18. Spatzenschwimmen des Eberswalder Schwimmvereins e.V. am

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18. Spatzenschwimmen des Eberswalder Schwimmvereins e.V. am
Ausschreibung
18.Spatzenschwimmen
des Eberswalder Schwimmvereins e.V.
2015
Veranstalter / Ausrichter
Datum
Ort
Einlass / Beginn 1.Abschnitt
Einlass / Beginn 2.Abschnitt
Eberswalder Schwimmverein e.V.
18.04.2015
Schwimmhalle „baff“
16225 Eberswalde - Heegermühler Str. 69a
09:00 Uhr /
09:30 Uhr
ca.11:30 Uhr / ca. 12:30 Uhr1
Die genauen Anfangszeiten des 2. Abschnitts werden nach Vorliegen
des ME bekannt gegeben
1.Wettkampfanlage:
Becken:
Bahnen:
Zeitmessung:
Wassertemperatur:
Wassertiefe:
25 Meter Becken
5 Bahnen à 25 Meter getrennt durch Wellenkillerleinen
Elektronische Zeitnahme
26oC
durchgängig 2,00 m tief
2.Wettkampffolge
Abschnitt 1
WK 1
WK 2
WK 3
WK 4
WK 5
WK 6
WK 7
25 m Rücken
25 m Rücken
25 m Kraulbeinbewegung
25 m Kraulbeinbewegung
25 m Brustbeinbewegung
25 m Brustbeinbewegung
6x25 m Überraschungsstaffel
m
w
m
w
m
w
mix
JG
JG
JG
JG
JG
JG
JG
2008 / 2009
2008 / 2009
2008 / 2009
2008 / 2009
2008 / 2009
2008 / 2009
2008 / 2009
m
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JG
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JG
JG
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JG
JG
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2006 / 2007
2006 / 2007
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2006 / 2007
2006 / 2007
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2006 / 2007
2006 / 2007
Abschnitt 2
WK 8
25 m Freistil
WK 9
25 m Freistil
WK 10
25 m Delfinbeinbewegung
WK 11
25 m Delfinbeinbewegung
WK 12
50 m Rücken
WK 13
50 m Rücken
50 m Brust
WK 14
WK 15
50 m Brust
WK 16 6x25 m Überraschungsstaffel
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Ausschreibung Spatzenschwimmen Eberswalde
Eberswalder Schwimmverein e.V.
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3. Allgemeine Bestimmungen
3.1. Wettkampfbestimmungen und Teilnahmeberechtigungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des DSV.
Die Wettkämpfe des ersten Abschnittes wird als kindgerechter Wettkampf entsprechend der
Richtlinien des DSV-Fachausschusses Schwimmen für kindgerechte Wettkampfformen
durchgeführt. Alle Kinder, die im ersten Abschnitt antreten brauchen aus diesem Grund nicht
registriert sein.
Für die Wettkämpfe des zweiten Abschnittes gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die
Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Deutschen SchwimmVerbandes e.V. (DSV) in der aktuellen Fassung. Teilnahmeberechtigt sind hier nur Sportlerinnen und Sportler die beim DSV-Lizenzsystem registriert sind.
3.2. Startregel / Zeitmessung
Es werden sofort Entscheidungsläufe geschwommen. Die Zeiten werden mittels Handzeitnahme erfasst. Die Wettkämpfe des ersten Abschnittes werden nach Zweistartregel geschwommen. Für den zweiten Abschnitt gilt die Einstart-Regel.
3.3. Meldungen
Die Meldungen sollten nach Möglichkeit per E-Mail in Form einer Meldedatei im DSV-Format
erfolgen. In der Meldung sind die Vereins- und Schwimmer-ID [Starter im Abschnitt 2] sowie
der zugehörige Landesverband (LSV-Kennziffer) anzugeben. Auch Schwimmer, die nur bei
den Staffelwettkämpfen zum Einsatz kommen, sind auf der Meldeliste (DSV-Form 102) mit
aufzuführen, da diese ansonsten nicht startberechtigt sind. Der Meldebogen (DSV Form 101)
muss die Versicherung zur Sportgesundheit der Schwimmer enthalten, sonst werden die
Meldungen zurückgewiesen.
Ausschließlich bei der Abgabe der Meldung per Datenübermittlung nach DSV-Standard und
EMail-Versand darf der Meldebogen ohne Unterschrift versandt und vom Ausrichter angenommen werden. Die Unterschrift muss in diesem Fall vor Veranstaltungsbeginn nachgeholt oder ein unterschriebener Meldebogen beim Ausrichter abgegeben werden.
Ohne unterschriebenen Meldebogen ist der Verein nicht startberechtigt.
Mit der Abgabe der Meldung erklärt der Verein, dass er und die gemeldeten Aktiven mit der
Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind und auch damit, dass die
Wettkampfdaten in Meldeergebnissen und Wettkamprotokollen, auch auf elektronischem
Wege, veröffentlicht werden.
Die gemeldeten Aktiven bestätigen mit der Meldung auch, dass sie keine Einwände gegen
die Veröffentlichung von Namen und Fotos im Rahmen der Berichterstattung über diese
Veranstaltung haben. Wird dieses nicht gewünscht, ist dieses schriftlich bei Abgabe der Meldung anzuzeigen.
3.4. Meldeanschrift / Meldeschluss:
Meldungen sind bis zum 09.04.2015, 20:00 Uhr
per E-Mail an
[email protected]
bzw. per Post an
Thomas Krüger
16227 Eberswalde
Biesenthaler Straße 6g
zu senden.
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Eberswalder Schwimmverein e.V.
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3.5. Meldegeld
Das Meldegeld beträgt :
-
je Einzelmeldung:
je Staffelmeldung:
4,00 €
0,00 €
und ist zusammen mit der Abgabe der Meldungen ausschließlich per Überweisung auf das
Konto des Eberswalder Schwimmvereins zu zahlen:
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Bank:
Verwendungszweck:
Eberswalder Schwimmverein e.V.
DE96 1705 2000 3701 3095 06
WELADED1GZE
Sparkasse Barnim
Spatzenschwimmen 2015 „Vereinsname“
Fehlender Geldeingang führt zum Verlust der Startberechtigung! Eine Kopie der Überweisung ist der Meldung beilegen oder vor Wettkampfbeginn vorzulegen.
3.6. Wertung/Auszeichnung
Die Wertung erfolgt getrennt nach Disziplinen, Geschlecht und Altersklassen. Die Plätze 1
bis 3 erhalten Medaillen, die Plätze 4 bis 8 werden mit Urkunden ausgezeichnet. Die Staffeln
werden in den Jahrgängen 2008/2009 und 2006/2007 gewertet.
3.7. Wettkampfgericht
Jeder teilnehmende Verein stellt einen Kampfrichter (ab drei Einzelstartern) auf eigene Kosten. Sollte kein Kampfrichter gestellt werden, wird ein erhöhtes Meldegeld in Höhe von 15,00
Euro, für den meldenden Verein erhoben.
3.8. Hallenordnung des Betreibers / Haftungsausschluss
Für die Schwimmhalle gelten die Regeln des Betreibers. Das Betreten der Halle ist nur in
Schwimm- oder Sportbekleidung und ausschließlich mit Badelatschen erlaubt. Wertsachen
sind von jedem selbst zu sichern. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen jedweder Art
haften weder der Ausrichter noch der Veranstalter.
3.9. Allgemeines
Der Eberswalder SV e.V. beabsichtigt, mit diesem Wettkampf Sportler zu erreichen, die noch
nicht an Wettkämpfen teilgenommen haben und als Anfänger gelten. Insofern sind auch kleinere Mannschaften gerne gesehen. Auf Grund der begrenzten Hallenkapazität können je
Abschnitt und Mannschaft nur 25 Teilnehmer an den Start gehen. Der Veranstalter behält
sich vor, darüber hinausgehende Meldungen abzulehnen.
Der Wettkampf ist durch den LSV Brandenburg e.V. genehmigt.
Eberswalder SV
i.A
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