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Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015 LANDESAMTSBLATT FÜR DAS BURGENLAND 85. Jahrgang 155. 156. 157. 158. 159. 160. 161. 162. 163. Ausgegeben und versendet am 8. Mai 2015 19. Stück Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Mai 2015 über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesamtsblatt für das Burgenland, 39. Stück, 83. Jahrgang, Nr. 335 vom 4. Oktober 2013 .................................................................................................................................................. 184 Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde BurgaubergNeudauberg ........................................................................................................................................................ 185 Genehmigung der 16. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Mogersdorf ......................................................................................................................................................... 185 Sammelbewilligung vom 15. Oktober 2015 bis 15. November 2015 für das Österreichische Schwarze Kreuz, Kriegsgräberfürsorge ............................................................................................................... 185 Ausschreibung für die Erstellung eines Teilungsplanes B 50 Burgenland Straße „Umfahrung Schützen am Gebirge“, ....................................................................................................................................................... 186 Ausschreibung für die Arbeiten an der L 223 Rosalia Straße .............................................................................. 187 Öffentliche Stellenausschreibung für eine/n Kindergartenpädagogen/in in der Gemeinde Illmitz .................... 188 Öffentliche Stellenausschreibung für die Leitung des Kindergartens und der Kinderkrippe in der Gemeinde Illmitz ................................................................................................................................................. 189 Überprüfungsbericht über die Förderungen 2014 an die Freiheitlichen Burgenland ......................................... 190 Amt der Burgenländischen Landesregierung Zahl: LAD-GS-A110-16083-2-2014 155. Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Mai 2015 über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesamtsblatt für das Burgenland, 39. Stück, 83. Jahrgang, Nr. 335 vom 4. Oktober 2013 Die Präambel der Verordnung „Erhaltungsgemeinschaft Wulkaprodersdorf, Satzungen, Änderungen“ wird wie folgt berichtigt: „Verordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz vom 25.9.2013, mit der die Satzungen der Erhaltungsgemeinschaft Wulkaprodersdorf, geändert werden.“ Der Landeshauptmann: Nießl __________________ 184 Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015 Zahl: LAD/RO.3308-10003-8-2015 156. Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. April 2015 unter Zahl: LAD/RO.330810003-8-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg vom 20. März 2015 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (12. Änderung), zu genehmigen. Die 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet die Umwidmung von Teilflächen des Grundstückes Nr. 738/1 und Teilflächen des Grundstückes Nr. 738/2, beide KG Neudauberg, in „Bauland - Dorfgebiet“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: LAD/RO. 3364-10002-17-2015 157. Genehmigung der 16. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Mogersdorf Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. April 2015 unter Zahl: LAD/RO.3364-1000217-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Mogersdorf vom 19. März 2015 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (16. Änderung), zu genehmigen. Die 16. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet die Umwidmung von Teilflächen des Grundstücks Nr. 942, KG Wallendorf, in „Bauland - Dorfgebiet“, Teilflächen des Grundstücks Nr. 2148, KG Mogersdorf, in „Bauland - Dorfgebiet“ und Teilflächen des Grundstücks Nr. 1010/3, KG Mogersdorf, in „Bauland - Wohngebiet“ sowie in „Bauland - Dorfgebiet“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: 2/GI.P1024-10003-1-2015 158. Sammelbewilligung vom 15. Oktober 2015 bis 15. November 2015 für das Österreichische Schwarze Kreuz, Kriegsgräberfürsorge Kundmachung Die Burgenländische Landesregierung hat dem Österreichischen Schwarzen Kreuz, Kriegsgräberfürsorge, Landesgeschäftsstelle Burgenland, 8010 Graz, Leonhardstraße 82a, gemäß §§ 2, 5 und 9 Abs. 1 lit. c) des Burgenländischen Sammlungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1970, idgF, für die Zeit vom 15. Oktober 2015 bis 15. November 2015 die Bewilligung zur Durchführung einer öffentlichen Straßensammlung sowie einer öffentlichen 185 Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015 Sammlung von Haus zu Haus mit Sammelbüchsen und Sammellisten im Bereich des Landes Burgenland zum Zwecke der Kriegsgräberfürsorge erteilt. Für die Landesregierung: Die Abteilungsvorständin: Mag.a Philipp __________________ Zahl: 8/4.050-10000-26-2015 159. Ausschreibung für die Erstellung eines Teilungsplanes B 50 Burgenland Straße „Umfahrung Schützen am Gebirge“, Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich Ausschreibende Stelle: Land Burgenland p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 8 - Straßen-, Maschinen- und Hochbau Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Baulos: B 50 Burgenland Straße „Umfahrung Schützen am Gebirge“ km 39,004 - km 44,172 Katasterschlussvermessung KG. Schützen am Gebirge, KG. Oslip Auszuführen ist: Erstellung eines Teilungsplanes zur Herstellung der Grundbuchsordnung Beginn: 15. Juni 2015 Fertigstellung: 31. Dezember 2015 Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 8. Mai 2015 am ANKÖ-Portal zum Download bereit oder können beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 8 unter der Emailadresse [email protected] kostenlos angefordert werden. Die Angebote sind bis spätestens Montag, 1. Juni 2015, 13.30 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ANGEBOT FÜR DAS BAULOS B 50 Burgenland Straße Umfahrung Schützen am Gebirge km 39,004 - km 44,172 Katasterschlussvermessung KG. Schützen am Gebirge, KG. Oslip NICHT ÖFFNEN! 186 Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015 zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzureichen. Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 14 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 3, 2. OG, Zi. Nr. 8, statt. Für die Landesregierung: DI (FH) Heckenast __________________ Zahl: 8/7.08201-10000-6-2015 160. Ausschreibung für die Arbeiten an der L 223 Rosalia Straße Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich Ausschreibende Stelle: Land Burgenland p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 8 Straßen-, Maschinen- und Hochbau Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Baulos: L 223, Rosalia Straße Objekt 08201, 08206 u. Obj. 08212 Stützmauer in Mattersburg und Futtermauern bei Forchtenstein Auszuführen sind: Es sind die losen Teile der Mauernabdeckungen und die gesamte Ausrüstung (Randbalken, kombiniertes Geländer, Maschendrahtzaun usw.) abzutragen und zu erneuern. Um bei Obj. 08206 und 08212 eine Mulde für die Oberflächenwässer vorsehen zu können, werden die Mauern mit einer ausreichend hohen Abdeckkappe versehen. Nach Herstellung des neuen Randbalkens auf Obj. 08201 Stützmauer in Mattersburg wird ein Brückengeländer Type B als Absturzsicherung montiert. Nach Herstellung der Abdeckung auf Obj. 08206 und 08212 wird je ein Maschendrahtzaun als Abschluss montiert. Die Mauerlänge des Objektes 08201 beträgt ca. 190 m, die des Obj. 08206 beträgt ca. 58 m und die des Objektes 08212 ca. 85 m. Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 5. Mai 2015 am ANKÖ-Portal und auf der Internetseite des Landes zum Download bereit. Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 26. Mai 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ANGEBOT FÜR DAS BAULOS L 223, Rosalia Straße Objekt 08201, 08206 u. Obj. 08212 Stützmauer in Mattersburg und Futtermauern bei Forchtenstein NICHT ÖFFNEN! 187 Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015 zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzureichen. Die Angebotseröffnung für das Offene Verfahren findet anschließend um 11 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2. OG, Zimmer Nr. 14 statt. Für die Landesregierung: DI (FH) Heckenast __________________ 161. Öffentliche Stellenausschreibung für eine/n Kindergartenpädagogen/in in der Gemeinde Illmitz In der Gemeinde Illmitz gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung: Eine vollzeitbeschäftigte Kindergartenpädagogin oder ein vollzeitbeschäftigter Kindergartenpädagoge im Ausmaß von 40 Wochenstunden (inkl. Vorbereitungszeit) für die Dauer der Karenz einer Kindergartenpädagogin. Einstufung: Entlohnungsschema VB I/L, Entlohnungsgruppe I2b1 Einstufung: (Mindestgehalt: € 1.805,90 brutto) Das Mindestentgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten, aufgrund besonders bedeutsamer Berufserfahrung, besonderer Qualifikation oder sonstiger mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Bezugs- oder Entlohnungsbestandteilen erhöhen. Beschäftigungsausmaß: 100 % Eintritt: 1. September 2015 befristetes Dienstverhältnis für die Dauer der Karenz einer Kindergartenpädagogin (bis spätestens 31. August 2017). Anstellungsbedingungen: erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung bzw. Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten persönliche, fachliche und körperliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind Praxis bzw. Berufserfahrung erwünscht Fähigkeit zur Zusammenarbeit (mit Personal, Eltern und Kindergartenerhalter) Absolvierung des Präsenzdienstes bei männlichen Bewerbern Bewerbungen sind bis spätestens 29. Mai 2015 beim Gemeindeamt Illmitz, Obere Hauptstraße 2 - 4, 7142 Illmitz, einzubringen. Folgende Unterlagen sind beizulegen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnis, Schulzeugnis, Dienstzeugnisse, eventuelle Kursbestätigungen, Nachweis über abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst. 188 Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015 Nach Vorliegen der Bewerbungen wird der Gemeinderat der Gemeinde Illmitz über die Anstellung entscheiden. Unvollständige bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Bürgermeister: Wegleitner __________________ 162. Öffentliche Stellenausschreibung für die Leitung des Kindergartens und der Kinderkrippe in der Gemeinde Illmitz In der Gemeinde Illmitz gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung: Eine vollzeitbeschäftigte Kindergartenpädagogin oder ein vollzeitbeschäftigter Kindergartenpädagoge im Ausmaß von 40 Wochenstunden (inkl. Vorbereitungszeit) für die LEITUNG des Kindergartens und der Kinderkrippe Illmitz. Einstufung: Entlohnungsschema VB I/L, Entlohnungsgruppe I2b1 Einstufung: Mindestgehalt: € 1.987,51 brutto Das Mindestentgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten, aufgrund besonders bedeutsamer Berufserfahrung, besonderer Qualifikation oder sonstiger mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Bezugs- oder Entlohnungsbestandteilen erhöhen. Beschäftigungsausmaß: 100 % Eintritt: 1. September 2015 unbefristetes Dienstverhältnis Anstellungsbedingungen: erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung bzw. Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten persönliche, fachliche und körperliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind Praxis bzw. Berufserfahrung erwünscht Fähigkeit zur Zusammenarbeit (mit Personal, Eltern und Kindergartenerhalter) Absolvierung des Präsenzdienstes bei männlichen Bewerbern Bewerbungen sind bis spätestens 29. Mai 2015 beim Gemeindeamt Illmitz, Obere Hauptstraße 2 - 4, 7142 Illmitz, einzubringen. Folgende Unterlagen sind beizulegen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnis, Schulzeugnis, Dienstzeugnisse, eventuelle Kursbestätigungen, Nachweis über abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst. Nach Vorliegen der Bewerbungen wird der Gemeinderat der Gemeinde Illmitz über die Anstellung entscheiden. Unvollständige bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Bürgermeister: Wegleitner __________________ 189 Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015 163. Überprüfungsbericht über die Förderungen 2014 an die Freiheitlichen Burgenland Die F-Burgenland haben im Jahr 2014 auf Grund des Burgenländischen Parteienförderungsgesetzes eine Gesamtförderung von € 250.599,71 erhalten und es wird die rechnerische Richtigkeit der Buchhaltung und der Verwendung der Fördermittel bestätigt. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Kohlfürst __________________ Landesamtsblatt für das Burgenland Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: [email protected]; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten € 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate: ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at Die Echtheit eines Ausdruckes kann durch Vorlage beim Absender verifiziert werden. Details siehe: http://e-government.bgld.gv.at/amtssignatur 190