- Am Schwelmer Tor
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Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Herzlich Willkommen im Pflegezentrum „Am Schwelmer Tor“ Leitfaden für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer (nach dem Betreuungsgesetz) Vorwort Sehr geehrte Bewohnerin! Sehr geehrter Bewohner! Sehr geehrte Angehörige und Betreuer! Für Sie beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der mit vielen Veränderungen, Belastungen und Unsicherheiten verbunden ist. Wir wollen Ihnen vor dem Hintergrund dieses Neuen einen möglichst guten Start bieten und für Ihre Zufriedenheit sorgen. Daher ist dieser Leitfaden entwickelt worden auch mit der Absicht, ihn regelmäßig fortzuschreiben, da der Heimaufenthalt ein komplexes Thema ist, das alle Beteiligten stark fordert. Viele Informationen, die mündlich weitergegeben werden, verlieren sich ohne böse Absicht, obwohl diese Informationen vielleicht später wichtig werden. Um diesem Problem zu begegnen, haben wir einen Leitfaden zusammengestellt, der Ihnen den eigenen Aufenthalt oder den Ihrer Angehörigen hier im Pflegezentrum „Am Schwelmer Tor“ erleichtern soll. Diese Handreichung ist auch der Ausdruck unseres diakonischen Auftrages, den wir wie folgt skizzieren wollen. Unser Denken und Handeln muss sich immer nach den Maßstäben der Bibel richten, auch wenn wir als Menschen diesem Anspruch oft nicht gerecht werden können. Wir wissen uns angenommen und geliebt von Gott und wollen das weitergeben an die, die uns anvertraut sind. Unter diesen Vorzeichen sind auch die folgenden Ausführungen zu lesen, die trotz aller rechtlichen Aspekte diakonische Maßstäbe nie außer Acht lassen wollen. Mit freundlichen Grüßen Ihre gez. Katja Willmann Einrichtungsleitung Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 1 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Verwaltung / rechtliche Aspekte des Heimaufenthaltes Heimvertrag / Papiere zur Heimaufnahme Der schriftliche Heimvertrag wird abgeschlossen, da das den Vorgaben des Wohnund Teilhabegesetzes entspricht. Der Vertragstext basiert auf den Empfehlungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Das stellt sicher, dass keine Verstöße gegen das AGB-Gesetz enthalten sind. Der Heimaufenthalt hat mit vielen Unterlagen zu tun. Um diese für Sie oft lästige Bearbeitung zu vereinfachen, nehmen Sie bitte unsere Beratung in Anspruch und legen Sie uns vor dem Einzug folgende Unterlagen vor: - ausgefüllter Anmelde – und Arztbogen Kopie der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsurkunde (falls vorhanden) Patientenverfügung (falls vorhanden) Am Tage des Einzuges sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: - Personalausweis Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden ) Krankenversichertenkarte Befreiungsausweis (falls vorhanden) Kopie des letzten Rentenbescheides Kopien des letzten Schriftwechsels mit der Pflegekasse Bescheinigung des MDK (Pflegestufe). Rezeptbearbeitung – Befreiung, Zuzahlung bei Privatrezepten etc. Die Rezeptgebührenbefreiung war in der Vergangenheit immer wieder ein Problem und hat oftmals zu vermeidbaren Missverständnissen geführt. Um diesen Missverständnissen vorzubeugen, ist aus unserer Sicht folgendes Verfahren notwendig: - Als Selbstzahler beantragen Sie bei der zuständigen Krankenkasse die Befreiung von den Rezeptgebühren. Nur Sie als Angehörige bzw. Betroffene/r haben die notwendigen Informationen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Befreiungsausweis nur befristet gilt. Rechtzeitig vor dem Ablaufdatum muss daher von Ihnen eine Verlängerung beantragt werden. - Als Sozialhilfeempfänger läuft alles, wenn Sie es wünschen, über unsere Verwaltung und das Sozialamt ab. Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 2 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Die Erstattung von Rezeptgebühren bei Bagatellemedizin ist ebenso ein leidiges Thema, das oft von Missverständnissen geprägt ist. Grundsätzlich ist es so, dass die Mitarbeitenden der Pflege bei dem behandelnden Arzt die notwendigen Medikamente anfordern. Der Arzt entscheidet dann nach eigener Einschätzung, ob das angeforderte Medikament medizinisch notwendig ist und somit als erstattungsfähig verschrieben werden muss, oder als Bagatellemedizin zu beachten ist. Während bei einer medizinischen Notwendigkeit die Kasse für das Medikament aufkommt, hat der Patient die Kosten selber zu tragen, sofern es sich um Bagatellemedizin oder nicht notwendige Verschreibungen („Privatrezepte“) handelt. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie ein Medikament verordnet wird. Sinnvoll ist es also, sich bei Unstimmigkeiten mit dem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen. Da die Kosten für „Privatrezepte“ aber nicht unerheblich sind, werden die „Taschengeldkonten“ der Bewohner/Innen oft stark belastet. Für Sozialhilfeempfänger/Innen nimmt dies zum Teil Ausmaße an, die deren Leistungsfähigkeit arg herabsetzen. Rentenbescheide Wir erinnern Sie daran, dass die Renten in der Regel am 01.07. eines jeden Jahres angepasst werden. Das hat Auswirkungen auf unser Abrechnungsverfahren. Um fehlerhafte Rechnungen für Sozialhilfeempfänger zu vermeiden, benötigen wir von Ihnen dringend Kopien der jeweils aktuellen Rentenbescheide. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns auf diesem Wege schon recht herzlich. Taschengeld- oder Barbetragskonten (genannt TG – oder BB-Konten) Viele Bewohner/Innen benötigen Kleinigkeiten, bei deren Beschaffung wir gerne behilflich sind. Um die Abrechnung für Sie zu erleichtern, führen wir in treuhänderischer Weise persönlich die Konten, auf die entweder die „Taschengelder“ (vom Sozialamt) und Kindererziehungsleistungen (als Teile der Rente), oder selbstgewählte Beträge (bei den sogenannten Selbstzahlern) eingezahlt werden. Das Führen des Barbetragskontos, als zusätzliche Serviceleistung, ist für Sie sehr praktisch. Ob es sich um Friseurleistungen, Fußpflege, Medikamentenzuzahlungen oder sonstige Einkäufe handelt, diese Beträge werden dann vom Barbetragskonto bezahlt. Die jeweiligen Abrechnungen erfolgen in der Regel am Monatsende durch unsere Verwaltung und werden dort verbucht. Die Bewohner/Innen werden dadurch nicht mit Einzelzahlungen belästigt. Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 3 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Das Barbetragskonto sollte in der Regel eine Mindesteinlage in Höhe von 100.- Euro aufweisen. Sollte Ihre Einlage erheblich die Mindesteinlage unterschreiten, bekommen Sie mündlich / schriftlich von uns Bescheid, damit das Barbetragskonto wieder auf die Mindesteinlage aufgestockt wird. Dieses kann sowohl als Bareinzahlung oder als Überweisung erfolgen. Empfänger: Bank: Kontonummer : Bankleitzahl : Verwendungszweck: Wiedenhof gGmbH Pflegezentrum „Am Schwelmer Tor“ KD-Bank e.lt.Dortmund 1010394097 35060190 Unbedingt den Namen des Bewohners eintragen Zahlung der Heimkosten Die Heimkosten sind laut Vertrag im Voraus zu entrichten. Die Kosten sind vom Bewohner/In zu tragen. Für Selbstzahler wird bei Einzug eine Abschlagszahlung bemessen (31 Tagessätze der bei Einzug gültigen Pflegestufe). Die tatsächliche Heimkostenrechnung wird im Folgemonat berechnet. Die Abschlagszahlung bleibt während des Heimaufenthaltes gleich und wird nicht angepasst. Bei Auszug oder Beendigung des Vertrages wird die Abschlagszahlung mit dem letzten Monat verrechnet und ein eventueller Überschuss ausgezahlt. Für Sozialhilfeempfänger ist das Sozialamt zuständig. Für diese Bewohner/Innen ist keine Abschlagszahlung vorgesehen. Entgelthöhe / Pflegestufe – Pflegekasse / Höherstufungsanträge Gültigkeit haben immer die aktuellen Heimentgelte, die den Bewohner/Innen bzw. gesetzlichen Vertretern mitgeteilt werden. Die in Verträgen stehenden Entgelte sind in der Regel die zur Zeit der Aufnahme gültigen. Sofern sich die Höhe ändern muss (z.B. aufgrund von Tariferhöhungen etc.), kündigen wir die alten Heimentgelte und geben die neuen Entgelte bekannt. Diese Entgelte werden in Pflegesatzverhandlungen zwischen den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern und uns genehmigt. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass in der Regel immer eine Abhängigkeit und ein Zusammenhang zwischen der Pflegestufe, der Pflegeklasse und der Höhe des Heimentgeltes bestehen. Das bedeutet, dass sich bei steigendem Pflegebedarf ein höherer Kostenaufwand ergibt, der eine Höherstufung als notwendigen Vorgang nach sich zieht, der sich an den Pflegebedarf orientiert. Als Pflegebedarf ist der angenommene (fiktive) Aufwand gemeint, der von einer Laienpflegekraft zu leisten wäre, um die betroffene Person angemessen, d.h. ausreichend zu pflegen. Bei Veränderungen, die Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 4 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung sich auf den derzeitigen Pflegebedarf beziehen, leiten wir Höherstufungsanträge an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter. Bei den Antragsstellungen sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Pflegewohngeld Die Gewährung von Pflegewohngeld (PWG) erfolgt aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung. Damit es bezogen werden kann, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und es muss mindestens die Pflegestufe I gegeben sein. Um die finanzielle Unterstützung des PWG zu erhalten, ist es allerdings notwendig, die Einkunftssituation der Bewohnerin / des Bewohners offen zu legen. Diese Offenlegung erfolgt in der Regel über das Pflegezentrum „Am Schwelmer Tor“ und die Unterlagen werden von uns an die PWG-Stelle beim Sozialamt weitergeleitet. Bei der Beantragung von PWG werden lediglich die Einkünfte berücksichtigt. Trotzdem wird über das Offenlegen der Einkünfte natürlich auch ein Rückschluss auf Vermögenswerte möglich. Das sollte von Ihnen unbedingt im Blick auf zukünftigen Sozialhilfebedarf bei der Beantragung berücksichtigt werden. Wichtig ist für uns, dass Sie uns mitteilen, wenn Sie die Beantragung von Pflegewohngeld nicht wünschen! Bei später notwendiger Sozialhilfe kann der nicht gestellte PWG-Antrag jedoch auch von Nachteil sein, da die Betroffene über den nicht gestellten Antrag versäumt hat, das Vermögen zu schützen. Detailliertere Fragen Ihrerseits können beim zuständigen Sozialamt geklärt werden. Sozialhilfeantrag Warum ist er notwendig? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Was bedeutet Unterhaltsverpflichtung? Ein Sozialhilfeantrag sollte vor der Heimaufnahme gestellt werden, wenn durch das laufende Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte, etc.) und das Pflegewohngeld die Heimkosten und ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung („Taschengeld“) nicht gedeckt sind und eigenes Vermögen nicht vorhanden ist. Beispiel: Kosten : Einkünfte : Pflegestufe II „Taschengeld“ 3637,23 Euro 100,00 Euro Gesamt 3737,23 Euro Pflegekasse Rente Pflegewohngeld 1279,00 Euro 800.00 Euro 558,47 Euro Gesamt Differenz / Fehlbetrag Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam 2637,47 Euro 1099,76 Euro Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 5 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung An Vermögen sind 2600.- Euro vorhanden, das von der zuständigen Stelle als sogenanntes Schonvermögen angesehen wird. Zur Deckung der Heimkosten muss ein Sozialhilfeantrag gestellt werden. Nachdem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) sind Verwandte ersten Grades in der Regel einander zum Unterhalt verpflichtet, d.h. Töchter und Söhne können unter Berücksichtigung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Unterhalt ihrer Eltern oder eines Elternteils herangezogen werden. Auch Vermögensübertragungen, z.B. durch Schenkungen, finden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach der Schenkung Berücksichtigung bei der Prüfung der Unterhaltsverpflichtung. Rechtliche Stellvertretung ( Vollmacht bzw. Betreuung ) Der mit dem Umzug ins Heim verbundene Regelungsbedarf (z.B.: Finanzierung, Wohnungsauflösung, Gesundheitsfürsorge, etc.)und die vielschichtigen Krankheitsbilder führten oftmals dazu, dass Fragen zur rechtlichen Stellvertretung künftiger Bewohnerinnen und Bewohner geklärt werden müssen. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir, auch diesen Aspekt vor Heimeinzug zu klären. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Eine Vollmacht oder eine Betreuung. Die Vollmacht Eine vollmachtliche Regelung ist immer dann anzustreben, wenn eine zu bevollmächtigende Person vorhanden ist und wenn an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers keine Zweifel bestehen. Ein entsprechender Vordruck liegt dieser Infomappe bei. Die Betreuung Unter einer Betreuung versteht man eine vom Amtsgericht angeordnete, rechtliche Stellvertretung. Dies kann eine Person Ihres Vertrauens sein, oder ein amtlich bestellter Betreuer. Die Betreuung wird immer dann notwendig, wenn: a) Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bestehen oder b) Niemand für eine rechtliche Stellvertretung per Vollmacht zur Verfügung steht und c) ein Regelbedarf besteht. Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 6 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Der Pflegebereich Das Pflegeleitbild Unser Pflegeleitbild ist die Grundlage für das pflegerische Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es dient als Orientierungshilfe für alle angrenzenden Arbeitsbereiche, sowie für Bewohnerinnen und Bewohner, den Angehörigen und den Betreuern. Unser Pflegeleitbild trifft Aussagen zum pflegerischen Handeln und zum Menschenbild. • Wir achten die Würde jedes Menschen. • Wir respektieren, dass Anfang, Mitte und Ende des Lebens in Gottes Hand liegen. • Wir achten und wertschätzen jede Bewohnerin und jeden Bewohner. Wir pflegen und betreuen, stärken und fördern alte Menschen. • Wir begleiten und beraten Menschen in allen Lebenslagen. • Im Vordergrund steht eine ganzheitliche und aktivierende Pflege, eingebunden in mitmenschliche Nähe und fachliche Kompetenz. • Um unseren eigenen Ansprüchen und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, bedienen wir uns der Methode des fördernden Pflegeprozesses, der geplant und zielgerecht in Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren persönlichen Bezugspersonen gestaltet wird. Zur Umsetzung unseres Pflegeverständnisses nutzen wir das Modell der ganzheitlichen, rehabilitierenden und erhaltenden Prozesspflege nach Frau Prof. Monika Krohwinkel. Das Pflegesystem Wir lehnen uns an das Pflegesystem der Bezugspflege an. Im Rahmen unseres Bezugspflegesystems ist eine Bezugspflegefachkraft bzw. eine Bezugspflegekraft jeweils mit unterschiedlichen Aufgaben für eine Gruppe von 10-11 Bewohnerinnen und Bewohnern zuständig. Die Zuordnung ist aus der Pflegedokumentation und der Stecktafel (Einsatzplanung) zu ersehen. Die Wohnbereichsleitungen übernehmen die Vertretung der Bezugspflegefachkräfte bei längerer Abwesenheit. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie in der Pflege feste, verantwortliche Ansprechpartner haben, die Ihnen umfassende Auskunft geben können. Wir arbeiten mit einer standardisierten Pflegedokumentation, die der Aufzeichnung aller pflegerelevanten Informationen dient. Das im Pflegezentrum „Am Schwelmer Tor“ angewandte Pflegedokumentationssystem ist aufgebaut auf das zugrunde Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 7 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung gelegte Pflegemodell und bildet den Pflegeprozess nach den „AEDLs“ (Aktivitäten des täglichen Lebens und existentielle Lebenserfahrungen) ab. Die Pflegedokumentation bildet die Arbeitsgrundlage für alle an der Pflege, Betreuung und medizinischen Versorgung beteiligten Personen (examinierte Pflegekräfte, PflegehelferInnen/Hilfskräfte, Ärzte und Therapeuten). Die Pflegedokumentation stellt auf die Probleme, Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner ab. Die Pflegedokumentation dient auch als lückenloser Leistungsnachweis für die Kostenträger. Hauswirtschaft Ausstattung der Zimmer Alle 80 Zimmer sind Einzelzimmer und verfügen über ein eigenes Bad (mit WC und Dusche). Es gibt in der gesamten Einrichtung 14 Einzelzimmer wo sich jeweils zwei Zimmer ein Bad teilen. Zur Ausstattung gehören ein Pflegebett, ein Nachttisch, ein (teilweise eingebauter) Kleiderschrank, ein Tisch, zwei Stühle und ein Fernseher mit integriertem DVD-Spieler. Selbstverständlich können Sie alle Möbel (bis auf die pflegerisch notwendigen) durch eigene ergänzen oder ersetzen. Bei der Einrichtung des Zimmers ist unser Haustechniker gerne behilflich, wir bitten nur um rechtzeitige, vorherige Absprache. Um den Einzug für Sie oder Ihren Angehörigen zu erleichtern, empfehlen wir, das Zimmer schon vorher mit persönlichen Dingen einzurichten. Den Bewohnern steht zusätzlich in jeder Wohngruppe ein Tagesraum zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Ist ein Telefonanschluß gewünscht, können Sie diesen bei der Telekom beantragen. Ein Neuanschluß kostet z.Zt. 60 €, in Zimmern, die bereits einen Telefonanschluß haben, können Sie diesen für den Preis von z.Zt. 30 € freischalten lassen. Auch Internet ist möglich, anmelden über einen Anbieter Ihrer Wahl. Die Kosten müssen von Ihnen selbst übernommen werden Jedes Zimmer ist mit einer modernen Rufanlage ausgestattet, über die Sie jeder Zeit Hilfe in Anspruch nehmen können. Wünschen Sie einen Notruftaster (der am Handgelenk getragen wird) um sich an jeder Stelle ihres Zimmers und Bades bemerkbar machen zu können, dann können Sie diesen für ca.280€ käuflich erwerben. Essensversorgung Unser Speise- und Getränkeangebot soll Ihnen Freude machen und Ihnen schmecken. Es ist altersgerecht, ausgewogen und vielseitig. Beim Einzug haben sie die Möglichkeit, spezielle Wünsche zu äußern. Wir bemühen uns, diese zu realisieren. Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 8 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Zum Mittagessen stehen zwei Gerichte zur Auswahl, deren Komponenten Sie nach Wunsch beliebig zusammenstellen können. Nach ärztlicher Verordnung und pflegerischer Notwendigkeit bieten wir auch Sonderkostformen, wie Diät- oder Schonkost an. Bei diätischer oder ärztlicher Verordnung erhalten Sie eine Zwischenmahlzeit, die den Erfordernissen entsprechend, pünktlich gegeben wird. Zu allen Mahlzeiten werden Getränke gereicht. In Ihrem Zimmer befinden sich Getränke zur freien Verfügung, die täglich aufgefüllt werden. In jedem Wohnbereich stehen zusätzlich noch Saftautomaten, auf die Sie jederzeit zugreifen können. Sie können Ihre Mahlzeiten wahlweise auf Ihrem Zimmer, im Gemeinschaftsraum der Wohnebene oder in der Cafeteria einnehmen: Frühstück: Mittagessen: Nachmittagskaffee: Abendessen: 8.00 - 9.30 Uhr 12.00 - 13.00 Uhr ab 14.30 - 15.00 Uhr 18.00 - 19.00 Uhr Der Speiseplan für die gesamte Woche hängt auf allen Etagen aus. Anregungen und besondere Wünsche werden gerne entgegengenommen und an die Küche weitergeleitet. Gäste können an den Mahlzeiten teilnehmen. Die Kosten können in der Verwaltung erfragt werden. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung. Für private Feiern steht ein separater Raum zur Verfügung, nach Absprache erhalten Sie ein erweitertes Serviceangebot. Wäscheversorgung Der Wäschebedarf in einer stationären Einrichtung ist höher als im Privatbereich. Um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten, empfehlen wir einen Wäschebestand für mindestens 7 Tage der wie folgt aussehen könnte: • • • • • • • • • • Unterwäsche (14 Schlüpfer und 14 Hemden) Strümpfe (14 Paar) Nachthemden / Pyjama (14 Stück) BH Leibchen u.ä. Bademantel Hausschuhe (wenn möglich fest sitzende Hausschuhe – Sturzgefahr) Oberbekleidung normale Schuhe Toilettenartikel Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: Seite: 1.4 9 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt benötigen Sie einen kleinen Koffer bzw. eine Reisetasche, eigene Handtücher und Waschlappen. Frottee- und Bettwäsche wird auf Wunsch vom Haus gestellt. Das Kennzeichnen der Wäsche wird empfohlen und kann bei Aufnahme individuell abgestimmt werden. Über die eingebrachten Wertgegenstände wird eine Liste gefertigt. Falls noch Teile zu einem späteren Zeitpunkt mitgebracht werden, bitten wir Sie, diese bei der Wohnbereichsleitung abzugeben und aufzulisten. Wir möchten darauf hinweisen, dass es Ihnen überlassen bleibt, eine Sachversicherung abzuschließen. Die Reinigung Ihrer Kleidung erfolgt in der hauseigenen Wäscherei. Wir möchten darauf hinweisen, dass nur Kleidung in unsere Wäscherei gelangen darf, die aus robusten und unempfindlichen Materialien besteht, trocknergeeignet und pflegeleicht, d.h. bei mindestens 30° C im normalem Waschprogramm (ohne Schonwaschgang bzw. Handwäsche) waschbar ist. Das Reinigen Ihrer Kleidung aus empfindlichen Materialien, wie Wolle, Seide u.ä. oder durch eine chemischen Reinigung, muss von Ihnen oder ihren Angehörigen selbst geregelt werden. Die zu reinigende Wäsche gelangt täglich von den Wohnbereichen in die Wäscherei. Die saubere Kleidung wird in die Zimmer zurückgebracht und auf Wunsch auch in die Schränke eingeräumt. Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: 1.4 Seite: 10 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Soziale Betreuung und Beratung Die soziale Betreuung in unserer Einrichtung bildet ein Bindeglied zwischen den Bewohnerinnen und den Bewohnern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Angehörigen, sowie der Einrichtungsleitung. Die Aufgaben der sozialen Betreuung umfassen Beratung, Betreuung und Tagesgestaltung der Bewohner/Innen mit dem Ziel, die mit der Pflegebedürftigkeit verbundenen Belastungen und Defizite abzumildern und die Bewohner/Innen in unsere Heimgemeinschaft zu integrieren. Mit Ihrer Zustimmung möchten wir daher gerne auch monatlich, telefonisch, Ihre Angehörigen und/oder Betreuer über Aktuelles aus Ihrem Heimalltag informieren. Einzelbetreuung Die Einzelbetreuung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Problemen der Bewohnerin / des Bewohners. Angebote der Einzelbetreuung sind: Hilfestellung bei Heimeinzug und Einleben Methodische Einzel- und Beratungsgespräche Psycho- Soziale Betreuung Spaziergänge Funktionelle Ergotherapie Snoezelen Besuchs-/Therapiestunden mit Einsatz des Therapiebegleithundes „Hamlet“ Gruppenarbeit Die Gruppenangebote richten sich an alle Bewohnerinnen/Bewohner unserer Einrichtung. Hierbei handelt es sich um offene, auf die Interessen und Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner bezogene, tagesstrukturierende Angebote. Die Gruppenangebote sollen die Kontakte und Kommunikation untereinander fördern und die Integration in unsere Einrichtung ermöglichen. Folgende Gruppen bieten wir in unserem Hause an: Tagesgruppen (wer möchte kann hier in Gesellschaft den Tag verbringen) Gesprächskreise (erzählen Sie doch mal...) Gedächtnistraining/ Denksport (wir helfen Ihnen die „grauen Zellen“ auf Trab zu halten) Singen („wo man singt da lass dich ruhig nieder“.. egal ob schief oder gerade) Sitzgymnastik („wer rastet der rostet“) Kegeln (alle Neune oder einen Pudel?) Bingo (hier gibt’s was zu gewinnen) Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: 1.4 Seite: 11 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung - - - Vorlese-/Zeitungsgruppe (so bleibt man auf dem Laufenden) Handwerk (wer möchte kann hier kreativ werden) Spielerunden (Skat, Mühle, Dame oder doch „Mensch ärgere Dich nicht?) Hundestunde (ein schwarzer Hund- hier dreht sich alles um Hamlet!) Andachten und Gottesdienst (evangelisch und katholisch) „Kaffee Muckefuck“ (ein guter Treffpunkt, auch für Angehörige und Besucher) Projekt „Alt trifft Jung“ (wie ist die „Jugend“ denn wirklich.. hier können Sie es erfahren) Monatsgeburtstag (wir feiern nicht den Monat, sondern die „Geburtstagskinder“ die im selben Geburtstag hatten) In unserer Wohngruppe „Blumenweg“ und für alle an demenziellen Erkrankungen leidende Bewohnerinnen und Bewohner, bieten wir zusätzlich angepasste Einzelund Gruppenaktivitäten an. Ausflüge und Kulturelle Veranstaltungen Bewohnerausflüge finden mehrmals im Jahr statt. Durch eine enge Betreuung durch die Mitarbeitenden, wird die Teilnahme für alle Interessierten möglich gemacht. Besonders Ausflüge in die nähere Umgebung (mit kurzen Anfahrtszeiten) oder zu bekannten Orten, z.B. „Schloß Burg“, Eschbachtalsperre, Brückenpark, verschiedene Zoos, sind beliebte Ziele und werden im Jahresverlauf angefahren. Kulturelle Veranstaltungen in unserer Umgebung, z. B. der Remscheider Orgelsommer oder die „Woche von und mit der älteren Generation“, nehmen wir zum Anlass, Sie auch außerhalb des Hauses mit „Kultur zu versorgen“. Mit Unterstützung eines Beförderungsunternehmens wird die Teilnahme an diesen Veranstaltungen auch den Bewohnerinnen und Bewohnern möglich gemacht, die auf das Hilfsmittel Rollstuhl angewiesen sind. Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: 1.4 Seite: 12 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat Die Bewohner vertreten ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebes der Betreuungseinrichtungen wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung. Zum Mitglied eines Beirates kann gewählt werden, wer in der Betreuungseinrichtung wohnt, aber auch Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen, etwa Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen oder Behindertenorganisationen. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Der Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat trifft sich regelmäßig zur monatlichen Sitzung und bespricht dort die Belange des Hauses. Bei Bedarf wird die Einrichtungsleitung zu diesen Gesprächen eingeladen, um aktuelle Informationen weiterzugeben. Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: 1.4 Seite: 13 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Qualitätsmanagement In der heutigen Zeit stellen sich für soziale Einrichtungen – so auch für den Bereich der stationären Altenhilfe – immer neue Herausforderungen. Im Zentrum dieser Herausforderungen steht die alles entscheidende Frage nach der Qualität der geleisteten Arbeit in der Einrichtung. Diese Qualität betrachten wir unter vier Gesichtspunkten: 1. Menschlichkeit Darunter verstehen wir gelebte Diakonie. Hierin liegt unsere besondere Stärke. Bei aller definierter Leistungserbringung muss Raum für das „Menschliche“ bleiben. Der Mensch als Ebenbild Gottes und der ihm gebührende Respekt ist unser zentrales Anliegen. Menschlichkeit ist die gemeinsame Basis in all unserem Handeln und in der Begegnung. 2. Professionalität Ihre Bedeutung liegt darin, dass wir unsere Arbeit mittels Qualitätskriterien überprüfbar machen und allen MitarbeiterInnen die bestehenden Qualitätsstandards als Arbeitsgrundlage verpflichtet sind. Gerade die Besonderheit der „Dienstleistung Pflege“ verlangt danach, dass wir unser Handeln stets auf Qualität hinterfragen und kontinuierlich weiter verbessern. Der Einrichtung ist die Qualifizierung und Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen und Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen. Die reibungslose Zusammenarbeit aller Bereiche zum Wohle und im Interesse der Bewohner/Innen ist ein weiterer Kernpunkt von Professionalität. 3. Wirtschaftlichkeit Sie ist notwendig, um das langfristige (Über) Leben einer Einrichtung zu sichern. Nur auf einer gesunden, betriebswirtschaftlichen Basis kann Raum für besondere Leistungen eingeräumt werden. Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass wir unsere Ressourcen und Arbeitsmittel ökonomisch und nachhaltig einsetzen. 4. Gesellschaftliche Verantwortung Als diakonische Einrichtung haben wir eine gesellschaftspolitische Verantwortung, d.h. der Mensch mit seinen „ Nöten “ ist in unserem Blickfeld. Bestimmend ist dabei das christliche Menschenbild und die Achtung vor der Würde jedes Menschen. Leitung, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dieser Aufgabe verpflichtet. . Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: 1.4 Seite: 14 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann Pflegezentrum „Schwelmer Tor“ 0.6 Geltungsbereich: gesamte Einrichtung Qualitätshandbuch Infomappe - Grundlagen der Einrichtung Um unseren selbstgesetzten Zielen gerecht zu werden, haben wir ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem entwickelt, welches alle am Pflegeprozess beteiligten Personen mit einschließt. Dieses bewirkt eine ständige Kontrolle, Verbesserung und Weiterentwicklung der Arbeit in unserer Einrichtung unter möglichst großer Mitwirkung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörigen, Gästen und den Mitarbeitenden. Daher möchten wir Sie bitten, Ihre Anregungen, Lob und selbstverständlich auch Kritik persönlich, telefonisch oder schriftlich uns mitzuteilen, damit wir auch in Zukunft Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung gewährleisten können. Mit freundlichen Grüßen Ihre Katja Willmann Einrichtungsleitung Datum: Unterschrift: BearbeiterInnen: 19.01.2012 Leitungsteam Geprüft: 23.01.2012 PDL Änderungsstand: 1.4 Seite: 15 von 15 Freigegeben: 26.01.2012 Gez. K.Willmann