Länderübergreifender Vorstoà für die Windenergie als PDF
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Länderübergreifender Vorstoà für die Windenergie als PDF
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 21. Mai 2015 Nr. 81/2015 Länderübergreifender Vorstoß für die Windenergie Länder mit unterschiedlichsten Regierungskoalitionen verfassen gemeinsames Positionspapier Klimaschutz- und EnergieministerInnen der Länder Hessen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz BadenWürttemberg und Thüringen: „Um eine Schieflage beim Windkraftausbau zu verhindern, müssen wir auch die Wettbewerbsfähigkeit von BinnenlandStandorten in der Mitte und im Süden Deutschlands sichern.“ Ab 2017 soll die Förderhöhe für erneuerbare Energien über Ausschreibungen im freien Wettbewerb ermittelt werden. Aus Sorge vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen und um einen geographisch ausgewogenen Ausbau der Windenergie in Deutschland sicherzustellen, haben die zuständigen Minister und Ministerinnen Tarek Al-Wazir (Hessen), Anke Rehlinger (Saarland), Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen), Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz), Anja Siegesmund (Thüringen) und Franz Untersteller (Baden-Württemberg) ein gemeinsames Positionspapier verfasst. In ihm fordern sie, die Vergütungssystematik des aktuellen EEG, das so genannte Referenzertragsmodell, zu modifizieren, um bei einer Ausschreibung die windstarken Standorte nicht zu bevorteilen. Außerdem fordern sie einen regionalen Faktor in der Ausschreibung. „Andernfalls“, so die Ministerinnen und Minister, „würde der Ausbau der Windenergie in den mittleren und südlichen Bundesländern weitgehend zum Erliegen kommen.“ Abonnieren Sie unseren Newsletter: www.um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/online-angebote/nl/ Das Umweltministerium twittert. Folgen Sie uns: www.twitter.com/UmweltBW Kernerplatz 9 · 70182 Stuttgart (VVS: Staatsgalerie) · Willy-Brandt-Str. 41 ·70173 Stuttgart Telefon 0711 126-2781 · Telefax 0711 126-2880 · [email protected] www.um.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de · DIN EN ISO 50001:2011 zertifiziert -2- Die Länder bekräftigen, dass Windkraftanlagen in ganz Deutschland notwendig sind, um die Energiewende zum Erfolg zu bringen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der regionale Stromverbrauch dürfe nicht nur durch Import gedeckt werden, vielmehr müsse dem regionalen Verbrauch auch eine regionale Stromerzeugung gegenübergestellt werden: „Ein ausgewogener Ausbau der Windenergie erlaubt einen effizienteren Netzausbau, er sorgt für eine über das Bundesgebiet verteilte Wertschöpfung sowie gerechtere Lastenteilung, und er leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, weil die meteorologische Abhängigkeit der Windstromerzeugung breiter gestreut wird.“ Um den flächendeckenden Ausbau der Windkraft zu gewährleisten schlagen die Klimaschutz- und EnergieministerInnen Hessens, des Saarlandes, NordrheinWestfalens, Rheinland-Pfalz‘, Baden-Württembergs und Thüringens vor, die Vergütungssystematik des EEG im Rahmen eines reformierten Referenzertragsmodells anzupassen. Eine Möglichkeit hierfür wäre, die Grundvergütung im EEG zu senken und windstarken Standorten, die Anfangsvergütung für eingespeisten Strom über eine kürzere Dauer als bisher zu bezahlen. Auf diese Weise könnte es gelingen, den Wettbewerbsnachteil weniger windhöffiger Gebiete im Bietprozess um die Höhe der Anfangsvergütung teilweise auszugleichen. Für starke Standorte würden sich im Gegenzug schneller als im derzeitigen EEG Chancen aus der Vermarktung des erzeugten Stroms an der Strombörse ergeben. Darüber hinaus plädieren sie für die Verankerung einer regionalen Komponente im Ausschreibungsverfahren. Im Kern geht es darum, Deutschland in zwei Windregionen zu teilen, eine im Norden und eine im mittleren und südlichen Teil Deutschlands. Beide Regionen sollen einen garantierten Anspruch auf 40 Prozent der Zuschläge erhalten. Die restlichen 20 Prozent sollen im freien Wettbewerb bleiben. Die MinisterInnen: „Alle Standorte werden dann in einer deutschlandweiten Auktion angeboten, so dass ein wettbewerbsstarker Markt gewährleistet bleibt. Aber es wird sichergestellt, dass jeweils 40 Prozent des Zuschlags den kostengünstigsten Standorten sowohl in den norddeutschen als auch in den mittel- und süddeutschen Bundesländern erteilt wird. Der Zuschlag für die restlichen 20 Prozent erfolgt unabhängig von der regionalen Zuordnung. Dies entspricht der Verteilung des Windenergiezubaus der letzten Jahre.“ -3- Mit ihren Vorschlägen gehen die sechs Länder jetzt in die anstehenden Diskussionen auf Bundesebene um die künftigen Ausschreibungsbedingungen für die Vergütung von Windstrom im EEG, das in den kommenden Monaten novelliert werden soll. Das Positionspapier steht auch im Internet auf den jeweiligen Homepages der beteiligten Länder. In Baden-Württemberg www.um.baden-wuerttemberg.de