RTB Leitfaden 2015 - Turngau Aachen 1864 e.V.
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RTB Leitfaden 2015 - Turngau Aachen 1864 e.V.
TK Gerätturnen (weiblich) Leitfaden 2015 Stand: 01.2015 Inhalt Inhalt ......................................................................................................................................................................... 2 1. Einleitung .......................................................................................................................................................... 4 2. Technisches Komitee und Ausschüsse ............................................................................................................. 5 3. Turnerinnen (olympisch) .................................................................................................................................. 7 4. 5. 6. 3.1 Einzelwettkampf ....................................................................................................................................... 7 3.2 Jahrgangsmeisterschaft ............................................................................................................................ 7 3.3 Gerätnormen ............................................................................................................................................ 8 3.4 Test der athletischen Normen (AN) .......................................................................................................... 8 3.5 Test der technischen Normen (TN) .......................................................................................................... 9 Turnerinnen (allgemein) ................................................................................................................................... 9 4.1 Landesfinale der P – Stufen (Einzel) ......................................................................................................... 9 4.2 Landesfinale der P – Stufen (Mannschaft) ............................................................................................... 9 4.3 Gerätenormen P-Stufen .........................................................................................................................10 4.4 Einzelwettkämpfe – LK ...........................................................................................................................10 4.5 Gerätnormen LK .....................................................................................................................................11 4.6 Qualifikation für den Bundespokal .........................................................................................................11 4.7 Cilly-Knaust-Pokal ...................................................................................................................................12 Seniorinnen.....................................................................................................................................................12 5.1 Einzelwettkämpfe – LK ...........................................................................................................................12 5.2 Deutschlandpokal Senioren ....................................................................................................................13 RTB Liga...........................................................................................................................................................13 6.1 7. Gerätenormen RTB-Ligen .......................................................................................................................13 Regularien bei Teilnahme an Wettkämpfen ...................................................................................................13 7.1 Startrecht ................................................................................................................................................13 7.1.1 Startrecht für ausländische Turnerinnen ........................................................................................13 7.1.2 Startrecht für inländische Turnerinnen ..........................................................................................14 7.1.3 Zweitstartrecht ...............................................................................................................................14 7.1.4 Vereinswechsel ...............................................................................................................................14 7.1.5 Wechsel zwischen Wettkampfstufen .............................................................................................14 7.2 Gesundheitszeugnis ................................................................................................................................15 7.3 Meldeverfahren ......................................................................................................................................15 7.4 Versäumniszuschläge .............................................................................................................................16 7.5 Gültigkeit der Ausschreibung .................................................................................................................17 7.6 Zulassung von Geräten ...........................................................................................................................17 2 8. 7.7 Wettkampfablauf – Pflichten eines/r Trainers/in ..................................................................................17 7.8 Verwarnung ............................................................................................................................................18 7.9 Video-/Fotoaufnahmen ..........................................................................................................................18 Kriterien zum Verbleib und zur Aufnahme in den Landeskader (D1 – D4) des RTB......................................18 8.1 Allgemeines ............................................................................................................................................18 8.2 Grundsätze..............................................................................................................................................18 8.3 Grundlagen zur Nominierung .................................................................................................................19 8.4 Atteste ....................................................................................................................................................19 3 1. Einleitung Liebe Turnfreunde, auch 2015 wollen wir wieder einen Leitfaden für den Fachbereich Gerätturnen - weiblich herausbringen. Man hat so einen aktuellen Überblick über alle zentralen Themen. Es gibt kleine Korrekturen zu 2014. An unserem Service im Internet-Auftritt des Technischen Komitees Gerätturnen (weiblich); unter der Adresse: www.rtb.de Sportarten – Gerätturnen weiblich wollen wir festhalten. Der neue Leitfaden bezieht sich daher nur auf die Rahmeninformationen des speziellen Sportlebens. Alle anderen Informationen sind in der Zwischenzeit auf den RTB / DTB Seiten jederzeit abrufbar. Aus diesem Grund sind im Leitfaden auch keine Ausschreibungen hinterlegt, da diese zeitnah auf der RTB Homepage abgerufen werden können. Auch der Terminplan wird dort ständig auf dem aktuellen Stand gehalten. Sollten sich in Bezug auf den Leitfaden Fragen eröffnen, Verständnisprobleme oder Missverständnisse auftreten, so besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit eines persönlichen Telefonats oder eines Mailkontaktes mit den TK-Mitgliedern oder den zugehörigen Mitgliedern der Ausschüsse. In diesem Sinne wünschen wir für 2015 allen Verantwortlichen des Gerätturnens eine Erleichterung ihrer Arbeit mit und durch den Leitfaden. Mit sportlichen Grüßen Die Mitglieder des TK – Gerätturnen im RTB RHEINISCHER TURNERBUND E.V. Landesturnverband im Deutschen Turner-Bund e.V. Verband für Breiten-, Freizeit- u. Gesundheits-, Wettkampf- und Olympischen Sport 4 2. Technisches Komitee und Ausschüsse TK Gerätturnen w. Vorsitzender Name NN Vorname Email NN stellv. Vorsitzender Vollborn Udo [email protected] Beauftr. Ausbildung und Lehre Beauftr. Nachwuchs/Leistungsförderung Beaufttr. Wettkampfwesen Beauftr. Kampfrichterwesen Beauftr. Schule-und Zielgruppe Beauftragter Öffentlichkeitsarbeit Knape Tanja [email protected] Vollborn Udo [email protected] Ausschuss für Wettkampfwesen NN Adamek Eszias Held Bretz Bentfeld Varro Ausschuss für Kampfrichterwesen Pleines Stroink Bretz Varro Schumacher-Piller Fuß Adamek Frings NN NN Pleines Jutta [email protected] Held Charlie [email protected] Rogoll Holger [email protected] Ute Eszter Charlie Jasmin Marcus Alexius Jutta Anke Jasmin Petra Pia Katja Ute Andrea Email Wettkämpfe [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Seniorinnen Leistungssport Schulsport RTB Liga EDV EDV Email Bereich [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] LK LK; RTB Liga Leistungssport Leistungssport P-Stufen Seniorinnen P-Stufen 5 Ausschuss für Nachwuchs- und Leistungssport Vollborn Udo [email protected] Hieke Simon Poljakowa Grassberger Migendt Farkas Rogoll Daniela Elke Shanna Günther Viktoria Anna Holger [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Ausschuss für Ausbildung und Lehre Knape Vogel Eszias Regner Scherer Adamek Farkas Farkas Ausschuss für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Rogoll Roy Beauftragter für den Schulsport und Zielgruppen Held Eichler Dittmar Fuß NN kooperierend: Notthoff Email Email Tanja Jasmin Eszter Melanie Ramona Ute Anna Robert [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Email Holger Andreas [email protected] [email protected] Email Bereich Charlie Frank Birgit [email protected] Katja [email protected] Gesamt und Gerätturnen wbl. Gerätturnen ml. u. KaRi ml. Gerätturnen wbl., Orga. u. Schulsportberaterin d. BR Köln Gerättunen wbl., KaRi und Orga. Moderator f. Lehrerfortbildungen RTB/LSB - Ganztags-Aktivitäten Tanja [email protected] 6 3. Turnerinnen (olympisch) 3.1 Einzelwettkampf Altersklasse AK 7 AK 8 AK 9 AK 10 AK 11 AK 12 u. ä. Jahrgänge 2008/2009 2007/2008 2006/2007 2005/2006 2004/2005 2003 u. ä. Wettkampfprogramm AK7 nach DTB-Pflichtprogramm* AK8 nach DTB-Pflichtprogramm AK9 nach DTB-Pflichtprogramm AK10 nach DTB-Pflichtprogramm AK11 nach DTB-Pflichtprogramm Kürvierkampf WK I FIG Es gilt das DTB-Pflichtprogramm und immer alle aktuellen DTB-Änderungen, abrufbar unter: http://www.dtb-online.de/portal/turnen/geraetturnen/turn-team-deutschland/juniorinnenjunioren/wettkampfberichte-juniorinnen/aktuelle-informationen.html *Ausnahme: Am Sprung zeigt die AK7 die Übung der AK8 auf einen Mattenberg 60cm. Der Sprung erhält die DNote: 5,0. Fett dargestellt ist der altersgerechte Jahrgang. Turnerinnen aller AK können im Wettkampfbereich in dem nächst höheren Jahrgang starten. In 2015 können die Turnerinnen der AK 10 ff. am Pre-Olympic-Youth-Cup/RTB Pokal ohne den Test der AN teilnehmen. 3.2 Jahrgangsmeisterschaft Bei den Jahrgangsmeisterschaften kann nur „Meisterin“ werden, wer jahrgangsgerecht oder jünger gestartet ist. Mannschaftszusammensetzung: AK 7: Mannschaften mit den Jahrgängen 2008/2009. AK 8: Mannschaften mit den Jahrgängen 2007/2008 AK 9/10: Mannschaften mit den Jahrgängen: AK 9 2006 /2007/AK 10 2005j. Bei Mannschaftswettkämpfen ist in jeder Mannschaft nur eine Gastturnerin zugelassen. Sofern Turnerinnen der AK 9 + AK 10 eine Mannschaft bilden, ist die Grundlage der Bewertung nur noch die jeweilige AK Stufe. Teilnahmevoraussetzung für die Jahrgangsmeisterschaften ist bis einschließlich zur AK9 die Teilnahme an einem Test der AN. In 2015 können die Turnerinnen der AK 10 ff. bei Jahrgangsmeisterschaften ohne den Test der AN teilnehmen. 7 3.3 Gerätnormen Sprung Barren Balken Boden AK7-AK8 P 5b – P 10b P 5b – P10b P 5b – P10b Mattenberg + Läufer beim Stufenbarren Anlauf Höhe: 0,60 m (AK 7) Höhe: 0,90 m (AK 8) Höhe 1,25 m bei 20 cm Mattenlage Höhe: Fläche mit Unterkon1,20 m bei 12 cm struktion (14 x 14 m) Mattenlage Holmhöhe: 1,70/2,50 AK 7 – AK 8 zusätzlich ein Weichboden unter m bei 20 cm dem Balken; auf RTBMattenlage Ebene ist dies auch in Holmhöhe: 1,65/2,45 der AK 9 erlaubt (gilt m bei 12 cm für den RTB – bei Mattenlage bundesoffenen WKs und WKs auf DTBEbene gilt 10 cm Ladematten P 7b Sprungtisch + Läufer beim Anlauf Höhe: 1,10 m (AK 9) 1,20 m (AK10) 1,25 m (AK 11) Die Gerätehöhe wird ab Hallenboden gemessen; zum Angang ist ein Sprungbrett erlaubt; grundsätzlich liegt eine Landematte! 3.4 Test der athletischen Normen (AN) Es werden zwei Tests ausgeschrieben. Der Test im 1.Halbjahr prüft die AK 7 – 9 und ist relevant für die Kadernominierung. Der Test im 2. Halbjahr prüft die AK 10ff. und ist ebenfalls relevant für die Kadernominierung. Alle Durchführungen erfolgen nach den für 2014/2015 veröffentlichten Inhalten: Wettkampfinhalte. Eine Turnerin kann nur die Normen ihres Jahrgangs ablegen. Die 6-jährigen starten mit den Übungen der 7jährigen. 8 3.5 Test der technischen Normen (TN) Dieser Test dient der Kadernominierung; es sollten nur die Turnerinnen antreten, die die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen. Die Durchführung erfolgt nach den für 2014/2015 veröffentlichten Inhalten. Die Turnerin kann nur die Normen ihres Jahrgangs ablegen. Der Test erfolgt im Rheinland für alle im November (siehe Terminplan). 4. Turnerinnen (allgemein) 4.1 Landesfinale der P – Stufen (Einzel) WK-Nr. Wettkampfart AK Jahrgang P – Stufen (1) 2.4.09 Pflichtvierkampf 08/09 2007/2006 P5 - P6 2.4.11 Pflichtvierkampf 10/11 2005/2004 P5 - P7 2.4.13 Pflichtvierkampf 12/13 2003/2002 P5 - P8 2.4.15 Pflichtvierkampf 14/15 2001/2000 P5 - P8 2.4.17 Pflichtvierkampf 16/17 1999/1998 P5 - P9 2.4.18 Pflichtvierkampf 18 + 1997 u. ä. P5 - P9 (1) = Ausnahme: Sprung P5 ist im Landesfinale nur der Alternativsprung „Überschlag in die Rückenlage“ gestattet. Sonderregelung: WK 2.4.09 Am Sprung ist kein Überschlag über den Sprungtisch gestattet. Hier gilt folgende Regelung: P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“ Geräthöhe: Mattenberg 60 cm Ausgangswert: 5,00 Punkte P6 = P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“ Geräthöhe: Mattenberg 90 cm Ausgangswert: 6,00 Punkte 4.2 Landesfinale der P – Stufen (Mannschaft) WK-Nr. Wettkampfart AK Jahrgänge P – Stufen (1) 2.4.09 Pflichtvierkampf 08 - 09 2007/2006 P5 - P6 2.4.11 Pflichtvierkampf 08 – 11 2007-2004 P5 - P7 2.4.13 Pflichtvierkampf 08 – 13 2007-2002 P5 - P8 2.4.15 Pflichtvierkampf 08 – 15 2007-2000 P5 - P8 2.4.16 Pflichtvierkampf 08 + 2007 u. ä. P5 - P9 (1) = Ausnahme: Sprung P5 ist im Landesfinale nur der Alternativsprung „Überschlag in die Rückenlage“ gestattet. Sonderregelung: WK 2.4.09 Am Sprung ist kein Überschlag über den Sprungtisch gestattet. Hier gilt folgende Regelung: P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“ Geräthöhe: Kasten vor gleichhohem Mattenberg 60 cm Ausgangswert: 5,00 Punkte 9 P6 = P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“ Geräthöhe: Kasten vor gleichhohem Mattenberg 90 cm Ausgangswert: 6,00 Punkte Eine Mannschaft besteht aus bis zu sechs Turnerinnen eines Vereines; von diesen starten jeweils vier an jedem Gerät. Die Summe der drei besten Wertungen am jeweiligen Gerät bildet das Geräteergebnis; die vier Geräteergebnisse bilden das Mannschaftsergebnis. 4.3 Gerätenormen P-Stufen Sprung Barren/Reck Balken P5: Handstützüberschlag P5-P9 WK 2.4.09/11/13 in die Rückenlage Holmhöhe: 1,70/2,50m Höhe 1,10 m bei 20cm Kasten vor gleichhohem bei 20cm Mattenlage Mattenlagen Mattenberg Holmhöhe: 1,65/2,45m Höhe: 0,90 m bei 12cm Mattenlage P6: HandstützSprungüberschlag (s. Sonderregelung) Sprungtisch WK 2.4.15/17/18 Es gibt keine Reckstange. (ggf. Höhenausgleich Höhe: 1,25 bei 20cm durch 1-2 Matten oder Mattenlagen Sprungbrett). Höhe: 1,10 m P7-P9: Sprungtisch Boden P5–P9 Bodenfläche 12 x 12 m mit Unterkonstruktion (Ist keine Unterkonstruktion vorhanden, kann für den Salto vw. in der P9 ein dünnes, federloses Sprungbrett benutzt werden. Dieses darf jedoch auf der Bodenfläche während der Übung nicht bewegt werden.) Höhe laut Ausschreibung Sonderregelung: WK 2.4.09 Am Sprung ist kein Überschlag über den Sprungtisch gestattet. Hier gilt folgende Regelung: P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“ Geräthöhe: Mattenberg 60 cm Ausgangswert: 5,00 Punkte P6 = P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“ Geräthöhe: Mattenberg 90 cm Ausgangswert: 6,00 Punkte 4.4 Einzelwettkämpfe – LK 10 WK-Nr. 1 2a 2b 3a 3b 4a 4b 5a 5b 4.5 AK 10/11 12/13 12/13 14/15 14/15 16/17 16/17 18 - 24 18 - 29 Jg. 2005/2004 2003/2002 2003/2002 2001/2000 2001/2000 1999/1998 1999/1998 1997 - 1991 1997 - 1986 Wettkampfübersicht LK 3 LK 3 LK 2 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup LK 2 LK 1 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup LK 2 LK 1 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup LK 2 LK 1 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup Gerätnormen LK Parallelbarren entfällt ab 2015 ersatzlos. Werterhöhung für Sprünge der Gruppe 1 bis 5: D-Note lt. CdP.+ 1,00P. Sprunghocke: Nr. 6.10 – D-Note 1.00P. Sprunggrätsche: Nr. 6.11- D-Noten 1.00P. Sprunghöhe Barrenhöhe Balkenhöhe Boden LK 1 LK2 1,25m 1,25m Holmhöhe: 1,70/2,50 m bei 20 cm Mattenlage LK3 LK 4 1,25/1,20/1,10m 1,20/1,10m Holmhöhe: 1,65/2,45 m bei 12 cm Mattenlage Höhe: 1,25 m bei 20 cm Höhe: 1,20 m bei 12 cm Mattenlage Mattenlage mit mit Unterkonstruktion Unterkonstruktion Alle Maße werden stets vom Hallenboden bis zur Geräteoberkante (z.B. Holm) aus gemessen! 4.6 Qualifikation für den Bundespokal Es wird zurzeit eine Regelung erarbeitet, nach der zwei Mannschaften für den Bundespokal der LVTMannschaften nominiert werden. Diese wird noch rechtzeitig vor den Sommerferien bekanntgegeben. 11 4.7 Cilly-Knaust-Pokal Rheinischer Mannschaftswettkampf für gemischte Mannschaften – P-Stufen Jahrgänge 2006 und jünger 2005/2004 2003/2002 2001/2000 1999 – 1991 1990 – 1981 1980 – 1971 1970 – 1961 1960 – 1951 1950 + älter P-Stufen P 4-5 P 4-6 P 4-7 P 4-8 P 4-9 P 4-8 P 4-7 P 4-6 P 4-5 P4 Altersfaktor 1,267 1,188 1,118 1,056 1,000 1,056 1,118 1,188 1,267 1,357 Gerätehöhen und Gerätnorm bitte der Ausschreibung sowie dem Leitfaden Gerätturnen männlich entnehmen! Es dürfen nur die Übungen gezeigt werden, die die Ausschreibung vorgibt. Höherwertige Übungen dürfen nicht gezeigt werden und werden dementsprechend disqualifiziert. Turnerinnen und Turner, die im Jahr des Wettkampfes bereits oder noch an Wettkämpfen aus dem Bereich Turnen olympisch (P-Stufen B Variante sowie AK (jede Altersklasse)) gestartet sind/starten, sind für den Cilly-Knaust Pokal nicht startberechtigt. 5. Seniorinnen 5.1 Einzelwettkämpfe – LK AK Anforderung Geräteangebot 25–29 LK 3 Vierkampf 30-34 LK 3 Vierkampf 35-39 LK 3 Vierkampf 40-44 LK 3 Vierkampf (Bank) 45-49 LK 3 Vierkampf (Bank) 50-54 LK 3 Dreikampf (aus vier Geräten) 55-59 LK 4 Dreikampf (aus vier Geräten) 60-64 LK 4 Zweikampf (aus 3 Geräten) 65-69 LK 4 Zweikampf (aus 3 Geräten) 70-74 LK 4 Zweikampf (aus 3 Geräten) 75-79 LK 4 Zweikampf (aus 3 Geräten) 80 u.ä. LK 4 Zweikampf (aus 3 Geräten) 12 5.2 Deutschlandpokal Senioren AK Anforderung 30 + LK 3 40 + LK 3 55 + LK 4 6. RTB Liga LIGA Altersklasse Jahrgang Leistungsstufe NRW-Liga 12 und älter 2003 und älter CdP; C-Abgang OBERLIGA VERBANDSLIGA 10 und älter 2005 und älter Leistungsklasse 1 LANDESLIGA I LANDESLIGA II 10 und älter 2005 und älter Leistungsklasse 2 LANDESLIGA III LANDESLIGA IV 10 und älter 2005 und älter Leistungsklasse 3 6.1 Sprunghöhe Barren Balken Boden Gerätenormen RTB-Ligen Verbands/Oberliga 1,25m Landesligen 1-4 1,10 m oder 1,20 m oder 1,25 m Höhe: 1,70 m / 2,50 m (Messung ab Boden). Höhe: 1,25 m (Messung ab Boden bei Mattenlage von 20 cm). + LL1 und 2 LL3 und 4 12x12m mit 12x12m Unterkonstruktion Läufer 7. Regularien bei Teilnahme an Wettkämpfen 7.1 Startrecht 7.1.1 Startrecht für ausländische Turnerinnen Ausländische Mitglieder, die ihren ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Deutschland haben, werden bezüglich des Startrechtes wie Deutsche behandelt. 13 Das Startrecht wird in enger Anlehnung an den Deutschen Turnerbund geregelt. Hinweis: Der ständige Wohnsitz oder dessen Wechsel muss bei der Beantragung des Startpasses bzw. Startechtes durch die Kopie der Anmeldung bei der amtlichen Meldebehörde oder eines amtlichen Dokuments (Reisepass, Personal- oder Kinderausweis) nachgewiesen werden. 7.1.2 Startrecht für inländische Turnerinnen Die Gültigkeit des Startpasses beträgt fünf Kalenderjahre. Die Gültigkeit endet vorzeitig bei a) Unbrauchbarkeit infolge Verschmutzung, Beschädigung u. ä. b) Unbrauchbarkeit wegen unzulässiger Eintragungen, Korrekturen oder Streichungen 7.1.3 Zweitstartrecht Ein Wechsel des Zweitstartrechtes für einen neuen Zweitverein oder die Aufhebung des Zweitstartrechtes (Rückwechsel zum Stammverein) gelten als Vereinswechsel und bewirken die hierfür vor Erteilung der Starterlaubnis vorgesehenen Sperren. Bei Rückwechsel zum Stammverein ist eine neue Starterlaubnis zur eindeutigen Kennzeichnung im Bereich „Zweitstartrecht“ zu vermerken. Das Zweitstartrecht kann zeitlich nicht befristet werden, sondern gilt genau so lang wie das Erststartrecht; Ausnahme: Im Rahmen der Jahrgangsmeisterschaften (Mannschaft) muss das Zweitstartrecht nicht in den Startpass eingetragen werden und gilt für die Dauer der Meisterschaften; es muss durch ein Vereinsdokument (offizielles Briefpapier) schriftlich vom abgebenden Verein bescheinigt werden. Ab dem Zeitpunkt der Freigabe des Zweitstartrechtes durch den Stammverein ist ein Start in Mannschaftswettkämpfen für den Stammverein nicht mehr möglich. Ausnahme: Startet eine Turnerin mit Zweitstartrecht in der RTB-Liga, ist sie dennoch berechtigt für ihren Stammverein in der P- Stufen Mannschaft zu turnen. 7.1.4 Vereinswechsel Beim Vereinswechsel kommt eine 3-monatige Sperre zum Tragen; sie beginnt mit dem Datum, welches der abgebende Verein unter Freigabe im Startpass eingetragen hat. 7.1.5 Wechsel zwischen Wettkampfstufen Eine Turnerin kann innerhalb eines Kalenderjahres in verschiedenen Wettkampfstufen im Mannschaftswettbewerb für einen Verein turnen. Hat sie in einer höheren Wettkampfstufe geturnt, kann sie in einer niedrigeren Wettkampfstufe, während des Kalenderjahres, nicht mehr starten. Besonderheiten: a) Turnerinnen, die im laufenden Kalenderjahr an einem für Übungen des olympischen Programms (P-Stufen Variante B) ausgeschriebenen Landes- bzw. bundesoffenen Wettkampf (Meisterschaft, 14 Pokal, etc.) teilgenommen haben, sind nicht startberechtigt auf Wettkämpfen der P-Stufen Variante A (Einzel / Mannschaft/Cilly-Knaust Pokal). b) Turnerinnen, die sich im laufenden Jahr für die Deutschen (Jugend-) Meisterschaften qualifiziert haben, sind auf Wettkämpfen des RTB - Cup (Einzel) nicht startberechtigt. Eine Teilnahme an den Wettkämpfen der P-Stufen Variante A ist nicht möglich c) Turnerinnen, die im laufenden Kalenderjahr in der NRW-, Regional- oder Bundesliga starten, sind bei folgenden Wettkämpfen nicht startberechtigt: RTB-Ligen, Cilly-Knaust- Pokal, Landesfinale der PMannschaften/Einzel) d) Bei den Wettkämpfen: Cilly-Knaust-Pokal und Landesfinale P-Mannschaften sind nur reine Vereinsmannschaften startberechtigt (keine Gastturnerin über Zweitstartrecht). e) Wettkampfgemeinschaften von Vereinen und Turngauen/-verbänden müssen für die Erteilung der Starterlaubnis als eigenständige Vereine beim jeweiligen Landesturnverband eingetragen sein. f) Im Rahmen des Ligasystems wird hiermit präzisiert: Eine Turnerin kann nicht von einer höheren Liga in eine niedrigere Liga wechseln. Ein Wechsel in eine höhere ist unter Einhaltung der Meldefrist möglich. 7.2 Gesundheitszeugnis Eine Turnerin muss am Wettkampftag ein gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen, dass von einer/m Orthopäden/in, Unfallchirurg/in oder einer/m Facharzt für Sportmedizin ausgestellt worden ist. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als ein Jahr sein. Bei Verstoß ist kein Start möglich. Ausnahme: Turnerinnen im Bereich der P-Stufen (A-Variante), sowie LK benötigen kein Gesundheitszeugnis. 7.3 Meldeverfahren Grundsätzlich können alle Meldungen, wenn in der Ausschreibung kein anderer Hinweis angegeben ist, nur über die zuständigen Vereine abgegeben werden. Eine für den Wettkampf zugeordnete Meldeadresse ist in jeder Ausschreibung angegeben. Falls mit der Ausschreibung offizielle Meldebögen veröffentlicht sind, so sind Meldungen ausschließlich auf diesen zu vollziehen. Verspätete Meldungen sind nicht zulässig. 15 Abgegebene Meldungen sind verbindlich. Treten gemeldete Turnerinnen nicht zum Wettkampf an, ist die Meldegebühr trotzdem zu entrichten. Die Meldegebühr muss an den RTB überwiesen werden. (Siehe jeweilige Ausschreibung) Sind gemeldete Kampfrichter/innen am Wettkampftag verhindert, so hat der meldende Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so können seine Turnerinnen vom Wettkampf ausgeschlossen werden bzw. bei fehlendem Kampfrichter wird nachträglich eine Strafgebühr erhoben. - - Nachmeldungen/Ummeldung sind bis zu zwei Tage vor dem jeweiligen Wettkampf möglich, Nachrücken am Wettkampftag wird durch die Wettkampfleitung entschieden Setzt die Meldung eine Qualifikation voraus (P- Stufen Einzel), gelten folgende Bestimmungen: - Der/die Turner/in muss bereits zum 1. Wettkampf der Wettkampfreihe gemeldet sein - Alle Wettkämpfe der Qualifikationsserie müssen durchlaufen werden und die erreichte Punktzahl bzw. Platzierung durch die Siegerliste des jeweiligen Qualifikationswettkampfes belegt werden. - Bei nicht Wahrnehmung des Startrechtes besteht die Möglichkeit des Nachrückens. Hierüber muss die Meldestelle des kommenden Wettkampfes in Kenntnis gesetzt werden, damit diese mögliche Nachrücker informieren kann. - Ein Nachrücken ist bis maximal zwei Tage vor dem nächsten Wettkampf möglich - Erkrankung/Verletzung/Sonderfälle: Können Turner/innen aufgrund von Verletzung oder Erkrankung einen der Qualifikationswettkämpfe nicht absolvieren und es liegt zum Zeitpunkt des Wettkampfes ein ärztliches Attest vor besteht die Möglichkeit der Qualifikation, vorausgesetzt die jeweilige Wettkampfklasse ist nicht ausreichend besetzt. Gleiche Regelung greift, sofern sich ein/e Turner/in während des Wettkampfes verletzt und somit den Wettkampf nicht beenden kann. Kampfrichtermeldungen: Jeder Verband meldet pro angefangene 3 Turnerinnen pro Wettkampfklasse eine/n Kampfrichter/in, der/die mindestens im Besitz einer gültigen Da-Lizenz ist. Die gemeldeten Kampfrichter/innen stehen dem Veranstalter kostenfrei für die jeweils gemeldeten Wettkampfklassen zur Verfügung. Über den Einsatz entscheidet die Kampfrichterleitung. Die zuständige Gau-/Verbandskampfrichterwartin erhält zur Mitkenntnis eine Kopie der Meldung. Sie stimmt dem Einsatz zu. Für das Landesfinale P-Stufen Mannschaft meldet jeder Verein zwei Kampfrichter/innen (mind. Da-Lizenz). 7.4 Versäumniszuschläge Kampfrichter/innen müssen gleichzeitig mit den Turnerinnen namentlich gemeldet werden. Bei Zulassung formell fehlerhafter Meldungen beträgt die Strafgebühr 2,50 Euro/pro Turnerin. 16 Wird kein/e Kampfrichter/in gestellt, so beträgt die Strafgebühr pro Kampfrichter/in 50,00 Euro zuzüglich der Kosten für eine/n Ersatzkampfrichter/in. 7.5 Gültigkeit der Ausschreibung Mit Abgabe einer Meldung werden die Bedingungen der Ausschreibungen anerkannt! 7.6 Zulassung von Geräten Es sind grundsätzlich nur FIG-zugelassene Geräte bei Wettkämpfen einzusetzen. – Zusätzliche Sprungbretter, Unterlagen, Matten dürfen nur auf Antrag mit Genehmigung der Wettkampfleitung genutzt werden und müssen allen Turnerinnen zur Verfügung stehen. 7.7 Wettkampfablauf – Pflichten eines/r Trainers/in Der/die Trainer/in, die Turnerinnen im Wettkampf (Leistungssport) betreut, muss im Besitz der Trainer C-Lizenz sein; er/sie hat die Lizenz gegebenenfalls der Wettkampfleitung vorzulegen. Der Startpass und das Gesundheitszeugnis müssen vor dem Einturnen bei der Wettkampfleitung vorgelegt werden. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses ist ab der AK 6 bei allen Wettkämpfen im Bereich Leistungssport erforderlich. Die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses behält maximal 12 Monate seine Gültigkeit. Ausnahme: Beim Test der AN müssen in der AK 7 kein Startpass vorgelegt werden, jedoch muss die Vereinszugehörigkeit auf einem offiziellen Vereinsbriefbogen mit Unterschrift und Stempel nachgewiesen werden. Quereinsteiger in die AK 8 müssen einen Startpass vorlegen. Das Meldegeld ist in jedem Falle vor dem Wettkampftag an den RTB zu überweisen. Dies gilt auch für Turnerinnen, die krankheits- oder verletzungsbedingt nicht teilnehmen können. Der/Die Trainer/in ist für die Korrektheit des Startpasses verantwortlich. Bei fehlerhaften Pässen kann nur die RTB-Passstelle Korrekturen vornehmen. Es ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten: - Korrekte Eintragung des Erst-/Zweitstartrechtes - Korrekte Eintragungen der Freigaben bei Startrechtswechsel - Gültigkeitsdauer des Startpasses - Unterschrift der Turnerin Bei Kürwettkämpfen muss die Kür Musik auf einer CD bei der Wettkampfleitung vor dem Einturnen abgegeben werden; es darf lediglich diese Kür Musik auf der CD (Track 1) abspielbar sein. Bei den Wettkämpfen – 17 Turnerinnen (allgemein) – P 4 – P 9 kann die Übung entweder ohne Musik, oder mit der angebotenen Pflichtmusik, oder auf einer Musik nach eigener Wahl (ohne Gesang) geturnt werden. Bei eigener Musik muss dies auf einer CD als einzige Musik (Track 1) abspielbar sein. Die Musiken sind bei der Anmeldung zum Wettkampf mit den Startpässen bei der Wettkampfleitung abzugeben. 7.8 Verwarnung Trainer/innen, deren Turnerinnen bei den Wettkämpfen technisch ungenügende Elemente anbieten, wird noch während der Veranstaltung durch die Wettkampfleitung eine Verwarnung ausgesprochen. Im Wiederholungsfalle behält sich das Technische Komitee weitere Schritte vor. Der/die Trainer/in ist verpflichtet während des Wettkampfes sportartgerechte Sportkleidung zu tragen. Die Wettkampfleitung behält sich das Recht des Verweisens aus dem Wettkampfinnenraum vor. 7.9 Video-/Fotoaufnahmen Video- und Fotoaufnahmen im Innenraum sind nur mit Erlaubnis der Wettkampfleitung gestattet. Videoaufnahmen sind als Beweisführung zur Beanstandung der Bewertung nicht zugelassen. 8. Kriterien zum Verbleib und zur Aufnahme in den Landeskader (D1 – D4) des RTB 8.1 Allgemeines Die Kriterien zur Aufstellung der D - Kader, die auf dem Wettkampfsystem des DTB basieren, sollen mit ihrer Zielsetzung einen Weg in Etappen bis hin zur Turnerin der nationalen Spitzenklasse aufzeigen. Sie dienen der einheitlichen Erfassung auf Landesebene und setzen u.a. Maßstäbe für eine gezielte Förderung der Aktiven. 8.2 Grundsätze Mitglied im D-/E-Kader des Rheinischen Turnerbundes kann jede Turnerin werden, die einem Verein des Rheinischen Turnerbundes mit der Erstmitgliedschaft angehört. Das Alter der Kaderathletin ist wie folgt festgelegt: E-Kader: AK 6/7 – AK 8, D-Kader: ab AK 9. Ab der Altersklasse 6 kann eine Turnerin bei Erreichen der Grundlagen zur Nominierung in den Landeskader aufgenommen werden. Turnerinnen, die nicht jahrgangsgerecht nach oben turnen, können ebenso in den Landeskader aufgenommen werden. 18 Die RTB - Kaderzugehörigkeit hat in der Regel die Gültigkeit für ein Kalenderjahr (vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres). Nach einem halben Jahr kann eine Überprüfung und danach die notwendige Umstellung des Kaders erfolgen. Hierzu werden die erbrachten Leistungen aller Turnerinnen im Wettkampf, Leistungsvoraussetzungstest und im Grundlagenprogramm, sowie die persönliche Perspektive zur Beurteilung herangezogen Die Bestätigung der leistungssportlichen Tauglichkeit erfolgt durch eine jährlich stattfindende sportärztliche Untersuchung bei einem Orthopäden, Sportmediziner oder Unfallchirurgen. Die Sporttauglichkeit muss bei Wettkämpfen nachgewiesen werden. Die Nominierung der RTB-Kader erfolgt durch den Ausschuss für Leistungs- und Nachwuchsförderung unter Einbeziehung der/s TK-Vorsitzenden; eventuelle Einsprüche sind an die /den TK- Vorsitzenden/e und NUL – Vorsitzenden/e zu richten. 8.3 Grundlagen zur Nominierung E-Kader (AK6/7) : Test AN und Jahrgangsmeisterschaft. Es müssen 75 % erreicht werden. E-Kader (AK8): Test AN + TN +Jahrgangsmeisterschaft. Es müssen 60 % erreicht werden D-Kader (ab AK9): Test AN + TN + Jahrgangsmeisterschaft. Es müssen 60 % erreicht werden Ab der AK11 ist statt der Jahrgangsmeisterschaften ein bundesoffener Wettkampf nachzuweisen. Turnerinnen müssen auch dann die Tests der AN und TN im RTB absolvieren, wenn sie am späteren DTBKadertest teilnehmen wollen. Turnerinnen, die dem Bundeskader angehören, sind automatisch im D-Kader des RTB. Da sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben können, sind hier die Protokolle des Ausschusses für Nachwuchs- und Leistungsförderung zu beachten. 8.4 Atteste Kann eine gemeldete Turnerin an Kaderqualifikationswettkämpfen (Test AN, Test TN, Jahrgangsmeisterschaften) aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, so muss sie bis spätestens 5 Werktage nach der Veranstaltung dem NUL Ausschussvorsitzenden ein ärztliches Attest vorlegen. In Grenzfällen entscheidet der/die TK Vorsitzende/r. 19