Jugendrahmenordnung - Segelclub Wassenberg Roermond e.V.
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Jugendrahmenordnung - Segelclub Wassenberg Roermond e.V.
JUGENDRAHMENORDNUNG SEGELCLUB WASSENBERG – ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend § 1 Mitgliedschaft Mitglieder der Jugendabteilung sind alle weiblichen und männlichen Vereinsjugendlichen bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung. § 2 Aufgaben Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem: a) Förderung und Pflege des Sports und der Gemeinschaft b) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen c) Pflege der internationalen Verständigung d) Ausbildung und Training zum Regattasegeln § 3 Organe Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich im Rahmen der bestehenden Ordnung und Satzung selbständig. Organe der Jugendabteilung des SWR sind: a) der Vereinsjugendtag b) der Vereinsjugendausschuss § 4 Vereinsjugendtag Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie bilden das oberste Organ der Jugendabteilung. Sie bestehen aus den Vereinsjugendlichen und den Mitgliedern des Vereinsjugendausschusses. Aufgaben des Vereinsjugendtages sind: a) Wahl und Entlastung des Vereinsjugendausschusses b) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses c) Entgegennahme der Berichte und der Abrechnungen des Vereinsjugendausschusses d) Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen und Veranstaltungen e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge f) Änderung der Jugendordnung Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.V. Manfred Peggen (1. Vorsitzender) Schlußweg 7, 41849 Wassenberg Tel.: +49 (02432) 4203 Mobil: +49 1622472727 E-Mail: [email protected] Homepage: segelclubwassenbergroermond.jimdo.com Seite 1 von 5 Kreissparkasse Heinsberg Konto Nr. 3800778 BLZ 31251220 IBAN: DE25 3125 1220 0003 8007 78 Raiffeisenbank Heinsberg Konto Nr. 2204216013 BLZ 37069412 IBAN: DE96 3706 9412 2204 2101 13 JUGENDRAHMENORDNUNG SEGELCLUB WASSENBERG – ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend Der ordentliche Vereinsjugendtag (Jugendversammlung) findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen vorher vom Jugendwart, im Verhinderungsfall vom stellv. Jugendwart unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge einberufen. Ist auch der stellv. Jugendwart verhindert, kann der Vereinsjugendtag auch vom Betreuer für Opti-Kinder einberufen werden. Unter Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages oder eines mit 50% der Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden. Der Jugendwart, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist Versammlungsleiter. Ist auch der stellv. Jugendwart verhindert, kann die Versammlung auch durch den Betreuer für Opti-Kinder geleitet werden. Zu Beginn einer Versammlung ist ein Schriftführer zu benennen. Über die Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass den Angehörigen des Vereinsjugendausschusses, dem Vorstand des SWR und auf Antrag jedem jugendlichen auszuhändigen ist. Die Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht übertragbare Stimme. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Abstimmungen zu Personen erfolgen geheim. Steht nur ei- ne Person zur Wahl, kann durch Handaufheben gewählt werden es sei denn, ein Stimmberechtigter beantragt die geheime Wahl. Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.V. Manfred Peggen (1. Vorsitzender) Schlußweg 7, 41849 Wassenberg Tel.: +49 (02432) 4203 Mobil: +49 1622472727 E-Mail: [email protected] Homepage: segelclubwassenbergroermond.jimdo.com Seite 2 von 5 Kreissparkasse Heinsberg Konto Nr. 3800778 BLZ 31251220 IBAN: DE25 3125 1220 0003 8007 78 Raiffeisenbank Heinsberg Konto Nr. 2204216013 BLZ 37069412 IBAN: DE96 3706 9412 2204 2101 13 JUGENDRAHMENORDNUNG SEGELCLUB WASSENBERG – ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend § 5 Vereinsjugendausschuss Der Vereinsjugendausschuss setzt sich zusammen aus: a) b) c) d) dem Jugendwart dem stellvertretenden Jugendwart dem Betreuer für Opti-Kinder dem/der Jugendobmann/Männer Jugendobmänner werden auf zwei Jahre vom Vereinsjugendtag gewählt. Jugendabteilungen mit weiblichen und männlichen Mitgliedern sollten je einen weiblichen und männlichen Jugendobmann (-sprecher) wählen lassen. (Bei ungefähr gleichem Mitgliederverhältnis.) Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden gemäß der Hauptsatzung des SWR von der Jugendversammlung auf vier Jahre gewählt und bedürfen der Bestätigung von 1/3 der Mitglieder der Jahreshauptversammlung. Der Betreuer für Opti-Kinder wird von der Jahreshauptversammlung des SWR auf vier Jahre gewählt. Die übrigen Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden durch den Vereinsjugendtag gewählt. Der Jugendwart, sein Stellvertreter und der Betreuer für Opti-Kinder sind Mitglieder des Vereinsvorstandes. Der Jugendwart vertritt die Interessen der Vereinsjugend. Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Jugendwart eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen. Bei den Sitzungen des Vereinsjugendausschusses führt der Jugendwart, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter den Vorsitz. Der Vereinsjugendausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.V. Manfred Peggen (1. Vorsitzender) Schlußweg 7, 41849 Wassenberg Tel.: +49 (02432) 4203 Mobil: +49 1622472727 E-Mail: [email protected] Homepage: segelclubwassenbergroermond.jimdo.com Seite 3 von 5 Kreissparkasse Heinsberg Konto Nr. 3800778 BLZ 31251220 IBAN: DE25 3125 1220 0003 8007 78 Raiffeisenbank Heinsberg Konto Nr. 2204216013 BLZ 37069412 IBAN: DE96 3706 9412 2204 2101 13 JUGENDRAHMENORDNUNG SEGELCLUB WASSENBERG – ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel. Seine Aufgaben erfüllt er im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendrahmenordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses. § 6 Änderung der Jugendrahmenordnung Änderungen der Jugendrahmenordnung können nur auf Vereinsjugendtagen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Mit der Einladung sind die Änderungsvorschläge bekanntzugeben. Effeld den 22.03.2015 Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.V. Manfred Peggen (1. Vorsitzender) Schlußweg 7, 41849 Wassenberg Tel.: +49 (02432) 4203 Mobil: +49 1622472727 E-Mail: [email protected] Homepage: segelclubwassenbergroermond.jimdo.com Seite 4 von 5 Kreissparkasse Heinsberg Konto Nr. 3800778 BLZ 31251220 IBAN: DE25 3125 1220 0003 8007 78 Raiffeisenbank Heinsberg Konto Nr. 2204216013 BLZ 37069412 IBAN: DE96 3706 9412 2204 2101 13 JUGENDRAHMENORDNUNG SEGELCLUB WASSENBERG – ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.V. Manfred Peggen (1. Vorsitzender) Schlußweg 7, 41849 Wassenberg Tel.: +49 (02432) 4203 Mobil: +49 1622472727 E-Mail: [email protected] Homepage: segelclubwassenbergroermond.jimdo.com Seite 5 von 5 Kreissparkasse Heinsberg Konto Nr. 3800778 BLZ 31251220 IBAN: DE25 3125 1220 0003 8007 78 Raiffeisenbank Heinsberg Konto Nr. 2204216013 BLZ 37069412 IBAN: DE96 3706 9412 2204 2101 13