Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 05/2015 vom 30

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Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 05/2015 vom 30
Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung
Nr. 05/2015 vom 30. März 2015
Vorsitz:
Ernst Büchel, Vorsteher
Anwesende:
Biedermann Peter, Büchel Esther, Büchel Martin, Büchel Melanie,
Hoop Alois, Öhri Judith, Walch Norman, Wohlwend Mario
Protokoll:
Christian Öhri
Zeit:
18.00 - 22.30 Uhr
Sanierung Terrasse Gemeindesaal
Antrag Liegenschaftsverwaltung
Die begehbare Terrasse oberhalb des Foyers und des alten Werkhofes ist zu sanieren. Letztes Jahr wurde
festgestellt, dass am Fallrohr des Bodenablaufs der Terrasse Wasser nachsickert und im alten Werkhof austritt. Zurzeit sind noch keine Schäden im Foyer sichtbar. Abklärungen mit dem Fachmann haben ergeben,
dass eine Sanierung des Flachdaches notwendig ist, um Schäden im Bereich des Foyers zu vermeiden. Wir
haben die Firma Eberle Gebäudehülle AG, Schaan und die Firma Stefan Frick Flachdachabdichtungen,
Schaan zur Offertstellung eingeladen. Eine Begehung vor Ort wurde mit beiden Firmen vorgenommen und
das Schadensbild besprochen. Im Offertvergleich konnten wir keine erheblichen Unterschiede in der Ausführung feststellen. Da die Firma Eberle Gebäudehüllen AG, Schaan um über 75% kostspieliger ist, beantragen
wir die Firma Stefan Frick Flachbedachungen, Schaan zu berücksichtigen. Im Budget sind Mittel von CHF
21‘000 vorgesehen.
Stefan Frick Anstalt Schaan
Eberle AG Gebäudehülle Schaan
CHF
CHF
11‘846.65
20‘991.65
Anträge zur Beschlussfassung
1. Projektgenehmigung für die Sanierung der Terrasse beim Gemeindesaal.
2. Kreditgenehmigung von CHF 12‘000 für die Sanierung.
3. Auftragsvergabe an die Firma Stefan Frick Anstalt, Schaan.
Beschluss
Alle drei Anträge werden einstimmig genehmigt.
Ersatzbeschaffung Skater Elemente
Antrag Liegenschaftsverwaltung
Die Skateranlage ist seit der Eröffnung des Freizeitparks Widau 2002 in Betrieb. Kleinere Unterhaltsarbeiten
an der Anlage wurden von den Hauswarten regelmässig erledigt. Erhebliche alters- und nutzungsbedingte
Abnützungen zeigten sich im Jahr 2011. Im Jahr 2012 wurde mit der Herstellerfirma Vertical, Frenkendorf
eine Besichtigung durchgeführt um die Schäden und die Sicherheitsaspekte zu überprüfen. Eine Offerte zu
den notwendigen Sanierungen der Anlage wurde eingeholt. Es wurden Kosten von CHF 7‘549.75 veranschlagt.
In Anbetracht des Alters und der hohen Sanierungskosten wurde die Anlage nicht mehr saniert und aus Sicherheitsgründen das Pyramide Element im Jahr 2014 rückgebaut. Dieses Jahr wurde die Situation mit der
Firma Vertical, bezüglich eines Ersatzes für das abgebrochene Element, nochmals besprochen. Auf Empfehlung der Firma Vertical wurde ein Ersatzelement und ein Zusatzelement von CHF 21‘211.20 offeriert. Ein
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Situationsplan sowie ein Begleitschreiben, welches die BFU-Richtlinien bestätigt, wurde von der Firma Vertical zugestellt und von Magnus Büchel, Sicherheitsbeauftragter der Gemeinde, bestätigt.
Im Budget 2015 wurde ein Betrag von CHF 25‘000 zur Ersatzbeschaffung vorgesehen. Eine stellenweise
notwendige Belagssanierung wird in Zusammenhang mit einer anderen Baustelle ausgeführt. Ein Betrag von
CHF 3‘000 ist dafür vorgesehen. Da es in Liechtenstein keine Firma für die Herstellung von Skateranlagen
gibt, offerierte nur die Firma Vertical, welche den Freizeitpark bereits 2002 ausgestattet hat.
Anträge zur Beschlussfassung
1. Projektgenehmigung für die Ersatzbeschaffung Element Pyramide und Ergänzung mit dem Element
Bankspinne beim Skaterplatz im Freizteipark Widau
2. Kreditgenehmigung von CHF 25'000 für die Ersatzbeschaffung Element Pyramide und Ergänzung mit
dem Element Bankspinne beim Skaterplatz im Freizteipark Widau.
3. Auftragsvergabe an die Firma Vertical aus Frenkendorf.
Beschluss
Alle drei Anträge werden einstimmig genehmigt.
Neubau KIGA / Erweiterung PS: PU-gebundene Fallschutzbeläge
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Beim „Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule“ wurde die Arbeitsgattung „PU-gebundene Fallschutzbeläge“ im Direktverfahren ausgeschrieben. Folgende Unternehmer wurden eingeladen:
1
2
3
Offertsteller
Spezag AG, Felben-Wellhausen
Walo Bertschinger AG, Schaan
A. Müller AG, St. Gallen
Nettosumme inkl. MwSt.
CHF 20‘003.50
CHF 22‘269.05
CHF 23‘011.70
Der wirtschaftlich günstigste Offertsteller ist die Firma Spezag AG, Felben-Wellhausen.
Kostenvoranschlag:
PU-gebundene Fallschutzbeläge, gemäss Kostenvoranschlag vom 22. August 2013 und GR-Beschluss vom
3. September 2013 inkl. MwSt. CHF 24‘500.
Antrag zur Beschlussfassung
Vergabe an folgenden Unternehmer für die PU-gebundene Fallschutzbeläge beim „Neubau Kindergarten
und Erweiterung Primarschule“: Spezag AG, Felben-Wellhausen für
CHF 20‘003.50 inkl. MwSt.
Erörterung
Ursprünglich war diese Vergabe nicht separat, sondern in der Position der Gärtnerarbeiten inkludiert. Mit der
separaten Direktvergabe kann jedoch wesentlich an Kosten gespart werden.
Beschluss
Einstimmige Vergabe
Neubau KIGA / Erweiterung PS: Auftragserweiterung – Planung / Ausführung der
Umgebung mit Kinderspielplatz
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Am 1. Oktober 2013 hat der Gemeinderat das Honorar für die Planung und Ausführung des Kinderspielplatzes (nur Spielgeräte, Fallschutz und Anpassung Umgebung) beim „Neubau Kindergarten und Erweiterung
Primarschule“ mit CHF 13‘200.- inkl. MwSt. und Nebenkosten an das Planungsbüro Wegmüller, Klosters
vergeben.
Gemäss Besprechung in der Projektleitungsgruppe vom 11. März 2015 soll neu die komplette Umgebungsgestaltung inkl. Spielgeräte das Planungsbüro Wegmüller, Klosters zusammen mit der ARGE Rapunzel matt
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architekten gmbh, Mauren/MAO Architektur Anstalt, Vaduz übernehmen. Die neue Offerte des Planungsbüros Wegmüller beläuft sich auf CHF 33‘664.80 inkl. MwSt. und Nebenkosten.
Wie bei allen Fachplanern handelt es sich hier um eine vertiefte Betrachtung (Spielgeräte). Das Planungsbüro Wegmüller, Klosters und die ARGE Rapunzel matt architekten gmbh, Mauren/MAO Architektur Anstalt,
Vaduz teilen sich die Leistungen so, dass jeder die Arbeiten übernimmt, wovon sie Fachkenntnis besitzen
und am effizientesten arbeiten können (ARGE: Projekt/Bauleitung – Wegmüller: Ausführungsplanung/Ausschreibung). Für die Gemeinde ist dies eine kostengünstige Vorgehensweise. Die Honorarsituation
stellt sich wie folgt dar:
1. Planungskosten Umgebung gem. SIA üblicherweise:
Total Honorar Umgebungsplanung 100%
Nebenkosten Fahrten etc. (Bauleitung)
Honoraranteil Architekt 50% der Bausumme
Gesamttotal Honorar
CHF 61‘965.00
CHF 10'000.00
CHF 14‘310.00
CHF 86‘275.00
2. Planungskosten Umgebung - KIGA Ruggell effektiv:
Honorar Wegmüller 50% inkl. NK, Rabatt und MwSt.
Honorar ARGE 100% der Bausumme inkl. MwSt.
Gesamttotal Honorar
CHF 33‘664.80
CHF 30‘909.60
CHF 64‘574.40
Die Ersparnis für die Bauherrschaft bei der zweiten Lösung liegt bei rund CHF 21‘700. Das Honorar von CHF
30‘909.60 des Architektenteams ist integrierender Bestandteil der dazumal vergebenen Architekturleistungen
für den „Neubau Kindergaren und Erweiterung Primarschule“. Das Honorar für die Auftragserweiterung des
Planungsbüros Wegmüller, Klosters stellt sich wie folgt dar:
Honorarofferte vom 16.09.2014 inkl. MwSt. u. NK
Abzüglich Auftrag GR vom 1.10.2015 inkl. MwSt. u. NK
Auftragserweiterung inkl. MwSt. u. NK
CHF 33‘664.80
CHF 13‘200.00
CHF 20‘464.80
Antrag zur Beschlussfassung
Auftragserweiterung für die Ausführungsplanung/Ausschreibung der gesamten Umgebungsgestaltung mit
Kinderspielplatz beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule" an das Planungsbüro Wegmüller, Kosters in der Höhe von CHF 20'464.80.
Erörterung
Die Einsparungen durch diese Auftragserweiterung werden sehr begrüsst.
Beschluss
Die Auftragserweiterung wird einstimmig genehmigt.
Neubau KIGA / Erweiterung PS: Photovoltaikanlage
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule" wurde die Photovoltaikanlage im Direktverfahren ausgeschrieben. Folgende Unternehmer wurden eingeladen:
1
2
3
Offertsteller
LKW, Schaan
Mons Solar GmbH, Ruggell
Büchel-Hoop Photovoltaik, Ruggell
Nettosumme inkl. MwSt.
CHF 83‘799.60
CHF 99‘469.80
CHF 77‘041.60 (Termin nicht eingehalten)
Im "Offertvergleich und Vergabeantrag" sind die Angebote ersichtlich. Der wirtschaftlich günstigste Offertsteller ist die LKW, Schaan. Da das Gerüst nur noch bis Ende April 2015 steht und die Arbeiten für die Umgebung begonnen werden müssen, wurde der Termin für die Fertigstellung der PV-Anlage in der Ausschreibung festgelegt und muss zwingend eingehalten werden. Weiters wurde von den LKW angekündigt, dass
unsere PV-Anlagen bis zum 30. April 2015 fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen werden muss um die
Vergütung in der Höhe von 10 Rp./kWh zu erhalten. Aufgrund der Nichteinhaltung des Ausführungstermins
(Art. 37 b) ÖAWG) kann die Firma Büchel-Hoop Photovoltaik AG, Ruggell nicht berücksichtigt werden.
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Kostenvoranschlag:
Photovoltaikanlage, gemäss Kostenvoranschlag vom 22. August 2013 und GR-Beschluss vom 3. September
2013, inkl. MwSt. von CHF 35'000. Im damaligen Kostenvoranschlag wurde von einer Photovoltaikanlage
von 10 kWp ausgegangen. Im Laufe der Planung wurde festgestellt, dass eine grössere Photovoltaikanlage
sinnvoll wäre und wurde dementsprechend auch geplant und ausgeschrieben. Die ITW Ingenieurunternehmung AG, Balzers hat eine Ost-Westauslegung und einer Südauslegung der Photovoltaikanlage geprüft.
Aufgrund der Berechnungen der ITW ist die Ost-West-Auslegung wirtschaftlich sinnvoller.
Die Projektleitungsgruppe schliesst sich der Meinung der ITW an und beschliesst die Ost-West-Auslegung
dem Gemeinderat zur Vergabe an die LKW, Schaan vorzulegen. Der erzeugte Strom der neuen Photovoltaikanlage, mit einer installierten Leistung von 47 kWp, wird nicht beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung
Primarschule", sondern soll aus wirtschaftlichen Überlegungen bei der Primarschule (inkl. Turnhalle, Musikhaus und Saal) eingespiesen werden. Der neu gewonnene Strom kann dadurch zu fast 100% als Eigenverbrauch verwendet werden, was beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule" nicht der Fall
wäre. Die restliche Leistung wird ins Netz eingespiesen.
Antrag zur Beschlussfassung
Vergabe an folgenden Unternehmer für die Erstellung der Photovoltaikanlage beim "Neubau Kindergarten
und Erweiterung Primarschule": LKW, Schaan mit CHF 83'799.60 inkl. MwSt.
Erörterung
Der Antrag wurde aufgrund seiner Dringlichkeit bereits mittels Zirkularbeschluss am 20. März 2015 genehmigt.
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig an die LKW, Schaan.
Umbau PS: Elektroingenieur, Lichtplanung, HLKS-Ingenieur
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Für die Ausarbeitung des Bauprojektes bis und mit Bewilligungsphase wurden gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 die Fachplaner für die Phase „Projektierung“ vergeben.
Das Bauprojekt und der Verpflichtungskredit von CHF 2‘355‘000 wurden an der Gemeinderatssitzung vom
10. Februar 2015 genehmigt. Für die weiteren Planung des „Umbau Primarschule“ wurde durch den Gemeinderat am 24. Februar 2015 als Auftragserweiterung die Phasen „Ausschreibung“ und „Realisierung“ an
das Architektenteam bzw. an die ARGE matt architekten gmbh, Mauren/MAO Architektur Anstalt, Vaduz
erteilt.
Um die weiteren Ausführungen der Fachplaner Elektroingenieur, Lichtplanung und HLKS-Ingenieur in Angriff
nehmen zu können sollen nun die restlichen Phasen, Ausschreibung bis und mit Inbetriebnahme und Abschluss, an die Fachplaner
- HLKS-Ingenieur - Ingenieurbüro Batliner & Hasler AG, Eschen;
- Elektroingenieur (Teilleistung Lichtplanung mit 44%) – ITW Ingenieurunternehmung AG, Balzers
- Lichtplanung (Teilleistung von 32%) – Architekten Dipl. Ing., Susanne Stöckerl, Ruggell vergeben werden
(siehe Offerten).
Der Bauingenieur - Ingenieurbüro Mündle AG, Mauren wird in der nächsten Gemeinderatssitzung vergeben
(nach Offerteingang).
Anträge zur Beschlussfassung
Auftragserweiterung für den Umbau Primarschule an folgende Fachplaner:
1. Batliner & Hasler AG, Eschen - HLKS-Ingenieur für die Phase der Ausschreibung bis und mit Inbetriebnahme und Abschluss mit CHF 24'532.20 inkl. MwSt.
2. ITW Ingenieurunternehmung AG, Balzers - Elektroingenieur inkl. Teilleistung Lichtplanung mit 44% für die
Phase der Ausschreibung bis und mit Inbetriebnahme und Abschluss mit CHF 23'057.00 inkl. MwSt.
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3. Auftragsvergabe für den Umbau Primarschule an Architektin Dipl. Ing., Susanne Stöckerl, Ruggell für die
Lichtplanung mit einer Teilleistung von 32% für die Phase der Ausschreibung bis und mit Inbetriebnahmen und Abschluss mit CHF 8'926.20.
Erörterung
Diese Auftragserweiterung beinhaltet nicht alle Ingenieure, welche in der Phase „Projektierung“ die Fachplanung übernahmen. In der kommenden Sitzung werden die restlichen Auftragserweiterungen folgen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt alle drei Anträge einstimmig.
Ausbau Grabenackerweg – Arbeitsvergaben
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Der Gemeinderat hat an der Gemeinderatsitzung vom 24. Februar 2015 die Projektgenehmigung für das
Projekt „Ausbau Grabenackerweg“ erteilt. Das Büro Wenaweser + Partner Bauingenieure AG hat die Ausschreibungen erstellt und die Arbeiten wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt gemäss Zuschlagskriterien an den jeweils günstigsten Anbieter:
1. Baumeisterarbeiten
1
2
3
4
5
6
Offertsteller
Wilhelm Büchel AG, Bendern
Marxer-Büchel AG, Ruggell
Gebrüder Hilti AG, Schaan
Frickbau AG, Schaan
Bühler AG, Triesenberg
Matt Baugeschäft Anstalt, Ruggell
Nettosumme inkl. MwSt.
CHF 191‘411.30
CHF 205‘615.65
CHF 225‘042.30
CHF 225‘289.40
CHF 234‘441.55
CHF 242‘017.65
2. Pflästerungsarbeiten
1
2
3
4
5
6
Offertsteller
Matt Baugeschäft Anstalt Ruggell
Wilhelm Büchel AG, Bendern
Gebrüder Hilti AG, Schaan
Bühler AG, Triesenberg
Foser AG, Balzers
Frickbau AG, Schaan
Nettosumme inkl. MwSt.
CHF 76‘901.15
CHF 78‘489.65
CHF 85‘308.95
CHF 85‘467.60
CHF 86‘016.65
CHF 88‘187.20
3. Belagsarbeiten
1
2
3
4
5
Offertsteller
Wilhelm Büchel AG, Bendern
Gebrüder Hilti AG, Schaan
Foser AG, Balzers
Bühler AG, Triesenberg
Frickbau AG, Schaan
Nettosumme inkl. MwSt.
CHF 63‘629.40
CHF 70‘954.75
CHF 71‘516.85
CHF 73‘588.55
CHF 74‘106.75
4. Kanalsanierung
1
2
3
Offertsteller
Kanaltec AG, Vaduz
arpe ag, Winterthur
KRT Kanal Service AG, Zug
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Nettosumme inkl. MwSt.
CHF 52‘070.75
CHF 55‘237.05
CHF 58‘547.75
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Anträge zur Beschlussfassung
1. Auftragsvergabe: Vergabe des Auftrags „Baumeisterarbeiten“ an die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern
Offertsumme alle Bauherren
Offertsumme Gemeindeanteil
Kostenvoranschlag Gemeinde
= CHF 191‘411.30 (inkl. Mwst.)
= CHF 147‘399.15 (inkl. Mwst.)
= CHF 163‘471.05 (inkl. Mwst.)
2. Auftragsvergabe: Vergabe des Auftrags „Pflästerungsarbeiten“ an die Firma Matt Baugeschäft Anstalt,
Ruggell
Offertsumme (alles Gemeinde)
Kostenvoranschlag Gemeinde
= CHF 76‘901.15 (inkl. Mwst.)
= CHF 88‘101.55 (inkl. Mwst.)
3. Auftragsvergabe: Vergabe des Auftrags „Belagsarbeiten“ an die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern
Offertsumme alle Bauherren
Offertsumme Gemeindeanteil
Kostenvoranschlag Gemeinde
= CHF 63‘629.40 (inkl. Mwst.)
= CHF 61‘439.65 (inkl. Mwst.)
= CHF 78‘930.30 (inkl. Mwst.)
4. Auftragsvergabe: Vergabe des Auftrags „Kanalsanierungsarbeiten“ an die Firma Kanaltec AG, Vaduz
Offertsumme (alles Gemeinde)
Kostenvoranschlag Gemeinde
= CHF 52‘070.75 (inkl. Mwst.)
= CHF 63‘180.00 (inkl. Mwst.)
Erörterung
Unter „alle Bauherren“ sind neben der Gemeinde auch die Versorgungsunternehmen LKW, LGV und WLU
vertreten.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Arbeitsvergaben an den jeweils günstigsten Anbieter im offenen Verfahren
einstimmig.
Belagsanierung Parallelgrabenstrasse
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Die Parallelgrabenstrasse zwischen dem Ende des Industriegebiets und der Abzweigung Richtung Neugrütweg ist in einem sehr schlechten Zustand. Durch die Militärübung FLusSGau und den Bau der Interventionspiste am Binnenkanal hat die Strasse weiter gelitten. Die Zufahrt wird auch mit schweren Gefährten (Milchlastwagen, Traktoren, etc.) stark belastet.
Die Bauverwaltung schlägt eine Stabilisation des bestehenden Fundationsmaterials mittels eines hydraulischen Bindemittels (Kaltrecyclingverfahren mit Zement) vor. Anschliessend wird ein konventioneller Belagseinbau ausgeführt. Mit dieser Bauweise kann ein Materialersatz mit neuem Koffermaterial vermieden werden, die Materialtransporte können minimiert werden und es entsteht eine stabile Fundationsschicht. Die
Länge der Ausbaustrecke beträgt 575 Meter.
Das Land Liechtenstein, Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) hat sich mit CHF 30‘000.- an den Sanierungskosten beteiligt, weil ein Teil der Schäden durch die Arbeiten am Binnenkanaldamm entstanden sind. Der
Betrag wurde uns bereits im Jahr 2014 überwiesen.
Der Kostenvoranschlag beträgt gemäss beiliegendem KV inkl. Honorar: CHF 225‘000 (inkl. MwSt.). Die
Baumeister- und Belagsarbeiten werden nach der Projektgenehmigung ausgeschrieben und die Ausführung
ist vor den Sommerferien geplant. Die OPK schlägt dem Gemeinderat das Projekt zur Genehmigung vor. Im
Budget sind Mittel von CHF 225‘000 vorhanden.
Antrag zur Beschlussfassung
Genehmigung des Projekts „Belagssanierung Parallelgrabenstrasse“ und Kreditantrag von CHF 225‘000
(inkl. MwSt.).
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Erörterung
Im Gemeinderat kommt die Frage auf, ob durch dieses Verfahren die Stabilität gewährleistet ist, um der Last
der schweren LKW’s sowie Traktoren standhalten zu können. Mit diesem hydraulischen Bindemittel als
Grundlage, welches auch Zement beinhaltet, soll der Teer dieser Belastung sehr gut entgegenwirken können. Aus ökologischer Sicht soll mit diesem Verfahren keine Gefahr für die Umwelt bestehen.
Beschluss
Der Kreditantrag von CHF 225‘000 wird einstimmig genehmigt.
Rekultivierungskonzept Ruggell – Merkblatt und Rekultivierungsgebühr
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Der Gemeinderat hat am 9. September 2014 das Rekultivierungskonzept genehmigt. Das Amt für Umwelt
spricht sich im Sinne des Einvernehmens zwischen Regierung und Gemeinde ebenfalls für die Bewilligung
des Eingriffs in Natur und Landschaft der Rekultivierung auf der Rekultivierungsfläche RP9 gemäss Tech.
Bericht vom September 2014 aus.
Die Gemeinde Ruggell verfügt somit nun über eine Rahmenbewilligung für die Rekultivierung von unverschmutztem Erdaushub (Aushubmaterial und Bodenaushub) innerhalb eines abgegrenzten Rekultivierungsperimeters (RP9). Damit kann die Bewilligung zur Rekultivierung von Erdaushub zukünftig in einem verkürzten Meldeverfahren eingeholt werden.
Die Bauverwaltung hat in der Zwischenzeit mit dem Büro Klaus Büchel Anstalt zusammen ein Merkblatt erarbeitet. Darauf ist ersichtlich, wie bei einem möglichen Antrag zur Rekultivierung von unverschmutztem
Aushub vorgegangen werden muss. Ebenfalls wird die Bauverwaltung die Bodenbesitzer im bewilligten Perimeter zu einer Infoveranstaltung einladen. Damit kann bei einem Gesuch rasch und unkompliziert vorgegangen werden.
Die Bauverwaltung schlägt zudem vor, dass eine Rekultivierungsgebühr von 2.00 CHF/m3 (lose) erhoben
wird. Mit dieser Gebühr sollen die Unkosten der Gemeinde gedeckt werden (Rahmenbewilligung Rekultivierungsperimeter, Vorbereitungs- und Unterhaltsarbeiten der Feldwege, etc.).
Anträge zur Beschlussfassung
1. Genehmigung des Merkblattes "Rekultivierung von unverschmutztem Erdaushub"
2. Genehmigung der Rekultivierungsgebühr von 2.00 CHF/m3 (lose)
Beschluss
Beide Anträge werden einstimmig genehmigt.
Haus der Nachhaltigkeit – Genehmigung der Mutation Nr. 822
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Die Planungsarbeiten zum Haus der Nachhaltigkeit sind schon weit fortgeschritten. Die Stiftung der Nachhaltigkeit ist an der Erarbeitung des Gestaltungsplanes. In dieser Phase der Planung konnte nun die Baurechtsparzelle Nr. 3470 definiert werden. Die neue Baurechtsparzelle hat ein Ausmass von 1188m².
Die Parzelle Nr. 3402, wo sich das Alte Pfarrhaus befindet, wird auf das Minimalmass reduziert. Der Pfarrstall wird der neuen Baurechtsparzelle Nr. 3470 zugeschlagen. Im Bereich vom Parkplatz Friedhof wird ein
Fahrrecht zugunsten und zulasten der Parzellen Nr. 3470 und 1148 eingetragen. Somit kann die Zufahrt zum
Parkplatz von beiden Parzellen genutzt werden.
Antrag zur Beschlussfassung
Genehmigung der Mutation Nr. 822 inkl. der Dienstbarkeitsbeilage Fuss- und Fahrwegrecht. Die Zufahrt zum
Parkplatz soll eine Breite von 3,5 Meter aufweisen.
Erörterung
Die Parkplätze beim Friedhof orientieren sich Richtung Haus der Nachhaltigkeit. Mit dieser Mutation sollen
die Parkplätze neu gegen die Friedhofswand ausgerichtet werden. Es kommt die Frage auf, warum der
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Pfarrstall der neuen Baurechtsparzelle Nr. 3470 zugeschlagen werden soll – Der Stall soll langfristig einmal
für mögliche Veranstaltungen der Stiftung Nachhaltigkeit genutzt und von ihr auch saniert werden, wobei
eine äusserliche Veränderung nicht angedacht ist. Andererseits benötigt die LGU im alten Pfarrhaus den
Stall nicht. Die Anpassungen sollen vollumfänglich von der Stiftung „Haus der Nachhaltigkeit“ übernommen
werden.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
Grundstückkauf Parzelle Nr. 2085 (Tscherpa)
Antrag Vorstehung
Ein Grundstückbesitzer hat am 9. März 2015 dem Vorsteher sein Grundstück Parzelle Nr. 2085 im Tscherpa
(Fallagass) zum Kauf angeboten. An der GR-Sitzung vom 10. März 2015 wurde über den möglichen Kauf
der Parzelle Nr. 2085 beraten. Der Gemeinderat sieht einen Nutzen für diesen vorsorglichen Grundstückkauf.
Die Verhandlungen mit dem Grundstückbesitzer folgten anschliessend am 13. März 2015. Die Parzelle
Nr. 2085 hat eine Grundstückfläche von 1548m², die Einigung konnte bei einem Gesamtkaufpreis von
CHF 30'186 erfolgen
Antrag zur Beschlussfassung
Zustimmung zum Kauf der Parzelle Nr. 2085 im Tscherpa und Genehmigung eines Nachtragskredits von
CHF 30'186.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Grundstückkauf einstimmig zu.
Grundstückkauf Parzelle Nr. 354 (Rüttile)
Antrag Vorstehung
An der GR-Sitzung vom 10. März 2015 wurde über ein Kaufangebot über die Parzelle Nr. 354 im Rüttile
diskutiert. Der Gemeinderat sieht im vorsorglichen Kauf einen Nutzen. Die Parzelle Nr. 354 hat eine Grundstückfläche von 1632m², die Einigung konnte bei einem Gesamtkaufpreis von CHF 35'904 gefunden werden.
Antrag zur Beschlussfassung
Der Gemeinderat möge dem Kauf der Parzelle Nr. 354 im Rüttile von den Geschwistern Ospelt zustimmen
und einen Nachtragskredit von CHF 35'904 genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Grundstückkauf einstimmig zu.
Nachtragskredit Konto 100.318.00 – Dienstleistungen und Honorare
Antrag Vorstehung
Für das Konto 100.318.00 Dienstleitungen, Honorare wurden für das Budget 2014 CHF 40'000 budgetiert.
Bereits am 17. Juni 2014 musste auf Grund nicht geplanter Dienstleistungen ein Nachtragskredit von
CHF 25'000 vom Gemeinderat genehmigt werden. Somit war ein Budget von CHF 65'000 gegeben.
Bei der Jahresabrechnung 2014 wurde festgestellt, dass auf dem Konto Kosten von CHF 95'136.55 aufgelaufen sind, anstatt gemäss genehmigten Budget von CHF 65'000. Auf Grund dieser Kostenüberschreitung
gibt es ein Fehlbetrag von CHF 30'136.55 zu verzeichnen.
Antrag zur Beschlussfassung
Kenntnisnahme der Mehrkosten von CHF 30'136.55 und Genehmigung der Mehrkosten als Nachtragskredit.
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Beschluss
Die Mehrkosten von CHF 30'136.55 werden mehrheitlich (im Verhältnis von 7 zu 2) genehmigt.
Antrag auf Verlängerung des Baurechts Nr. 986 und 987 – Intervelo Etablissement
Antrag Vorstehung
Mit Schreiben vom 26. November 2014 hat die Firma Intervelo Etablissement ein Antrag auf Verlängerung
der Baurechte auf den Grundstücken Nr. 986 und Nr. 987 gestellt. Bereits am 6. November 2014 hat diesbezüglich eine Besprechung mit Axalo (Vertreter der Firma Intervelo) stattgefunden. Dabei wurden die bisherigen Unterlagen und ein mögliches weiteres Vorgehen besprochen.
-
Der erste Baurechtsvertrag auf Parzelle Nr. 987 (damals 105/VII) wurde am 30.08.1978 verbüchert, mit
einem Baurecht auf 30 Jahre.
Mit einem Nachtrag zum Baurechtsvertrag wird das Baurecht von 30 Jahren auf 66 Jahren geändert und
endet somit am 31.08.2044, eingetragen im Grundbuch am 29. Januar 1982.
Mit einem Nachtrag wird die zweite Parzelle Nr. 986 (damals 105d) als optionales Baurecht an die Firma
Intervelo vergeben, der Eintrag im Grundbuch wurde 6. Mai 1985 durchgeführt.
Mit einem weiteren Nachtrag wird die Parzelle Nr. 986 als Baurecht vergeben und gleichzeitig die Baurechtszinsen für die beiden Parzellen fixiert, eingetragen im Grundbuch am 4. Oktober 1988.
Mit einem neuen Baurechtsvertrag könnte das unübersichtliche Vertragswerk mit Baurecht, Zins und Dienstbarkeiten neu festgelegt werden - dies auf der Grundlage des gültigen Reglements der Arbeitszone Nord.
Der Baurechtszins wird ebenfalls gemäss Reglement der Arbeitszone Nord angepasst.
Anträge zur Beschlussfassung
1. Ein neuer Baurechtsvertrag auf der Grundlage des gültigen Reglements der Arbeitszone Nord,
2. mit Verlängerung des Baurechtes um 10 Jahre bis 2055.
3. den Baurechtszins auf den heutigen Stand gemäss Reglement anheben.
4. Die beiden Parzellen sind mit einer Mutation zu vereinen.
Erörterung
in einem nächsten Schritt sollen alle bisherigen Verträge mit der Firma Intervelo Etablissement gelöscht und
ein neuer Vertrag mit Dauer bis 2055 ausgearbeitet werden, welche alle Bedingungen und Eventualitäten
unter Berücksichtigung des aktuellen Reglements der Arbeitszone Nord beinhaltet. Der neu ausgearbeitete
und verhandelte Baurechtsvertrag soll vor Abschluss nochmals dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Antragspunkte unter Berücksichtigung der Erörterung einstimmig.
Gemeinschaftsgrab mit Namensschilder
Antrag Vorstehung / Friedhofskommission
Im vergangenen Jahr wurde im Gemeinderat mehrmals über die Nutzung – Bestimmung des anonymen
Gemeinschaftsgrabs diskutiert. Der Wunsch eines Gemeinderatsmitgliedes war, das anonyme Grab mit Namensschildern zu versehen. Auf Grund der ehemaligen Gemeinderatsbeschlüsse wurde vorerst nicht darauf
eingegangen. Am 16. Oktober 2014 wurde ein Schreiben mit 18 Unterschriften eingereicht, in dem das bestehende anonyme Gemeinschaftsgrab in ein Gemeinschaftsgrab mit Namenschildern umgewandelt werden soll. Am 21.Oktober 2014 wurde das Schreiben im Gemeinderat behandelt. Die Friedhofkommission hat
sich mit dem Thema am 20. März 2015 befasst und kommt zum Schluss, dass das Familiengrab Nr. 27 beim
östlichen Friedhofeingang dafür geeignet ist.
Antrag zur Beschlussfassung
Das Familiengrab Nr. 27 beim östlichen Friedhofeingang wurde abgemeldet und somit nicht mehr verlängert.
Somit kann das Grab als Gemeinschaftsgrab nach einem Umbau verwendet werden.
Erörterung
Da im anonymen Grab bereits mehrere Verstorbene ihre letzte Ruhe gefunden haben, kommt eine nachträgliche Umwandlung nicht mehr in Frage. Mit einer klaren Abgrenzung zum anonymen Grab soll das zurück-
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gegebene Familiengrab Nr. 27 in ein Gemeinschaftsgrab umgewandelt werden. Das Grab liegt in der ersten
Reihe direkt bei der Haupttreppe zum Friedhof. Die Planung des Gemeinschaftsgrabes soll mit dem damaligen Architekten, Walter Boss, als nächster Schritt vorgenommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig.
BeWegung-Begegnung – Rechenschaftsbericht 2014
Antrag Kommission BeWegung-Begegnung
Sechs Gemeinden im Alpenrheintal haben sich das Ziel gesetzt, die Beziehungen über die Landesgrenzen
hinaus zu vertiefen und die grenzüberschreitende Begegnung zu fördern. Um das zu erreichen, haben sie
das Projekt BeWegung-Begegnung ins Leben gerufen. Das Ziel soll mit zwei Aktivitätsschwerpunkten erreicht werden:
-
Mit dem Dreiländerweg, der alle beteiligten Gemeinden verbindet (Bewegung);
Mit der Durchführung von jährlich rund drei Veranstaltungen entlang des Dreiländerweges (Begegnung).
Die Kommission hat im Jahr 2014 fünf Sitzungen abgehalten und diverse Anlässe organisiert. Im Rechenschaftsbericht gibt die Kommission einen Überblick über ihre Tätigkeiten.
Anträge zur Beschlussfassung
1. Genehmigung des Rechenschaftsbericht 2014, das Jahresprogramm 2015 und das Budget 2015.
2. Genehmigung ordentlicher Gemeindebeitrag 2015 in der Höhe von CHF 1‘500, welche in die Projektkasse bei der Gemeinde Ruggell überwiesen wird.
3. Genehmigung ordentlicher Gemeindebeitrag 2016 von CHF 2‘000 als Voranschlag.
4. Aufnahme der Gemeinde Oberriet als zusätzliche Gemeinde in die Kommission.
Erörterung
Mit der Aufnahme der Gemeinde Oberriet besteht die Kommission nun aus vier Schweizer Gemeinden
(Sennwald, Rüthi, Altstätten und neu Oberriet), zwei Vorarlberger Gemeinden (Feldkirch und Meiningen) und
einer Liechtensteiner Gemeinde mit Ruggell.
Beschluss
Alle vier Anträge werden einstimmig genehmigt.
Stellenausschreibung Mesmerin-Stellvertretung
Antrag Personalkommission
Paul Büchel hat sich im vergangenen Herbst als Mesmer Stellvertretung kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Nachdem er an der Sitzung vom 12. Januar 2015 gegenüber Norman Walch und Peter Biedermann (Mitglieder der Personalkommission) eine Einsatzbereitschaft längstens bis 30. Juni 2015 zugesagt hat, muss die
Gemeinde bereits jetzt einen Ersatz für die Mesmerin-Stellvertretung suchen.
Die Personalkommission schlägt deshalb vor (gemäss Sitzung vom 25.03.2015), die Stelle per sofort auszuschreiben, damit der geforderte Terminplan eingehalten werden kann:
- Eingang der Bewerbungen bis Ende April 2015
- Entscheidung der Anstellung bis Ende Mai 2015
- Einarbeitung im Juni 2015
- Stellenantritt am 1. Juli 2015.
Antrag zur Beschlussfassung
Der Gemeinderat möge der Stellenausschreibung und einer Neubesetzung der Stelle gemäss Terminplan zustimmen.
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Erörterung
Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung soll gemäss Medienplan erfolgen, in dem das Inserat am
Ostersamstag, den 4. April 2015 in beiden Landeszeitungen sowie am Ostersonntag, den 5. April 2015, in
der Liewo publiziert wird. Die Stellenausschreibung ist zudem auf der Gemeindewebseite www.ruggell.li und
im Aushang vor dem Rathaus ersichtlich.
Beschluss
Die Zustimmung erfolgt durch den Gemeinderat einstimmig.
Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz
Antrag Gemeindekanzlei
Roman Christian Jenal, geb. am 1. Juni 1985, ledig, Schweizer Staatsangehöriger, hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren
gestellt. Der Antragsteller hat seit dem 1. Januar 1995 seinen ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein.
Die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind ordnungsgemäss eingereicht und geprüft worden.
Antrag zur Beschlussfassung
Stellungnahme des Gemeinderats.
Beschluss
Der Gemeinderat hat gegen dieses Gesuch keine Einwände und gibt eine positive Stellungnahme ab.
Ankauf SBB-Tageskarten Gemeinde
Antrag Gemeindekanzlei
Seit dem 1. Juli 2008 bietet die Gemeinde zwei eigene SBB-Tageskarten an. Eine Tageskarte Gemeinde
besteht aus 12 Monatsblöcken mit jeweils vordatierten Tageskarten (365 Tage). Im Vorjahr betrug die Auslastung 87% für die beiden Tageskarten, was gegenüber den Vorjahren knapp nicht ausreichte, um die Beschaffungskosten von CHF 25‘800 decken zu können (Differenz von CHF 680). Die Karten werden seit dem
1. Januar 2013 zum Preis von CHF 40 verkauft. Im ganzen Land gelten dieselben Preise. Der Preis pro Kartensatz wurde nun nochmals etwas erhöht und beträgt neu CHF 13‘300.00 inkl. MwSt. (vorher: CHF 12‘900),
was bei zwei Karten pro Tag eine Summe von CHF 26‘600.00 ergibt.
Antrag zur Beschlussfassung
Anschaffung von zwei SBB-Tageskarten-Sätze für die Gemeinde für ein weiteres Jahr ab Juli 2015.
Erörterung
Gemäss Anfrage in der Vorsteherkonferenz bleiben alle Gemeinden in Liechtenstein beim Verkaufspreis von
CHF 40 pro Tageskarte. Der öffentliche Verkehr soll mit diesen zwei Tageskarten weiterhin gefördert werden.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
Gemeindevorsteher
Ernst Büchel
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