Dokumentenvorlage Vorlage GR

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Dokumentenvorlage Vorlage GR
Vorlage 2005
Soziales
Nr. 106 / 05
Geschäftszeichen: FB I, 33-2 Be
14. Juli 2005
VA
20.07.05
§
GR
27.07.05
§
4
ö
Beratung
ö
Beschluss
§
Thema
Grobkonzept des Allgemeinen Sozialen Dienstes ( ASD ) in Ostfildern
Beschlussantrag
Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Die im Stellenplan ausgewiesene
Personalkapazität des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird mit 225% beibehalten.
Die 50% Personalkapazität des nach § 12 Abs. 2 BAT der ARGE Nürtingen zugewiesenen
Kollegen wird gesondert ( kostenneutral ) ausgewiesen.
Bolay
Oberbürgermeister
H.-U. Steinhilber
Fachbereich I
-2Erläuterungen
Hartz IV führte zu Beginn des Jahres zu grundlegenden Änderungen in der Leistungsgewährung für Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger. Bei der bisherigen wirtschaftlichen Hilfe
kam es zu einem eindeutigen Schnitt durch den Wechsel der Zuständigkeit auf den Landkreis
( SGB XII – Nichterwerbsfähige ) und die ARGE Esslingen ( SGB II – Erwerbsfähige ).
Lediglich die Antragstellung nach SGB XII blieb als Pflichtaufgabe bei den Bürgermeisterämtern.
Nicht ganz so eindeutig ist die Situation für den Allgemeinen Sozialen Dienst ( ASD ) der
Stadt. Die Verwaltung hat sich bereits Ende des Jahres 2004 bemüht Szenarien zu entwickeln,
in denen die möglichen Entwicklungen bezüglich Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung
der Sozialen Dienste von ARGE, Kreis und Stadt durchgespielt wurden, um dem Gemeinderat
Mitte des Jahres 2005 entsprechende Vorschläge für den künftigen Zuschnitt des ASD machen zu können ( s. Anlage 1 ). In der Arbeitsgruppe aus FB I, FB II und den Zentralen Diensten bestand Einigkeit darüber, dass Szenario II „Örtliche Soziale Grundversorgung“, Grundlage für die weiteren Planungen sein sollte.
Tatsächlich sind die Diskussionen im Kreis zum jetzigen Zeitpunkt aber keinesfalls abgeschlossen, vielmehr wurde mit Kreissozialamt und ARGE vereinbart in verschiedenen Arbeitsgruppen bis Ende des Jahres Vorschläge für die künftige Kooperation zu entwickeln. Aus
diesem Grund erscheint es nun - insbesondere mit Blick auf den Stellenplan 2006 – notwendig, ein Grobkonzept vorzustellen, das bereits Bekanntes aufnimmt und trotzdem genügend
Spielraum für künftige Entwicklungen lässt.
Derzeitige Situation bei der Grundversorgung durch die Sozialen Dienste
Das Fallmanagement der ARGE übernimmt für Leistungsempfänger nach SGB II sozialarbeiterische Aufgaben. Allerdings wird die ARGE nur in Bezug auf den Hauhaltsvorstand tätig und
hier auch nur, um dessen Arbeitsfähigkeit ( wieder- ) herzustellen. Dieses Angebot für sogenannte Betreuungskunden ist zudem von den Personalkapazitäten limitiert. Nach Aussage
von Frau Käppel, Geschäftsführerin der ARGE Esslingen, bedeutet dies, dass umso mehr Zeit
und Personal investiert werden kann, je näher der Kunde am Arbeitsmarkt ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass diejenigen mit den größten Problemen die geringste sozialarbeiterische Aufmerksamkeit erhalten werden. Abgesehen davon entspricht die Konzentration auf
ein eng begrenztes Problemfeld und das Ausblenden der sonstigen sozialen und familiären
Situation in keinster Weise den Standards Sozialer Arbeit.
Das Kreissozialamt bietet schon heute in den kreisangehörigen Gemeinden eine psychosoziale Grundversorgung an. Dabei liegt der Betreuungsschlüssel bei 1:62.000 (Stand 2004),
ein Verhältnis, das weder schnelle existenzsichernde Hilfen (Strom- oder Mietschulden) noch
eine aufwändigere Betreuung bei Problemfällen ermöglicht. Eine derartige Grundversorgung
müsste der Kreis nach der derzeitigen Gesetzeslage sicher auch für die Großen Kreisstädte
organisieren, sollten sich diese aus der Sozialarbeit zurückziehen. Bei verschiedenen Gesprächen zwischen Sozialamtsleitern und Kreissozialamt wurde jedoch deutlich, dass der Kreis
die Position vertritt, dass Sozialarbeit in der Kommune zur Daseinsvorsorge für die Bürger
gehört und mit der höchsten Kompetenz und Fachlichkeit von den Sozialen Diensten vor Ort
erbracht werden kann. Diskussionen über einen möglichen Kostenersatz für diese Leistungen
sind auf politischer Ebene noch zu führen.
Der ASD in Ostfildern ist momentan lediglich mit einer festangestellten Sozialarbeiterin besetzt. Die Aufgaben der Fachstelle Wohnungsnot werden vertretungsweise wahrgenommen.
Eine 2. Stelle ist ausgeschrieben und soll frühestmöglich besetzt werden.
Ein Kollege ist per Dienstleistungsüberlassungsvertrag in die ARGE in Nürtingen gewechselt,
Personalkosten entstehen hierbei keine. Durch diese Unterbesetzung, verschiedene Personalwechsel und Vakanzen ist der ASD momentan nicht in der Lage, seine Leistungen in vollem Umfang zu erbringen.
-3-
Aufgaben / Arbeitsinhalte des ASD in Ostfildern
Durch die Ortsferne der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII ist bereits heute eine
verstärkte Ausgrenzung sozial schwächerer Schichten in Ostfildern feststellbar. Ohne Ansprechpartner und Sachkenntnis vor Ort haben es – insbesondere die durch Sprachschwierigkeiten und mangelnde Bildung gekennzeichneten Schichten – schwerer ihre berechtigten
Ansprüche durchzusetzen. Insofern gewinnt der ASD als erster Ansprechpartner vor Ort
durch die neue Sozialgesetzgebung zusätzliche Bedeutung. Im Sinne einer Informations-,
Anlaufs- und Vermittlungsstelle ( IAV ) dient das Angebot des ASD zur Orientierung und
Wegweisung im komplizierter gewordenen System der sozialen und finanziellen Hilfen.
Zugleich ist – aus unterschiedlichsten Gründen - eine Tendenz zur Aus- und Abgrenzung in
den nachgelagerten Diensten ( Schuldnerberatung, Suchtberatung, Psychlogische Beratungsstellen usw. ) feststellbar. Auch hier liegt eine Aufgabe für den ASD. Eine alltagsorientierte,
pragmatische Begleitung und Betreuung von Menschen, die durch die unterschiedlichen Ansätze im Sozialen Netz nicht erreicht werden, hilft Verelendung und Verwahrlosung zu vermeiden. Ein solches Hilfsangebot kann nur von einem Basisdienst vor Ort geleistet werden.
Der ASD bietet bei folgenden Themen Beratung, Unterstützung und Begleitung:
- Finanzen / Schulden / Überschuldung
- Psychische Probleme
- Sucht
- Familiäre Probleme ( Häusliche Gewalt / Trennung und Scheidung / sexueller Missbrauch und Erziehungsprobleme in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt )
- Hilfe zur Arbeit ( Arbeitsrechtliche Fragen / Bewerbungen / Arbeitsgelegenheiten )
- Krankheit
- Behinderung
- Ausländerrechtliche Fragen
- Hilfen Im Alter ( Betreutes Wohnen / Pflege / Finanzen Æ Aufgabe FB II )
- Wohnungssuche / Wohnungsnot / Obdachlosigkeit
- Soziale Gruppenarbeit ( Alleinerziehende / Lebenspraktisches )
- Antragstellung nach SGB XII / Geltendmachung von Ansprüchen auf Transferleistungen
- Lotsenfunktion im Sozialen Netz
Weitere, einzelfallübergreifende Aufgabenfelder sind:
- Gremienarbeit ( Gemeindepsychiatrischer Verbund, AK Aussiedler, AK Alleinerziehende )
- Stadtteilbezogene Gemeinwesenarbeit
Zunehmend wichtig erscheint das Thema Gemeinwesenarbeit. Auf dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion zu Bürgerbeteiligung, Partizipation und Stärkung der Stadtteile
erscheinen klassische Instrumente der Sozialarbeit wie Vernetzung, Stadtteilorientierung und
Förderung der Teilhabe geradezu prädestiniert um hier ihren Beitrag zu leisten. Zumindest in
der Theorie sind diese Instrumente längst Grundlage für jede funktionierende Bezirkssozialarbeit.
Der ASD könnte in diesem Bereich Stadtteilrunden organisieren und moderieren – nicht ausschließlich mit dem Fokus auf sozialen Themen – als Knotenpunkt und Koordinator professionellen und bürgerschaftlichen Engagements dienen und als Teil eines Frühwarnsystems fungieren, das hilft Problemlagen und Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und gezielte Unterstützung für Einzelne und das soziale Umfeld anzubieten.
-4Weiteres Vorgehen
Entsprechend der ursprünglichen Planung sollte bis Ende des Jahres zu den oben genannten
Beratungsthemen ein „Lastenheft“ mit themenbezogenen SOLL - IST Vergleichen erarbeitet
werden. Ziel ist die Entwicklung von definierten Standards für die künftige Arbeit des ASD.
Die Ausarbeitungen ermöglichen eine Wahl zwischen unterschiedlichen Standards und letztlich eine entsprechend differenzierte Personalbedarfsbemessung.
Beispielhaft dargestellt ist dies am Beispiel des Themas Platzverweis in Anlage 2.
In den Arbeitsgemeinschaften mit Kreis und ARGE ist zu klären, welche Aufgaben und Arbeitsinhalte unsere Partner künftig übernehmen werden. Die hoffentlich bis Ende des Jahres
vorliegenden Erkenntnisse können dann wiederum direkt in die Konzeption für die Neuausrichtung des ASD einfließen. Auf politischer Ebene ist die Frage eines möglichen Kostenersatzes – einzelfallbezogen oder pauschal - für die Leistungen des ASD zu klären.
Künftige Personalstärke
Der ASD hatte bis Ende vergangenen Jahres eine Personalstärke von 225% für die oben geschilderten Beratungsthemen. Verteilt waren diese Personalprozente folgendermaßen:
-
Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Bezirkssozialarbeit
Hilfe zur Arbeit
75%
115%
35%
Durch die Abordnung eines Kollegen per Dienstleistungsüberlassungsvertrag an die ARGE
Nürtingen sind 50% der ASD - Stellenkapazität im Stellenplan gebunden. Die Personalkosten
für diese 50% werden von der ARGE erstattet. Um diese 50% ist der Personalbedarf Im Stellenplan für 2006 aufzustocken.
Damit ergibt sich folgendes Bild:
1.) Fest gebundene Personalkapazität
- ASD Ostfildern Frau Roos
- ASD Ostfildern N.N.
75%
75%
2.) Freie Personalkapazität
- ASD Ostfildern N.N.
75%
3.) Zur ARGE abgeordnete Personalkapazität
- ARGE Nürtingen Herr Hagmayer
Gesamt:
50%
275%
Mit der fest gebundenen Personalkapazität ist eine Basisversion Sozialer Arbeit in Ostfildern
möglich, die die gesetzlichen Aufgaben und die notwendigste psycho-soziale Grundversorgung abdeckt. Die freie Personalkapazität ermöglicht eine weitergehende Versorgung der
Bevölkerung. Über den tatsächlichen Personalbedarf kann somit frei entschieden werden.
Die Entscheidung sollte in Abstimmung mit den Kooperationsangeboten der Partner im Kreis
und nach Maßgabe politischer Vorgaben in Ostfildern bis Ende des Jahres 2005 erfolgen.
Anlage 1
Veränderungen durch Hartz IV in den Zuständigkeiten
Hartz IV führt zu grundlegenden Änderungen der Leistungserbringung und Leistungsgewährung im Sozialen Netz der Stadt.
Dies betrifft sowohl die wirtschaftliche Hilfe, wie auch die "Allgemeinen" Sozialen Dienste; sowie einen Teil der Besonderen
Sozialen Dienste ( Schuldnerberatung ). Inwieweit die Träger der wirtschaftlichen Hilfe - im Interesse ihrer Klienten - mit freien Trägern,
wie Psychologischen Beratungsstellen / Suchtberatung / Sozialpsychiatrischen Diensten... kooperieren ist unklar.
Im Gesetz und der Kooperationsvereinbarung im Kreis ist eine Kooperation der Leistungserbringer mit freien und kommunalen Trägern
ausdrücklich vorgesehen und erwünscht.
A. Wirtschaftliche Hilfe
Bis 31.12.04
Leistung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Ansiedlung
Stadt
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Grundsicherung
Wohngeld
Arbeitslosengeld
Arbeitslosenhilfe
Stadt
Stadt
Stadt
Bundesagentur
Bundesagentur
Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz
Ab 1.1.05
Leistung
ALG II ( Erwerbsfähige Hilfeempfänger )
Sozialgeld ( Nicht Erwerbsfähige )
Sozialgeld
Grundsicherung
Wohngeld
ALG I
ALG II
Ansiedlung
ArGe
Kreis
Kreis
Kreis
Stadt
Bundesagentur
ArGe
Zuständigkeiten Seite 1
Anlage 1
B. Soziale Dienste
Bis 31.12.04
Personenkreis
Bis 18 Jahre
Ansiedlung
Kreis ( Sozialer Dienst )
- KJHG
Stadt ( Allgemeiner Sozialer Dienst )
- BSHG / Polizeirecht /
Freiwilligkeitsleistung
Aufgaben
- Pscho-soziale Grundversorgung
- Erziehungshilfen
- Pscho-soziale Grundversorgung
- Schuldnerberatung ( Existenzsicherung )
- Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe
- Obdachlosenwesen ( Fachstelle )
- Soziale Gruppenarbeit
Ab 65 Jahren
Stadt ( Beratungsstelle für ältere Menschen )
- BSHG / Freiwilligkeitsleistung
- Pscho-soziale Grundversorgung
- Schuldnerberatung
- Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe
- Beratung zur Pflegeversicherung
- Betreutes Wohnen
Überschuldete Einzelpersonen
und Haushalte
Diakonische Bezirksstelle Bernhausen
- Schuldnerberatung
- Schuldenregulierung
Ansiedlung, nach neuer Gesetzeslage
Kreis ( Sozialer Dienst )
- KJHG
Kreis ( Sozialer Dienst ) SGB XII
ARGE SGB II
Aufgaben
- Pscho-soziale Grundversorgung
- Erziehungshilfen
- Pscho-soziale Grundversorgung
- Schuldnerberatung ( Existenzsicherung )
- Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe
- Pscho-soziale Grundversorgung
- Schuldnerberatung
- Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe
Kreis ( Sozialer Dienst ) SGB XII
ARGE SGB II
- Schuldnerberatung
- Schuldenregulierung
18 - 65 Jahre
Ab 1.1.05
Personenkreis
Bis 18 Jahre
18 - 65 Jahre
( Hilfeempfänger )
Ab 65 Jahren
( Hilfeempfänger )
Überschuldete Einzelpersonen
und Haushalte
ARGE SGB II
Kreis ( Sozialer Dienst ) SGB XII
Der Kreis rechnet bei seinem Sozialen Dienst für Menschen ab 18 mit einem Schlüssel von 1 Sozialarbeiter auf 62.000 Einwohner
( derzeitiger Stand in den kreisangehörigen Gemeinden ).
Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz
Zuständigkeiten Seite 2
Anlage 1
Szenario I; Gesetzliche Grundaufgaben
Pflichtaufgaben
Grundlage
Poilzeirecht
SGB XII
Leistungen
Personal
Obdachlosenunterbringung
105%
Unterbringung in der Psychiatrie
5%
Platzverweisverfahren
10%
Antragsannahme ( Briefkasten )
10%
Summe:
130%
Ansiedlung
ASD // Ortspolizeibehörde
ASD // Ortspolizeibehörde
ASD // Ortspolizeibehörde
ASD // Front-Office
Diese Aufgaben sind unabweisbar. Zu diskutieren ist die Ansiedlung, sowie - in Grenzen - der
notwendige Personalbedarf. So sind beim Obdachlosenwesen Prävention, Unterbringung,
allgemeine soziale Themen und spezifisch auf Wohnungslosigkeit bezogene Themen zu bearbeiten.
Mögliche Aufteilung:
- Unterbringung ( Ortspolizeibehörde )
- Gebäude ( Gebäudemanagement )
- Soziale Betreuung allgemein ( Kreis )
- Prävention / Nachsorge / spezifische Themen ( Stadt )
Für die Kommune entfallen ( direkte und indirekte Folgen von Hartz IV )
> Pscho-soziale Grundversorgung durch den Bezirkssozialdienst
> Schuldnerberatung, Existenzsicherung
> Schuldenregulierung
> Personenbezogene Hilfe zur Arbeit
> Soziale Gruppenarbeit
> Gemeinwesenarbeit
> Beratung zur Pflegeversicherung
> Soziale Feuerwehr ( Existenzsicherung / Aufsuchende Hilfe )
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wäre grundsätzlich wünschenswert. Zu diskutieren ist die
Ansiedlung, sowie die notwendigen Standards bei einer Wahrnehmung durch den Kreis
oder freie Träger ( Personalkapazität ).
Notwendig ist ein Vergleich mit der bisherigen Ausstattung und den künftig gewünschten /
erwarteten Effekten für das Gemeinwesen.
Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz
Szenarien Seite 1
Anlage 1
Szenario II; Örtliche Soziale Grundversorgung
Pflichtaufgaben
Grundlage
Poilzeirecht
SGB XII
Leistungen
Personal
Obdachlosenunterbringung
105%
Unterbringung in der Psychiatrie
5%
Platzverweisverfahren
10%
Antragsannahme ( Briefkasten )
10%
Summe:
130%
Ansiedlung
ASD // Ortspolizeibehörde
ASD // Ortspolizeibehörde
ASD // Ortspolizeibehörde
ASD // Front-Office
Diese Aufgaben sind unabweisbar. Zu diskutieren ist die Ansiedlung, sowie - in engen Grenzen - der
notwendige Personalbedarf.
Mögliche neue Aufgaben nach dem SGB II
Grundlage
SGB II
SGB II
SGB II
Leistungen
Personal
Qualifizierte Erstberatung
20%
Schaffung kommunaler
35%
Arbeitsgelegenheiten
Integrationsmaßnahmen
( 20% )
Summe:
55%
Ansiedlung
ASD
Querschnittsaufgabe
ZD / FB I / FB II
VHS ( Stellenplanneutral )
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist - auch in den Kommunen - notwendig,
um die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erfolgreich zu gestalten
Zu diskutieren sind Ansiedlung, Angebote und Personalausstattung.
Soziale Grundversorgung
Grundlage
freiwillig
freiwillig
freiwillig
freiwillig
freiwillig
Leistungen
Personal
Ansiedlung
IAV-Stelle für Menschen mit
finanziellen oder persönlichen
Problemen
ASD und
Kooperation, mit dem FallAltenarbeit
management der ArGe und
115%
weiteren Fachdiensten
Ganzheitliche psycho-soziale
Grundversorgung
Beratung zur Pflegeversicherung
Schuldnerberatung und
Schuldenregulierung
ASD, Altenarbeit und
Diakonische Bezirksstelle
Summe:
115%
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wäre grundsätzlich wünschenswert.
Für die Kommune entfallen ( direkte und indirekte Folgen von Hartz IV )
> Personenbezogene Hilfe zur Arbeit
> Soziale Gruppenarbeit
> Gemeinwesenarbeit
Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz
Szenarien Seite 2
Anlage 1
Szenario III; Mittelfristige Perspektiven
Aufbauend auf die im Szenario II beschriebenen Arbeitsinhalte gilt es in einer
mittelfristigen Perspektive folgende Themen inhaltlich genauer zu beleuchten:
Quartiersmanagement / Gemeinwesenarbeit / Leitstelle Soziale Arbeit
Mit der Delegation der Aufgaben zur Sicherung der Wirtschaftlichen Hilfen an den Landkreis
und die ARGE und die Rückdelegation der Aufgaben zur grundlegenden sozialen Grundversorgung
der Bürger/innen Ostfilderns an den Kreis, bleibt dennoch gemäß dem Szenrario II ein
eigenes System der lokalen soziale Grundversorgung erhalten, dass eng mit dem Kreis
zsammenarbeitet.
Diese vorhandenen Angebote und Dienste sollten in einem mittelfristigen Schritt vernetzt werden.
Eine "Leitstelle Soziale Dienste" könnte die Angebote koordinieren und vernetzen, Impulse setzen
und schwache Signale i.s. eines Wandels der Anforderungen in den verschiedenen Lebensphasen
der Menschen in der Stadt und der Stadtteile aufnehmen.
In den Stadtteilen vernetzen sich die Treffpunkte, die Grundschulen und Kindertagesstätten,
die Kirchengemeinden und die Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen zu
Sozialen Stadtteilarbeitskreisen. Mit diesen Arbeitskreisen und aus dem
Bürgerschaftlichen Engagement entwickeln sich "Pfadfinder/innen des Stadtteils",
die die Fachdienste beraten und mit deren Unterstützung und der der städt. Fachbereiche neue
quartiersbezogene Netzwerke initiert werden können. Durch frühe, unaufwendige soziale
Stabilisierungen können Selbstverantwortung und die passenden gezielten Hilfen im
Kontext des sozialen Wohnumfeldes gestärkt und paßgenau vermittelt werden.
Zentrum des sozialen Stadtteilmanagements könnten die TREFFPUNKTE werden.
Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz
Szenarien Seite 3
Anlage 2
Thema:
Seite 1
Häusliche Gewalt
IST
Aufgaben: ( Information, Beratung, Unterstützung, Vermittlung )
> Beratungsangebot für Opfer
> Unterbringung des Täters in Obdachlosenunterkünften
> Vermittlung an Fachdienste
Inhalte:
> Umgang mit Gewalt aus Opfersicht
> Finanzielle Hilfen
> Gewährung von Obdach
> Ehe-, Familien-, Lebensberatung
> Trennung und Scheidung
eventuell zusätzlich:
> Sucht / Psychische Probleme / …
Methoden:
> Schriftliches Beratungsangebot
> Beratung nach Bedarf des Klienten
> Vermittlung an Fachdienste
> Kooperation mit Kooperationspartnern
Kooperationspartner:
> Ortspolizeibehörde
> Polizeidienststelle
> Fachstelle Wohnungslosigkeit
> Besondere Soziale Dienst
Rolle des ASD bei der Kooperation:
> Unterstützend
Angebot Sozialer Dienst Kreis
> Keines
Angebot ARGE:
> Keines
Durchschnittliche Bearbeitungszeit je Fall:
Durchschnittliche Fallzahl der letzten Jahre:
Benötigte Personalkapazität ( netto ):
3 Std.
8
24 Std.
N:\FB1_30-1\Mueller\Vorlagen-PDF\ASD-Vorlage\PB ASD; Häusliche Gewalt Soll - Ist.xls
Anlage 2
Thema:
Seite 2
Häusliche Gewalt
Aufgaben: ( Information, Beratung, Unterstützung, Vermittlung )
> Beratungsangebot für Opfer
> Unterbringung des Täters in Obdachlosenunterkünften
> Vermittlung an Fachdienste
~ Begleitung bei der Problemlösung
~ Opfernachsorge
~ Beratungsangebot für Täter
Inhalte:
> Umgang mit Gewalt aus Opfersicht
> Finanzielle Hilfen
> Gewährung von Obdach
> Ehe-, Familien-, Lebensberatung
> Trennung und Scheidung
eventuell zusätzlich:
> Sucht / Psychische Probleme / …
~ Umgang mit Gewalt aus Tätersicht
Methoden:
> Schriftliches Beratungsangebot
> Vermittlung an Fachdienste
> Kooperation mit Kooperationspartnern
> Beratung nach Bedarf des Klienten
~ Begleitung bis zur Problemlösung
~ Aufsuchende Arbeit
~ Case-Management
Kooperationspartner:
> Ortspolizeibehörde
> Polizeidienststelle
> Fachstelle Wohnungslosigkeit
> Besondere Soziale Dienst
Rolle des ASD bei der Kooperation:
> Unterstützend oder führend
Angebot Sozialer Dienst Kreis
> Keines
Angebot ARGE:
> Keines
Durchschnittliche Bearbeitungszeit je Fall:
4 Std.
Zu erwartende Fallzahl in der Zukunft:
16
Benötigte Personalkapazität ( netto ):
64 Std.
N:\FB1_30-1\Mueller\Vorlagen-PDF\ASD-Vorlage\PB ASD; Häusliche Gewalt Soll - Ist.xls
SOLL