Die Feuerwehrgewerkschaft - seit 1908
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Die Feuerwehrgewerkschaft - seit 1908
Die Feuerwehrgewerkschaft - seit 1908 Horst Tüttelmann Fachgruppe Feuerwehr Mitglied des Bundesvorstandes der Fachgruppe Feuerwehr Vormals: VERBAND DEUTSCHER BERUFSFEUERWEHRMÄNNER Heinrich-Zille-Str. 5 70794 Filderstadt Fon: 0711 - 7776002 Mobil: 01522-9594018 [email protected] ver.di Feuerwehr-Infobrief Nr. 119 11. Jahrgang 4. April 2015 An 1. Mitglieder Bundesfachgruppenvorstand Feuerwehr 2. Landesfachgruppenvorsitzende Feuerwehr 3. Vertrauensleute & Aktive nachrichtlich BuFG-Leiter Fw LFG-LeiterInnen Fw Bz-FG-SekretärInnen Fw Liebe Kolleginnen und Kollegen ! ver.di-Tarif- und Besoldungsrunde 2015 für Tarifbeschäfigte und Beamtinnen und Beamte der Länder und Kommunalbeamte : + Tarifeinigung + Mitgliederbefragung Am 28. März 2015 konnte in der 4. Verhandlung zwischen ver.di und der TdL eine Tarifeinigung herbeigeführt werden. Die Bundestarifkommission hat den Mitgliedern, die jetzt befragt werden, Annahme empfohlen. Die für die Tarifbeschäftigten der Länder ( ohne Hessen ) ab dem 1. März 2015 vereinbarte Erhöung um 2,1 % und dann noch ab dem 1. März 2016 Erhöhung um 2,3 % (mindestens 75.- €) entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um 4,83 %. Die Spanne beträgt zwischen den oberen und unteren Entgeltstufen 4,45 % bis 6,87 % ! 1. Über die Verhandlungen im Monat März und den Abschluss informieren im Detail die Anlagen 1 a – l. In der Anlage 1 i wird die Situation hinsichtlich der Übernahme des Tarifabschlusses auf die Landes- und Kommunalbeamten dargestellt. Das Info in der Anlage 1 l befasst sich mit der Zusatzversorgung des Bundes und der Kommunen. Rettungsgesetz & FSHG NRW – Ausbildung zu Notfallsanitätern in Schwerin In NRW kam es auf Druck der CDU-/FDP-Landtagsfraktionen nun doch noch zu einer Einigung zur Novellierung des Rettungsgesetzes ( Anlagen 2 a – d ). Auch zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes, dass in NRW etwas umständlich FSHG heißt, gibt es einen Gesetzesentwurf ( Anlage 2 e ). In Schwerin werden Notfallsanitäter ausgebildet und Rettungsassistenten nachqualifiziert ( Anlage 2 f ). -2- ver.di Feuerwehr-Infobrief Nr. 119 vom 24 April 2015 Arbeit & Soziales: + Berufsunfähigkeitsversicherungen + ver.di-Mitgliederservice + Gefährdungsbeurteilungen + Betriebliche Altersvorsorge + Armutsquote Etliche Feuerwehrbeamte interessieren sich aus nachvollziehbaren Gründen für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auf was bei der Auswahl zu achten ist, wird in dem Artikel „Beamtenklauseln in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“ der Zeitschrift DER PERSONALRAT ausführlich behandelt ( Anlage 3 a ). Der ver.di-Mitgliederservice bietet übrigens über die DBV eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu „geprüften“ und günstigen Konditionen an( Anlage 3 b ) Zu finden unter ww.verdi-mitgliederservice.de ( Button „Vorsorgen“ anklicken ). Die Infos der Anlagen 3 c – e befassen sich mit den Themen. „Gefährdungsbeurteilungen im öD“, der „Betrieblichen Altersvorsorge“ und der „Armutsquote auf Rekordstand“. „Alles was Recht ist“: Urteile und Rechtsvorschriften Das Bundesarbeitsgericht hat eine Pressemitteilung zum Urteil „Urlaubsanspruch bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen“ herausgegeben ( Anlage 4 a ). Die ver.di-Rechtsabteilung NRW informiert zum Thema „Altersdiskriminierende Besoldungsrergelungen“ unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014. ( Anlagen 4 b u. c ) Verschiedenes: Interessante Infos Die Anlagen 5 a – f bieten wieder einige Infos rund um die Feuerwehren. Der Bericht über die Situation der britischen Feuerwehren ( Anlagen 5 f u. g ) liegt derzeit leider nur in englischer Sprache vor. Eine zusammenfassende Übersetzung kann hoffentlich bald nachgeliefert werden. Mit kollegialen Grüßen (gez.) Horst Tüttelmann Aus der Gebrauchsinformation für Motilium-Topfen: „.....unerwarteter Tod, hervorgerufen durch einen plötzlichen Verlust der Herzfunktion bei einer Person mit bekannter oder nicht bekannter Herzerkrankung. Wenn eine der oben genannten Nebenwirkungen bei Ihnen auftritt, nehmen Sie keine weiteren Tropfen ein und informieren Sie sofort Ihren Arzt.“