Newsletter April 2015

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Newsletter April 2015
Nr. 02 –April 2015
Landesfachkommission Rettungsdienst
Rheinland-Pfalz-Saarland
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz–Saarland Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Frank Hutmacher, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz; E-Mail: [email protected]
hier die aktuellen News:
1. Aktion „Schluss mit 60!“
Wir hatten kürzlich nochmals die Gelegenheit, mit Bundesministerien Andrea
Nahles über unsere Aktion zu sprechen.
Sie hat zugesagt, uns weiterhin zu unterstützen, damit das Thema auch deutschlandweit an Fahrt gewinnt.
v.l.n.r.: Vorsitzender LFK Rettungsdienst Frank Fuchs,
Bundesministerin Andrea Nahles, Kampagnenleiter Dieter Heyen
Foto: Christoph Falk
Bei der RETTmobil vom 06.-08.05.2015
werden Dieter Heyen und Christoph Falk
wie letztes Jahr am ver.di-Stand sein.
Kommt uns dort besuchen, wir freuen
uns auf Euch!
2. Änderung der
Rettungsdienstgesetze (RettDG)
Rheinland-Pfalz und Saarland
Wir führen derzeit Gespräche mit den
Ministerien und den Landtagsfraktionen,
um unsere Vorschläge bei der Änderung
des Gesetzes einzubringen.
Im Folgenden nochmals unsere Ideen:
 Besetzung aller Notfallrettungsmittel
mit RettAss/NotSan
 Besetzung der Leitstellen im Bereich
RD mit RettAss/NotSan
 Übergangszeit zur Einführung des
NotSan 10 Jahre
 Schaffung eines Leitenden Notfallsanitäters als Unterstützung für den
ÄLRD
 Schluss mit 60!
Landesfachkommission Rettungsdienst
Rheinland-Pfalz-Saarland
3. Weiterbildung zum Notfallsanitäter für
RettAss < 5 Jahre Berufserfahrung in
Rheinland-Pfalz
Wir unterstützen die Betriebsräte bei der
Klärung der Frage, wie diejenigen RettAss, die weniger als 5 Jahre Berufserfahrung haben, die Qualifikation Notfallsanitäter erlangen können.
Zur Finanzierung gibt es einen konkreten
Vorschlag, der den Arbeitgebern vorgelegt wird.
Weitere Infos können wir geben, wenn
wir die Antwort der Arbeitgeber kennen.
5. Tarifliche Lohnerhöhung
Zum 01. April 2015 wird die von unserer
Tarifkommission erreichte Lohnerhöhung
von 2,4% wirksam.
Das bedeutet z.B. für einen RettAss in
der EG 8, Stufe 4 eine monatliche Steigerung von knapp 70,-€.
4. Mindestlohngesetz + Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst
Wie Ihr seht: ver.di lohnt sich!
Werdet Mitglied!
Eure Landesfachkommission
Rettungsdienst
Es haben bereits weit über 100 Kolleg/Innen ihre Ansprüche auf Vergütung
der erweiterten Arbeitszeit mit Hilfe von
ver.di geltend gemacht.
Wir empfehlen allen ver.di-Mitgliedern,
diese Möglichkeit zu nutzen.
Weitere Infos dazu gibt es beim zuständigen ver.di-Bezirk.
Foto: Christoph Falk
Gemeinsam sind wir stark!
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