1531 BCL®-Dental-Gipslöser Produktinformation

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1531 BCL®-Dental-Gipslöser Produktinformation
Produktdatenblatt
Seite 1
BCL® -Dental-Gipslöser
Hochkonzentrat
Ultraschall-Gipslöser
ProduktNr: 1531
Stand: 19.03.2015 * Ersetzt: 30.01.2015 * Druck: 19.06.2015
BESCHREIBUNG
ANWENDUNG
WASSERLÖSLICHER
MATERIALSCHONENDER
GIPSLÖSER AUF SPEZIELLER
WIRKSTOFFBASIS
ZUR ENTFERNUNG VON
GIPSRESTEN - EINBETTMASSEN
AN KRONEN, BRÜCKEN, PROTHESEN,
INSTRUMENTEN IM ULTRASCHALLBAD
1 TEIL PRODUKT
MIT 10 - 20 TEILEN WASSER VERDÜNNEN
TEILE 10-30 MINUTEN
IN ULTRASCHALLBAD EINLEGEN
*
BEI HARTGIPSEN ODER
ALTEN GIPSRESTEN
1 TEIL PRODUKT
MIT 3-5 TEILEN WASSER VERDÜNNEN
*
KEINE ANWENDUNG AUF ELOXAL, ALUMINIUM
OHNE TEST UND BERATUNG
Der Beweis
ist unsere
Stärke
HAUTBELASTEND - HAUTSCHUTZPLAN BEACHTEN.
R36/38 REIZT DIE AUGEN UND DIE HAUT.
S20/21 BEI DER ARBEIT NICHT ESSEN, TRINKEN ODER
RAUCHEN.
S36/37/39 BEI DER ARBEIT GEEIGNETE
SCHUTZKLEIDUNG/ -HANDSCHUHE UND -BRILLE
TRAGEN.
Da das Produkt nachhaltig wirkt, darauf achten das Produktreste + Verschüttungen unbedingt mit Wasser entfernt werden.
IHRE BCL-BERATUNG
-
Sicherheitsdatenblatt(EG)1907/2006(REACH)(d)
BCL® -Dental-Gipslöser
Hochkonzentrat
Ultraschall-Gipslöser
ProduktNr: 1531
Stand: 19.03.2015 * Ersetzt: 30.01.2015 * Druck: 19.06.2015
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Abschnitt 1 - Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
BCL®-Dental-Gipslöser
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,von denen abgeraten wird
Ultraschall-Gipslöser
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
BCL Aktiengesellschaft - Bürgermeister-Wiendl-Str 9 - DE 92439 Bodenwöhr
Tel: +49(0)9434 20.398.0 * Fax: +49(0)9434 20.398.29 * eMail: [email protected]
Notfallauskunft: Giftnotruf Bonn * Tel: +49(0) 228 - 19.240
Abschnitt 2 - Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Xi - reizend
2.2 Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung nach 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Symbol(e)
R-Sätze
R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
S-Sätze
S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung/ -handschuhe und -brille tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
Hautbelastend - Hautschutzplan beachten.
Abschnitt 3 - Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3,1 Stoff / 3.2 Zubereitung/Gemisch
Zusammensetzung
gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004
< 5% : - Nicht ionische Tenside
Phosphorsäure
Gefährliche Inhaltstoffe
Bestandteilname
Werte %
CAS-NR
EG-NR
REACH
Einstufung
orthophosphoric acid
Fettalkoholethoxylat
C12-15 Pareth-11
15 < 25
0.1 < 1%
0.1 < 1 %
7664-38-2
9043-30-5
68131-39-5
231-633-2
500-027-2
500-195-7
01-2119485924-24
C:34
Xi:41
Xi, Xn:22,41
01-2119488720-33
Abschnitt 4 - Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeiner Hinweis
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich Etikett vorzeigen).
- Nach Einatmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
Atmen erleichtert.
- Nach Hautkontakt
Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
- Nach Augenkontakt
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
Abschnitt 5 - Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
- Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid. Sand. Schaum. Sprühwasser. Trockenlöschpulver
- Ungeeignete Löschmittel
Keinen starken Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Natriumoxide.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung :
Sonstige Angaben :
Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung,
einschließlich Atemschutz betreten.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
Abschnitt 6 - Massnahmen bei unbeabsichtiger Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Wässrige Lösungen verursachen extrem rutschige Oberflächen
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 8.
Sicherheitsdatenblatt (EG) 1907/2006(REACH)(d)
Sicherheitsdatenblatt(EG)1907/2006(REACH)(d)
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Abschnitt 7 - Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hygienemaßnahmen : Sofort mit viel Seife und Wasser waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen
: Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Unverträgliche Produkte
: Starke Basen.
Besondere Vorschriften für die Verpackung : Nur im Originalbehälter aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Die Produktverpackung oder das Etikett zur Verfügung halten.
Abschnitt 8 - Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
- Allgemeine Hygiene
Kontakt mit unverdünntem Produkt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Keine weiteren Informationen verfügbar
- Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz nicht erforderlich bei normaler Handhabung. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Handschuhe.
- Materialien für Schutzkleidung
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Bedingung
Gute Beständigkeit:
Material
Chloroprenkautschuk, Butylkautschuk, Gummi,
Kunststoffe, Latex, Naturkautschuk, Neopren,
Neopren/Butylkautschuk, Polyvinylchlorid (PVC),
Tetrafluorethylen
Norm
EN 14605
- Handschutz
Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374)
Typ:
Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374), Wiederverwendbare Handschuhe
Material:
Nitrilkautschuk (NBR), Chloroprenkautschuk (CR), Butylkautschuk, Latex, Naturkautschuk, Polyvinylchlorid (PVC), Teflon
Durchdringung: 6 (>480 min) Dicke: 0.5mm Penetration: 2 (< 1.5)
Norm: EN 374
- Augenschutz
Ein Augenschutz mit Chemiespritzschutzbrille und Gesichtsschirm muss getragen werden, wenn die Möglichkeit des Augenkontaktes durch
Spritzen flüssiger Partikel oder Schwebepartikel besteht
Typ
Sicherheitsbrille
Haut- und
Verwendung
Tropfen
Kennzeichnungen
mit Seitenschutz
Norm
EN 166
- Haut- und Körperschutz
Schutzkleidung aus Gummi mit Spritzschutz tragen. Chemikalienbeständige Schürze
Typ
Norm
Chemikalienbeständige Schürze
EN 14605
- Atemschutz
Bei normalen Verwendungsbedingungen und ausreichender Entlüftung ist keine spezielle Atemschutzausrüstung erforderlich
Abschnitt 9 - Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssig, Rot
- Aussehen/Farbe
Charakteristisch.
- Geruch
Keine Daten verfügbar
- Geruchsschwelle
2,0 - 2,3
- pH-Wert
Keine Daten verfügbar
- Saure/alkalische Reserve [g NaOH/100g]
Keine Daten verfügbar
- Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Keine Daten verfügbar
- Siedebeginn - Intervall der Siedepunkt
Keine Daten verfügbar
- Flammpunkt
Keine Daten verfügbar
- Verdampfungsgeschwindigkeit
Keine Daten verfügbar
- Brennbarkeit
Keine Daten verfügbar
- Explosionsgrenzen (Untere - Obere)
Keine Daten verfügbar
- Dampfdruck
Keine Daten verfügbar
- Dampfdichte
Keine Daten verfügbar
- Relative Dichte
1,2 - 1,22
- Dichte
Keine Daten verfügbar
- Löslichkeit
Keine Daten verfügbar
- Verteilungskoeffizient : n-Oktanol / Wasser
Keine Daten verfügbar
- Log P - Oktanol / Wasser bei 20°C
Keine Daten verfügbar
- Zündtemperatur
Keine Daten verfügbar
- Thermische Zersetzung
Keine Daten verfügbar
- Viskosität
Keine Daten verfügbar
- Explosive Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar
Sicherheitsdatenblatt (EG) 1907/2006(REACH)(d)
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Abschnitt 10 - Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.2. Chemische Stabilität
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine weiteren Informationen verfügbar
Abschnitt 11 - Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität :
Nicht eingestuft
Phosphorsäure (7664-38-2)
LD50 oral
1530 mg/kg Körpergewicht
LD50 dermal
2740 mg/kg Körpergewicht
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Verursacht Hautreizungen
pH-Wert: 2 - 2,3
Augenschädigung/-reizung
: Verursacht Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut : Nicht eingestuft
Keimzellmutagenität
: Nicht eingestuft
Karzinogenität
: Nicht eingestuft
Reproduktionstoxizität
: Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität
bei einmaliger Exposition
: Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität
bei wiederholter Exposition
: Nicht eingestuft
Aspirationsgefahr
: Nicht eingestuft
Abschnitt 12 - Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Phosphorsäure (7664-38-2)
EC50 andere Wasserorganismen 1 > 100 mg/l EC50 waterflea (48 h)
EC50 andere Wasserorganismen 2 > 100 mg/l IC50 algea (72 h) mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
Abschnitt 13 - Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall) : Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
- Abfallschlüssel
07 06 99 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von
Fetten,Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und
Körperpflegemitteln; Abfälle a. n. g.
Abschnitt 14 - Angaben zum Transport
14.1. Allgemeine Information
Nicht klassifiziert nach ADR/RID.
Abschnitt 15 - Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
- EU-Verordnungen
Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
- Nationale Vorschriften
Keine weiteren Informationen verfügbar
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
Sicherheitsdatenblatt (EG) 1907/2006(REACH)(d)
Sicherheitsdatenblatt(EG)1907/2006(REACH)(d)
ProduktNr: 1531
BCL® -Dental-Gipslöser
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Abschnitt 16 - Sonstige Angaben
Verwender
Hinweis
Nur für gewerbliche Anwendung - kein Publikumsprodukt.
Da das Produkt nachhaltig wirkt, darauf achten das Produktreste + Verschüttungen
unbedingt mit Wasser entfernt werden.
- Änderungen/Überwachnung
01.01.2011
02.01.2013
30.01.2015
19.03.2015
-Ziffer 16
-Ziffer 3
-Überprüfung
-Kap 8/11
- weitere Angaben
Die Angaben der Position 4 bis 8 und 10 bis 12 sind teilweise nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße Anwendung des Produktes
bezogen (siehe Datenblatt), sondern auf das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben
ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. - R34 Verursacht Verätzungen. - R41 Gefahr
R-Sätze Kapitel 3
ernster Augenschäden. - R50 Sehr giftig für Wasserorganismen. Wir haben die in diesem SDB enthaltenen Informationen von Quellen bezogen, die wir für zuverlässig halten. Die Richtigkeit der
Information, in ausgedruckter oder angedeuteter Form, ist nicht gewährleistet. Die Bedingungen oder Methoden der Handhabung,
Lagerung, Benutzung oder Entsorgung des Produkts liegen ausserhalb unserer Kontrolle, und eventuell auch ausserhalb unseres
Informationsbereichs. Aus diesem und anderen Gründen übernehmen wir keine Verantwortung und lehnen ausdrücklich Haftung für
Verlust, Schaden oder Unkosten ab, die aus der Handhabung, Lagerung, Verwendung oder Entsorgung des Produkts entstehen könnten
oder damit in irgendeiner Weise verbunden sind.
Dieses SDB wurde für dieses Produkt ausgearbeitet und darf nur damit verwendet werden. Sollte das Produkt als ein Bestandteil
eines anderen Produkts verwendet werden, dann treffen diese SDB-Informationen wahrscheinlich nicht zu.
Betriebsanweisung
Verantwortlich:
Seite 6
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
®
BCL
-Dental-Gipslöser
Hochkonzentrat
Ultraschall-Gipslöser
Form: Flüssig
Farbe: Orange
ProduktNr: 1531
Geruch: Charakteristisch
Druck: 19.06.2015
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Reizt die Augen und die Haut.
Hautbelastend - Hautschutzplan beachten.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung/ -handschuhe und -brille tragen.
Hautbelastend - Hautschutzplan beachten.
Augenschutz Schutzbrille tragen-
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
Feuchte/Nasse Kleidung ausziehen. Benetzte Körperstellen mit Wasser abspülen.
Ausgelaufenes Produkt mit flüssigkeitsbindenden Material aufnehmen, Rest mit viel Wasser verdünnen und
wegspülen.
Bei Augenkontakt sofort mit klarem Wasser 10 bis 15 Minuten lang ausspülen
ERSTE HILE
Allgemeine Angaben
Einatmen
Hautkontakt
Augenkontakt
Verschlucken
Arzt aufsuchen, wenn sich negative Reaktionen oder Reizungen einstellen.
Stellt bei sachgemässem Gebrauch keine nennenswerte Gefährdung dar.
Sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt aufsuchen wenn sich Reizungen
einstellen.
Bei Augenkontakt sofort mit klarem Wasser 10 bis 15 Minuten lang
ausspülen. Arzt aufsuchen, wenn Schmerzen oder Rötung anhalten.
Wasser zu trinken geben, falls der Verunglückte bei vollständigem
Bewußtsein ist. Arzt aufsuchen, wenn sich negative Reaktionen einstellen.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Kontaminierte Verpackung kann nach gründlicher Reinigung mit Wasser einer Wiederverwertung zugeführt
werden.
Restmenge kann nach Verdünnung mit viel Wasser über das Abwassersystem entsorgt werden
Diese Betriebsanweisung ist eine Empfehlung und vom Verwender an eigene betriebliche Abläufe anzupassen
.