SuE-Info vom 23.03.2015 - Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt
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SuE-Info vom 23.03.2015 - Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt
23. März 2015 Forderungen der Aufwertungskampagne - besonders wichtig für die Behindertenhilfe „Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung“ und„Heilerziehungspfleger/innen“ profitieren von den ver.di Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe ganz besonders! Mit den Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe geht ver.di besonders die Probleme in der Behindertenhilfe an. Während es z.B. bei Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen etc. im Wesentlichen um die Aufwertung dieser Berufsgruppen geht, werden im Bereich der Behindertenhilfe völlig neue Berufsgruppen angepackt. Lange überfällig ist die tätigkeitsgerechte Bezeichnung der Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Bislang gab es hier im Eingruppierungsrecht den sogenannten „Leiter einer Werkstatt für Behinderte“ - was das genau ist, erschließt sich nicht sofort. Gemeint ist die umgangssprachlich als „Gruppenleiter/in“ bezeichnete Tätigkeit. In den Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe wird das Tätigkeitsmerkmal „Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ neu aufgenommen. Eingruppierungsrelevant soll nur noch die ausgeübte Tätigkeit und die entsprechend erfolgreich absolvierte „staatlich anerkannte Prüfung“ sein. Ein wichtiger Schritt nach vorne, der die Einstiegsqualifizierung als Handwerker/in, Arbeitserzieher/in, Erzieher/in oder andere in den Hintergrund treten lässt. Auch spielt die Unterscheidung in Meister/in und Geselle/in keine Rolle mehr. Es soll nur noch die ausgeübte Tätigkeit eingruppierungsrelevant sein. Dies bedeutet eine Gleichstellung mit anderen Eingruppierungsmerkmalen und eine echte Aufwertung der „Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“. Dass ver.di diese Berufsgruppe künftig in der Grundeingruppierung in der Entgeltgruppe S 10 sieht, ist da natürlich auch noch eine erhebliche finanzielle Aufwertung. Eine wichtige Berufsgruppe in der Behindertenhilfe ist der/die “Heilerziehungspfleger/in”. Bislang gibt es diese Berufsgruppe in den Eingruppierungsmerkmalen überhaupt nicht. Das macht die Eingruppierung in der Praxis durchaus schwierig. In den ver.di Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe ist diese Berufsgruppe nun aufgenommen. Der /die Heilerziehungspfleger/in ist in die Forderungen gleichwertig mit den Erzieher/innen aufgenommen und als Beruf benannt. Hiermit geht ver.di auch hier einen wichtigen Schritt nach vorne, zur Aufwertung der Heilerziehungspfleger/innen. Finanziell sieht ver.di auch die Heilerziehungspfleger/innen künftig in der Grundeingruppierung in der Entgeltgruppe S 10. Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung und Heilerziehungspfleger/innen profitieren von den ver.di Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe ganz besonders. Was von diesen Forderungen umsetzbar ist, entscheiden diese Berufsgruppen selbst, mit ihrem aktiven Einsatz bei Aktionen und Arbeitskampfmaßnahmen. Herausgeber: ver.di-Fachkommission Behindertenhilfe Hessen Verantwortlich: Stefan Röhrhoff, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt am Main Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Titel/Vorname/Name Ich möchte Mitglied werden ab 0 1 Straße Hausnummer PLZ 2 0 Geburtsdatum Wohnort Geschlecht Telefon E-Mail Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in weiblich männlich Staatsangehörigkeit Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Straße PLZ Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis Hausnummer Ort Branche (ohne Arbeitseinkommen) ausgeübte Tätigkeit Praktikant/in bis Altersteilzeit bis regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Bruttoverdienst Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Ich wurde geworben durch: Name Werber/in von bis Mitgliedsnummer Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Straße und Hausnummer PLZ SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 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