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15. Berliner Energietreff Gebots- und Zuschlagsverfahren Rechtsanwalt Toralf Baumann Berlin, 19. März 2015 Folie 1 Überblick Folie 2 Quelle: Begründung der FFAV Gebotstermine und Ausschreibungsvolumina 2015 2016 2017 1. April - 125 MW 100 MW 15. April 150 MW - - 1. August 150 MW 125 MW 100 MW 1. Dezember 200 MW 150 MW 100 MW Summe 500 MW 400 MW 300 MW Folie 3 Verfahrensablauf Bekanntmachung Gebotserstellung Gebotstermin Zuschlagsverfahren Internetseite BNetzA Gebotsmenge und Gebotswert Gebotsöffnung Zuschlag durch BNetzA 8 bis 6 Wochen vor Gebotstermin Standort und Flächenkategorie Registrierung Bekanntgabe der Zuschläge und Zuschlagswerte Höchstwert Aktuell: 11,29 Ct/kWh Nachweise Gebotsprüfung Formatvorgaben Erstsicherheit Mitteilung an nicht berücksichtigte Bieter Folie 4 Ausschluss Zulassung Inhalt der Bekanntmachung (§ 5 FFAV) » Gebotstermin (§ 3 Abs. 1 FFAV) » Ausschreibungsvolumen (§ 3 Abs. 1 FFAV) » Höchstwert (§ 8 FFAV) • • Darf vom Gebotswert nicht überschritten werden! Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung maßgeblicher anzulegender Wert für Photovoltaik auf Gebäuden bis 1 MW nach Degression (§§ 51 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. §§ 26 Abs. 3, 31 Abs. 1 bis 5 EEG 2014) » Formatvorgaben der BNetzA (§ 34 Abs. 1 FFAV) » Festlegungen der BNetzA für Gebotsabgabe und Zuschlagsverfahren (§ 35 FFAV) Folie 5 Bekanntmachung der ersten Ausschreibung (1) » Gebotstermin • 15. April 2015 » Ausschreibungsvolumen • 150 MW » Höchstwert • Folie 6 11,29 Cent/kWh Bekanntmachung der ersten Ausschreibung (2) » Formatvorgaben der BNetzA • • • • • • • • • Formular für die Gebotsabgabe Vollmachtsurkunde Formular zu den Anteilseignern Formblatt Standort Bürgschaftsformular Formular für die Gebotsrücknahme Formular für die Rückgabe eines Zuschlags Formular zum Tausch der Sicherheitsleistung Antrag zur Ausstellung einer Förderberechtigung » Keine Festlegungen der BNetzA Folie 7 Voraussetzungen für Teilnahme Bieterbezogen (§ 6 Abs. 1 FFAV) » Natürliche Personen » Rechtsfähige Personengesellschaften » Juristische Personen Folie 8 Gebotsbezogen (§ 6 Abs. 2 FFAV) » Gebotsmenge • Jeweils mindestens 100 kW und höchstens 10 MW » Mehrere Gebote von einem Bieter zulässig • Nummerierung der Gebote • Kennzeichnung der Nachweise zur Zuordnung zum jeweiligen Gebot Notwendige Gebotsangaben (§ 6 Abs. 3 FFAV) » Details zum Bieter und Bevollmächtigter » Gebotstermin » Gebotsmenge in kW ohne Nachkommastellen » Gebotswert in Ct/kWh mit zwei Nachkommastellen » Anlagenstandort und Freiflächenkategorie • • • • • Folie 9 Konversionsfläche Versiegelte Fläche Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ackerflächen in sog. benachteiligten Gebieten Notwendige Nachweise (§ 6 Abs. 4 FFAV) » Kopien von Beschlüssen zum B-Planungsstand • Aufstellungs- oder Änderungsbeschluss nach § 2 BauGB • Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB • Bebauungsplan i. S. des § 30 BauGB » Kopie eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster » Vollmachtsurkunde Folie 10 Erstsicherheit (§ 7 FFAV) » Zweck: Absicherung der Strafzahlungen an ÜNB » Höhe • 4 €/kW der Gebotsmenge • Halbierung bei fortgeschrittenem Projektstand › Offenlegungsbeschluss oder beschlossener B-Plan » Zeitpunkt und Ort: Bis zum Gebotstermin bei BNetzA » Form Folie 11 • Bankbürgschaft zugunsten des regelverantwortlichen ÜNB und Übergabe Bürgschaftserklärung an BNetzA • Geldbetrag auf Verwahrkonto der BNetzA Bedeutung des Gebotstermins » Spätester Zeitpunkt für Zugang der Gebote bei BNetzA » Gebotsrücknahme bis zum Gebotstermin zulässig • Eindeutige Rücknahmeerklärung • Schriftform • Formular der BNetzA » Bindefrist für die Gebote • Folie 12 Zwei Kalendermonate nach Gebotstermin Ausschluss von Geboten (§ 10 FFAV) Ermessensausschluss Zwingende Ausschlussgründe » Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nach § 6 FFAV » Gebotstermine 2015: Andere Fläche als • • • Konversionsfläche Versiegelte Fläche Seitenrandstreifen » Keine Erstsicherheit oder Gebührenzahlung » Überschreitung des Höchstwertes » Abweichungen von den Ausschreibungsbedingungen Folie 13 » Bei begründetem Verdacht fehlender Bieterplanung, wenn • • Standortdaten mit anderen aktuellen oder früheren bezuschlagten und nicht entwerteten Gebotsmengen übereinstimmen; am Standort bereits geförderte Freiflächenanlage errichtet ist. Ausschluss von Bietern (§ 11 FFAV) Ermessensausschluss Falsche Angaben oder Nachweise (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) Keine fristgemäße Hinterlegung der Zweitsicherheit Keine fristgemäße Beantragung oder Ablehnung der Förderberechtigung für mehrere Zuschläge Absprachen über Gebotswerte Zu aktueller oder einer vorangegangen Ausschreibung Folie 14 Bei mindestens zwei vorangegangenen Ausschreibungen Zuschlagsverfahren (§ 12 FFAV) Angebot übersteigt Nachfrage » Zuschlag auf alle Gebote in vollem Umfang Nachrückverfahren Nachfrage übersteigt Angebot » Zuschlag in der Reihenfolge der Gebotswerte • Niedrigsten Gebotswerte zuerst • Bis zur Zuschlagsgrenze › Ausschreibungsvolumen erreicht oder erstmals überschritten » Voraussetzung • Mehr als 30 MW erloschene Zuschlagsmenge mangels fristgerechter Zweitsicherheit » Teilnehmer • Alle zugelassenen Gebote ohne Zuschlag » Ausschreibungsvolumen • Erloschene Zuschlagsmenge Folie 15 • Gebote mit demselben Gebotswert › Vorrang des Gebots mit der geringeren Gebotsmenge › Bei derselben Gebotsmenge: Losentscheid Zuschlagswert (§ 13 FFAV) Einheitspreisverfahren Gebotspreisverfahren • „Jeder bekommt, was er geboten hat“ » Test in den Ausschreibungsrunden August und Dezember 2015 • Zuschlagswert = Gebotswert » Einheitlicher Zuschlagswert » Derzeit: Grundsatz » Vor- und Nachteile • Kalkulatorische Sicherheit und einfach • Strategisches Bieterverhalten » Festlegungskompetenz der BNetzA • Folie 16 Einheitspreisverfahren für 2016 und 2017 • Zugelassene Gebotsmenge überschreitet Ausschreibungsvolumen nicht: › Zuschlagswert = Höchstwert • Zugelassene Gebotsmenge überschreitet Ausschreibungsvolumen: › Zuschlagswert = höchster zugeschlagener Gebotswert Registrierung, Mitteilung und Bekanntgabe » Registrierung der Zuschläge und Zuschlagswerte • Durch BNetzA » Bekanntgabe der Zuschläge und Zuschlagswerte • • Bekanntmachung auf der Internetseite der BNetzA Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe › Eine Woche nach Bekanntmachung » Mitteilung an nichtberücksichtigte Bieter durch BNetzA • • • • Folie 17 Ausschluss von Geboten Ausschluss von Bietern Keinen Zuschlag Unverzüglich mit Gründen Rechtsschutz (1) » Ausschluss der negativen Konkurrentenbeschwerde • Kein Rechtsbehelf auf Unterlassen der Begünstigung des Mitbewerbers oder auf eigene Begünstigung unter Aufhebung der Begünstigung des Mitbewerbers • Zuschläge und Förderberechtigungen haben Bestand » Zulassung der positiven Konkurrentenbeschwerde Folie 18 • Verpflichtungsbeschwerde auf Erteilung eines zusätzlichen Zuschlags • Bei Erfolg Verringerung des nächsten Ausschreibungsvolumens Rechtsschutz (2) » Rechtsweg Folie 19 • Sonderzuweisung über § 85 Abs. 4 EEG 2014 › Verweis auf die regulierungsrechtlichen Vorschriften des EnWG › Zuständiges Gericht: § 75 Abs. 4 EnWG – OLG Düsseldorf • Beschwerdefrist: einen Monat – ab wann? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit SCHOLTKA & PARTNER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Rechtsanwalt Toralf Baumann Meinekestraße 4 D - 10719 Berlin Tel: (49) 30 – 50 96 95 - 0 Fax: (49) 30 – 50 96 95 - 77 E-Mail: [email protected] Internet: www.scholtka-partner.de Folie 20