Mediadaten 2014

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Mediadaten 2014
www.fliegerrevue.aero
Inhalt
Mediadaten
2014
Profil
2
Online: Newsletter
10
Preisliste
3
Beilagen/Einhefter
11
Termine
4
Sonderdrucke
12
Themenplan 2014
5
Sonderwerbedrucke
13
Kalender 2014
6
Technische Daten (Print)
14
Verlag, Ansprechpartner
7
Anzeigenformate
15
Euromarkt
8
Datenübermittlung
16
Online: Banner
9
Allgemeine Geschäftsbedingungen 17
Profil
2
Kurzcharakteristik
Aufmachung
Die FliegerRevue ist das älteste deutsche Luft- und Raumfahrtmagazin und
feierte 2012 ihr 60-jähriges Jubiläum. Unter dem Namen "Flügel der Heimat"
wurde die FliegerRevue 1952 in Ost-Berlin gegründet, bevor sie 1970 in FliegerRevue umbenannt wurde. Neben der historisch begründeten besonderen
Kompetenz in der Luftfahrt der früheren Ostblockstaaten zeichnet sich die
FliegerRevue durch eine sehr affine, längst gesamtdeutsche und internationale Leserschaft sowie eine äußerst sachkundige Berichterstattung aus,
die allgemeinverständlich vermittelt wird. Die FliegerRevue ist Mitglied der
Berlin-Brandenburg Aerospace Alliance (BBAA).
Mit ihrem Hochglanztitel und einer emotionalen Bilderauswahl stützt die Fliegerrevue die Begeisterung an der Luft-und Raumfahrt. Große Aufmacherfotos
und viele Bilderstrecken ziehen den Leser in ihren Bann. Besondere Detailschärfe prägen die Risszeichnungen historischer Flugzeuge in jeder Ausgabe
und die Abbildungen komplexer Modellbausätze. Die textlichen Informationen
werden durch Grafiken und Infokästen aufgelockert und ergänzt. Das Heft ist
thematisch nach den verschiedenen Bereichen der Luft- und Raumfahrt
gegliedert, wobei der Raumfahrtteil auf schwarzem Hintergrund erscheint.
In jeder Ausgabe gibt es zudem ein farblich besonders gekennzeichnetes
Special.
Redaktionelles Konzept
Die FliegerRevue erscheint mit den redaktionellen Schwerpunktthemen
Zivilluftfahrt, Allgemeine Luftfahrt, Luft- und Raumfahrtindustrie, Technik,
Raumfahrt, Militärluftfahrt. Diese Themenvielfalt dient dem „Blick über den
Tellerrand“ und somit der Kommunikation zwischen allen Bereichen der
Luft- und Raumfahrt. Bei der Darstellung wird hoher Wert auf Kompetenz,
Verständlichkeit und Anschaulichkeit gelegt. Ein besonderer Schwerpunkt
ist die fundiert recherchierte Berichterstattung aus Osteuropa, die in einen
Kontext mit den Entwicklungen des Westens gestellt wird. Die FliegerRevue
ist damit eine Plattform zur Auseinandersetzung nicht nur mit fachlichen Themen, sondern auch mit solchen von allgemeinem Interesse. Die FliegerRervue
wendet sich an Leser, die in der Luft- und Raumfahrtindustrie beschäftigt sind
oder selbst fliegen. Gleichzeitig bedient sie auch das Interesse derjenigen, die
sich für diese Thematik begeistern.
Leserprofil
Die Leser der FliegerRevue sind zu fast 100% männlich und sind mehrheitlich
Stammleser. Das Durchschnittsalter liegt bei ca. 45 Jahren, der Anteil aktiver
Berufs- und Freizeitpiloten liegt bei rund 20%. Viele Leser haben beruflich
mit der Luft- oder Raumfahrt zu tun und sind dort in Entscheidungsfindungen
einbezogen. Deren Anteil beträgt rund 23 % der Leser. Andere Leser beschäftigen sich hobbymäßig in verschiedener Weise mit der Luft- und Raumfahrt
oder lesen die FliegerRevue aus allgemeinen Interesse an den Themen. (Alle
Angaben beziehen sich auf die Leserumfrage in der Ausgabe 9/2011).
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61. Jahrgang A12497 Deutschland: 4,90 5
BeNeLux: 5,90 1 · Österreich: 5,80 1 · Schweiz: 9,20 sfr · Italien: 6,40 1 · Spanien: 6,40 1
08/2013
Vertrieb
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zur Feststellung der Verbreitung
von Werbeträgern e.V. (IVW), Berlin
HIGH-TECH-JET IN DER LUFT
Raumfahrt
ORANGENER LÖWE
ZWEITER SIEG FÜR EMBRAER
Mit einer Mega-Airshow feiern die
Holländer 100 Jahre Luftwaffe
U.S. Air Force entscheidet sich für
Super Tucano und gegen Beechcraft
VUELINGS GESCHÄFTSIDEE
Low-Cost-Carrier ja bitte,
aber mit Qualität
Preisliste Nr. 23 gültig ab 01.01.2014
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143 × 297
183 × 130
210 × 146
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89 × 264
103 × 297
183 x 84
210 × 102
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210 × 79
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Termine/Themenplan 2014
Heft
4
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
EVT
01/14
12.11.2013
19.11.2013
06.12.2013
02/14
06.12.2013
13.12.2013
10.01.2014
03/14
14.01.2014
21.01.2014
07.02.2014
04/14
11.02.2014
18.02.2014
07.03.2014
05/14
18.03.2014
25.03.2014
11.04.2014
06/14
22.04.2014
29.04.2014
16.05.2014
07/14
19.05.2014
26.05.2014
13.06.2014
08/14
17.06.2014
24.06.2014
11.07.2014
09/14
15.07.2014
22.07.2014
08.08.2014
10/14
19.08.2014
26.08.2014
12.09.2014
11/14
15.09.2014
22.09.2014
10.10.2014
12/14
14.10.2014
21.10.2014
07.11.2014
01/15
11.11.2014
18.11.2014
05.12.2014
Themenplan 2014
5
Heft
Thema
Messen
01/14
Flugsimulationen: Vom PC bis zum Airbuscockpit
–
02/14
Pilotenausbildung:
Vom Drachengleiter bis zum Jetcockpit
03/14
Avionik/Navigation
Heli-Expo Annaheim, CA 04.-07.02.2014
04/14
Flugsport: Fliegen im Ausland
AIRCRAFT INTERIOR Hamburg 08.-10.04.2014
05/14
General Aviation AEROdaily
Hubschrauber der Welt
AERO Friedrichshafen 09.-12.04.2014
06/14
AERO-Review 07/14 Ultraleicht
EBACE Genf 20.-22.05.2014
ILA Berlin 20.-25.5.2014
08/14
Triebwerk und Flugkraftstoffe
–
09/14
Farnborough Nachlese
-
10/14
Flughäfen
11/14
12/14
Berufe in der Luftfahrt
NBAA Orland, FL 21.-23.10.2014
Pilotenbedarf/Fliegeruhren
AIRTEC Frankfurt a. M. 28.-30.10.2014
01/15
Flugsimulationen
FARNBOROUGH Airshow 14.-20.07.2014
Kalender 2014
6
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
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21Di DU 03
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10Mo 7.KW
11Di AS 04
12Mi
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17Mo 8.KW
18Di DU 04
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24Mo 9.KW
HELI
2505
Di
DU
EXPO
26Mi Las
Vegas
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7Fr EVT 04
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17Mo 12.KW
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7Mo 15.KW
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Aircraft
9Mi
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21Mo 17.KW
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EBACE
2Genf
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22Do ILA
Berlin
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26MoDU 0722.KW
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2Mo 23.KW
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9Mo 24.KW
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24Di DU 08
25Mi
26Do
27Fr
28Sa
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30Mo 27.KW
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3Do
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7Mo 28.KW
8Di
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10Do
11Fr EVT 08
12Sa
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14Mo 29.KW
15Di AS 09
16Mi
FARN17Do BOROUGH
18Fr Airshow
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21Mo 30.KW
22Di DU 09
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28Mo 31.KW
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2Sa
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4Mo 32.KW
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8Fr EVT 09
9Sa
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11Mo 33.KW
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18Mo 34.KW
19Di AS 10
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25Mo 35.KW
26Di DU 10
27Mi
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1Mo 36.KW
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8Mo 37.KW
9Di
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12Fr EVT 10
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15Mo AS38.KW
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22Mo DU39.KW
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29Mo 40.KW
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22Mi NBAA
Orlando
23Do FL
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28Di AIRTEC
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8Mo 50.KW
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15Mo 51.KW
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27Sa
28So
29Mo 53.KW
30Di
31Mi
AS-Anzeigenschluss/Advertising deadline
DU-Druckunterlagenschluss/Deadline for advertising copy
EVT-Erstveröffentlichungstermin/Publication date SH-Sonderheft/Special edition
Verlag, Ansprechpartner
7
Redaktion
Anzeigen
Chefredakteur
Lutz Buchmann
Tel.: 030 41909-516
Fax: 030 41909-599
E-Mail:
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Anzeigenverkauf
Joachim Plaschke
Tel.: 08131 5655-53
Fax: 08131 5655-953
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joachim.plaschke@
fliegerrevue.aero
Anzeigenverkauf
Walter Weber
Tel.: 030 41909-895
Fax: 030 41909-599
E-Mail:
walter.weber@
fliegerrevue.aero
Redaktion
Uwe W. Jack
Tel.: 030 41909-891
Fax: 030 41909-599
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Redaktion
Rainer Schmid
Tel.: 030 41909-512
Fax: 030 41909-599
E-Mail:
[email protected]
Anzeigendisposition
Tobias Hille
Tel.: 08131 5655-13
Fax: 08131 5655-913
E-Mail:
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Verlag
PPVMEDIEN GmbH
Postfach 57, D-85230 Bergkirchen
Telefon: 0 8131 56 55-0
Telefax: 0 8131 56 55-10
Geschäftsführer Thilo M. Kramny
Internet
www.ppvmedien.de
www.fliegerrevue.aero
Redaktion
Bankverbindung
Ehrig-Hahn-Str. 4
16356 Ahrensfelde
OT Blumberg
Telefon: 030 41909-516
Telefax: 030 41909-599
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Commerzbank München,
Konto 38 505 1100 (BLZ 700 800 00)
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zweispaltig
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zweispaltig
einspaltig
vierspaltig
zweispaltig
vierspaltig
zweispaltig
einspaltig
dreispaltig
zweispaltig
einspaltig
zweispaltig
einspaltig
hoch
quer
einspaltig
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183x176
183x129
89x264
183x88
183x63
89x129
42x264
183x44
89x90
183x32
89x63
42x129
136x30
89x48
42x92
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v 945,–
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v 660,–
v 475,–
v 570,–
v 480,–
v 330,–
v 335,–
v 235,–
v 230,–
v 235,–
v 170,–
v 180,–
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FliegerRevue Magazin für Luft- und Raumfahrt: United Airlines, Asiana Bruchland...
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FliegerRevue Magazin für Luft- und Raumfahrt: United Airlines, Asiana Bruchland...
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Tobias Hille
Tobias Hille
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Tobias Hille
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United Airlines, Asiana Bruchlandung, Typhoons in der Toscana, Anatolian Eagle, Special: Triebwerke
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ab Freitag ist die neue FliegerRevue 9/2013 im Handel.
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1. Internationales Seeflieger-Treffen
25.08.13
Flugplatzfest / Fly-In Erbach EDNE
Sie lesen diesmal:
23.08.13
Quax Meeting
Neuer Gigant am Himmel - United Airlines
United Airlines ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Fusion
mit Continental Airlines die größte Fluggesellschaft der Welt. Als
Gründungsmitglied der Star Alliance ist sie langjähriger Partner der
Lufthansa und stark in Deutschland engagiert.
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Auf der Paris Air Show hat Eurokopter seine Innovationsstrategie
umrissen und Schwerpunkte markiert: Geschwindigkeit, Sicherheit
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Gesendet: Dienstag, 6. August 2013 11:59
FliegerRevue aktuell [[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 7. August 2013 12:01
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16.08.13
100 Jahre deutsche Marineflieger
22.07.13
Bayer Heiß-Luftschiff auf Tour
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Asiana Bruchlandung in San Francisco – Zu langsam und zu niedrig
Erst unmittelbar vor dem Aufschlag haben die Piloten der Boeing 777-200 ER der
Recording
Magazin - Praxis-Workshops für den aufnehmenden Musiker - Recordin...
südkoreanischen Fluggesellschaft Asiana bemerkt, dass ihr Großraumjet viel zu langsam
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war. Bei der Bruchlandung in San Francisco kamen drei Menschen ums Leben und 48
wurden schwer verletzt.
Typhoons in der Toskana
In Grosseto
Tobias
Hille in der Toskana ist das erfahrenste italienische Eurofighter-Geschwader zu
Hause. Das 4° Stormo „Amedeo d‘Aosta“ sichert die Luftraumüberwachung Nord- und
Zentralitaliens
sowie
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Ausbildung aller italienischen Eurofighterpiloten
Von:
Recording
Magazin
Gesendet: Freitag, 13. September 2013 16:22
Wie weiter, NASA?
An:Amerika
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gesamt
braucht
einen neuen Weltraumtraum. Doch Mond und erdnaher Raum stellen
Betreff:
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keine Herausforderungen
dar. Asteroidenjagd
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nächste und Mastering: RecMag Aktuell
Recording Magazin - Praxis-Workshops
für den mehr
aufnehmenden
Musiker
- Recording,
Großprojekte, sagt NASA-Direktor Charles Bolden exklusiv im Interview mit der
FliegerRevue.
Der Newsletter wurde an [email protected] verschickt
Anatolian Eagle
Die jährlich seit 2001 auf der Luftwaffenbasis Konya durchgeführte Großübung Anatolian
Eagle ist eine der größten Luftwaffenübungen der Welt. Sie dient der gastgebenden
Türkei, die an ihrer Grenze mit Syrien, Irak und Iran nicht immer ruhige Nachbarn besitzt
als ideales Einsatztraining.
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Die Redaktion tritt als Absender auf
und überreicht Ihre frei bestimmbaren
Inhalte. Sie bestimmen auch Betreff
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Freitag, 13. September
2013
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Liebe RecMag-Leser,
Serie: US-Marinekampfflugzeuge - Grumman A-6 Intruder
es gibt in diesem Newsletter wieder viel Interessantes und Neues aus
der Studio- und Recording-Szene zu berichten.
Modellbau: Northrop P-61 Black Widow als Großmodell im Maßstab 1:32
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Gesendet: Mittwoch, 7. August 2013 12:01
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Tobias Hille
Betreff:
United Airlines, Asiana Bruchlandung, Typhoons in der Toscana, Anatolian Eagle, Special: Triebwerke
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100 Jahre deutsche Marineflieger
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Asiana Bruchlandung in San Francisco – Zu langsam und zu niedrig
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Foto: American
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as neue Erscheinungsbild signalisiert
bereits den Neubeginn. American Airlines feiern im kommenden Jahr ihren
80. Geburtstag und sind gerade auch durch ihren Namen ein Symbol der amerikanischen Luftfahrtgeschichte. Ein stilisiertes Sternenbanner
am Heck der Flugzeuge trägt die Nachricht vom
frischen Wind, der jetzt weht, in die Welt. Der
Adler, seit 79 Jahren das Symbol des Unternehmens, erscheint nur noch stilisiert in der Mitte
eines rot-blauen Streifens am Rumpf.
Lange Zeit hatte es so ausgesehen, als würde American als eine der letzten großen Traditions-Fluggesellschaften der Vereinigten Staaten den Anschluss verpassen. Im amerikanischen
Markt, wo das Insolvenzrecht bankrotten Unternehmen Gläubigerschutz für eine Restrukturierung gewährt (Chapter 11), hatten die alteingesessenen Konkurrenten längst
vorbeigezogen. United Airlines (Mitglied der
Star Alliance um Lufthansa) nutzten bereits ab
2002 das „Kapitel 11“, um nach der Fusion mit
Continental Airlines (2010) zu neuer Stärke zu
erwachsen. Drei Jahre später folgten Delta Airlines als Angehörige des Sky Teams um Air
France/KLM, die 2010 die Integration von Northwest Airlines abschlossen.
12
oder
Die Boeing 777-300ER ist das neue
Flaggschiff von American Airlines.
Ein Traditionsunternehmen setzt aus der Pleite zum erneuten Höhenflug an. Im Spätsommer wird American
Airlines nach Abschluss der Fusion mit US Airways zur größten Luftverkehrsgesellschaft der Welt.
Die zu den Gründern der Oneworld-Allianz gehörenden American Airlines, einst stark
in Deutschland vertreten, zogen sich angesichts der wachsenden Konkurrenz der StarPartner Lufthansa, United und US Airways
weitgehend aus der Bundesrepublik zurück,
nur ein tägliches Flugpaar zwischen Frankfurt und dem Haupt-Drehkreuz Dallas/Fort
Worth blieb. Stattdessen baute American in
Kooperation mit British Airways seinen wichtigsten Europa-Hub London-Heathrow weiter
aus. Jetzt werden die Karten neu gemischt.
Denn seit vor Jahresfrist Air Berlin als zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft dem Oneworld-Bündnis beigetreten ist und US Airways mit der Fusion die Star Alliance
verlassen werden, hat sich die Situation deutlich verändert.
Air Berlin fliegt ab Berlin und Düsseldorf in
die American-Hubs Los Angeles, Miami und
New York sowie seit kurzem auch von Berlin
nach Chicago, während American selbst eine
Die Boeing 737-800 ist das derzeit jüngste Modell der Mittelstreckenflotte.
Foto: American
FLoTTEnErn EUEr Ung STAr TET mIT nEUEm Er ScHEInUng SbILd
American wieder auf Höhenflug
Eine Boeing 757 fliegt in der historischen
Lackierung der 60er-Jahre.
Verbindung von Düsseldorf nach Chicago aufgenommen hat. Dort befindet sich das zweitgrößte Drehkreuz der amerikanischen Fluggesellschaft. Während Air Berlin über ein
europaweites Streckennetz als Zubringer verfügt, bietet die Partnerschaft umgekehrt eine
Vielzahl von Umsteigemöglichkeiten in den USA.
Mittlerweile 99 Ziele in den Vereinigten Staaten werden im sogenannten Code Share unter
gemeinsamen Flugnummern bedient. Mehr als
die Hälfte aller American-Passagiere haben die
Hubs nicht als Ziel, sondern steigen dort um.
„Wir glauben absolut an die Allianzen“ sagt
Kurt Stache, Americans Vice President Strategic Alliances. Oneworld sei rasant gewachsen
und biete ihren Mitgliedern im Gegensatz zu
Star und SkyTeam die Flexibilität, auch individuell mit Airlines außerhalb des Bündnisses zu
kooperieren. Mit Hongkong, London, New York
und Tokio sei Oneworld auf vier der fünf größten Geschäftsreise-Märkte präsent, mit Qatar
Airways zum Jahresende und Sri Lankan im
Frühjahr 2014 kommen zwei weitere Airlines
ins Boot. Lediglich in China fehle noch ein starker Partner, so Stache.
In der Zusammenarbeit mit Air Berlin sieht
Stache weitere Ausbaumöglichkeiten für die
Zukunft. So könne man beispielsweise noch
keine gemeinsamen Tarife anbieten, wie das
mit British Airways und Iberia möglich ist. Mit
den beiden zur International Airline Group gehörenden Fluggesellschaften besteht seit drei-
einhalb Jahren ein von den Kartellbehörden
genehmigtes Joint-Business-Agreement für
Flüge zwischen Europa und Nordamerika. Im
Juli wird Finnair diesem Abkommen beitreten,
eine entsprechende Vereinbarung existiert
auch mit Japan Airlines für die Transpazifikdienste. Auch Air Berlin habe jetzt die potentielle Möglichkeit, diesem Joint-Venture beizutreten, sagt Stache. Er hoffe, dass dies schon
bald der Fall sein werde.
Derzeit verfügen American Airlines über
eine reine Boeing-Flotte von 608 Flugzeugen,
dazu kommen noch 281 Regionaljets von Bombardier und Embraer, die bei der ebenfalls zum
Mutterkonzern AMR gehörenden Regionalschwester American Eagle im Einsatz stehen.
Die neue Business Class in der B777-300ER
Auch die ersten Embraer 145LR der Regionalschwester American Eagle tragen die neue Lackierung.
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herunterladen können. Bitte beachten sie Seite 14.
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Photoshop bis CS4. Bitte fügen Sie offenen Dateien immer die hochauflösenden
Bilder und die verwendeten Postscript-Schriften hinzu. Achtung: Von WordDokumenten, die am PC erstellt wurden, kann kein PDF erzeugt werden!
4. Dispositions-Ablauf Bitte senden Sie dem Verlag vor Ihrer Datenübertragung einen Anzeigenauftrag!
Bei Farbanzeigen benötigen wir zusätzlich zur Über­prüfung per Post ein farbverbindliches Proof.
Kontrolle: Wir kontrollieren eingehende Dateien binnen ein bis zwei Arbeitstagen. Bei nicht korrekten bzw. fehlenden Daten/Dateien werden Sie informiert.
Benennung der Anzeige: Vergeben Sie für alle zur Anzeige gehörigen Dateien
(inkl. verwendeter Bilder und Schriften) einen gemeinsamen Ordner, der einen
Namen nach folgendem Muster trägt:
Beispiel: GA-0110-Kundenname (Bitte verwenden Sie bei der Benennung Ihres
Ordners keine Leerzeichen und keine Sonderzeichen wie ä, ö, ü,ß, Ä,Ö, Ü)
Begleitschreiben: Bitte fügen Sie der Datenübermittlung ein digitales TextDokument bei, das Angaben über Absender, Kundenname, Telefonnummer
(für evtl. Rückfragen), Dateinamen sowie den Namen und die Ausgabe(n) der
Zeitschrift enthält, in der die Anzeige veröffentlicht werden soll. Ebenso sollte
das Dokument Angaben über die Größe (in Breite x Höhe) und die Farbigkeit der
Anzeige enthalten (z. B. s/w oder 4c).
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Ver­öf­fent­lichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druck­
schrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern
die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei
Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 2. genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab­nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht. Im kaufmännischen Verkehr ist darüber hinaus die Haftung bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren
Schadens.
4. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn,
dass ausdrücklich vereinbart ist, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll.
5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen
Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck­
unter­lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Wird dieser nicht recht­zeitig vor vereinbartem
Drucktermin geliefert, ist der Auftrag­nehmer berechtigt, sofern möglich, nicht druckfertige Vorlagen
auf Kosten des Auftraggebers in druckfertigen Zustand zu bringen (Neusatz, seitenglatte Filme,
Kopieren von Farbsätzen etc.).
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Es werden Farben nach Euroskala verwendet; Sonderfarben werden möglichst nah an die Vorlage jeweils aus Skalen­farben gemischt,
die Berechnung erfolgt nach der nötigen Anzahl der Skalenfarben. Sonderfarben, die nicht in
Skalenfarben gedruckt werden sollen, werden ebenso wie Druckper­fora­tionen nur nach Anfrage
verwendet.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz­anzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm
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hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rück­trittsrecht.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für den
Verlag sind, soweit es sich nicht um solche für unmittelbare Schäden wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften handelt, ausgeschlossen.
Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Druckwerkes geltend
gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen, fernschriftlichen und Telefax-Übermittlungen jeder
Art sowie die Richtigkeit von Übersetzungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm
rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb von zwei Tagen vor Druckbeginn zurück, so gilt
die Genehmigung zum Druck als erteilt.
10. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
11. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg, je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
12. Die Einschaltung der Anzeigen erfolgt fortlaufend von den nächsterreichbaren Heften ab,
falls nichts anderes vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder
anderen Ursachen behält sich der Verlag vor. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten
Plätzen oder in bestimmten Nummern wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge
trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene
Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist
nicht möglich.
13. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Aus­führungen hat der Auftraggeber zu tragen.
14. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern­
anzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Ver­­­­pflichtung zur Weiterleitung
endet acht Wochen nach Erscheinen der Ziffernanzeige.
15. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auf­traggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts
anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungs­bereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.