Antrag auf Zulassung und Anrechnung von Prüfungsleistungen
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Antrag auf Zulassung und Anrechnung von Prüfungsleistungen
Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester u n d auf Anrechnung von Prüfungsleistungen für den Studiengang Humanmedizin (Staatsexamen) Bewerbungsfristen Sommersemester 15.12. bis 15.01. Wintersemester 01.06. bis 15.07. Eine Bewerbung zum Wintersemester 2015/16 ist nur ins 3., 5. oder 7. Fachsemester möglich! Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Immatrikulationsamt Postfach 2503 26111 Oldenburg Zutreffendes ist anzukreuzen oder auszufüllen ! 1. Bewerbernummer aus Online-Bewerbung (Pflichtfeld) www.uni-oldenburg.de/studium/bewerben-staatsexamen/ 2. Angaben zur Person ggf. Matrikelnummer Name, Vorname 3. Studiengang, für den Sie die Zulassung / Immatrikulation beantragen 3.1 Studienfach Fachsemester Humanmedizin (Staatsexamen) Hinweise zur Bewerbung Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: wenn • • • bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder bereits Studien- oder Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Kreditpunkten) erfolgen kann und ein Studienplatz für Humanmedizin zugewiesen werden kann. Aktuell Wintersemester 2015/16 – Bewerbung ins 3, 5. oder 7. Fachsemester möglich. Eine Bewerbung ins 1. Fachsemester ist nur über Hochschulstart möglich. Bitte schicken Sie uns keine Bewerbungsunterlagen! Wichtige Hinweise: Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg führt seit dem Wintersemester 2012/13 im Studiengang Humanmedizin einen Modellstudiengang durch (Info unter www.uni-oldenburg.de/medizin). Eventuell freie Studienplätze für höhere Semester können daher nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die bereit sind in den Modellstudiengang zu wechseln. Ein Wechsel wird in der Regel zu einer Verlängerung des Studiums um mindestens 1 – 2 Semester führen, da u. a. ein Einstieg in begonnene Module nicht möglich ist. 3.2 Bisheriges Studium Sind oder waren Sie bereits an der Universität Oldenburg oder an einer anderen Universität/Fachhochschule eingeschrieben? Wenn ja, bitte alle Studienzeiten aufführen: AntragZulassungAnrechnung_Humanmedizin (06/2015) ja nein Name und Ort der Hochschule 3.3 von - bis Studiengang Abschluss ja nein ja nein ja nein Prüfungsanspruch Haben Sie bereits eine Prüfung im beantragten Studiengang endgültig nicht bestanden? (ggf. Bescheinigung beifügen) nein (Prüfungsanspruch ist vorhanden) 4. ja (mindestens eine Prüfung wurde endgültig nicht bestanden) Beigefügte Unterlagen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.) als amtlich beglaubigte Kopie beifügen Ggf. Hochschulabschlusszeugnis als amtlich beglaubigte Kopie beifügen Immatrikulations- oder Exmatrikulationsbescheinigung/en (mit Angabe Hochschulsemester, Semesterzahl, Studienfach, Abschlussart) Bei EU-Bewerberinnen/Bewerbern und deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Vorbildungsnachweis: Deutschprüfungszeugnis Zeugnisse oder Bescheinigungen über Prüfungsleistungen Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes. (Falls dies zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, wird eine Nachreichfrist bis zum 31.08.2015 gewährt. Sollte dieser Termin von Ihnen nicht eingehalten werden können, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.) Sonstige Nachweise über Prüfungsleistungen 5. Erklärungen und eidesstattliche Versicherung 5.1 a) Ich versichere an Eides statt, dass ich weder ein derzeitiges noch ein früheres Studium verschwiegen habe. b) Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und richtig sind. c) Ich habe im beantragten Studiengang noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden. d) Ich weiß, dass falsche und verschwiegene Angaben zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren, bzw. nach ihrem späteren Bekanntwerden zum Unwirksamwerden der Zulassung, zum Widerruf der Immatrikulation bzw. zur Exmatrikulation führen. 6. Ort, Datum Unterschrift der Bewerberin / des Bewerbers Hinweise zur Anrechnung Bisher erbrachte Studienleistungen werden auf den Modellstudiengang nicht automatisch anerkannt sondern unterliegen einer Überprüfung und Anerkennungsentscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Hochschule. Dies gilt auch für Studienzeiten und Studienleistungen, die bereits durch ein Landesprüfungsamt für Humanmedizin anerkannt wurden. Bewerberinnen und Bewerber, die aus einem anderen Studiengang kommen oder im Ausland bereits Medizin studiert haben, stellen den Antrag auf Zulassung beim Immatrikulationsamt und wenden sich gleichzeitig an das Niedersächsische Landesprüfungsamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesprüfungsamt für Heilberufe, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel.: 0511/380-2590 (Herrn Geuke, weitere Telefonnummern auf der Homepage), https://www.aekn.de AntragZulassungAnrechnung_Humanmedizin (06/2015)