Landeszeitung vom 18. Juli 2015

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Landeszeitung vom 18. Juli 2015
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Sonnabend, 18. Juli 2015 · Nr. 165
Böse Überraschung unterm Dach
Sanierungsarbeiten am Bleckeder Marktbistro gestoppt – Standsicherheit gefährdet
off Bleckede. Unerwarteter
Rückschlag für die Albatros
Bleckede Immobilien Verwaltungs-GmbH & Co.KG:
Bei
der Sanierung des Bleckeder
Marktbistros sind so schwere
Schäden am Dachstuhl zutage
getreten, dass das Gebäude bis
auf weiteres gesperrt wurde.
„Eigentlich sollte die erste Sanierungswelle in wenigen Wochen abgeschlossen sein“, sagt
Geschäftsführerin Angela Boß.
„Dann sollte das Marktbistro
wiedereröffnen und im ersten
Stock sollten die beiden Ferienwohnungen in Betrieb genommen werden.“ Doch mittlerweile ist sogar die Bauaufsicht des
Landkreises eingeschaltet – und
Kreissprecherin Elena Bartels
bestätigt: „Die Standsicherheit
des Daches ist gefährdet.“
Wie berichtet, haben es sich
Angela Boß und der Bleckeder Hausarzt Ralf-Peter Oelsner zum Ziel gemacht, mit der
Albatros GmbH etwas gegen
den Verfall historischer Bausubstanz in Bleckede zu unternehmen. Die Sanierung
des alten Marktbistros nach
historischem Vorbild soll den
Anfang machen, mit finanzieller Förderung aus dem Städtebauprogramm zu einem neuen
Schmuckstück im Herzen der
Innenstadt werden. Nun haben die unerwarteten Schäden
am Dachstuhl den ursprünglichen Zeitplan auf den Kopf
gestellt, „denn eigentlich sollte
In der Gaube
des Bleckeder
Marktbistros
haben Schädlinge und
Feuchtigkeit
den Holzbalken schwer
zu schaffen
gemacht – nur
eine unerwartete Baustelle,
die sich unter
dem Dach
des Gebäudes
aufgetan hat.
Foto: t&w
das Dach erst in einem zweiten Schritt saniert werden“,
sagt Boß. „Nun werden wir die
Dach- und Fassadensanierung
vorziehen müssen.“
Doch das Gebälk des Mauerbaus aus dem 19. Jahrhundert
ist stärker angegriffen als gedacht, nach einer Besichtigung
teilt Statiker Herbert Böller der
Albatros GmbH schriftlich mit,
„dass die Sparrenquerschnitte
so stark geschwächt sind, dass
sie nicht mehr ausreichend tragfähig sind“. Außerdem sei die
Gaube auf der Ostseite durch
„permament eindringendes Regenwasser fast völlig verrottet,
sodass Einsturzgefahr besteht“.
Inzwischen versperrt ein Bauzaun den Zutritt zum Gebäude,
Angela Boß musste ihr Büro
im hinteren Teil des Hauses
räumen, erste Sicherungsmaßnahmen am Dach wurden vorgenommen. „Der traditionelle
der Stadtrat die Kriterien für die
Vergabe der Fördermittel noch
nicht festgelegt hat, „müssen
wir nun klären, ob sich ein vorgezogener Baustart mit den Förderkriterien vereinbaren lässt“.
Unerwartete Schwierigkeiten,
„die man bei einem alten Haus
aber nie ausschließen kann“,
sagt Boß. Deswegen lassen sie
und Oelsner sich nicht entmutigen. „Es wird weitergehen“, sagt
Boß, „nur anders als geplant.“
lz Bleckede. Mit der großen
Zeltdisco auf dem Schützenplatz ist die Schützengilde Bleckede gestern Abend ins zweite Schützenfest-Wochenende
gestartet. Für heute, 18. Juli,
steht der „Lustige Sonnabend“
auf dem Programm. Ab 12.25
ziehen die Bleckeder Schützen
mit ihren Gästen durch die Elb­
stadt. Am Abend steigt ab 20
Uhr der große Festball mit der
„Juri-Davidoff-Band“.
Am Sonntag, 19. Juli, ist Königstag mit Kindernachmittag
ab 14 Uhr. Die Proklamation
aller neuen Majestäten ist ab 18
Uhr geplant. Der Laternenausmarsch bildet gegen 21.30 Uhr
den Abschluss des Voksfestes.
Kinderfest
im Waldbad
lz Alt Garge. Direkt zum Start
in die diesjährigen Sommerferien haben sich die Verantwortlichen des Kinderfestes im
Waldbad Alt Garge wieder tolle
Aktionen einfallen lassen. Termin ist am Sonnabend, 25. Juli,
von 14 bis 18 Uhr. Schwimmmeisterin Simone LammertMüller und das Kiosk-Team um
Carola Besier haben sich tolle
und abwechslungsreiche Spiele
im Wasser und an Land für die
Kinder ausgedacht. Außerdem
werden die Rutsche vom 5-Meter-Turm sowie die Krake im
Wasser sein. Es gibt wieder leckere Waffeln und als Highlight
findet eine Tombola mit tollen
Preisen statt.
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Neue Chance für Anleger
Anlageberatung: Zu viel angelegt – Bank verurteilt
Empfiehlt die Bank eine Anlage, so muss diese zum Anleger
passen und ihm verständlich
erklärt werden. Dabei muss auf
die finanziellen Verhältnisse, die
Kenntnisse und Erfahrungen
und auf die – meist fehlende –
Risikobereitschaft des Anlegers
Rücksicht genommen werden.
Die Bank muss anleger- und
objektgerecht beraten, wie es
die Rechtsprechung verlangt.
Anderenfalls kann der Anleger
die Anlage rückabwickeln und
erhält sein Geld verzinst zurück.
Dabei muss die Bank eine angemessene Risikostreuung des
Depots beachten, anderenfalls
kann sich diese schadensersatzpflichtig machen. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn ein
Großteil des Vermögens in einen oder mehrere hochriskante
oder spekulative Werte gesteckt
wird. Das Landgericht Lüneburg
hat aktuell die beklagte Bank
verurteilt, den verlustreichen geschlossenen Fonds gegen Rückzahlung von 52 500 Euro zurückzunehmen, da dies nicht die
nötige Diversifizierung beachtet
und vielmehr ein sog. Klumpenrisiko gebildet hat. Die Bank
wusste, dass der klagende Anleger ein Vermögen von 300 000
Euro hatte. 16 Prozent in den
Seit über
Bierausschank unserer Pächterin zum Schützenfest musste
vor das AWO-Gebäude verlegt
werden und ist auch an diesem
Schützenfest-Wochenende dort
zu finden“, sagt Boß.
Vorerst bleibt das Gebäude
geschlossen, „sämtliche Sanierungsarbeiten sind gestoppt“,
sagt Boß. Da die Instandsetzung
von Dach und Fassade mithilfe
der Städtebauförderung eigentlich erst für 2016 geplant war,
Proklamation
in Bleckede
Banken müssen über Risiken bei Anlageempfehlungen aufklären.Foto:
dpa
Fonds anzulegen war entschieden zu viel, so das Landgericht.
Als Richtwert gelten bereits
zehn Prozent. Überschreitet die
Bank bei einer Anlageempfehlung diesen Wert, so kann dies
Ausdruck eines Risikos für den
Anleger sein, z.B. hinsichtlich
des Emittenten als auch bei vergleichbaren Risiken. Dabei hat
das Landgericht Lüneburg der
Bank vorgehalten, dass diese
nicht über die im Prospekt ausgewiesenen Risiken der Anlage
aufgeklärt hat und der Kläger
den Prospekt auch nicht rechtzeitig vorher erhalten hat. Allein
weil die Bank nicht über das
Klumpenrisiko aufklärte, konnte
der Kläger gewinnen. Betroffen
können alle Wertpapiere und
–geschlossene – Fondsanlagen
sein. Gegen das für die Bank
vernichtende Urteil hat diese
keine Berufung mehr eingelegt,
es ist rechtskräftig. Allgemein
gilt: Die Bank muss kundenorientiert beraten und wahrheitsgemäß, richtig sowie vollständig über die konkrete Anlage
aufklären. Wer Verluste erlitten
hat, sollte Ansprüche individuell
fachanwaltlich prüfen lassen,
bevor diese verjähren.
Kosten der
Scheidung
Scheidungskosten
können
weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuermindernd
berücksichtigt werden. Dies hat
das Finanzgericht RheinlandPfalz bejaht, das als erstes Finanzgericht über diese Frage
entschieden hat (FG RheinlandPfalz, Urteil vom 16. Oktober
2014, Az. 4 K 1976/14; Revision
zugelassen). Die Revision zum
Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung
zugelassen. Steuerzahler sollte
ihre Scheidungsprozesskosten
für die Ehescheidung selbst weiterhin in der Steuererklärung
angeben. Lehnt es das Finanzamt ab, die Kosten anzuerkennen, empfiehlt der BdSt NRW,
fristgerecht Einspruch einzulegen und mit Hinweis auf das
Urteil des Finanzgerichts Rheinland ein Ruhen des Verfahrens
zu beantragen. Nach der Neufassung von § 33 Abs. 2 Satz 4
Einkommensteuergesetz (EstG)
sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen
und nur ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen, wenn der
Steuerzahler ohne diese Aufwendungen Gefahr liefe, seine
Existenzgrundlage zu verlieren
und seine lebensnotwendigen
Bedürfnisse in dem üblichen
Rahmen nicht mehr befriedigen
könne.
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