Newsletter April 2015
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Newsletter April 2015
Nr. 02 –April 2015 Landesfachkommission Rettungsdienst Rheinland-Pfalz-Saarland Liebe Kolleginnen und Kollegen, ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz–Saarland Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Frank Hutmacher, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz; E-Mail: [email protected] hier die aktuellen News: 1. Aktion „Schluss mit 60!“ Wir hatten kürzlich nochmals die Gelegenheit, mit Bundesministerien Andrea Nahles über unsere Aktion zu sprechen. Sie hat zugesagt, uns weiterhin zu unterstützen, damit das Thema auch deutschlandweit an Fahrt gewinnt. v.l.n.r.: Vorsitzender LFK Rettungsdienst Frank Fuchs, Bundesministerin Andrea Nahles, Kampagnenleiter Dieter Heyen Foto: Christoph Falk Bei der RETTmobil vom 06.-08.05.2015 werden Dieter Heyen und Christoph Falk wie letztes Jahr am ver.di-Stand sein. Kommt uns dort besuchen, wir freuen uns auf Euch! 2. Änderung der Rettungsdienstgesetze (RettDG) Rheinland-Pfalz und Saarland Wir führen derzeit Gespräche mit den Ministerien und den Landtagsfraktionen, um unsere Vorschläge bei der Änderung des Gesetzes einzubringen. Im Folgenden nochmals unsere Ideen: Besetzung aller Notfallrettungsmittel mit RettAss/NotSan Besetzung der Leitstellen im Bereich RD mit RettAss/NotSan Übergangszeit zur Einführung des NotSan 10 Jahre Schaffung eines Leitenden Notfallsanitäters als Unterstützung für den ÄLRD Schluss mit 60! Landesfachkommission Rettungsdienst Rheinland-Pfalz-Saarland 3. Weiterbildung zum Notfallsanitäter für RettAss < 5 Jahre Berufserfahrung in Rheinland-Pfalz Wir unterstützen die Betriebsräte bei der Klärung der Frage, wie diejenigen RettAss, die weniger als 5 Jahre Berufserfahrung haben, die Qualifikation Notfallsanitäter erlangen können. Zur Finanzierung gibt es einen konkreten Vorschlag, der den Arbeitgebern vorgelegt wird. Weitere Infos können wir geben, wenn wir die Antwort der Arbeitgeber kennen. 5. Tarifliche Lohnerhöhung Zum 01. April 2015 wird die von unserer Tarifkommission erreichte Lohnerhöhung von 2,4% wirksam. Das bedeutet z.B. für einen RettAss in der EG 8, Stufe 4 eine monatliche Steigerung von knapp 70,-€. 4. Mindestlohngesetz + Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst Wie Ihr seht: ver.di lohnt sich! Werdet Mitglied! Eure Landesfachkommission Rettungsdienst Es haben bereits weit über 100 Kolleg/Innen ihre Ansprüche auf Vergütung der erweiterten Arbeitszeit mit Hilfe von ver.di geltend gemacht. Wir empfehlen allen ver.di-Mitgliedern, diese Möglichkeit zu nutzen. Weitere Infos dazu gibt es beim zuständigen ver.di-Bezirk. Foto: Christoph Falk Gemeinsam sind wir stark! http://rps.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheitsoziales/landesfachkommission-rettungsdienst https://www.facebook.com/rettungsdienst.verdi