Landvolk - INFO - Ammerländer Landvolkverband eV

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Landvolk - INFO - Ammerländer Landvolkverband eV
10.08.2015
Landvolk - INFO
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Ammerländer Landvolkverband e.V., Kolberger Str 20
26655 Westerstede, Tel.: 04488-8370 - www.landvolk-ammerland.de
Gülle- und Gärrestdüngung
im Herbst
ALV-Immobilien
Verkauf von ca. 8 ha Grünland in Edewecht/
Kleefeld (Az. 200-15E)
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ca. 8 ha
zur Zeit verpachtet
ab 01. November 2015 frei
drainiert
Moorboden
Preisvorstellungen des Eigentümers:
nach Gebotsabgabe
Verpachtung von insgesamt ca. 12,6 ha Grünland in Rastede (Az. 196-15R)
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5 Flächen, insgesamt ca. 12,6 ha
ab 01. November 2015 frei
2 Flächen liegen im Naturschutzgebiet
2 Flächen sind davon drainiert
Moorboden
Preisvorstellungen des Eigentümers:
nach Gebotsabgabe
Ansprechpartnerin ist Frau Daniela Labohm. Sie ist
erreichbar unter 04488/837-50. Aktuelle Angebote
finden Sie auf unserer Homepage www.landvolkimmobilien.de
Betriebswirtschaft und
Produktionstechnik
Seit Frühjahr dieses Jahres ist der Agraringenieur
Oltmann Willjes für den Ammerländer Landvolkverband tätig. Er ist in einem Milchviehbetrieb aufgewachsen und wird den Verband durch betriebswirtschaftliche Beratung unterstützen. Gerade vor dem
Hintergrund der aktuell extrem niedrigen oftmals
nicht kostendeckenden Auszahlungspreise für Milch
und Fleisch sollten sämtliche Potentiale ausgeschöpft werden, um den Betrieb noch wirtschaftlicher aufzustellen und Kosten zu senken. Herr Willjes wird Sie hierbei kompetent unterstützen und
steht Ihnen beispielsweise auch für Gespräche mit
Banken zur Verfügung, die gegebenenfalls auch
sinnvoll sein können, um diese schwierige Zeit zu
überbrücken. Wir freuen uns auf die gemeinsame
Zusammenarbeit mit Ihnen.
Sie können Herrn Willjes unter der Telefonnummer
04488/837-22 erreichen.
Nach der Getreideernte muss vor Durchführung einer Düngungsmaßnahme die Frage beantwortet
werden, ob die nachfolgende Kultur eine NDüngung benötigt und welche Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten sind.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in einem
Erlass die Herbstdüngung geregelt.
Die konsequente Umsetzung der pflanzenbedarfsgerechten Düngung trägt im Besonderen dazu bei,
Nährstoffüberschüsse auf ein unvermeidbares Maß
zu begrenzen und diffuse Stickstoffeinträge weiter
zu verringern. In diesem Zusammenhang verdienen
Düngungsmaßnahmen auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter eine besondere Betrachtung. Als letzte Hauptfrucht gilt die
Kultur, die im Anbaujahr noch geerntet wird. So
kann beispielsweise Ackergras, das im Herbst noch
einen Schnitt liefert, bis in Höhe des N-Bedarfs gedüngt werden.
Die Anwendung von Gülle, Jauche, flüssigen organischen Düngemitteln (z. B. Klärschlamm, Gärreste), organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbaren Stickstoff
(NCaCl2-lösl > 10 %, z. B. Kalkklärschlamm), Geflügelkot (Hühnertrockenkot und Hähnchenmist),
wird nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem
Winter durch die Regelung im § 4 Abs. 6 der Düngeverordnung wie folgt begrenzt. Zu den im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich
Zwischenfrüchten ist eine Düngung bis in Höhe des
aktuellen Düngebedarfs an Stickstoffs der Kultur erlaubt, wobei eine Höchstmenge von max. 40 kg/ha
Ammoniumstickstoff oder 80kg/ha Gesamtstickstoff
nicht überschritten werden darf.
Unter Anwendung des Grundsatzes der pflanzenbedarfsgerechten Düngung ist der Nährstoffbedarf
der angebauten Kultur ausschlaggebend für eine
Düngungsmaßnahme. Bei Berücksichtigung des
aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs besteht
nach der Erne der letzten Hauptfrucht bis zum Winter kein N-Düngebedarf:
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nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben,
Feldgemüse und Leguminosen
zur Förderung der Strohrotte.
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In diesen Fällen stellt die Herbstdüngung mit Gülle,
Jauche und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem
Stickstoff oder Geflügelkot einen Verstoß gegen § 4
Abs. 6 sowie § 3 Abs. 4 der Düngeverordnung dar
und wird im Rahmen von Cross Compliance sanktioniert.
Für Fragen steht Ihnen Herr André Hedemann unter
04488/837-17 zur Verfügung.
Seminar der
Landwirtschaftskammer
Pressemitteilung zu einem Seminar der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Jeder landwirtschaftliche Unternehmer kann urplötzlich erkranken, verunglücken oder schlimmstenfalls
sogar sterben. Damit in solchen Fällen der Betrieb
ohne größere Probleme fortgeführt werden kann
und die Familie handlungsfähig bleibt, empfiehlt es
sich einen Notfallordner anzulegen. Darin sollten alle wichtigen Anweisungen und Informationen enthalten sein, die Angehörige oder andere Vertrauenspersonen in die Lage versetzen, sofort die Vertretung des Betriebsleiters zu übernehmen und den
Betriebsablauf sicherzustellen. Der Notfallordner
gibt den Vertretern eine erste Orientierung und ist
als Hilfestellung während der Abwesenheit des Betriebsleiters zu verstehen.
Zu dieser Thematik bietet die Bezirksstelle Oldenburg-Nord der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Seminar „Notfallmanagement – Rechtzeitig und richtig“ an. Am 09.10.2015 wird der Notfallordner in der Zeit von 9.30 Uhr bis ca. 11.30 Uhr
im Seminarraum der Bezirksstelle vorgestellt. Ziel
der Veranstaltung ist es, das sich jeder Teilnehmer
seinen betriebsindividuellen Notfallordner selbst zusammenstellt und damit vertraut macht. In einer
zweiten Veranstaltung am 20.11.2015 werden mit
den Teilnehmern die aufgetretenen Probleme bei
der Erstellung des persönlichen Notfallordners erörtert und Lösungsvorschläge gemacht. Des Weiteren
erhalten die Teilnehmer Hinweise zum deutschen
Betreuungsrecht (u.a. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Die Gesamtkosten für beide Seminartage einschließlich des zur Verfügung gestellten Materials betragen 85,00 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen für die Seminarreihe erbittet die Landwirtschaftskammer bis
zum 28.09.2015 unter Tel.: 0441/34010-130 oder
per Fax unter 0441/34010-170.
Antibiotikadatenbank
Mitteilungspflicht umgehend nachkommen
Mitte August werden die Therapiehäufigkeiten für
das Kalenderjahr I/2015 ermittelt. Die Mitteilungsfrist für Meldungen zum Antibiotikaeinsatz und zur
Anzahl der Tiere in HI-Tier endete bereits am
14.07.2015. Das LAVES fordert die Tierhalter daher
dringend auf, fehlende Angaben noch bis zum
13.08.2015 zu tätigen und in der Tierarzneimittel
(TAM)-/Antibiotika-Datenbank (TAM-DB) in HITier auf Plausibilität hin zu überprüfen. Anderenfalls
drohen Verwarnungsgelder, wie sie bereits in anderen Bundesländern erhoben werden. Nach AMG ist
der Tierhalter auch im Falle der Mitteilung durch
Dritte (QS oder Tierarzt) verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben in der Antibiotikadatenbank.
Tierwohl
Schwarz-Gruppe zur Aufstockung des Tierwohlbeitrags bereit
Im Gespräch mit DBV-Präsident Joachim Rukwied
hat die Spitze der Schwarz-Gruppe, zu der die Unternehmen Lidl und Kaufland gehören, ihre Bereitschaft erklärt, den Beitrag für die Initiative Tierwohl
um 50 Prozent auf einen Betrag von 6 Cent/ Kilogramm Verkaufsmenge aufzustocken. Damit soll
der Initiative zu größerer Flächendeckung verholfen
werden. Bedingung dafür ist die Beteiligung auch
der übrigen in die Initiative eingebundenen Unternehmen des Lebensmittelhandels.
„Die Initiative Tierwohl ist auf den Weg gebracht.
Jetzt muss allen teilnahmewilligen Tierhaltern das
Mitmachen ermöglicht werden. Daher erwarten wir,
dass sich auch die übrigen Unternehmen des Lebensmittelhandels – ebenso wie die bisher noch
nicht an der Initiative beteiligten Abnehmergruppen
– dem Verstoß von Lidl und Kaufland anschließen“,
so Rukwied.
Milch/Rind
Milchmarkt
(AMI/ZMB) Die Milchanlieferung zeigte sich nach
einem leichten Anstieg in der Monatsmitte gegen
Ende Juli im Vergleich zur Vorwoche (-1,3 %) rückläufig. Das Vorjahresniveau wurde um 1,8 % überschritten. Produkte der weißen Linie wurden wie für
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die Ferienzeit üblich verhalten nachgefragt. Bei abgepackter Butter bewegten sich die Abrufe auf vergleichsweise hohem Niveau. Allerdings wurden für
August niedrige Abgabepreise ausgehandelt. Ein
250 g-Päckchen Deutsche Markenbutter wird mit 79
Cent um 6 Cent günstiger angeboten als in den beiden Monaten zuvor. Die Nachfrage nach Blockbutter verlief ruhig. Seit Mitte Juli gibt es erneut schwächere Preistendenzen. Im Drittlandsbereich ergaben
sich kaum Absatzmöglichkeiten. Am Markt für
Schnittkäse bewegen sich die Preise auf schwachem Niveau. Die Abrufe aus dem Inland, der EU
und aus Drittländern aus bestehenden Kontrakten
sind umfangreich. Dennoch fehlten im Neugeschäft
nachfrageseitig trotz der niedrigen Preise notwendige Impulse. Die Käsebestände sind stabil, teils gingen sie leicht zurück. Bei MMP ist die Nachfrage am
Binnen- und Weltmarkt ruhig bei anhaltend schwachen Preisen. VMP wird zu schwächeren Preisen
ruhig gehandelt. Der Global Dairy Trade Tender
verzeichnete am 04.08. erneut kräftige Preisabschläge (-9,3 %).
Große Belastungen durch russisches Embargo
Der DBV hat am 06. August zum Jahrestag des
russischen Importembargos eine Analyse vorgelegt.
Aus dieser geht hervor, dass die Agrarexporte nach
Russland von etwa 1,8 auf 0,9 Mrd. Euro halbiert
wurden. Bei den besonders wichtigen Fleischwaren
und Milchprodukten ging der Export faktisch auf Null
zurück. Besonders gravierend sind auch die indirekten Wirkungen. Mengen aus anderen Staaten der
EU drängen auf den EU-Binnenmarkt und sorgen
für zusätzlichen Preisdruck. Ein Milchbauer mit 75
Kühen und 600.000 kg Milch hat allein durch das
Embargo etwa 18.000 Euro Erlös verloren. Der Effekt des russischen Embargos wird auf 2 - 4 Ct./kg
geschätzt, je nach Spezialisierung einer Molkerei.
http://media. repro-mayr.de/90/640490.pdf
DBV: Deutsche Milchkühe werden nicht gedopt
WDR, NDR und Süddeutsche haben in dieser Woche den Eindruck erweckt, dass das verschreibungspflichtige Mittel Kexxtone in Deutschland als
Leistungsförderer eingesetzt werde. In den Berichten wurden die Forderungen von Greenpeace unterstützt, das Medikament zu verbieten, da der Einsatz überflüssig sei. Durch Wegfall der Quote sei
der verstärkte Einsatz zu erwarten. Der DBV hat
diese Vorwürfe zurückgewiesen. Das Medikament
wird nur nach genauer Einzelprüfung des Gesundheitszustandes der Kuh und zur Behandlung von
Ketosen verschrieben. Nur 1,6 % der deutschen
Milchkühe wurden im Jahr 2014 mit dem Mittel behandelt.
Schwein
DBV-Veredlungstag am 9. September in Essenbach, Bayern
Die Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland befindet sich im Fokus von Politik und Gesellschaft.
Die Landwirte, die mit ihrer Tierhaltung im internationalen Wettbewerb stehen, müssen marktorientiert
auch Kosten und Erlöse im Blick haben. Wo liegt
die Perspektive der Schweinehaltung in Deutschland? Diese Frage stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) beim diesjährigen Veredlungstag am 9.
September 2015 im bayerischen Essenbach bei
Landshut.
DBV-Präsident Joachim Rukwied wird Landwirte
wie Vertreter von Politik, Wissenschaft und Agrarwirtschaft zu einer konstruktiven Debatte über die
Zukunft der Branche am Standort Deutschland einladen. Gert Lindemann, Vorsitzender des Kompetenzkreises Tierwohl beim Bundeslandwirtschaftsministerium, ist einer der vortragenden Experten,
die mit den Teilnehmern des Veredelungstages diskutieren werden. Neben dem Tierwohl stehen aktuelle Themen der Tiergesundheit und der Vermarktung auf dem Programm.
Den Programmflyer mit Hinweis zur OnlineAnmeldung finden Sie unter
www.bauernverband.de/veredlungstag-2015
Initiative Tierwohl: Erfolgreiche Erstaudits
Wie die Initiative Tierwohl mitteilt, ist die Erstauditierung der Betriebe nahezu abgeschlossen. Von bisher 2.121 kontrollierten Betrieben haben 94 % das
Audit erfolgreich bestanden und damit einen Zahlungsanspruch für die Umsetzung der Tierwohlkriterien erlangt. Diese Betriebe teilen sich auf in 1.266
Schweinemastbetriebe, 443 Sauen haltende Betriebe und 287 Ferkelaufzuchtbetriebe. Unter den 125
nicht erfolgreich auditierten Betrieben gab es vor allem bei der Einhaltung der Grundanforderungen
(z.B. Stalleinrichtung, Anzahl an Tränken, Tränkewassercheck) Probleme. Die Mittel, die für die Betriebe mit einer K.O. Bewertung reserviert waren,
fließen in den Etat der Initiative zurück und werden
zukünftig Betrieben auf der Warteliste die Teilnahme ermöglichen.
Presserat: ZEIT-Artikel verstieß gegen journalistische Sorgfalt
Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des
DBV gegen den ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem
Stall“ vom 20.11.2014 als begründet erklärt. Insbesondere hat der Presserat einen Verstoß gegen die
Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht kriti-
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siert. Der DBV sieht sich damit bestätigt, dass die
Empörung der Tierhalter über den ZEIT-Artikel berechtigt war. Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates sah sich jedoch nicht in der Lage, die vom DBV aufgeführten wissenschaftlichen
Studien und Untersuchungen über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gegenüber den von der
ZEIT herangezogenen Studien zu bewerten. Nach
Ansicht des DBV macht es sich der Presserat damit
zu leicht. Jedoch wird darauf verwiesen, dass es
sich in den vom DBV erhobenen Vorwürfen um „eine Expertendiskussion handelt, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“.
Geflügel
Initiative Tierwohl stößt auch bei Geflügelhaltern
auf großes Interesse
Insgesamt hatten sich in der Registrierungsphase
1.058 Hähnchenmastbetriebe mit rund 416 Mio. Tieren und 345 Putenmastbetriebe mit etwa 8,3 Mio.
Tieren angemeldet. Die 896 zur Auditierung zugelassenen Geflügelbetriebe teilen sich auf in 645
Hähnchenmastbetriebe und 252 Putenmastbetriebe. Die Hähnchenmastbetriebe erhalten 2 Ct je Kg
LG als marktpreisunabhängige Honorierung für
Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und die Putenmastbetriebe erhalten 3,25 Ct
je Kg LG für Putenhennen und 4 Ct je Kg LG für Putenhähne Tierwohlentgelt.
Bei den zugelassenen Geflügelbetrieben erfolgt
jetzt das Erstaudit. Alle Betriebe haben einen konkreten individuellen Umsetzungszeitpunkt genannt,
von dem an sie die Kriterien zwei Jahre lang einhalten werden: Bei Hähnchenmastbetrieben liegt der
Startpunkt zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem
15. Januar 2016, bei Putenmastbetrieben zwischen
dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016.
Ab Oktober prüfen dann unabhängige Zertifizierungsstellen, ob die Kriterien ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Für Geflügel haltende Betriebe gilt
ein Katalog mit fest definierten Kriterien – zum Beispiel Vorgaben zur Überwachung und Pflege der
Tiere, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und
mehr Platz. Eine Übersicht aller Kriterien steht auf
der Website der Initiative Tierwohl zur Verfügung.
Nach bestandenem Erstaudit und freigegebenem
Prüfbericht wird in regelmäßigen, unangekündigten
Folgeaudits die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien kontrolliert.
Stellenangebote
Die LHV Dienstleistungsgesellschaft mbH
bietet zum 01.08.2016 einen
Ausbildungsplatz
zur/zum Kauffrau/Kaufmann für
Versicherungen und Finanzen in Westerstede
Ansprechpartner:
LHV Dienstleistungs GmbH, z.Hd. Herrn Meyer
Eichendorffstr. 21, 26655 Westerstede
Tel.: (04941) 609-500, Email: [email protected]
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