Zivilrecht - Juristische Fakultät

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Zivilrecht - Juristische Fakultät
Studieninformationstage
16./17.11.2011
Wintersemester 2011/ 12
Dr. Daniel Kaiser, Leiter des Prüfungsamts der Juristischen Fakultät:
Das Studium der
Rechtswissenschaft (Jura)
Themen
Grundlegendes zum Studium
Studienplan, Stundenplan
Orientierungs- und Zwischenprüfung
Sprachausbildung
Auslandsstudium; Praktika
Examensprüfungen
Studienberatung
Juristischer Vorbereitungsdienst
Berufsaussichten
Ausbildungsziel Volljurist/-in
Studium
mind. 4 Jahre (§ 5a DRiG)
9 Semester Regelstudienzeit (§ 3 Abs. 6 JAPrO)
Erstes Juristisches Examen Referendar
(kein „Diplomjurist“ oder „Bachelor“)
Rechtsreferendariat (2 Jahre)
Zweites Juristisches Examen Assessor
Volljurist/-in: Berufe
Richter / Staatsanwalt
Rechtsanwalt
Höherer Verwaltungsbeamter /
Bürgermeister
Notar
Unternehmen / Wirtschaft
Personalleitung
Hochschullaufbahn
Das Jurastudium
Jurisprudenz (Rechtsgelehrsamkeit,
Rechtskunde, Rechtswissenschaft) =
Kulturwissenschaft
Im Studium Vermittlung von Kenntnissen der
Rechtsdogmatik und der positiven Normen
Frühe Beschäftigung mit der juristischen
Literatur: Fachbücher, Fachzeitschriften und
richterliche Erkenntnisse.
Interesse am Jurastudium?
Problem: kein Schulfach „Jura“
Nur schwache Vorstellung durch Praktika,
Fernsehsendungen, Gerechtigkeitsgefühl
Gewisse Indizien: Freude an Geschichte,
Politik, Deutsch, alten und neuen Sprachen
Mathematik = logisches Denken? ⇒ ⇐ Gesetz
von Parlamenten, Jurisprudenz als
Argumentations- und Streitschlichtungskunst
Befähigung?
Schwer feststellbar
Schulnote Deutsch: sichere Beherrschung von
Rechtschreibung und Zeichensetzung
Gute Ausdrucksfähigkeit
Konzentriertes Lesen sperriger Texte
Freude an Argumentation
Konfliktfähigkeit
aber: ganz eigene Eignung, erst im Studium
feststellbar
Juristisches Handwerkszeug
gepflegte Sprache
juristische Fachsprache
Technik der Fallbegutachtung
Anfertigung großer Texte Hausarbeiten und
zwei- bis fünfstündige Klausuren
Homepage der Juristischen Fakultät:
www.jura.uni-heidelberg.de
alt: www.jura.uni-hd.de
Informationen für Studieninteressierte
Adressen, Telefonnummern.
Homepage der Universität: www.uni-heidelberg.de Studium – Interesse am Studium
Landesjustizprüfungsamt: Pull-Down-Menü: Service
→ LJPrAmt → Hinweise zum Jurstudium →
Merkblätter (*.pdf) zu Praktika, Auslandsaufenthalt,
Anmeldung zur Staatsprüfung
Veranstaltungsarten
Vorlesungen
Übungen
Arbeitsgemeinschaften
Fachschaftstutorien
Erstsemesterbetreuung
Seminare
Kolloquien
Praktika
Moot Courts
Praxis in der Lehre
Anwaltsorientierte
Juristenausbildung
www.anwaltsorientierung.de
Lehre durch Richter und
Anwälte (neben Referendaren
und Doktoranden)
Moot Courts
Praktika
Problem: „Massenfach“, aber:
Betreuung u.a. in Tutorien
• Tutorien der studentischen Fachschaft
• Erstsemesterbetreuung (von der Fakultät
organisiert, aus Studiengebühren finanziert)
• Arbeitsgemeinschaften
• Examenstutorium „HeidelPräp!“ (ab ca. 6.
Semester)
Jurastudium: Veranstaltungen
Vorlesungen
• Inhalt und Methodik einzelner Rechtsgebiete
• gedrängter systematischer Vortrag; hohe Ansprüche an
Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit der Hörer
• Vor und Nachbereitung erforderlich. Eigenstudium
selbstverständlicher Bestandteil des Universitätsstudiums.
• Übungen = Vorlesungen mit Leistungskontrollen (Hausarbeit,
Klausur); hieraus: Orientierungs- und Zwischenprüfung.
Arbeitsgemeinschaften, Examenstutorium
Klausurenkurse: Examensvorbereitung
Seminare: wissenschaftlich intensivste Unterrichtsveranstaltung:
Seminararbeit (ca. 20 Seiten ) und Referat und Kolloquien
Arbeitsgemeinschaften
für das 1.-4. Semester.
Unterricht in kleineren Gruppen.
Lehrveranstaltungen der drei Hauptfachgebiete (Bürgerliches
Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht). Ergänzung der
Vorlesungen, Falllösungstechnik
Vorbereitung auf die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen.
Hilfestellung bei der Gestaltung und Durchführung des
Studiums.
Arbeitsgemeinschaften:
Semesterzuordnung
1. Semester:
3. Semester:
Zivilrecht I und
Zivilrecht III und
Verfassungsrecht I
Strafrecht II
2. Semester:
Zivilrecht II,
4. Semester:
Verwaltungsrecht
Strafrecht I und
Zivilrecht IV
Verfassungsrecht II
Betreuungsprogramm für Erstsemester
Betreuer = Studentin/ Student, die/ der mit überdurchschnittlichem
Erfolg die Zwischenprüfung bestanden hat.
Gemeinsames Lernen in Kleingruppe (ca. 4-8 Personen)
Tutor betreut während des Semesters, gibt praktische Anleitungen, ist
Ansprechpartner und Kontaktperson für die Studierenden
Bezug zu den Vorlesungen: Besprechung von Urteilen, gemeinsames
Lösen von Fällen.
Jura „lernen lernen“
Nicht zu verwechseln mit den Erstsemestertutorien der Fachschaft
Studienaufbau: Phasen
„Grundstudium“ (1.-3. Semester)
„Hauptstudium“ (4.-6. Semester)
Schwerpunktbereichsstudium (5.-8. Sem.)
Examensvorbereitung (7.- x Semester)
Erstes juristisches Examen
Schwerpunktbereichsprüfung (Universität): 30%
Staatsprüfung (Land): 70%
Jurastudium: Grobaufbau
1. Anfängerübungen: Zwischenprüfung
2. danach: Wahl eines Schwerpunktbereichs:
3. Schwerpunktbereichsstudium in der Regel
innerhalb von 2-4 Semestern.
4. Zusatzveranstaltungen, nicht einem bestimmten
Semester zuzuordnen.
5. Abschluss des SBs mit Universitätsprüfung
6. Staatsprüfung (mündliche Prüfung: gemeinsam)
folgerichtiger Aufbau seines Studiums: Studienplan
Stundenpläne 1. Semester
Begrüßungswoche
Informationsveranstaltungen, Veranstaltungen der
Fachschaft, einige Vorlesungen
Stundenplan der Vorlesungszeit (ab 18.10.10)
– Zusätzlich Arbeitsgemeinschaften im Zivilrecht I
und Verfassungsrecht I (jeweils Doppelstunden)
– Zusätzlich Erstsemestertutorien
– Individuell: Zusatzvorlesungen, Sprachkurse etc.
Juristische Fakultät: Stundenplan 1. Fachsemester
Wintersemester 2011/2012: Begrüßungswoche (10.-14.10.2011)
Zeit
08-09
09-10
Montag
Dienstag
Begrüßung durch das
Neue Uni
Brunch mit der
Fachschaft
11-12
Johannesgemeinde
12-13
13-14
Wanderung zum
gemeinsamen
MIttagessen
14-15
15-16
(Treffpunkt: Brunnen
auf dem Uniplatz)
Informationen zu
Studium und
Prüfungen HS 13
Kaiser
HS 13
11.15 Uhr:
Einführungstutorium
der Fachschaft
JurSem
Hartmann
Verfassungsgeschichte
der Neuzeit
HS 13
16-17
17-18
18-19
19-20
Donnerstag
Freitag
Hess
Grundkurs Zivilrecht I
Rektorat
10-11
Mittwoch
Begrüßung durch
Dekan
und Studiendekan
Neue Aula
Stadtrallye
(Start vor dem
Juristischen
Seminar)
keine Vorlesung
Hattenhauer Deutsche
Rechtsgeschichte in
der ersten Woche!
Ersti-Wochenende
mit der
Rechtshistorischer
Fachschaft in
Stadtrundgang
Langenscheid
Schröder (JurSem) Treffpunkt: JurSem
15 Uhr
ab 20:30 Uhr Fachschafts-
20 Uhr: Kneipentour
Cocktailabend bis Sonntag
ab 20 Uhr: Cocktailparty 20:30 Uhr: Fachschafts- ab 19 Uhr:
Sitzung
(Uniplatz)
(arthotel)
sitzung Lau-HS JurSem von ELSA im Havana
ca. 13 Uhr
Examensvorbereitung: HeidelPräp!
Klare Studienstruktur
Grundlagenschein
Hausarbeit und Klausur
Seminar
Fortgeschrittenenübung
Sprachkurs
Hausarbeit und Klausur
Anfängerübung
Interdisziplinäre
Schlüsselqualifikation
freie Zeiteinteilung,
selbstbestimmtes
Studium
Unterschiede (Staats-) examen /
Bachelor/ Master-System (Noten)
Staatsexamensstudiengang: Keine
Akkumulierung von Leistungen (Credit
Points), sondern: Es zählt nur das
Examensergebnis!
Ausnahme:
• Vorteile guter Noten:
• Positiv bei Bewerbung um Stipendien
• Bevorzugung bei einem Auswahlverfahren im
Rahmen der Schwerpunktbereiche
Unterschiede (Staats-)examen /
Bachelor/ Master-System (Prüfungen)
Nicht: Jede Veranstaltung (Vorlesung) endet
mit einer Prüfung
sondern: Studienrelevante Prüfungen nur in
„Übungen“ (=Vorlesungen mit Klausur und
Hausarbeit)
sonst: weitere Studienleistungen als
Zulassungsvoraussetzung zur Staatsprüfung
Keine Anwesenheitspflicht (-Kontrolle)
Ablauf des Studiums
bis zur Zwischenprüfung
1. Semester: Grundkurse, Grundlagenfächer,
Vorbereitung auf Prüfungen des zweiten Semesters
2. Semester: Orientierungsprüfung
3. Semester: weitere Teile der Zwischenprüfung
Orientierungs- und Zwischenprüfung sind nicht als
eigene Prüfungen ausgestaltet, sondern bestehen
aus den Anfängerübungen
„Semesterferien“: Praktika
„Grundstudium“
Grundkurse
(Vorlesungen) im
Bürgerlichen Recht
Strafrecht
Öffentlichen Recht
Grundlagenfächer
Römisches Recht
Deutsche
Rechtsgeschichte
Verfassungsgeschichte
Rechtsphilosophie
„Grundstudium“
1. Semester: keine
Anfängerübung!
2. Semester
Bürgerliches Recht und
Öffentliches Recht
3. Semester:
Strafrecht
sinnvollerweise
Grundlagenschein
Orientierungsprüfung
Bürgerliches Recht oder
Öffentliches Recht
Zwischenprüfung alle
drei Scheine
Anfängerübungen
Nach Studienplan
• im 2. Semester:
Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht
• und im 3. Semester:
Strafrecht
Übungen: Leistungsnachweis
(„Schein“)
Es wird angeboten:
1 Hausarbeit
2 Klausuren
Man muss bestehen:
1 Hausarbeit
1 Klausur
Anfängerübungen
HA HA Strafrecht HA
2.
Zivilrecht
WS
11/12
Kl 1 Kl 2 3.
Zivilrecht
SS
12
Kl 1 Kl 2 4.
Zivilrecht
WS
12/13
Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 5.
eine Wiederholungschance
eine Wiederholungschance
eine Wiederholungschance
oder
Zivilrecht
6.
HA HA HA Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
HA Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
Öffentl. Recht
HA HA Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 Strafrecht HA
Kl 1 Kl 2 Strafrecht HA
Strafrecht HA
Kl 1 Kl 2 Anfängerübungen bestanden Bsp. 1
HA 2.
Zivilrecht
WS
11/12
Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
HA Kl 1 Kl 2 Ideal: Übung
3. damitZivilrecht HA Öffentl. Recht HA
und
Ideal: Übung
Orientierungs
und damit
SS
Kl 1 Kl 2 prüfungKl 1 Kl 2 Orientierungs
2011
bestanden
prüfung
Zivilrecht
WS
12/13
Kl 1 Kl 2 5.
eine Wiederholungschance
oder
Zivilrecht
6.
HA Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 HA bestanden
Öffentl. Recht HA 4.
Strafrecht HA
Strafrecht HA
Kl 1 Kl 2 Strafrecht HA
Strafrecht HA
Ideal: alle drei
Kl 1 Kl 2 Übungen
damit und
Kl 1 Kl 2 Zwischenprüfung
eine Wiederholungschance
eine Wiederholungschance
bestanden
Öffentl. Recht
HA Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 Anfängerübungen
HA 2.
Zivilrecht
WS
11/12
Kl 1 Kl 2 3.
Zivilrecht
SS
12
Kl Übung
1 Kl
und 2 4.
WS
12/13
HA damit OPrüfung im 2.
Zivilrecht
HA
Semester
bestanden
Kl 1 Kl 2 5.
eine Wiederholungschance
oder
Zivilrecht
6.
HA Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
HA Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
Kl 1 Kl 2 HA Strafrecht HA
Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 Übung im 2.
Sem.
nichtRecht HA
Öffentl.
bestanden:
imKl
3. Sem.
1 Kl 2 ganz
wiederholen!
eine Wiederholungschance
Strafrecht HA
Strafrecht HA
HA
Kl 1
Übung
im 3.Kl 2 FS nicht
eine Wiederholungschance
bestanden, da
nicht an HA
teilgenommen.
Strafrecht HA Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
Anfängerübungen
HA 2.
Zivilrecht
WS
11/12
Kl 1 Kl 2 3.
Zivilrecht
SS
12
Kl 1 Kl 2 HA Übung
und
Zivilrecht
HA damit OWSPrüfung
im
3. Kl 2 Kl
1
12/13Semester
bestanden
eine Wiederholungschance
4.
5.
oder
6.
Zivilrecht
Öffentl. Recht
HA Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
HA Kl 1 Kl 2 Öffentl. Recht
HA Strafrecht HA
Kl 1 Kl 2 Strafrecht HA
Kl 1 Kl 2 Kl 1 Kl 2 eine Wiederholungschance
eine Wiederholungschance
HA ÜbungÖffentl.
im 4. Recht HA Kl 1 Kl 2
Wenn im 6.
bzw. 7.
Semester
Strafrecht HAHA
→
Zwischenprüf
ung
Kl 1 Kl bestanden
2
Semester
bestanden
Kl 1
Kl 2 Strafrecht HA
Kl 1 Kl 2 Zwischenprüfungsordnung
Es werden keine Versuche gezählt, sondern nur
Fristen
Aus einer frühzeitigen Teilnahme an den Übungen
entstehen ausschließlich Vorteile
Teilnahme erforderlich:
1. Wiederholungsmöglichkeit im 3. Semester nur,
wenn im 2. Semester teilgenommen.
2. Wiederholungsmöglichkeit für Übungen im 5. oder
6. Semester nur, wenn bis dahin mind. einmal an
Übung teilgenommen.
Hausarbeit: Beispiel Anfängerübung
im Bürgerlichen Recht (WS 11/12)
•
Der 17-jährige M befindet sich im Besitz einer DVD-Kollektion, die die
gesammelten Bud Spencer Filme enthält. Die DVDs hatte er sich ohne
Kenntnis seiner Eltern, die den Konsum gewaltverherrlichender Medien
grundsätzlich nicht billigen, heimlich von seinem 19-jährigen Freund E
ausgeliehen. Der Marktwert der Sammlung beläuft sich auf 100 Euro. M, der
seinen Eltern in der Vergangenheit nie Kummer bereitet hat, benötigt
dringend Geld. Er nimmt daher Kontakt mit D auf, um über einen Verkauf der
DVD-Sammlung zu verhandeln.
•
In zähen, unverbindlich geführten Vorverhandlungen gelingt es M, D davon
zu überzeugen, dass 125 Euro ein angemessener Kaufpreis wären.
Allerdings bekommt M noch vor dem Abschluss des Vertrages
Gewissensbisse. Außerdem fürchtet er rechtliche Konsequenzen, weshalb
er dem D mitteilt, dass er doch nicht verkaufen wolle. D, der zwar das Alter
des M kennt, ihn aber für den Eigentümer der DVDs hält, will sich das
Geschäft nun nicht mehr entgehen lassen. Er beschließt daher, die
Angelegenheit in Bud-Spencer-Manier zu regeln und droht dem M eine
Tracht Prügel an, sollte er den Vertragsschluss verweigern. M beugt sich
solchen „schlagenden“ Argumenten. Unter dem Eindruck der angedrohten
Gewalt veräußert er die DVDs an D zu einem Kaufpreis von 125 Euro. D
fordert die Eltern des M zur Erklärung über die Genehmigung des Geschäfts
auf.
Hausarbeit: Beispiel (Seite 2)
•
Diese gehen auf Grund eines vermeidbaren Irrtums davon aus, dass es sich
bei der Kollektion um ein Weihnachtsgeschenk von Ms Onkel O, einem
schwarzen Schaf der Familie und begeistertem Kickboxer, handelt. Sie zeigen
sich deshalb äußerst erfreut über die Veräußerungsabsicht ihres Sohnes und
genehmigen das Geschäft. Ihnen ist dabei allerdings nicht bewusst, dass M
den Vertrag nur unter Androhung körperlicher Gewalt abgeschlossen hat. D
weiß um die Unkenntnis der Eltern.
•
E erfährt einige Tage später von dem Geschehen. Er ist sehr verärgert und
fragt sich, ob er gegen D vorgehen kann. Es könne nicht sein, dass dieser ihn
mit solch rüden Methoden um sein Eigentum bringe. M will sich zu dem
Geschehen nicht äußern. Sollte E gegen D nicht vorgehen können, möchte er
M in Anspruch nehmen. Auch empört es E, dass die Eltern des M all diesen
kriminellen Machenschaften keinen Einhalt geboten haben.
•
Welche Rechte hat E gegen D, M und die Eltern?
Hausarbeiten
• Sachverhalte werden i.d.R. in der letzten
Vorlesungswoche ausgegeben.
• Bearbeitungszeit ist i.d.R. die gesamte
vorlesungsfreie Zeit
• Daher eigenverantwortliche Zeitplanung
• Abgabe i.d.R in der ersten Vorlesungswoche
des neuen Semester
Hausarbeiten
Sachverhalte werden i.d.R. in der letzten
Vorlesungswoche ausgegeben.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit ca. 4
Wochen, Bearbeitungszeit ist i.d.R. die
gesamte vorlesungsfreie Zeit
Daher eigenverantwortliche Zeitplanung
Abgabe i.d.R in der ersten Vorlesungswoche
des neuen Semester
Bücher und Bibliotheken
• Juristische Literatur vor allem in der Seminarbibliothek, in
der UB und in den ergänzenden Spezialinstituten
• Bibliotheken sollten bevorzugte Arbeitsstätte sein
Universitätsbibliothek (3 Mio Bände, 390.000 jurist. Literatur)
Seminarbibliothek (200.000 Bände)
Institutsbibliotheken (152.000 Bände) (z.T. MPI für Völkerrecht)
Eigene Textproduktion
Seminararbeiten
Hausarbeiten
Studienarbeit
Wissenschaftliche Arbeiten
Studienplan
• Richtschnur, kein Dogma
• „Pflichtveranstaltungen“,
aber keine Verschulung
• Individuelle Interessen →
individueller Stundenplan
• Logischer Studienaufbau,
aber Vorziehen und
Nachholen von
Veranstaltungen möglich
• Besondere Bedeutung
von Grundkursen und
Übungen
• Studienplan gleich bis
Zwischenprüfung, danach
zusätzlicher Studienplan
gemäß
Schwerpunktbereich
• Unterschiedlich je nach
Studienbeginn SS/ WS
Studienplan
Zivilrecht
Grundkurs Zivilrecht I (6)
AG BGB AT (2)
Öffentliches Recht
Strafrecht
Grundkurs Verfassungsrecht Grundkurs Strafrecht I (2)
I (4)
AG Verfassungsrecht i (2)
3.Semester
Einführung in die
Rechtswissenschaft (1)
Grundlagenfächer (2 Fächer
empfohlen):
Deutsche Rechtsgeschichte
(2)
Verfassungsgeschichte der
Neuzeit (2)
1.Semester
2.Semester
Sonstiges
Gesamt: 8 Std.
Gesamt: 6 Std.
Gesamt: 2 Std.
Gesamt: 5 Std.
Grundkurs Zivilrecht II (4)
mit Übung im Bürgerlichen
Recht für Anfänger (2)
AG Schuldrecht (2)
Grundkurs
Verfassungsrecht II (4)
mit Übung im Öffentlichen
Recht für Anfänger (2)
AG Verfassungsrecht II (2)
Grundkurs Strafrecht II (4)
Arbeitsgemeinschaft
Strafrecht I (2)
Grundlagenveranstaltungen
(wenn nicht schon im ersten
Semester besucht):
Gesamt: 8 Std.
Gesamt: 8 Std.
Gesamt: 6 Std.
Vertragliche
Schuldverhältnisse (2)
Gesetzliche
Schuldverhältnisse (2/3)
Mobiliarsachenrecht (2)
Handelsrecht (1/2)
Internationales Privatrecht
(2)
Verwaltungsrecht AT (4)
Grundkurs Strafrecht III (3)
mit Übung im Strafrecht für
Anfänger (2)
Gesamt: 9 (11) Std.
Gesamt: 4 Std.
Römisches Recht (2)
Rechtsphilosophie (2)
Gesamtst
unden:
21 Std.
(inkl.
Grundlage
nfächer)
Gesamtst
unden:
22 Std.
Europarecht I (2)
Gesamtst
unden:
22
(24) Std.
Gesamt: 7 Std.
Gesamt: 2 Std.
4.Semester
5.Semester
Immobiliarsachenrecht (1/2)
Familienrecht (1)
Arbeitsrecht (3)
Gesellschaftsrecht (2/3)
Zivilverfahrensrecht i (2)
AG Sachenrecht (2)
Verwaltungsrecht BT I (2)
Verwaltungsprozessrecht
(2)
AG Verwaltungsrecht (2)
Grundkurs Strafrecht IV
(2)
mit Übung im Strafrecht
für Fortgeschrittene (2)
Europarecht II (2)
Gesamt: 12 (13) Std.
Gesamt: 6 Std.
Gesamt: 4 Std.
Gesamt: 2 Std.
Kreditsicherungsrecht (2)
Erbrecht (2)
Zivilverfahrensrecht iI (2)
Übung im Bürgerlichen Recht für
Fortgeschrittene (2)
Verwaltungsrecht BT II (2) Strafprozessrecht (4)
Gesamt: 8 Std.
Gesamt: 2 Std.
Europäisches Privatrecht (1/2)
Übung im Öffentlichen
Recht für Fortgeschrittene
(2)
6.Semester
Gesamt: 1 (2) Std.
7.Semester
Gesamtstunden:
24 (25) Std.
Veranstaltungen in den
Schwerpunktbereichen
Gesamtstunden:
14 Std. + SB
Gesamt: 4 Std.
Veranstaltungen in den
Schwerpunktbereichen
Gesamt: 2 Std.
Examensvorbereitung →
Examensvorbereitung →
Repetitorium:
Repetitorium:
Gesetzliche Schuldverhältnisse (2) Öffentliches Recht I (3)
Mobiliarsachenrecht (2)
Immobiliarsachenrecht (2)
Examensvorbereitung →
Repetitorium:
Strafrecht I (3)
Veranstaltungen in den
Schwerpunktbereichen
Schriftliche Studienarbeit
Tutorium (8)
8.Semester
Examensvorbereitung →
Examensvorbereitung →
Repetitorium:
Repetitorium:
Öffentliches Recht II (3)
BGB AT (2)
Allgemeines Schuldrecht +
Vertragliche Schuldverhältnisse (3)
Zivilverfahrensrecht (1)
Examensvorbereitung →
Repetitorium:
Strafrecht II (3)
Veranstaltungen in den
Schwerpunktbereichen
Tutorium (8)
Gesamtstunden:
3 (4) Std. + SB
Beispiel: Studienplan eines
Schwerpunktbereichs (Steuerrecht)
•Vorlesungen
• Einkommen- und
Körperschaftsteuerrecht 3
SWS [k]
• Unternehmenssteuerrecht 2
SWS
• Umsatzsteuerrecht 1 SWS
• Erbschaftsteuerrecht 1 SWS
• Europäisches und
Internationales Steuerrecht 2
SWS
•Schlüsselqualifikationen
• Kolloquium ges.rechtl. und
steuerrechtliche Gestaltung in
der Praxis 2 SWS
•Seminar im SteuerR 3 SWS
•Weitere Angebote
• AG im Steuerrecht 2 SWS
• Klausurenkurs im Steuerrecht
1 SWS
Internationalität
Sprachkurse (ZSL)
Fremdsprachige
rechtswissenschaftl.
Veranstaltung
Auslandssemester
ERASMUS
LL.M. (im Ausland)
Partneruniversitäten
Cambridge
Montpellier
Krakau
Budapest
Fremdsprachenausbildung
Pflicht:
• Ein rechtswissenschaftlich geprägter Sprachkurs
oder eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche
Veranstaltung („Sitzschein“)
Darüber hinaus:
• Teilnahme an weiteren Sprachkursen
• „Einführung in das frz./ anglo-am. Recht und die
zugehörige Rechtssprache“ (3-Semester.Kurs)
• „Latein für Juristen I + II“
Fremdsprachenausbildung
• Reine Sprachkurse: möglichst früh
• Fachspezifische Sprachkurse: Empfehlungen der
Dozenten beachten (meist ab 2. Sem.)
• Zur Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt
• Zusatzqualifikation: 3-Semester-Kurs mit
abschließender Prüfung der Grundzüge des angloamerikanischen Rechts und des französischen
Rechts. Vorlesungen „Einführung in das […] Recht“
Fremdsprachiges Studienprogramm, Übersicht
Fremdsprachenveranstaltungen
Pflicht: Besuch einer Veranstaltung zur
Anmeldung zur Staatsprüfung (= *)
Zusatzqualifikationen
Zentrales
Sprachlabor
•Einführung in das angloZahlreiche Sprachkurse:
amerikanische Recht
Arabisch,
Chinesisch, Englisch,
•Einführung in das franz. Recht
Empfohlen: Besuch mehrerer VerFranzösisch,
(= Jeweils 3 Semester, mit
anstaltungen; nach Studienplan 2.-7.
Italienisch, Japanisch,
Semester, Zulassung im 1. Semester möglich. Abschlussprüfung, hohes
Polnisch,
Sprachniveau. Besuch einzelner
Unterschiedliches Sprachniveau.
Portugiesisch,
Kursteile
=
*
)
Jeweils einsemestrige Kurse in RechtsRussisch,
Schwedisch,
•In einer Fremdsprache
•Arabisch*
Spanisch,
abgehaltene Lehrveranstaltung*
•Italienisch*
z.B. Transnational Commercial Law Tschechisch
Auch rechtswiss.
•Polnisch*
•Montpellierseminar *
geprägte Sprachkurse:
•Englisch (US-amerikanisches Recht)*
•Latein für Juristen
•Englisch *
•Stilübungen
für
Juristen
•Portugiesisch und Brasilianisch*
•Französisch *
•Einführung in die deutsche
•Französisch*
Rechtssprache
•Spanisch *
•Spanisch*
•Auslandssemester *
Bsp.: 3-Semester-Kurs:
Einführung in das anglo-am. Recht
•Einführung in das angloamerikanische Recht und die
zugehörige Rechtssprache Zivilrecht, 2st
•
•Dozent: Prof. Dr. Schwarzkopf
•Zeit und Ort: Mi 14-16 Uhr HS 08
•Beginn: 12.10.2011
•Ergänzungsveranstaltung
•Zielgruppe: ab 4. Semester
•Vorkenntnisse: gute
Englischkenntnisse
•Kommentar: Einführung in das
Common-Law-System; Contract,
Criminal and Tort Law. Die Vorlesung
wird vorwiegend auf englisch
gehalten.
•Introduction to Anglo-American Law,
Public Law. 2st
•
•Dozent: Dingfelder Stone, J.D., LL.M.
•Zeit und Ort: Mo 11-13 HS 10
•Beginn: 10.10.2011
•Ergänzungsveranstaltung
•Zielgruppe: ab 2. Semester
•Vorkenntnisse: Vorkenntnisse im
deutschen Staatsrecht sind nützlich.
•Kommentar: Der englischsprachige
Kurs beschäftigt sich schwerpunktmäßig
mit den Grundrechten im amerikanischen
Verfassungsrecht: Rede-, Presse-,
Religions- und Versammlungsfreiheit;
Todesstrafe; Abtreibung u.a.
3-Semester-Kurse: Prüfung
• Zulassungsvoraussetzung: Besuch des dreisemestrigen
Kurses, in Ausnahmefällen bereits nach zwei Semestern.
Beispiel: Französisches Recht
• Zivilrecht:
• Teil I : Allgemeine Einführung in das französische
Rechtssystem, Familienrecht
• Teil II : Schuldrecht (Vertrag und unerlaubte Handlung),
Kaufrecht
• Teil III: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
• Öffentliches Recht
• Verfassungsrecht
• Verwaltungsrecht
Einführung in das frz. Recht: Prüfung
• Schriftliche Prüfung:
• Übersetzung eines Textes aus dem Bereich des
französischen Zivilrechts ins Deutsche sowie Ausführungen
in französischer Sprache zu Fragen zu diesem Text (2 St.)
• Übersetzung eines Textes aus dem Bereich des
französischen Öffentlichen Rechts ins Deutsche sowie
Ausführungen in französischer Sprache zu Fragen zu
diesem Text (2 St.)
• ein Gespräch über während des Lehrgangs behandelte
juristische Themen des französischen Zivilrechts und
Öffentlichen Recht, das in deutscher oder französischer
Sprache geführt wird (je ½, insges. 30 Minuten)
Pflichtkurs gem. § 9 JAPrO
• Ein Semester (2stündig) ohne Prüfung (=„Sitzschein“)
• Wann? Nach Studienplan (irgendwann) 2.-7. Semester
• Unterschiedliche Kursarten:
• Unterschiedliches Sprachniveau
• Unterschiedliche Zielgruppen (1., 2., x-Sem.)
• Semesterkurs ./. Blockveranstaltung in Semesterferien
• Einführung in die Rechtsordnung ./. Sprachkurs
• „normale Lehrveranstaltung“ in Fremdsprache
• Sonstige Möglichkeit des Nachweises (z.B.
Auslandsaufenthalt, -Studium)
Fremdsprachenausbildung: Angebot
der Juristischen Fakultät
• § Englisch
• § Arabisch
• § Französisch
• § Polnisch
• § Spanisch
• § Italienisch
• § Latein für
Juristen
• § Portugiesisch
• § Weiteres geplant
Einführung in das französische Recht
und seine Rechtssprache (Block)
•
Dozent:
Roselyne Dache-Boucher
•
Zeit und Ort: Sechs Stunden täglich
•
Beginn:
•
Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3
JAPrO)
•
Zielgruppe:
•
Kommentar: Der Kurs beginnt mit der Darstellung der Architektur des
französischen Privatrechts unter besonderer Berücksichtigung der
Gerichtsverfassung, der Terminologie, der Struktur der
Kassationshofurteile und der Gliederung des „Code Civil“. Nach dieser
Untersuchung, werden die allgemeinen Grundlagen des Strafrechts,
Familienrechts, Schuldrechts und Gesellschaftsrechts präsentiert. Der
Kurs wechselt immer zwischen Theorie und Praxis ab: Lesen und
Analyse von Gerichtsurteile, Verträge, Strafbefehle; Übung mit Video und
Gespräch.
05.10.2011- 09.10.2011
8:30-16:30 Uhr JurSem ÜR 1
Blockveranstaltung
ab 1. Semester
Einführung in das spanische Recht
und seine Rechtssprache
• Dozentin:
Lorna García Gerboles, Universidad
Complutense de Madrid
• Zeit und Ort:
Mo - Fr
• Blockkurs:
09.30-12.30 Uhr, JurSem ÜR 5
19.03.2012 (2 Wochen)
• Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§
9 I Nr. 3 JAPrO)
• Zielgruppe:
ab 1. Semester
• Vorkenntnisse:
sind
Grundkenntnisse der spanischen Sprache
erforderlich.
• Sonstige Hinweise: Die Abschlussprüfung der
Veranstaltung findet am letzten Tag des Kurses statt.
Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Introduction to American Law
• Dozent:
Cynthia Wilke, J.D.
• Zeit und Ort:
Di 11.00-13.00 Uhr,NUni Aula
• Beginn:
25.10.2011
• Veranstaltung zum Erwerb von
Fremdsprachenkompetenz
• Zielgruppe:
ab 1. Semester
• Vorkenntnisse:
Proficiency in English
• Sonstige Hinweise: There will be a required written test
at the end of the course.
Einführung in das brasilianische
und portugiesische Recht
•
Dozentin:
Fabiana Godinhio Mc Arthur, LL.M.
•
Zeit und Ort:
•
Beginn:
•
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache sind nicht
vorausgesetzt.
•
Kommentar: Nach einer Einführung in die Staatsorganisation Brasiliens und
Portugals werden Fragen des Brasilianischen und Portugiesischen
Privatrechts behandelt, nämlich die grundlegenden Begriffe und
Rechtsinstitute des Schuldrechts, des Sachenrechts, des Familienrechts
und des Erbrechts sowie die entsprechende Terminologie. Darüber hinaus
werden Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache gelehrt, während die
Studenten, die die Sprache können, sich mit Entscheidungen der
brasilianischen und portugiesischen Gerichte beschäftigen.
Mio-Fr 09.00-12.30 Uhr
JurSem HS
06.02.2012 (Zwei Wochen)
Einführung in das polnische Recht
und die polnische Rechtssprache
•
Dozent:
Dr. Piotr Tereszkiewicz, M.Jur.
•
Zeit und Ort: Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
•
Beginn:
13.10.2011
•
Zielgruppe:
ab dem 1. Semester
•
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse der polnischen Sprache sind
wünschenswert, aber nicht notwendig
•
Kommentar: Die Veranstaltung soll den Teilnehmern die Gelegenheit
bieten, Kenntnisse der Grundlagen der polnischen Rechtsordnung und
Rechtsterminologie zu erwerben. Im Rahmen einer Einführung werden der
historische Hintergrund sowie die Grundlagen der polnischen Verfassung
behandelt. Schwerpunkt der Veranstaltung bildet das polnische Privatrecht:
Im Einzelnen werden die Grundzüge des Schuld-, Sachen-, Handels- und
Gesellschafsrechts sowie das polnische Kollisionsrecht erörtert.
EPL Raum 016
Das italienische Recht und die juristische
Vertragssprache
•
Dozent:
Salvatore Laganà
•
Zeit und Ort: Freitag 14-17 Uhr
JurSem ÜR 4
ein Montagtermin: 07.11., 18-20 Uhr
•
•
Beginn:
14.10.2011
•
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Studierenden aller
Fachsemester und an Erasmus-Studenten, die Interesse am Thema
Rechtsvergleichung haben und die Grundzüge des Italienischen
Handels- und Gesellschaftsrechts lernen möchten. Außerdem dient der
Kurs auch der Vorbereitung für ein Auslandsstudium oder eine
Referendarstation in Italien.
•
Vorkenntnisse: Es werden Kenntnissen der italienischen Sprache auf
dem Niveau B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen gefordert.
•
Es werden Kursunterlagen in deutscher Sprache ausgehändigt werden.
Einführung in das arabische Recht und
die arabische Rechtsterminologie –
Öffentliches Recht
•
Dozent:
Dr. Bawar Bammarny, LL.M.
•
Zeit und Ort:
•
muss im WS 2011/12 leider ausfallen, wird im nächsten Semester
nachgeholt.
•
Zielgruppe: alle Semester, Erasmusstudenten, Studierende der
Politologie, Ethnologie, Religionswissenschaft und Islamwissenschaft
•
Kommentar: In der Vorlesung wird es eine Einführung in die arabische
Sprache und arabische Rechtsterminologie geben. Die modernen
Kodifikationen der arabischen Länder werden behandelt, aber auch die
geschichtlichen Hintergründe, um ein klares Bild zu Besonderheiten des
arabischen Rechts darzustellen. Durch Rechtsvergleich werden folgende
Fragen beantwortet: Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede
haben arabische Länder zueinander? Wie weit ist das Recht dort vom
Islam beeinflusst? Welche Konfliktpunkte gibt es mit dem Westen? Wie
sind die Zukunftsperspektiven des arabischen Rechts in der immer mehr
globalisierten Welt?
Sonderfall: Latein für Juristen I
•
Dozent:
Rechtsanwalt A. Nitsch
•
Zeit und Ort:
Mittwoch
•
Beginn:
19.10.2011
•
Ergänzungsveranstaltung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Promotionsordnung: Nachweis
ausreichender Lateinkenntnisse), Schwerpunktveranstaltung (SB 1)
•
Zielgruppe:
•
Vorkenntnisse: keine.
•
Die lateinische Sprache ist eines der tragenden Fundamente der deutschen und
europäischen Rechtswissenschaft. Viele Rechtsgrundsätze und Rechtsgedanken
werden auch heute noch mit lateinischen Begriffen oder Lehrsätzen bezeichnet, vor
allem im Zivilrecht, aber auch im Strafrecht. Die Beschäftigung mit der lateinischen
Sprache schult zudem die für Juristen unabdingbare Fähigkeit, Texte sorgfältig zu
analysieren und eigene Gedanken präzise zu formulieren. Die Veranstaltung
vermittelt in der Form eines Sprachkurses die Grundkenntnisse der lateinischen
Sprache anhand einfacher juristischer Texte aus römischer Zeit, darunter Auszüge
aus dem Lehrbuch des römischen Juristen Gaius und Fragmente aus dem Corpus
Iuris Civilis des oströmischen Kaisers Justinian, dessen Werk nahezu alle modernen
Rechtsordnungen maßgeblich beeinflusste.
18.00-20.00 Uhr
NUni HS 06
Studierende ab dem 1. Semester; Doktoranden.
Einführung in das französische Recht
– Zivilrecht
•
Dozent:
Adrien Bézert, Montpellierassistent
•
Zeit und Ort:
Mittwoch
•
Beginn:
12.10.2011
•
Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz
•
Zielgruppe:
ab 1. Semester
•
Vorkenntnisse:
Gute französische Sprachkenntnisse
•
Ziel der in französischer Sprache gehaltenen Lehrveranstaltung ist es, das Interesse
am französischen Zivil- und Wirtschaftsrecht und der Sprache auszubauen. Sie soll die
Teilnehmer mit dem Grundzügen eines anderen Rechtssystems vertraut machen und
sie sprachlich und juristisch befähigen, selbständig weiterführende Recherchen (z. B.
im Rahmen eines Seminars) aus dem Gebiet der Rechtsvergleichung durchzuführen.
Ferner bietet die Lehrveranstaltung Studierenden, die an einem Austauchprogramm
mit einer französischen Universität teilnehmen wollen, eine Vorbereitung auf das
Auslandsstudium.
16.00-18.00 Uhr NUni HS 09
Einführung in das französische Recht
– Öffentliches Recht
•
Dozent:
Hanna Schröder, LL.M., Forschungsreferentin, Deutsches
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
•
Zeit und Ort:
Montag 16.00-18.00 Uhr NUni HS 15
•
Beginn:
17.10.2011
•
Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von
Fremdsprachenkompetenz
•
Zielgruppe:
•
Vorkenntnisse:
Gute französische Sprachkenntnisse (die Lehrveranstaltung wird
in französischer Sprache gehalten).
•
Kommentar: Die Lehrveranstaltung erstreckt sich über insgesamt drei Semester,
in denen ein Überblick über das französische öffentliche Recht vermittelt werden
soll. Parallel zum öffentlichen Recht wird ein entsprechender Kurs im Zivilrecht
veranstaltet. Die Teilnahme an beiden Kursen berechtigt zur Ablegung einer
Prüfung, nach deren erfolgreichem Bestehen ein „Zeugnis über die Kenntnis der
Grundzüge des französischen Rechts und der zugehörigen Rechtssprache“
ausgestellt wird.
ab 1. Semester
Einführung in das anglo-amerikanische Recht
und die zugehörige Rechtssprache - Zivilrecht
• Dozent:
Prof. Dr. iur. Hartmut Schwarzkopf, Professor
Maryland University, Rechtsanwalt
• Zeit und Ort: Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, NUni HS 08
• Beginn:
12.10.2011
• Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von
Fremdsprachenkompetenz
• Zielgruppe:
ab 4. Semester
• Vorkenntnisse:
BGB.
Englischkenntnisse; Vorkenntnisse im
• Kommentar: Principal and Agency Law, Law of Business
Associations, Sole Proprietorship, Partnership, Corporation,
Other Business Associations.
Introduction to Anglo-American
Public Law
• Dozent:
John Dingfelder Stone, J.D., LL.M. , Esq.
• Zeit und Ort:
Montag 11-13
• Beginn:
10.10.2011
• Zielgruppe:
ab 2. Semester
HS 10
• Vorkenntnisse: Vorkenntnisse im deutschen Staatsrecht sind
nützlich.
• Kommentar: Der englischsprachige Kurs beschäftigt sich
schwerpunktmäßig mit den Grundrechten im amer.
Verfassungsrecht: Rede-, Presse-, Religions- und
Versammlungsfreiheit; Todesstrafe; Abtreibung u.a.
Zentrales Sprachlabor (ZSL)
Zahlreiche Kurse auf fast jedem Niveau: Arabisch,
Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch,
Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch,
Schwedisch, Spanisch, Tschechisch
Gebührenpflichtig (keine Refinanzierung durch
Fakultät): 4 SWS = 80 Euro; z.T. Gebührennachlass
Auch rechtswiss. geprägte Sprachkurse (engl./frz./sp.)
+ Rhetorikschein als Schlüsselqualifikation
Zentrales Sprachlabor (ZSL)
Fremdsprachenausbildung
Sprecherziehung und Sprechwissenschaft
Plöck 79-81
69117 Heidelberg
www.zsl.uni-hd.de
Rechtswissenschaftlich geprägte
Sprachkurse
Echte Sprachkurse im Gegensatz zu den
Einführungen in die Landesrechte der
Vorlesungen der Juristischen Fakultäten.
Englisch – Wirtschafts- und
Rechtswissenschaften, Kurstyp I
(Hörverstehen und Sprechfertigkeit)
•
Dozent:
Wanner
•
Zeit und Ort:
Montag 18.00-19.30 Uhr Plöck 79-81 /
Mittwoch 18.00-19.30 Uhr ZSL ÜR 301
•
•
Beginn
12.10.2011
•
Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO)
•
Vorkenntnisse:
Absolvierter Brückenkurs II am ZSL oder entsprechende
Punktezahl bei der obligatorischen Einstufung.
•
Kommentar: Lerninhalte: Texte und Übungen vor allem aus dem
wirtschaftsenglischen und juristischen Bereich. Lernziele: Schulung aller
Grundfertigkeiten; Informationsentnahme aus einschlägigen Texten und
Videoepisoden; Abfassung von Inhaltsangaben, reports, Geschäftsbriefen,
Memos, Protokolle, etc.
•
Literaturhinweise: Zusammenhängende Videoepisoden, Handouts, Texte;
schriftliches Begleitmaterial wird im Kurs zur Verfügung gestellt.
•
Sonstige Hinweise:
Klausur, Leistungsnachweis benoteter Schein.
Englisch – Wirtschafts- und
Rechtswissenschaften, Kurstyp II
(Leseverstehen und schriftlicher Ausdruck)
•
Dozent:
Farhand
•
Zeit und Ort:
Montag 18.00-19.30 Uhr Plöck 79-81 /
Mittwoch 18.00-19.30 Uhr ZSL ÜR 320
•
•
Beginn
12.10.2011
•
Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO)
•
Vorkenntnisse:
Absolvierter Brückenkurs II am ZSL oder entsprechende
Punktzahl bei der obligatorischen Einstufung.
•
Kommentar: Bearbeitung von fachbezogenen Texten; Anleitung zum freien
Sprechen; Übungen zur Verbesserung aller Grundfertigkeiten; Kurzreferate.
Lernziele: Befähigung zum sprachlichen Handeln in einem fachbezogenen
Kontext.
•
Literaturhinweise: Handouts, Grammatikübungen.
•
Sonstige Hinweise:
Klausur, Leistungsnachweis benoteter Schein.
Französisch – Wirtschafts- und
Rechtswissenschaften, Gruppe A
•
Dozent:
Koleda
•
Zeit und Ort: Montag 18.00-19.30 Uhr
Plöck 55 /
Mittwoch 18.00-19.30 Uhr ÜR 107
•
•
Beginn:
12.10.2011
•
Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3
JAPrO)
•
Vorkenntnisse: Brückenkurs am ZSL oder 6 - 7 Jahre Schulfranzösisch
•
Lernziele: Hörverstehen authentischer Hör- und Videotexte,
Argumentieren, Berichten, Vortragen, Referieren. Strategien und
Techniken zum Erfassen und Verstehen fachbezogener Texte;
fachbezogene Formen schriftlicher Sprachanwendung.
Leistungsnachweis: benoteter Schein.
Französisch – Wirtschafts- und
Rechtswissenschaften, Gruppe B
•
Dozent:
Bebin
•
Zeit und Ort:
Dienstag
18.00-19.30 Uhr Plöck 79-81 /
Donnerstag 18.00-19.30 Uhr ZSL ÜR 218
•
•
Beginn:
13.10.2011
•
Vorkenntnisse:
Brückenkurs am ZSL oder 6 - 7 Jahre Schulfranzösisch
•
Lernziele:Hörverstehen authentischer Hör- und Videotexte, Argumentieren,
Berichten, Vortragen, Referieren. Strategien und Techniken zum Erfassen und
Verstehen fachbezogener Texte; fachbezogene Formen schriftlicher
Sprachanwendung. Leistungsnachweis: benoteter Schein. Lerninhalte:
•
• Politiques d´immigration et d´intégration en France
•
• Evolution du droit des femmes et de la famille
•
• Les Francais et le monde des grandes entreprises
•
Literatur: Videos, Rundfunkaufnahmen, Filme. Schriftliches Begleitmaterial wird
im Unterricht zur Verfügung gestellt.
Spanisch – Wirtschafts- und
Rechtswissenschaften, Kurstyp II
•
(Leseverstehen und schriftlicher Ausdruck)
•
Dozent:
Villar
•
Zeit und Ort: Dienstag
17.30-19.00 Uhr
Plöck 79-81 /
Donnerstag 17.30-19.00 Uhr
•
ZSL ÜR 116
•
Beginn:
13.10.2011
•
Voraussetzungen: Brückenkurs am ZSL oder entsprechende sehr gute
Kenntnisse.
•
Lernziele: Entwicklung von Hörverstehen und Sprechfertigkeit;
Vermittlung von Diskussionsstrategien. Strategien und Techniken zum
Erfassen und Verstehen fachbezogener Texte, fachbezogene Formen
schriftli¬cher Sprachanwendung sowie Diskussion entsprechender Texte.
•
Lerninhalte: Aktuelle Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft:
Immigration, Rolle der Frau in der Spanisch sprechenden Gesellschaft,
Bildung, Erziehung und Familie.
Studienablauf
nach der Zwischenprüfung
1. Wahl des Schwerpunktbereichs, SB-Studium
2. Fortgeschrittenen-Übungen, fremdsprachige
Veranstaltungen, Schlüsselqualifikationen
3. Anmeldung zur Universitätsprüfung
4. Seminar
5. Studienarbeit (auch: Studienarbeit in Form einer
Seminararbeit)
6. „Universitätsexamen“ + Staatsprüfung = Erste
juristische Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen zur
Staatsprüfung: § 9 JAPrO
(1) Zur Staatsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer
1. die nach § 5 a Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes erforderliche
Studienzeit durchlaufen hat und in den zwei der Prüfung unmittelbar
vorausgegangenen Semestern an der Universität am Prüfungsort im
Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war;
2. an der praktischen Studienzeit (§ 5) teilgenommen hat;
3. an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder
einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 3 Abs. 5 Satz
2) regelmäßig teilgenommen hat, sofern die Fremdsprachenkompetenz
nicht anderweitig ausreichend nachgewiesen ist.
(2) Die Zulassung setzt ferner die erfolgreiche Teilnahme voraus an
1. je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentl.
Recht,
2. einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (§ 3 Abs. 1),
3. einem Seminar,
4. einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer
Schlüsselqualifikationen (§ 3 Abs. 5 Satz 1).
Fortgeschrittenenübungen
Nach Studienplan:
4. Semester: Strafrecht
5. Semester: Zivilrecht
6. Semester: Öffentliches Recht
Jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur in einem
Semester
grds. keine Anmeldung erforderlich
aber: jeweilige Anfängerübung bestanden
Nachweis: Kopie des Scheins in die Hausarbeit legen
Seminare
• Große Seminarauswahl
• Auch an der Universität Mannheim möglich
• Nicht zwingend im „eigenen“ SPB
• Als Semesterkurs und Blockveranstaltung
• In Heidelberg und andernorts
• Sinnvoll auch zur Vorbereitung auf die
Studienarbeit im Schwerpunktbereich
Seminare
Vertiefung wissenschaftlicher Themen
Erarbeitung wissenschaftlicher Arbeitstechnik
Referat und Diskussion
i.d.R. nach der Zwischenprüfung
Themenvielfalt, Beispiele aus WS 2011/12:
"Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. - Bestandsaufnahme Rechtsvergleichung – Rechtsentwicklung"
"Rechtsdurchsetzung im Verwaltungsrecht - Aktuelle Entwicklungen
im deutschen, griechischen und europäischen
Verwaltungsprozessrecht"
6. Heidelberger Verhandlungsworkshop 08.-10.12.2011
Aktuelle Probleme des Betriebsverfassungsrechts
Weitere Seminare im WS 2011 / 12
•Alternativen zum Strafrecht
•Die Heidelberger Juristische
Fakultät im 18. Jahrhundert
•Die pönale Funktion des
Schadensersatzrechts im deutschitalienischen Deliktsrecht
•Entwicklung des
Regulierungsverwaltungsrechts in
Europa
•Kriminalwissenschaftliches Seminar
•Kriminologisches Seminar
•Kriminologisches Seminar: Struktur
und Wandel von Kriminalität (SB 2)
•Marsilius-Kolleg-Seminar zum
Medizinstrafrecht
•Seminar zum Gesellschafts- und
Unternehmensrecht
•Seminar zum Gesellschafts- und
Unternehmensrecht
•Seminar zum Neuen Europäischen
Vertragsrecht
•Seminar zum Sozialrecht
•Seminar zum Vertragsrecht
•Stuttgart 21, Datteln IV und die
Loveparade 2010 – Seminar zu
aktuellen und grundlegenden
Problemen kommunaler Demokratie
Schlüsselqualifikationsveranstaltung
§ 3 Abs. 5 JAPrO: „Die Universitäten bieten
Lehrveranstaltungen an zur exemplarischen
Vermittlung interdisziplinärer
Schlüsselqualifikationen wie Grundkenntnisse
in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften,
Verhandlungsmanagement,
Gesprächsführung, Streitschlichtung,
Mediation, Rhetorik, Vernehmungslehre,
Kommunikationsfähigkeit.“
Schlüsselqualifikationsveranstaltung
Didaktisches Konzept in Heidelberg:
= Teil der Schwerpunktbereiche
= Teil der anwaltsorientierten Juristenausbildung
oder: Rhetorikkurs am Zentralen Sprachlabor
an anderen Landesuniversitäten Konzept
unterschiedlich (reiner Computerkurs?)
Vorsicht: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften/
Wirtschaftspolitik gerade nicht als SQ-Veranstaltung
anerkannt!
z.B.: Schüsselqualifikationen
Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im Zivilrecht
Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im
Öffentlichen Recht: Die Rolle des Anwalts im
Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen
Verfahren sowie bei außergerichtlicher
Streitbeilegung
Anwaltliche Vertragsgestaltung
Techniken außergerichtlicher Streitbeilegung –
Verhandlungsführung, Mediation,
Schiedsgerichtsbarkeit
siehe v. a.: http://www.anwaltsorientierung.uni-hd.de/
Praktische Studienzeit
§ 5 JAPrO:
(1) Während der vorlesungsfreien Zeit nehmen die
Studierenden mindestens drei Monate lang an
praktischen Studienzeiten teil.
(2) Die praktischen Studienzeiten können bei allen
Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die
geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung
von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.
(3)…, (4)…
Praktika (Anforderungen)
• Drei Monate (auch aufgeteilt, mind. 4 Wochen = 1 Monat
oder: 2 * 6 Wochen)
• In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterzeiten unter
http://www.uni-heidelberg.de/studium/termine/index.html )
• Pflichtpraktika nicht vor dem Studium! (Diese sind
allerdings zur Studien- und Berufswahl hilfreich
• Im In- und Ausland (nicht zwingend deutsches oder EURecht)
• Anschauung von der Rechtsanwendung (=kein reines
Politik- oder Betriebspraktikum)
Praktika: Arten
Gerichte, Verwaltung, Anwaltschaft
u.U. Betriebe, private Vereine
Einzelpraktikum / Gruppenpraktikum (Beispiel für
Gruppenpraktika z.B. bei: Landgericht Heidelberg,
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Amtsgericht
Mannheim, Staatsanwaltschaft Stuttgart,
Ausschreibung siehe: http://www.jum.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1155406/index.html?ROOT=1153239
Zuständig: Landesjustizprüfungsamt. Info-Blatt
)
Spezialisierung:
Schwerpunktbereiche
1: Europäische Privatrechtsgeschichte
2: Kriminalwissenschaften
3: Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
4: Arbeits- und Sozialrecht
5 a: Steuerrecht
5 b: Unternehmensrecht
6: Wirtschaftsrecht und Europarecht
7: Zivilverfahrensrecht
8 a: Internationales Privat- und Verfahrensrecht
8 b: Völkerrecht
Schwerpunktbereich: Zweck
Ausbildung im Schwerpunktbereich ergänzt und
vertieft die in der Pflichtfachausbildung
erworbenen juristischen Kenntnisse
Gegenstand der Ausbildung und Prüfung im
Schwerpunktbereich ist ein exemplarisch
ausgewählter Rechts- oder Lebensbereich.
An den Juristischen Fakultäten teilweise
vergleichbares, en detail aber
unterschiedliches Lehrangebot →
Profilbildung
SB: Zeitpunkt der Wahl
Der Schwerpunktbereich kann frühestens – muss aber
nicht – nach bestandener Zwischenprüfung
gewählt werden.
Die frühzeitige Wahl ist sinnvoll, um eine
Verlängerung der Studienzeiten zu vermeiden.
Andererseits kann eine um ein Semester
verschobene Wahl ggf. helfen, sich Klarheit über
die eigenen Interessen zu verschaffen.
Klarheit verschafft der Besuch der
Informationsveranstaltung am Ende jedes
Semesters oder ein „Probehören“
Schwerpunktbereichsstudium: Dauer
•
individuell
•
Nach Studienplan vom 5.-9. Semester
•
u.U. auch in 2 Semestern studierbar
•
zu jedem Schwerpunktbereich gehören
Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16
Semesterwochenstunden.
•
Veranstaltungen werden z.T. nur im WS oder SS
angeboten.
•
Die Studienarbeit soll in der Regel im 7. FS
geschrieben werden.
Abschluss des SB-Studiums:
Universitätsprüfung (-Examen)
Studienleistungen müssen im SB nicht erbracht
werden.
Die Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung
können über mehrere Semester verteilt erbracht
werden (und fließen wie folgt in die Endnote der
Universitätsprüfung ein):
1. schriftliche Studienarbeit (40 %),
2. Aufsichtsarbeit (30 %),
3. mündlichen Prüfung (30 %).
Anwaltsorientierung
= Integration der anwaltlichen Sichtweise in die
Ausbildung
• Vorlesungen unter Beteiligung von
Rechtsanwälten
• Anwaltsorientierter Moot Court
• Schlüsselqualifikationen
• Anwaltsklausuren
www.anwaltsorientierung.uni-hd.de
Auslandsstudium
Auslandsstudium
Auslandsstudium / Auslandpraktika
umfangreiche Sammlung von Adressen,
Katalogen und Vorlesungsverzeichnissen
ausländischer Universitäten beim
Akademischen Auslandsamt
Allgemeine Informationen / Info-Zimmer 135
Infozimmer Studium im Ausland
Seminarstraße 2 (Carolinum)
69117 Heidelberg
Auslandsstudium: Möglichkeiten
1. Individuelle Planung des Studiums im Ausland.
Nutzung des Angebot des Info-Zimmers
2. Bewerbung für ein Programm des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder
einer anderen Stipendienorganisation
3. Teilnahme an einem Austauschprogramm des
Landes Baden-Württemberg oder der Universität
Heidelberg. Vergabe von Studienplätze gekoppelt
mit Stipendien in Form von Gebührenerlass, z. T.
auch mit Teil- oder Vollstipendien.
Austauschprogramme (Europa)
•ERASMUS-Programme
•Russland: St. Petersburg
•Coimbra Group Student
Exchange Network
•Tschechien: Prag
•Großbritannien: Cambridge
•Ungarn: Eötvös-LorándUniversität (ELTE) und
Andrássy-Universität Budapest
(AUB)
•Polen: Krakau
•SommersprachkursStipendien
Austauschprogramm
Heidelberg – Cambridge
Cambridge-Assistentin: Christina von Busch
Institut für deutsches und europäisches Gesellschaftsund Wirtschaftsrecht, Zimmer 014
Friedrich-Ebert-Platz 2
69117 Heidelberg
[email protected]
Telefon: 54-7424
www.cambridge.uni-hd.de/
Andrássy-Universität Budapest
Studiengänge
• International Economy and Business (‚Bologna’Masterstudiengang für Bachelor-Absolventen v.a. aus den
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften),
• Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften (für
Absolventen der Rechtswissenschaft, Abschluss: LL.M.),
• Internationale Angelegenheiten/Diplomatie (Postgradualer
Studiengang für Absolventen aller Fachgebiete, Abschluss:
Master of International Affairs als second master),
• Mitteleuropäische Studien (Postgradualer Studiengang für
Absolventen aller Fachgebiete, Abschluss: Master of Central
European Studies als second master).
Andrássy-Universität Budapest
Ansprechpartnerin: Christine Müller
Universität Heidelberg
Akademisches Auslandsamt
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-3697
[email protected]
Austauschprogramme (Asien)
•China
–Tsinghua Universität
Peking
–Tsinghua Universität
Peking
(Graduiertenprogramm)
–Hong Kong
–Nankai Universität Tianjin
•Indien
•Israel
•Japan
•Korea
–Sungkyunkwan University
–Sogang University
•Singapur
•Taiwan
–National Taiwan University
(NTU)
–Wissenschaftleraustausch
mit der National Taiwan
University (NTU)
–National Chengchi
University (NCCU)
Weitere Austauschprogramme
• Australien
• Australien
–Melbourne
–Südaustralien
–Australian Catholic
University (ACU)
–Monash University
• Neuseeland
• Amerika
• Brasilien
• Chile
–Pontificia Universidad
Catolica de Chile
–Pontificia Universidad
Católica de Valparaíso
–Universidad de Chile
• Kanada
• USA
ERASMUS-Programm
der Europäischen Kommission zur Studierenden- und Dozentenmobilität
Mobilitätsstipendium ca. 150 € / Monat
Stipendiaten sind von den Studiengebühren befreit
organisatorische Unterstützung
Bewerbung für das darauf folgende akademische Jahr
jeweils am Ende des WS in Heidelberg
Die Juristische Fakultät Heidelberg ist zurzeit mit
folgenden europäischen Rechtsfakultäten durch das
ERASMUS-Programm verbunden:
ERASMUS-Programm
•Belgien: Leuven
•Dänemark: Kopenhagen
•Frankreich Lille/Paris,
Montpellier I, Nancy, Sorbonne
(Paris), Poitiers, Straßburg,
Toulouse I
•Griechenland: Athen
•Großbritannien: Aberystwyth,
King's College (London) und
Leeds
•Italien: Bologna, Ferrara,
Salento, Florenz, Salerno,
Roma Tre
•Litauen: Vilnius
•Niederlande Leiden
•Norwegen: Bergen
•Polen: Krakau u. Gdansk
•Portugal: Porto
•Rumänien: Cluj-Napoca
•Schweden: Lund u. Uppsala,
•Schweiz: Fribourg, Genève,
Lausanne u. Neuchâtel
•Slowenien: Ljublijana u. Maribor
•Spanien: Barcelona, Barcelona
Autònoma, Deusto/ Bilbao, La
Laguna (Tenerife), Complutense
u. San Pablo Ceu (beide Madrid)
•Tschechien: Prag
•Türkei: Ankara, Yeditepe
(Istanbul)
•Ungarn: Budapest
ERASMUS-Beauftragte
Frau Dr. Nika Witteborg
Augustinergasse 9
69117 Heidelberg
Tel. 06221 / 54 -27 38
E-mail: [email protected]
http://www.jura-hd.de/erasmus
Beispiele für Auslandssemester ohne
ERASMUS-Anbindung
•Bond University, Gold Coast,
Australia
•National Taiwan University
•SciencesPo Paris
•Universidad Católica Andrés Bello,
Caracas
•Universidad de Castilla-la Mancha,
Toledo
•Universität Odessa
•Universität St. Gallen
•Université d`Ottawa
•Université de Genève
•Université du Luxembourg
•University of Cape Town
•University of Adelaide
•University of Delhi
•University of Durham
•University of Kent
•University of London
•University of Manchester
•University of Singapore
•University of Sydney
•Hebräische Universität von Jerusalem
•San Diego State University
•Université Antonine (maronitische
Privatuniversität, Beirut)
•Universidade federal do Rio Grande do
Sul, Porto Alegre
•American University in Cairo
•University of Wollongong, Australia
In Planung:
Cornell University Law School
http://www.lawschool.cornell.edu/international/st
udy_abroad/semester_abroad/heidelberg.cfm
Auslandsstudium freiversuchs-/
verbesserungsversuchsunschädlich
§ 22 Abs. 2 JAPrO Bei der Berechnung der Semesterzahl nach
Absatz 1 bleiben unberücksichtigt und gelten nicht als
Unterbrechung des Studiums: (...)
2. bis zu drei Semester eines rechtswissenschaftlichen
Auslandsstudiums, wenn der Kandidat
− an einer ausländischen Universität eingeschrieben war,
− in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht
Semesterwochenstunden, rechtswissenschaftliche
Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht besucht hat,
− je Semester mindestens einen Leistungsnachweis im
ausländischen Recht erworben hat und
− an der inländischen Universität zum Zwecke des
Auslandsstudiums beurlaubt war;
Auslandsstudium freiversuchs-/
verbesserungsversuchsunschädlich
In Zweifelsfragen: Erkundigung beim für die
Zulassung zum Freiversuch (§ 22) und
verbesserungsfähigen Versuch (§ 23 JAPrO)
zuständigen Landesjustizprüfungsamt.
Merkblatt:
http://www.jum.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/show/1246238/A
uslandsstudium%20%20September%202009.pdf
Auslandsaufenthalt: Vorbereitung
Praktikum im Ausland: keine standardisierten
Bewerbungsverfahren. Erforderlich sind individuelle Planung
und viel Eigeninitiative.
gründlichen Vorbereitung, frühzeitige Planung (ein Jahr), z.B.
Bewerbung, Finanzierung, Beurlaubung, Anerkennung von
Studienleistungen, Versicherung, Visum.
Sprachkurse: Zentrales Sprachlabor (allg. + fachspezifisch);
Juristische Fakultät; private Sprachschulen; Tandem
Sprachprüfungen
Bewerbung: Informieren Sie sich frühzeitig über die geforderten
Bewerbungsmodalitäten (Verfahren, Fristen usw.)
Bewerbungsunterlagen: Informationsbroschüre Studium im
Ausland des Akademischen Auslandsamts
Vorbereitung: private Sprachschulen/
Institute/ Sprachpraxis
Deutsch-Amerikanisches Institut Heidelberg: http://www.daiheidelberg.de/content/index_ger.html
Konfuzius-Institut an der Universität Heidelberg e.V.:
http://www.konfuzius-institut-heidelberg.de/institut/index.cfm
Montpellierhaus:
http://www.montpellierhaus.de/hauptteil_index.html
Institut de Français Heidelberg:
http://www.institutdefrancaisif2.com/
Heidelberger Pädagogium: http://www.heidelbergerpaedagogium.de/fotos.html
etc.
Anrechnung ausl. Studienleistungen
• eine Fortgeschrittenenübung
• Grundlagenschein
• Seminarschein
• Schlüsselqualifikationsschein
• zur Zeit keine Studienarbeit, da Teil der Universitätsprüfung
• Voraussetzungen: Kern des Rechtsgebiets und
Vergleichbarkeit der Studienleistung
„studium generale“
http://imperia-apps.urz.uni-heidelberg.de/veranstaltungskalender/uni_hd_veranstaltungen_top.php?rid=1
Zahlreiche Möglichkeiten an der
Universität Heidelberg:
Forschen für morgen. 12 Antworten
aus 12 Disziplinen der Wissenschaft
Studium Generale
Montagskonferenz Nachhaltige
Mobilität im 21.Jahrhundert
Alfred-Weber-Lecture
Asia and Europe in a Global Context
Baden-Württemberg-Seminar
StudienEnde - BerufsEinstieg
Collegium Musicum
Heidelberger Kolloquium
Germanistische Linguistik
Das Heidelberger Ärzteorchester:
Winterkonzert 2011
Brennpunkte der Biologie
Heidelberger Akademie-Vorlesung
Forschen für morgen. 12 Antworten
aus 12 Disziplinen der Wissenschaft
PraxisFORUM. Experten und
Studierende im Dialog
Ringvorlesung: Einführung in die
Geschichte des Alten Orients
Physikalische Weihnachtsshow mit
Stella und Nova
Marsilius-Studien
Ziel der Marsilius-Studien ist es, interdisziplinäre Forschung im Studium zu
verankern. Das Lehrangebot gliedert sich in
•
Brückenveranstaltungen (in der Regel interdisziplinäre Seminare), die
von mindestens zwei Dozentinnen bzw. Dozenten verschiedener
Wissenschaftskulturen geleitet werden (SS 2011 z. B.:
Organtransplantation zwischen Effektivität und Gerechtigkeit:
medizinische, ethische und rechtliche Fragen),
•
disziplinäre Lehrveranstaltungen für fachfremdes Publikum
•
und ein fächerübergreifendes Kolloquium zur interdisziplinären
Darstellung und Diskussion der eigenen Abschlussarbeit.
Die Marsilius-Studien können ergänzend zum Studium oder zur Promotion
belegt werden. Sie stehen allen Interessierten offen. Die Teilnahme wird
frühestens ab dem dritten Fachsemester empfohlen. Das MarsiliusKolleg vergibt bei erfolgreicher Teilnahme das Marsilius-Zertifikat.
Weitere Informationen: http://www.marsilius-kolleg.uniheidelberg.de/studien/index.html
625 Jahre Ruperto Carola
Am 23. Oktober 1385 genehmigt Papst Urban VI. die
Errichtung der Universität Heidelberg durch
Pfalzgraf und Kurfürst Ruprecht I. in Heidelberg. Der
Lehrbetrieb an den zunächst drei Fakultäten
Theologie, Jurisprudenz und Philosophie beginnt
ein Jahr später, am 18. Oktober 1386. Zwei Jahre
später, 1388, folgt die Medizin. Erster Rektor der
Hochschule ist der Niederländer Marsilius von
Inghen; die ersten Professoren kommen aus Paris
und Prag.
http://625.uni-heidelberg.de/
Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit
Ringvorlesung: (grds. Mittwochs, 19.00 Uhr c.t. im JurSem, Lautenschläger-HS)
20. April 2011 – Prof. Dr. Christian
Hattenhauer: Hugo Donellus (1527 –
1591) und sein System – „trefflich und
sehr zu empfehlen“.
27. April 2011 – Prof. Dr. Ekkehart
Reimer: Salomon Zachariae und seine
Bedeutung für das Steuerrecht.
25. Mai 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c. Werner F.
Ebke, LL.M. Kodifikation eines
Gesellschaftsrechts für Europa? Lehren von
Thibaut und Savigny.
01. Juni 2011 – Prof. Dr. Burkhard Hess:
Mittermaier.
08. Juni 2011 – Prof. Dr. Stefan J. Geibel:
Windscheids Einfluss auf das BGB ausgehend
von seinen Heidelberger Jahren.
04. Mai 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger 15. Juni 2011 – Prof. Dr. Thomas Lobinger:
Wolfrum: Samuel Pufendorfs Blick auf die Otto von Gierke, Hugo Sinzheimer und der
EG. Eine Hypothese.
Tarifvertrag im deutschen Arbeitsrecht.
11. Mai 2011 – Prof. Dr. Dres. h.c. Peter- 22. Juni 2011 – Prof. Dr. Christian Baldus:
Christian Müller-Graff: Recht überwindet Auslegung nach dem Willen: Rechtsgeschäft
Grenzen: Thibaut, Bluntschli und andere. und Gesetz nach Otto Gradenwitz.
18. Mai 2011 – Prof. Dr. Andreas
Piekenbrock : Rechtsverlust durch
Zeitablauf in zwei Jahrhunderten: Von
Thibaut zur Schuldrechtsreform.
06. Juli 2011 – Prof. Dr. Klaus-Peter Schröder:
Hans Fehr – Troubadour der deutschen
Rechtsgeschichte.
13. Juli 2011 – Prof. Dr. Peter Axer: Otto
Mayer, Walter Jellinek, Ernst Forsthoff und das
Recht der öffentlichen Sachen.
Heidelberger Thesen zu Recht und
Gerechtigkeit
Ringvorlesung: (grds. Mittwochs, 19.00 Uhr c.t. im JurSem, Lautenschläger-HS)
19. Oktober 2011 – Prof. Dr. Wolfgang
Kahl: Walter Jellinek und die schlichte
Hoheitsverwaltung.
23. November 2011 – Prof. Dr. Gerhard
Dannecker: Die Radbruchsche Formel und ihre
Rezeption durch die Rechtsprechung.
26. Oktober 2011 – Prof. Dr. Bernd
Grzeszick: Hugo Preuß'
Bundesstaatstheorie: Ein früher Entwurf
zu einer offenen Staatlichkeit?
30. November 2011 – Prof. Dr. Stephan Kirste:
Zeitgerechtigkeit.
02. November 2011 – Prof. Dr. Michael
Anderheiden: Zum indirekten Diskurs
zwischen Ebert und Anschütz.
7. Dezember 2011 – Prof. Dr. Thomas Pfeiffer:
Rolf Serick: Eigentumsvorbehalt und
Sicherungsübertragungen
14. Dezember 2011 – Prof. Dr. Dieter Dölling:
Für eine rechtsstaatliche Strafrechtspflege –
zum Werk von Eberhard Schmidt
09. November 2011 – Prof. Dr. Ute
Mager: Max Weber und seine Bedeutung 21. Dezember 2011 – Prof. Dr. Herbert Kronke:
für die Wissenschaft vom Öffentlichen
Max Gutzwiller: Universalgelehrter des
Recht.
Privatrechts und moralische Instanz
16. November 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c.
Thomas Hillenkamp: Gustav Radbruch –
eine Suche nach Alternativen zum
Strafrecht.
Moot Courts
fiktive Gerichtsverhandlung
Rhetorik
Seminar
Erfolg der Heidelberger
Mannschaften
mehrere Moot Courts
•Phillip C. Jessup Moot •Vis Moot Court
Court
•Europäischer Moot
Court
•Anwaltsorientierter
Moot Court
•Moot Court im
Arbeitsrecht
•Moot Court im
Steuerrecht
Zusatzqualifikationen
Anglo-amerikanisches
Recht
Französische Recht
(Dreisemestrige Kurse)
Wirtschaftswissenschaften
Deutsche Rechtssprache
Sprachkurse
Rechtsmedizin
Rhetorik
Islamisches Recht
(Einsemestrige
Veranstaltungen)
Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften
Dozent: Prof. Dr. H. Sangmeister/Dipl.-Volkswirtin A. Schönstedt, M. A.
Zeit und Ort:
Dienstag (Vorlesung) 16.15-17.45 Uhr HEU II
Donnerstag (Übung) 14.15-15.45 Uhr
Beginn:
HEU II
11.10.2011
2+2 SWS Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe:
ab 1. Semester
Vorkenntnisse:Keine
Kommentar: In der Vorlesung „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ werden betriebsund volkswirtschaftliche Grundlagen behandelt. Die Vorlesung bildet zusammen mit der
Vorlesung „Einführung in die Wirtschaftspolitik“, die jeweils im Sommersemester angeboten
wird, das wirtschaftswissenschaftliche Ausbildungsangebot für Studierende der Juristischen
Fakultät. Ziel der parallel zu der Vorlesung angebotenen Übung ist es, den Vorlesungsstoff
an Hand von Übungsaufgaben aufzuarbeiten und zu vertiefen sowie auf die Klausur
vorzubereiten.
Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften
(weitere Hinweise)
Literaturhinweise: Bartling, H./ Luzius, F.: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 16. Auflage,
München 2008.
Bofinger, P.: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 3. Auflage, München 2011.
Felderer, B./ Homburg, S.: Macroeconomics and New Macroe-conomics, Berlin u. a. 2007.
Samuelson, P. A./ Nordhaus, W. D.: Volkswirtschaftslehre, 3. Auflage, Heidelberg 2007.
Sangmeister, H./ Schönstedt, A.: Volkswirtschaft verstehen ler-nen: Von Arbeitsmarkt bis
Zahlungsbilanz für Nicht-Ökonomen, Stuttgart 2011.
Sonstige Hinweise: Zur Erlangung eines Leistungsnachweises (mit 6 ECTS) muss die
zweistündige Klausur am Ende der Vorlesungszeit mit mindestens der Note 4,0 bestanden
werden.
Einführung in die deutsche Rechtssprache
Dozent: Dr. Andreas Deutsch, Leiter des Deutschen Rechtswörterbuchs
Zeit und Ort:
Beginn:
Donnerstag
14.15-15.45 Uhr
NUni HS 10
13.10.2011
Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (§ 9 II Nr. 4 JAPrO)
Zielgruppe:
v. a. 1. bis 5. Semester; auch für Hörer anderer Fakultäten ; Vorkenntnisse: keine.
Kommentar: Der geschickte Umgang mit Sprache ist das Kapital jedes Juristen. Dies gilt
insbesondere für die Rechtssprache, die sich seit jeher erheblich von der Alltagssprache
unterscheidet. Die Unterschiede zwischen Rechts- und Allgemeinsprache sollte jeder
Jurastudierende reflektieren, um unnötige Missverständnisse – auch später im Beruf – zu
vermeiden. Hierzu will die Veranstaltung eine Anleitung geben. Besonderheiten der (deutschen)
Rechtssprache werden beleuchtet; hierbei spielen systematische, historische und rhetorische
Aspekte gleichermaßen eine Rolle. Vertieft analysiert wird die Sprache des BGB; aber auch die
Terminologie des Strafrechts ist Gegenstand der Veranstaltung.
Studierende, die eine Schlüsselqualifikation erwerben wollen, erhalten Gelegenheit zu einem Referat
(oder Streitgespräch), das hinsichtlich der gelungenen Präsentation und rhetorischen Ausgefeiltheit
bewertet wird.
Sonstige Hinweise: Rückfragen jederzeit gerne an: [email protected]
Rechtsmedizin für Juristem
Dozenten: Prof. Dr. med. K. Yen; Dozenten und
Assistenten.
Zeit und Ort: Donnerstags 15:00 – 16:00 Uhr
Hörsaal Hautklinik (Gebäude 13)
Beginn:
13.10.2011
1 SWS
Ergänzungsveranstaltung
Vorkenntnisse: Keine erforderlich
13.10.11 Leichenschau am Fundort (Yen)
20.10.11 Thanatologie (Stein)
27.10.11 Ersticken, Strangulation, Ertrinken
(Haffner)
3.11.11 Scharfe Gewalt: „Vitale
Reaktionen“(Zimmer)
10.11.11 Stumpfe Gewalt, Schädel-Hirn-Trauma
(Dettling)
17.11.11 Forensische Genetik (Weissenberger)
24.11.11 Klinische Rechtsmedizin (Yen)
01.12.11 Forensische Psychopathologie
Dettling
08.12.11 Arztrecht. Behandlungsfehler. (Haffner)
15.12.11 Forensische Toxikologie I: Nachweis von
Drogen und Betäubungsmitteln (Skopp)
22.12.12 Forensische Toxikologie II: Tödliche
Vergiftungen (Schmitt)
12.01.12 Schütteltrauma / SIDS
(Zimmer)
19.01.12 Alkohol: Stoffwechsel und Wirkungen
(Strohbeck)
26.01.12 Spurenlage am Fundort (Bux)
02.02.12 Freiwillige Teilnahme an einer Sektion
(Yen u. Mitarbeiter)
Weitere Zusatzveranstaltungen
Methodenlehre
Stilübungen für Juristen
PD Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) Prof. Dr. Christian Hattenhauer
Blockveranstaltung am 25./26.11.2011
Zeit und Ort: Mi 16-18 Uhr HS 10
Beginn: 12.10.2011
ab 3. Semester
Zur Einstimmung empfohlen: Norbert
Hoerster, Was ist Recht, München 2006,
€ 10,90.
Aktuelle Informationen und
Literaturangaben ab Anfang Oktober
unter http://jura.michaelgruenberger.de .
ab 2. Semester
Neben der Wiederholung grammatischer
Grundregeln der deutschen Sprache geht
es am Beispiel juristischer Texte um die
Merkmale eines ansprechenden
allgemeinen und juristischen Sprachstils.
Ludwig Reiners, Stilfibel. Der sichere
Weg zum guten Deutsch, 1963; Friedrich
E. Schapp, Stilfibel für Juristen, 2004.
Beschränkung auf 20 Teilnehmer.
Anmeldung ab dem 14.11.2011 im
Sekretariat des Instituts für geschichtliche
Rechtswissenschaft, Germanistische
Abteilung.
„studium generale“
http://imperia-apps.urz.uni-heidelberg.de/veranstaltungskalender/uni_hd_veranstaltungen_top.php?rid=1
Studium Generale
Heidelberger Hochschulreden
Baden-Württemberg-Seminar
Heidelberger Kolloquium Germanistische Linguistik
Forschen für morgen. 12 Antworten aus 12 Disziplinen der Wissenschaft
Stunde der Universität
Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit
Heidelberger Vorträge zur Kulturtheorie
Marsilius-Studien
Ziel der Marsilius-Studien ist es, interdisziplinäre Forschung im Studium zu
verankern. Das Lehrangebot gliedert sich in
Brückenveranstaltungen (in der Regel interdisziplinäre Seminare), die von
mindestens zwei Dozentinnen bzw. Dozenten verschiedener
Wissenschaftskulturen geleitet werden (WS 2011/12 z. B.: Fortschritte
und Grenzen der Neurobiologie des Geistes )
•
disziplinäre Lehrveranstaltungen für fachfremdes Publikum
•
und ein fächerübergreifendes Kolloquium zur interdisziplinären
Darstellung und Diskussion der eigenen Abschlussarbeit.
Die Marsilius-Studien können ergänzend zum Studium oder zur Promotion
belegt werden. Sie stehen allen Interessierten offen. Die Teilnahme wird
frühestens ab dem dritten Fachsemester empfohlen. Das MarsiliusKolleg vergibt bei erfolgreicher Teilnahme das Marsilius-Zertifikat.
Weitere Informationen: http://www.marsilius-kolleg.uniheidelberg.de/studien/index.html
625 Jahre Ruperto Carola
Am 23. Oktober 1385 genehmigt Papst Urban VI. die
Errichtung der Universität Heidelberg durch
Pfalzgraf und Kurfürst Ruprecht I. in Heidelberg. Der
Lehrbetrieb an den zunächst drei Fakultäten
Theologie, Jurisprudenz und Philosophie beginnt
ein Jahr später, am 18. Oktober 1386. Zwei Jahre
später, 1388, folgt die Medizin. Erster Rektor der
Hochschule ist der Niederländer Marsilius von
Inghen; die ersten Professoren kommen aus Paris
und Prag.
http://625.uni-heidelberg.de/
Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit
Ringvorlesung: (grds. Mittwochs, 19.00 Uhr c.t. im JurSem, Lautenschläger-HS)
19. Oktober 2011 – Prof. Dr. Wolfgang
Kahl: Walter Jellinek und die schlichte
Hoheitsverwaltung.
23. November 2011 – Prof. Dr. Gerhard
Dannecker: Die Radbruchsche Formel und ihre
Rezeption durch die Rechtsprechung.
26. Oktober 2011 – Prof. Dr. Bernd
Grzeszick: Hugo Preuß'
Bundesstaatstheorie: Ein früher Entwurf
zu einer offenen Staatlichkeit?
30. November 2011 – Prof. Dr. Stephan Kirste:
Zeitgerechtigkeit.
02. November 2011 – Prof. Dr. Michael
Anderheiden: Zum indirekten Diskurs
zwischen Ebert und Anschütz.
7. Dezember 2011 – Prof. Dr. Thomas Pfeiffer:
Rolf Serick: Eigentumsvorbehalt und
Sicherungsübertragungen
14. Dezember 2011 – Prof. Dr. Dieter Dölling:
Für eine rechtsstaatliche Strafrechtspflege –
zum Werk von Eberhard Schmidt
09. November 2011 – Prof. Dr. Ute
Mager: Max Weber und seine Bedeutung 21. Dezember 2011 – Prof. Dr. Herbert Kronke:
für die Wissenschaft vom Öffentlichen
Max Gutzwiller: Universalgelehrter des
Recht.
Privatrechts und moralische Instanz
16. November 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c.
Thomas Hillenkamp: Gustav Radbruch –
eine Suche nach Alternativen zum
Strafrecht.
Erste juristische Prüfung
Erstes Juristisches Examen
• Staatsprüfung
• (andernorts staatliche Pflichtfachprüfung
genannt)
• Universitätsprüfung
• im Schwerpunktbereich
(„Schwerpunktbereichsprüfung“,
„Universitätsexamen“)
Erste Juristische Prüfung
Universitätsteil
(Schwerpunktbereich)
Staatsteil
Die universitäre
Schwerpunktbereichsprüfung
Drei Leistungen:
1. Studienarbeit (vierwöchige Hausarbeit): 40%
2. Klausur (5 Stunden): 30%
3. Mündliche Prüfung (mind. 10 min.): 30%
Die Staatsprüfung
(staatliche Pflichtfachprüfung)
Zuständig: Landesjustizprüfungsamt (Abteilung
des Justizministeriums)
Prüfungsleistungen:
A. 6 fünfstündige Klausuren (3 Zivilrecht, 1
Strafrecht, 2 Öffentliches Recht: 70%
B. Mündliche Prüfung im Zivilrecht, Strafrecht,
Öffentlichen Recht – jeweils 30 Minuten pro
Kandidat: 30%
Examenserfolg
Dozentenkurs
Probeklausuren
Prüfungssimulation
Kurse der
Zentralen
Studienberatung
Tutorien
HeidelPräp!
www.examensvorbereitung-heidelberg.de
Examensvorbereitung: Heidelpräp!
www.examensvorbereitung-heidelberg.de/
Verantwortlicher: Prof. Dr. Thomas Lobinger
Organisation: Herr Raubold
Friedrich-Ebert-Anlage 6–10
69117 Heidelberg (Dienstzimmer: 36)
Telefon: +49 (0)6221/7358480
Fax: +49 (0)6221/54-7710
E-Mail: [email protected]
Mehr als Rep: HeidelPräp!
Bestandteile:
• Dozentenkurs
• Examenstutorium
• Klausurentraining
• Einzelanalyse
• Simulation der mündlichen Examensprüfung
Bausteine: HeidelPräp!
Ende des Studiums
Wer die Staatsprüfung und die Universitätsprüfung
bestanden hat, erhält vom Landesjustizprüfungsamt
auf Antrag das Gesamtzeugnis über die Erste
juristische Prüfung.
Dies ist Voraussetzung für die Einstellung in den
Referendardienst.
Dieser Vorbereitungsdienst wird abgeschlossen mit
der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
Zu den Ergebnissen der Staatsprüfungen, der Ersten
juristischen Prüfung und der Universitätsprüfung
einige Zahlen zum Abschluss
Teilprüfungsleistungen der
Staatsprüfung
6 fünfstündige Klausuren:
Mündliche Prüfung im
• 3 Zivilrecht
Zivilrecht
• 1 Strafrecht
Strafrecht
• 2 Öffentliches Recht
Öffentlichen Recht
• 70%
• 30%
(jeweils 10 min/ Kandidat)
Ende des Studiums
• Wer die Staatsprüfung und die Universitätsprüfung
bestanden hat, erhält vom Landesjustizprüfungsamt
auf Antrag das Gesamtzeugnis über die Erste
juristische Prüfung.
• Dies ist Voraussetzung für die Einstellung in den
Referendardienst.
• Dieser Vorbereitungsdienst wird abgeschlossen mit
der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
• Zu den Ergebnissen der Staatsprüfungen, der
Ersten juristischen Prüfung und der
Universitätsprüfung einige Zahlen zum Abschluss
Noten
• eigenes Notensystem (18-Punkte-Skala)
• Eigene Benotungskultur (in Klammern: in den „Scheinen“)
• 14,00 - 18,00 Punkte:
Sehr gut (16, 17, 18)
• 11,50 -13,99 Punkte:
Gut (13, 14, 15)
• 9.00 - 11,49 Punkte:
Vollbefriedigend (10, 11, 12)
• 6,50 - 8,99 Punkte:
Befriedigend (7, 8, 9)
• 4,00 - 6,49 Punkte:
Ausreichend (4, 5, 6)
• 1,50 - 3,99 Punkte:
Mangelhaft (1, 2, 3)
• 0,00 - 1,49 Punkte:
Ungenügend (0)
Noten: Examensergebnisse
z.B. Staatsteil Baden-Württemberg, Frühjahr 2011
•
ø Baden-Württemberg
Heidelberg
sehr gut
0;
0,00%
0;
0,00%
gut
24;
3,48%
8;
5,88%
vollbefriedigend
95;
13,79%
26;
19,12%
befriedigend
149; 21,63%
30;
22,06%
ausreichend
170; 24,67%
29;
21,32%
nicht bestanden
251; 36,43%
43;
31,62%
zusammen
689; 100%
136; 100,00%
Weitere Statistiken: http://www.jura.uniheidelberg.de/fakultaet/pruefungsamt.html#Examensstatistiken
Examensergebnisse
Ländervergleich
Baden-Württemberg – NRW Pflichtfachprüfungen 2008
Baden-Württemberg
NRW
sehr gut
0;
0,0 %
2;
0,1 %
gut
27;
3,8 %
63;
3,3 %
vollbefriedigend
114; 16,1 %
269; 14,0 %
befriedigend
213; 30,0 %
531; 27,6 %
ausreichend
191; 26,9 %
437; 22,7 %
nicht bestanden
165; 23,2 %
625; 32,4 %
zusammen
710
1.927
Quelle: Letzte veröffentlichte Statistik:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_1634386/DE/Themen/Justizstatistik/Ausbildung/downloads/A
usbildungsstatistik2008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Ausbildungsstatistik2008.pdf
Freiversuch („Freischuss“)
§ 22 JAPrO (Freiversuch)
Nimmt ein Kandidat nach ununterbrochenem
rechtswissenschaftlichem Studium
spätestens an der am Ende des achten
Semesters beginnenden Staatsprüfung teil
und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese
als nicht unternommen (Freiversuch). Eine
mehrmalige Inanspruchnahme dieser
Regelung ist ausgeschlossen.
Freiversuch („Freischuss“)
Bei Nichtbestehen: zwei weitere Versuche:
„Wiederholer“
Bei Bestehen innerhalb eines Jahres Wiederholung
zur Verbesserung: „Verbesserer“
In den letzten Jahren stetig sinkende
Teilnehmerzahlen.
Problem Stoffülle: In nur vier Jahren sind die
examensrelevanten Themen (§ 8 JAPrO) kaum zu
erlernen.
Verbesserungsfähiger Versuch
§ 23 JAPrO (Notenverbesserung)
(1) Wer die Staatsprüfung nach
ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem
Studium bei erstmaliger Teilnahme
spätestens an der am Ende des zehnten
Semesters beginnenden Prüfung in BadenWürttemberg bestanden hat, kann diese zur
Verbesserung der Note spätestens in der
übernächsten Prüfung einmal wiederholen.
Verbesserungsfähiger Versuch
• existiert nicht in allen Bundesländern
• In bis zu 10 Semestern werden die meisten
Kandidatinnen und Kandidaten examensreif
• Verbesserungsmöglichkeit bis zum 12.
Semester nach Wahl
– bei Staats- und Universitätsprüfung
– nur bei Staatsprüfung
– nur bei Universitätsprüfung
Juristischer Vorbereitungsdienst
2 Jahre. Stationen (Stagen):
5 Monate: Zivilrechtsstation
3,5 Monate: Strafrechtsstation
4,5 Monate: Rechtsanwaltsstation I
3,5 Monate: Verwaltungsstation
4,5 Monate: Rechtsanwaltsstation II
im 21. Monat: schriftliches Examen
3 Monate: Wahlstation
Weiterbildungsmöglichkeiten
20 Fachanwaltschaften
jur. Aufbaustudiengänge, Master- (bzw.
Magister)studiengänge (z.B. in Heidelberg:)
LL.M. (Magister legum)
LL.M. international (in Santiago de Chile)
LL.M. Unternehmensrestrukturierung
sonst. Masterstudiengänge (MBA, etc.)
Promotion: Dr. iur.
20 Fachanwaltschaften
Arbeitsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Sozialrecht
Bau- und Architektenrecht
Steuerrecht
Erbrecht
Strafrecht
Familienrecht
Transport- und Speditionsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht
InformationstechnologieR
Versicherungsrecht
Insolvenzrecht
Verwaltungsrecht
Medizinrecht
Agrarrecht
Arbeitsmarkt grds. schwierig
Dazu z.B. die Untersuchung der
Bundesagentur für Arbeit:
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung: „Der
Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen.“
Stand: Dezember 2005. ArbeitsmarktInformation 1/2006
Weitere Folien mit Zitaten aus dieser
Untersuchung.
Anwaltschaft
Verdienst: Erwartungen
Gemeinsam mit dem Personalmarketinginstitut
Trendence hat das Karrierenetzwerk efellows ( www.e-fellows.net ) im Jahr 2005
seine juristischen Mitglieder nach deren
Erwartungen an Arbeitgeber befragt.
Demnach gehen die befragten Juristen im
Schnitt davon aus, dass sie wöchentlich zirka
55 Stunden arbeiten und ein Jahresgehalt
von 52.100 € (einschließlich einer variablen
Vergütung) verdienen werden.
Verdienst: Realität sehr
unterschiedlich
Die persönlichen Qualifikationen sind oft entscheidend für das Gehalt
von Berufsanfängern. Ein Prädikatsexamen, ein zusätzlicher LL.M.,
passende Schwerpunkte oder besondere Spezialkenntnisse können
sich ebenso positiv auswirken wie kaufmännisches Grundwissen oder
gar ein MBA-Studium. Ein Doktortitel bringt je nach Funktion und
Unternehmen bis zu 15.000 € zusätzliches Jahresgehalt ein.
Generell gilt, dass Trainees meist weniger verdienen als
Direkteinsteiger. Das Einkommen von in Kanzleien angestellten
Juristen oder als Freiberufler für Kanzleien arbeitende Juristen
schwankt zwischen der Armutsgrenze und einer nach oben nahezu
offenen Skala.
Kleine und mittlere Rechtsanwaltskanzleien beschäftigen
Berufsanfänger oft auf Honorarbasis zu Stundensätzen ab 15 €.
Stellen sie ein, dann regelmäßig zu Jahresgehältern, die oft mehr
oder weniger deutlich unter 20.000 € und damit weit unter den
Verdiensten von Akademikern anderer Studienfachrichtungen beim
Berufseinstieg liegen (Einzelfall: 10.000 € plus 30 %
Umsatzbeteiligung).
Verdienst: Öffentlicher Dienst
Im öffentlichen Dienst richten sich die Gehälter bei
Juristen, die als Beamte arbeiten, nach den jeweils
gültigen Besoldungsordnungen. Nach der
Besoldungsordnung A und der Besoldungsgruppe
A13 (das ist die Eingangsgruppe im höheren Dienst)
verdient ein 30-jähriger lediger, kinderloser Jurist,
der beim Bund beschäftigt ist, in Westdeutschland
ohne Einmalzahlung (so genanntes 13.
Monatsgehalt) 38.800 € Jahresbrutto. Derselbe
kommt als Angestellter auf gut 38.400 € (BAT IIa).
Quelle: Der Arbeitsmarkt für Juristinnen und
Juristen
Arbeitsmarkt-Information 1/2006 (Bonn 2006)
Hrsg.: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der
Bundesagentur für Arbeit (ZAV)
Stand: Dezember 2005
Studienberatung
Zentrale Studienberatung (Zentrum für Studienberatung
und Weiterbildung, ZSW)
Studienwahl, Formalien der Bewerbung, Prüfungsvorbereitung, Lernmethoden,
Berufsberatung
Fachstudienberatung
Studienwahl, Schwerpunktbereichswahl, Examensplanung
Agentur für Arbeit: Hochschulteam
Studentenwerk: Sozialberatung
Erasmusbeauftragte, Akademisches Auslandsamt
Auslandsaufenthalte
Behindertenbeauftragter
Zentrale Studienberatung
(Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung, ZSW)
Entscheidungshilfen bei der Studien- und Berufswahl
Unterstützung in schwierigen Phasen Ihres Studiums
Realisierung von Studien- und Berufswünschen
Orientierung während des Studiums
Überlegungen zum Fachwechsel
Fragen zu Lernen und Prüfung
Persönliche, studienbedingte Probleme
ZSW: Kursangebote
»Lernwerkstatt«:
(Semesterferien)
• Wissenschaftliches Schreiben
• Lernen lernen
• Rhetorik und Präsentation
• Zeitmanagement
• Stress professionell
bewältigen
• Präsentationen für
Vortragsscheue
[HeidelR@d] - Multimediale
Lehrredaktion
»Fit im Studium« (Semester):
• Studieren mit Stipendium?!
Studienförderwerke stellen sich
vor
• Umgang mit
Lernschwierigkeiten und
Prüfung - Kontinuierlich und
effektiv lernen
• Umgang mit Prüfungsstress
• Rhetorik & Präsentation:
Aktivierende Referate halten
• Know-how der
Prüfungsvorbereitung
• Warum nicht gleich?
"Aufschieberitis" überwinden
Zentrum für Studienberatung und
Weiterbildung (ZSW)
Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg
Tel.: +49 (0) 6221-54-5454
Telefonzeiten: Mo.-Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-13 Uhr
Fax: +49 (0) 6221-54-3850
E-Mail: [email protected]
Offene Sprechstunde:
Mo., Mi. 10.00 - 13.00 Uhr,
Di., Do. 10.00 - 16.00 Uhr,
Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/zsw/
Career Service
Career Service: Veranstaltungen
1. Berufliches Know-how
2. Professionell Bewerben
3. Praktikumsvermittlung
Informationsveranstaltungen: Die professionelle
Bewerbungsmappe, Das Bewerbungsgespräch,
Assessment Center kennen lernen, Case Studies
in Bewerberauswahlverfahren, Der erste
Arbeitsvertrag
Career Service (weitere
Veranstaltungen)
Personaldiagnostik und Bewerberauswahl
Online-Bewerbung
Bewerbungsunterlagen umwandeln für die OnlineBewerbung
Messe-Vorbereitung "Hobsons Absolventenkongress"
Arbeitszeugnisse richtig verstehen
Informationsveranstaltungen für Juristen
Career Service & Agentur für Arbeit stellen sich vor
Career Service (weitere
Veranstaltungen)
Trainingsangebote:
Ihr Bewerbungsprofil
Bewerbungstraining
Selbstpräsentation
Assessment Center-Training (halbtägig)
Zukunftswerkstatt Bachelor - und was dann?
Frauenpower – Optimierung von
Eigenpräsentation und Verhandlungstaktiken
Career Service: spezielles Angebot
für Juristen
Besondere Studien/ Berufssituation →
spezielleres Angebot
z.B.
• Rhetorik und Präsentation für Juristen
• MLP Karrieretag
• Erfolgreicher Start ins Referendariat
www.careerservice.uni-hd.de
Studentenwerk
www.studentenwerk.uni-heidelberg.de
Beratungs- und Hilfsangebote:
• Psychotherapeutische Beratung
• Behinderte Studierende
• Sozialberatung
• Rechtsberatung
• Freitische
• Versicherungen
• ICI
• BAföG
InfoCenter in der Triplex- Mensa
Universitätsplatz 14
D-69117 Heidelberg
Mo-Do 10.00-17.00, Fr 10.00-14.00 Uhr
Fachstudienberatung
Dr. Daniel Kaiser, Leiter des Prüfungsamts
Mo und Do 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr
Assessor Martin Wolthusen (v.a. Nebenfach)
Mi 09.00-11.00 Uhr
Dekanat, Juristisches Seminar, Zimmer 15 & 16
Fachstudienberatung:
typische Fragen
Allgemeine Probleme im Jurastudium
Fristen Orientierungs- und Zwischenprüfung
Studiengangswechsel
Schwerpunktbereiche: Wahl, Universitätsexamen
-----------------------------------------------------------------------Scheine: zuständig Dozenten, Lehrstühle
Praktika, Auslandsaufenthalt, Scheine gem. § 9
JAPrO: Fakultät nicht zuständig: im Zweifel direkt an
das Landesjustizprüfungsamt wenden!
Studentische Initiativen
• Fachschaft
• EL§A
• StudZR
• Hochschulgruppen
(Politik, Sport, Kultur)
Große Auswahl, siehe
„Dschungelbuch“:
http://dschungelbuch.fsk.uniheidelberg.de/
Rankings
CHE (Zeit)
Spitzengruppe in der Forschung Evalag
„Das Ausmaß internationaler
Kooperation ist bemerkenswert.“
Wirtschaftswoche
2008: Platz 1
2009: Platz 6
2010: Platz 4
2011: Platz 3
→ Zusammenschau verschiedener
Rankings unter:
http://alexanderaber: Rankings grds. kein geeignetes
cremich.suite101.de/uni-ranking-Mittel zur Studien(ort)wahl, da
die-besten-universitaeten-fuer-juraerhebliche methodische
in-deutschland-a103955 :
Schwächen. http://www.studisonline.de/StudInfo/uniranking.php
Platz 1
Zulassungsbeschränkung: „NC“
Auswahlverfahren der Hochschule
Chancen abhängig von Zahl der Bewerber
Härtefallquote, Wartesemester
Auswahlverfahren: Entscheidung nach
Abiturdurchschnittsnote
Punkte in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache
Einschlägige Berufsausbildung (nicht: Praktika)
Keine weitere Kriterien (Motivationsschreiben etc.)
Bewerbungschancen „NC“
Wintersemester
Sehr schwer zu bestimmen, da
von Bewerbersituation
abhängig
Gute Chancen mit Einserabitur
Erfahrungswert 1,7-1,9
Verbesserung oder
Verschlechterung durch Noten
der Kernfächer
1,7 hat im WS 11/12 z.T. nicht
immer ausgereicht.
Sommersemester
„NC“: deutlich einfacher, da
viel weniger Bewerber
Vollständiges
Vorlesungsprogramm:
„echter Studienbeginn“
Gute Chancen mit
Zweierabitur (SS 2011: ca.
2,2-2,4)
Reicht die Abiturdurchschnittsnote
nicht aus….
Studienbeginn
andernorts
(Geheimtipp: Leipzig)
Wechsel ins 4. oder 5.
Fachsemester nach
bestandener
Zwischenprüfung!!!
Von einer
Bewerbung ins 2.
oder 3.
Fachsemester ist
dringend
abzuraten, da
unterschiedliche
Studiensysteme
Bewerbungsfristen
Sommersemester
2012
• ca. 160 Plätze
• Online-Bewerbung
01.12.11-15.01.12
Wintersemester
2012/ 13
ca. 330 Plätze
Online-Bewerbung
1.6.12-15.07.12
Online-Bewerbung
Über die Homepage der Universität Heidelberg
(nicht über die Juristische Fakultät)
Informationen zur Bewerbung beim
Studentensekretariat (nicht bei der
Juristischen Fakultät)
Anderthalb Monate vor Fristende.
www.uni-heidelberg.de → Studium → Interesse
am Studium: http://www.uniheidelberg.de/studium/interesse/bewerbung/
Schnupperstudium
Wintersemester 2011/12
• Sie müssen sich NICHT anmelden.
• Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen.
Die Veranstaltungsräume bieten in der Regel
nicht ausreichend Platz für mehrere Personen
oder gar größere Gruppen.
• Die Vorlesungszeit beginnt am 10. Oktober
2011 und endet am 03. Februar 2012
Schnupperstudium:
Rechtswissenschaft / Jura
Art der
Veranstaltung
Vorlesung
Vorlesung
Name der Veranstaltung
Zeit
Ort
Dozent
Einführung in die
Rechtswissenschaft
Donnerstag, 16-18 Uhr
(bis zum 15.12.2011)
Neue Universität Prof. Baldus
Hörsaal 13
Grundkurs Zivilrecht I
Montag, 09-11 Uhr
Neue Universität Prof. Hess
Hörsaal 13
Dienstag, 09-11 Uhr
Mittwoch, 09-11 Uhr
Vorlesung
Grundkurs Strafrecht I
Dienstag, 14-16 Uhr
Vorlesung
Grundkurs Öffentliches Montag, 18-20 Uhr
Recht I
Freitag, 16-18 Uhr
Vorlesung
Deutsche
Rechtsgeschichte
Freitag, 11-13 Uhr
Neue Universität Prof. Hillenkamp
Hörsaal 13
Neue Universität Prof. Reimer
Hörsaal 13
Neue Universität
Aula
Neue Universität Prof. Hattenhauer
HS 13
Vorbereitung auf das Jurastudium
• eigentlich nicht erforderlich.
• lieber: Sprachen lernen, (nicht juristische) Praktika,
Weltreise etc.
• Vorlernen bringt wenig.
• Barbara Lange: „Jurastudium erfolgreich. Planung,
Lernstrategie, Zeitmanagement, 4. Aufl. 2005.
• Johann Braun, Einführung in die Rechtswissenschaft, 4.
Aufl. Tübingen 2011.
• LEGAL EDUCATION IN GERMANY TODAY by
STEFAN KORIOTH, in: WISCONSIN INTERNATIONAL
LAW JOURNAL 2006, VOL 24; NUMB 1, pages 85-108
http://hosted.law.wisc.edu/wilj/issues/24/1/korioth.pdf
Noch Fragen?
Fachstudienberatung
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Tel.: 06221/54 7632
Dr. Daniel Kaiser, Leiter des Prüfungsamts
Martin Wolthusen, Ass. iur. (v.a. Nebenfach)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!