Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens - Floh

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Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens - Floh
Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Floh-Seligenthal
Gemeinderatsbeschluss: 298-34/08
Veröffentlicht: Gemeindekurier Nr. 07/2008
1. Präambel
Mit diesen Richtlinien bringt die Gemeinde Floh-Seligenthal ein Grundsatzpapier heraus, das die
Unterstützung der Vereine der Gemeinde ermöglicht und damit der Bedeutung aktiver Vereine für
ein reiches gesellschaftliches, sportliches und kulturelles Leben in der Gemeinde Rechnung trägt.
Art und Umfang der Förderung werden dabei durch örtliche Gegebenheiten, kommunalpolitische
Erfordernisse und die Haushaltssituation der Kommune bestimmt. Als besonders förderungswürdig
werden Aktivitäten von Vereinen anerkannt, die sich auf die Arbeit mit den Zielgruppen Kinder
und Jugendliche richten.
Sowohl institutionelle als auch projektbezogene Förderung ist möglich, wobei ein Schwerpunkt der
Förderung auf der Unterstützung von Aktionen liegt, die das gesellschaftliche Leben der Gemeinde
bereichern bzw. überregional zum Ansehen der Gemeinde beitragen.
Für die Entscheidung zur Förderung muss das über den in der Satzung festgelegten Zweck des
Vereins hinausgehende Engagement des Vereins für das Gemeinwesen in Betracht gezogen
werden.
2. Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln
Finanzielle Zuwendungen können nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel ausgereicht
werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Jährlich wiederkehrende Zuschüsse werden nach
Haushaltslage der Gemeinde jährlich neu festgesetzt.
Antragsberechtigt sind nur regionale Vereine, die beim Amtsgericht Meiningen in das
Vereinsregister eingetragen sind und deren Geschäftssitz Floh-Seligenthal ist.
Der Gemeindeverwaltung ist eine Kopie der aktuellen Vereinssatzung und, soweit vorhanden, die
Bestätigung der Gemeinnützigkeit zur Verfügung zu stellen.
Änderungen der Satzung, der Bankverbindung bzw. die Neubesetzung von Vereinsvorständen sind
der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Nichteingetragene Vereine und Gruppen können Anträge auf Förderung stellen, wenn sie
mindestens zwei Jahre in Floh-Seligenthal bestehen.
3. Fördermöglichkeiten
Die Förderung erstreckt sich auf:
3.1. Jährlich wiederkehrende Zuwendungen
3.2. Zuschüsse zu besonders förderungswürdigen Einzelmaßnahmen
3.3. Zuschüsse zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten und sonstigen Gegenständen, die der
aktiven Vereinstätigkeit dienen und Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen an von Vereinen
genutztem Gemeindeeigentum oder an Vereinseigentum.
3.4. Zuschüsse für bedeutende regionale und überregionale Veranstaltungen, die der Satzung des
Vereins entsprechen
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3.5. Zuschüsse für Vereinsjubiläen
25 Jahre
150 €
50 Jahre
200 €
75 Jahre
250 €
100 Jahre
300 €
125 Jahre
300 €
150 Jahre
300 €
Ehrenpreise und Pokale
3.6. langfristige Überlassung von gemeindlichen Liegenschaften, die dem Vereinszweck dienen
3.7. Erlass von Miete, Nebenkosten, Nutzungsgebühren u.ä.
3.8. kostenlose Veröffentlichung von Veranstaltungsterminen und Mitgliederwerbungen im
Gemeindekurier von Floh-Seligenthal
3.9. Leistungen des Bauhofes
4. Jährlich wiederkehrende Zuwendungen
Diese Zuwendung erhalten Vereine abhängig von der Mitgliederzahl, die sich auf den Gebieten
Kinder- und Jugendarbeit, Soziales und Rettungswesen engagieren und die wesentlich zu einem
reichhaltigen Angebot an gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen in der
Gemeinde beitragen. Für die in der Anlage ausgewiesenen Vereine der drei folgenden Kategorien
ist eine Antragstellung auf jährlich wiederkehrende Zuwendung entbehrlich. Voraussetzung ist
lediglich die einmalige Vorlage der Eintragungsbestätigung ins Vereinsregister.
4.1. Sportvereinen lt. Anlage I
4.2. Vereine mit sozialem Hintergrund bzw. mit Tätigkeiten im Rettungswesen lt. Anlage II
4.3. kulturellen Vereine und Gruppen lt. Anlage III
5. Antragstellung nach 3.2. bis 3.5.
Anträge auf Förderung nach 3.2. bis 3.5. für das folgende Haushaltsjahr sind grundsätzlich bis
31.10. des laufenden Jahres einzureichen.
Einzureichen sind:
1. Antragsbegründung/Projektbeschreibung
2. Kostenaufstellung (Einnahmen, Ausgaben, Finanzierung durch Dritte)
3. Satzung des Vereins (bei erstmaligem Antrag bzw. nach Satzungsänderung)
4. Bestätigung der Anmeldung durch Eintragung in das Vereinsregister (bei erstmaligem Antrag)
5. Aktueller Mitgliederstand
Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Unterlagen angefordert werden.
6. Förderung nach 3.6. bis 3.9.
Wie die Vereinsförderung grundsätzlich sind insbesondere die in 3.6. bis 3.9. ausgewiesenen
Fördermöglichkeiten freiwillige Leistungen der Gemeinde. Sie kann im derzeitigen Umfang nur
aufrecht erhalten werden, solange die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachgewiesen ist.
Es besteht kein Anspruch, dass die derzeitige Förderung ohne finanzielle Beteiligung bzw. auf dem
derzeitigen Stand der finanziellen Beteiligung auf Dauer gewährt werden kann.
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7. Bewilligungsverfahren
Art und Höhe der beantragten Förderung und der jährlich wiederkehrenden Zuwendung werden
vom Hauptausschuss, für den Ortsteil Kleinschmalkalden vom Ortschaftsrat, bewilligt und durch
die Verwaltung vollzogen. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Über Änderungen der Fördermöglichkeiten nach 3.6. bis 3.9. entscheidet der Gemeinderat im
Rahmen der Haushaltsberatungen.
8. Mittelverwendung
Die Zuschüsse sind ausschließlich für den beantragten Zuwendungszweck zu verwenden. Über die
Verwendung der Mittel nach 3.2. bis 3.5. ist grundsätzlich ein Nachweis vorzulegen. Eine
Zuwendung, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, ist grundsätzlich nicht möglich.
9. Zurücknahme des Bewilligungsbescheides bzw. Zurückzahlung schon erhaltener Gelder
Die Bewilligung der Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Ein
Widerruf kommt insbesondere in Betracht, wenn:
1. der Antragsteller durch Angabe eines falschen Anliegens kommerzielle Interessen verschleiert
hat,
2. das finanzielle Defizit durch andere Träger bereits abgedeckt wurde,
3. wenn ein Projekt im geplanten Zeitraum nicht realisiert werden kann,
4. der Zuschussempfänger nicht mehr als juristische Person existiert, der Antragsteller durch
Vortäuschung eines gemeinnützigen Anliegens eine persönliche Bereicherung anstrebt oder
angestrebt hat.
5. die Zuwendungen nicht für den bestimmungsgemäßen Zweck verwendet wurden.
Bereits ausgezahlte Zuwendungen werden im Falle des Widerrufs eines Bewilligungsbescheides
ganz oder teilweise zurückgefordert.
10. Prüfungsverfahren
Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, durch Einsichtnahme in die Bücher und sonstigen
Rechnungsunterlagen die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen zu prüfen.
11. Schlussbestimmungen
Die Förderung nach Punkt 3 ist unabhängig von den Aktivitäten des Vereins eine freiwillige
Leistung der Gemeinde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuwendungen.
Aus bereits erteilten Bewilligungsbescheiden erwächst kein Anspruch auf nachfolgende Förderung.
10. Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt am 01.08.2008 in Kraft.
Floh-Seligenthal, den 16.06.2008
Peter Fräbel
Bürgermeister
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Anlage I
Sportvereine
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Fußballsportverein Floh-Seligenthal e. V.
SV Floh-Seligenthal e.V.
SV „1962“ Hohleborn e.V.
SV „08 Thuringia“ e. V. Struth-Helmershof
WSV „Salzkopf” e.V. Struth-Helmershof
WSV „Schneestern“ e.V. Seligenthal
Wintersportverein 07 Kleinschmalkalden
Haderhölzer Lauf- und Wanderfreunde Seligenthal e.V.
Reitclub Seligenthal e.V.
Bürgerschützenverein „Höhnberg – 1913“ e. V.
Jäger- und Schützenverein 1913 Schnellbach e. V.
Tennisverein Floh-Seligenthal e. V.
Verein für Deutsche Schäferhunde am Düschenberg e.V.
Schachclub „Rennsteig“
Skatverein „Christinas Wenzel“
Mommelsteinlauf
1. Thüringer Hörnerschlittenverein e.V. Seligenthal
Schützenkameradschaft Seligenthal e. V.
Schützengilde „Hohe Warte“ Kleinschmalkalden
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Anlage II
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Feuerwehrverein Kleinschmalkalden
Feuerwehrverein Hohleborn
Feuerwehrverein Seligenthal
Feuerwehrverein Floh
Feuerwehrverein Schnellbach
Feuerwehrverein Struth-Helmershof
DRK Ortsverein Kleinschmalkalden
DRK Bergwachtbereitschaft Hohleborn
Thüringer Bergwacht Struth-Helmershof e.V.
Bergwachtförderzentrum e. V. Floh-Seligenthal
Förderverein der Staatlichen Regelschule Floh-Seligenthal e.V.
Förderverein zur Vorschulbildung e.V.
Förderverein Grundschule
Förderverein Regelschule
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Anlage III
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Original Feuerwehrmusikanten Floh-Seligenthal e.V.
Blaskapelle Kleinschmalkalden e. V.
Jagdhornbläser Schnellbach
Gemischter Chor 1820 Struth-Helmershof e. V.
Gemischter Chor Seligenthal
Posaunenchor der Landeskirchlichen Gemeinschaft
Männergesangsverein „Eichenkranz“ e.V. Struth-Helmershof
Männergesangsverein „Concordia“ Kleinschmalkalden
Männerchor Schnellbach
Männerchor Seligenthal
Chor der Landeskirchlichen Gemeinschaft
Trachtengruppe Schnellbach e.V.
Flöher Kirmes- und Karnevalsverein e.V.
Haderhölzer Carnevalsclub e. V.
Struther Carnevalsclub e.V.
Kirmesverein Seligenthal e. V.
Kirmesverein Struth-Helmershof e.V.
Kirmesverein Kleinschmalkalden e. V.
Kirmesverein Schnellbach e. V.
Rassegeflügelzuchtverein Struth-Helmershof e.V.
Rassegeflügelverein 1904 e.V. Seligenthal
Obst- und Gartenbauverein e.V. Seligenthal
Rassekaninchen T 353 Seligenthal e.V.
Kaninchenzuchtverein e. V. T 329 Kleinschmalkalden
Gartenbauverein e.V. Kleinschmalkalden
Country- und Westernchlub „With Eagle“ e.V.
Thüringerwald-Verein Floh e. V.
Line-Dance-Club Kleinschmalkalden
Fremdenverkehrsverein „Rennsteig“ e.V. Struth-Helmershof
Fremdenverkehrsverein Schnellbach e.V.
Fremdenverkehrsverein Floh e. V.
Fremdenverkehrsverein Kleinschmalkalden e. V
Heimat-, Natur- und Wanderverein „Nesselberg“
Heimatfreunde Kleinschmalkalden
Natur- und Heimatfreunde Kleinschmalkalden
Jugendverein „Onkel Tom´s Hütte“ e. V.
Förderverein „Gothaische Kirche“
Zentrum Umweltbildung und Naturschutz e.V. Kleinschmalkalden
Selbsthilfegruppe „Alzheimererkrankung“
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