Jetzt herunterladen

Transcription

Jetzt herunterladen
Nationales Komitee „NEIN zur PID“
Postfach 294 | 3000 Bern 7
031 351 71 71
[email protected] | nein-zur-pid.ch
PC-Konto 89-6522-3
Medienmitteilung des Nationalen Komitees „NEIN zur PID“ zur heutigen Medienorientierung des Bundesrates
Überparteiliches Komitee warnt vor Verfassungsänderung als Grundlage
zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik
Bundesrat Alain Berset hat heute Morgen die Haltung des Bundesrates zur „Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich“ präsentiert. Entgegen dem Bundesrat lehnt das überparteiliche Komitee „NEIN zur PID“ die Verfassungsänderung ab. Die vermeintlich harmlose Änderung schafft die Voraussetzung für die Präimplantationsdiagnistik und öffnet damit Tür und Tor für die gezielte Selektion von Menschen.
Das überparteiliche Komitee aus Vertretern von BDP, CVP, EDU, EVP, SP und SVP startet unter der Leitung der EVP
Ende März die Abstimmungskampagne gegen die Verfassungsänderung.
Weil Bundesrat und Parlament die Präimplantationsdiagnostik (PID) zulassen wollen, stimmen Volk und Stände am 14.
Juni über eine Verfassungsänderung ab, die die Voraussetzung zur Durchführung der PID schaffen soll. Die Rahmenbedingungen für die PID werden im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geregelt. Dieses wurde vom Parlament
bereits im Dezember 2014 genehmigt und tritt automatisch in Kraft, wenn die geänderte Verfassungsbestimmung
angenommen und kein Referendum gegen das Gesetz ergriffen wird.
Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf für ein revidiertes Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die Untersuchung
des Erbguts von Keimzellen und Embryonen sowie deren Auswahl via Präimplantationsdiagnostik (PID) lediglich dann
zulassen wollen, wenn eine schwere Erbkrankheit anders nicht abgewendet werden kann. Das Parlament hat die Möglichkeiten der PID aber massiv ausgeweitet: Nicht nur erblich vorbelastete Eltern, sondern alle Paare, die auf eine
künstliche Befruchtung zurückgreifen, sollen Zugang zur PID erhalten. Weiter soll auch die Untersuchung nach Chromosomenanomalien erlaubt werden. Damit könnten künftig beispielsweise Embryonen mit Trisomie 21 (DownSyndrom) vor dem Einpflanzen in den Mutterleib selektioniert und vernichtet werden.
Wer NEIN zur Verfassungsänderung sagt, verhindert die gezielte Selektion von Menschen
Das Nationale Komitee „NEIN zur PID“ kann die Argumentation des Bundesrates nicht nachvollziehen, die Debatte
über den Verfassungsartikel von derjenigen über das Fortpflanzungsmedizingesetz zu trennen. Denn: Wer am 14. Juni
Nein zur Verfassungsänderung stimmt, sagt auch Nein zum bereits beschlossenen Gesetz!
Die Verfassungsänderung zur PID ermöglicht nicht nur die gezielte Selektion von Menschen und verlagert damit den
Entscheid über „lebenswertes“ und „lebensunwertes Leben“ ins Labor. Sie öffnet auch die Tore für jedes künftig
denkbare Fortpflanzungsverfahren (z.B. Retterbabys, Embryonenspende etc.). Um dies zu verhindern, sagt das überparteiliche Komitee aus Vertreterinnen und Vertretern von BDP, CVP, EDU, EVP, SP und SVP bereits heute konsequent
NEIN zur geplanten Verfassungsänderung.
An ihrer Medienkonferenz am 31. März um 13.15 Uhr informiert das Nationale Komitee „NEIN zur PID“ im Detail über
die Argumente und die Abstimmungskampagne gegen die Verfassungsänderung.
Bern, 23. März 2015/dm/jb
Medienkontakt
 Marianne Streiff-Feller, Nationalrätin, Präsidentin EVP Schweiz: 079 664 74 57, [email protected]
 Joel Blunier, Kampagnenleiter, Generalsekretär EVP Schweiz: 076 379 76 79, [email protected]
 Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70, [email protected]
www.nein-zur-pid.ch