Hinweise_zur_elektron_Antragstellung.16137907

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Hinweise_zur_elektron_Antragstellung.16137907
Landesamt für Ländliche
Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung
LAND BRANDENBURG
Abteilung 1
19.03.2015 Service und Fördermanagement
Hinweise zur elektronischen Antragstellung Agrarförderantrag 2015
Für das Antragsjahr 2015 erhalten Sie eine Antrags-.CD für den Antrag auf
Agrarförderung und eine oder mehrere CDs mit Rasterdaten für einen oder mehrere
Landkreise, die eventuell schon für die Antragstellung der ELER- Förderanträge
2015 im Herbst 2014 von Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt bereit gestellt
wurden.
Auf der Antrags- CD befinden sich folgende Programme und Dokumente:
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








Die Routineinstallation für die beiden Softwareprogramme Profil Inet und
AgroView
Handbücher für die Software
Hinweisbroschüren
zum
Antrag
und
zur
Erfassung
der
Landschaftselemente
Informationsbroschüre des BMEL zur „Umsetzung der EU-Agrarreform in
Deutschland“, Ausgabe 2015
Informationsbroschüre
über
die
einzuhaltenden
anderweitigen
Verpflichtungen - Cross-Compliance (CC)
Liste der Cross-Compliance- Berater/innen in Brandenburg
Datei der Naturschutzgebiete Brandenburgs, inklusive Schutzzonen und
Auflagen
Hinweise zum Naturschutzgebiet „Untere Havel Süd“
Erläuterungen für Markierungen im Landschaftsschutzgebiet (LSG)
„Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ und Naturschutzgebiet „Untere
Havel Süd“ und die entsprechenden Dateien für diese Markierungen
Informationen
und
Daten
zur
Abstandsregelung
an
Oberflächengewässern
nach
Düngeverordnung
(Dateien:
Hangneigungspuffer 10m und Hangneigungspuffer 20m)
Informationen zur Kulisse „Eintragsgefährdete Oberflächengewässer“
und
Dateien (Shape) der „beantragten Schlagskizzen (gesamt) in
Brandenburg im Antragsjahr 2014“
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Auf der Antrags- CD befinden sich keine personalisierten Daten
(Stammdaten, alphanumerische und grafische Flächenvorjahresdaten).
Diese personalisierten Daten werden ihnen online bis spätestens 02.04.2015
bereitgestellt.
Für die Online - Datenbereitstellung und für die Online- Antragstellung benötigen
Sie ein Passwort. Sie können ihr bisheriges Inet- Passwort aus dem Vorjahr oder
ihr Passwort für die Zentrale- InVeKoS- Datenbank (ZID) nutzen.
Falls Sie ihr Inet-Passwort aus dem Vorjahr vergessen haben, wenden Sie sich an
das zuständige Landwirtschaftsamt. Das ZID-Passwort erhalten Sie vom
Landeskontrollverband Brandenburg e.V. Waldsieversdorf (www.lkvbb.de)
Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie diese personalisierten
Vorjahresdaten vom zuständigen Landwirtschaftsamt abfordern.
Was ist im Jahr 2015 zu beachten?
Vor der Antragsbearbeitung sollten Sie sich unbedingt in den bereitgestellten
Broschüren


Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland (Broschüre des BMEL,
Ausgabe 2015) und in den
Hinweisen zum Antrag auf Agrarförderung 2015
zu den fachlichen Anforderungen und Änderungen in der neuen Förderperiode
2014 bis 2020 informieren.
Mit dem Agrarförderantrag werden Agrarfördermittel der Europäischen Union (EU)
beantragt. Die Anträge auf Direktzahlungen sind bis zum
15. Mai 2015
von Antragstellern mit Betriebssitz in Brandenburg bzw. Berlin bei der zuständigen
Bewilligungsbehörde – elektronisch oder in Papierform – einzureichen.
Mit diesem Antrag können Sie folgende Anträge für Direktzahlungen stellen:

Antrag auf Basisprämie (FP 21500) und Zahlung für dem Klima- und
Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (GreeningPrämie)

Antrag auf Umverteilungsprämie ( FP 21501)

Anträge für Junglandwirte

o
Antrag auf Junglandwirteprämie (FP 21502)
o
Antrag auf Anerkennung als Junglandwirt (FP 21530)
Antrag auf Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung (FP 21503)
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
Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (Antrag Punkt 2.1)

Wenn ein Sonderfall durch betriebliche Veränderungen nach
dem
15.05.2013
bei
der
Beantragung
von
Zahlungsansprüchen bei Ihnen zutrifft, müssen Sie einen
zusätzlichen Antrag stellen. Diese Antragsformulare für:
o
Erbfall und vorweggenommene Erbfolge (Punkt 2.1.1)
o
Änderung der Bezeichnung des Betriebsinhabers (Punkt 2.1.2)
o
Änderung des Rechtsstatus (Punkt 2.1.3)
o
Zusammenschluss (Punkt 2.1.4)
o
Aufspaltung (Punkt 2.1.5)
o
Abspaltung (Punkt 2.1.6)
o
Übertragung (Kauf oder Pacht) (Punkt 2.1.7)
sind als PDF-Dokumente auf der Antrags-CD verfügbar. Sie erhalten sie auch auf
Anfrage in Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde.
Diese Anträge für die Sonderfälle müssen Sie separat als Papierantrag einreichen,
da diese nicht elektronisch mit den anderen Anträgen eingereicht werden können.
Das trifft auch zu, wenn Sie Zahlungsansprüche aus der Nationalen Reserve
beantragen. In diesem Fall sind die zusätzlichen Anträge für
o
Betriebsinhaber, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt
- Neueinsteiger (Punkt 2.1.8)
o
Betriebsinhaber,
dem
infolge
höherer
Gewalt
oder
außergewöhnlicher Umstände nach anderen Vorschriften
Zahlungsansprüche nicht zugewiesen werden konnten (Punkt
2.1.9)
o
Aufgrund eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher
Umstände stehen Flächen zum 15.05.2015 nicht zur Verfügung
bzw. die ganzjährige Beihilfefähigkeit für 2015 nicht gegeben ist
(Punkt 2.1.9)
als PDF-Dokumente auf der Antrags-CD verfügbar und müssen separat als
Papierantrag eingereicht werden.
Gleichzeitig können zu den Anträgen auf Direktzahlungen (Erste Säule der GAP)
anhand des Antrages auf Agrarförderung 2015 im Land Brandenburg folgende
ELER - Anträge (Zweite Säule der GAP) bis zum
15.Mai 2015
elektronisch gestellt werden:

Antrag auf Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (FP 3315),

Antrag auf Auszahlung der Zuwendung zum Ausgleich von Kosten und
Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000- Gebieten (Artikel 30–
Richtlinie) (FP 50),

Antrag auf Auszahlung der Zuwendungen zum Ausgleich naturbedingter
Nachteile zugunsten von Landwirten im benachteiligtem Gebiet Spreewald
(FP 60),
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
Antrag
auf
Auszahlung
der
Förderung
umweltgerechter
landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der
Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014) – (FP:
880, 810, 820, 840, 850, 860 und 870) für das Verpflichtungsjahr
01.01.2015 bis 31.12.2015 und

Antrag
auf
Auszahlung
der
Förderung
umweltgerechter
landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der
Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2007) (FP:
661, 662, 663, 666, 667, 673, 674, 675, 676, 681, 682)Verpflichtungszeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015 für das Erstantragsjahr
2010
Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der
Basisprämienregelung haben, müssen auf allen ihren beihilfefähigen Flächen
bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte „Greening“ einhalten.
Dieses Kernelement der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die
Förderperiode 2014 bis 2020 verpflichtet die Landwirte
 Höchstanteile
bei
den
Anbaukulturen
einzuhalten
(Anbaudiversifizierung),
 Dauergrünland zu erhalten und
 Mindestens 5% der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen
bereitzustellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz
förderliche Landwirtschaftsmethoden anzuwenden.
Zur Unterstützung bei der Prüfung der Einhaltung der Greening-Verpflichtungen ist
in Profil Inet ein sogenannter „Greening-Rechner“ (Dokument: „Auflistung der
Greening-Flächen“) installiert.
Hier werden ihre Angaben aus dem Flächennachweis und den anderen
Antragsdokumenten ausgewertet und angezeigt, ob die Anforderungen an die
Anbaudiversifizierung und ökologischen Vorrangflächen erfüllt werden. Dieses
Dokument kann auch in AgroView aufgerufen werden.
Grundlage für die Greeningberechnung sind ausschließlich bestätigte Parzellen
(Schläge) ohne fatale Fehler. Der Greening-Rechner kann keine Sonderfälle
berücksichtigen, die eine Einzelprüfung erfordern (sogenannte Sammelnutzcodes
z.B. NC052,190,290,390 usw.). Einige Angaben sind an Nachweise gebunden (z.B.
Befreiung wegen ökologischer Landwirtschaft).
Beachten Sie: Es können keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden,
ob Sie die Greeningauflagen erfüllen.
FLÄCHEN
Für das Vortragen der Flächendaten zum Agrarförderantrag 2015 stehen Ihnen
zwei Datenpakete zur „Datenübernahme aus dem Vorjahr“ zur Verfügung.
Antragsteller, die schon im Herbst des Vorjahres einen ELER - Antrag gestellt
haben, können beim Vortragen der Flächendaten für den Agrarförderantrag 2015
wählen, ob Sie
- die Flächenangaben vom Agrarförderantrag 2014 oder
- die Flächenangaben vom ELER - Antrag 2015 (Herbst 2014)
vortragen wollen. Diese Auswahl müssen Sie bereits beim Vortragen der
Vorjahresdaten in Profil Inet treffen.
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Variante 1: Vortragen - Flächenangaben Agrarförderantrag 2014
Vorteil:
Bei diesen Flächendaten sind die Ergebnisse der Verwaltungs- und
Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2014 berücksichtigt.
Nachteil:
Die numerischen Flächenangaben und die grafischen Änderungen
bei den Schlagskizzen aus dem ELER - Antrag 2015 von der
Herbstantragstellung 2014 bleiben unberücksichtigt und müssen
neu eingegeben bzw. bearbeitet werden.
Mit dem ELER-Antrag 2015 (Herbst 2014) erfolgte Beantragungen
(Bindungen) für die neue Förderperiode ab 01.01.2015 sind nicht
enthalten
Variante 2: Vortragen - Flächenangaben vom ELER - Antrag 2015
Vorteil:
Die numerischen und grafischen Flächendaten werden wie im
ELER- Antrag 2015 beantragt vorgetragen. Die Schlagskizzen sind
nur neu zu bestätigen und die Parzellen (Schläge), die für die
Basisprämie beantragt werden, sind zu aktivieren.
Nachteil:
Die Flächendaten vom ELER- Antrag 2015 sind nicht durch die
Behörden geprüft. Sie werden wie beantragt vorgetragen.
Beantragte Bindungen für FP 810 bei gleichzeitiger Beantragung von Natura2000 –
Flächen im ELER-Förderantrag 2015 im Herbst hat die Behörde ggf. korrigiert und
es werden die neuen zulässigen Bindungen 812e, 812f oder 812g vorgetragen
(siehe Hinweisbroschüre zum Antrag auf Agrarförderung H 9.2. Antrag 2.7 FP 50).
Achtung Neu!
Sie müssen in diesem Jahr nicht nur alle Schlagskizzen neu bestätigen
sondern auch die Landschaftselemente (LE) den Parzellen wieder
zuordnen, da die LE nicht in die aktuell zu bearbeitenden Daten
vorgetragen werden. Sie finden diese zur Information in den
Vorjahresdaten. Sie müssen zielgerichtet prüfen welche LE welcher
Parzelle vollständig oder teilweise zugeordnet werden und welche LE sie
als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) beantragen möchten. Der
Pufferbereich um eine Parzelle, innerhalb dessen ein LE erfasst werden
kann, wurde von 10m auf 1m herunter gesetzt.
Aufgrund der Wahlmöglichkeit beim Vortragen der Flächendaten gibt es in
AgroView in der Tabellenansicht einen zusätzlichen Karteireiter zur Anzeige der
Vorjahresdaten. Es gibt insgesamt drei Karteireiter:
1. Nutzungsnachweis (NN)
2. NN Vorjahr 2014
3. NN Vorjahr 2015 ELER
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Die in den Nutzungsnachweis (1) für die Bearbeitung vorgetragenen Daten werden
wie in den Vorjahren in den 2. Karteireiter kopiert, welcher den Zusatz
„vorgetragen“ enthält. Die Vorjahresdaten, welche Sie nicht zum Vortragen gewählt
haben, werden Ihnen zur Ansicht in den 3. Karteireiter kopiert. In der GIS-Ansicht
sind die Flächendaten aus den Vorjahres-Beantragungen als Ebenen in der
Legende dargestellt („NN Vorjahr 2014“ und „NN Vorjahr 2015 ELER“).
Wenn Sie sich beim Vortragen der Flächendaten für die Daten aus dem ELER Antrag 2015 entschieden haben (Variante 2) sollten Sie unbedingt prüfen, ob in der
Ansicht im 3. Karteireiter Kontrollergebnisse aus dem Jahr 2014 vorhanden sind.
Für diese Prüfung können Sie drei Änderungsübersichten in Profil Inet nutzen.
Änderungsübersicht Nutzungsnachweis - unter Button „Dokumente“
Änderungsübersicht Flächen 2015 gegenüber 2014 - Anlage 6
Änderungsübersicht gegenüber dem ELER - Flächennachweis 2015Anlage 7
-
In der Anlage 6 und ggf. in der Änderungsübersicht Nutzungsnachweis finden Sie
geprüfte Daten aus dem Datenpaket „Vorjahresdaten Agrarförderantrag 2014“.
Bitte beachten Sie, dass die „Vorjahresdaten“ mit Stand 30.03.2014 auf dem
Server bereitgestellt wurden.
Was ist bei der Flächenbearbeitung zu beachten?
•
•
•
•
Die Bearbeitung des Flächennachweises erfolgt wie in den Vorjahren in
der Antragssoftware AgroView. Der komplette Nutzungsnachweis
einschließlich der entsprechenden Druckfunktionen befindet sich in
AgroView. In Profil Inet finden Sie weiterhin die Summenübersichten,
Prämienflächen, Schlagübersichten und die Änderungsübersicht
Nutzungsnachweis unter dem Button „Dokumente“. Zusätzlich finden Sie
in Profil Inet und in AgroView den sogenannten „Greening-Rechner“.
Es wurden wie in den vergangenen Jahren die numerischen
Flächenangaben und die Schlagskizzen der von Ihnen 2014
bewirtschafteten und bewilligten Flächen unter Berücksichtigung der sich
aus Flächenabgleichen ergebenen Änderungen gegenüber den
ursprünglichen
Antragsflächen
vorgetragen
(Feldblockident,
Parzellennummer,
Parzellengröße,
ausgewählte
Nutzungscode,
ausgewählte Bindungen, Ansaatjahr für die Nutzungscodes 451491,592).
In diesem Jahr sind die Angaben zum Ansaatjahr/Anpflanzjahr/Jahr der
ersten Grünlandnutzung für die NC 054-062, 221, 421-430, 451-492,
591, 592,912 und 913 Pflicht (Spalte 9 Nutzungsnachweis).
Die fehlenden Nutzcodes sind gemäß der Anbauplanung für 2015
einzutragen. Für jeden Schlag ist die Hauptkultur im Zeitraum 01.06. bis
15.07.2015 anzugeben.
Alle im Nutzungsnachweis 2015 aufgeführten Parzellen sind zur
Aktivierung der Zahlungsansprüche zu kennzeichnen.
0 = keine Aktivierung dieser Fläche für die Basisprämie
1 = Aktivierung der Fläche für die Basisprämie
2 = Flächen zur Anerkennung höherer Gewalt und
außergewöhnlicher Umstände
Mit „1“ können Parzellen - die zum Stichtag 15.05.2015 zur Verfügung
stehen und für die Basisprämie beihilfefähig sind - gekennzeichnet werden.
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•
Parzellen, die als „Ökologische Vorrangflächen“ beantragt werden,
müssen mit dem entsprechenden Typ gekennzeichnet werden:
2 = Zwischenfrucht/Gründecke
3 = Untersaat
4 = Alle Arten von Streifen
5 = Ufervegetation
6 = Kurzumtriebsplantagen
7 = Leguminosen (stickstoffbindende Kulturen)
8 = Aufforstung (nicht in Brandenburg und Berlin)
9 = Brache
•
CC– relevante Landschaftselemente, sofern sie auf Ackerland liegen
oder an Solches angrenzen und sich in der Verfügungsgewalt des
Betriebsinhabers befinden, können bei der Flächenbearbeitung im
Parzellendialog separat als Ökologische Vorrangfläche beantragt
werden.
•
In der Anlage 2 „Landschaftselemente zum Nutzungsnachweis“ werden
die beantragten Landschaftselemente ausgewiesen. Zusätzlich zur
beantragten LE-Fläche wird der Beantragungs-Code aufgeführt.
Folgende Codes sind möglich:
0 = keine Beantragung
1 = beantragt für Basisprämie und ÖVF
2 = beantragt nur für Basisprämie
3 = beantragt nur für ÖVF
•
Alle Schlagskizzen sind zu bestätigen!
•
Die Prüfung der Skizzenfläche zur beantragten Fläche weist einen
fatalen Fehler aus, wenn für „Skizzenflächen > 1 ha“ eine
Flächendifferenz zwischen beantragter Fläche und Skizzenfläche >8%
besteht. Eine Bestätigung der Flächenskizze mit diesem fatalen Fehler
ist nicht möglich. Die beantragte Fläche oder die Skizze muss vor
Bestätigung geändert/angepasst werden.
•
Zur Verbesserung der Lagegenauigkeit von Parzellen und in
Vorbereitung auf die künftige ausschließlich geobasierte Antragstellung,
insbesondere, wenn mehrere Betriebsinhaber Parzellen auf einem
Feldblock bewirtschaften, wurde ein Gesamtlandes- Layer aller
beantragten Parzellen im Antragsjahr 2014 zur Anzeige auf der
Antrags-CD bereitgestellt.
•
Bitte achten Sie darauf, dass nach beendeter Flächenbearbeitung in
AgroView
keine
fatalen
Fehler
angezeigt
werden.
Flächenantragsdatensätze mit fatalen Fehlern verhindern die
elektronische Antragstellung.
•
Die bearbeiteten Flächendaten werden automatisch aus AgroView an
die Software Profil Inet übergeben und die berechneten
Flächensummen in die entsprechenden Dokumente vorgetragen. In
Profil Inet können Sie sich auch Übersichten zu den Prämienflächen,
Bindungen, Schlägen und Änderungen zu den Vorjahren anzeigen
lassen.
•
Im
„Greening-Rechner“
werden
die
berechneten
Flächen
(Ackerflächen) und die Anzahl der angebauten Kulturen auf Ackerland
(entsprechend der Spalte „Systematik“ der Nutzcodeliste) und der
Anteil der Hauptkultur angezeigt.
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•
Mit der Software Profil Inet können alle Antragsdokumente des
Antrages auf Agrarförderung 2015 bearbeitet werden.
KULISSEN
•
•
•
Mit Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2015 sind die Flächen für
FP 810 - Extensive Grünlandbewirtschaftung,
FP 820 - Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen
Grünlandstandorten und
FP 840 - Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung von
Ackerland als Grünland oder Umwandlung von Ackerland
in Grünland
kulissenbezogen. Es können für diese Förderprogramme nur Parzellen,
die innerhalb der neuen AUKM – Kulisse liegen, beantragt werden.
Die neue AUKM–Kulisse (gesamt) wurde feldblockbezogen erstellt aus
Einzelkulissen unter Berücksichtigung von Schwellenwerten bei der
Lage der Flächen der einzelnen Kulissen im Feldblock.
Die berücksichtigten Einzelkulissenshapes
- AmeBl (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling)
- Amphi (Amphibienschutz und Naturschutzbrachen)
- GewRa (Gewässerrandflächen)
- GrTra (Großtrappe)
- KuBe (KULAP-Flächen Berlin)
- LRTyp (FFH-Lebensraumtypen und Biotopschutz)
- NatP ( Nationalpark Unteres Odertal)
- NrSen (Nährstoffsensible Flächen)
- MoorA (Moorflächen)
- NsgBw (Ergänzungsflächen NSG und Bewirtschaftungserlasse)
- RoMil (Rotmilan)
- SchrA (Schreiadler)
- WieBr (Wiesenbrüter)
- WinSn (Windelschnecke)
für die feldblockbezogene AUKM– Kulisse können Sie sich jetzt
zusätzlich einzeln anzeigen lassen.
•
•
Informationen, welche Feldblöcke innerhalb der AUKM– Kulisse liegen
finden Sie an mehreren Stellen im Softwareprogramm PIAV
(Ebeneninformation
zum
Feldblock,
AUKM-Feldblöcke
im
Kartenbereich, Parzellendialog über Button „Förderinformationen“ in
AgroView und Dokument „ Auskunft AUKM Bindungen“ in Profil Inet).
Die Informationen zu den Kulissen:
NSG & Natura
NSG ohne Natura
Natura und LSG Berlin
LSG Berlin (ohne Natura)
Benachteiligte Gebiete
LSG (BR-Spreewald)
FFH – Gebiet
Vogelschutzgebiete
WSG
sind wie in den Vorjahren bzw. wie in der ELER– Antragstellung 2015
verfügbar.
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Die im ELER- Antrag 2015 fehlenden Angaben zu Erosionsgefährdung
(Wind, Wasser 1 und 2) werden wieder als Attribut am Feldblock
angezeigt und können über „Prüfung auf Lage im wind-oder
wassererosionsgefährdetem Gebiet“ für die beantragten Parzellen
abgerufen werden.
Ein Update zur Aktualisierung der Referenz wird in diesem Antragsjahr nicht
bereitgestellt, da das Feldblockkataster in AgroView den „Pflegestand- 13.02.2015“
aufweist.
Die Referenz hat eine neue Hauptbodennutzung. GL–ELP: Grünland unter
etablierten lokalen Praktiken. Auf diesen Flächen können Zahlungsansprüche
aktiviert werden und - mit dem NC 492 - Fördermittel für die Pflege von Heiden- und
Trockenrasen (Bindung 823, 824, 825) beantragt werden.
TIERE
Der Tierbestandsnachweis ist für das Kalenderjahr 2014 einzureichen
(Jahresdurchschnittsbestand 31.12.13 bis 31.12.14). Zusätzlich ist eine Angabe
zum Stichtagsbestand der Tiere am 03.01.2015 erforderlich.
Für alle ELER – Antragsteller, die bereits im Januar 2015 den aktuellen
Tierbestandsnachweis eingereicht haben, ist ein nochmaliges Einreichen des
Tierbestandsnachweises mit dem Agrarförderantrag 2015 nicht erforderlich.
Die Angabe der Tiere für das Förderprogramm FP870 (tiergenetische Ressourcen)
bzw. FP681 (Genreserve Tiere) wurde ebenfalls auf den Stichtag 03.01.2015
umgestellt.
Für den Auszahlungsantrag zum FP681 bzw. den Zahlungsantrag FP870 müssen
die Tierbestandsliste Rinder und/oder die Tierbestandsliste Pferde, Schafe,
Schweine nochmals eingereicht werden. Die Tierdaten für diese beiden
Tierbestandslisten werden ihnen aus dem Herbstantrag vorgetragen.
Dementsprechend gibt es zwei Änderungsübersichten:
- Anlage
8: Änderungsübersicht Tiere Rinder - gegenüber ELER Antrag 2015
- Anlage
9: Änderungsübersicht Pferde, Schafe, Schweine - gegenüber ELER
Antrag 2015
Diese Änderungsübersichten werden nur erzeugt und mit dem Agrarantrag
eingereicht, wenn Änderungen beim Abgleich mit den Vorjahresdaten (ELERAntrag 2015) festgestellt werden.
Programminstallation: Wie ist vorzugehen?
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Computer den technischen Voraussetzungen entspricht.
•
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•
Microsoft Windows XP/VISTA/7/8 (jeweils letztes Service Pack)
IBM PC mit 600 MHz Intel Pentium III CPU oder höher
Mindestens 1 GB RAM
ca. 1 GB freier Festplattenplatz
mindestens 16 MB Grafikkarte
Grafikauflösung mindestens 1024x768 Pixel
CD-ROM Laufwerk
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Wir empfehlen, wenn möglich:
Arbeitsspeicher:
Prozessor:
Festplattenplatz:
Internetzugang:
1 GB (der benötigte Arbeitsspeicher ist unter Vista und
Windows 7 und 8 doppelt so hoch)
3GHz
1GB (der benötigte Festplattenplatz ist abhängig von der
Größe betriebsbezogener Daten und kann unter Umständen
wesentlich größer ausfallen)
2000KBit/s (DSL) - Minimum 56 KBit/s (Modem)
Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, legen Sie die bereitgestellte
Antrags-CD in das CD-Laufwerk. Die CD startet und öffnet das Startfenster.
Schließen Sie das Fenster. Das Installationsprogramm startet selbständig.
Bitte folgen Sie nun den Anweisungen des Installationsassistenten.
Falls sich nach dem Einlegen der CD die Startseite nicht selbständig öffnet, klicken
Sie auf die Datei
installer.exe
welche sich auf der CD befindet. Damit starten Sie das Installationsprogramm und
folgen jetzt den Anweisungen des Installationsassistenten.
Am Ende der Installation sehen Sie auf dem Bildschirm ein neues Programmsymbol
„pi“ Agrarantrag 2015 BB“
Mit einem Doppelklick oder über Start/Programme/Agrarantrag_2015_BB starten
Sie das Programm.
Bitte geben Sie Ihre Betriebsnummer (12-stellig) aus der Zentralen InVeKoSDatenbank (ZID) ein.
Betriebe=> Betrieb => Hinzufügen => Hinzufügen ohne Daten
Anschließend können Sie die Daten aus dem Vorjahr vom Profil Inet-Server laden.
Betriebe => Daten vortragen => Vorjahresdaten online vortragen
Wenn Sie keinen Internetanschluss haben und das zuständige Landwirtschaftsamt
die Vorjahresdaten per Datenträger bereitgestellt hat, nutzen Sie die Funktionen
Betriebe => Daten vortragen => Vorjahresdaten von CD vortragen
Wir empfehlen Ihnen, Daten zu allen Dokumenten zu laden, um die aktuellen Daten
schnell und einfach zu erfassen.
Es werden die allgemeinen Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift,
Kontoverbindung,
Betriebsstätten-Nummer
usw.),
die
numerischen
Flächenangaben im Nutzungsnachweis, die numerischen Angaben zu den
Landschaftselementen und die Schlagskizzen als Vorjahresdaten je nach Wahl vom
Agrarförderantrag Vorjahr (Variante 1) oder vom ELER- Antrag 2015 (Variante 2)
und einzelne aktuelle Daten für das diesjährige Antragsjahr in den jeweiligen
Dokumenten vorgetragen.
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Danach können Sie die Antragsformulare und im Flächennutzungsnachweis sowohl
die numerischen Flächenangaben als auch die grafischen Schlagskizzen
bearbeiten.
Nach der Installation der Programme können automatisch Updates angeboten
werden. Wir empfehlen, diese Updates zu laden.
Bei Problemen helfen die zuständigen Landwirtschaftsämter und die
Softwarefirmen. Ab dem 30.03.2015 sind wieder die Hotline-Telefonnummern
geschalten, die Sie im Falle des Auftretens technischer Probleme anrufen können.
Wie ist beim Import von Daten aus Fremdsoftware zu verfahren?
Die Funktion „Fremddaten importieren“ befindet sich seit dem Antragsjahr 2009
nicht mehr im Hauptmenü in Profil Inet, sondern in AgroView. Über die Funktion
Fremddaten komplett importieren können sowohl die numerischen als auch die
grafischen Flächendaten aus anderen Softwareprogrammen eingelesen werden.
Beim Einlesen der Fremdsoftware werden die vorgetragenen Vorjahresdaten in den
aktuellen Flächennachweisen überschrieben.
Achtung! Wenn Sie nur numerische Daten aus einer Fremdsoftware einlesen,
werden die vorgetragenen Schlagskizzen im aktuellen Flächennachweis entfernt.
Möchten Sie Vorjahresskizzen für die aktuelle Antragstellung nutzen, dann müssen
Sie vor dem Fremddatenimport die shape-Datei mit den Vorjahresskizzen, die sich
auf der Antrags-CD befindet, in das Verzeichnis kopieren, wo die numerischen
Fremddaten stehen.
Der Import in AgroView über den Fremddaten Komplettimport übernimmt Daten nur
in das aktuelle Jahr. Die erweiterte Wahlmöglichkeit beim Vortragen der
Flächendaten steht nur beim Vortragen über Profil Inet zur Verfügung.
Wie kann ich die auf der Antrags-CD bereitgestellten Dateien (shx,dbf,shp)
mit den Markierungspunkten im Naturschutzgebiet „Untere Havel Süd“ und
Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ nutzen, wenn
ich in diesem LSG bzw. NSG Flächen bewirtschafte?
Laden Sie im Softwareprogramm AgroView über die Funktion „Shapedateien laden“
die bereitgestellten Dateien. Die markierten Messpunkte werden sichtbar und sollen
Sie unterstützen beim Finden der Grenzen bzw. Zonen des LSG bzw. NSG.
Diese Funktion „Shapedateien laden“ können Sie auch für das Anzeigen der auf der
Antrags-CD bereitgestellten Dateien zur
 Abstandsregelung an Oberflächengewässern nach Düngeverordnung
(DüV) - Dateien - Hangneigungspuffer 10m und Hangneigungspuffer 20m
und
 Anzeige der „beantragten Schlagskizzen gesamt BB 2014“
 und auch für weitere öffentlich verfügbare Informationen wie das
„Biotopkataster für das Land Brandenburg“ nutzen:
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.515599.de
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Wie werden die Dokumente eingereicht?
Beachten Sie die Fehlerhinweise und Warnungen in den einzelnen Dokumenten,
die nach Schweregrad des Fehlers angezeigt werden.
Korrigieren bzw. ergänzen Sie die entsprechenden Angaben.
Erstellen Sie immer, bevor Sie den Antrag einreichen, den Kontrollbericht und
beachten und korrigieren Sie möglichst die ausgewiesenen Fehler. Der
Kontrollbericht kann noch Hinweise, Fehler und Warnungen enthalten, die Sie
eventuell nicht korrigieren können. Trotz dieser Fehlermeldungen kann der Antrag
fachlich korrekt sein und eingereicht werden. Im Kontrollbericht dürfen jedoch keine
fatalen Fehler stehen.
Ein angezeigter fataler Fehler muss zwingend korrigiert werden, da dieser
fatale Fehler das Einreichen des betroffenen Dokumentes nicht zulässt.
Entscheiden Sie selbst, ob Sie den Antrag online oder auf einem Datenträger
einreichen. Einreichen können Sie den Antrag:
•
elektronisch Online mit handschriftlich unterschriebenen
Datenbegleitschein
•
elektronisch auf Datenträger mit handschriftlich unterschriebenen
Datenbegleitschein oder
•
mit Papierantrag und digitalisierten Schlagskizzen auf Datenträger.
Wo erhalten Sie Unterstützung?
Die Hotline für die programmtechnische Hilfe ist in der Zeit vom
30.03.2015 bis 10.04.2015 und vom
04.05.2015 bis 15.05.2015 unter den Rufnummern
(030) 54 708 200
(089) 121 528 954
für Fragen zu Profil Inet und
für Fragen zu AgroView
erreichbar.
In der Zeit vom 11.04.2015 bis zum 03.05.2015 ist die Erreichbarkeit auf E-Mail
Anfragen eingeschränkt. Die E-Mailadressen sind im jeweiligen Programmteil
hinterlegt.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige
Landwirtschaftsamt.
Unter der Internetadresse
www.agrarantrag-bb.de
erhalten Sie weitere Informationen. Hier werden auch häufig gestellte Fragen
beantwortet und Sie werden über Neuigkeiten informiert.

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