Modelvertrag - TfP Shooting

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Modelvertrag - TfP Shooting
Modelvertrag - TfP Shooting
§1 Vertragsparteien
Model
Fotograf
Name:
Name:
Vorname:
Vorname: Marcel
PLZ:
PLZ:
Wohnort:
Wohnort: Schwanewede
Straße:
Straße:
Molkereiweg 15
Email:
Email:
[email protected]
Telefon:
Telefon:
0172 - 388 48 01
geb. am:
geb. am: 23.09.1980
Dommaschke
28790
§2 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für ein einmaliges Fotoshooting.
Datum:
ca. Dauer/Stunden:
Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
Portrait
Beauty
Dessous
Teilakt
verdeckter Akt
Fashion/Lifestyle
Bademode
Bodypainting
Teilakt verdeckt
klassischer Akt
Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
§3 Honorar
Das Shooting findet auf so genannter "TfP-Basis" statt. Das bedeutet, dass sich sämtliche Honorarforderungen,
Forderungen zur Aufwandsentschädigung sowie Fahrt- und Verpflegungskosten gegeneinander aufheben wenn dies
nicht unten anderweitig geregelt werden.
Unabhängig von der Honorarregelung erhält das Model vom Fotografen gemäß Ziffer 7 des Vertrages Abzüge der
bearbeiteten Bilder.
Fallen Kosten an über deren Aufteilung eine Regelung getroffen werden soll, so wird folgendes vereinbart:
Studio
Fotograf
Model
Visa
Fotograf
Model
Fahrtkosten
Fotograf
Model
Seite 2
§4 Bearbeitung
Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei
mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen, bzw. hierfür Dritte zu beauftragen.
Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.
Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen bearbeitet
und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist
untersagt.
Rohdaten werden in keinster Weise herausgegeben.
Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem „Ausschuss“ zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf. Der
Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und
einer Vorauswahl zu unterziehen.
§5 Nutzung/Veröffentlichung // Nutzungsrechte des Fotografen
Das Model ist unwiderruflich mit der Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen einverstanden.
Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung
der Bilder berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in
digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder
auszustellen.
Die Eigenwerbung des Fotografen in jedweder Form fällt hiernach nicht unter kommerzielle Nutzung.
Andere Nutzungsarten oder eine kommerzielle Nutzung sind ohne Einwilligung des Models nicht gestattet.
Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine
Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Models beinhalten oder beinhalten können.
Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine weiteren Ansprüche, auch
nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster). Bei Veröffentlichung in Printmedien erhält das Model ein
kostenloses Belegexemplar, sofern dies organisatorisch möglich ist und der Verlag keine anderslautenden AGB hat.
§6 Prüfung und Namensnennung
Die Benennung des Namens des Models bei der Nutzung steht grundsätzlich im Ermessen des Fotografen.
Entscheidet der Fotograf sich für eine Nutzung des Namens des Models, so darf er folgende Variationen verwenden.
Vorname
Nachname
Künstlername
Der Fotograf ist berechtigt sämtliche Bilder mit einer Grafik (Schrift, Logo o.ä.) zu versehen, welches die Fotoaufnahmen
als sein Werk kennzeichnen. Diese darf zu keiner Zeit aus den Bildern entfernt oder anderweitig unkenntlich gemacht
werden.
Eine namentliche Nennung des Fotografen ist bei jeder Art Veröffentlichung erforderlich.
Seite 3
§7 Abzüge / Nutzungsrechte des Models
Gemäß §3 erhält das Model als Gegenleistung für seine Tätigkeit und für die Übertragung der Bildrechte gemäß §5 keine
Vergütung. Es erhält jedoch vom Fotografen innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab Beendigung des Fototermins
eine Auswahl der Bilder des Shootings (mindestens jedoch 5 Stück) in digitaler Form als Downloadlink zur Verfügung
gestellt. Die Anzahl der Bilder liegt, unter Berücksichtung der genannten Mindestmenge, im Ermessen des Fotografen.
Die genannten Bilder sind ggf. gemäß §4 bearbeitet und werden in voller Auflösung als JPG Datei zur Verfügung gestellt.
Abzüge in Print sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Das Model ist berechtigt, diese Fotos für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z.B. Bewerbungen,
Modelmappe, eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internetseiten, Datenbanken und/oder Katalogen von
Modelagenturen oder sonstigen Dritten) zeitlich und örtlich uneingeschränkt frei und kostenlos in unveränderter Form
zu verwenden. Eine Bearbeitung der Fotos durch das Model ist nicht gestattet.
Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte jedoch ausgeschlossen.
Jegliche kommerzielle Nutzung der Bilder, auch und gerade in ihrer digitalisierten Form, sowie die Reproduktionen
dieser sind dem Model untersagt.
Dies gilt sowohl für einen eventuellen Erlös aus dem Verkauf oder der Vermietung der Bilder sowie für die Einnahme von
Geldern oder Gebühren für das Betrachten der Bilder, zum Beispiel auf entsprechend orientierten Internetseiten.
§8 Urheber / geistiges Eigentum
Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein
Herausgabeanspruch des Models besteht nicht. Alleiniger Urheber und Eigentümer an allen Fotos ist der Fotograf.
§9 sonstige Abreden
Es ist dem Model gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines Vertrauens mitzubringen, die jedoch die
Aufnahmen in keiner Weise beeinflussen oder stören darf, wofür das Model einzustehen hat.
Das Model hat ein von beiden Parteien unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.
Für den Fall, dass das Model keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des
Fotografen.
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
§10 salvatorische Klausel
Verliert einer der Punkte dieses Vertrages seine Gültigkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht seine Gültigkeit.
Ort, Datum
Unterschrift Fotograf
Ort, Datum
Unterschrift Model
Unterschrift ggf. gesetzl. Vertreter des Models