Vergatterung zum schriftlichen Abitur
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Vergatterung zum schriftlichen Abitur
Vergatterung zum schriftlichen Abitur (24.04.2015) © KGB Abiturbedingungen Block I 2 Hjl. Religion/Philosophie Der Rest wird bis auf 36 Kurse 36 Halbjahresleistungen (Hjl.) aus 12.1- 13.2 aufgefüllt (max. 3x Sport). max. 7 Hjl. unter 5 Punkten Die Summe der 36 Kurse wird nach Summe /36*40 ≥ 200 Punkte keine Hjl. mit 0 Punkten einzubringen sind: je 4 Hjl. aus allen Prüfungsfächern und dem weiteren Kernfach (20 oder 24 Hjl.) 1 Hjl. des musischen Faches 2 Hjl. Geschichte 2 Hjl. aus Geographie und WiPo 4 Hjl. Naturwissenschaften 4 Hjl. aus den profilergänzenden Fächern wenn in 11 die weitere Fremdsprache neu begonnen wurde, dann 2 Hjl. aus 13.1+13.2 folgender Formel hochgerechnet. E1 S 40 36 Ergebnisse im Block I 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 unter 200 bis 300 bis 400 bis 500 bis 600 Abiturbedingungen Block I Block II 2 Hjl. Religion/Philosophie 4 Prüfungsergebnisse, die fünffach 36 Halbjahresleistungen (Hjl.) aus 12.1- 13.2 gewertet werden max. 7 Hjl. unter 5 Punkten oder Summe /36*40 ≥ 200 Punkte keine Hjl. mit 0 Punkten einzubringen sind: je 4 Hjl. aus allen Prüfungsfächern und dem weiteren Kernfach (20 oder 24 Hjl.) 1 Hjl. des musischen Faches 2 Hjl. Geschichte 2 Hjl. aus Geographie und WiPo 4 Hjl. Naturwissenschaften 5 Prüfungsergebnisse, die vierfach gewertet werden Summe E2 ≥ 100 Punkte Max. 2 Prüfungen unter 5 Punkte Evtl. mündliche Zusatzprüfung (Verhältnis 2:1) Die Summe aus Block I (E1) und die Summe aus Block II (E2) werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl E, 4 Hjl. aus den profilergänzenden Fächern aus der die Note ohne Rundung wenn in 11 die weitere Fremdsprache neu begonnen wurde, dann 2 Hjl. aus 13.1+13.2 berechnet wird. Auffüllen auf 36 Hjl., dabei max. 3 Hjl. Sport N 5 2 3 E 180 4 3,8 3,6 3,4 3,2 3 2,8 2,6 2,4 2,2 2 1,8 1,6 1,4 1,2 1 0,8 0,6 höchste Punktzahl (551) niedrigste Punktzahl (260) § 21 Besondere Vorkommnisse (1) Erkrankt ein Prüfling unmittelbar vor oder während der Abiturprüfung, kann er auf Beschluss der Abiturprüfungskommission bei unverzüglicher Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil nachholen. Falls sich ein Prüfling wegen Krankheit unfähig zur Prüfung fühlt, kann er dies noch vor jedem Prüfungsteil, jedoch nicht mehr nach Bekanntgabe der zu bearbeitenden Aufgaben geltend machen. Eine ärztliche Bescheinigung ist unverzüglich vorzulegen. Die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission kann in Zweifelsfällen vom Prüfling die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses fordern. § 21 Besondere Vorkommnisse (2) Die Abiturprüfung gilt als nicht bestanden, wenn ein Prüfling 1. nach Beginn der schriftlichen Prüfung aus Gründen zurücktritt, die er selbst zu vertreten hat; 2. Teile der schriftlichen oder mündlichen Prüfung aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, versäumt; 3. die Aufgaben unbearbeitet zurückgibt; 4. von der Prüfung nach Absatz 3 oder 4 ausgeschlossen wird. § 21 Besondere Vorkommnisse (3) Die Abiturprüfungskommission kann für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der täuscht, zu täuschen versucht oder bei einem Täuschungsversuch hilft, eine Wiederholung des betreffenden Prüfungsteils anordnen oder sie oder ihn von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. Der Prüfling setzt die Prüfung bis zur Entscheidung der Abiturprüfungskommission fort. § 21 Besondere Vorkommnisse (4) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, kann er durch die Abiturprüfungskommission von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Ablaufplan 1. Frühes Erscheinen, d.h. 7.45 Uhr im richtigen Raum. 2. Platz suchen, eigenes Arbeitsmaterial und Proviant auspacken. 3. Handy mind. lautlos mit Tasche und Jacke an einer Wand am Ausgang lagern (Fluchtweg freilassen). 4. Toilette aufsuchen? 5. Warten und ruhig werden. 6. Das Material wird verteilt. Alle gucken, ob alle alles bekommen haben. Die Zeit läuft, Abgabezeit wird an die Tafel geschrieben. 7. Fluraufsichten, Rauchen. Nach den Prüfungen 1. Verlassen der Prüfung frühestens ab 12.30 Uhr, ggf. in Rücksprache mit der Fluraufsicht. 2. Leise die eigenen Sachen nehmen und Tür leise schließen. 3. Nach unten gehen und erst dort reden, schreien oder weinen. 4. Nach den letzten Prüfungen draußen in Maßen feiern, den Kreisel wieder von den Spuren reinigen. Weitere Termine 28. April bis 08. Mai schriftliche Prüfungen 11. Mai Bekanntgabe der Themen für die Präsentationsprüfungen 27. und 29. Mai, 02. Juni: Nachschreibetermine 09. Juni: Abgabe der Dokumentationen für die Präsentationsprüfungen 16. Juni: 13.15 Uhr Vergatterung 17. Juni: ab 8.30 Uhr Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse nach Zeitplan 19. Juni: bis 12.00 Uhr Meldung zum Mündlichen 22. Juni: ab ca. 13.00 Uhr Prüfplan hängt aus 24. bis 26. Juni: Mündliche Prüfungen