Hinweise_zur_elektron_Antragstellung.16137907
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Hinweise_zur_elektron_Antragstellung.16137907
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung LAND BRANDENBURG Abteilung 1 19.03.2015 Service und Fördermanagement Hinweise zur elektronischen Antragstellung Agrarförderantrag 2015 Für das Antragsjahr 2015 erhalten Sie eine Antrags-.CD für den Antrag auf Agrarförderung und eine oder mehrere CDs mit Rasterdaten für einen oder mehrere Landkreise, die eventuell schon für die Antragstellung der ELER- Förderanträge 2015 im Herbst 2014 von Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt bereit gestellt wurden. Auf der Antrags- CD befinden sich folgende Programme und Dokumente: Die Routineinstallation für die beiden Softwareprogramme Profil Inet und AgroView Handbücher für die Software Hinweisbroschüren zum Antrag und zur Erfassung der Landschaftselemente Informationsbroschüre des BMEL zur „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“, Ausgabe 2015 Informationsbroschüre über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen - Cross-Compliance (CC) Liste der Cross-Compliance- Berater/innen in Brandenburg Datei der Naturschutzgebiete Brandenburgs, inklusive Schutzzonen und Auflagen Hinweise zum Naturschutzgebiet „Untere Havel Süd“ Erläuterungen für Markierungen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ und Naturschutzgebiet „Untere Havel Süd“ und die entsprechenden Dateien für diese Markierungen Informationen und Daten zur Abstandsregelung an Oberflächengewässern nach Düngeverordnung (Dateien: Hangneigungspuffer 10m und Hangneigungspuffer 20m) Informationen zur Kulisse „Eintragsgefährdete Oberflächengewässer“ und Dateien (Shape) der „beantragten Schlagskizzen (gesamt) in Brandenburg im Antragsjahr 2014“ Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 2 Abteilung 1 Auf der Antrags- CD befinden sich keine personalisierten Daten (Stammdaten, alphanumerische und grafische Flächenvorjahresdaten). Diese personalisierten Daten werden ihnen online bis spätestens 02.04.2015 bereitgestellt. Für die Online - Datenbereitstellung und für die Online- Antragstellung benötigen Sie ein Passwort. Sie können ihr bisheriges Inet- Passwort aus dem Vorjahr oder ihr Passwort für die Zentrale- InVeKoS- Datenbank (ZID) nutzen. Falls Sie ihr Inet-Passwort aus dem Vorjahr vergessen haben, wenden Sie sich an das zuständige Landwirtschaftsamt. Das ZID-Passwort erhalten Sie vom Landeskontrollverband Brandenburg e.V. Waldsieversdorf (www.lkvbb.de) Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie diese personalisierten Vorjahresdaten vom zuständigen Landwirtschaftsamt abfordern. Was ist im Jahr 2015 zu beachten? Vor der Antragsbearbeitung sollten Sie sich unbedingt in den bereitgestellten Broschüren Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland (Broschüre des BMEL, Ausgabe 2015) und in den Hinweisen zum Antrag auf Agrarförderung 2015 zu den fachlichen Anforderungen und Änderungen in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 informieren. Mit dem Agrarförderantrag werden Agrarfördermittel der Europäischen Union (EU) beantragt. Die Anträge auf Direktzahlungen sind bis zum 15. Mai 2015 von Antragstellern mit Betriebssitz in Brandenburg bzw. Berlin bei der zuständigen Bewilligungsbehörde – elektronisch oder in Papierform – einzureichen. Mit diesem Antrag können Sie folgende Anträge für Direktzahlungen stellen: Antrag auf Basisprämie (FP 21500) und Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (GreeningPrämie) Antrag auf Umverteilungsprämie ( FP 21501) Anträge für Junglandwirte o Antrag auf Junglandwirteprämie (FP 21502) o Antrag auf Anerkennung als Junglandwirt (FP 21530) Antrag auf Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung (FP 21503) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 3 Abteilung 1 Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (Antrag Punkt 2.1) Wenn ein Sonderfall durch betriebliche Veränderungen nach dem 15.05.2013 bei der Beantragung von Zahlungsansprüchen bei Ihnen zutrifft, müssen Sie einen zusätzlichen Antrag stellen. Diese Antragsformulare für: o Erbfall und vorweggenommene Erbfolge (Punkt 2.1.1) o Änderung der Bezeichnung des Betriebsinhabers (Punkt 2.1.2) o Änderung des Rechtsstatus (Punkt 2.1.3) o Zusammenschluss (Punkt 2.1.4) o Aufspaltung (Punkt 2.1.5) o Abspaltung (Punkt 2.1.6) o Übertragung (Kauf oder Pacht) (Punkt 2.1.7) sind als PDF-Dokumente auf der Antrags-CD verfügbar. Sie erhalten sie auch auf Anfrage in Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde. Diese Anträge für die Sonderfälle müssen Sie separat als Papierantrag einreichen, da diese nicht elektronisch mit den anderen Anträgen eingereicht werden können. Das trifft auch zu, wenn Sie Zahlungsansprüche aus der Nationalen Reserve beantragen. In diesem Fall sind die zusätzlichen Anträge für o Betriebsinhaber, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt - Neueinsteiger (Punkt 2.1.8) o Betriebsinhaber, dem infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach anderen Vorschriften Zahlungsansprüche nicht zugewiesen werden konnten (Punkt 2.1.9) o Aufgrund eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände stehen Flächen zum 15.05.2015 nicht zur Verfügung bzw. die ganzjährige Beihilfefähigkeit für 2015 nicht gegeben ist (Punkt 2.1.9) als PDF-Dokumente auf der Antrags-CD verfügbar und müssen separat als Papierantrag eingereicht werden. Gleichzeitig können zu den Anträgen auf Direktzahlungen (Erste Säule der GAP) anhand des Antrages auf Agrarförderung 2015 im Land Brandenburg folgende ELER - Anträge (Zweite Säule der GAP) bis zum 15.Mai 2015 elektronisch gestellt werden: Antrag auf Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (FP 3315), Antrag auf Auszahlung der Zuwendung zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000- Gebieten (Artikel 30– Richtlinie) (FP 50), Antrag auf Auszahlung der Zuwendungen zum Ausgleich naturbedingter Nachteile zugunsten von Landwirten im benachteiligtem Gebiet Spreewald (FP 60), Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 4 Abteilung 1 Antrag auf Auszahlung der Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014) – (FP: 880, 810, 820, 840, 850, 860 und 870) für das Verpflichtungsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 und Antrag auf Auszahlung der Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2007) (FP: 661, 662, 663, 666, 667, 673, 674, 675, 676, 681, 682)Verpflichtungszeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015 für das Erstantragsjahr 2010 Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben, müssen auf allen ihren beihilfefähigen Flächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte „Greening“ einhalten. Dieses Kernelement der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode 2014 bis 2020 verpflichtet die Landwirte Höchstanteile bei den Anbaukulturen einzuhalten (Anbaudiversifizierung), Dauergrünland zu erhalten und Mindestens 5% der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landwirtschaftsmethoden anzuwenden. Zur Unterstützung bei der Prüfung der Einhaltung der Greening-Verpflichtungen ist in Profil Inet ein sogenannter „Greening-Rechner“ (Dokument: „Auflistung der Greening-Flächen“) installiert. Hier werden ihre Angaben aus dem Flächennachweis und den anderen Antragsdokumenten ausgewertet und angezeigt, ob die Anforderungen an die Anbaudiversifizierung und ökologischen Vorrangflächen erfüllt werden. Dieses Dokument kann auch in AgroView aufgerufen werden. Grundlage für die Greeningberechnung sind ausschließlich bestätigte Parzellen (Schläge) ohne fatale Fehler. Der Greening-Rechner kann keine Sonderfälle berücksichtigen, die eine Einzelprüfung erfordern (sogenannte Sammelnutzcodes z.B. NC052,190,290,390 usw.). Einige Angaben sind an Nachweise gebunden (z.B. Befreiung wegen ökologischer Landwirtschaft). Beachten Sie: Es können keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden, ob Sie die Greeningauflagen erfüllen. FLÄCHEN Für das Vortragen der Flächendaten zum Agrarförderantrag 2015 stehen Ihnen zwei Datenpakete zur „Datenübernahme aus dem Vorjahr“ zur Verfügung. Antragsteller, die schon im Herbst des Vorjahres einen ELER - Antrag gestellt haben, können beim Vortragen der Flächendaten für den Agrarförderantrag 2015 wählen, ob Sie - die Flächenangaben vom Agrarförderantrag 2014 oder - die Flächenangaben vom ELER - Antrag 2015 (Herbst 2014) vortragen wollen. Diese Auswahl müssen Sie bereits beim Vortragen der Vorjahresdaten in Profil Inet treffen. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 5 Abteilung 1 Variante 1: Vortragen - Flächenangaben Agrarförderantrag 2014 Vorteil: Bei diesen Flächendaten sind die Ergebnisse der Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2014 berücksichtigt. Nachteil: Die numerischen Flächenangaben und die grafischen Änderungen bei den Schlagskizzen aus dem ELER - Antrag 2015 von der Herbstantragstellung 2014 bleiben unberücksichtigt und müssen neu eingegeben bzw. bearbeitet werden. Mit dem ELER-Antrag 2015 (Herbst 2014) erfolgte Beantragungen (Bindungen) für die neue Förderperiode ab 01.01.2015 sind nicht enthalten Variante 2: Vortragen - Flächenangaben vom ELER - Antrag 2015 Vorteil: Die numerischen und grafischen Flächendaten werden wie im ELER- Antrag 2015 beantragt vorgetragen. Die Schlagskizzen sind nur neu zu bestätigen und die Parzellen (Schläge), die für die Basisprämie beantragt werden, sind zu aktivieren. Nachteil: Die Flächendaten vom ELER- Antrag 2015 sind nicht durch die Behörden geprüft. Sie werden wie beantragt vorgetragen. Beantragte Bindungen für FP 810 bei gleichzeitiger Beantragung von Natura2000 – Flächen im ELER-Förderantrag 2015 im Herbst hat die Behörde ggf. korrigiert und es werden die neuen zulässigen Bindungen 812e, 812f oder 812g vorgetragen (siehe Hinweisbroschüre zum Antrag auf Agrarförderung H 9.2. Antrag 2.7 FP 50). Achtung Neu! Sie müssen in diesem Jahr nicht nur alle Schlagskizzen neu bestätigen sondern auch die Landschaftselemente (LE) den Parzellen wieder zuordnen, da die LE nicht in die aktuell zu bearbeitenden Daten vorgetragen werden. Sie finden diese zur Information in den Vorjahresdaten. Sie müssen zielgerichtet prüfen welche LE welcher Parzelle vollständig oder teilweise zugeordnet werden und welche LE sie als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) beantragen möchten. Der Pufferbereich um eine Parzelle, innerhalb dessen ein LE erfasst werden kann, wurde von 10m auf 1m herunter gesetzt. Aufgrund der Wahlmöglichkeit beim Vortragen der Flächendaten gibt es in AgroView in der Tabellenansicht einen zusätzlichen Karteireiter zur Anzeige der Vorjahresdaten. Es gibt insgesamt drei Karteireiter: 1. Nutzungsnachweis (NN) 2. NN Vorjahr 2014 3. NN Vorjahr 2015 ELER Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 6 Abteilung 1 Die in den Nutzungsnachweis (1) für die Bearbeitung vorgetragenen Daten werden wie in den Vorjahren in den 2. Karteireiter kopiert, welcher den Zusatz „vorgetragen“ enthält. Die Vorjahresdaten, welche Sie nicht zum Vortragen gewählt haben, werden Ihnen zur Ansicht in den 3. Karteireiter kopiert. In der GIS-Ansicht sind die Flächendaten aus den Vorjahres-Beantragungen als Ebenen in der Legende dargestellt („NN Vorjahr 2014“ und „NN Vorjahr 2015 ELER“). Wenn Sie sich beim Vortragen der Flächendaten für die Daten aus dem ELER Antrag 2015 entschieden haben (Variante 2) sollten Sie unbedingt prüfen, ob in der Ansicht im 3. Karteireiter Kontrollergebnisse aus dem Jahr 2014 vorhanden sind. Für diese Prüfung können Sie drei Änderungsübersichten in Profil Inet nutzen. Änderungsübersicht Nutzungsnachweis - unter Button „Dokumente“ Änderungsübersicht Flächen 2015 gegenüber 2014 - Anlage 6 Änderungsübersicht gegenüber dem ELER - Flächennachweis 2015Anlage 7 - In der Anlage 6 und ggf. in der Änderungsübersicht Nutzungsnachweis finden Sie geprüfte Daten aus dem Datenpaket „Vorjahresdaten Agrarförderantrag 2014“. Bitte beachten Sie, dass die „Vorjahresdaten“ mit Stand 30.03.2014 auf dem Server bereitgestellt wurden. Was ist bei der Flächenbearbeitung zu beachten? • • • • Die Bearbeitung des Flächennachweises erfolgt wie in den Vorjahren in der Antragssoftware AgroView. Der komplette Nutzungsnachweis einschließlich der entsprechenden Druckfunktionen befindet sich in AgroView. In Profil Inet finden Sie weiterhin die Summenübersichten, Prämienflächen, Schlagübersichten und die Änderungsübersicht Nutzungsnachweis unter dem Button „Dokumente“. Zusätzlich finden Sie in Profil Inet und in AgroView den sogenannten „Greening-Rechner“. Es wurden wie in den vergangenen Jahren die numerischen Flächenangaben und die Schlagskizzen der von Ihnen 2014 bewirtschafteten und bewilligten Flächen unter Berücksichtigung der sich aus Flächenabgleichen ergebenen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Antragsflächen vorgetragen (Feldblockident, Parzellennummer, Parzellengröße, ausgewählte Nutzungscode, ausgewählte Bindungen, Ansaatjahr für die Nutzungscodes 451491,592). In diesem Jahr sind die Angaben zum Ansaatjahr/Anpflanzjahr/Jahr der ersten Grünlandnutzung für die NC 054-062, 221, 421-430, 451-492, 591, 592,912 und 913 Pflicht (Spalte 9 Nutzungsnachweis). Die fehlenden Nutzcodes sind gemäß der Anbauplanung für 2015 einzutragen. Für jeden Schlag ist die Hauptkultur im Zeitraum 01.06. bis 15.07.2015 anzugeben. Alle im Nutzungsnachweis 2015 aufgeführten Parzellen sind zur Aktivierung der Zahlungsansprüche zu kennzeichnen. 0 = keine Aktivierung dieser Fläche für die Basisprämie 1 = Aktivierung der Fläche für die Basisprämie 2 = Flächen zur Anerkennung höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände Mit „1“ können Parzellen - die zum Stichtag 15.05.2015 zur Verfügung stehen und für die Basisprämie beihilfefähig sind - gekennzeichnet werden. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 7 Abteilung 1 • Parzellen, die als „Ökologische Vorrangflächen“ beantragt werden, müssen mit dem entsprechenden Typ gekennzeichnet werden: 2 = Zwischenfrucht/Gründecke 3 = Untersaat 4 = Alle Arten von Streifen 5 = Ufervegetation 6 = Kurzumtriebsplantagen 7 = Leguminosen (stickstoffbindende Kulturen) 8 = Aufforstung (nicht in Brandenburg und Berlin) 9 = Brache • CC– relevante Landschaftselemente, sofern sie auf Ackerland liegen oder an Solches angrenzen und sich in der Verfügungsgewalt des Betriebsinhabers befinden, können bei der Flächenbearbeitung im Parzellendialog separat als Ökologische Vorrangfläche beantragt werden. • In der Anlage 2 „Landschaftselemente zum Nutzungsnachweis“ werden die beantragten Landschaftselemente ausgewiesen. Zusätzlich zur beantragten LE-Fläche wird der Beantragungs-Code aufgeführt. Folgende Codes sind möglich: 0 = keine Beantragung 1 = beantragt für Basisprämie und ÖVF 2 = beantragt nur für Basisprämie 3 = beantragt nur für ÖVF • Alle Schlagskizzen sind zu bestätigen! • Die Prüfung der Skizzenfläche zur beantragten Fläche weist einen fatalen Fehler aus, wenn für „Skizzenflächen > 1 ha“ eine Flächendifferenz zwischen beantragter Fläche und Skizzenfläche >8% besteht. Eine Bestätigung der Flächenskizze mit diesem fatalen Fehler ist nicht möglich. Die beantragte Fläche oder die Skizze muss vor Bestätigung geändert/angepasst werden. • Zur Verbesserung der Lagegenauigkeit von Parzellen und in Vorbereitung auf die künftige ausschließlich geobasierte Antragstellung, insbesondere, wenn mehrere Betriebsinhaber Parzellen auf einem Feldblock bewirtschaften, wurde ein Gesamtlandes- Layer aller beantragten Parzellen im Antragsjahr 2014 zur Anzeige auf der Antrags-CD bereitgestellt. • Bitte achten Sie darauf, dass nach beendeter Flächenbearbeitung in AgroView keine fatalen Fehler angezeigt werden. Flächenantragsdatensätze mit fatalen Fehlern verhindern die elektronische Antragstellung. • Die bearbeiteten Flächendaten werden automatisch aus AgroView an die Software Profil Inet übergeben und die berechneten Flächensummen in die entsprechenden Dokumente vorgetragen. In Profil Inet können Sie sich auch Übersichten zu den Prämienflächen, Bindungen, Schlägen und Änderungen zu den Vorjahren anzeigen lassen. • Im „Greening-Rechner“ werden die berechneten Flächen (Ackerflächen) und die Anzahl der angebauten Kulturen auf Ackerland (entsprechend der Spalte „Systematik“ der Nutzcodeliste) und der Anteil der Hauptkultur angezeigt. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 8 Abteilung 1 • Mit der Software Profil Inet können alle Antragsdokumente des Antrages auf Agrarförderung 2015 bearbeitet werden. KULISSEN • • • Mit Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2015 sind die Flächen für FP 810 - Extensive Grünlandbewirtschaftung, FP 820 - Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten und FP 840 - Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung von Ackerland als Grünland oder Umwandlung von Ackerland in Grünland kulissenbezogen. Es können für diese Förderprogramme nur Parzellen, die innerhalb der neuen AUKM – Kulisse liegen, beantragt werden. Die neue AUKM–Kulisse (gesamt) wurde feldblockbezogen erstellt aus Einzelkulissen unter Berücksichtigung von Schwellenwerten bei der Lage der Flächen der einzelnen Kulissen im Feldblock. Die berücksichtigten Einzelkulissenshapes - AmeBl (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling) - Amphi (Amphibienschutz und Naturschutzbrachen) - GewRa (Gewässerrandflächen) - GrTra (Großtrappe) - KuBe (KULAP-Flächen Berlin) - LRTyp (FFH-Lebensraumtypen und Biotopschutz) - NatP ( Nationalpark Unteres Odertal) - NrSen (Nährstoffsensible Flächen) - MoorA (Moorflächen) - NsgBw (Ergänzungsflächen NSG und Bewirtschaftungserlasse) - RoMil (Rotmilan) - SchrA (Schreiadler) - WieBr (Wiesenbrüter) - WinSn (Windelschnecke) für die feldblockbezogene AUKM– Kulisse können Sie sich jetzt zusätzlich einzeln anzeigen lassen. • • Informationen, welche Feldblöcke innerhalb der AUKM– Kulisse liegen finden Sie an mehreren Stellen im Softwareprogramm PIAV (Ebeneninformation zum Feldblock, AUKM-Feldblöcke im Kartenbereich, Parzellendialog über Button „Förderinformationen“ in AgroView und Dokument „ Auskunft AUKM Bindungen“ in Profil Inet). Die Informationen zu den Kulissen: NSG & Natura NSG ohne Natura Natura und LSG Berlin LSG Berlin (ohne Natura) Benachteiligte Gebiete LSG (BR-Spreewald) FFH – Gebiet Vogelschutzgebiete WSG sind wie in den Vorjahren bzw. wie in der ELER– Antragstellung 2015 verfügbar. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 9 Abteilung 1 Die im ELER- Antrag 2015 fehlenden Angaben zu Erosionsgefährdung (Wind, Wasser 1 und 2) werden wieder als Attribut am Feldblock angezeigt und können über „Prüfung auf Lage im wind-oder wassererosionsgefährdetem Gebiet“ für die beantragten Parzellen abgerufen werden. Ein Update zur Aktualisierung der Referenz wird in diesem Antragsjahr nicht bereitgestellt, da das Feldblockkataster in AgroView den „Pflegestand- 13.02.2015“ aufweist. Die Referenz hat eine neue Hauptbodennutzung. GL–ELP: Grünland unter etablierten lokalen Praktiken. Auf diesen Flächen können Zahlungsansprüche aktiviert werden und - mit dem NC 492 - Fördermittel für die Pflege von Heiden- und Trockenrasen (Bindung 823, 824, 825) beantragt werden. TIERE Der Tierbestandsnachweis ist für das Kalenderjahr 2014 einzureichen (Jahresdurchschnittsbestand 31.12.13 bis 31.12.14). Zusätzlich ist eine Angabe zum Stichtagsbestand der Tiere am 03.01.2015 erforderlich. Für alle ELER – Antragsteller, die bereits im Januar 2015 den aktuellen Tierbestandsnachweis eingereicht haben, ist ein nochmaliges Einreichen des Tierbestandsnachweises mit dem Agrarförderantrag 2015 nicht erforderlich. Die Angabe der Tiere für das Förderprogramm FP870 (tiergenetische Ressourcen) bzw. FP681 (Genreserve Tiere) wurde ebenfalls auf den Stichtag 03.01.2015 umgestellt. Für den Auszahlungsantrag zum FP681 bzw. den Zahlungsantrag FP870 müssen die Tierbestandsliste Rinder und/oder die Tierbestandsliste Pferde, Schafe, Schweine nochmals eingereicht werden. Die Tierdaten für diese beiden Tierbestandslisten werden ihnen aus dem Herbstantrag vorgetragen. Dementsprechend gibt es zwei Änderungsübersichten: - Anlage 8: Änderungsübersicht Tiere Rinder - gegenüber ELER Antrag 2015 - Anlage 9: Änderungsübersicht Pferde, Schafe, Schweine - gegenüber ELER Antrag 2015 Diese Änderungsübersichten werden nur erzeugt und mit dem Agrarantrag eingereicht, wenn Änderungen beim Abgleich mit den Vorjahresdaten (ELERAntrag 2015) festgestellt werden. Programminstallation: Wie ist vorzugehen? Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Computer den technischen Voraussetzungen entspricht. • • • • • • • Microsoft Windows XP/VISTA/7/8 (jeweils letztes Service Pack) IBM PC mit 600 MHz Intel Pentium III CPU oder höher Mindestens 1 GB RAM ca. 1 GB freier Festplattenplatz mindestens 16 MB Grafikkarte Grafikauflösung mindestens 1024x768 Pixel CD-ROM Laufwerk Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 10 Abteilung 1 Wir empfehlen, wenn möglich: Arbeitsspeicher: Prozessor: Festplattenplatz: Internetzugang: 1 GB (der benötigte Arbeitsspeicher ist unter Vista und Windows 7 und 8 doppelt so hoch) 3GHz 1GB (der benötigte Festplattenplatz ist abhängig von der Größe betriebsbezogener Daten und kann unter Umständen wesentlich größer ausfallen) 2000KBit/s (DSL) - Minimum 56 KBit/s (Modem) Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, legen Sie die bereitgestellte Antrags-CD in das CD-Laufwerk. Die CD startet und öffnet das Startfenster. Schließen Sie das Fenster. Das Installationsprogramm startet selbständig. Bitte folgen Sie nun den Anweisungen des Installationsassistenten. Falls sich nach dem Einlegen der CD die Startseite nicht selbständig öffnet, klicken Sie auf die Datei installer.exe welche sich auf der CD befindet. Damit starten Sie das Installationsprogramm und folgen jetzt den Anweisungen des Installationsassistenten. Am Ende der Installation sehen Sie auf dem Bildschirm ein neues Programmsymbol „pi“ Agrarantrag 2015 BB“ Mit einem Doppelklick oder über Start/Programme/Agrarantrag_2015_BB starten Sie das Programm. Bitte geben Sie Ihre Betriebsnummer (12-stellig) aus der Zentralen InVeKoSDatenbank (ZID) ein. Betriebe=> Betrieb => Hinzufügen => Hinzufügen ohne Daten Anschließend können Sie die Daten aus dem Vorjahr vom Profil Inet-Server laden. Betriebe => Daten vortragen => Vorjahresdaten online vortragen Wenn Sie keinen Internetanschluss haben und das zuständige Landwirtschaftsamt die Vorjahresdaten per Datenträger bereitgestellt hat, nutzen Sie die Funktionen Betriebe => Daten vortragen => Vorjahresdaten von CD vortragen Wir empfehlen Ihnen, Daten zu allen Dokumenten zu laden, um die aktuellen Daten schnell und einfach zu erfassen. Es werden die allgemeinen Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift, Kontoverbindung, Betriebsstätten-Nummer usw.), die numerischen Flächenangaben im Nutzungsnachweis, die numerischen Angaben zu den Landschaftselementen und die Schlagskizzen als Vorjahresdaten je nach Wahl vom Agrarförderantrag Vorjahr (Variante 1) oder vom ELER- Antrag 2015 (Variante 2) und einzelne aktuelle Daten für das diesjährige Antragsjahr in den jeweiligen Dokumenten vorgetragen. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 11 Abteilung 1 Danach können Sie die Antragsformulare und im Flächennutzungsnachweis sowohl die numerischen Flächenangaben als auch die grafischen Schlagskizzen bearbeiten. Nach der Installation der Programme können automatisch Updates angeboten werden. Wir empfehlen, diese Updates zu laden. Bei Problemen helfen die zuständigen Landwirtschaftsämter und die Softwarefirmen. Ab dem 30.03.2015 sind wieder die Hotline-Telefonnummern geschalten, die Sie im Falle des Auftretens technischer Probleme anrufen können. Wie ist beim Import von Daten aus Fremdsoftware zu verfahren? Die Funktion „Fremddaten importieren“ befindet sich seit dem Antragsjahr 2009 nicht mehr im Hauptmenü in Profil Inet, sondern in AgroView. Über die Funktion Fremddaten komplett importieren können sowohl die numerischen als auch die grafischen Flächendaten aus anderen Softwareprogrammen eingelesen werden. Beim Einlesen der Fremdsoftware werden die vorgetragenen Vorjahresdaten in den aktuellen Flächennachweisen überschrieben. Achtung! Wenn Sie nur numerische Daten aus einer Fremdsoftware einlesen, werden die vorgetragenen Schlagskizzen im aktuellen Flächennachweis entfernt. Möchten Sie Vorjahresskizzen für die aktuelle Antragstellung nutzen, dann müssen Sie vor dem Fremddatenimport die shape-Datei mit den Vorjahresskizzen, die sich auf der Antrags-CD befindet, in das Verzeichnis kopieren, wo die numerischen Fremddaten stehen. Der Import in AgroView über den Fremddaten Komplettimport übernimmt Daten nur in das aktuelle Jahr. Die erweiterte Wahlmöglichkeit beim Vortragen der Flächendaten steht nur beim Vortragen über Profil Inet zur Verfügung. Wie kann ich die auf der Antrags-CD bereitgestellten Dateien (shx,dbf,shp) mit den Markierungspunkten im Naturschutzgebiet „Untere Havel Süd“ und Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ nutzen, wenn ich in diesem LSG bzw. NSG Flächen bewirtschafte? Laden Sie im Softwareprogramm AgroView über die Funktion „Shapedateien laden“ die bereitgestellten Dateien. Die markierten Messpunkte werden sichtbar und sollen Sie unterstützen beim Finden der Grenzen bzw. Zonen des LSG bzw. NSG. Diese Funktion „Shapedateien laden“ können Sie auch für das Anzeigen der auf der Antrags-CD bereitgestellten Dateien zur Abstandsregelung an Oberflächengewässern nach Düngeverordnung (DüV) - Dateien - Hangneigungspuffer 10m und Hangneigungspuffer 20m und Anzeige der „beantragten Schlagskizzen gesamt BB 2014“ und auch für weitere öffentlich verfügbare Informationen wie das „Biotopkataster für das Land Brandenburg“ nutzen: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.515599.de Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seite 12 Abteilung 1 Wie werden die Dokumente eingereicht? Beachten Sie die Fehlerhinweise und Warnungen in den einzelnen Dokumenten, die nach Schweregrad des Fehlers angezeigt werden. Korrigieren bzw. ergänzen Sie die entsprechenden Angaben. Erstellen Sie immer, bevor Sie den Antrag einreichen, den Kontrollbericht und beachten und korrigieren Sie möglichst die ausgewiesenen Fehler. Der Kontrollbericht kann noch Hinweise, Fehler und Warnungen enthalten, die Sie eventuell nicht korrigieren können. Trotz dieser Fehlermeldungen kann der Antrag fachlich korrekt sein und eingereicht werden. Im Kontrollbericht dürfen jedoch keine fatalen Fehler stehen. Ein angezeigter fataler Fehler muss zwingend korrigiert werden, da dieser fatale Fehler das Einreichen des betroffenen Dokumentes nicht zulässt. Entscheiden Sie selbst, ob Sie den Antrag online oder auf einem Datenträger einreichen. Einreichen können Sie den Antrag: • elektronisch Online mit handschriftlich unterschriebenen Datenbegleitschein • elektronisch auf Datenträger mit handschriftlich unterschriebenen Datenbegleitschein oder • mit Papierantrag und digitalisierten Schlagskizzen auf Datenträger. Wo erhalten Sie Unterstützung? Die Hotline für die programmtechnische Hilfe ist in der Zeit vom 30.03.2015 bis 10.04.2015 und vom 04.05.2015 bis 15.05.2015 unter den Rufnummern (030) 54 708 200 (089) 121 528 954 für Fragen zu Profil Inet und für Fragen zu AgroView erreichbar. In der Zeit vom 11.04.2015 bis zum 03.05.2015 ist die Erreichbarkeit auf E-Mail Anfragen eingeschränkt. Die E-Mailadressen sind im jeweiligen Programmteil hinterlegt. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Landwirtschaftsamt. Unter der Internetadresse www.agrarantrag-bb.de erhalten Sie weitere Informationen. Hier werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet und Sie werden über Neuigkeiten informiert.