Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien
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Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015 Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien Zweistufiges Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb Ausschreibungsunterlage für die erste Stufe Ausloberin ÖBB-Infrastruktur AG vertreten durch ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Ausschreibungsunterlage Anforderung auf www.hauptbahnhof-wien.at/lahzp, erhältlich ab 12.01.2015 Abgabetermin erste Stufe 26.03.2015, 12 Uhr Wien, Jänner 2015 Inhalt Präambel ................................................................................................................... 4 A. Allgemeiner Teil ................................................................................................... 7 A.1. AkteurInnen ..................................................................................................... 7 A.1.1. Ausloberin ................................................................................................. 7 A.1.2. Zuständige Person bei der Ausloberin....................................................... 7 A.1.3. Verfahrensorganisator ............................................................................... 7 A.2. Gegenstand und Art des Verfahrens ................................................................ 7 A.3. TeilnehmerInnen .............................................................................................. 8 A.3.1. TeilnehmerInnen in der ersten Stufe......................................................... 8 A.3.2. TeilnehmerInnen in der zweiten Stufe ...................................................... 8 A.4. Ablauf des Verfahrens ...................................................................................... 9 A.4.1. Erste Stufe .............................................................................................. 10 A.4.2. Entscheidung am Ende der ersten Stufe ................................................ 10 A.4.3. Zweite Stufe ........................................................................................... 10 A.4.4. Entscheidung am Ende der zweiten Stufe .............................................. 11 A.4.5. Weitere Termine ..................................................................................... 11 A.5. Kosten und Verpflichtungen ........................................................................... 12 A.5.1. Kaufpreis für die Grundstücke ................................................................. 12 A.5.2. Vadium .................................................................................................... 13 A.5.3. Kaufverpflichtung in der zweiten Stufe ................................................... 13 A.5.4. Quartiersentwicklungsbeitrag ................................................................. 13 A.5.5. Mobilitätskonzept .................................................................................... 14 A.5.6. Freiraumkonzept ..................................................................................... 14 A.5.6. Infrastrukturbeitrag.................................................................................. 15 A.6. Kolloquium, Fragenbeantwortung .................................................................. 15 A.6.1. Kolloquium in der ersten Stufe ................................................................ 15 A.6.2. Schriftliche Fragenbeantwortung in der ersten Stufe.............................. 15 A.7. Abgabe der Einreichungen, Bekanntgabe der Ergebnisse ............................. 15 A.7.1. Abgabe in der ersten Stufe ..................................................................... 15 A.7.2. Bekanntgabe der Ergebnisse .................................................................. 16 A.8. Absichtserklärung der Ausloberin .................................................................. 16 A.9. Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 17 A.10. Quartiersentwicklungsgremium ................................................................... 18 A.11. Termine ........................................................................................................ 19 Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 2/38 B. Besonderer Teil ...................................................................................................22 B.1. Situation, Ziel ................................................................................................. 22 B.1.1. „Urbanes Grätzl“ – Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien .... 22 B.1.2. Planung des Viertels Leben am Helmut-Zilk-Park .................................... 23 B.1.3. Charakter des Viertels ............................................................................. 23 B.1.4. Quartiershaus-Grundstücke .................................................................... 24 B.1.5. Ziel des Bewerbungsverfahrens ............................................................. 25 B.2. Aufgabenstellung und Anforderungen in der ersten Stufe ............................. 25 B.2.1. Aufgabenstellung in der ersten Stufe...................................................... 25 B.2.2. Anforderungen in der ersten Stufe ......................................................... 27 B.2.3. Kennzeichnung und Form der Einreichungen in der ersten Stufe ........... 28 B.3. Beurteilungskriterien in der ersten Stufe ....................................................... 29 B.3.1. Qualität des Nutzungskonzepts .............................................................. 29 B.3.2. NutzerInnenvielfalt .................................................................................. 29 B.3.3. Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept, Qualität der Schnittstellen zwischen privat und öffentlich .................................................... 30 B.3.4. Erdgeschoßnutzung ................................................................................ 30 B.3.5. Prozessqualität, Realisierbarkeit .............................................................. 31 B.3.6. Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur .............................. 31 B.4. Vorschau: Aufgabenstellung und Anforderungen in der zweiten Stufe.......... 31 C. Projektunterlagen ...............................................................................................32 C.1. Beschreibung der Grundstücke...................................................................... 32 Grundstück C.17.A ............................................................................................ 32 Grundstück C.17.B ............................................................................................ 33 Grundstück C.18.C ............................................................................................ 34 Grundstück C.20.A ............................................................................................ 35 Grundstück C.22.A ............................................................................................ 36 C.2. Verzeichnis der Projektunterlagen.................................................................. 37 C.3. Formblätter .................................................................................................... 37 C.3.1. Formblatt Projektdaten............................................................................ 37 C.3.2. Formblatt Referenzen ............................................................................. 37 D. Ergänzende Festlegungen ..................................................................................38 D.1. Fragenbeantwortung ..................................................................................... 38 D.2. Protokoll des Kolloquiums ............................................................................. 38 D.3. Ergänzende Festlegungen des Quartiersentwicklungsgremiums .................. 38 Covergrafik: Robert Temel. Die Collage enthält eine (bearbeitete) Grafik von StudioVlay mit freundlicher Genehmigung, die im kooperativen Verfahren für „Leben am Helmut-Zilk-Park“ erstellt wurde. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 3/38 Präambel Das neue Stadtviertel „Leben am Helmut-Zilk-Park“ im Areal des Hauptbahnhofs Wien soll höchste stadträumliche Qualität erreichen. Durch Kleinteiligkeit, Nutzungsmischung, Vielfalt von NutzerInnen, innovative Mobilitätskonzepte und Freiraumgestaltung wird ein urbaner Stadtteil entstehen, der nicht nur von der umliegenden historischen Stadt profitiert, sondern selbst einen wichtigen Beitrag zur Urbanität leistet. Der kooperativ entwickelte Masterplan, der dafür die Voraussetzungen schafft, wird mithilfe der Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans und durch zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen der Verkäuferin ÖBB-Infrastruktur AG und den jeweiligen KäuferInnen umgesetzt. Derartige vertragliche Festlegungen allein können aber keinen guten Städtebau dekretieren. Deshalb braucht es zur Realisierung der hochgesteckten Ziele des Masterplans das Engagement von urban gesinnten ProjektentwicklerInnen – ob sie nun Quartiershäuser, Baugruppenhäuser oder andere Gebäude planen und umsetzen. Aus diesem Grund werden die Quartiershäuser-Grundstücke in diesem Areal zum Fixpreis im Konzeptwettbewerb verkauft: Anhand der Qualität der Projekte und ihres Beitrags zum Gelingen eines neuen Stadtteils wird ein unabhängiges Quartiersentwicklungsgremium empfehlen, an wen verkauft werden soll. Das wichtigste Kriterium für die Auswahl der KäuferInnen ist somit, welche Konzepte für öffentlich orientierte Erdgeschoßnutzung, Freiraum und Mobilität, Nutzungs- und NutzerInnenvielfalt, Architekturqualität und Bezug zur Stadtstruktur von den TeilnehmerInnen am Verfahren vorgeschlagen werden – zusätzlich zur Qualität der jeweiligen Nutzungskonzepte. Den Rahmen dafür bilden der Masterplan, der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan und die detaillierter ausgearbeiteten Pläne für Mobilität und Freiraum; wie diese optimal umgesetzt werden können, wird aber von Kreativität und Innovationswillen der TeilnehmerInnen abhängen. Um die besten Konzepte für das neue Stadtviertel zu finden, wird dieses Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird es darum gehen, für jedes der fünf ersten Quartiershäuser-Grundstücke die drei aussichtsreichsten Konzepte zu finden. In der zweiten Stufe sollen diese Konzepte ausgearbeitet und weiterentwickelt werden, sodass das Quartiersentwicklungsgremium schließlich am Ende der zweiten Stufe das am besten geeignete Konzept für jedes Grundstück auswählen kann. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 4/38 Die vorliegende Ausschreibungsunterlage enthält die Informationen, die zur Bearbeitung der ersten Stufe des Bewerbungsverfahrens für Quartiershäuser erforderlich sind. Darüber hinaus werden in einzelnen Abschnitten zusätzlich Informationen angeführt, die sich zwar schon auf die zweite Verfahrensstufe beziehen, aber für ein besseres Verständnis des Verfahrens hilfreich sind. Zu Beginn der zweiten Stufe wird eine weitere Ausschreibungsunterlage an jene TeilnehmerInnen übermittelt, die in der ersten Stufe ausgewählt wurden. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 5/38 Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 6/38 A. Allgemeiner Teil A.1. AkteurInnen A.1.1. Ausloberin ÖBB-Infrastruktur AG 1020 Wien, Praterstraße 3 vertreten durch ÖBB-Immobilienmanagement GmbH 1020 Wien, Nordbahnstraße 50 Website www.oebb-immobilien.at A.1.2. Zuständige Person bei der Ausloberin Ulrike Hahn, Städtebauliche Entwicklung Hauptbahnhof Wien 1020 Wien, Nordbahnstraße 50 E-Mail [email protected] A.1.3. Verfahrensorganisator Robert Temel 1020 Wien, Ferdinandstraße 13/11 E-Mail [email protected] Website www.temel.at Der Verfahrensorganisator fungiert als Kontaktstelle für schriftliche Anfragen der TeilnehmerInnen. A.2. Gegenstand und Art des Verfahrens Es handelt sich um ein Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb in zwei Stufen. Die Grundstücke C.17.A, C.17.B, C.18.C, C.20.A und C.22.A (siehe Masterplan P) werden für Quartiershäuser verkauft. Weitere fünf Grundstücke für Quartiershäuser werden in einem weiteren Verfahren ein Jahr später verkauft. Der Verkaufspreis der Grundstücke, die im in diesem Verfahren angeboten werden, ist fixiert (siehe A.5.1., Seite 12). Die Auswahl der KäuferInnen erfolgt anhand von Qualitätskriterien. Das Verfahren ist nicht anonym, es wird vollständig in deutscher Sprache durchgeführt. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 7/38 A.3. TeilnehmerInnen A.3.1. TeilnehmerInnen in der ersten Stufe An dem Verfahren können InvestorInnen und ProjektentwicklerInnen teilnehmen, die ein innovatives „Quartiershaus“ mit hohem architektonischem Anspruch entwickeln, planen und bauen wollen. Die Quartiershäuser enthalten gemischte Nutzungen (Wohnen, Büro, Gewerbe, Gastronomie, kulturelle und soziale Nutzungen etc.), sie sind kleinteilig, vielfältig und besitzen besondere architektonische Qualität. Teilnahmeberechtigt sind Bauträger sowie KäuferInnen, die ein Projekt für den Eigenbedarf realisieren wollen. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer kann sich im Rahmen dieses Verfahrens für ein oder mehrere Grundstücke für Quartiershäuser bewerben, auch im Rahmen von TeilnehmerInnengemeinschaften, allerdings kann sie oder er nur ein Grundstück kaufen. A.3.2. TeilnehmerInnen in der zweiten Stufe An der zweiten Stufe des Verfahrens können sich nur jene TeilnehmerInnen beteiligen, die am Ende der ersten Stufe vom Quartiersentwicklungsgremium ausgewählt wurden und ein Vadium in der Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises als Bankgarantie beigebracht haben. Dabei handelt es sich um maximal drei TeilnehmerInnen pro Grundstück. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 8/38 A.4. Ablauf des Verfahrens Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 9/38 A.4.1. Erste Stufe Alle Interessierten, die die Voraussetzungen für TeilnehmerInnen (siehe A.3., Seite 8) erfüllen und einen Teilnahmeantrag für ein bestimmtes der fünf Grundstücke (zu finden auf www.hauptbahnhof-wien.at/lahzp) gestellt haben, können an der ersten Stufe des Verfahrens teilnehmen. Teilnahmeanträge können bis zum 27.02.2015 gestellt werden. Sie bewerben sich mit einem Konzept (siehe B.2., Seite 25, B.3., Seite 29) für ein bestimmtes Grundstück. Im Laufe der ersten Stufe wird ein Kolloquium durchgeführt (siehe A.6.1., Seite 15). Weiters können bis zu diesem Kolloquium schriftlich Fragen zum Verfahren gestellt werden (siehe A.6.2., Seite 15). A.4.2. Entscheidung am Ende der ersten Stufe Anhand der eingereichten Konzepte wählt das Quartiersentwicklungsgremium (siehe A.10., Seite 18) für jedes zu verkaufende Grundstück maximal drei geeignete TeilnehmerInnen für die zweite Stufe des Verfahrens aus und empfiehlt der Ausloberin, diese TeilnehmerInnen zur zweiten Verfahrensstufe einzuladen. Darüber hinausgehend werden für jedes Grundstück NachrückerInnen bestimmt. Es steht dem Quartiersentwicklungsgremium frei, TeilnehmerInnen die Ausarbeitung des Projektes für ein anderes als das in der Einreichung spezifizierte Grundstück zu empfehlen. Weiters kann das Gremium Empfehlungen abgeben, auf welche Weise eingereichte Projekte weiterentwickelt werden sollen. A.4.3. Zweite Stufe Voraussetzung für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verfahrens ist die Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremiums sowie das Beibringen eines Vadiums in Form einer Bankgarantie. Wenn ausgewählte TeilnehmerInnen die Bankgarantie nicht rechtzeitig vor Beginn der zweiten Stufe (Stichtag 3 Wochen nach der Information per E-Mail über die Entscheidung) beibringen, scheiden sie aus und die Teilnahme an der zweiten Stufe wird den jeweiligen NachrückerInnen angeboten, die ebenfalls das Vadium als Bankgarantie beibringen müssen (Stichtag 3 Wochen nach der Information per E-Mail über das Nachrücken). Alle ausgewählten TeilnehmerInnen bzw. NachrückerInnen erhalten am 13.05.2015 die Ausschreibungsunterlagen der zweiten Stufe und können, wenn sie rechtzeitig die Bankgarantie beigebracht haben, an der zweiten Stufe teilnehmen.. Die TeilnehmerInnen der zweiten Stufe reichen ein detaillierteres Nutzungs- und Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 10/38 Architekturkonzept (siehe B.4., Seite 31) für jenes Grundstück ein, für das sie ausgewählt wurden. Die Abgabe eines Konzepts in der zweiten Stufe verpflichtet im Falle einer positiven Entscheidung des Quartiersentwicklungsgremiums und der Gremien der ÖBB-Infrastruktur AG zum Kauf zu den dargestellten Bedingungen. Im Laufe der zweiten Stufe des Verfahrens können wieder schriftlich Fragen zum Verfahren gestellt werden. A.4.4. Entscheidung am Ende der zweiten Stufe Anhand der eingereichten Konzepte spricht das Quartiersentwicklungsgremium für jedes zu verkaufende Grundstück eine Kaufempfehlung aus. Weiters kann das Gremium Empfehlungen abgeben, auf welche Weise eingereichte Projekte weiterentwickelt werden sollen. Voraussetzung für die Unterzeichnung des Kaufvertrages sind die Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremiums sowie die positive Entscheidung der Gremien der ÖBB-Infrastruktur AG. A.4.5. Weitere Termine Der Kaufpreis und der Infrastrukturbeitrag sind innerhalb von vier Wochen ab Vertragsabschluss auf das Konto des Treuhänders zu überweisen. Gleichzeitig ist der Quartiersentwicklungsbeitrag als Bankgarantie beizubringen (siehe A.5.4., Seite 13). Der Baukostenzuschuss zu den Hochgaragen und die Einzahlung in den Mobilitätsfonds (Mobilitätsbeitrag) sind mit Baueinreichung bei der MA 37 zu bezahlen. Die Einbauten (Kanal, Fernwärme) und Schüttungen werden vor den Grundstücksübergaben fertiggestellt. Alle KäuferInnen sind verpflichtet, in angemessener Frist nach dem Erwerb am Bauplatz den jeweils im Verfahren eingereichten Hochbau zu errichten: Innerhalb von 24 Monaten ab Grundstücksübergabe muss mit dem Bau begonnen werden; spätestens 60 Monate ab Grundstücksübergabe muss die Fertigstellungsanzeige erfolgen. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 11/38 A.5. Kosten und Verpflichtungen A.5.1. Kaufpreis für die Grundstücke Der Kaufpreis der fünf Quartiershaus-Grundstücke kann untenstehender Tabelle entnommen werden. Der Kaufpreis beträgt 310 Euro pro Quadratmeter möglicher BGF, der Infrastrukturkostenbeitrag 20 Euro pro Quadratmeter möglicher BGF. Der Kaufpreis ist über einen Treuhänder an die ÖBB-Infrastruktur AG zu bezahlen. Der Verkauf erfolgt nach den üblichen Bedingungen und Prozedere für Liegenschaftstransaktionen der ÖBB. Die Kosten der Vertragserrichtung werden von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH getragen. Dazu kommen die Gebühren des Treuhänders, die in der Regel weniger als 1 Prozent ausmachen, 3 Prozent Maklergebühr an die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH sowie Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Grundbuch-Eintragungsgebühr etc. Zusätzlich zu Kaufpreis und Infrastrukturbeitrag wird von der MA 37 die Zahlungstermin Mobilitätsbeitrag pro Pflichtstellplatz in Euro Baukostenzuschuss pro Stellplatz in Euro (indexiert) Quartiersentwicklungsbeitrag (Bankgarantie) pro m² Nettonutzfläche in Euro Infrastrukturbeitrag in Euro Kaufpreis in Euro Vadium (Bankgarantie) in Euro „Stadtsockelzone“ ca. m² Bruttogeschoßfläche m² Bruttogeschoßfläche Anrainerverpflichtung vorgeschrieben, deren genaue Höhe heute noch nicht bekannt ist. vor 4 Wochen nach Vertrags- Baueinreichung 2. Stufe abschluss MA 37 C.17.A 5.500 320 85.250 1.705.000 110.000 360 8.000 1.000 C.17.B 4.500 0 69.750 1.395.000 90.000 0 8.000 1.000 C.18.C 3.500 450 54.250 1.085.000 70.000 360 8.000 1.000 C.20.A 7.500 510 116.250 2.325.000 150.000 360 — 1.000 C.22.A 4.500 0 69.750 1.395.000 90.000 0 — 1.000 Alle angegebenen Beträge sind Nettobeträge. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 12/38 Weitere Kosten sind der Quartiersentwicklungsbeitrag als Bankgarantie, der Baukostenzuschuss für die Hochgaragen (wenn die Pflichtstellplätze nicht am eigenen Grundstück errichtet werden) sowie der Mobilitätsbeitrag pro Pflichtstellplatz. Die Bekanntgabe des Liegenschaftskäufers der Hochgaragenliegenschaften erfolgt durch die Verkäuferin. A.5.2. Vadium Jene TeilnehmerInnen, deren Projekte am Ende der ersten Stufe vom Quartiersentwicklungsgremium ausgewählt wurden, müssen rechtzeitig ein Vadium in Form einer Bankgarantie eines namhaften österreichischen oder deutschen Bankinstituts beibringen, damit sie zur zweiten Stufe antreten können. Das Vadium beträgt fünf Prozent des Kaufpreises. Die Laufzeit der Bankgarantie muss bis 31.12.2015 gehen. Wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer das Grundstück trotz positiver Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremiums sowie positiver Entscheidung der Gremien der ÖBBInfrastruktur AG nicht zeitgerecht erwirbt, kann die Ausloberin die Bankgarantie ziehen. A.5.3. Kaufverpflichtung in der zweiten Stufe Alle TeilnehmerInnen, die in der zweiten Stufe ein Konzept einreichen, verpflichten sich zum Kauf des jeweiligen Grundstücks zu den dargestellten Bedingungen. Eine detaillierte Darstellung des Zeitplans und Vorgehens beim Kauf findet sich in den Ausschreibungsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens. A.5.4. Quartiersentwicklungsbeitrag Für Grundflächen, die Teil der „Stadtsockelzone“ sind (Widmung Gemischtes Baugebiet – Geschäftsviertel (GB GV) oder Wohngebiet – Geschäftsviertel (W GV)), wird ein Quartiersentwicklungsbeitrag festgesetzt. Die höchste Nettomiete für Erdgeschoßflächen auf diesen Grundstücksflächen beträgt 4 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche, indexiert ab dem Zeitpunkt der Erstvermietung. Für diese Fläche (Nettonutzfläche ohne Lager und Nebenräume) ist ein Quartiersentwicklungsbeitrag von 360 Euro pro Quadratmeter als Bankgarantie beizubringen. Ein Jahr nach Fertigstellungsanzeige wird der Vermietungsstand dieser Flächen kontrolliert. Falls zu diesem Zeitpunkt Flächen nicht bzw. über der höchsten Nettomiete vermietet sind, wird die Bankgarantie für diese Flächen von der Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 13/38 Ausloberin gezogen. Die Laufzeit der Bankgarantie muss bis 14 Tage nach diesem Zeitpunkt gehen. A.5.5. Mobilitätskonzept Wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Leitbilds „Leben am Helmut-Zilk-Park“ ist das Mobilitätskonzept. Dieses Konzept wurde im Auftrag der Stadt Wien und in Kooperation mit der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erstellt und soll dazu beitragen, die Attraktivität des zukünftigen Stadtviertels zu steigern. Deshalb ist die Einhaltung der Vorgaben dieses Konzeptes für alle KäuferInnen verpflichtend; sie wird mit dem Kaufvertrag auf die KäuferInnen überbunden. Das Mobilitätskonzept macht unter anderem Vorgaben, dass das Stellplatzregulativ (70 Prozent der nach dem Garagengesetz erforderlichen Stellplätze) mithilfe von Sammelgaragen (Hochgaragen entlang der Bahnuferstraße) zu erfüllen ist.. Die KäuferInnen dreier Quartiershäuser-Grundstücke (C.17.A, C.17.B, C.18.C) sind verpflichtet, ihre Pflichtstellplätze in diesen Sammelgaragen unterzubringen. Bei zwei Quartiershäuser-Grundstücken (C.20.A, C.22.A) können sie am Grundstück selbst untergebracht werden. Wenn die Pflichtstellplätze nicht am eigenen Grundstück untergebracht werden, sondern in einer Sammelgarage, ist dafür ein fixierter Baukostenzuschuss zu leisten. Alle KäuferInnen sind weiters verpflichtet, 1.000 Euro pro Pflichtstellplatz in einen treuhändisch verwalteten Mobilitätsfonds einzuzahlen, der alternative Mobilitätsdienstleistungen finanzieren wird (Mobilitätsbeitrag). Der Baukostenzuschuss und die Einzahlung in den Fonds sind zeitgleich mit der Baueinreichung bei der MA 37 fällig, der Baukostenzuschuss ist nach dem Baukostenindex wertgesichert (Preisbasis 1/2014). Angaben zum treuhändischen Verwalter des Mobilitätsfonds werden nach dessen Bekanntgabe durch die Stadt Wien von der Verkäuferin vorgenommen. Das Konzept liegt dieser Ausschreibung bei. A.5.6. Freiraumkonzept Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Leitbilds „Leben am HelmutZilk-Park“ ist das Freiraumkonzept. Dieses Konzept wurde im Auftrag der ÖBBImmobilienmanagement GmbH und in Kooperation mit der Stadt Wien erstellt. Auch hier ist die Einhaltung der Vorgaben dieses Konzeptes für alle KäuferInnen verpflichtend; sie wird mit dem Kaufvertrag auf die KäuferInnen überbunden. Das Freiraumkonzept enthält unter anderem Vorgaben zur Ausgestaltung des baufeldbezogenen Frei- und Grünraums. Das Konzept liegt dieser Ausschreibung bei. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 14/38 A.5.6. Infrastrukturbeitrag Die hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raums im Planungsgebiet anhand des Freiraumkonzepts wird von der ÖBB vorfinanziert. Zur Übernahme von Teilen dieser Kosten wird ein Infrastrukturbeitrag eingehoben. A.6. Kolloquium, Fragenbeantwortung A.6.1. Kolloquium in der ersten Stufe Ein Kolloquium zur Beantwortung von Fragen zum Verfahren bei Anwesenheit des Quartiersentwicklungsgremiums findet am 12.02.2015 um 10 Uhr in der Gebietsbetreuung Stadterneuerung Favoriten in 1100 Wien, Quellenstraße 149 statt. Das Protokoll des Kolloquiums wird zusammen mit der schriftlichen Fragenbeantwortung allen TeilnehmerInnen, die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, zugänglich gemacht. A.6.2. Schriftliche Fragenbeantwortung in der ersten Stufe In der ersten Stufe des Verfahrens können Fragen zur Aufgabe und zum Verfahren bis zum 11.02.2015 (einen Tag vor dem Kolloquium) per E-Mail an den Verfahrensorganisator ([email protected]) gerichtet werden. Die Beantwortung dieser Fragen wird zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums am 19.02.2015 allen TeilnehmerInnen, die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, zugänglich gemacht. A.7. Abgabe der Einreichungen, Bekanntgabe der Ergebnisse A.7.1. Abgabe in der ersten Stufe Die Einreichungen für die erste Stufe des Verfahrens gemäß Punkt B.2. (Seite 25) sind bis spätestens 26.03.2015 12 Uhr bei der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung abzugeben: Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 15/38 ÖBB-Immobilienmanagement GmbH 1020 Wien, Nordbahnstraße 50 2. Stock, Zimmer 008C, Ulrike Hahn Geöffnet werktags (Montag bis Freitag) von 9 bis 16 Uhr Per Post, Paket- oder Botendienst übersendete Einreichungen müssen spätestens bis zu dem oben genannten Termin eingelangt sein. Das Risiko des fristgerechten Einlangens der Beiträge liegt ausschließlich bei den TeilnehmerInnen. Postgebühren werden von der Empfängerin nicht übernommen. Verspätet eingelangte Beiträge werden nicht berücksichtigt. Alle Einzelstücke der Einreichungen haben die Aufschrift „Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser, Leben am Helmut-Zilk-Park“ sowie den Projektnamen zu enthalten (bei gebundenen Schriftstücken genügt die Aufschrift am Titelblatt). Ein Verzeichnis aller eingereichten Ausarbeitungen ist beizufügen. Alle Unterlagen sind in verschlossenen Umschlägen bzw. Verpackungen abzugeben, beschriftet mit der Bezeichnung des gewählten Bauplatzes sowie mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen!“. A.7.2. Bekanntgabe der Ergebnisse Der Vorsitzende des Quartiersentwicklungsgremiums informiert alle für die zweite Stufe empfohlenen TeilnehmerInnen unverzüglich nach Vorliegen der Entscheidung. Alle TeilnehmerInnen werden zeitgerecht nach Vorliegen der Entscheidung schriftlich informiert. A.8. Absichtserklärung der Ausloberin Die Ausloberin beabsichtigt, die fünf Grundstücke, welche Gegenstand dieses Verfahrens sind, zum in dieser Ausschreibung fixierten Preis an die vom Quartiersentwicklungsgremium empfohlenen InvestorInnen bzw. ProjektentwicklerInnen zu verkaufen, die ein Vadium für das jeweilige Grundstück beigebracht haben. Voraussetzung für den Kauf sind positive Gremialbeschlüsse der ÖBB-Infrastruktur AG. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 16/38 A.9. Rechtsgrundlagen Gemäß § 10 Abs 8 BVergG 2006 in der geltenden Fassung unterliegt dieses Verfahren nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Als Rechtsgrundlagen des Verfahrens gelten die schriftliche Fragenbeantwortung, das Protokoll des Kolloquiums sowie die Ausschreibung in der vorliegenden Fassung samt Beilagen. Mit der Einreichung nehmen die TeilnehmerInnen sämtliche in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Die Ausloberin übernimmt keine Garantie hinsichtlich der Realisierbarkeit der Projekte. Alle InteressentInnen/TeilnehmerInnen sind verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen und alle weiteren im Zuge des Verfahrens übermittelten Informationen auf Fehler oder Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) zu prüfen und alle weiteren Umstände und Voraussetzungen zur Abgabe einer angemessenen Einreichung zu klären und die Ausloberin auf von ihnen erkannte oder offensichtliche Fehler oder Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) in Ausschreibungsunterlagen/übermittelten Informationen schriftlich und begründet hinzuweisen (Hinweispflicht). Alle InteressentInnen/TeilnehmerInnen haben dieser Hinweispflicht in Hinblick auf die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen und alle im Datenraum verfügbaren Unterlagen und Informationen bis längstens 12.03.2015, 12 Uhr (Einlangen) und in Hinblick auf alle weiteren Unterlagen und Informationen – sofern keine längere Frist bestimmt wird – binnen zwei Wochen ab Erhalt nachzukommen; widrigenfalls verliert die InteressentIn/TeilnehmerIn alle Rechte und Ansprüche (auch Schadenersatzansprüche), die ihr bzw. ihm auf Grund der betreffenden Fehler oder Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) zustünden. Beim Versuch der Beeinflussung des Verfahrensbetreuers oder des Quartiersentwicklungsgremiums und bei fehlender Teilnahmeberechtigung sowie bei sonstigen Verstößen gegen die Ausschreibungsvorgaben (verspätete Abgabe, Formalfehler, Nicht-Erfüllen der Anforderungen) wird die betroffene Einreichung ausgeschieden. Mit der Abgabe geht das sachliche Eigentumsrecht der ausgearbeiteten Unterlagen in das Eigentum der Ausloberin über, das geistige Eigentum bleibt den TeilnehmerInnen gewahrt. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, die Konzepte in einer ihr geeignet erscheinenden Form unter Nennung der VerfasserInnen zu veröffentlichen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 17/38 A.10. Quartiersentwicklungsgremium Zur städtebaulichen Qualitätssicherung und als Entscheidungsgremium für die Baugruppen- und Quartiershäuser-Grundstücke wurde ein Quartiersentwicklungsgremium eingesetzt. Dieses interdisziplinäre Gremium von ExpertInnen legte die Beurteilungskriterien für das Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser fest, trifft in der ersten Stufe die Auswahl unter den eingereichten Konzepten und empfiehlt in der zweiten Stufe, welche TeilnehmerInnen Grundstücke erwerben können. Basis für diese Entscheidungen sind die unten für die erste Stufe genannten Kriterien (siehe B.3., Seite 29) und Anforderungen (siehe B.2., Seite 25). Dieses unabhängige Gremium setzt sich wie folgt zusammen: Max Rieder, Architekt (Vorsitzender); Ersatzmitglied: Erich Raith, Architekt; Wencke Hertzsch, Stadt- und Regionalplanerin (stv. Vorsitzende); Ersatzmitglied: Mara Verlic, Stadtsoziologin; Ulrike Hahn, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH (Schriftführerin); Ersatzmitglied: Manuela Buxbaum, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH; Christoph Hrncir, Magistratsabteilung 21 – Stadtteilplanung und Flächennutzung; Ersatzmitglied: Franz Futscher-Gerl, Magistratsabteilung 21; Robert Kniefacz, Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung; Ersatzmitglied: Judith Maukner, Magistratsabteilung 19; Gudrun Peller, Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10; Ersatzmitglied: Christoph Gollner, Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10; Martin Scheiflinger, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH; Ersatzmitglied: Jürgen Bauer, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH. In der konstituierenden Sitzung des Quartiersentwicklungsgremiums am 14.05.2014 wurden jeweils einstimmig Max Rieder zum Vorsitzenden, Wencke Hertzsch zur stellvertretenden Vorsitzenden sowie Ulrike Hahn zur Schriftführerin gewählt. Bei Ausfall oder Befangenheit eines Mitglieds (eine unabhängige, unbeeinflusste, objektive Entscheidung ist nicht gewährleistet) wird dieses vom jeweiligen Ersatzmitglied vertreten. Bis zur Bekanntgabe des Verfahrensergebnisses (zweite Stufe) durch schriftliche Mitteilung sind alle Vorprüfer und Mitglieder sowie andere Personen, die bei den Sitzungen anwesend waren, zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 18/38 Verfahren verpflichtet. Das Protokoll der beurteilenden Sitzung wird an die TeilnehmerInnen versandt. Die Entscheidungen des Quartiersentwicklungsgremiums werden von den TeilnehmerInnen in allen Fach- und Ermessensfragen als endgültig und unanfechtbar anerkannt. A.11. Termine Stufe 1 Verfahrensschritt Zeit, Ort Kapitel Konstituierende Sitzung des 14.05.2014 A.10. S. 17 Quartiersentwicklungsgremiums Bekanntmachung 12.01.2015 Ausschreibungsunterlagen erhältlich 12.01.2015–27.02.2015 A.4.1. S. 10 (Teilnahmeantrag innerhalb dieses Zeitraums zu finden auf www.hauptbahnhof-wien.at/lahzp) Schriftliche Fragestellung bis 11.02.2015 (an quartiershaeu- A.6.2. S. 15 [email protected]) Kolloquium 12.02.2015, 10 Uhr A.6.1. S. 15 Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10, 1100 Wien, Quellenstraße 149 Schriftliche Fragebeantwortung am 19.02.2015 A.6.2. S. 15 Abgabe der Einreichungen bis 26.03.2015, 12 Uhr ÖBB-Immobilienmanagement GmbH 1020 Wien, Nordbahnstraße 50 2. Stock, Zimmer 008C, Ulrike Hahn Geöffnet werktags (Montag bis Freitag) von 9 bis 16 Uhr A.7.1. S. 16 Sitzung des voraussichtlich 23. und 24.04.2015 A.10. S. 18 Quartiersentwicklungsgremiums Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 19/38 Stufe 2 Verfahrensschritt Zeit, Ort Kapitel Beibringen des Vadiums als 3 Wochen nach schriftlicher Information A.4.3. S. 10, Bankgarantie über die Entscheidung/das Nachrücken A.5.2. S. 13 Ausschreibungsunterlagen erhältlich 13.05.2015 A.4.3. S. 10 Abgabe der Einreichungen bis 09.09.2015, 12 Uhr Sitzung des Quartiersentwicklungs- voraussichtlich am 29. und 30.09.2015 gremiums, Hearings ÖBB-Gremialentscheidung voraussichtlich Dezember 2015 Vertragsabschluss und Grundstücks- voraussichtlich Dezember 2015 übergabe Bezahlung des Kaufpreises für die 4 Wochen nach Vertragsabschluss und A.5.1. S. 12, Grundstücke, des Infrastruktur- Grundstücksübergabe A.5.4 S. 13, beitrags sowie Beibringen des Quar- A.5.6. S. 15 tiersentwicklungsbeitrages als Bankgarantie bis Bezahlung des Baukostenzuschusses mit Baueinreichung bei der MA 37 A.5.5. S. 14 zu den Hochgaragen und des Mobilitätsbeitrags Weitere Termine Schritt Zeit Durchführung des Bauträgerwettbewerbes für die Grundstücke voraussichtlich C.11 und C.22 bis Ende 2015 Verkauf der Hochgaragengrundstücke, des Grundstücks C.10 (Sozialzent- voraussichtlich bis rum), der Gewerbegrundstücke sowie der 1. Tranche der Grundstücke Ende 2015 für freifinanzierten Wohnbau (Errichtung zeitnah) Verfahren Baugruppen, Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremi- voraussichtlich ums März 2016 Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 20/38 Verkauf der 2. Tranche der Grundstücke für freifinanzierten Wohnbau voraussichtlich (Errichtung zeitnah) Mitte 2016 Zweites Verfahren Quartiershäuser, Empfehlung des Quartiersentwick- voraussichtlich lungsgremiums September 2016 Inbetriebnahme des Sozialzentrums voraussichtlich Ende 2017 Errichtung der Hochgaragen zeitgerecht für die Pflichtstellplätze Errichtung der Straßen und des öffentlichen Gutes nach Baufortschritt der Wohn- und Gewerbebauten Änderungen der Termine sind vorbehalten. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 21/38 B. Besonderer Teil B.1. Situation, Ziel B.1.1. „Urbanes Grätzl“ – Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien „…dort, wo man am Fußweg zur Arbeit kurz frühstückt, einen Mittagstisch vorfindet, nachmittags die Kinder gefahrlos im öffentlichen Gassenplatz-Raum spielen lässt, Senioren in der Vor- und Nachmittagssonne e-biken, den After-Work-Aperitif nach den Besorgungen beim Handwerker und Laden zum nachbarlichen Austausch einnimmt, kurz beim partizipativen Gemüsegarten Petersilie und Salat pflegt und erntet, abends ohne Angst für eine Eiskrem flaniert, im Park oder auf der inneren Promenade namens „Am Ried-Riss“ joggt, skatet und liebt, dort ist Dein Grätzl…“ Es gibt keine nachhaltige Alternative zur „Stadt als eine kleinstrukturierte Mischung“, so lautete die Re-Vision des Urbanen. Die Renaissance einer neuen Lebenskultur, die eine Nähebeziehung der alltäglichen Sphären „Arbeiten + Wohnen + Freizeit“ bietet, die durch körperliche Bewegung im öffentlichen Raum geprägt wird, stellt Zeit- und Raumluxus und die Grundlage geschätzter sozialer Milieus dar. Die Nutzungen im Erdgeschoß des Stadtterrains samt räumlichen Extensionen wie Höfe, Galerien, Arkaden, öffentlicher Gassenplatz-Raum, Mezzanin, Souterrain und erster Stock bilden keine privaten, hermetischen Grenzen und Schwellen aus, sondern sind mit einem Freiraumkonzept einhergehend als Austauschzone der betrieblichen wie sozialen Aktivitäten vorkonditioniert. Das Mobilitätskonzept sieht Sammelgaragen als Lärmpuffer nach Norden zu den Gleisen des Hauptbahnhofes vor. Die attraktive fußläufige Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs ist gegeben. Eine Wiener „Urbanes Grätzl“-Mischung mit dem transformierten Erbe europäischer Stadtkultur soll hier realisiert werden. maxRIEDER, Wien, Oktober 2014 Ein ausführlicheres Reflexions- und Anregungspapier zum „Urbanen Grätzl“ findet sich in der Beilage. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 22/38 B.1.2. Planung des Viertels Leben am Helmut-Zilk-Park Für einen Teil des Stadtentwicklungsgebietes Hauptbahnhof Wien wurde ein neues städtebauliches Leitbild durch einen kooperativen Stadtentwicklungsprozess entwickelt. Im Vordergrund standen dabei der Charakter und die Identität dieses Quartiers. Die Beziehung zum städtischen Umfeld spielte ebenso eine Rolle wie Typen der Bebauung und des Freiraums und die Mischung verschiedener Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Einkaufen etc.) innerhalb des Planungsgebiets. Ein PlanerInnenteam (Franz Denk, Artec Architekten, Rüdiger Lainer und Partner, Studiovlay, Gasparin Meier Architekten, Max Rieder) entwickelte im kooperativen ExpertInnenverfahren im Rahmen von Workshops ein städtebauliches Konzept im Dialog mit anderen PlanerInnen und einem Beratungsgremium. Das Verfahren war als experimenteller, innovativer Prozess ausgelegt, um neue Wege für die Bearbeitung städtebaulicher Problemstellungen zu entwickeln. Das Ergebnis des kooperativen Planungsprozesses im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsgebiet Hauptbahnhof Wien und dem dritten, vierten und zehnten Wiener Gemeindebezirk ist im Masterplan P abgebildet (siehe Beilage). Resultat des Planungsprozesses war ein Konzept, das unter anderem auch Vorgaben für die zukünftige Bebauung hinsichtlich Freiraumgestaltung, Erdgeschoßnutzung und Mobilität vorsieht, die mithilfe des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sowie der Grundstückskaufverträge gesichert werden sollen. Zur weiteren Detaillierung der Planung wurden von der Stadt Wien und der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH ein Freiraum- und ein Mobilitätskonzept beauftragt, das ebenso bindend für die zukünftige Bebauung ist (siehe Beilagen). B.1.3. Charakter des Viertels Das Leitbild setzt Rahmenbedingungen für ein Viertel, das weitgehend ohne durchfahrenden Individualverkehr auskommt. Das Gebiet ist in verschieden große Baufelder geteilt, um eine Vielfalt von Bebauungen und bauliche Kleinteiligkeit zu erreichen; diese Struktur soll den Eindruck eines gewachsenen Quartiers fördern. Durch die Mitte des Gebiets verläuft eine Promenade für FußgängerInnen und RadfahrerInnen, die durch Weg- und Blickbeziehungen mit dem Umfeld verknüpft ist (verbindende Sichtkeile zu Park und Bahntrasse); sie bildet gleichsam das Rückgrat des Quartiers. Entlang dieser Promenade weiten sich einige kleine Plätze auf, an denen Arkaden geschützte Erdgeschoßzonen erzeugen („Loggien“), die sich zu diesen Plätzen öffnen. In den Baufeldern sind zusätzlich Durchblicke und Durchwegungen (Kapillaren) vorgesehen. Das Viertel wird eine Vielfalt von Gebäudehöhen ermöglichen, an markanten Punkten des Gebiets gibt es Höhenschwerpunkte mit bis zu 35 Metern. Durch das ganze Gebiet zieht sich Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 23/38 entlang der Promenade eine so genannte „Stadtsockelzone“ (Erdgeschoß) mit einer Geschoßhöhe von vier Metern, damit dort vielfältige Nutzungen möglich sind, insbesondere an den kleinen Plätzen. Die vorherrschende Nutzung im Viertel wird demnach eine Kombination von Wohnen mit einer nutzungsgemischten, frequentierten Erdgeschoßzone sein. Gewerbeflächen und Hochgaragen (Sammelgaragen) bilden einen Puffer zur Ostbahntrasse und zur Bahnuferstraße, über die die Pkw-Erschließung des Gebietes erfolgt. Westlich des Helmut-Zilk-Parks wird die Straßenbahnlinie D geführt. Das Viertel befindet sich in hochwertiger innerstädtischer Lage, lärmgeschützt in fußläufiger Nähe zum neuen Hauptbahnhof Wien, zu U1-Stationen, öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien. Es liegt nächst dem Quartier Belvedere, dem Sonnwendviertel und dem Bildungscampus Sonnwendviertel und entwickelt sich unmittelbar längs des derzeit entstehenden, sieben Hektar großen Helmut-Zilk-Parks. Die Summe der oberirdischen Bruttogeschoßflächen im neuen Stadtteil beträgt etwa 210.000 Quadratmeter auf einer Gesamtfläche von etwa elf Hektar. Das Viertel besteht aus 14 Baufeldern, die in insgesamt 35 Bauplätze unterteilt sind. Zur Betreuung und Entwicklung des Stadtviertels über die Zeit der Projektentwicklungen der einzelnen Gebäude hinaus und zur Vernetzung mit der umgebenden Stadt wird ein Stadtteilmanagement (Stadtteilagentur, Quartiersmanagement) eingerichtet, das bereits vor Bezug der ersten Gebäude koordinierend tätig sein wird. B.1.4. Quartiershaus-Grundstücke Das neue Stadtviertel soll durch Kleinteiligkeit, Nutzungsmischung, Vielfalt von Nutzungsweisen und NutzerInnen, innovative Mobilitätskonzepte und Freiraumgestaltung höchste stadträumliche Qualität erreichen. Für alle Grundstücke ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eine maximale Bruttogeschoßfläche festgelegt, die geringer ist als die Fläche, die sich aus der bebaubaren Fläche und der maximal möglichen Anzahl von Geschoßen laut Bauklasse ergibt. Dadurch ist es möglich, verschiedene Baukörperkonfigurationen und höhere Geschoßhöhen als üblich zu realisieren oder niedriger zu bauen. Etwa ein Viertel der Grundstücke wird zu fixiertem Preis für Quartiershäuser und an Baugruppen im Konzeptwettbewerb verkauft, weil von derartigen Projekten besondere Innovation hinsichtlich Nutzung und Architektur erwartet wird. Die übrigen Grundstücke werden für freifinanzierte Wohn- und Bürohäuser (ca. 40 Prozent), geförderte Wohn- und Bürohäuser (ca. 10 Prozent), Gewerbeflächen und Hochgaragen (ca. 20 ProBewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 24/38 zent) verwendet. Die Quartiershäuser-Grundstücke sind jeweils für etwa 25 bis 70 Wohnungen ausgelegt. Es handelt sich um kleinteilige Projekte mit gemischter Nutzung, bei denen architektonische Vielfalt und Qualität besonders wichtig sind. Potenzielle KäuferInnen sind InvestorInnen und ProjektentwicklerInnen, die hohe Ansprüche an die architektonische Gestaltung ihrer Projekte haben. B.1.5. Ziel des Bewerbungsverfahrens Ziel ist es, ein mannigfaltiges, kleinteilig strukturiertes Stadtviertel mithilfe unterschiedlicher InvestorInnen, Bauträger und Baugruppen umzusetzen. Im Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser geht es demnach um das Finden von InvestorInnen und ProjektentwicklerInnen, die im neuen Stadtviertel ihre Projekte so realisieren werden, dass die Vision des neuen Masterplans durch sie unterstützt wird. Es soll sich um Projekte handeln, die durch ihr Gebäude und dessen Nutzung zum Erscheinungsbild und zur Urbanität des Stadtviertels positiv beitragen, um ein urbanes, lebendiges Quartier entstehen zu lassen. Die Quartiershäuser-Grundstücke werden in zwei Tranchen 2015 und 2016 verkauft; die erste Tranche im Anschluss an dieses Bewerbungsverfahren, die zweite nach einem zweiten, ein Jahr später folgenden Bewerbungsverfahren. B.2. Aufgabenstellung und Anforderungen in der ersten Stufe B.2.1. Aufgabenstellung in der ersten Stufe B.2.1.1. Ausrichtung des Konzepts Die Einreichung in der ersten Stufe muss für das Quartiersentwicklungsgremium deutlich machen, welches Nutzungs- und Architekturkonzept umgesetzt werden soll, wie realistisch dessen Umsetzung ist und welchen Beitrag es zur städtebaulichen Konzeption des geplanten Stadtviertels (siehe B.1., Seite 22, sowie Beilagen Mobilitätskonzept, Freiraumkonzept) leistet. Es wird eine differenzierte, plausible und realistische Darstellung des Konzeptes erwartet, wobei grafische Darstellungen, Diagramme und Schemata genutzt werden sollen, um das Konzept in organisatorischer und gestalterischer Hinsicht deutlich zu machen. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 25/38 B.2.1.2. Aufgabenstellung hinsichtlich NutzerInnenvielfalt Das neue Stadtviertel wird nur zu einem relativ kleinen Anteil aus gefördertem Wohnbau bestehen. Trotzdem sollen sich die Wohnangebote nicht ausschließlich an eine besserverdienende Schicht richten, sondern im Viertel soll eine soziale Durchmischung erreicht werden. Das gelingt nur dann, wenn die Projekte unterschiedliche Wohnangebote mit verschiedenen Verfügungsformen (Miete/Eigentum), Wohnungsgrößen und Zimmerzahlen sowie unterschiedlichen Wohnpreisen machen. Erwünscht sind Projekte, die zur NutzerInnenvielfalt im Stadtteil einen Beitrag leisten. B.2.1.3. Aufgabenstellung hinsichtlich Wohn- und Gewerbekonzept Es obliegt den TeilnehmerInnen, innovative und/oder erweiterte Wohnkonzepte zu entwickeln. Als Anregung dafür können derzeit in der engagierten Fachwelt diskutierte und teilerprobte Konzepte wie urbanes Wohnen und Arbeiten, IntergenerationenWohnen, interethnisches Wohnen, organisiert-betreutes Wohnen (Concierge) und posttraditionelles Wohnen genannt werden. Ergänzend sind flexible Stadtsockelnutzungen für die Kreativwirtschaft, Kleingastronomie, Formen des Kleinunternehmertums, des partizipativen, neuen Unternehmertums (Nachbarschaftshilfe, Co-Working) und soziokulturelle Nutzungen denkbar, und zwar sowohl für den Innenraum als auch für den Übergang zum öffentlichen Raum und Freiraum. B.2.1.4. Aufgabenstellung hinsichtlich Erdgeschoßnutzung Wichtig ist ein glaubhaftes Konzept für die Erdgeschoßzone, dabei geht es insbesondere um eine lebendige, nach außen orientierte Nutzung. Ein Zitat aus dem kooperativen Masterplan: „Wesentlich für [die innere Promenade] ist die Attraktivierung der Erdgeschoßzone. Hier ist die Umsetzung von Entwicklungs- und Freihaltezonen notwendig, die neben kommerziellen Flächen auch Bereiche für soziale, kulturelle, quartiersaktivierende wie auch für ökonomisch geringer belastbare „gewerbliche“ Flächen sichert.“ Lebhaftigkeit in diesem Bereich wird durch hohe NutzerInnenfrequenz, Frequenz durch verschiedene NutzerInnentypen und Nutzungsarten erreicht. Bei der Darstellung der Erdgeschoßzone müssen die Schnittstellen zum öffentlichen Raum konzeptionell ersichtlich sein. Die erforderlichen Flächen für Müllräume, Kinderwagen- und Fahrradabstellräume im Erdgeschoß sind unter Rücksichtnahme auf die jeweiligen Vorgaben so anzuordnen, dass sie der Idee der lebendigen Stadtsockelzone nicht entgegenstehen. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 26/38 Das Gebiet braucht Attraktoren für das Umfeld, das heißt auch für das westliche Sonnwendviertel und die angrenzende Gründerzeitstadt. Es muss über das eigene Gebiet hinaus strahlen, dafür braucht es quartiersübergreifende Nutzungen, vor allem auch nichtkommerzielle Nutzungen, die Bezug zum öffentlichen Raum haben. Wünschenswerte Erdgeschoß-Nutzungen sind beispielsweise: Nahversorgung (z.B. Bäcker, Greißler), Quartierstreffpunkt, Seniorenangebote, Jugendtreff, Baustein der „Kulturmeile“ (Belvedere – 21er Haus – Leben am Helmut-Zilk-Park – Ankerbrotfabrik), Bücherei, Volkshochschule, Bildungseinrichtungen, religiöse Einrichtungen, Kindergärten/Kindergruppen, Veranstaltungsräume (Ateliers, kleine Bühnen), Ärztezentren etc. Wichtig sind auch konsumfreie, überdachte Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum. Bei Veranstaltungsräumen ist insbesondere der für InteressentInnen transparente Zugang zur Nutzung wichtig. B.2.1.5. Aufgabenstellung hinsichtlich Architektur Das Architekturkonzept soll kein ausgearbeiteter Vorentwurf sein, sondern eine Konzeptskizze, die die wichtigsten Aspekte des geplanten Gebäudes deutlich macht: Situierung und Orientierung des Gebäudes, Baukörperausformung und Bezug zur umliegenden Bebauung, Geschoßanzahl, Verortung der Nutzungen in den Geschoßen, Erschließung, Anzahl und ungefähre Größe der Wohnungen und anderen Nutzungseinheiten, Erdgeschoß, Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Raum, Freiraum, welche Aspekte der architektonischen Planung sind besonders wichtig für das Nutzungskonzept etc. B.2.2. Anforderungen in der ersten Stufe Für die erste Stufe des Verfahrens sind folgende Anforderungen zu erfüllen, sodass die unter B.3. (Seite 29) beschriebenen Themen entsprechend erkennbar sind: Ein Nutzungs- und Architekturkonzept, dargestellt auf einem Bogen A1 (Hochformat) sowie maximal drei Seiten A4, die entsprechend den Kriterien unter B.3. (Seite 29) gegliedert sein sollen. Ein ortsbezogenes Motivationsschreiben (eine Seite A4), warum Sie das Projekt an genau diesem Standort realisieren wollen: Wie bezieht sich das Projekt auf den zukünftigen Charakter des Viertels und sein Umfeld? Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 27/38 Ausgefüllte Formblätter zum Projekt (siehe Beilage, Formblätter C.3.1. und C.3.2.): Projektdaten, Referenzen. Im Bereich der Widmungen GB GV (Gemischtes Baugebiet – Geschäftsviertel) und W GV (Wohngebiet – Geschäftsviertel): Bitte legen Sie entweder ein Nutzungskonzept oder ein Angebot bzw. eine Absichtserklärung von zukünftigen MieterInnen bzw. NutzerInnen für die „Stadtsockelzone“ bei. In der ersten Stufe wird ein einfaches Nutzungskonzept ausreichen; in der zweiten Stufe ist jedenfalls ein detailliertes Nutzungskonzept, besser aber auch ein Angebot oder eine Absichtserklärung zu erbringen. Die Konkretheit und Qualität des Nachweises fließt in die Beurteilung mit ein. Verzeichnis der eingereichten Ausarbeitungen (A4). Im Falle unvollständig erfüllter Anforderungen behält sich das Quartiersentwicklungsgremium vor, Einreichungen auszuscheiden. Für alle eingereichten Bilder, Grafiken und Fotos sind Bildcredits (Urheberbezeichnung gemäß UrhG) bekannt zu geben. B.2.3. Kennzeichnung und Form der Einreichungen in der ersten Stufe Alle Einzelstücke der Einreichungen haben die Aufschrift „Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser, Leben am Helmut-Zilk-Park“ sowie den Projektnamen zu enthalten (bei gebundenen Schriftstücken genügt die Aufschrift am Titelblatt). Ein Verzeichnis aller eingereichten Ausarbeitungen ist beizufügen. Der A1-Bogen ist auf Papier, ungefaltet und nicht aufkaschiert, in einer Rolle verpackt abzugeben. Die Erläuterungen auf A4 sind einmal gebunden abzugeben. Ein Datenträger (USB-Stick, CD) mit der kompletten Einreichung (A1-Bogen, A4-Erläuterungen, Motivationsschreiben, Formblätter, Beilagen, Verzeichnis der eingereichten Ausarbeitungen) ist ebenfalls abzugeben. Die Dateien sind als PDF zu speichern, Texte und Tabellen zusätzlich in einem MS-Office-kompatiblen Format (z.B. .docx, .xlsx). Sämtliche Dateien sind mit eindeutigen Dateibenennungen und vorangestelltem Projektnamen zu versehen (z.B. projektname_bogen1.pdf, projektname_erlaeuterung.doc). Zusätzlich zu den beschriebenen Anforderungen beigefügte Teile der Einreichungen werden vom Quartiersentwicklungsgremium nicht zur Beurteilung herangezogen. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 28/38 B.3. Beurteilungskriterien in der ersten Stufe Die eingereichten Konzepte werden anhand von sechs nicht gewichteten Kriterien bewertet: Qualität des Nutzungskonzepts NutzerInnenvielfalt Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept, Qualität der Schnittstellen zwischen privat und öffentlich Erdgeschoßnutzung Prozessqualität, Realisierbarkeit Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur Beziehen Sie sich in der Darstellung Ihres Projektes auf diese Kriterien. Die Kriterien werden im Folgenden kurz erläutert, vorrangig durch Fragen zum jeweiligen Thema. Diese Fragen dienen als Anregung für die Ausarbeitung des Konzeptes, es ist nicht verlangt, alle Fragen zu beantworten – vielmehr wird um projektbezogene Schwerpunktsetzung und Gewichtung gebeten. Wohl aber soll auf jedes einzelne Beurteilungskriterium eingegangen werden. B.3.1. Qualität des Nutzungskonzepts Was ist Ihr Nutzungskonzept, die zentrale Idee, das wichtigste Ziel des Quartiershauses? Was bringen die Nutzungen dem räumlichen Umfeld, dem Stadtviertel und den umgebenden Stadtteilen? Wie fördert Ihr Konzept die soziale Nachhaltigkeit Ihres Gebäudes, des direkten Umfelds und des gesamten Stadtviertels? Welche Rolle spielen dabei die Nutzungen und die Raumorganisation? Wie interpretiert Ihr Konzept die im Masterplan festgelegte Stadtstruktur und die Bauplatz-spezifischen Bebauungsregeln? B.3.2. NutzerInnenvielfalt Auf welche Weise trägt Ihr Projekt zur Durchmischung im neuen Stadtteil bei, welche Durchmischung wird innerhalb Ihres Gebäudes bestehen? Für welche Zielgruppen bieten Sie Wohnraum oder Arbeitsraum an? Welche Rolle spielen Diversität und Vielfalt? Wie trägt Ihr Konzept zur Diversität (sozial, kulturell, herkunfts- und/oder altersmäßig, geschlechtsbezogen) im Stadtteil bei, und wie soll dieser Beitrag erfolgreich umgesetzt werden? Wie liefern Sie durch unterschiedliche Nutzungsangebote, durch neue WohnBewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 29/38 formen, durch Vielfalt der Wohnformen und Wohnkonzepte, durch die Kombination von Wohnen und Arbeiten oder Wohnen und Freizeit, durch Organisationskreativität der Lebensformen einen Beitrag zur Nutzungsvielfalt und zur NutzerInnenvielfalt im neuen Stadtteil – im Gebäude und im öffentlichen Raum? Bietet Ihr Gebäude die Möglichkeit, entsprechend sich verändernder Nutzungsanforderungen ganz oder teilweise umgenutzt zu werden, ist es flexibel bzw. adaptierbar? B.3.3. Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept, Qualität der Schnittstellen zwischen privat und öffentlich Wie setzt Ihr Konzept die Vorgaben des Freiraum- und des Mobilitätskonzepts um, wie fördert es die grundlegenden Ideen dieser Konzepte? Welche Qualitäten besitzen die Schnittstellen zwischen den privaten und öffentlichen Räumen, das heißt zwischen dem Erdgeschoß (und den Obergeschoßen) und privaten Freiräumen einerseits und dem öffentlichen Gut andererseits? Welche Raumnutzungen werden an diesen Schnittstellen angeboten, welche Raumaneignungen sind dort möglich? Welche Angebote oder Tätigkeiten sollen dort verortet werden, welche Handlungsmilieus werden angestrebt? Planen Sie beispielsweise Arkaden, Galerien, Loggien, Wasser, Bewuchs oder andere Gestaltungsformen dieser Zone? B.3.4. Erdgeschoßnutzung Stellen Sie dar, was Sie für das Erdgeschoß planen: Welche Nutzungen, sozialen/kulturellen Infrastrukturen und Einrichtungen sollen hier untergebracht werden? Welches Angebot machen Sie für das räumliche Umfeld, das Stadtviertel und die umgebenden Stadtteile? Und wie funktionieren diese wirtschaftlich: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Erdgeschoßnutzung über mehrere Jahre bestehen bleibt; und wie wollen Sie eine neue Erdgeschoßnutzung akquirieren, falls die Erstnutzung nicht weiterbetrieben werden kann? Betreiben Sie diese Flächen selbst oder sollen sie vermietet werden? Welche Nutzung ist mittelfristig vorgesehen, welche langfristig? Ist das Erdgeschoß flexibel bzw. adaptierbar, sodass eine Umnutzung möglich ist? Auf welche Weise? Bei der Beurteilung wird die Konkretheit des Nachweises einbezogen. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 30/38 B.3.5. Prozessqualität, Realisierbarkeit Wie werden die Nutzungen in Ihrem Gebäude auf Nutzungsangebote im räumlichen Umfeld abgestimmt? Welche Prozesse setzen Sie ein, um das von Ihnen geplante Gebäude und die darin vorgesehenen Nutzungen zum Erfolg zu bringen? Wie lässt sich das geplante Nutzungskonzept realisieren, welche Nutzungsphasen sind dabei zu berücksichtigen? Wie kommunizieren Sie mit Ihren Zielgruppen (MieterInnen, WohnungseigentümerInnen, NutzerInnen und KundInnen der Nicht-Wohnungsnutzungen)? Planen Sie ein Besiedlungsmanagement? Wenn ja: wie? Stellen Sie weiters die Realisierbarkeit Ihres Projektes dar, beispielsweise durch eigene Referenzen oder durch Referenzen von ProjektpartnerInnen (Formblatt C.3.2.) und durch Aussagen zu Krisenmanagement. Die Referenzen dienen nicht einem Eignungsnachweis, das heißt es handelt sich nicht um K.o.-Kriterien, sondern diese werden für die qualitative Beurteilung der Einreichungen herangezogen. B.3.6. Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur Welche Qualitäten besitzt die Architektur des Gebäudes, das Sie planen? Welchen Bezug zur umliegenden Stadtstruktur stellt es her? Wie trägt es zur architektonischen und städtebaulichen Qualität des neuen Stadtteils und des räumlichen Umfelds bei? Wie wird das Thema Nachhaltigkeit in der Architektur berücksichtigt? B.4. Vorschau: Aufgabenstellung und Anforderungen in der zweiten Stufe In der zweiten Stufe wird es um eine Ausarbeitung und Vertiefung der in der ersten Stufe eingereichten Konzepte anhand der Empfehlungen des Quartiersentwicklungsgremiums gehen. Es werden etwas umfangreichere Ausarbeitungen erwartet (voraussichtlich 3 Bögen A1). Ergänzende Präzisierungen kann das Quartiersentwicklungsgremium aufgrund der Erfahrungen bei der Bewertung der ersten Stufe formulieren. Die Details dazu werden zu Beginn dieser zweiten Stufe bekannt gemacht. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 31/38 C. Projektunterlagen C.1. Beschreibung der Grundstücke Die folgenden Abschnitte enthalten unter anderem eine unverbindliche Darstellung der Bebauungsbestimmungen. Verbindliche Angaben sind dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu entnehmen. Grundstück C.17.A BGF laut Plandokument 8.091 5.500 m² Kaufpreis 1.815.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag) Stellplätze Hochgarage C.18.A Widmung W GV IV g (21 Meter), W GV VI g (26–35 Meter), W III g (16 Meter) Stadtsockelzone ja (ca. 320 m² BGF) Arkade Die Anlage von 3,5 m hohen Arkaden im Niveau der angrenzenden Grundflächen wird angeordnet. Weitere Besondere Bestimmungen Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten. Im Bereich der Bauklasse VI: Die zur Errichtung gelangenden Dächer sind als Flachdächer auszuführen. Das Grundstück ist als Wohngebiet – Geschäftsviertel und Wohngebiet gewidmet. Es liegt in der Mitte des Gebiets an der Ecke zwischen dem „Platz am Park“ (nutzungsoffen für Feste, Veranstaltungen, Märkte, Ausstellungen; City-Bike-Station) und der Promenade, gegenüber dem Arsenalsteg. An der Promenadenseite und einem Teil der Platzseite muss eine Arkade gebaut werden. Direkt gegenüber liegt ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus, am gleichen Baufeld grenzen Grundstücke für ein Quartiershaus und eine Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 32/38 Baugruppe an. Die zugehörigen Pflichtstellplätze müssen in der Hochgarage C.18.A östlich davon untergebracht werden. Grundstück C.17.B BGF laut Plandokument 8.091 4.500 m² Kaufpreis 1.485.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag) Stellplätze Hochgarage C.18.A Widmung W IV g (21 Meter), W III g (16 Meter) Stadtsockelzone nein Weitere Besondere Bestimmungen Im Bereich der Bauklasse III und IV: Die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise ist zulässig. Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten. Das Grundstück ist als Wohngebiet gewidmet. Es liegt in der Mitte des Gebietes an der Ecke zwischen dem „Platz am Park“ (nutzungsoffen für Feste, Veranstaltungen, Märkte, Ausstellungen; City-Bike-Station) und dem Park, gegenüber dem Arsenalsteg. Direkt gegenüber liegt ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus, am gleichen Baufeld grenzen Grundstücke für ein Quartiershaus und eine Baugruppe an. Die zugehörigen Pflichtstellplätze müssen in der Hochgarage C.18.A östlich davon untergebracht werden. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 33/38 Grundstück C.18.C BGF laut Plandokument 8.091 3.500 m² Kaufpreis 1.155.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag) Stellplätze Hochgarage C.18.A Widmung GB GV V g (26 Meter) Stadtsockelzone ja (ca. 450 m² BGF) Weitere Besondere Bestimmungen Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten. Das Grundstück ist als Gemisches Baugebiet – Geschäftsviertel gewidmet. Es liegt im Südteil des Gebietes an einem der kleinen Plätze („Zwillingsplatz“, schattenspendende Bäume und wegbegleitendes Spiel). Es wird von einem Gewerbe-/Hochgaragenbau von der Bahntrasse abgeschirmt, in dem auch die zugehörigen Pflichtstellplätze untergebracht werden müssen. Direkt gegenüber liegen ein Quartiershaus und ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus, am gleichen Baufeld grenzt ein Grundstück für ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus an. Südlich liegt einer Sichtkeile zum Park. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 34/38 Grundstück C.20.A BGF laut Plandokument 8.091 7.500 m² Kaufpreis 2.475.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag) Stellplätze Eigengrund Maximale Stellplatzanzahl am Eigen- 70 grund (gemäß Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) Widmung GB ll g (12 Meter), GB lll g (16 Meter), GB GV V g (26 Meter) Stadtsockelzone ja (ca. 510 m² BGF) Weitere Besondere Bestimmungen Im Bereich der Bauklasse II: Die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise ist zulässig.Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten. An der Ostseite: Zu den öffentlichen Verkehrsflächen dürfen keine Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen hergestellt werden. Das Grundstück ist als Gemisches Baugebiet und Gemisches Baugebiet – Geschäftsviertel gewidmet. Es liegt im Südteil des Gebietes an der Ecke zwischen einem der kleinen Plätze („Zwillingsplatz“, schattenspendende Bäume und wegbegleitendes Spiel)und der Promenade („Entree“ mit Brunnen und Wasserspielen) sowie an der Bahnuferstraße. Die zugehörigen Pflichtstellplätze sind am Eigengrund unterzubringen. Direkt gegenüber liegen ein Quartiershaus, zwei freifinanzierte Wohn- und Bürohäuser, ein Baugruppenhaus sowie ein Gewerbebau. Direkt westlich liegt einer Sichtkeile zum Park, direkt südlich zweigt die Promenade von der Bahnuferstraße ab. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 35/38 Grundstück C.22.A BGF laut Plandokument 8.091 4.500 m² Kaufpreis 1.485.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag) Stellplätze Eigengrund Maximale Stellplatzanzahl am Eigen- 35 grund (gemäß Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) Widmung W IV g (21 Meter) Stadtsockelzone nein Weitere Besondere Bestimmungen An der Nordostseite: Die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise ist zulässig. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen dürfen keine Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen hergestellt werden. Das Grundstück ist als Wohngebiet gewidmet. Es liegt im Südteil des Gebietes zwischen dem Park, einem kleinen Platz und der Bahnuferstraße. Die zugehörigen Pflichtstellplätze sind am Eigengrund unterzubringen. Direkt gegenüber liegen ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus und ein Gewerbebau, am gleichen Baufeld grenzt ein Grundstück für geförderten Wohnbau an. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 36/38 C.2. Verzeichnis der Projektunterlagen Im öffentlichen Bereich: > Ausschreibungsunterlage Bewerbungsv erfahren für Quartiershäuser; > Anhang I: Teilnahmeantrag (MS Word) > Anhang II: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 8.091; PDF); > Anhang III: Masterplan P (PDF); > Anhang IV: Nebenkostenübersicht (PDF). Im passwortgeschützten Bereich: > 01 Muster Angebotsschreiben; > 02 Muster Bankgarantie; > 03 Muster Kaufvertrag; > 04 Vermessung; > 05 Mobilitätskonzept; > 06 Freiraumkonzept; > 07 UVP-Gutachten; > 08 Blindgängeruntersuchung; > 09 Einbautenbestandsplan; > 10 EG Nutzungen; > 11 Animationstext; > 12 Luftbilder C.3. Formblätter C.3.1. Formblatt Projektdaten TeilnehmerInnen (Einzelbewerbung, TeilnehmerInnengemeinschaft, vertretungsbefugte TeilnehmerIn, Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaft) ProjektpartnerInnen Gewünschtes Grundstück C.3.2. Formblatt Referenzen Referenzen (2 Referenzen, entweder eigene oder Referenzen von ProjektpartnerInnen) Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptba hnhof Wien, Ausschreibung 1. Stufe 37/38 D. Ergänzende Festlegungen D.1. Fragenbeantwortung Die anonymisierten Fragen und die Antworten darauf werden allen TeilnehmerInnen, die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, am 19.02.2015 zugänglich gemacht. D.2. Protokoll des Kolloquiums Das Protokoll des Kolloquiums vom 12.02.2015 wird den TeilnehmerInnen, die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, am 19.02.2015 zugänglich gemacht. D.3. Ergänzende Festlegungen des Quartiersentwicklungsgremiums Das Quartiersentwicklungsgremium behält sich vor, ergänzende Festlegungen treffen, indem es diese allen TeilnehmerInnen, die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, zugänglich macht. Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe 38/38 Formblatt C.3.1. Projektdaten Projektname 1. TeilnehmerInnen Handelt es sich um eine Einzelbewerbung oder um eine TeilnehmerInnengemeinschaft? Einzelbewerbung Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail TeilnehmerInnengemeinschaft Vertretungsbefugte TeilnehmerIn/Mitglied 1 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail Weitere Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaft Mitglied 2 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1. 1/4 Mitglied 3 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail Mitglied 4 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail Mitglied 5 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail Mitglied 6 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1. 2/4 2. ProjektpartnerInnen Eventuelle weitere ProjektpartnerInnen nennen Sie bitte hier. ProjektpartnerIn 1 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail ProjektpartnerIn 2 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail ProjektpartnerIn 3 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail ProjektpartnerIn 4 Name Adresse Ansprechperson Telefonnummer E-Mail Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1. 3/4 3. Grundstück Zutreffendes bitte ankreuzen. Gewünschtes Grundstück C.17.A C.17.B C.18.C C.20.A C.22.A Firmenmäßige Fertigung: Unterschrift(en) Name(n) Funktion(en) Firma Ort, Datum Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1. 4/4 Formblatt C.3.2. Referenzen Projektname Bitte geben Sie die zwei für Ihr Projekt wichtigsten Referenzen an: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit dem geplanten Projekt vergleichbar sind; entweder Referenzen von TeilnehmerInnen oder von ProjektpartnerInnen. 1. Referenz Referenz von Bezeichnung des Projektes Kurze Beschreibung des Projektes Beschreibung der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen für das Projekt Gesamtinvestitionskosten Ort der Ausführung Ausführungszeitraum Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.2. 1/3 2. Referenz Referenz von Bezeichnung des Projektes Kurze Beschreibung des Projektes Beschreibung der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen für das Projekt Gesamtinvestitionskosten Ort der Ausführung Ausführungszeitraum Falls Sie Abbildungen zur Darstellung der Referenzen verwenden wollen, legen Sie diese bitte im Ausmaß von maximal einer Seite A4 pro Referenz (maximal zwei Referenzen) bei; geben Sie auf der jeweiligen Seite die Nummerierung entsprechend der obenstehenden Beschreibung an (1. Referenz, 2. Referenz). Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.2. 2/3 Firmenmäßige Fertigung: Unterschrift(en) Name(n) Funktion(en) Firma Ort, Datum Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.2. 3/3