview“ noch einige Zeit vergeht, bis es zu einem positiven bzw. negativen Bescheid zum Asylantrag kommt. Die lange Verfahrensdauer wird auch mit notwendigen Sicherheitsabfragen nach der Anhörung begründet (Datenbankabfragen werden allerdings im Zuge des Dublin II-Verfahrens auch vor dem Interview bereits durchgeführt). Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens durch das BAMF erhalten die anerkannten Flüchtlinge einen Bescheid mit Hinweisen, die sie genau lesen und beachten sollten. Er kann sich z.B. bei der kommunalen Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz laufen zugleich aus. Die Flüchtlinge müssen sich neue Kostenträger (Grundsicherung beim Jobcenter, Bafög, Kindergeld) suchen, sich um Krankenversicherung und Rentenversicherung kümmern und eine Wohnung suchen. Viele Flüchtlinge werden vom BAMF zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet. Bei einer negativen Entscheidung besteht die Möglichkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht binnen einer Woche oder zwei Wochen. Die Klage kann innerhalb von vier Wochen begründet werden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Zuständiger Leiter der Düsseldorfer Niederlassung des BAMF ist Dr. Werner Hauser. 2.4) Ausländeramt im Dienstleistungszentrum 12 Wichtige Anlaufstelle für Flüchtlinge ist die Kommunale Ausländerbehörde (Abteilung des Amtes für Einwohnerwesen, Willi-Becker-Str. 7; auch das Standesamt, das Bürgerbüro und die Passstelle gehören zu diesem Amt). http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/auslaenderbehoerde.pdf 2.4.1) Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Verlassenserlaubnis Das Ausländerrecht ist kompliziert und wird ständig geändert. Flüchtlinge dürfen sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten. Aufenthaltsgestattung nennt man eine Bescheinigung, die Flüchtlinge erhalten, die einen Asylantrag gestellt haben. Sie wird als dreiteiliges Blatt in Papierform erteilt (keine Chipkarte). Auf der fünften Seite gibt es ein Klebeetikett mit der aktuellen Gültigkeit. Sind die Flüchtlinge von der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen weiterverteilt worden, sind die lokalen Ausländerbehörden für Verlängerungen oder Neuausstellungen der Aufenthaltsgestattung zuständig. Die Aufenthaltsgestattung wird auf drei bis sechs Monate befristet. Sie kann verlängert werden. Sie erlischt nach Bestandskraft des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese sog. Aufenthaltsgestattung ist auf das Land NRW beschränkt. Flüchtlinge, die z.B. ihre Familienangehörigen in einem anderen Bundesland besuchen wollen, benötigen dazu eine sog. Verlassenserlaubnis, die auch von der kommunalen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltsgestattung wird von vielen Behörden und Einrichtungen wie ein vorläufiger Ausweis behandelt. Die Ausländerbehörden haben den Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern, die nicht freiwillig ausreisen, zwangsweise durch Abschiebung zu beenden (in Düsseldorf oft nachts - was zu großer Unruhe in den Flüchtlingsheimen führt – oder tagsüber anlässlich eines Termingesprächs in der Ausländerbehörde). Eine Duldung wird von der Ausländerbehörde erteilt, wenn eine Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen zeitweise nicht möglich ist. Die von den Flüchtlingen angestrebte Aufenthaltserlaubnis wird als eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) ausgestellt. Es handelt sich um eine Chipkarte, auf der persönliche Daten gespeichert sind. Auch nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das BAMF dauert es mehrere Monate bis der eAT ausgestellt wird. Dies wird mit Personalmangel und einer notwendigen Sicherheitsabfrage begründet. 2.4.2) Erfahrungen im Ausländeramt Bürokratie-Beispiel: Informationen zu Aufenthaltsverfahren Im Warteraum D des Ausländeramtes an der Willi-Becker-Allee 7 hing ein Schild mit einem Hinweis, wo man schriftliche Informationen zu Aufenthaltsverfahren erhalten kann: nicht in diesem Raum, sondern in einem anderen Raum auf einer anderen Etage (Raum 171). Nach längerem Suchen stellte sich heraus, dass es die auf dem Schild angegebene Raum-Nr. nicht gab (sie war geändert worden). Auch andere Hinweistafeln wiesen noch auf die alte Raum-Nr. hin. Inzwischen wurde die falsche Beschilderung korrigiert (offenbar aufgrund eines Berichtes in der RP). Allerdings kann man den Raum nicht ohne weiteres betreten (nur nach Voranmeldung – Wartemarken ziehen !) Es ist also nicht so einfach, ein Merkblatt zu Asylverfahren etc. zu erhalten ! Es gibt aber einen Hinweis, dass man die Informationen auf der Website der Stadtverwaltung finden kann. Aber wer versteht diesen Hinweis ? Und welcher Flüchtling hat einen Internetzugang und kann ihn mangels Sprachkenntnis und Kenntnis der Fachausdrücke nutzen ? http://www.duesseldorf.de/auslaenderamt/neu_in_duesseldorf/index.shtml Wartezeiten Die Personalausstattung des Ausländeramtes Düsseldorf ist offensichtlich unzureichend (nicht erst seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen): Es gibt oft mehrere Stunden lange Wartezeiten bei den Terminen, zu denen Flüchtlinge eingeladen werden. Das 13 Einladungsschreiben zum Termin für eine Aufenthaltsgestattung enthält z.B. die Aufforderung, einen Pass oder eine Duldung (wenn vorhanden), einen (ausgefüllten) Personalbogen und weitere Unterlagen mitzubringen. Der Flüchtling übergibt im sog. Wartebereich D einem Mitarbeiter des Ausländeramtes sein Einladungsschreiben mit Unterlagen. Er wird dann evtl. von einem Sachbearbeiter zu einem Gespräch in sein Büro abgeholt oder wartet im Wartebereich auf seine beantragten Dokumente. Dolmetscher werden (anders als beim BAMF) nicht gestellt, die Flüchtlinge können sie aber auf eigene Kosten mitbringen (wer bezahlt?). Der Umgangston der Mitarbeiter des Auslandsamtes ist sehr unterschiedlich: Der „Kunde“ kann Glück haben und sich in einem freundlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin auf Deutsch, Englisch oder Arabisch verständlich machen können. Er kann aber auch Pech haben und auf jemand treffen, der zwar gut Englisch spricht, aber auf Deutsch als Amtssprache hinweist (den Sprachkurs darf der Flüchtling aber erst nach seiner Anerkennung besuchen). Der Umgangston in der Ausländerbehörde ist nach Auskunft von Flüchtlingen freundlicher, wenn die Mitarbeiter wissen, dass sich auch „jemand aus Deutschland" im Raum befindet. Bürokratie-Beispiel: Personalbogen für Flüchtlinge: Flüchtlinge, die sich seit November 2014 in Düsseldorf aufhalten, hatten eine Einladung zu einem Gespräch im Januar im Ausländeramt erhalten. Zu einem Gespräch kam es aber nicht, weil sie den in der Einladung so bezeichneten Personalbogen nicht mitgebracht hatten. Nach stundenlanger Wartezeit gab es neue Einladungsschreiben für Termine im März und April mit dem Hinweis, beim nächsten Mal einen ausgefüllten Personalbogen mitzubringen. Als Personalbogen wird allerdings ein „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung“ einer anderen Behörde verwendet (wenn man dies weiß, streicht man diese Bezeichnung durch und schreibt „Personalbogen“ auf das Formular). Der „Personalbogen“ ist sehr umfangreich. Bei manchen Merkmalen stellt sich die Frage, wozu deren (aufwändige) Erfassung notwendig ist, zumal beim Asylantrag beim BAMF ganz ähnliche Daten erhoben werden. Könnte man diese Daten übernehmen ? Welche Vorschriften hat die Ausländerbehörde insoweit zu beachten ? Wie verfahren andere Ausländerbehörden ? Bürokratie-Beispiel: fehlende Unterlagen Ein Flüchtling hatte zu seinem Termin (Aufenthaltsgestattung) nicht das Gesprächsprotokoll zur Datenerfassung beim BAMF dabei. Zunächst hiess es, ohne dieses Protokoll sei eine Bearbeitung seines Anliegens nicht möglich. Er brachte dann im „zweiten Anlauf“ seine ganze Mappe mit ALLEN Unterlagen mit. Ein Gesprächsprotokoll fand sich aber nicht; die Bearbeitung war aber dann trotzdem möglich. Bürokratie-Beispiel: Geburtsurkunde Ein Flüchtling konnte bei seinem Termin (Aufenthaltsgestattung) nicht die Geburtsurkunde seines in Düsseldorf geborenen Kindes vorlegen. Zunächst hiess es, ohne diese Urkunde könne sein Antrag nicht bearbeitet werden. Er wandte hiergegen ein, dass er ohne ein amtliches Dokument (Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis) keine Geburtsurkunde vom Standesamt bekomme und deshalb von dort auch zum Ausländeramt geschickt worden sei. Sein Antrag wurde dann doch noch entgegengenommen. Termineinladungsschreiben als Ersatzdokument ? Die Flüchtlinge haben oft eine Zeitlang nur das Termineinladungsschreiben als Dokument. Dies kann zu Problemen beim Umgang mit Behörden, Schulen, Polizei, Rheinbahn, Banken usw. führen. Auf die Folgen des Fehlens einer Aufenthaltsgestattung weist z.B. 14 das BAMF Flüchtlinge mit Hilfe von Dolmetschern hin: Das Sozialamt hat dann z.B. Probleme bei der Auszahlung der monatlichen Unterstützung. Der Flüchtling kann sich auch nicht Geld von Verwandten oder Freunden (z.B. über Western Union) überweisen lassen, weil er dazu eine Aufenthaltsgestattung vorlegen müsste. Einem Flüchtling, der seine in einem anderen Ort untergekommene Familie besuchen wollte, musste von einer Reise ohne Aufenthaltsgestattung abgeraten werden. Ideen: Ausländerbehörden im Wandel http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150311-abh-anerkennungswillkommensbehoerde.html Wie der Wandel von der Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde gelingen kann, erörterten am 5. März 2015 über 50 nordrhein-westfälische Ausländerbehörden und Vertreter der Bezirksregierungen in Essen: Veränderungen werden immer von der Spannbreite zwischen positiven Entscheidungen und der Durchführung von Rückführungen geprägt sein. Gelebte Willkommenskultur ist also nicht leicht. Zum großen Aufgabenspektrum einer Ausländerbehörde muss auch die Spannbreite an Erwartungen der Kunden gezählt werden. Den Anstoß zum Treffen der NRWAusländerbehörden gab das Modellprojekt "Ausländerbehörde – Willkommensbehörde", das das BAMF an zehn Standorten durchführt und bei dem die Ausländerbehörden Essen und Köln mitmachen. Essen hat z.B. ein neues Terminvergabesystem eingeführt. Vielleicht lassen sich Erfahrungen aus Essen und Köln auf Düsseldorf übertragen. Informationen zum Asylverfahren usw. könnten in Papierform (möglichst auch in Fremdsprachen) im Eingangsbereich des Dienstleistungszentrums ausgelegt werden (es gibt dort ja auch zu vielen anderen Themen Informationen). Das Einladungsschreiben zu Terminen sollte klarer gefasst werden (WELCHE Unterlagen sind mitzubringen ?). Die Gewinnung von Dolmetschern wäre einfacher, wenn die Einladungen zu bestimmten Terminen nach Nationalitäten gebündelt würden (wie beim BAMF). An Schulungsmaßnahmen der Stadtverwaltung zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz sollten auch Mitarbeiter des Auslandsamtes teilnehmen. Das Ausländeramt könnte auch (wie das BAMF) verstärkt Mitarbeiter mit Migrationshintergrund einsetzen. Vielleicht würden auch konventionelle Maßnahmen helfen: So könnten z.B. Flüchtlinge oder ehrenamtliche Helfer mit Fremdsprachenkenntnissen im Wartebereich des Ausländeramtes als Dolmetscher eingesetzt werden. Zuständiger Dezernent ist Dr. Stephan Keller. Gregor Büscher ist Leiter der Kommunalen Ausländerbehörde. Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses ist Martin Volkenrath, SPD, stv. Vors. dieses Ausschusses ist Andreas Hartnigk. Die Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde für die kommunalen Auslandsbehörden. Mit Schreiben vom 8. April wurde Beigeordneter Dr. Stephan Keller um die Prüfung von Vorschlägen zur Verbesserung des Arbeitsablaufs im Ausländeramt gebeten. Eine Prüfung wurde zugesagt. 2.5) Familienzusammenführung Es sind zwei Fälle zu unterscheiden: 2.5.1) Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands Wenn Familienangehörige verschiedene Aufenthaltsorte in Deutschland haben, ist eine Zusammenführung aufgrund eines formlosen Antrags bei der Bezirksregierung Arnsberg. Dazu werden Kopien der Aufenthaltsgestattungen (des jeweiligen Ausländeramtes) und Meldebescheinigungen aller Familienmitglieder sowie Heirats- und Geburtsurkunden der Kinder benötigt. Sollte keine Heiratsurkunde vorhanden sein, kann Kopie des Aufnahmepersonalbogens des BAMF vorgelegt werden. 15 2.5.2) Familiennachzug aus dem Ausland Wenn Familienangehörige aus dem Ausland nachziehen sollen, ist dies über einen Termin bei der deutschen Botschaft in dem betreffenden Landes (oder Nachbarland) möglich. Die Probleme beim Familiennachzug sind vielfältig. Beispiel: Junge Männer aus islamischen Familien sind auch deshalb durch lange Wartezeiten bei Asylverfahren betroffen, weil sich die Frauen von ihren Männern scheiden lassen können, wenn die Männer ein Jahr lang nicht für sie gesorgt haben. Die Männer werden von ihren Frauen zunehmend unter Druck gesetzt, können aber oftmals in ihre Heimatländer zu ihren Familien aus unterschiedlichen Gründen auch nicht zurückkehren, z.B. weil sie dort verfolgt werden oder keine Papiere mehr haben. 2.5.3) Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist das Jugendamt zuständig (Vormundschaft, Betreuung, Ansprechpartner sind Jutta Schinke und Michael Löbsack). Bei der Kaiserswerther Diakonie gibt es Angebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Liddy-Dörr-Haus (pädagogische Begleitung, Wohngemeinschaft, Kontakt zu den Behörden, Ansprechpartner: Eric Oschek). Auch der SKFM hilft unbegleiteten Jugendlichen. Es gibt auch ein Projekt der Jugendberufshilfe für unbegleitete Jugendliche. https://www.youtube.com/watch?v=BDayd-NqpnE 3) Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungssuche 3.1) Erstaufnahme Flüchtlinge werden zumeist von der Polizei aufgegriffen und stellen dann einen formlosen Antrag auf Asyl. Sie äußern den Wunsch nach Asyl und nach einem Dolmetscher und erhalten von der Polizei einen Aufnahmeschein. Ab diesem Zeitpunkt sind Flüchtlinge nicht mehr illegal. Asylbegehrende werden in den ersten beiden Wochen in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes untergebracht. Der Anteil von NRW an den Asylsuchenden liegt bei etwa 21 Prozent. Zuständige Behörde für die Unterbringung in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg. http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/asylrecht/index.php Diese Bezirksregierung ist auch landesweit zuständig für die Förderung der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen, die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, die Rückführung und Aufsichtsbehörde für die kommunalen Auslandsbehörden. Das Land ist bemüht, Erstaufnahmeeinrichtungen regional ausgewogen zu verteilen. Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es bisher in Bielefeld, künftig wohl auch in Essen, in Mönchengladbach (Rheindahlen), im Kreis Siegen-Wittgenstein, in Olpe und in Düsseldorf. Den Erstaufnahmeeinrichtungen sind Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) zugeordnet, in NRW bisher drei: Bielefeld, Dortmund und Köln. Ihre Aufgaben sind die Erstaufnahme von Asylbewerbern, deren Unterbringung, Zuweisung und ausländerrechtliche Betreuung während des Aufenthalts in den Aufnahmeeinrichtungen, Beschaffung von Passersatzpapieren für alle ausreisepflichtigen Ausländer in NRW, Organisation und Durchführung von Ausreisen und Rückführungen in bestimmte Herkunftsstaaten Die Flüchtlinge sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht werden. Anschließend werden die Flüchtlinge auf die Kommunen des Landes verteilt. Allerdings hat das Land im Herbst 2014 das Verfahren dahingehend geändert, dass die Flüchtlinge bereits vor der Anhörung beim BAMF (und damit ohne 16 ausreichende Personaldokumente) den Kommunen zugewiesen werden (wohl aufgrund fehlender Erstaufnahmeeinrichtungen im Rheinland). 3.2) Städtische Unterkünfte Flüchtlinge werden während der Durchführung des Asylverfahrens in städtischen Unterkünften untergebracht, Übersichtskarte: http://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/unterbringung/index.shtml In Düsseldorf hielten sich Anfang 2015 etwa 2000 Flüchtlinge auf, zum Jahresende sollen es mindestens 5000 sein. Gemessen an der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft nimmt Düsseldorf im Vergleich zu anderen Gemeinden bisher nur relativ wenige Flüchtlinge auf. Trotzdem gibt es bereits jetzt erhebliche Probleme bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Düsseldorf. So sind einige in Schulen/Turnhallen untergebracht. Etwa 900 Flüchtlinge sind in Hotels untergebracht (vor allem im Bezirk 3). In diesen Unterkünften sind Flüchtlinge schwierig zu betreuen. In den Flüchtlingsunterkünften und in den geplanten Modulbauten ist dies einfacher. Der Anteil der minderjährigen Personen unter den Flüchtlingen liegt bei knapp 40 Prozent. Die Flüchtlinge kommen hauptsächlich aus dem Nahen oder Mittleren Osten (Syrien, Irak, Afghanistan), dem westlichen Balkan (Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo) und Afrika (Somalia, Nigeria, Guinea). Tipp: Flüchtlinge sind in einer Dauerwarteposition; sie benötigen eine Tagesstruktur. Dabei kann ein Stundenplan helfen wie er im Eingangsbereich der Unterkunft an der Lacombletstr. hängt: Dort sind z.B. die Zeiten von Deutschkursen, Beratungszeiten der Diakonie usw. eingetragen. Dies hilft auch den ehrenamtlichen Helfern bei der Suche nach „ihren“ Flüchtlingen. 3.3) Wohnungssuche Personen mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren müssen aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Besonders dringend wird Wohnraum für Einzelpersonen und große Familien mit mehreren Kindern gesucht. Informationen zur Wohnsituation der Flüchtlinge finden sich im Caritas-Ratgeber. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt: https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/faq/index.shtml Die Flüchtlinge sind meist auf Sozialleistungen (Grundsicherung) angewiesen. Die Höchstbeträge für die Anmietung von Wohnraum belaufen sich auf 7,75 Euro bis 9,45 Euro je qm Netto-Kaltmiete einschließlich „kalte“ Betriebskosten. Die Heizkosten werden gesondert berechnet. Für eine Person gilt eine Wohnungsgröße von 50 qm als angemessen; sie erhöht sich um jeweils 15 qm pro Person. Neben den Mietkosten wird bei Vertragsabschluss eine Kautionsbürgschaft gewährt. Das Wohnungsamt vermittelt Wohnraum im Rahmen eines unbefristeten Mietvertrages. Der künftige Mieter ist Vertragspartner des Vermieters. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Mietzahlung direkt vom Leistungsträger an den Vermieter überweisen zu lassen. Flüchtlinge sollten einen Wohnberechtigungsschein beantragen und sich in Wartelisten beim Wohnungsamt eintragen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist für Inhaber des Düssel-Passes kostenlos. http://www.duesseldorf.de/wohnen/dienste/leist07.shtml Bei öffentlich geförderten Einheiten (Sozialwohnungen) kann das Wohnungsamt eine Belegung organisieren. Allerdings ist die Situation angespannt, da mehr als die Hälfte der Düsseldorfer grundsätzlich Anrecht auf einen WBS hat. In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten ist es nötig, dass Bund und Länder den Bau oder die Einrichtung neuer Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber durch gezielte Förderprogramme stärker unterstützen. Denkbar ist z.B. die Umnutzung von leerstehenden Bürogebäuden. Es ist 17 wichtig zu vermeiden, dass Flüchtlinge mit anderen Geringverdienern um Wohnungen konkurrieren. Mit der Düsseldorfer Wohnungswirtschaft hat die Stadt eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die Flüchtlingen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern soll. Insgesamt beteiligen sich folgende Düsseldorfer Wohnungsunternehmen: Beamten Wohnungsbau Genossenschaft e.G., die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft e.G., der Eisenbahner Bauverein e.G., die Rheinwohnungsbau GmbH, die SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG, die Vivawest Wohnen GmbH, die Steffens Heimbau Wohnungsgesellschaft mbH und die Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost e.G. (WOGEDO). Man rechnet mit knapp 400 Einheiten, die in Frage kämen. Außerdem hofft man auf weitere Wohnungsunternehmen, die sich beteiligen. https://www.duesseldorf.de/wohnen/pdf/wohnungsanbieter.pdf Im Rahmen der Vermittlung einer Wohnung werden Flüchtlinge durch die Diakonie und das Wohnungsamt (Brinckmannstr. 5) betreut. Das Amt für Wohnungswesen hat eine Stelle für die "zentrale Wohnraumvermittlung und Kooperation mit Wohnungsgesellschaften" eingerichtet. Dort können sich auch Privatpersonen melden, die Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten. Gleichwohl werden Flüchtlinge in Düsseldorf nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden. Flüchtlinge haben nach Abschluss des Asylverfahrens ein einmaliges Wahlrecht, den Aufenthaltsort zu wechseln. Sie könnten also z.B. nach Duisburg oder Krefeld ziehen und in Düsseldorf arbeiten. Unterstützungsmaßnahmen sind dann von der neuen Gemeinde zu leisten. Weil die Flüchtlinge dann neue Anlaufstellen suchen müssten, möchten sie jedoch lieber in Düsseldorf bleiben. Zuständiger Dezernent ist Burkhard Hintzsche (Wohnungsdezernent). Leiter des Wohnungamtes ist Thomas Nowatius. Zuständiger Ansprechpartner für Flüchtlinge im Wohnungsamt ist Herr Florian Tiegelkamp-Büngers. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen ist Jürgen Heddergott. Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung ist Antonia Frey, Grüne, stv. Vors. ist Matthias Herz, SPD. 4) Soziales und Arbeit http://www.einwanderer.net/Sozialrecht.151.0.html 4.1) Sozialamt Wichtige Anlaufstelle für Flüchtlinge ist das Amt für soziale Sicherung und Integration (Willi-Becker-Str. 6-8 - Unterkunft - und Münsterstr. 64 - Fahrkarten, Geld und Krankenscheine -), sog. Asylstelle. Die Asylstelle ist räumlich unzureichend untergebracht und personell nicht ausreichend ausgestattet. Allerdings wurde der Personaleinsatz zur sozialen Betreuung der Flüchtlinge auf 9,5 Stellen aufgestockt. Aufnahme und Erstversorgung der Flüchtlinge in Düsseldorf sind gleichwohl problematisch. So müssen z.B. in Spitzenzeiten Asylbewerber auf der Str. warten. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, können aber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Informationen dazu finden sich im CaritasRatgeber. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die z.B. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz oder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen. Beim Amt für soziale Sicherung und Integration muss der Dolmetscher selbst gestellt werden. Asylbewerber erhalten unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen: - Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und 18 Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt - Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt - bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen. Beispiel für Alleinstehende/Alleinerziehende: Grundleistungen: 222 Euro (in der Regel als Sachleistungen), Barbetrag: 140 Euro, Gesamt: 362 Euro Bürokratie-Beispiel Scheckeinlösung: Für die Geldleistung erhalten die Flüchtlinge einen Berechtigungsschein im Sozialamt in der Münsterstr., gehen damit zur Stadtkasse an der Erkratherstr. 349, erhalten dort einen Scheck, den sie bei der Stadtsparkasse auf der Erkratherstr. 147 (Zweigstelle Kettwigerstr.) einlösen können. Ursache dieses Scheckverfahrens ist die o.g. Zuweisungspraxis des Landes: Flüchtlinge ohne ausreichende Personaldokumente können kein Bankkonto eröffnen. Zuständig sind Burkhard Hintzsche (Sozialdezernent) und Roland Buschhausen (Leiter Sozialamt). Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ist Olaf Joachim Lehne, CDU, stv. Vors. ist Klaudia Zepuntke, SPD. 4.2) Medizinische Versorgung Problem: Ein großes Problem ist die medizinische Versorgung der Flüchtlinge: Wie macht man die Flüchtlinge mit dem deutschen Gesundheitssystem vertraut ? Welche Leistungen können beansprucht werden ? Wie verständigt sich ein Patient mit dem Arzt bei der Beschreibung von Krankheitssymptomen ? Wie werden Vorsorgemaßnahmen organisiert ? Beispiel: Flüchtlinge sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes registriert und vor der Verteilung auf die Kommunen auf übertragbare Krankheiten untersucht werden, werden aber auch vom Gesundheitsamt untersucht. Ein Flüchtling, der sich seit Oktober 2014 in Deutschland aufhält, erhielt z.B. im Mai 2015 die Aufforderung, zu einer TbUntersuchung im Gesundheitsamt zu erscheinen (ein Anamnese-Formular in medizinischem Fachdeutsch ist vorher auszufüllen und mitzubringen). Problem: Informationen zur medizinischen Versorgung aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes und zu speziellen gesundheitlichen Belastungen der Flüchtlinge (Traumatisierungen) finden sich im Caritas-Ratgeber. Die Asylbewerber erhalten bisher nur eingeschränkte Leistungen (auf Antrag beim Sozialamt), z.B. zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie zur Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Weitere Leistungen (z.B. Brillen) können beantragt werden. Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten notwendige ärztliche und pflegerische Hilfen. http://www.duesseldorf.de/soziales/weitere_hilfen/krankheit.shtml Die Bezirksregierung Arnsberg trägt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alle in NRW anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung von Asylsuchenden. Sofern das Sozialamt einen Krankenschein nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausstellt, werden Überweisungen (unter Beachtung der gesetzlichen Leistungseinschränkungen) vom behandelnden Arzt ausgestellt. Überweisungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind weder möglich noch notwendig. In der Stadtverwaltung Düsseldorf wurde eine Clearingstelle für die akute medizinische Versorgung von Menschen ohne gültige Ausweispapiere eingerichtet. Nach Voranmeldung erhalten Flüchtlinge in Unterkünften Arzttermine. Im Tersteegenhaus wird z.B. auf Freiwilligenbasis ärztliche Hilfe angeboten (Anamnese durch Ärzte vor Ort, Begleitung zu Ärzten). Ferner gibt es Hebammen, die Schwangere vor/nach der Geburt begleiten. 19 Bei der Vermittlung von Arztterminen kann auch Medinetz helfen (Dr. Alex Rosen in Kooperation mit rund 25 Praxen in Düsseldorf und Umgebung, STAY !). Über eine Suchmaschine der KV Nordrhein lassen sich Ärzte bzw. Fachärzte mit Kenntnissen bestimmter Fremdsprachen finden: https://www.kvno.de/20patienten/10arztsuche/index.html Bei Flüchtlingen sind psychosomatische Störungen häufig. Bei der Diakonie gibt es ein entsprechendes Hilfsangebot: http://www.psz-duesseldorf.de/ http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/psz.pdf Die rechtliche Betreuung von psychisch Kranken führt zu einem Abschiebeverbot. Idee: In Bremen und Hamburg erhalten Flüchtlinge eine Gesundheitskarte. Auch in Münster ist dies vorgesehen (Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 10. Dezember 2014): Grundleistungsbeziehende nach Asylbewerberleistungsgesetz sollen eine Gesundheitskarte einer Gesetzlichen Krankenkasse erhalten, mit der sie ohne Krankenschein und in der Regel ohne vorherige Genehmigung zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen können. Dieses Vorhaben wurde allerdings in Münster im Hinblick auf eine landesweite Lösung für NRW zurückgestellt. Die Stadt Düsseldorf sollte die Einführung einer Gesundheitskarte unterstützen – so wie es z.B. die Sozialdezernenten von Remscheid, Solingen und Wuppertal und die Ratsfraktionen der Stadt Aachen gefordert haben. www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_GBE_Gesundheitsversorgung_ Asylsuchender.pdf Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen sich Flüchtlinge um ihre Krankenversicherung selbst kümmern. Meist wird die AOK gewählt. Die Wahl der Krankenkasse ist aber frei. Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist das zentrale Gremium der Stadt zur Koordination der gesundheitlichen Versorgung. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, der Verwaltung, der Berufsverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Kostenträger, der Organisationen des Patientenschutzes und der Selbsthilfe. Vorsitzender ist Beigeordneter Dr. Andreas MeyerFalcke. https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/netzwerke_und_kooperationen/gesundheitsk onferenz/themen.shtml#Migration Es gibt ein spezielles Netzwerk „Migration und Gesundheit“, das zweimal jährlich tagt (Themen, z.B.: Kultursensibilität im Krankenhaus, Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern in der Flüchtlingsarbeit, Dolmetschereinsatz im Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge). 4.3) Jobcenter http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/jobcenter.pdf 4.3.1) Zugang zum Arbeitsmarkt ? Bei 60 Prozent der Asylsuchenden rechnet man mit einer Anerkennung, so dass sie als Arbeitskräfte grundsätzlich zur Verfügung stehen. Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung haben ein befristetes Arbeitsverbot (bisher neun Monate, seit November 2014 drei Monate). Nach Ende des Arbeitsverbots erschweren die Vorrangregelung für Jobsuchende aus der EU (und einigen anderen Ländern) und die Residenzpflicht (Aufenthalt auf NRW begrenzt) die Arbeitssuche für Asylsuchende und Geduldete. Unabhängig davon kann ein Asylbewerber eine Prüfung seiner bisher erworbenen beruflichen Qualifikationen beantragen. Auf diese Weise können geduldete Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie eine ihrem Abschluss entsprechende 20 Beschäftigung finden. Informationen zum Zugang zum Arbeitsmarkt finden sich im Caritas-Ratgeber. Detailliertere Informationen finden sich in verschiedenen Leitfäden zum Arbeitsmarktzugang bzw. zu Sozialleistungen für Flüchtlinge: http://www.einwanderer.net/Zugang-zum-Arbeitsmarkt.132.0.html http://www.migra-info.de/startseite.html?&L=10 (auch in Fremdsprachen) http://www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/BroschuereFluechtlinge_BA_Jobcenter_zkT_SH.pdf http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/dpw_sozialleistungen-fluechtlinge.pdf 4.3.2) Beschäftigungsmöglichkeiten „in der Wartezeit“ Da der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge, insbesondere vor Anerkennung und bei fehlenden Deutschkenntnissen, schwierig ist, stellt sich die Frage nach Beschäftigungsmöglichkeiten „in der Wartezeit“. Hier bieten sich ehrenamtliche Tätigkeiten an. Flüchtlinge könnten z.B. bestimmte Dienste in den Sammelunterkünften übernehmen. Arabische Flüchtlinge mit Deutsch- oder Englischkenntnissen könnten z.B. andere Flüchtlinge zu Behörden begleiten und dolmetschen. Ferner kann ohne Arbeitserlaubnis und ohne Anrechnung auf Sozialleistungen gemeinnützige Arbeit für ein bis zwei Euro pro Stunde geleistet werden (z.B. bei Renatec, im Fairhaus oder auf dem Bauhof), „Ein-Euro-Jobs“: siehe: http://www.zwd.de/wAssets/docs/azd/sgb2/B11Jobs.pdf Die Diakonie hat im April ein zweijähriges Projekt gestartet mit dem Ziel, Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. 4.3.3) Beim Jobcenter Eine erste Orientierung gibt das Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Eingliederung in Arbeit“ (Stichworte: Stationen im Jobcenter, Integrationsfachkraft, Stellensuche, Rechte und Pflichten, Förderungen zur Eingliederung in Arbeit). Bei der Zukunftswerkstatt Düsseldorf gibt es eine Sammlung von Merkblättern, z.B. zur Grundsicherung von Arbeisuchenden. http://www.zwd.de/de/dienstleistungen/azd-publikationen.php Beim Jobcenter (z.B. an der Grafenberger Allee, 1.Etage) zieht man eine Nummer im Warteraum. Wer nach 9 Uhr kommt, hat kaum noch eine Chance dranzukommen, obwohl die Sprechzeiten erst um 11 Uhr 30 enden. Die Mitarbeiter sind hilfsbereit, sind allerdings gehalten, sich auf Deutsch mit den Antragstellern zu verständigen („Die Amtssprache ist Deutsch“). Die Flüchtlinge können Dolmetscher oder ehrenamtliche Flüchtlingsbegleiter mitbringen, um sich zu verständigen. Wer keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt erhält, weil er z.B. eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, muss einen Hauptantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (HA) stellen (Allerdings findet sich auf der Internetseite des Jobcenters der Hinweis, dass Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben). Die Formulare sind umfangreich und schwierig auszufüllen (Formulare HA, EK, VM, KDU). In den Formularen müssen die Einkommensund Vermögensverhältnisse (EK bzw. VM) dargelegt werden. Beispiel Anlage EK http://www.hartziv.org/download/Anlage-EK-Einkommenserklaerung.pdf Es müssen alle Einnahmen angegeben werden, z.B. auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Wenn z.B. jemand gerade anerkannt worden ist und ein Baby bekommen hat, hat diese Person Anspruch auf 300 Euro monatlich, was beim Amt für soziale Sicherung und Integration beantragt werden muss. Auch diese "Einnahme" muss dann beim Jobcenter angegeben werden und wird bei der Berechnung berücksichtigt. 21 Allerdings verlangt das Jobcenter auch bei Kindern, die über drei Jahre alt sind, Angaben zum Betreuungs- und Elterngeld, obwohl dies wegen der Altersgrenze sinnlos ist (ausserdem erfolgt die Anrechnung beim Elterngeld nur oberhalb eines Freibetrages von 300 Euro, den Flüchtlinge kaum ausschöpfen können). Ein solcher Antrag wird vom Sozialamt wegen fehlender Voraussetzungen deshalb zwar abgelehnt; der Ablehnungsbescheid ist aber dem Jobcenter vorzulegen, weil sonst der gesamte Antrag auf Grundsicherung nicht weiter bearbeitet wird. Ferner sind eine Nummer der Rentenversicherung (oder ein Antrag hierzu) und eine Bescheinigung zu den Unterkunftskosten (KDU, auch bei Unterkunft im Flüchtlingsheim) beizubringen. Bürokratie-Beispiel Sozialversicherungsnummer: Die Zeit der Teilnahme an einem Integrationskurs kann im Falle einer späteren sozialversicherten Erwerbstätigkeit auf die spätere Rente (also in ferner Zukunft) angerechnet werden. Das Jobcenter verlangt aufgrund einer internen Regelung der Bundesagentur für Arbeit von Flüchtlingen die Vorlage einer Rentenversicherungs-Nummer als eine der Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen, z.B. Teilnahme an einem Integrationskurs. Hierzu werden die Flüchtlinge zu einer Krankenversicherung (z.B. zur AOK) geschickt, die sie zur Rentenversicherung (Königsallee 71) weiterschickt. Die Rentenversicherung gibt den Flüchtlingen zwar eine Sozialversicherungsnummer, hält dies aber eigentlich für überflüssig, weil das Jobcenter auch im Rahmen des sogenannten Vergabeverfahrens in der Lage sei, die Vergabe einer Versicherungsnummer bei der "Datenstelle der Rentenversicherungsträger" anzustoßen (Es gibt einen automatischen Datenaustausch zwischen allen beteiligten Stellen der Sozialversicherung, ausserdem werden im Rentenfall sowieso alle rentenrelevanten Daten ermittelt und zwischen den Sozialversicherungsträgern abgeglichen). Eine Rücksprache beim Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters ergab, dass der automatische Datenaustausch aufgrund einer Regelung der Bundesagentur (jedenfalls bei dieser Fallgestaltung) NICHT genutzt wird. Ausfüllhinweise zu den Formularen gibt es in mehreren Sprachen im Internet (u.a. Englisch, Arabisch, Russisch, Serbisch). Der Antragsteller benötigt auch eine Kontoverbindung. Ideen: Die Ausfüllhinweise zu den Formularen sollten auch in Papierform in Fremdsprachen verteilt werden. Die Agentur für Arbeit in Augsburg hat im März 2015 eine Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche durchgeführt, die Flüchtlinge zum Jobcenter begleiten wollen. Vielleicht lässt sich das auch in Düsseldorf organisieren. Vorsitzender der Geschäftsführung des Jobcenter Düsseldorf ist Werner Rous. Projekte zur Beschäftigung von Flüchtlingen betreut die Stabsstelle Beschäftigungsförderung. Verbesserungsvorschläge zur Ablauforganisation beim Jobcenter können dem Kundenreaktionsmanagement in der Luisenstr. 105 (Nähe Hbf) vorgetragen werden. Das Jobcenter hat eine Trägerversammlung (Vorsitzender: OB Geisel) und einen Beirat (Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und des Stadtrats). Mit Schreiben vom 17. April wurde der Leiter des Jobcenters um die Prüfung von Vorschlägen zur Ablauforganisation im Jobcenter gebeten. 4.4) Familienkasse Kindergeld muss bei der Familienkasse schriftlich beantragt werden (Agentur für Arbeit, Grafenberger Allee 300). Den Antrag gibt es im Internet in mehreren EU-Sprachen und in Türkisch, allerdings nicht in Arabisch. 22 http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk 1/~edisp/l6019022dstbai378287.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378290 Bei Behördenterminen bestehen einzelne Mitarbeiter auf Deutsch als Amtssprache. 5) Bildung, Kultur und Freizeit 5.1) Sprachkurse für Erwachsene Informationen zur Sprachförderung finden sich im Caritas-Ratgeber. 5.1.1) Integrationskurse Sprachkenntnisse sind für Flüchtlinge wichtig. Flüchtlinge werden nach ihrer Anerkennung vom BAMF zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Sie können beim Jobcenter einen Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs stellen und nach dessen Bewilligung einen Bildungsträger suchen. Die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem Kurs hat erhebliche positive bzw. negative Folgen für den Flüchtling.Der Kurs besteht aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden). Im Sprachkurs lernen Flüchtlinge den Wortschatz, den sie im Alltag benötigen (z.B. im Umgang mit Behörden, das Ausfüllen von Formularen, für Gespräche mit Nachbarn). Der Orientierungskurs informiert z.B. über die deutsche Rechtsordnung. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses ist es für Flüchtlinge leichter, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Integrationskurse bieten in Düsseldorf die AWO (AWO-Familienbildungswerk, Liststr. 2), die Evangelische Familienbildung (efa, Hohenzollernstr. 24, Nähe Hbf.), die Volkshochschule (VHS, Berthavon-Suttner-Platz 1), die ASG und einige private Träger an. Je Unterrichtsstunde sind 1,20 Euro von den Teilnehmern zu zahlen, also insgesamt etwa 800 Euro. Vor Beginn des Kurses können Kursteilnehmer beim BAMF einen Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag stellen (Kopie des Bescheids über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist beizufügen). Fragen und Antworten zu Integrationskursen: http://www.kerstin-kant.de/home/faq Die VHS gewährt 50 Prozent, die AWO 30 Prozent, die efa bis zu 50 Prozent Ermäßigung der Kosten von Kursen bei Vorlage des Düssel-Passes. 5.1.2) Kostenlose Sprachkurse für Flüchtlinge (Vorkurse) Es gibt viele Flüchtlinge, die schon in der Wartezeit vor Anerkennung ihres Asylantrags Deutsch lernen wollen. Die KIB finanziert z.B. einen Sprachkurs des Familienbildungswerks der AWO für Araber und Iraner. Auch die Ev. Familienbildung (efa) bietet Anfängerkurse für Flüchtlinge, die noch nicht anerkannt sind (z.B. an der Hohenzollernstr. und an der Borsigstr., beide Nähe Hbf., auch in Flingern und Gerresheim) für wenig Geld oder sogar kostenlos an. Die Caritas bietet einen Deutschkurs auf der Oststr. 40 an (Stufe: Anfänger A1) und auf der Katharinenstr. 9 (Gerresheim) an. Ferner bietet das Flüchtlingsprojekt Sprachcafè in Düsseldorf-Derendorf jeden Montag von 18 bis 20 Uhr Räumlichkeiten an, in denen sich ehrenamtlich Tätige mit Flüchtlingen treffen. Das Team bietet Sprachlernhilfe an, unterstützt bei der Übersetzung von Schreiben und kocht zusammen (Schloßstr. 65, Mosaik e. V., Renè Hennersdorf, email: [email protected]) Ferner gibt es ehrenamtliche Angebote in den Flüchtlingsunterkünften. Es gibt z.B. einen Unterrichtsraum im Tersteegenhaus mit wöchentlichem Kursplan. Der ehrenamtliche Sprachunterricht vermittelt Grundkenntnisse (maximal bis zum Sprachlevel A1). Viele Freiwillige (insbesondere ehemalige Lehrerinnen) beteiligen sich. Ein Problem sind die 23 unterschiedlichen Sprachkenntnisse: Einige Flüchtlinge (z.B. aus Iran, Nigeria und Pakistan) sprechen Englisch, die meisten aber nicht: Viele Syrer und Iraker sprechen nur Arabisch, viele Somalier nur ihre Heimatsprache. Manche Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion (Georgien, Tadschikistan) sprechen Russisch. Auch mit Albanern und Mazedoniern ist die Verständigung schwierig. 5.1.3) Unterrichtsmaterial Es gibt ein breites Angebot. Vom Verlag Hueber kommen z.B. folgende Hefte/Bücher für Anfänger in Betracht: 1) Erste Schritte Vorkurs für 10,99 Euro 2) Schritte plus 1 für 15,49 Euro (mit Arbeitsbuch und CD, entspricht dem Sprachniveau A1/1, setzt die Kenntnis des Alphabets voraus). 3) deutsch kompakt - Deutsch als Fremdsprache (Selbstlernkurs Deutsch für Anfänger, zweisprachig in Deutsch und Englisch), besonders geeignet für Flüchtlinge mit Englischkenntnissen 24,99 Euro Einigen Deutschbüchern sind CD beigefügt, für die CD-Player benötigt werden, die Flüchtlinge gewöhnlich nicht besitzen (Spenden !) 5.2) Kinder und Jugendliche Allgemeine Informationen zu Schule und Ausbildung für Kinder und Jugendliche finden sich im Caritas-Ratgeber und auf der Website des Schulministeriums NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Fluechtlingskinder/ind ex.html Etwa die Hälfte der Flüchtlinge ist im schulpflichtigen Alter bzw. besucht eine Schule oberhalb dieses Alters (z.B. ein Berufskolleg). Es vergeht leider oft längere Zeit bis Kinder und Jugendliche in sog. Seiteneinsteigerklassen aufgenommen werden. Gleichwohl werden nach Angaben von Schulaufsicht und Schulverwaltungsamt im Schulausschuss am 17. März 2015 alle Flüchtlingskinder schulisch versorgt. 5.2.1) Erstaufnahme Zunächst unterliegen Kinder und Jugendliche, die in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und noch nicht einer Kommune zugewiesen sind, NICHT der Schulpflicht. Daher hat die Bezirksregierung Düsseldorf berufstätige und ehemalige Lehrer um ehrenamtliche (unbezahlte) Teilnahme an der Initiative "Will-Kommen!" gebeten (Erstbegegnung mit der deutschen Sprache in den Einrichtungen). An einer Informationsveranstaltung am 2. Februar 2015 haben etwa 180 interessierte Lehrkräfte teilgenommen. Die Maßnahme ist unter Pädagogen umstritten, weil die Flüchtlinge nur kurze Zeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Andererseits wird ein Screening ermöglicht, so dass die Schulämter der aufnehmenden Kommunen über die Zahl, Nationalitätenstruktur, Alter und Qualifikation der Flüchtlingskinder schon vor der Zuweisung informiert werden könnten. 5.2.2) Tageseinrichtungen für Kinder https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/aktuell/meldungen/fb007_kinderbetreu ung/index.shtml http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/16_maerz_2015/jugendhilfeausschu ss.pdf Leiter des Jugendamtes ist Johannes Horn. Unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsort hat jedes Kind ab einem Jahr Anspruch auf 24 Förderung in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter. Der Besuch von Kindertageseinrichtungen, OGATA und Tagespflege ist mit Düsselpass kostenfrei. Das Jugendamt rechnet mit einem Bedarf von zusätzlich 400 Plätzen für Flüchtlingskinder. Flüchtlingsfamilien können Kinder über den Kita-Navigator vormerken lassen. Bis zum 10.März haben sich knapp 200 Asylsuchende registrieren lassen; darunter haben bereits 70 einen Betreuungsvertrag abgeschlossen. Manche Flüchtlingseltern wollen laut Jugendamt aufgrund traumatischer Erfahrungen ihre Kinder nicht sofort registrieren lassen. Allerdings könnte die Zurückhaltung mancher Eltern auch daran liegen, dass ihnen der KiTa-Navigator nicht bekannt ist, sie keinen Internetanschluss haben oder mangelnde Deutschkenntnisse die Nutzung erschweren. 5.2.3) Schulische Versorgung www.duesseldorf.de/soziales/integration/fachstelle.shtml www.schulen.duesseldorf.de www.duesseldorf.de/schulen/stichworte/schulpflicht.shtml Zuständig sind Burkhard Hintzsche (Schuldezernent), Dagmar Wandt (Leiterin Schulverwaltungsamt) und Angela Kirchhoff (Schulamt). Vorsitzender des Schulausschusses ist Wolfgang Scheffler, Grüne, stv. Vors. Ist Constanze Mucha, CDU. Auch die Düsseldorfer Elternschaft (EDS) beschäftigt sich mit dem Thema (Berit Zalbertus, Antje Schuh). 5.2.3.1) Schulpflicht Nach der Zuweisung der Flüchtlinge an die Kommunen sind die Kinder schulpflichtig: Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist schulpflichtig, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs beziehungsweise einer Schule der Sekundarstufe II. Eine Ausnahme ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, z.B. wenn die Schülerin oder der Schüler sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Die Schulpflicht besteht auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht regelmäßig teilnimmt. Die Schulpflicht wird von dem Schulträger, also der Stadt Düsseldorf, überwacht. Das Schulverwaltungsamt schreibt die Eltern der Kinder an, deren Kinder im schulpflichtigen Alter in Düsseldorf neu angemeldet wurden (beim Amt für Einwohnerwesen). Falls die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen jedoch nur geringe oder keine Deutschkenntnisse haben, müssen die Eltern vor der Anmeldung an einer Düsseldorfer Schule um einen Beratungstermin bei der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB, frühere RAA, Bertha von Suttner-Platz 3) bitten. In einem Beratungsgespräch klärt ein Mitarbeiter der KIB (RAA), welche Schule für das Kind geeignet ist. Zu diesem Termin sind mitzubringen: Kind, Ausweis des Kindes, Meldebescheinigung des Amtes für Einwohnerwesen, Ausweis der Erziehungsberechtigten, letztes Schulzeugnis des Kindes, bei Kontingentflüchtlingen Nachweis über den Status als Kontingentflüchtling. 5.2.3.2) Schulstatistik Das Schulverwaltungsamt führt zur Zeit eine Erhebung bei den Schulen durch, um die 25 Zahl der Flüchtlingskinder an den Schulen zu ermitteln, weil die amtliche Schulstatistik dieses Erhebungsmerkmal nicht vorsieht. Leider gibt es Hinweise, dass Kinder und Jugendlichen trotz Schulpflicht und Beratung NICHT schnell genug in die Schulen kommen. Dies liegt z.B. an fehlenden Kenntnissen von Flüchtlingseltern zum Schulanmeldungsverfahren und an Wartefristen bei der KIB. Es ist auch denkbar, dass das Schulverwaltungsamt Eltern schulpflichtiger Flüchtlingskinder wegen der dazu notwendigen Daten erst nach einem längeren Zeitraum anschreiben kann. Manchmal helfen bei der Einschulung persönliche Kontakte von ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern zu den Schulleitungen. Auch der Jugendmigrationsdienst der Diakonie hilft z.B. Flüchtlingen, einen Schulplatz in einem Berufskolleg zu finden. 5.2.3.3) Unterricht in der Herkunftssprache Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können an Düsseldorfer Schulen am herkunftssprachlichen Unterricht (kurz: HSU) teilnehmen. Er ergänzt dann den Unterricht der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Ziel ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern. Zurzeit bietet das Schulamt Düsseldorf herkunftssprachlichen Unterricht in folgenden Sprachen an: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch und Türkisch. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich nachmittags statt. https://www.duesseldorf.de/schulen/pdf/integration/hsu-standortschulen_-_sprachen.pdf Auskunft beim Schulverwaltungsamt, Merowingerplatz 1 E-Mail: [email protected] 5.2.3.4) Seiteneinsteigerklassen In besonderen Förderklassen werden ältere Kinder und Jugendliche, die gar nicht oder noch nicht gut Deutsch sprechen, als sog. Seiteneinsteiger unterrichtet. Zu den Seiteneinsteigern zählen nicht nur Flüchtlingskinder, sondern auch gemeinsam mit ihren Eltern zugewanderte Kinder aus europäischen Ländern wie Spanien und Griechenland, die noch kein Deutsch können. Allein im laufenden Schuljahr wurden 970 Jungen und Mädchen eigenen Seiteneinsteigerklassen beziehungsweise Fördergruppen in Regelklassen (meist an Grundschulen) neu zugewiesen. Flüchtlinge werden in der Statistik nicht eigens ausgewiesen. Offenbar werden inzwischen einige der jungen Zuwanderer in regulären Klassen versorgt, um ihnen überhaupt einen Schulbesuch zu ermöglichen. In Grundschulen gehört das zum Konzept, in weiterführenden Schulen aber nicht. Generell ist es schwer, für den Sekundarbereich Vorbereitungs- oder Auffangklassen zu finden. Davon gibt es offenbar zu wenige, weil Stadt und Land auf die hohe Zahl von Flüchtlingen nicht vorbereitet waren. In Düsseldorf soll es nur an einer Realschule, an einem Gymnasium und an Berufskollegs entsprechende Klassen geben. Am Franz-Jürgens-Berufskolleg in Bilk gibt es 160 Flüchtlinge, davon 90 in sechs Seiteneinsteiger-Klassen und 70 in regulären Klassen (weil die Flüchtlinge meist nach zwei Jahren gut Deutsch sprechen). Ariane Heimig koordiniert die „Berufliche Orientierung mit Förderschwerpunkt Deutsch“. Auch die Hauptschule an der Itterstr. nimmt Flüchtlingskinder auf. An mehr Schulen sollen Klassen für Kinder ohne Sprachkenntnisse eingerichtet werden. Ferner soll die Klassenstärke von Seiteneinsteigerklassen von 15 auf 20 Schüler erhöht werden. Allerdings gibt es in Düsseldorf erhebliche Probleme aus Sicht der Schulleiter, weil in den vergangenen Jahren der Schulbau vernachlässigt wurde, die Schülerzahlen steigen und ausserdem die vom Land vorgeschriebene Inklusion gleichzeitig umzusetzen ist. Bisher wurden Düsseldorf nur sieben neue Lehrerstellen für Integrationsspezialisten zugewiesen. Sie gehören zu den 300 Integrationsstellen, die Nordrhein-Westfalen bis 26 2017 für Förderklassen und -gruppen landesweit zusätzlich bereitstellen will. Die Schulen brauchen mehr Personal. 5.2.4) Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe Im Tersteegenhaus wird eine Hausaufgabenbetreuung für Kinder angeboten. In der Grundschule am Freiligrathplatz (Gerhard-Tersteegen-Schule, Beckbuschstr.) wird eine zusätzliche Förderung der Flüchtlingskinder durch ehrenamtliche Helfer angeboten. Ein besonderer Raum steht in der Grundschule zur Verfügung. Auch die Heinrich-HeineGrundschule in Heerdt hat Angebote zur Förderung von Migrantenkindern (und deren Eltern). Am Leibniz-Gymnasium wurde eine Flüchtlingskommission gegründet. Der Jugendmigrationsdienst sucht ehrenamtliche Nachhilfelehrer für die Fächer Deutsch und Mathematik für 16 bis 21jährige Schüler/innen des Berufskollegs an der Färberstr. (Bilk). 5.2.5) Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche Kunst für Flüchtlingskinder Gastgeber: KRASS e.V., Samstag, 4. April 14 – 17 Uhr, Lacombletstr. Wenn Flüchtlingskinder hier ankommen, haben sie Schreckliches erlebt und sind meist traumatisiert. Um diesen Kindern und Jugendlichen ein Stück Unbeschwertheit zurückzugeben, kann der Umgang mit Kunst helfen. Bei Kunst-Aktionen haben Kinder und Jugendliche alle kreativen und persönlichen Freiheiten. Junges Schauspielhaus (Mörsenbroich): Die Theaterveranstaltungen werden von Kindern und Jugendlichen aller Nationalitäten gerne besucht. 5.2.6) Berufsausbildung Einige Handwerkskammern (HWK), z.B. die HWK Dortmund, haben Initiativen zur Berufsausbildung von Flüchtlingen gestartet. Einige Handwerkskammern sind in den Städten an runden Tischen beteiligt, mit kommunalen Ausländerbehörden in Kontakt oder im Dialog mit Flüchtlingsunterkünften. Bei der Qualifizierung von jungen Flüchtlingen stellen sich nach Auffassung der HWK einige Fragen in Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus. Schlüsselfrage sei, wer eine Ausbildung beginnen darf und wer während der betrieblichen Ausbildung nicht abgeschoben wird (schwierig bei Flüchtlingen, die nur eine Aufenthaltsgestattung haben oder geduldet sind). Diese Frage ist aber wohl inzwischen durch eine bundesrechtliche Änderung beantwortet. Zu klären sei auch das Verhältnis von Ausbildungsvergütung und anderen Leistungen (z.B. Asylbewerberleistungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfen). Der Westdeutsche Handwerkskammertag (HWKT) hat angeregt, dass die Landesregierung eine FAQ-Liste zum Thema „Flüchtlinge und Ausbildung bzw. Berufsvorbereitung“ anlegt. Die Industrieund Handelskammer (IHK) Solingen hat ein Projekt zur Berufsorientierung für Flüchtlinge gestartet: Sie gehen nachmittags nach der Schule zur IHK-Lehrwerkstatt Metall. Die IHK Siegen will jungen Flüchtlingen Qualifizierungsangebote machen, damit sie sich schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Ab 1. April 2015 sollen 36 junge Menschen im bbz zunächst drei Monate lang zehn Stunden je Woche in Sechser-Gruppen sinnvolle Dinge aus Metall herstellen. Die Jugendberufshilfe Düsseldorf führt ein Modellprojekt zur Berufsausbildung jugendlicher unbegleiteter Flüchtlinge durch: http://www.jbh.de/news/101/108/Start-des-ersten-Modellprojekts-zur-Berufsausbildungunbegleiteter-junger-Fluechtlinge.html http://www.kommunalekoordinierung.de/uploads/tx_news/FAG2_Modellprojekt_modularisierte_Ausbildung_junge r_Fluechtlinge.pdf 27 Einige grundsätzliche Informationen zur Berufsausbildung von Migranten (Flüchtlinge) bietet folgende Seite (auch in Fremdsprachen): http://www.migra-info.de/startseite.html?&L=10 Einen allgemeinen Überblick über die Vielfalt der Ausbildungsberufe in Düsseldorf bietet die Broschüre „Düsseldorf bildet aus 2015“. Aufgrund der geänderten Rechtslage bestehen wohl keine ausländerrechtlichen Hemmnisse bei Beginn einer Lehre. Probleme bereiten „nur noch“ die sprachlichen und fachlichen Kenntnisse und die Suche nach einem Arbeitgeber (z.B. in der Kfz-Branche, im Installationshandwerk). Die Stellensuche soll für junge Frauen schwieriger als für junge Männer sein. 5.2.7) Hochschulen 5.2.7.1) Universität Die Muslimischen Hochschulgemeinde der Universität Düsseldorf stellt Sprachmittler. Leider hat die Universität Düsseldorf keine Lehramtsstudenten, die im Rahmen ihrer Ausbildung beim Schulunterricht helfen könnten (so helfen in Duisburg etwa 1000 Studenten im Unterricht im Rahmen eines Modellprojekts, das von der Mercatorstiftung finanziert wird). Vielleicht gibt es aber andere Möglichkeiten der Betreuung, z.B. für Flüchtlinge, die studieren wollen. Die Leuphana Universität Lüneburg holt z.B. Flüchtlinge, die auf eine Entscheidung ihres Asylantrages warten, als Gasthörer in ihre Hörsäle. Es gibt ein Förderprogramm zum Studium für Flüchtlinge (Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule) http://www.bagkjs.de/media/raw/Foerderung_und_Beratung_Online.pdf Interessierte sind zur Vorlesung an der Uni Köln (Mitveranstalter: Refugee Law Clinic Cologne, RLCC) zum Thema „Praxisbezogene Einführung in das Asylrecht“ eingeladen (jeweils freitags 10 Uhr bis 11 Uhr 30, Gyrhofstr. 15, Alte Botanik). Für GasthörerInnen ist eine Anmeldung nicht erforderlich. 5.2.7.2) Fachhochschule An der Fachhochschule Düsseldorf will Prof. Dr. Christian Bleck das Thema Flüchtlinge in einem Seminar für Studierende der Sozialarbeit behandeln (Soziale Arbeit als Gerechtigkeits- und Menschenrechtsprofession). Die Fachhochschule Düsseldorf bietet ein Seminar zu Grundlagen des Ausländer- und Asylrechts (A5/15) an. Zielgruppe sind haupt- und ehrenamtliche BeraterInnen (Freitag, 24.04.2015, 10 - 18 Uhr, Teilnahmegebühr: 160 Euro, Referentin: Prof. Dr. Daniela Evrim Öndül), ferner das Seminar A10/15 (Vertiefung des Ausländer- und Asylrechts, für Personen mit Grundkenntnissen des Ausländer- und Asylrechts: Dargestellt werden aktuelle Entwicklungen im Aufenthaltsrecht und Asylverfahren sowie die rechtlichen Grundlagen des Arbeitserlaubnis- und Sozialleistungsrechts, Freitag, 19.06.2015, 10 - 18 Uhr, Teilnahmegebühr: 160 Euro, Referentin: Prof. Dr. Daniela Evrim Öndül) Ansprechpartnerin ist Prof. Dr. Doris Krumpholz (Arbeitsstelle Weiterbildung der Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften) www.soz-kult.fh-duesseldorf.de/weiterbildung 5.2.8) Schülerfahrtkosten Flüchtlingskinder haben teilweise sehr weite Schulwege. Sie benutzen daher str.nbahnen und Busse. Jugendliche Migranten erhalten über die Schulen Anträge für ein SchokoTicket der Rheinbahn. Das kostet 32,10 Euro im Monat. Schüler erhalten ein Formular mit Lastschriftauftrag an eine Bank. Flüchtlinge haben aber bisher meistens kein Bankkonto bzw. können es nicht füllen. Die Rheinbahn akzeptiert andere Zahlungsverfahren aber nicht. Für Flüchtlingsschüler kann allerdings eine Kostenermäßigung über das Schulamt 28 gewährt werden. Den Antrag auf Fahrkostenermäßigung erhält man im jeweiligen Schulsekretariat. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Sachgebiet 40/14 (Schülerfahrkosten) im Schulverwaltungsamt und dauert etwa eine Woche. Der Eigenanteil für das ermäßigte Schoko-Ticket beträgt in der Regel 12 Euro. Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach SGB XII beziehen oder über einen Düsselpass (also auch Flüchtlinge) verfügen, sind vom Eigenanteil befreit. Die Eröffnung eines Kontos ist für den Zugang zum SchokoTicket mit Befreiung vom Eigenanteil damit nicht erforderlich. 5.3) Freizeit Allgemeine Informationen zur Freizeitgestaltung für Flüchtlinge finden sich im CaritasRatgeber. Die Stadtbücherei (Zentralbibliothek am Bertha-von-Suttner-Platz 1, Hbf, auch die Außenstellen) können Flüchtlinge kostenlos nutzen. Die Flüchtlinge können dort auch lernen. Wer einen Düsselpass hat, kann auch kostenlos einen Leihausweis beantragen und Wörterbücher, Sprachkurse mit CD, geografische Bücher ausleihen. Es gibt auch einen kostenlosen, zeitlich begrenzten Internetzugang. Es werden Führungen (z.B. in Arabisch) angeboten. Diese kann man telefonisch oder über das Internet buchen: http://www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/service/terminfuehrung.shtml Mit dem Düssel-Pass haben Flüchtlinge bei einigen Museen freien Eintritt, z.B.: Museum Kunstpalast (Ehrenhof, am Rheinufer, Nähe Altstadt) Filmmuseum (Schulstr. 4, Altstadt) Hetjensmuseum (Keramikmuseum, Schulstr. 4) Stadtmuseum (Berger Allee 2, Altstadt): freier Eintritt Bei Veranstaltungen des zakk (Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation, Fichtenstr. 40, Flingern) gibt es mit Düssel-Pass 50 Prozent Ermäßigung bei Veranstaltungen Die Kulturliste e.V. möchte bedürftigen Menschen die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ermöglichen. So werden z.B. übrig gebliebene Karten der Tonhalle verschenkt. 5.4) Sport Bei vielen Flüchtlingen handelt es sich um junge Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren. Da sie nicht arbeiten dürfen, wären sportliche Aktivitäten wichtig, also im Winter z.B. Sport in der Halle oder im Sommer Fußball auf dem Platz. Zeiten für die Nutzung von Hallen in städtischen Sportanlagen und Schulen werden vom Stadtsportbund (getragen von den Sportvereinen) im Auftrag der Stadt zugeteilt. Die Benutzung der Hallen ist kostenpflichtig. Wer übernimmt die Kosten ? Wer trägt die Unfallversicherung ? Zu diesen Fragen finden sich auf der Homepage des Stadtsportbundes Antworten. https://www.sportangebote-duesseldorf.de/ Viele Sportvereine (z.B. der DSV 04 e.V. in Lierenfeld) wollen den Flüchtlingen helfen. Bei der Diakonie koordiniert Oliver Targas die Hilfe der Sportvereine für Flüchtlinge. In der Tersteegengemeinde wird eine Fußballgruppe von Frau von Carlowitz organisiert. Weitere Sportarten sind bereits in der konkreten Planung, wie z.B. Laufen, Leichtathletik, Muskelaufbau. Einige junge Männer würden gerne ins Fitness-Studio gehen. Die Studios wollen aber nur langfristige Verträge abschließen. Ein Besuch der Studios gegen z.B. monatliche Barzahlung lehnen die Studios ab. Wie findet man eine Lösung ? Mit dem Düsselpass gibt es einen günstigeren Eintritt bei Sportanlagen, z.B.: Arena Sportpark (Stockum): die allgemeine Benutzung kostet 1 Euro, die Jahreskarte kostet 20 Euro Sportpark Niederheid (Paul-Thomas-Str. 35, Holthausen): die allgemeine Benutzung 29 kostet 1 Euro Bäder (Frei- und Hallenbäder): Ermäßigung des Eintritts von 3,60 Euro auf 2,20 Euro An der Blumenthalstr. wird ab 29. Mai von der Betriebssportgruppe der Stadt Jiu Jitsu angeboten; bei Bedarf kann auch eine Kindertrainingsgruppe eingerichtet werden. Für ein Fußballspiel am 24.Mai (Fortuna gegen Frankfurt) sind 50 Karten gespendet worden. 5) Dienstleistungen 5.1) Banken 5.1.1) Stadtsparkasse Barauszahlungen mittels Scheck an Flüchtlinge erfolgen zur Zeit durch die Stadtsparkasse in der Geschäftsstelle Erkrather str. (Flingern). Ab dem 30. März erfolgen Auszahlungen in Oberbilk (Bogenstr. 39), am Hauptbahnhof (Immermannstr. 65) und in Lierenfeld (Reisholzer Str. 34-36). Flüchtlinge können ein Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf eröffnen. Vorzulegen ist eine Aufenthaltsgestattung oder eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling oder eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender mit syrischer Staatsangehörigkeit (mit Lichtbild inklusive der Bestätigung der Stadt Düsseldorf zur Vorlage bei der Stadtsparkasse Düsseldorf). Die Stadtsparkasse Düsseldorf wird ab 5. Mai jeweils dienstags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr in den Zweigstellen in Bilk, Derendorf, Eller, Garath, Gerresheim, Heerdt, Oberbilk, Stockum, Unterrath, Wersten und am Hauptbahnhof (Immermannstr. 65) spezielle Servicezeiten zur Kontoeröffnung anbieten. Ein Lastschrifteinzug ist möglich, sofern eine entsprechende Kontodeckung vorhanden ist. 5.1.2) Western Union Geldüberweisungen (Bargeld) sind über die Reisebank bzw. Western Union (im Hauptbahnhof), grundsätzlich auch über die Filialen der Postbank möglich. Zur Auszahlung benötigt der Flüchtling einen vorläufigen Ausweis (Aufenthaltsgestattung) und eine PIN-Nr. (zehnstellige Kontrollnummer), die ihm der Überweisende per Telefon, SMS oder Email mitteilen muss. Ferner muss der Geldempfänger die Höhe des erwarteten Geldbetrages (ohne Überweisungsgebühr) und den Vornamen und Nachnamen (Achtung: Reihenfolge ! Lateinische Buchstaben!) angeben. Der Geld Überweisende kann von seinem Konto oder bar Geld elektronisch überweisen (aus Deutschland über eine Reisebank – in allen größeren Bahnhöfen – oder über die Postbank, aus dem Ausland über Western Union). Zur Sicherheit kann er ein elektronisches Foto seines Überweisungsauftrags per Email an den Geldempfänger senden. 6.2) Verkehr 6.2.1) Rheinbahn Flüchtlinge haben viele Behörden zu besuchen. Sie benutzen dazu gerne die str.nbahn, manchmal auch ohne Ticket oder nur mit einem Kurzstreckenticket. Das tun sie aus Unkenntnis oder weil sie kein Geld haben. Das Sozialticket (auch für Asylbewerber) kostet 30,90 Euro monatlich. Bürokratie-Beispiel „Schwarzfahrten“: Ein Flüchtling war bei einer Kontrolle mit einem Kurzstreckenticket „erwischt“ worden: Er war zu weit gefahren und erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro. Nach Einspruch bei der Rheinbahnstelle auf der Immermannstr. wurde der Betrag von einem freundlichen Mitarbeiter auf 4 Euro reduziert (und vom Begleiter bezahlt). Zu dieser Thematik bat Ratsmitglied Georg Blanchard (Linke) Oberbürgermeister Thomas Geisel zur Ratssitzung am 05.03.2015 um Auskunft (Rheinbahn-Tickets für Flüchtlinge). 6.2.2) Fahrräder 30 Im Tersteegenhaus werden den Flüchtlingen Fahrräder zur Verfügung gestellt, die gespendet wurden. Auch für das Heim an der Heyestr. wurden Fahrräder „gesammelt“. 6.3) Düssel-Pass Den Düssel-Pass kann man beim Jobcenter oder den Wohlfahrtsverbänden erhalten. Teilweise erhält man den Pass automatisch. http://www.duesseldorf.de/duesselpass/verguenstigungskatalog/index.shtml Mit dem Düssel-Pass erhalten Flüchtlinge bei vielen Einrichtungen freien Eintritt oder einen Rabatt (Ermäßigung), z.B.: Stadtbücherei (Zentralbibliothek Bertha-von-Suttner-Platz 1, am Hbf): kostenfreie Benutzung Volkshochschule (VHS, Bertha-von-Suttner-Platz 1): 50 Prozent Ermäßigung bei Kursen und Seminaren AWO-Familienbildungswerk (Liststr. 2): 30 Prozent Ermäßigung bei Kursen Evangelische Familienbildung (efa, Hohenzollernstr. 24, Nähe Hbf.): Bis zu 50 Prozent Ermäßigung bei Kursen Museum Kunstpalast (Ehrenhof, am Rheinufer, Nähe Altstadt): freier Eintritt Filmmuseum (Schulstr. 4, Altstadt): freier Eintritt Hetjensmuseum (Keramikmuseum, Schulstr. 4): freier Eintritt Stadtmuseum (Berger Allee 2, Altstadt): freier Eintritt Arena Sportpark (Stockum): allgemeine Benutzung kostet 1 Euro, die Jahreskarte kostet 20 Euro Sportpark Niederheid (Paul-Thomas-Str. 35, Holthausen): allgemeine Benutzung kostet 1 Euro Bäder (Frei- und Hallenbäder): Ermäßigung des Eintritts von 3,60 Euro auf 2,20 Euro zakk (Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation, Fichtenstr. 40, Flingern): 50 Prozent Ermäßigung bei Veranstaltungen fairhaus-Läden (Gebrauchtwarenläden der Diakonie): Mit dem Düssel-Pass gibt es die Kundenkarte faircard: 30 Prozent Ermäßigung Kinderbetreuung: kostenfreier Besuch von Kindertageseinrichtungen, OGATA und Tagespflege Schülerfahrkosten (SchokoTicket): kostenfrei. Bei den Lernmittelkosten (Schulbesuch) entfällt bei Düsselpass-Inhabern der Eigenanteil. 6.4) Kommunikation Für die Flüchtlinge ist die Kommunikation mit Heimat und Familie sehr wichtig. Sie haben daher meist Handys oder Smartphones. Außerdem wäre es ohne solche Geräte kaum möglich gewesen, die lange und oft gefährliche Flucht aus den Krisengebieten nach Europa zu schaffen. Kostengünstiger wäre die Nutzung von Internetanschlüssen in den Flüchtlingsunterkünften, was die Stadt aber nicht möchte. Eine Möglichkeit zur Internetnutzung bieten die Stadtbüchereien. Kostenlose Hotspots außerhalb der Flüchtlingsheime lassen sich über folgende Website finden: https://bluespot-wifi.de/germany/static/de/hotspots.html Der kostenfreie und drahtlose Internetzugang steht Burgerinnen und Burger sowie den Besuchern der Stadt kostenlos zur Verfugung. Die etwa 40 Hotspots sind an Stellen eingerichtet worden, an denen sich in der Regel viele Menschen aufhalten. Die Standorte der Hotspots sind mit einem großflächigen Sticker und der Aufschrift „bluespot Free WiFi“ gekennzeichnet. Vor Ort muss der Nutzer dann nur noch sein WLAN einschalten und sich mit den Daten der Registrierung einloggen. Standorte 31 1) Nähe Hbf: z.B.: Konrad-Adenauer-Platz, Worringer Platz (Karlstr. 12), Charlottenstr. (Ecke Friedrich-Ebert-str.), Karlstr. (Ecke Friedrich-Ebert-str.), Graf-Adolf-str. (Ecke Mintropstr.), an der Berliner Allee 2) in der City, z.B. an der Königsallee (Ecke Grunstr., Ecke Bahnstr., Ecke Steinstr., Ecke Graf-Adolf-str., Ecke Blumenstr.), Graf Adolf Platz (Ecke Friedrichstr.), Schadowstr. (Ecke Berliner Allee, am Schadowplatz und vor C&A), Martin-Luther-Platz, Oststr. (Ecke Grupellostr.) 3) Altstadt, z.B.: Grabbeplatz (Ecke Neubruckstr.), Hunsruckenstr. (Ecke Flinger str.), Muhlenstr. am Burgplatz, Mittelstr. (Ecke Carlsplatz), Heinrich-Heine-Allee, Mittelstr. (Ecke Carlsplatz), Mühlenstr. auf dem Burgplatz, Wallstr. (Ecke Kasernenstr.) 4) Derendorf/Pempelfort/Golzheim, z.B.: Bagelstr. (Ecke Derendorfer str.), Inselstr. (am NRW Forum), Josef-Beuys-Ufer (Ecke Robert-Lehr Ufer), Kaiserswerther str. (Ecke Stockumer Kirchstr.), Nordstr. (Ecke Blücherstr., Ecke Schwerinstr.), Rotterdamer str. 5) Düsseltal/Flingern, z.B.: Dorotheenplatz, Grafenberger Allee (Ecke Sohnstr.), Rethelstr. (Ecke Achenbachstr.), 6) Bilk, z.B. Medienhafen an der Hammer str. (Ecke Erftstr., Ecke Franziusstr., Ecke Wupperstr., Ecke Kaistr., Zollhof am UCI), Kirchfeldstr. (Ecke Friedrichstr.), Kirchplatz (Ecke Fürstenwall), Neußer str. 7) Oberkassel: Am Belsenplatz 8) Eller, z.B. Hauptstr. (Ecke Schlossallee) 6.5) Post Bürokratie-Beispiel: Ein Flüchtling, der inzwischen in Düsseldorf wohnt, wurde im Oktober 2014 von der bayerischen Polizei im Grenzbereich aufgegriffen. Da er damals im Besitz eines gefälschten Ausweises war (er hatte versäumt, ihn wegzuwerfen), eröffnete die Polizei ein Strafverfahren. Er erhielt ein Formular, aus dem hervorging, dass mangels eines Wohnsitzes die weitere Post zum Strafverfahren an eine bestimmte Adresse in einem bayerischen Ort gehen würde. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine private Adresse, sondern um die Adresse der für Strafsachen zuständigen Sachbearbeiterin eines Amtsgerichtes handelte. Diese konnte im Februar 2015 nicht feststellen, ob inzwischen ein Strafantrag eingegangen war. Allerdings gilt die Post nach einer bestimmten Frist als zugestellt. Aus Sicht der Polizei könnte sich der Flüchtling also einer Strafverfolgung entzogen haben. Der Flüchtling lebte daher in der Ungewissheit, ob irgendwo etwas über ihn zu seinem Nachteil gespeichert sein könnte. Nach Auskunft der Polizei in Düsseldorf ist dies aber glücklicherweise bisher nicht der Fall. 6.6) Rechtsberatung Es ist mit einer hohen Zahl von Abschiebungsbescheiden zu rechnen. Die Wohlfahrtsverbände beraten in solchen Fällen. Sobald Flüchtlinge einen Ablehnungsbescheid vom BAMF erhalten haben, können sie diesen beim Verwaltungsgericht (in Dortmund) mit Hilfe von Rechtsanwälten anfechten. Guter Rat ist allerdings teuer (beim Anwalt an Prozesskostenhilfe denken!). 6.7) Polizei Flüchtlinge werden nach ihrer Flucht zumeist von der Polizei aufgegriffen. Der erste Kontakt ist oft unangenehm, weil Flüchtlinge meist ohne oder mit falschen Ausweispapieren eingereist sind. Flüchtlinge haben große Angst vor der Polizei, weil sie in ihren Heimat- und Durchreiseländern sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Flüchtlinge können auch in Düsseldorf mit der Polizei in Kontakt kommen. Eine Begleitung zur Polizeistation ist hilfreich. In der Regel sind die Polizisten sehr freundlich, außer bei wirklich kriminellen Delikten natürlich. Dies ist eine völlig neue Erfahrung für 32 Flüchtlinge. Ansprechpartner bei der Polizei für Fragen zur interkulturellen Kompetenz ist Dirk Sauerborn. Er wird im Sommer auch städtische Mitarbeiter schulen. Vorsitzender des Polizeibeirates ist Martin Volkenrath. 7) Aktivitäten in den Stadtteilen Unterkünfte für Asylbewerber sind überall im Stadtgebiet verteilt. 7.1) Stadtbezirk 1 (Innenstadt, Derendorf, Golzheim) Dauerhaft werden Flüchtlinge untergebracht in den Unterkünften an der Karlstr. (51 Plätze) und an der Stephanienstr. (63). Vorübergehend ist die Unterbringung an der Friedrich-Lau-Str. (Golzheim, 221 Plätze, ehemaliges Altenheim). Diese soll durch eine mobile Wohnanlage an der Meineckestr. (Am Bonneshof, Golzheim) ersetzt werden. Geplant ist eine kommunale Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Finanzamt an der Roßstr. (150 Plätze, wird seit Anfang Mai als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes genutzt). Eine mobile Wohnanlage ist ferner geplant an der Grünewaldstr. (an der Grenze zum Stadtbezirk 5) mit Priorität 2/3. Außerdem sind 139 Flüchtlinge im Stadtbezirk 1 in Hotels untergebracht. Am 22. März und 6. Mai fanden in der Tersteegengemeinde bzw. in der Zionskirche Bürgerforen mit der Flüchtlingsbeauftragten statt, die die vorstehend genannten Planungen für die Unterkünfte erläuterte. An der Friedrich-Lau-Str. sind zur Zeit 224 Flüchtlinge untergebracht, davon 130 junge Männer (was untypisch ist), 12 junge Frauen, 8 Kinder und 36 Minderjährige. Die Flüchtlinge werden betreut von der Diakonie und 130 Ehrenamtlichen der Ev. Tersteegengemeinde (im Brief 1-2015 der Gemeinde dargestellt: z.B. Sammlung von Kleidung, Kochgeschirr, Spielzeug, Deutschunterricht, Kinderbetreuung, Begleitung von Flüchtlingen, Sonntagscafe). Es gibt Sprechstunden der Diakonie zur Beratung der Flüchtlinge (montags ab 13 Uhr, dienstags ab 12 Uhr, freitags ab 11 Uhr). Eine durchschnittliche Beratung dauert etwa 9 Minuten (d.h.: durchschnittlich einmal im Monat erhält ein Flüchtling eine Beratung). Eine Arabisch sprechende Dolmetscherin hilft. Die Aktivitäten in der Tersteegengemeinde werden von Pfarrerin Felicitas SchulzHoffmann und Horst Gieseler, Vorsitzender des Pfarrgemeinderates, geleitet. Frau Astrid Hofmeister organisiert den ehrenamtlichen Deutschunterricht. Hierauf aufbauend haben Ende April 15 Bewohner der Friedrich-Lau-Str. einen kostenlosen Sprachkurs als Pilotprojekt der Sprachschule " Sprachenschiff " (Kaiserswerth) begonnen. Der Kurs endet mit einem ersten Zertifikat. Eine ehrenamtliche Helferin organisiert für Kinder der Grundschule am Freiligrathplatz (Gerhard-Tersteegen-Schule, Beckbuschstr.) eine zusätzliche Förderung (Zu bestimmten Zeiten können Kinder aus dem regulären Unterricht herausgenommen und zusätzlich betreut werden). Es gibt einen Spielraum und eine Spielgruppe. Frau von Hallensleben-Kalenborn organisiert die Begleitung von Flüchtlingen zu Behörden und Ärzten durch ehrenamtliche Helfer. Die SPD Düsseldorf hat ihren Ehrenamtspreis 2015 in der Kategorie „Migration und Integration“ Frau Sabine Filitz stellvertretend für alle Ehrenamtlichen im Tersteegenhaus verliehen. Frau Filitz hat z.B. die Sammlung und Verteilung von Haushaltseinrichtungen, Kochtöpfen, Bettwäsche u.a. an die im Tersteegenhaus untergebrachten Flüchtlinge organisiert. 7.2) Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal) Vorübergehend sind die Unterkünfte an der Bruchstr. (Flingern, 98 Plätze) und der Lacombletstr. (Düsseltal, 150 Plätze, ehemaliges Studieninstitut). Das Flüchtlingsheim an der Lacombletstr. befindet sich in einem schlechten Zustand. Ehrenamtliche sorgten für 33 eine Grundreinigung und neuen Anstrich. Am 27. April fand in der Montessorischule am Hermannplatz ein Bürgerforum mit der Flüchtlingsbeauftragten statt. Im Bezirk 2 soll evtl. ein Runder Tisch eingerichtet werden. Ein erstes Treffen findet am 16. Juni in der BV 2 statt. Die Flüchtlinge werden von der Diakonie betreut (Sprechstunde). Die Evangelische Matthäi-Kirchengemeinde hilft bei den Flüchtlingsunterkünften an der Bruchstr. und an der Lacombletstr.. Wer sich den Umgang mit Behörden und Formularen zutraut, Fremdsprachen übersetzen kann oder einfach helfen möchte, kann sich bei Hannah Konietzny melden: [email protected] 7.3) Stadtbezirk 3 (Friedrichstadt, Unterbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberbilk, Flehe) Dauerhaft sind die Flüchtlingsunterkünfte an der Harkortstr. (72 Plätze, Nähe Hbf.), Jahnstr. (64 Plätze, Friedrichstadt) und Oberbilker Allee (72). Vorübergehend ist die Unterkunft an der Völklinger Str. (22 Plätze, Unterbilk). Mobile Wohnanlagen sind geplant mit Priorität 1 an der Moskauer Str., mit Priorität 2/3 an der Völklinger Str. (Unterbilk) und der Moskauer Str. (Oberbilk). Außerdem sind 611 Flüchtlinge in Hotels untergebracht. Am 26. März 2015 fand ein Bürgerforum im Bürgersaal in Bilk mit der Flüchtlingsbeauftragten Miriam Koch statt. Roland Buschhausen vom Amt für soziale Sicherung und Integration erläuterte die Leistungen der Stadt. Es kamen rund 150 Menschen, die von Bezirksvorsteher Walter Schmidt (CDU) begrüßt wurden. In der Unterkunft an der Jahnstr. (Friedrichstadt) werden die Flüchtlinge von der Diakonie (Frau Banas Abdalrahman) betreut (Sprechstunde). Die Ev. Friedens-Kirchengemeinde Düsseldorf (Friedenskirche) hat für Flüchtlinge einen "Freundeskreis Harkortstr." gebildet. Der Freundeskreis trifft sich einmal monatlich. Bei der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Oberbilk gibt es die Koordination Aktionskreis Flüchtlinge Oberbilk: [email protected] Eine andere Kirchengemeinde bereitet sich auf die Betreuung der Flüchtlinge in der geplanten Unterkunft an der Moskauer Str. vor. Das Café United für junge Flüchtlinge ist ein regelmäßiger Treff zum gemeinsamen Austausch für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und Kinder von Familien, die bereits seit langer Zeit in Düsseldorf leben: Ev. Jugendzentrum, Ellerstr. 215, D.-Oberbilk 7.4) Stadtbezirk 4 (Oberkassel, Niederkassel, Heerdt, Lörick) Dauerhaft sind die Flüchtlingsunterkünfte an der Burgunderstr. (63 Plätze) und der Schanzenstr. (208 Plätze). Mobile Wohnanlagen sind geplant mit Priorität 1 an der Oberlöricker Str., mit Priorität 2/3 am Niederkasseler Deich. Am 27. März fand für den Stadtbezirk 4 in der Philippus-Kirche (Hansaallee 300) ein Bürgerforum mit der Flüchtlingsbeauftragten statt. In der Unterkunft an der Burgunderstr. (Heerdt) werden die Flüchtlinge von der Diakonie betreut. Die Unterkunft an der Schanzenstr. wird von der Caritas betreut. Der Koordinationskreis der Helfer wird von Frau Zimmermann-Puric (Gemeinderat St. Antonius und Benedictus) geleitet. Flüchtlingshelfer haben nach Schulung durch den SKFM (Koordination: Frau Hämmerling) Arbeitsgruppen für Sprachförderung, Sport und Freizeit, Lotsen im Stadtteil, Hilfe bei der Wohnungssuche, Begleitung zu Ämtern, Sprachmittler, Familienangebote gebildet. 7.5) Stadtbezirk 5 (Kaiserswerth, Angermund, Wittlaer, Lohausen, Stockum) Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Friedrich-von-Spee-Str. 30 (ehemaliges Schwesternwohnheim, Kaiserswerth, 60 Plätze). Vorübergehend die Unterkunft an der 34 Verweyen-Str. (Kaiserswerth, 25 Plätze). Mobile Wohnanlagen mit Priorität 1 sind vorgesehen an der Grünewaldstr. (Stockum), an der Zur Lichtung (Angermund) und am Leuchtenberger Kirchweg (Lohausen). Am 16. April fand ein Bürgerforum in der Aula der International School of Düsseldorf, Niederrheinstr. 336, statt. In Lohausen soll nach den Plänen von Ratsmitglied Andreas-Paul Stieber (CDU) und der Flüchtlingsbeauftragten ein dezentrales Koordinationszentrum für das vielfältige bürgerschaftliche Engagement im Stadtbezirk 5 entstehen. Das Grobkonzept wurde im Rahmen des ersten runden Tisches mit Politikern, Vereinen, Verbänden, Kirchen, Schulen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege vorgestellt. Die Jugendberufshilfe wird zu diesem Zweck kurzfristig eine Immobilie auf der Niederrheinstr. herrichten. Bei der Flüchtlingshilfe in Kaiserswerth arbeiten die katholische und die evangelische Kirchengemeinde zusammen. Es besteht ein Koordinationskreis der Helfer in Kaiserswerth. 7.6) Stadtbezirk 6 (Rath) Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Rückertstr. (Rath, 78 Plätze). Vorübergehend ist die Unterkunft an der Borbecker Str. (ehemalige Kartause-HainHauptschule, 200 Plätze). Mobile Wohnanlagen mit der Priorität 2/3 sind geplant an der Herdecker Str. (Sportplatz; die ursprüngliche Planung am Höxterweg wurde aufgegeben) und am Vogelsanger Weg (ehemaliges Bürogebäude). Im Bezirk 6 wurde ein Runder Tisch eingerichtet, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen und Vereine zu verbessern (Ansprechpartner: Herr Hagelueken, Bezirksverwaltungsstelle, Herr Coenen, Familienzentrum) Am 7. Mai fand ein Bürgerforum im Pfarrsaal des Rather Familienzentrums (Rather Kreuzweg 426) statt. 7.7) Stadtbezirk 7 (Gerresheim Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl) Dauerhaft sind die Flüchtlingsunterkünfte an der Heyestr. (153 Plätze, Gerresheim) und an der Manthenstr. (zunächst 30). Mobile Wohnanlagen sind geplant mit Priorität 1 an der Blanckertzstr. und an der Karlsbader Str., mit Priorität 2/3: Am Bongard, an der Benderstr. und an der Heyestr.. Offen ist, ob auf dem Gelände der Bergischen Kaserne eine Erstaufnahmestelle des Landes für 600 Flüchtlinge eingerichtet wird. Am 15. April 2015 und 4.Mai 2015 fanden Bürgerforen im Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Gerresheim, Hardenbergstr. 3, statt. Es gibt einen Runden Tisch in Gerresheim, an dem Bezirksverwaltung, Kirchengemeinden, AWO, DRK usw. teilnehmen. Die Bürgerstiftung Gerricus organisiert die Flüchtlingshilfe in Gerresheim (Sprachkurse, Hilfe bei Hausaufgaben, Spielplatzbesuche, Kreativangebote, Stadtteilbesichtigungen, Sachspenden, Begleitung/Lotsen) zusammen mit den Kirchengemeinden. http://www.buergerstiftung-gerricus.de/projekte/fl%C3%BCchtlingshilfe/ [email protected] Die Aktivitäten der Ev. Kirche in Gerresheim werden von Pfarrerin Oßwald bzw. Monika Meister (Presbyterin) geleitet. Der Evangelische Arbeitskreis Flucht & Asyl traf sich am 21. April 2015 im Medienraum der Hardenbergstr. 1 (Thema waren u.a. Berichte vom ersten Café International am 15. April sowie vom Runden Tisch – Asyl Gerresheim, der sich monatlich trifft). Nach einem ersten Treffen am 24. Februar gab es eine Schulung für ehrenamtliche Helfer zur Betreuung von Flüchtlingen am 25. April im Stiftsgebäude von St. Margareta. Die Schulung wurde von Fachleuten der Caritas und der ASG vorbereitet. http://www.st-margareta.de/neue-nachbarn.html 35 Email: [email protected] Unterstützung bei Konversationskursen gibt es im Sprachprojekt Effekt der Caritas im Zentrum von St. Katharina. Die Ev. Familienbildung (efa) und die Caritas bieten in Gerresheim Anfängersprachkurse für Flüchtlinge an, die noch nicht anerkannt sind. Schüler des Gymnasiums Gerresheim sind zugunsten des Flüchtlingsheims gelaufen (von den Spenden wird ein Aufenthaltsraum renoviert). 7.8) Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Unterbach) Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Posener Str. (120 Plätze). Vorübergehend sind die Unterkünfte Am Stufstock (88), Am Straußenkreuz (45) und Hasseler Richtweg (50). Mobile Wohnanlagen sind geplant mit Priorität 2/ 3 am Tichauer Weg. Über eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Stadtbezirk 8 (Kirchen, Diakonie, Caritas, SKFM, Vereine, Institutionen, Verbände politische Parteien, Bezirksverwaltungsstelle) gelingt es, die ankommenden Flüchtlinge im Stadtbezirk 8 willkommen zu heißen. Hierzu gehört auch die Koordination ehrenamtlich organisierter Hilfen im Stadtbezirk 8. Der „Runde Tisch – Stadtbezirk 8“ sieht seine Aufgabe darin, Flüchtlingen in den jeweiligen Unterkünften bedarfsgerecht zu unterstützen und zu begleiten. Dazu gehören: Flüchtlingssozialarbeit, Ehrenamtskoordination, Gruppenangebote für Kinder und Familien, Sport, Begleitservice zu Ämtern, materielle Unterstützungen (Sachspenden), Deutschkurse, Hilfsangebote und Anlaufstellen im Stadtbezirk. Aber auch Begegnungsmöglichkeiten, gemeinsame Feste und Veranstaltungen helfen, Flüchtlinge zu integrieren: Evangelische Lukaskirchengemeinde: Lebensmittelausgabe „Lukastisch“, Kleiderladen, Gatherweg 109 Ev. Famlienzentrum Am Hackenbruch 86: Deutschkurse; Spielgruppen für Familien Ev. Kindertagesstätte Gatherweg 111 Katholische Kirchengemeinde Eller/Lierenfeld Kath. Familienzentrum, Am Stufstock 6a Fairhaus – Diakonie, Gumbertstr. 83 Stadtteiltreff „Die Wohnung“ Hasseler Richtweg 96 Mosaik e.V. DSV 04 – Sportverein TSV Eller 04 – Sportverein, Vennhauser Allee Deutscher Kinderschutzbund Düsseldorf, Posener Str. 60: Kinderkleiderkiste Schützenverein Lierenfeld Bezirksvertretung 8 / Bezirksverwaltungsstelle 8, Gertrudisplatz 8 Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) Düsseldorf e.V. koordiniert Einzelfallhilfen und Gruppenangebote (Claudia Hämmerling, Koordination Flüchtlingshilfe) 7.9) Stadtbezirk 9 (Benrath, Urdenbach, Itter, Himmelgeist, Wersten, Hassels, Reisholz) Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Küppersteger Str. (55 Plätze). Vorübergehend ist die Unterbringung an der Hospitalstr. (20 Plätze, Benrath). Mobile Wohnanlagen sind vorgesehen mit Priorität 1 an der Benrodestr. (bereits im Bau) und an der Schimmelpfennigstr., mit Priorität 2 und 3 am Karweg. Am 19. März fand auf Einladung von Ratsmitglied Andreas Hartnigk (CDU) ein Bürgerforum statt, bei dem es um die Modulbauten an der Schimmelpfennigstr. ging. Über 100 Anwohnerinnen und Anwohner waren gekommen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wollen sich ehrenamtlich engagieren. Der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle (Nils Dolle) bot an, das ehrenamtliche Engagement und das Zusammenspiel mit den hauptamtlichen Betreuern in seinem Bezirk zu koordinieren. Am 24. März fand in der Aula des Schlossgymnasiums, Hospitalstr. 45, für den 36 Stadtbezirk 9 ein Bürgerforum statt. Viele Menschen aus der Nachbarschaft der Stargarder Str. (Hassels) kamen am 1.April in das Ernst-Lange-Haus zu einer Zusammenkunft, in der Thorsten Nolting und Heinz Frantzmann von der Diakonie sowie Peter Lorch (im Amt für Soziales und Integration für den Bereich für Wohnungsnotfälle zuständig) Fragen der Bürger zum ehemalige MatthiasClaudius-Haus an der Stargarderstr. beantworteten. Nach Ostern wurden hier etwa 100 Asylbewerber untergebracht (etwa 60 Männer, 12 Paare und einige Familien). Die Diakonie hat die Betreuung des Hauses übernommen (Sprechstunde einmal wöchentlich). An der Benrodestraße ziehen im Mai 200 Flüchtlinge ein: Auf einem ehemaligen Gewerbegrundstück wurden 182 Wohnmodulen mit 102 möblierten Wohneinheiten aufgestellt. In mehreren Informationsveranstaltungen im Stadtbezirk 9 wurde der Standort den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Dabei stand der Wunsch nach ehrenamtlichem Engagement im Vordergrund. Die Koordination des Ehrenamts im Stadtgebiet hat die Bezirksverwaltungsstelle 9 übernommen. Die hauptamtliche soziale Betreuung, an dem Standort Benrodestraße, erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie. 7.10) Stadtbezirk 10 (Hellerhof) Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Emil-Barth-str. (48 Plätze). Mitarbeiter der Diakonie beraten und begleiten Flüchtlinge. Mobile Wohnanlagen mit Priorität 2 und 3 sind geplant an der Duderstädter Str. (Hellerhof). Am 18. März stellte die Flüchtlingsbeauftragte zusammen mit Ratsmitglied Jürgen Bohrmann (SPD) die Planungen für die geplanten Modulbauten an der Duderstädter Str. vor. Rund 150 Bürgerinnen und Bürger kamen mit zahlreichen Fragen, die von der Verwaltung beantwortet wurden. Der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle (Uwe Sandt) bot an, das ehrenamtliche Engagement und das Zusammenspiel mit den hauptamtlichen Betreuern in seinem Bezirk zu koordinieren. Hinweis: Dieser Erfahrungsbericht wird ständig fortgeschrieben, die Richtigkeit der Angaben ist aber nicht gewährleistet. Kritik und Anregungen sind willkommen.