Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit

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Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit
Stempel oder genaue Anschrift des Schulamtes/der Schulleitung
Hinweise:
Die Angaben sind erforderlich, um prüfen zu können, ob die
Voraussetzungen für die Bewilligung der Altersteilzeit vorliegen
(Art. 16 Abs. 3 Bayer. Datenschutzgesetz).
Der Antrag ist 6 Monate vor Beginn der Altersteilzeit zu stellen.
► Zutreffendes bitte ankreuzen
bzw. ausfüllen. ◄
Regierung von Oberbayern
- Sachgebiet 43 80534 München
Antrag auf Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG
Name, Vorname
Geburtsdatum
Amtsbezeichnung
Personalnummer (8stellig, z. B. aus Bezügemitteilung ersichtlich)
Schulnummer
Schule (amtliche Bezeichnung)
nur bei Lehrern Einsatz ganz oder überwiegend an
Grundschule
Mittelschule
Förderschule
Beschäftigung vor der Altersteilzeit
Teilzeit
Schwerbehindert
Vollzeit
Nein
Ich beantrage Altersteilzeit im Teilzeitmodell ab dem 01.08.20
Ja, bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises und Vordruck Antragsruhestand gemäß Art. 64 BayBG beilegen
(nur zum Schuljahresbeginn möglich)
Ich beantrage Altersteilzeit im Blockmodell (Mögliche Modelle siehe Seite 2 des Antrags. Für Schwerbehinderte gibt es
in Kombination mit Antragsruhestand weitere Modelle).
Beginn Arbeitsphase
Beginn Freistellung
Ruhestand ab
Sollte die Altersteilzeit nicht zum 01.08. beginnen, möchte ich bis zum Beginn der Altersteilzeit
Vollzeit
Teilzeit (Teilzeitantrag nach Art. 88 BayBG liegt bei) arbeiten.
Achtung: Das Stundenmaß hat Auswirkungen auf die durchschnittliche Arbeitszeit in der Altersteilzeit!
- Für den Fall der Bewilligung verpflichte ich mich für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung, außerhalb des Beamtenverhältnisses
berufliche Verpflichtungen nur in dem Umfang einzugehen, in dem nach Art. 81 ff BayBG den vollzeitbeschäftigten Beamten und
Beamtinnen die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist. (Erklärung gemäß Art. 91 Abs. 2 Satz 2, 88 Abs. 2 BayBG).
- Mir ist bekannt, dass während der Altersteilzeit Ermäßigungsstunden wegen Alters nicht zustehen und eine Kombination von
Blockmodell und Antragsruhestand ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung nicht möglich ist.
- Es ist bekannt, dass während des Bewilligungszeitraums eine Änderung von Umfang und Dauer ebenso wie die Rückkehr zur
Vollbeschäftigung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
- Ich habe die finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeit, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Altersteilzeitbezüge, ausreichend geklärt.
- Mir ist bekannt, dass Beförderungen während der Altersteilzeit nicht möglich sind.
Von den auf Seite 3 dieses Antrags abgedruckten Hinweisen habe ich Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Stellungnahme des Schulamtes bzw. der Schulleitung:
1.
Die von der Antragstellerin/dem Antragsteller gemachten Angaben wurden geprüft und (soweit erforderlich) im Einvernehmen mit ihr/ihm berichtigt.
2.
Bei Einwendungen:
43-039-I/02.15- S -
Siehe Bericht auf Beiblatt
Folgende:
Ort, Datum
Unterschrift Schulrätin/Schulrat bzw. Schulleiterin/Schulleiter
Seite 1 von 3
Jahrgang
Zeitraum Altersteilzeitarbeit
von
bis
Beginn ATZ
Freistellung ab
gesetzlicher Ruhestand ab
21.10.1950
02.03.1951
19.09.1951
19.09.1951
02.02.1952
02.02.1952
25.08.1952
25.08.1952
02.01.1953
02.01.1953
02.01.1953
17.07.1953
17.07.1953
17.07.1953
01.01.1954
01.01.1954
01.01.1954
01.01.1954
16.06.1954
16.06.1954
16.06.1954
16.06.1954
02.12.1954
02.12.1954
02.12.1954
02.12.1954
14.05.1955
14.05.1955
14.05.1955
14.05.1955
14.05.1955
02.11.1955
02.11.1955
02.11.1955
02.11.1955
02.11.1955
20.04.1956
20.04.1956
20.04.1956
20.04.1956
20.04.1956
01.03.1951
18.09.1951
01.02.1952
01.02.1952
24.08.1952
24.08.1952
01.01.1953
01.01.1953
16.07.1953
16.07.1953
16.07.1953
31.12.1953
31.12.1953
31.12.1953
15.06.1954
15.06.1954
15.06.1954
15.06.1954
01.12.1954
01.12.1954
01.12.1954
01.12.1954
13.05.1955
13.05.1955
13.05.1955
13.05.1955
01.11.1955
01.11.1955
01.11.1955
01.11.1955
01.11.1955
19.04.1956
19.04.1956
19.04.1956
19.04.1956
19.04.1956
01.10.1956
01.10.1956
01.10.1956
01.10.1956
01.10.1956
20.06.2015
04.10.2015
17.06.2016
01.02.2015
24.09.2016
11.08.2015
02.07.2017
01.02.2016
08.04.2015
06.09.2016
06.10.2017
01.01.2016
01.02.2017
12.06.2018
10.03.2015
08.04.2016
19.08.2017
08.10.2018
01.08.2015
10.12.2016
01.02.2018
08.06.2019
20.02.2016
10.04.2017
18.08.2018
12.10.2019
11.06.2015
01.08.2016
07.12.2017
01.02.2019
04.06.2020
01.10.2015
07.02.2017
03.04.2018
06.08.2019
02.10.2020
08.06.2016
01.08.2017
05.12.2018
01.02.2020
19.06.2021
20.02.2016
01.08.2016
18.02.2017
01.08.2016
01.08.2017
18.02.2017
24.02.2018
01.08.2017
01.08.2017
24.02.2018
01.08.2018
24.02.2018
01.08.2018
16.02.2019
24.02.2018
01.08.2018
16.02.2019
01.08.2019
01.08.2018
16.02.2019
01.08.2019
15.02.2020
16.02.2019
01.08.2019
15.02.2020
01.08.2020
16.02.2019
01.08.2019
15.02.2020
01.08.2020
13.02.2021
01.08.2019
15.02.2020
01.08.2020
13.02.2021
01.08.2021
15.02.2020
01.08.2020
13.02.2021
01.08.2021
19.02.2022
01.08.2016
18.02.2017
01.08.2017
01.08.2017
24.02.2018
24.02.2018
01.08.2018
01.08.2018
16.02.2019
16.02.2019
16.02.2019
01.08.2019
01.08.2019
01.08.2019
15.02.2020
15.02.2020
15.02.2020
15.02.2020
01.08.2020
01.08.2020
01.08.2020
01.08.2020
13.02.2021
13.02.2021
13.02.2021
13.02.2021
01.08.2021
01.08.2021
01.08.2021
01.08.2021
01.08.2021
19.02.2022
19.02.2022
19.02.2022
19.02.2022
19.02.2022
01.08.2022
01.08.2022
01.08.2022
01.08.2022
01.08.2022
Für schwerbehinderte Lehrkräfte bestehen weitere Antragsmöglichkeiten. Auskünfte hierzu erteilt Ihre Personalstelle.
Stand: Januar 2015
Antrag auf Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG
Alle Angaben ohne Gewähr!
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Hinweise zur Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG
1.
Beamtinnen und Beamte können Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres beantragen. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis können Altersteilzeit frühestens ab Beginn des Schuljahres beantragen, in dem sie diese Altersgrenze vollenden. Für Schwerbehinderte gilt das 58. Lebensjahr als Altersgrenze.
2.
Während der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit 60 v. H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der AItersteilzeit
durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit. Für die Einbringung dieser Arbeitszeit stehen zwei Varianten zur Verfügung:
Teilzeitmodell
Die Arbeitszeit beträgt durchgehend bis zum Beginn des Ruhestands 60 v. H der in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit. Das Teilzeitmodell kann nur zum 01.08. eines Jahres beginnen.
Blockmodell
Zunächst Arbeitsleistung im Umfang der in den letzten fünf Jahren durchschnittlich genehmigten Arbeitszeit und anschließend vollständige Freistellung. Die Altersteilzeit im Blockmodell muss sich bis zum Beginn des gesetzlichen Ruhestands (Art. 62 Satz 2 i. V. m. Art. 143 BayBG) erstrecken. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung ist auch die Kombination mit Antragsruhestand möglich. Es sind nur Modelle mit einer Gesamtlaufzeit von 1,25 / 2,5 / 3,75 / 5 oder 6,25 Jahren zulässig.
Für Funktionsinhaber ist nur die Altersteilzeit im Blockmodell im Umfang von höchstens 5 Jahren möglich.
3.
Die Dienstbezüge werden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Darüber hinaus wird ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt. Somit werden während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit (beim Blockmodell also auch in
der Freistellungsphase) Bezüge in Höhe von 80 % der Nettodienstbezüge bezahlt, die bei einer Beschäftigung im Umfang der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit zustehen würden.
Der Altersteilzeitzuschlag unterliegt zwar nicht dem Lohnsteuerabzug, wird aber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt („Progressionsvorbehalt“). In der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge führen zu einer Minderung des Altersteilzeitzuschlages, die auch nach der Durchführung der Steuerveranlagung nicht mehr ausgeglichen wird. Dieses Ergebnis vermeidet, wer sich auf der Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag
eintragen lässt, sondern die entsprechende Steuervergünstigung erst in der Steuererklärung geltend macht.
Besoldungsrechtliche Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg
bzw. Landshut, Bezügestelle Besoldung.
4.
Beamtinnen und Beamte in Altersteilzeit haben während der Dienstleistung die gleichen dienstlichen Verpflichtungen wie
Vollbeschäftigte (z. B. Teilnahme an der Lehrerkonferenz, an schulischen Veranstaltungen, Aufsichtsführung usw.).
5.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind auch bei Altersteilzeit die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfäh igen Dienstbezüge. Die Zeit einer Altersteilzeit ist zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.
6.
Ermäßigungsstunden wegen der Vollendung eines bestimmten Lebensjahres werden während der AItersteilzeit nicht
gewährt.
7.
Während der Altersteilzeit können wir nur solche Nebentätigkeiten genehmigen, die auch vollzeitbeschäftigten Beamti nnen und Beamten gestattet sind (vgl. entsprechende Erklärung im Antrag).
8.
Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung bleibt der Beihilfeanspruch in vollem Umfang erhalten.
9.
Bei Dienstunfähigkeit während der Ansparphase des Blockmodells, die insgesamt länger als sechs Monate dauert, verlängert sich die Ansparphase um die Hälfte der Zeit, die sechs Monate übersteigt.
10. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell ist während der gesamten Laufzeit (Anspar- und Freistellungsphase) eine Beförderung
n i c h t möglich. Ausnahme: Die Beförderung zur Lehrerin/zum Lehrer der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage ist in
der Ansparphase der Altersteilzeit bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres möglich.
11. Ein Merkblatt über die Rechtsfolgen bei der Bewilligung der Altersteilzeit ist im Internet abrufbar: http://www.stmuk.bayern.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesent wicklung und Heimat unter http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher dienst/info beschaeftigte/.
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