Vorshrift für das Rauchen

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Vorshrift für das Rauchen
Arbeitsanweisung
Nummer: U.29.0299.0061
Aktueller Index: AB
Verfassungs-/Änderungsdatum:
01.09.2014
Seite: 1/5
Vorschrift für das
Rauchen
Erstellt von: DRIENYOVSZKI
Krisztián
Unterschrift:
Kontrolliert von: KÁMÁN
Gabriella
Unterschrift:
Genehmigt von: KENYERESNÉ V.
Rita
Unterschrift:
Änderungen:
Index
Vers.nr
00
0
Änderungen
Erstellen des
Datum
27-06-2008
Dokumentes
AA
1
Gelenkte, Beschreibung
Geändert von
KOMLENECZ
Kontrolliert von
BÁNHALMI Péter
Eszter
28-02-2012
TAMÁS István
KENYERESNÉ
Vörös Rita
AB
2
Beschreibung Punkt 4,5
01-09-2014
KÁMÁN Gabriella
KENYERESNÉ
Vörös Rita
Anlagen:
Anlage Nr. 1: Skizze von der Lage der ausgewiesenen Raucherzonen in der LuK Savaria Kft
 LuK Savaria Kft. Szombathely-9700, Zanati út 31. Tel.: + 36 94/588-100, Fax: + 36 94/588-130
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Vorschrift für das
Rauchen
Inhaltsverzeichnis
1. Zweck .................................................................................................................................... 3
2. Gültigkeitsbereich................................................................................................................. 3
3. Begriffe .................................................................................................................................. 3
4. Beschreibung ........................................................................................................................ 3
5. Ablauf und Zuständigkeiten ................................................................................................. 4
6. Wissenswertes und Bemerkung .......................................................................................... 5
 LuK Savaria Kft. Szombathely-9700, Zanati út 31. Tel.: + 36 94/588-100, Fax: + 36 94/588-130
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Vorschrift für das
Rauchen
1. Zweck
Der Zweck der Vorschrift besteht darin, – durch die Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift mit der
Bezeichnung „Gesetz XLII. vom Jahre 1999 über den Schutz der Nichtraucher und die
Vorschriften für die Konsumierung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen” – mit der Regelung
der Konsumierung von Tabakerzeugnissen die Nichtraucher und die wegen ihres Lebensalters
oder Gesundheitszustandes auch sonst erhöhten Schutz erfordernden Personen vor den
schädlichen Auswirkungen des passiven Rauchens zu schützen und damit die Realisierung und
den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte auf Gesundheit und eine gesunde Umgebung zu
fördern und die im Einklang mit den Rauchgewohnheiten der Verbraucher stehenden
Möglichkeiten zu gewährleisten.
Der Zweck besteht außerdem darin, die Erwartungen der Versicherung zu erfüllen.
2. Gültigkeitsbereich
Die Regelung erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer, die zum Personal der LuK Savaria Kft.
gehören. Sie gilt auch für alle Personen, die nicht LuK-Arbeitnehmer sind, aber bei ihren
Kontakten mit dem Betrieb die Niederlassung und die Räume der Firma in Anspruch nehmen.
Territorial gilt die Vorschrift für das gesamtes Gelände der LuK Savaria Kft.
Die Inkraftsetzung und Modifizierung der vorliegenden Regelung gehört in den Aufgabenbereich
des geschäftsführenden Direktors. Die Vorschrift ist bis zum Widerruf gültig.
3. Begriffe
Tabakwaren: Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und anderer Rauchtabak oder
sonstige, gemäß gesetzlicher Regelung auf Tabak basierende Produkte zum Rauchen.
Rauchen: Verbrennen von Tabakwaren mit Rauchbildung.
Die elektronische Zigarette und auf einem ähnlichen Prinzip funktionierende sonstige Produkte
sind ähnlich wie obige Kategorien zu behandeln
4. Beschreibung
Das Rauchen ist in den Gebäuden des Betriebes überall verboten. Auch im Außenbereich des
Betriebes ist das Rauchen verboten, ausgenommen sind die gekennzeichneten Raucherzonen.
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Vorschrift für das
Rauchen
Die Raucherzonen sind mit Piktogrammen gekennzeichnet und es steht auch eine Skizze mit
den Raucherzonen zur Verfügung.
Es gibt keine zeitliche Einschränkung für das Rauchen – das heißt das Rauchen ist auch
außerhalb der Arbeitspausen gestattet. Die Vorgesetzten müssen umsichtig die Möglichkeit
zum Rauchen gewährleisten, denn das Rauchen darf keinen negativen Einfluss auf Menge und
Qualität der Arbeit haben
Benutzung der Raucherzonen und Regeln für das Rauchen:
- Es darf nur innerhalb der gekennzeichneten Raucherzonen geraucht werden, außerhalb ist das
Rauchen verboten.
- In den gekennzeichneten Raucherzonen dürfen sich höchstens zwei Behälter für Kippen
befinden. Die Gestaltung der Raucherzone und die Anordnung der Sammelbehälter dürfen nicht
geändert werden.
- Die Zigarettenstummel dürfen ausschließlich in die dafür bestimmten Sammelbehälter
geworfen werden, sie um Hofbereich wegzuwerfen ist verboten. In die Sammelbehälter für
Kippen dürfen keine anderen (brennbaren) Abfälle geworfen werden!
5. Ablauf und Zuständigkeiten
Das Rauchen an einer verbotenen Stelle muss mit Beschreibung des Vorfalls in einem Protokoll
festgehalten werden. Das Rauchen an einer verbotenen Stelle zieht die sofortige Aufhebung des
Arbeitsverhältnisses nach sich.
Für die Einhaltung der Vorschrift sind alle leitenden Mitarbeiter des Unternehmens
verantwortlich.
Die Kontrolle der Raucherzonen und der Einhaltung der Vorschriften für das Rauchen gehören
hauptsächlich zu den Aufgaben der leitenden Angestellten, die die Arbeit direkt leiten und die
Raucherpause genehmigen.
Die Ermahnung der Personen, die die Regeln brechen, ist auch Aufgabe des Arbeitskollektivs.
Für die Verletzung der Vorschrift und die Nichterfüllung der Pflichten werden die betreffenden
Personen zur Verantwortung gezogen.
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6. Wissenswertes und Bemerkung
Die früheren Versionen der Regelung und die vor dem Jahr 2014 herausgegebenen
zusätzlichen Kommunikationen setzen wir außer Kraft.
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