Schalteraushang - Volksbank Niederösterreich AG

Transcription

Schalteraushang - Volksbank Niederösterreich AG
Schalteraushang
für den Sparverkehr
Sparverkehr - Zinssatzanpassungen - Indikatorenbeschreibungen (1)
Indikator "SP04" - Frei vereinbartes Sparbuch
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR
3-Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt im Ausmaß von 50 % dieser Änderung jeweils vierteljährlich am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.. Für die
jeweilige Anpassung wird der jeweilige Durchschnitt des Vorquartals des gültigen Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR 3-Monate
herangezogen. Der so errechnete Zinssatz wird auf volle Sechzehntelprozentpunkte kaufmännisch gerundet und um 0,500 % reduziert,
kann jedoch nicht unter 0,125 % sinken.
Indikator "LZQ2VM" - Frei vereinbartes Sparbuch
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Leitzinssatz der EZB, der unter
anderem von der OeNB im Internet (www oenb.at) veröffentlicht wird, abzüglich eines Abschlages von 75 Basispunkten. Der so errechnete
Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet. Als Zinsuntergrenze gilt der jeweils gültige Basiszinssatz laut
Schalteraushang. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Leitzinssatzes erfolgt jeweils zu den Anpassungsterminen 1.1.,
1.4., 1.7., und 1.10. jeden Jahres. Für die jeweilige Anpassung wird der Monatsdurchschnitt vom 2. Monat des Vorquartals herangezogen.
Indikator "SPGO03" - Goldenes Sparbuch 3 Jahre
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR
3-Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt im Ausmaß von 50 % dieser Änderung jeweils zu den vierteljährlichen Anpassungsterminen 1.1., 1.4., 1.7. und
1.10. Für die jeweilige Anpassung wird der jeweilige Durchschnitt des Vorquartals des gültigen Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR 3-Monate
herangezogen. Der so errechnete Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet, und um 0,125 % reduziert, kann
jedoch nicht unter 0,25 % sinken. Sollte der genannte Indikator für die Zinsanpassung nicht mehr veröffentlicht oder seine
Berechnungsmethode geändert werden, so wird die Bank einen Indikator wählen, der dem derzeitigen wirtschaftlich so nahe wie möglich
kommt und diesen im Schalteraushang bekannt geben. Diese Anpassungsmodalität ist gültig für Einzahlungen bis € 3.000,- pro Quartal und
Kunde. Sämtliche Einzahlungen darüber werden mit 0,0625 % verzinst.
Indikator "SPGO04" - Goldenes Sparbuch 5 Jahre
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR
3-Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt im Ausmaß von 50 % dieser Änderung jeweils zu den vierteljährlichen Anpassungsterminen 1.1., 1.4., 1.7. und
1.10. Für die jeweilige Anpassung wird der jeweilige Durchschnitt des Vorquartals des gültigen Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR 3-Monate
herangezogen. Der so errechnete Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet, und um 0,125 % reduziert, kann
jedoch nicht unter 0,375 % sinken. Sollte der genannte Indikator für die Zinsanpassung nicht mehr veröffentlicht oder seine
Berechnungsmethode geändert werden, so wird die Bank einen Indikator wählen, der dem derzeitigen wirtschaftlich so nahe wie möglich
kommt und diesen im Schalteraushang bekannt geben. Diese Anpassungsmodalität ist gültig für Einzahlungen bis € 3.000,- pro Quartal und
Kunde. Sämtliche Einzahlungen darüber werden mit 0,0625 % verzinst.
Indikator "SPGO04" - Babysparbuch 5 Jahre
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR
3-Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt im Ausmaß von 50 % dieser Änderung jeweils zu den vierteljährlichen Anpassungsterminen 1.1., 1.4., 1.7. und
1.10. Für die jeweilige Anpassung wird der jeweilige Durchschnitt des Vorquartals des gültigen Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR 3-Monate
herangezogen. Der so errechnete Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet, und um 0,125 % reduziert, kann
jedoch nicht unter 0,375 % sinken. Sollte der genannte Indikator für die Zinsanpassung nicht mehr veröffentlicht oder seine
Berechnungsmethode geändert werden, so wird die Bank einen Indikator wählen, der dem derzeitigen wirtschaftlich so nahe wie möglich
kommt und diesen im Schalteraushang bekannt geben. Diese Anpassungsmodalität ist gültig bis zu einem Guthaben von € 5.000,- pro
Kunde. Sämtliche Einzahlungen über dem Saldo von € 5.000,- werden mit 0,0625 % verzinst.
Generell gilt zu den oben angeführten Indikatormodellen:
Sollte einer der genannten Indikatoren für die Zinsanpassung nicht mehr veröffentlicht oder seine Berechnungsmethode geändert werden, so
wird die Bank einen Indikator wählen, der dem derzeitigen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt und diesen im Schalteraushang bekannt
geben.
Die Bank kann Zinssatzsenkungen, die sich aus der Bindung an die obigen Indikatoren ergeben, ganz oder teilweise aussetzen und zu
jedem späteren Zeitpunkt vornehmen. Solange Zinssatzsenkungen ausgesetzt werden, ist der bei der Aussetzung maßgebliche Indikatorwert
für spätere Zinsanpassungen ausschlaggebend.
Volksbank Niederösterreich AG
01.09.2015
Schalteraushang
für den Sparverkehr
Sparverkehr - Zinssatzanpassungen - Indikatorenbeschreibungen (2)
Indikator "MIKE" - MIKE-Sparbuch
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR
3-Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt im Ausmaß von 50 % dieser Änderung jeweils vierteljährlich am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. Für die
jeweilige Anpassung wird der jeweilige Durchschnitt des Vorquartals des gültigen Euro-Geldmarkt-Satz – EURIBOR 3-Monate
herangezogen. Der so errechnete Zinssatz wird auf volle Sechzehntelprozentpunkte kaufmännisch gerundet und um 1,000 % reduziert,
kann jedoch nicht unter 0,0625 % sinken. Sollte der genannte Indikator für die Zinsanpassung nicht mehr veröffentlicht oder seine
Berechnungsmethode geändert werden, so wird die Bank einen Indikator wählen, der dem derzeitigen wirtschaftlich so nahe wie möglich
kommt und diesen im Schalteraushang bekannt geben. Optional ist die Gewährung eines Bonus möglich. Der Indikator ist gültig bis zu einem
Guthaben von € 5.000,- pro Kunde. Sämtliche Einzahlungen über dem Saldo von € 5.000,- werden mit 0,0625 % verzinst.
Indikator "SLZQ2V" - Save&Cash Konto
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Leitzinssatz der EZB, der unter
anderem von der OeNB im Internet (www oenb.at) veröffentlicht wird, abzüglich eines Abschlages von 75 Basispunkten. Der so errechnete
Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet. Als Zinsuntergrenze gilt der jeweils gültige Basiszinssatz laut
Schalteraushang. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Leitzinssatzes erfolgt jeweils zu den Anpassungsterminen 1.1.,
1.4., 1.7., und 1.10. jeden Jahres. Für die jeweilige Anpassung wird der Monatsdurchschnitt vom 2. Monat des Vorquartals herangezogen.
Indikator "TOPLZQ"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Leitzinssatz der EZB, der unter
anderem von der OeNB im Internet (www oenb.at) veröffentlicht wird, abzüglich eines Abschlages von 75 Basispunkten. Der so errechnete
Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet. Als Zinsuntergrenze gilt der jeweils gültige Basiszinssatz laut
Schalteraushang. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Leitzinssatzes erfolgt jeweils zu den Anpassungsterminen 1.1.,
1.4., 1.7., und 1.10. jeden Jahres. Für die jeweilige Anpassung wird der am zweit vorangegangenen Bankarbeitstag gültige Leitzinssatz
herangezogen.
Indikator "VIPLZM"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Leitzinssatz der EZB, der unter
anderem von der OeNB im Internet (www oenb.at) veröffentlicht wird, abzüglich eines Abschlages von 75 Basispunkten. Der so errechnete
Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet. Als Zinsuntergrenze gilt der jeweils gültige Basiszinssatz laut
Schalteraushang. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Leitzinssatzes erfolgt jeweils zu den monatlichen
Anpassungsterminen jeweils am 1. eines jeden Monats. Für die jeweilige Anpassung wird der am zweit vorangegangenen Bankarbeitstag
gültige Leitzinssatz herangezogen.
Indikator "SP3MQU"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro- Geldmarktsatz – EURIBOR 3Monate, der unter anderem von der Euribor Homepage im Internet (www.euribor-ebf.eu) veröffentlicht wird. Als Zinsuntergrenze gilt der
jeweils gültige Basiszinssatz laut Schalteraushang. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Euro-Geld-Marktsatzes –
EURIBOR 3-Monate erfolgt jeweils zu den Anpassungsterminen 1.1., 1.4., 1.7.und 1.10. jeden Jahres. Für die jeweilige Anpassung wird der
am zweit vorangegangenen Bankarbeitstag gültige 3M-Euribor herangezogen. Der so errechnete Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte
kaufmännisch gerundet.
Indikator "SP&MHJ"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro- Geldmarktsatz – EURIBOR 6Monate, der unter anderem von der Euribor Homepage im Internet (www.euribor-ebf.eu) veröffentlicht wird. Als Zinsuntergrenze gilt der
jeweils gültige Basiszinssatz laut Schalteraushang. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Euro-Geld-Marktsatzes –
EURIBOR 6-Monate erfolgt jeweils zu den Anpassungsterminen 1.1., und 1.07.jeden Jahres. Für die jeweilige Anpassung wird der am zweit
vorangegangenen Bankarbeitstag gültige 6M-Euribor herangezogen. Der so errechnete Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte
kaufmännisch gerundet.
Generell gilt zu den oben angeführten Indikatormodellen:
Sollte einer der genannten Indikatoren für die Zinsanpassung nicht mehr veröffentlicht oder seine Berechnungsmethode geändert werden, so
wird die Bank einen Indikator wählen, der dem derzeitigen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt und diesen im Schalteraushang bekannt
geben.
Die Bank kann Zinssatzsenkungen, die sich aus der Bindung an die obigen Indikatoren ergeben, ganz oder teilweise aussetzen und zu
jedem späteren Zeitpunkt vornehmen. Solange Zinssatzsenkungen ausgesetzt werden, ist der bei der Aussetzung maßgebliche Indikatorwert
für spätere Zinsanpassungen ausschlaggebend.
Volksbank Niederösterreich AG
01.09.2015
Schalteraushang
für den Sparverkehr
Sparverkehr - Zinssatzanpassungen - Indikatorenbeschreibungen (3)
Indikator "VBSLZQ" (Anlage - Girokonto bis 31.12.2014)
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Leitzinssatz der EZB, der unter
anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Leitzinssatzes
erfolgt jeweils zu den Anpassungsterminen 1.1., 1.4., 1.7., und 1.10. jeden Jahres. Für die jeweilige Anpassung wird der am zweit
vorangegangenen Bankarbeitstag gültige Leitzinssatz herangezogen und ein Abschlag von 75 Basispunkten vorgenommen. Der so
errechnete Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet. Als Zinsuntergrenze gilt ein Zinssatz von 0,3750% p.a.
Indikator "VBNLZQ" (Anlage - Girokonto)
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderung gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Leitzinssatz der EZB, der unter
anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen des Leitzinssatzes
erfolgt jeweils zu den Anpassungsterminen 1.1., 1.4., 1.7., und 1.10. jeden Jahres. Für die jeweilige Anpassung wird der am zweit
vorangegangenen Bankarbeitstag gültige Leitzinssatz herangezogen und ein Abschlag von 75 Basispunkten vorgenommen. Der so
errechnete Zinssatz wird auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch gerundet. Als Zinsuntergrenze gilt ein Zinssatz von 0,200% p.a.
Indikator "EUR101"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt jeweils zu den jährlichen Anpassungsterminen 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. Für die jeweilige Anpassung wird
der Durchschnitt des im vorangegangenen Monat gültigen Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3 Monate herangezogen und ein Abschlag von
143 Basispunkten vorgenommen. Der so errechnete Zinssatz kann jedoch nicht unter 0,125 % sinken.
Aufgrund des derzeitigen niedrigen Zinsniveaus gewährt die Volksbank Donau-Weinland jedoch ausnahmsweise bis auf weiteres eine
Mindestverzinsung in Höhe von 0,375 %.
Indikator "EUR102"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt jeweils zu den jährlichen Anpassungsterminen 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. Für die jeweilige Anpassung wird
der Durchschnitt des im vorangegangenen Monat gültigen Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3 Monate herangezogen und ein Abschlag von
65 Basispunkten vorgenommen. Der so errechnete Zinssatz kann jedoch nicht unter 0,125 % sinken.
Aufgrund des derzeitigen niedrigen Zinsniveaus gewährt die Volksbank Donau-Weinland jedoch ausnahmsweise bis auf weiteres eine
Mindestverzinsung in Höhe von 0,375 %.
Indikator "EUR106"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt jeweils zu den jährlichen Anpassungsterminen 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. Für die jeweilige Anpassung wird
der Durchschnitt des im vorangegangenen Monat gültigen Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3 Monate herangezogen und ein Abschlag von
189 Basispunkten vorgenommen. Der so errechnete Zinssatz kann jedoch nicht unter 0,125 % sinken.
Aufgrund des derzeitigen niedrigen Zinsniveaus gewährt die Volksbank Donau-Weinland jedoch ausnahmsweise bis auf weiteres eine
Mindestverzinsung in Höhe von 0,250%.
Indikator "EUR107" und "EUR109"
Als Berechnungsbasis für Zinssatzänderungen gilt für Erhöhungen und Senkungen in gleicher Weise der Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3Monate, der unter anderem von der OeNB im Internet (www.oenb.at) veröffentlicht wird. Die Anpassung des Zinssatzes an die Änderungen
der Berechnungsbasis erfolgt jeweils zu den jährlichen Anpassungsterminen 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. Für die jeweilige Anpassung wird
der Durchschnitt des im vorangegangenen Monat gültigen Euro-Geldmarkt-Satz - EURIBOR 3 Monate herangezogen und ein Abschlag von
100 Basispunkten vorgenommen.
Generell gilt zu den oben angeführten Indikatormodellen:
Sollte einer der genannten Indikatoren für die Zinsanpassung nicht mehr veröffentlicht oder seine Berechnungsmethode geändert werden, so
wird die Bank einen Indikator wählen, der dem derzeitigen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt und diesen im Schalteraushang bekannt
geben.
Die Bank kann Zinssatzsenkungen, die sich aus der Bindung an die obigen Indikatoren ergeben, ganz oder teilweise aussetzen und zu
jedem späteren Zeitpunkt vornehmen. Solange Zinssatzsenkungen ausgesetzt werden, ist der bei der Aussetzung maßgebliche Indikatorwert
für spätere Zinsanpassungen ausschlaggebend.
Volksbank Niederösterreich AG
01.09.2015