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xxx
Zwecks Dringlichkeit, per E-Mail und FAX.
E-Mail (Zentrale Mail-Posteingangsstelle) [email protected]
Fax (Hauptgebäude) 07 11 / 66 73 - 60 60
Finanzamt Stuttgart IV
Frau xxx
Seidenstr. 23,
70174 Stuttgart
xxx, den 31.12.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte/r Frau/Herr xxx,
der Pfändungs- und Einziehungsverfügung widerspreche ich aus folgenden
Gründen:
Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD
weiterhin besetztes Gebiet.
Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des
Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anhang).
Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 (vgl.
Anhang) wurde bestätigt, daß Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung
aus Krieg und Besatzung (Überleitungsvertrag) entstandener Fragen
weiterhin in Kraft ist.
Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter
Fragen in Bezug auf Berlin und der BRD in Bezug auf das Rechtsverhältnis
gegenüber den 3 Mächten USA, vereinigtes Königreich von England / Irland
und Frankreich (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2
+ 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses
Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung
des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben.
Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die
Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen
anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz).
Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt:
„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und
das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und
gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“
Sie haben durch Ihre Pfändungs- und Einziehungsverfügung
01.08.2013 gegen geltendes Völker- und Kriegsrecht verstoßen.
vom
Weiterhin gelten für mich die Bestimmung des Artikel 1 und 3 Absatz 2 a)
des Übereinkommens für besondere Fragen in Bezug auf Berlin und der drei
Mächte mit der BRD insgesamt (BGBl. II, S. 40 ff, 94). Danach ist eine
Zuständigkeit Ihrer Behörde für mich nicht gegeben.
Sollten Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von 1 Woche nach Eingang dieses
Schreibens rückgängig machen und die Pfändungs- und Einzugsverfügung
nicht aufheben, ergeht beim zuständigen Gericht in den Haag eine Anzeige.
Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen. Meine Rechte als Bürger
in völkerrechtlicher Hinsicht wurden jedoch durch Sie in erheblichem Maße
mißachtet.
Ich, xxx bin zurzeit noch Harz IV Empfänger, habe ein PKonto und versuche
auch mich wieder in beruflicher Hinsicht aufzubauen.
Wir befinden uns im Jahreswechsel, an dem ich bereits jetzt schon kein Geld
mehr besitze. Es wird mir entgegen der Düsseldorfer Tabelle das PKonto
gepfändet bzw. im Moment der Zugriff verweigert! So kann ich im jetzt
tatsächlich nichts einkaufen und habe an Silvester weder zu Essen noch zu
Trinken. Sie müssen zugeben, daß dies unmenschlichen Umständen
entspricht. Frohes 2014!
Deshalb bitte ich um die sofortige Einstellung Ihrer Maßnahme der
Pfändung, da es um das Überleben eines Menschen geht und dies auch aus
rechtlichen Gründen insbesondere respektive der völkerrechtlich tatsächlich
weiterhin existierenden Rechtslage für die BRD, also des noch bestehenden
Besatzerstatus
(Anhang
Bundesjustizministerium,
das
u.a.
vom
Finanzgericht Stuttgart bereits in einem anderen Fall durch einen Richter
verifiziert und bestätigt wurde), nicht zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
NSA:
Immer noch ein besetztes Land
Bei allen berechtigten Klagen gegen die NSA- Spionage
wird ignoriert, dass Deutschland immer noch keinen
Friedensvertrag mit den Alliierten hat, d.h. auch heute
noch ein besetztes Land im Kriegszustand unter
Waffenstillstand ist.
Dies verdanken wir der Weigerung des damaligen
Bundeskanzlers Helmut Kohl, der bei der
Wiedervereinigung die ausstehende Verfassung
verweigerte, die Voraussetzung für einen
Friedensvertrag war.
Wahrscheinlich war ihm das Ergebnis der dann zwingend
notwendige Volksabstimmung zu unsicher.
In diesem Fall wäre nämlich offenbar geworden, dass die
Bundesrepublik kein eigener Staat, sondern nur ein
Verwaltungskonstrukt gemäß der Haager
Landkriegsordnung ist, d.h. alle Deutschen sind auch
heute noch Bürger des Deutschen Reiches.
Nie als Verfassung gedacht.
Ebenso ist das Grundgesetz nur eine Rechtsvorschrift, die
die Besatzer gemäß den Forderungen der Haager
Landkriegsordnung installiert haben.
Das Grundgesetz war nie als Verfassung gedacht, wie
Carlo Schmid (SPD) als einer der Gründer damals
ausdrücklich betont hatte.
Paradoxerweise hat das Grundgesetz bei der
Wiedervereinigung seine Gültigkeit verloren, da der
damalige US Außenminister James Baker in der
Pariser Konferenz (17.6.1990) die Streichung des
räumlichen Geltungsbereich in Artikel 23 Grundgesetz
(GG) gefordert hat, was durch irgend ein Geschwurbel
über Europa ersetzt wurde.
Mit diesem fehlenden Geltungsbereich ist das
Grundgesetz aus juristischer Sicht sinnlos.
Bei der NSA- Affären stellt sich deshalb zunächst allein die
Frage, ob die noch heute für Deutschland wirksame
Haager Landkriegsordnung Spionage der Besatzer
zulässt.
Klaus J. Uttendorf, Mannheim