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Wer mehr weiß und kann,
hat den besseren Überblick
www.BFE.de
Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anforderung an die Elektrofachkraft
Bundestechnologiezentrum für
Elektro- und Informationstechnik e. V.
26123 Oldenburg, Donnerschweer Straße 184
Telefon: 0441 34092-0
Fax: 0441 34092-129
E-Mail: [email protected]
[email protected]
25.08.2011
Folie: 1
Themen
1. Rechtliche Grundlagen
2. BetrSichV, TRBS, Prüffristen
3. Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik
tätigen Personen
4. Wer darf was prüfen?
5. Prüfung elektrischer Anlagen
6. Prüfung elektrischer Betriebsmittel
7. Neue Normen
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1. Rechtliche Grundlagen
Gesetze
z.B. ArbSchG, GPSG
Verordnungen und Richtlinien
z.B. BetrSichV, TRBS
Verwaltungsvorschriften
z.B. UVV, BGV
Technische Regeln
z.B. DIN, VDE
Vertragliche Vorschriften
z.B. TAB, GDV / VdS
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2. BetrSichV, TRBS, Prüffristen
Entsprechend § 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber
gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Er hat dabei die
notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und
Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er
insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit
der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und
die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der
Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
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2. BetrSichV, TRBS, Prüffristen
Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und
Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat
der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu
ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen
müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von
Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.
Der Arbeitgeber hat befähigte Personen zu benennen.
Befähigte Person im Sinne der BetrSichV ist eine Person, die
durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre
zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen
Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
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2. BetrSichV, TRBS, Prüffristen
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme von
Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den
Montagebedingungen abhängt, darf nur von einer hierzu
befähigten Person erfolgen.
Zu diesen Arbeitsmitteln gehören auch solche, die vor der
ersten Inbetriebnahme zusammengesetzt, montiert und
aufgestellt werden müssen.
Bezogen auf die elektrische Anlage handelt es sich um eine
Prüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. nach DIN VDE 0701702.
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2. BetrSichV, TRBS, Prüffristen
Prüfungen durch befähigte Personen müssen ebenso nach
Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der
Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durchgeführt werden.
Diese Prüfungen entsprechen der Prüfung elektrischer
Anlagen nach DIN VDE 0105-100 sowie DIN VDE 0701-702.
Die Ermittlung der Prüffristen erfolgt gemäß Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111.
Als Prüffristen können auch die bewerten Fristen zum Beispiel
aus der BGV A3 oder GUV A3 gewählt werden.
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3. Anforderungen an das Personal
Befähigte Person
TRBS 1203
Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen
über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese
werden erworben durch
- Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit.
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3. Anforderungen an das Personal
Befähigte Person
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3. Anforderungen an das Personal
[email protected]
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3. Anforderungen an das Personal
Laie
Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch
unterwiesene Person ist
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr
übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei
unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls
angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen
Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und
Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
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3. Anforderungen an das Personal
Elektrofachkraft
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen
die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
Gefahren erkennen kann.
Verantwortliche Elektrofachkraft
Person, die als Elektrofachkraft die Fach- und
Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer
dafür beauftragt ist
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4. Wer darf was prüfen?
Prüfung elektrischer Anlagen
BGV A3 und GUV A3:
•Prüfung durch eine Elektrofachkraft selbst oder
Prüfung unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Betriebssicherheitsverordnung:
•Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203.
DIN VDE 0100 Teil 600 (06/2008)
!! Neu !!
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Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt
werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer
Anlagen verfügen.
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4. Wer darf was prüfen?
Prüfung ortsveränderlicher BM
• Das Prüfen nach Instandsetzung, Änderung
elektrischer Geräte ist durch eine Elektrofachkraft
vorzunehmen.
• Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte
oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
durchzuführen.
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
Prüfung nach TRBS 1201
Es wird insbesondere geprüft:
- ob die vorhandenen Unterlagen vollständig
und schlüssig sind,
-ob der Prüfgegenstand gemäß Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen
Bewertung eingesetzt und verwendet wird,
-ob geforderte Auflagen eingehalten sind
-ob Prüfparameter definiert (Prüfumfang, Prüffrist) sind,
-ob die technischen Unterlagen mit Ausführung überein
stimmen,
-ob Beschaffenheit und Betriebsbedingungen
noch stimmen.
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Technische Prüfung
Ordnungsprüfung
Komplettprüfung
Es werden die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale
eines Prüfgegenstandes auf Zustand, Vorhandensein
und ggf. Funktion am Objekt selbst mit geeigneten
Verfahren geprüft. Hierzu gehören z. B.
- die äußere oder innere Sichtprüfung,
- die Funktions- und Wirksamkeitsprüfung,
- die Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln,
- labortechnische Untersuchungen,
- zerstörungsfreie Prüfung und
- Prüfung mit datentechnisch verknüpften
Messsystemen (z. B. Online-Überwachung).
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
[email protected]
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
BGV A3 und GUV A3:
•Prüfung durch eine Elektrofachkraft selbst oder
Prüfung unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Betriebssicherheitsverordnung:
•Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203.
DIN VDE 0100 Teil 600 (06/2008)
!! Neu !!
[email protected]
Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt
werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer
Anlagen verfügen.
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
Die Prüfung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen.
Bei der Prüfung darf niemand und nichts gefährdet
werden!
Erweiterungen oder Änderungen dürfen die Sicherheit der bestehenden Anlage nicht beeinträchtigen
Die Prüfung muss nach Abschluss durch ein
Prüfprotokoll dokumentiert werden
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!! Neu !!
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
!! Neu: die Prüfung muss dokumentiert werden !!
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
[email protected]
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
[email protected]
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
1 MΩ
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
[email protected]
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
Der Fundamenterder wird für alle Neubauten entsprechend
den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der
Verteilungsnetzbetreiber (VNB) und der Planungsnorm
DIN 18015-1 vorgeschrieben.
Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen
Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Seine
Errichtung soll deshalb nur durch eine beim Netzbetreiber
eingetragene Elektro-/ Blitzschutzfachkraft oder unter
Aufsicht dieser Fachkraft erfolgen.
Die Ausführung ist in DIN 18014 festgelegt.
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Ausführung Fundamenterder
Anschlussfahne
Verbindung Bewehrung
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Ausführung Fundamenterder
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Typische Montagefehler
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
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Folie: 32
5. Prüfung elektrischer Anlagen
• nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
Unfallkassen
(BGV A3, GUV A3)
• ggf. nach Vorgabe des VdS / GDV (Feuerversicherung)
• ggf. gemäß Bauordnung / Sonderbauverordnung
• Nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS für
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen
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5. Prüfung elektrischer Anlagen
Prüffristen nach BGV A3
Elektrische Anlagen und
ortsfeste Betriebsmittel
Allgemein
Anlagen
besonderer
Art (VDE
0100-701 ff.)
4 Jahre
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1 Jahre
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RCD in
nichtstationären
Anlagen
1 Monat
RCD-Prüftasten
stationär /
nichtstationär
Halbjährlich/
täglich
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6. Prüfung ortsveränderlicher BM
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6. Prüfung ortsveränderlicher BM
• Das Prüfen nach Instandsetzung, Änderung
elektrischer Geräte ist durch eine Elektrofachkraft
vorzunehmen.
• Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte
oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
durchzuführen.
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6. Prüfung ortsveränderlicher BM
TRBS 1201
Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang
der Prüfung angemessen sein und können dementsprechend folgende Angaben enthalten:
–
–
–
–
–
–
Datum der Prüfung
Art der Prüfung
Prüfgrundlagen
Was wurde im Einzelnen geprüft
Ergebnis der Prüfung
Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum
Weiterbetrieb
– Name
Prüfungen können auch in Form einer Prüfplakette oder
in elektronischen Systemen dokumentiert werden.
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7. Besondere Gefährdung und Anlagen
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-erforderlichen Unterlagen,
-Gefährdungsbeurteilung
-geforderte Auflagen eingehalten,
-Prüfparameter definiert (Prüfumfang, Prüffrist),
-Prüfung der technischen Unterlagen
-Beschaffenheit und Betriebsbedingungen
Erforderliche Unterlagen
-Gefährdungsbeurteilung,
-Explosionsschutzdokument,
-Betriebsanleitungen und Schaltpläne
-EG-Konformitätserklärungen,
-Konformitätsbescheinigungen
-Betriebsanleitungen des Herstellers
-Prüfbücher
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Technische Prüfung
Ordnungsprüfung
Komplettprüfung nach TRBS 1201-1
-Eignung der Betriebsmittel,
-elektrische Trennung,
-Erdung und Potentialausgleich,
-Einsatzbedingungen der Betriebsmittel,
-Zoneneinteilung,
-zutreffende Betriebsmittelgruppe,
-maximal zulässige Oberflächentemperatur,
-Eignung des Kabel- oder Leitungstyps,
-Erdungswiderstand.
Folie: 38
7. Besondere Gefährdung und Anlagen
[email protected]
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Folie: 39
7. Besondere Gefährdung und Anlagen
[email protected]
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Folie: 40
7. Besondere Gefährdung und Anlagen
[email protected]
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Folie: 41
8. Neue Normen
[email protected]
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DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410)
-
[email protected]
Zusätzlicher Schutz durch FI-Schutzeinrichtung
(RCDs)
Dieser Zusatzschutz durch FI-Schutzeinrichtungen
(I∆N ≤ 30 mA) ist vorgeschrieben für Steckdosen mit
einem Bemessungsstrom bis 20A, die für Benutzung
durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt
sind.
Das gilt auch für Endstromkreise im Außenbereich, wo
tragbare Betriebsmittel mit Bemessungsströmen bis 32A
eingesetzt werden.
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DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410)
Quelle: www.dke.de
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> Mitteilungen der DKE / Installationstechnik, Anlagen, Geräte, Maschinen / 2009-Oeffentlich /
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8. Neue Normen
Personen oder Nutztiere müssen gegen Verletzungen und
Sachwerte müssen gegen Schäden durch Überspannungen
geschützt sein, die Folge von atmosphärischen Einwirkungen
oder von Schaltüberspannungen sind.
[email protected]
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8. Neue Normen
[email protected]
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Risikoanalyse nach DIN VDE 0100-443
Grundlage für die Risikoanalyse sind die Länge der
ankommenden Versorgungsleitungen und das
Ausmaß der Auswirkungen von Überspannungen, die
wie folgt unterschieden werden:
a) Auswirkungen auf das menschliche Leben, z. B.
Anlagen für Sicherheitszwecke, medizinische
Betriebsmittel in Krankenhäusern.
b) Auswirkungen auf öffentliche Einrichtungen, z. B.
Ausfall von öffentlichen Diensten,
Telekommunikationszentren, Museen.
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Risikoanalyse nach DIN VDE 0100-443
c) Auswirkungen auf Gewerbe- oder
Industrieaktivitäten, z. B. Hotels, Banken,
Industriebetriebe, Gewerbemärkte, Bauernhöfe.
d) Auswirkungen auf Ansammlungen von Personen,
z. B. große Wohngebäude, Kirchen, Büros, Schulen.
e) Auswirkungen auf Einzelpersonen, z. B. kleine und
mittlere Wohngebäude, kleine Büros.
Wenn Auswirkungen nach den Punkten a) bis c) zu
erwarten sind, muss ein Schutz gegen Überspannungen
vorgesehen werden.
[email protected]
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Folie: 48
8. Neue Normen
[email protected]
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Folie: 49
8. Neue Normen
[email protected]
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Folie: 50
8. Neue Normen
[email protected]
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Folie: 51
Neue Normen (DIN VDE 0100-430)
[email protected]
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Folie: 52
8. Neue Normen
[email protected]
25.08.2011
Folie: 53
8. Neue Normen
[email protected]
25.08.2011
Folie: 54
8. Neue Normen
[email protected]
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Folie: 55
8. Neue Normen
[email protected]
25.08.2011
Folie: 56
Neue Normen (DIN VDE 0100-709)
[email protected]
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Folie: 57
Neue Normen (DIN VDE 0100-740)
[email protected]
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Folie: 58
Neue Normen (DIN VDE 0100-740)
[email protected]
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Folie: 59
Wer mehr weiß und kann,
hat den besseren Überblick
www.BFE.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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