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Wirbel um Anti-Lohndumping-Gesetz – Bumerang für Firmen « WirtschaftsBlatt.at
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18.06.2015, 08:54 von Sonja Gerstl/Patrizia Reidl
Wirbel um Anti-Lohndumping-Gesetz – Bumerang für
Firmen
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In der Baubranche gibt es die meisten schwarzen Schafe. Ihnen wollte man
via Anti-Lohndumping-Gesetz zu Leibe rücken - mit wenig Erfolg. / Bild: (c)
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Erfunden, um ausländische Billiganbieter vom
heimischen Markt fernzuhalten, entpuppt sich das
Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping nun als
Problemfall. Unternehmer sind empört.
Wien. Das Anti-Lohndumping-Gesetz regt Österreichs
Unternehmen auf und bringt Verunsicherung. Bei der
Wirtschaftskammer (WKÖ) häufen sich
Mitgliederbeschwerden, zuletzt wandte sich sogar der Linzer
Stahlkonzern Voestalpine in der Causa an die Öffentlichkeit.
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"Kritisiert wird in erster Linie der enorme bürokratische
Aufwand, aber auch die hohen Strafen empfinden viele als
Bedrohung. Schließlich ist die Materie eine recht komplexe.
Da kommt es schon mal vor, dass Fehler gemacht werden",
sagt Rolf Gleißner von der sozialpolitischen Abteilung der
WKÖ.
Novelle bringt Ärger
Anlass der Aufregung ist das sogenannte Gesetz gegen
Lohnund Sozialdumping - ein Gesetz, das 2011 eigentlich
zum Schutz von österreichischen Unternehmen installiert
wurde und schwarze Schafe aus dem In-, vor allem aber dem
benachbarten Ausland davon abhalten sollte, mit
Billigofferten den heimischen Markt zu überschwemmen
und somit den Wettbewerb zu verzerren. Damit konnte man
dann auch gut leben, wurde doch lediglich dann eine Strafe
verhängt, wenn Verstöße gegen den kollektivvertraglich
geregelten Mindestlohn erfolgten.
Feuer am Dach ist erst seit Anfang dieses Jahres. Zu diesem
Zeitpunkt trat nämlich die novellierte Fassung des AntiLohndumping-Gesetzes in Kraft. Und darin wurden die
Strafbestimmungen bei Unterentlohnung deutlich
verschärft. Neben dem Kollektivvertrag rückten hier nämlich
sämtliche Entgeltbestandteile in den Fokus, also auch
Sonderzahlungen und Zulagen wie etwa für Nachtarbeit,
Schwerarbeit und Rufbereitschaft. Verfehlungen werden mit
bis zu 10.000 € an Strafe pro Verstoß rigoros geahndet.
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Wolfgang Höfle, Partner beim Steuer-und
Unternehmensberater TPA Horwath, versteht den Unmut,
der sich unter Österreichs Unternehmern regt: "Es ist sehr,
sehr schwer, bei der richtigen Entlohnung von Mitarbeitern
keine Fehler zu machen. Es gilt, zahlreiche Faktoren, wie
Ausbildungsgrad, Durchrechnungszeiten und diverse
Zulagen, zu berücksichtigten."
Erschwerend komme hinzu, dass die Behörde bereits dann
aktiv werden muss, wenn auch nur der geringste Verdacht
auf Lohndumping vorliegt. Und der wäre, so Höfle, schnell
gegeben. Und zwar auch und vor allem bei den heimischen
Betrieben. Nachsatz Höfle: "Wenn Sie so wollen, war das ein
Schuss ins eigene Knie." Denn die Novelle zum Gesetz wurde
anfangs noch von sämtlichen Sozialpartnern ausdrücklich
begrüßt.
Teilweise Entschärfung
Weil sich die Beschwerden häufen, beschloss man im
Sozialministerium, nachzubessern. "Sämtliche Änderungen
erfolgten in enger Absprache mit der WKÖ und der
Industriellenvereinigung",sagt Walter Neubauer von der
Abteilung für Arbeitsrecht. Die zwei wichtigsten Änderungen
lauten: Beruht eine Unterentlohnung nur auf leichter
Fahrlässigkeit oder beträgt diese maximal zehn Prozent des
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Monatsentgelts, wird Straffreiheit zugesichert, sofern das
Unternehmen den Fehlbetrag sofort begleicht. Ein weiterer
Punkt waren Mitarbeiterschulungen, die österreichische
Konzerne, wie auch Voestalpine, regelmäßig durchführen.
Dazu werden auch Mitarbeiter ausländischer Töchter
eingeladen. Streng nach Gesetz hätten diese allerdings nur
eine Woche hier bleiben dürfen und ihre Einschulung, unter
anderem an Maschinen, lediglich im Seminarraum vor dem
Whiteboard sitzend abhalten dürfen.
Dieser Passus wird nun gelockert. Schulungen dürfen jetzt
mehrere Monate dauern, instruiert werden dürfe auch an
den Maschinen selbst. Um Missbrauch vorzubeugen, wären
aber Stichproben denkbar, heißt es aus dem Ministerium.
Denn ausländische Mitarbeiter, die sich länger in Österreich
aufhalten und aktiv in den Arbeitsprozess eingebunden sind,
unterliegen anderen Gesetzen. Dort spricht man von
Entsendung oder Überlassung, und dann ist nach
österreichischem Kollektivvertrag zu entlohnen.
Während das Gesetz inländische Unternehmen stört, ist die
Erfolgsquote beim eigentlichen Ziel indes begrenzt. Laut
Statistik des Sozialministeriums aus dem Jahr 2014, also
noch vor der Novelle, wurden erst 1044 Firmen wegen Lohnund Sozialdumpings angezeigt, rechtskräftige Bescheide gab
es jedoch bloß 394.
Nicht exekutierbar
23 Prozent davon betreffen ausländische Unternehmen, was
in Summe 3,2 Millionen € Strafe (von insgesamt 4,2
Millionen €) entspricht. Dieser Betrag konnte aber bis dato
noch nicht eingehoben werden, weil die dafür notwendige
Durchsetzungsrichtlinie - diese ermöglicht, dass
Strafbescheide, die in Österreich erlassen wurden, auch im
Ausland vollstreckt werden können - noch fehlt. Die EU will
sich damit erst Mitte 2016 befassen.
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