Herunterladen - Gemeindenachrichten Keltern

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Herunterladen - Gemeindenachrichten Keltern
GEMEINDENACHRICHTEN
GEMEINDENACHRICHTEN
Soulfood Kitc
www.keltern.de
Amtsblatt der Gemeinde Keltern • Herausgeber: Gemeinde Keltern
Bezugspreis: € 10,50 halbjährlich • Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich
49. Jahrgang/Nr. 42
Das Benefiz-Go
Druck & Verlag: BAUR-Typoform GmbH
Freitag, 16. Oktober 2015
GEMEINDENACHRICHTEN
E 20656
Vielfältige Angebote
– Näheres im Innenteil –
Soulfood Kitchen
Das Benefiz-Gospelprojekt
17.10.15
19:00, Ein
CG Ellmendinge
17.10.15
19:00, Einlass 18:00
WILDBADERSTRASSE
18, 75210 KELTER
CVJM-Ellmendingen und CG Ellmen
CG Ellmendingen
WILDBADERSTRASSE 18, 75210 KELTERN
WWW.SOULFOOD-KITCHEN.
CVJM-Ellmendingen und CG Ellmendingen
WWW.SOULFOOD-KITCHEN.DE
EINTRITT FREI // SPENDEN ERBETEN
EINTRITT FREI // SPENDEN ERBETEN
GEMEINDENACHRICHTEN
Weihnachten im
Schuhkarton®
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030 -76 883 883
www.weihnachten-im-schuhkarton.org
eine aktion von Geschenke der hoffnung
Wochenend- und Notdienste
Unfallrettung - Krankentransport
Euro-Notruf112
Feuerwehr / Polizei
Feuerwehr
Polizei-Notruf
Polizeiposten Remchingen-Keltern
Polizei-Revier Neuenbürg
Rufnummer 112
Rufnummer 110
0 72 32 / 37 25 80
0 70 82 / 7 91 20
Geschulte Mitarbeiter begleiten auch Kinder und Jugendliche nach
dem Verlust eines nahestehenden Menschen.
Wittelsbacherstraße 18, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 8001008
[email protected], www.sterneninsel.com
Frauenhaus
des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt
Telefon 0 72 31 / 45 76 30
Ärztlicher Notdienst
Diakonisches Werk Pforzheim-Land
Montag, Dienstag, Donnerstag:
19.00 – Folgetag 8.00 Uhr,
Mittwoch:
13.00 – Donnerstag 8.00 Uhr,
Freitag:
16.00 – durchgehend bis Montag 8.00 Uhr,
Feiertags:
vom Vortag 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr,
Lindenstr. 93, 75175 Pforzheim,
Tel. 07231 9170-0, Fax 07231 9170-12,
E-Mail: [email protected]
• Kirchliche allgemeine Sozialarbeit
• Sozialpsychiatrischer Dienst • Kur-Vermittlung
• Vermittlung von Haus- und Familienpflege
• Tagesstätte für psychisch kranke Menschen in Wilferdingen
Telefon 116 117
In Notfällen muss der Rettungsdienst unter 112 verständigt
werden.
Notfallambulanz für Kinder+Jugendliche
Klinikum Pforzheim GmbH, Klinik für Kinder und
­Jugendliche, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim
Telefon: +49 (0) 7231 / 969 - 2969
Mittwoch, Freitag und vor einem Feiertag:
15 - 20 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
8 - 20 Uhr
(telefonische Terminabsprache empfohlen)
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Bachstraße 30, 75210 Keltern,
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0 72 36 / 13 09-0, Fax: 0 72 36 / 13 09-29
Ambulanter Pflegedienst
Leitung: Telefon:
Sylvia Burczynski
0 72 36 / 13 09-0
Zahnärztlicher Notdienst
Pfarrämter in Keltern
Nur Samstag und Sonntag
Bereich Pforzheim0621 / 38 000 818
Bereich Neuenbürg0621 / 38 000 807
Evang. Pfarramt
Evang. Pfarramt
DietlingenNiebelsbach
Tel. 0 72 36 / 98 02 44
Tel. 0 70 82 / 94 83 27
Evang. Pfarramt
Kath. Pfarramt
Ellmendingen / Weiler
Tel. 0 72 31 / 44 17 93
Tel. 0 72 36 / 86 13
Apothekendienst
Freitag, 16. Oktober 2015
Schlössle Apotheke, Pforzheim
Westliche 80 · Tel. 0 72 31 / 4 24 64 20
Samstag, 17. Oktober 2015
Center-Apotheke, Pforzheim
Wilhelm-Becker-Straße 15 · Tel. 0 72 31 / 44 39 433
Sonntag, 18. Oktober 2015
Stadt-Apotheke, Pforzheim
Westliche 23 · Tel. 0 72 31 / 31 28 85
Weitere Apotheken-Notdienste unter www.aponet.de
Ambulanter Hospizdienst westl. Enzkreis
Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung.
Psychosoziale Begleitung, Palliative Beratung.
Adresse: Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern-Ellm.
Telefon: 07236 279 99 10
Ansprechpartnerin:
Heidi Kunz
0162 / 968 4052
Cornelia Haas 01520 / 9465 523
[email protected]
Mail:
Homepage:
http://westlicher-enzkreis.hospiz-bw.de
Sterneninsel
Ambulanter Kinder- & Jugendhospitzdienst für Pforzheim & Enzkreis - Der ambulante Kinder und Jugendhospizdienst für Pforzheim & den Enzkreis bietet unentgeltlich Unterstützung wenn ein
Kind oder ein Elternteil die Diagnose einer schweren und unheilbaren Erkrankung erfahren hat.
2
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Es wurde eine allgemeine Notdienstnummer für die Tierärzte im
Enzkreis eingerichtet.
Unter der Nummer 0 72 31 / 1 33 29 66
wird der Anrufer zum notdiensthabenden Tierarzt weitergeleitet.
EnBW
Störungsstelle (Tag und Nacht erreichbar)
Strom
0800 / 3 62 94 77
Erdgas
0180 / 2 05 62 29
Postagenturen - Öffnungszeiten
Dietlingen - Getränke Luz
Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr; Di. - Fr. 15.00 - 18.00 Uhr
Sa. 9.00 - 12.30 Uhr; Montagnachm. geschlossen
Ellmendingen, Durlacher Str. 2
Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.00 Uhr
Sa.
9.00 - 12.00 Uhr
Gemeindebücherei
in der Begegnungsstätte
Freitags von 15.00 - 17.30 Uhr
Telefon während der Öffnungszeiten 0 72 36 / 71 52
Gemeindenachrichten 42/2015
Müll & Wertstoffabfuhr
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Abfuhrplan und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe
Keltern-Ellmendingen, Birkenfeld und Königsbach
43. Kalenderwoche
Tag
Restmüll
Grüne Tonne
Recyclinghof Recyclinghof
Bioabfall
o Flach l RundEllmendingenBirkenfeld
19 Mo
20 Di
21 Mi
14.00-17.30
22 Do
23 Fr
14.00-17.30
24 Sa
13.00-16.00 8.30-11.30
DT = Dietlingen
E = Ellmendingen
Tag
Recyclinghof
W
= Weiler N = Niebelsbach
Königsbach
DH
= Dietenhausen
Öffnungszeiten Häckselplatz Nöttingen:
Wintermonate (Nov.-Febr.):Mi
15.00-17.00 Uhr
Sa
11.00-17.00 Uhr
Sommermonate (März-Okt.): Mi + Fr 15.00-18.00 Uhr
Sa
10.00-17.00 Uhr
Altglas-Sammelbehälter: – Zufahrt Speiterling-Schule, Dietl.
– Buswendeschleife Kinzigstr., Ellm.
19 Mo
20 Di
21 Mi
22 Do
23 Fr
24 Sa
9.00-12.30
9.00-12.30
9.00-12.30
8.30-11.30
Amtliche Bekanntmachungen
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Rathaus Ellmendingen, Rathaus Dietlingen - Grundbuchamt
montags bis donnerstags
8.30 Uhr bis 12.15 Uhr
und
montags
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
freitags
Örtliche Verwaltungsstelle Dietlingen:
montags
8.30 Uhr bis 12.15 Uhr
und
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
8.30 Uhr bis 12.15 Uhr
donnerstags
Örtliche Verwaltungen:
Weiler, Niebelsbach, Dietenhausen
Bürgerservice nach telefonischer Vereinbarung über
­Bürgerbüro - Rathaus Ellmendingen - siehe T
­ elefonverzeichnis.
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Ellmendingen
montags
0 72 36 / 7 03 26
9.00 Uhr bis 10.30 Uhr
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Niebelsbach
montags
0 70 82 / 22 66
11.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Weiler
montags
0 72 36 / 12 19
12.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dietlingen
freitags
0 72 36 / 93 83-54 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dietenhausen
freitags
0 72 36 / 65 65
12.30 Uhr bis 13.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Abendsprechstunden des Bürgermeisters
Jeweils Montags ab 18 Uhr in den Rathäusern der Ortsteile nach telefonischer Anmeldung beim Bürgermeister-Sekretariat.
Telefon 0 72 36 / 703-26.
Sprechstunden während der Ferien
In den Rathäusern finden die Sprechstunden während der Ferien nur nach telefonischer Voranmeldungen statt. Anmeldungen
unter der Telefon-Nummer 703-26, Bürgermeister-Sekretariat.
Grundbuchamt Keltern
Das Grundbuchamt weist die Bevölkerung darauf hin, dass Notar­
termine Donnerstag-Vormittags im Rathaus Dietlingen bei der
Notarvertreterin Julia von Ehr wahrgenommen werden können.
Eine vorherige Terminabsprache mit Herr Ihli Telefon 93 83 51 - ist erforderlich.
Gemeindenachrichten 42/2015
Rathaus Ellmendingen
Weinbergstraße 9
Telefon-Zentrale:
0 72 36 / 7 03-0
0 72 36 / 7 03-35
Telefax:
Internet-Adresse:www.keltern.de
E-Mail:[email protected]
Bürgermeister
Steffen Bochinger
Sekretariat
Susanne Bischoff
703-26
Hauptamt:
Hauptamtsleiterin
Karla Arp
703-27
Stv. Hauptamtsleiterin und
Ordnungsamt
Claudia Honnen
703-28
Vereins-, Versicherungsund Feuerwehrwesen
Christa Smolarek
703-43
Renate Drollinger
703-29
Hauptamt
Bauamt
Theo Ossmann
703-22
Telefax:
703-72
Ilka Schmitz
703-24
Bürgerbüro
Bianca Bischoff
703-23
Sabine Jäck
703-66
Telefax:
703-71
Soziales/Renten
Ingrid Vetter
703-38
Maria Schneider
703-20
Standesamt
Rechnungsamt:
Stv Rechnungsamtsleiterin und
Grundstücksverkehr
Sabine Bischoff
703-37
Personalamt
Susanne Schick
703-36
Koordinierungsstelle für
Schul- und Kindergartenangelegenheiten
Julia Höfler
703-31
Ira Köffel
703-32
Steueramt Gemeindekasse
Vanessa Brecht
703-33
Buchhaltung
Bianca Roser
703-34
EDV/Liegenschaftsverwaltung Jens Karcher
703-39
Telefax:
703-70
Rathaus Dietlingen
Östliche Friedrichstraße 2
Leiter Grundbuchamt
Geschäftsst. Gutachteraussch. Emil Ihli9383-51
Grundbuchamt
Bernd Meier
9383-55
Örtliche Verwaltungsstelle
Christa Smolarek
9383-50
Telefax:9383-59
Bauhofleitung/Bautechnik Peter Dörr
Handy:
0151 15135100
Sekretariat im
Sebastian Beinhardt 703-63
Rathaus Ellmendingen
Telefax:
703-72
Wasserversorgung
Benjamin Dörr
Notdienst Handy: 0151 15135101
Revierleiter Ralf Rothweiler
Gemeindewald
Handy: 0175 2231067
dienstlich: 07232 370342
Sprechzeiten im Rathaus Ellmendingen: montags von 16.00 – 17.30 Uhr 703-40
Enzkreis-Kliniken Neuenbürg
-
Zentrale
Chirurgische Klinik
Medizinische Klinik
Institut f. Anästhesiologie
0 70 82 / 796 - 0
(rund um die Uhr)
0 70 82 / 796 - 236
0 70 82 / 796 - 276
0 70 82 / 796 - 291
Enzkreis-Kliniken Mühlacker
- Zentrale 0 70 41 / 15 - 1 · Fax 0 70 41 / 15 - 23 86
Geriatrische Rehabilitationsklinik
­Mühlacker
- Zentrale 0 70 41 / 15 - 50 02 · Fax 0 70 41 / 15 - 50 03
Landratsamt Enzkreis - Netzwerk looping
Wir bieten
- Anlaufstelle bei Ess-Störungen
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe/
Selbsthilfe­gruppen (KISS)
Telefon 0 72 31 / 308-9743
3
SOZIALES
Beratungsstelle
Seniorenzentrum Keltern
für Eltern, Kinder und Jugendliche:
Hohenzollernstraße 34, 75177 Pforzheim, Tel. 0 72 31 / 3 08 70
Beratung bei Trennung und Scheidung,
bei Erziehungsfragen und in schwierigen Lebenslagen.
Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen
Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105
E-Mail: [email protected]
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Kaufmänn. Leitung: Petra Allion
Bachstraße 30-32, 75210 Keltern
Tel. 0 72 36 / 13 09-0, Fax 0 72 36 / 13 09-29
Ambulanter Pflegedienst
Leitung: Sylvia Burczynski, Jakob Lange
Tel. 0 72 36 / 13 09-0
Beratung und Ambulanz: Nach tel. Vereinbarung.
Wochenend- und Feiertagsdienst: auf Anfrage
- Häusliche Alten- und Krankenpflege
- Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden
- Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeld­empfänger
- Fachspezifische Beratung
- Beratung zur Leistung der Kranken- und Pflegeversicherung
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
Nachbarschaftshilfe
Leitung: Rose Reister, Tel. 0 72 36 / 13 09-15
Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung.
-H
auswirtschaftliche Versorgung für ältere Menschen
- Betreuung von Kindern und Haushalt im Rahmen der Familienpflege (z. B. bei Krankheit der Mutter)
- Individuelle Betreuung
- Fahrdienste
- Nachtbetreuung von 22.00 - 6.00 Uhr
- Essen auf Rädern (tägl. warmes Essen,
auch Sonn- und Feiertags.)
- „ZIB.DE“ – zeitintensive Betreung demenziell erkrankter Menschen in der Häuslichkeit
Tagespflege Straubenhardt
Karlsbader Str. 9, 75334 Straubenhardt-Langenalb
Leitung: Martina Murr-Weiß, Tel. 07248/9174-10
Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8.00-16.30 Uhr
Besuch an einzelnen oder mehreren Tagen (montags bis freitags)
- Hol- und Bringdienst
- Schnuppertage
- Abrechnung auch über Pflegekassen
- Senioren aus Keltern sind herzlich willkommen
Beratungsstelle für Hilfen im Alter
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Martina Schellenschmitt, Dipl.Sozialarbeiterin (FH)
Bachstr. 30, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236-1309-25,
[email protected]
Wir beraten, informieren und unterstützen Sie und Ihre
Angehörigen
–b
ei Fragen zu Hilfs-und Unterstützungsmöglichkeiten im Alter
–w
enn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation befinden
– im Umgang mit Behörden und in schriftlichen Angelegenheiten
– bei Fragen zur Pflegeversicherung
–
bei Fragen zu Vollmachten,Betreuungs-und Patientenverfügungen
– bei Fragen zu verschiedenen Wohnformen im Alter
– in einem Gesprächskreis für pflegende Angehörige
Im Bedarfsfall vermitteln wir die entsprechenden Hilfsangebote
oder stellen den Kontakt zu weiteren Fachdiensten her.
Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich behandelt
und können, falls notwendig, auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Die persönliche Sprechzeit ist:
Mi. 8.30 – 10.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
DemenzZentrum
Bachstraße 32, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236 / 130 - 508
- Nachmittag für Demenzkranke dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr
- Nachmittag für Demenzkranke mit ihren Partnern/Angehörigen
mittwochs von 15.00 - 17.00 Uhr
- Beratungstermine nach Vereinbarung
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen für Senioren
Träger: Gemeinde Keltern
Bachstraße 23 + 32, Mozartstr. 18, 75210 Keltern
Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 64 27
Büro: Mozartstr. 18, 75210 Keltern-Dietlingen
Begegnungsstätte Spritzenhaus
Östliche Friedrichstraße 2/1, 75210 Keltern
Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 71 52
Diakonisches Werk Pforzheim-Stadt
Beratungsstelle für Schwangere u. Schwangerschaftskonfliktberatung, Pestalozzistr. 22, 75172 Pforzheim.
Außenstelle Wilferdingen, Kirchstr. 15/1, 75196 Wilferdingen
Terminvereinbarung unter 07231 / 37 87 - 58
[email protected], www.diakonie-pforzheim.de
pro familia Pforzheim e.V.
Beratung rund um Schwangerschaft und Elternsein, anerkannte Beratungsstelle im Schwangerschaftskonflikt (§218), Beratung zu Sexualität,
Partnerschaft, Familienplanung, Verhütung, Sexualpädagogik
Parkstraße 19-21, 75175 Pforzheim, Telefon 07231/607 586-0
www.profamilia.de/pforzheim
Terminvereinbarung: Mo.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,
Mo.-Mi. 15.00 - 17.00 Uhr
Fachberatungsstelle Enzkreis
für Menschen in Wohnungsnot und
Fragen der Existenz­sicherung
Persönliche Beratung, Unterstützung und Information im Zusammenhang mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Wohnraum- und
Existenzsicherung.
Sprechzeiten nach Vereinbarung im Wichernhaus / Pforzheim.
Westliche 120, 75172 Pforzheim, Tel: 07231/566196-61, Mail: [email protected]
Arbeitskreis Leben Pforzheim und Region
Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr
Luisenstraße 54 – 56, 75172 Pforzheim, Tel. 07231 / 1 39 40 80
Anlaufstelle bei Essstörungen
Beratung für Betroffene und Angehörige
(keine Altersbegrenzung – kostenfrei)
Telefon 07231 / 9 22 77 - 60
Anwesenheitszeiten: Di., Mi., Fr.
(Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört)
[email protected], www.planb-pf.de
Plan B, Beratungsstelle, Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim
Angehörige von Alkoholikern (Al-Anon)
Selbsthilfegruppe. Wir treffen uns jeden Samstag, 19 – 21 Uhr,
Maximilianstr. 28, 75172 Pforzheim (­Erlöserkirche).
Tel. 07248-1702 oder 0157-36770321.
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Keltern, Herausgeber: Gemeinde Keltern
Bezugspreis: € 10,50 halbjährlich, Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Bochinger;
für den nichtamtlichen u. Anzeigenteil: BAUR-Typoform GmbH, Dieselstr. 15, 75210 Keltern, Tel. 07236 / 93 55 0, Fax 07236 / 93 55 55, [email protected], www.baurdruck.de
4
Gemeindenachrichten 42/2015
Veranstaltungsvorschau für Keltern
Arbeitskreis Heimatpflege und Kunst (AHK)
Naturfreunde - Skischule
17. Okt.: Der Krautschneider kommt -Filderkraut schneiden
beim Kramerhaus von 10.00 - 14.00 Uhr mit Bewirtung
1. Nov.: Weidabtrieb von Dietlingen nach Ellmendingen
24. Okt.: Skibasar mit anschließender Apre-Skiparty in der MZH Speiterling
Annahme 9.30 - 12.00 Uhr, Verkauf ab 14.00 Uhr, Party ab 20.00 Uhr
Gemeinde Keltern und Marktbeschicker
19. Okt.: Kirwemärktle auf der Linden- und Weinbergstraße
DRK Keltern
22. Okt.: Blutspendeaktion von 15.00 bis 19.00 Uhr in der Ellmendinger
Mehrzweckhalle
„miteinander-füreinander“ –
senorienfreundliche Gemeinde Keltern
25. Okt.: Tanzcafe im Katholischen Gemeindezentrum, Bachstraße 8, Dietlingen. Beginn: 14 Uhr
Ev. Kirchengem. Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler
Obst- und Gartenbauverein Weiler e.V.
29. Okt.: „Treffpunkt Frau“ zum Thema: „Frauen, die mein Leben prägten“;
9.00 Uhr Albert-Knapp-Haus, Ellmendingen
22. Okt.: Themenabend - Vortrag über:
Obst und Gemüse ernten und einlagern und Gartenbeete vorbereiten für das
Frühjahr. Beginn: 20.00 Uhr in den Vereinsräumen im Rathaus.
29. Okt.: Weinbau-Stammtisch mit Rückblick auf die Lese 2015;
Löwen, Ellmendingen Beginn 20.00 Uhr
Weinbau-Stammtisch
Impressionen aus der Gemeinde
Beim 2. Tanzfest des TSC BlauGold Keltern e.V. für alle Tanzbegeisterten ab 50 am 10.10. in der Speiterlinghalle sind viele
Damen und Herren dieses Alters gekommen, um gemeinsam mit anderen Tanzgruppen zu tanzen.
Mitglieder der Volkstanzgruppe Langensteinbach.
SOZIALE NACHRICHTEN
Haus der Familie
Am Hasenstock 23, 75334 Straubenhardt
Tel. 07082/929550, Fax 07082/929564
www.hdf-straubenhardt.de, [email protected]
Das Haus der Familie ist die Weiterbildungsstätte im westlichen
Enzkreis in Trägerschaft Familienbildung Westlicher Enzkreis e.V.
Weitere Informationen unter www.hdf-straubenhardt.de.,
Tel. 07082 / 92 95 50, Fax: 07082 / 92 95 64
E-Mail: [email protected]
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr 9.00 – 12.00 Uhr; Mi. 14.00 – 17.00 Uhr
Unser neues Herbst/Winter Programm für 2015/2016 finden
Sie auf unserer Homepage und in unserem neuen Programmheft.
Geschenkpapier selbst gemacht - Malen mit Naturfarben
Für Kinder ab 7 Jahren
UN02- Mittwoch, 22.10.2015 von 15.00 – 17.30 Uhr
Babysitterkurs
Für Jungendliche ab 13 Jahren
KT06- Samstag, 24.10.2015 von 09.30 – 16.00 Uhr
Gehirnjogging und Konzentrationstraining
Bringen Sie ihr Gedächtnis wieder in Schwung und verbessern
Gemeindenachrichten 42/2015
Der Flechttanz.
Sie ihre Konzentrationsfähigkeit
GG20- Dienstag, 27.10.2015 von 18.00 – 21.00 Uhr
Die hCG-Stoffwechselkur
Sie möchten langfristig Ihr Essverhalten verändern?
GG21- Donnerstag, 29.10.2015 von 20.00 – 22.00 Uhr
Kleine Kinder - ganz groß
Reitpädagogische Frühförderung auf dem Pferd für 3-6 Jährige
EK18- Mo. 02.11. – Mi. 04.11.2015 von 10.00 – 11.00 Uhr
Umgang mit Trotz und Wut im Erziehungsalltag
PP02- Dienstag, 03.11.2015 von 20.00 – 22.00 Uhr
Berufsfindung für Jugendliche – mal anders
Für Jugendliche
KT08- Mittwoch, 04.11.2015 von 14.00 – 16.30 Uhr
Angebote in den Herbstferien
• Karate für Kinder ab 9 Jahren und Jugendliche
KT07- Di. 02.11.- Fr. 05.11.2015 von 10.00 – 11.00 Uhr
• Ferienspaß mit Frechdax und Heulmax für Kinder ab 8 Jahren
KT15- Mo. 02.11.- Do. 05.11.2015 von 10.00 – 11.30 Uhr
Chillen mit Lamas – Cool sein mal anders
Für Jugendliche ab 14 Jahren
KT09- Freitag, 06.11.2015 von 10.00 – 14.00 Uhr
Tagesseminare für pädagogische Fachkräfte
• Dienstplangestaltung
FO DP1 - Freitag, 30.10.2015 von 08.30 – 16.00 Uhr
Facherzieherin/Facherzieher für Frühpädagogik
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Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte in 6 Modulen
1. Modul: 22.-24.10.2015 / 2. Modul: 11.-12.12.2015
Fortbildung zur Entspannungs-pädagogin/pädagoge
Für pädagogische Fachkräfte in Schule, Kindergarten, Kernzeitbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit in 2 Modulen
1. Modul: 06.-07.11.2015 / 2. Modul: 16.-17.01.2016
Facherzieher/Facherzieherin für Sprachentwicklung und
Sprachförderung
Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte in 6 Modulen
Modul 1: ab 19./20.11.2015
Weitere Informationen zu den Fortbildungen erhalten Sie auf
unserer Homepage.
Verein für Lebensbeistand
und Sterbebegleitung,
Psychosoziale Beratung,
Palliative Beratung
Veranstaltungshinweis:
Kraft- und Hoffnungslieder –
FareWell Frauen Lieder für Tage in Moll
Wann? Samstag, 17.10.2015 von 18.00 bis 19.30 Uhr
Wo? Im Veranstaltungsraumdes ambulanten Hopsizdienstes
westlicher Enzkreis
Ettlinger Straße 15, 75210 Keltern-Ellmendingen
(Eingang Römerstraße 6)
Leitung:Elina Krüger, FareWell Frauen
Der Eintritt ist frei.
Anmeldung nicht erforderlich
FareWell Frauen Pforzheim – Tel. 0174 377 36 39
eMail: [email protected] noch mehr Infos unter www.
herzklang-pforzheim.de
Der ambulante Hospizdienst westlicher Enzkreis lädt ein zur
Dia-Überblendschau am Donnerstag, 22. Oktober 2015
PHANTASIA
entspannen, träumen, mit Bildern und Musik
präsentiert von Erich Blaich,
dem Fotograf mit dem besonderen Blick.
Mit diesem Titel möchte Erich
Blaich seinem Publikum wieder etwas Besonderes bieten.
Die Bilder zu dieser ungewöhnlichen Dia-Überblendschau wurden so gewählt,
dass sie als Gesamtwerk zu
einem echten Erlebnis werden, oder besser ausgedrückt,
dass „die Seele baumeln lassen“ möglich wird, ohne dabei
das Mitdenken zu vernachlässigen.
Nicht dem Einzelbild, sondern
der sinnvollen Bildfolge mit Motiven aus NATUR und ARCHITEKTUR wird der Vorrang gegeben. So kann sich der Betrachter
schon nach wenigen Bildern in den Bann ziehen und dabei seinen eigenen Gedanken freien Lauf lassen.
Da nahezu alle gezeigten Bauwerke in Baden-Württemberg zu
finden sind, werden Ihnen somit auch die meisten bekannt sein,
was jedoch für diese Diaschau gar nicht so wichtig ist, denn
Hauptsache ist, dass es diese Kostbarkeiten gibt.
Die Bilder erklären sich selbst, daher würden Bilderläuterungen
nur stören und unterbleiben deshalb gänzlich.
Weitere Informationen finden Sie auf www.diablaich.de
Wann? Donnerstag, 22.Oktober um 19:30 Uhr
Wo?Im Veranstaltungsraumdes ambulanten Hopsizdienstes
westlicher Enzkreis
Ettlinger Straße 15, 75210 Keltern-Ellmendingen
(Eingang Römerstraße 6)
Der Eintritt ist frei, Spende erbeten
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So erreichen Sie uns:
Birkenfeld, Engelsbrand, Keltern, Neuenbürg, Straubenhardt
Heidi Kunz, Palliative Fachkraft, Koordination, Einsatzleitung
Tel. 07236 279 99 10
Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen, wir rufen bald möglichst zurück.
Email: [email protected]
Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de
Adresse der Geschäftsstelle:
Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern (Ellmendingen), Eingang Römerstr.
Spendenkonten:
– Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE19666500850000965200, BIC: PZHSDE66XXX
– Volksbank Pforzheim
IBAN: DE78666900000001954678, BIC: VBPFDE66XXX
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Tagespflege – Sozialstation – Nachbarschaftshilfe
Erntedankfeier in der Tagespflege
Da älteren und hilfebedürftigen Menschen oft der Weg in die
Kirche ohne fremde Hilfe versagt bleibt, haben die Mitarbeiter
eine hausinterne Erntedankfeier durchgeführt. Der Raum war
passend geschmückt und es
wurden u.a. christliche Lieder
gesungen und eine Danke-Geschichte vom Brot gelesen.
Am Dienstagnachmittag besuchten 12 Gäste der Tagespflege den Seniorennachmittag
im Gemeindehaus in Langenalb. Wir wurden mit Kaffee und
leckerem Kuchen verwöhnt
und erlebten einen informativen Nachmittag. Im Dezember
kommen wir bestimmt wieder.
Begegnungsstätte
„Spritzenhaus“
Die Gemeinde Keltern lädt zu folgenden Veranstaltungen ein:
Begegnungsstätte „Spritzenhaus“
Montag, 19.10.2015
14.30 - 17.30 Uhr Spielnachmittag
Dienstag, 20.10.2015
11.30 - 13.00 Uhr AWO-Mittagstisch im Spritzenhaus
Anmeldung bei Frau Höpfinger Tel. 6427
13.00 - 17.00 Uhr Sing- und Spielenachmittag
18.30 - 20.00 Uhr Französisch Frau Decker
Mittwoch, 21.10.2015
14.00 - 17.00 Uhr Spielrunde der Schachfreunde
Donnerstag, 22.10.2015
09.30 - 11.00 Uhr Französisch Frau Decker
14.30 - 17.00 Uhr kein Handarbeitskreis
Freitag, 23.10.2015
15.00 - 17.30 Uhr Gemeindebücher geöffnet
Gemeindenachrichten 42/2015
Fahrt nach Herrenalb
Unsere nächste Fahrt ins Termalbad nach Herrenalb ist am Mittwoch, den 28. Oktober. Der Aufenthalt kann auch zu einem Spaziergang genutzt werden. Anmeldung ist unbedingt erforderlich
bei Frau Höpfinger Tel. 6427.
Seniorentreffs Keltern
Seniorentreff Dietenhausen
Am Mittwoch, den 21. Oktober treffen wir uns um 14.30 Uhr
wieder zu einem gemütlichen Nachmittag im Bürgersaal. Dabei
wird uns Frau Martina Köhl von Pro-Senior die neuesten Gesundheitsprodukte vorstellen.
Alle Senioren, Freunde, Bekannte und Gönner sind wie immer
recht herzlich eingeladen.
perfekt rüber“, so Bochinger. Müller schloss sich an die Worte
des Bürgermeisters an: „Ich freue mich sehr, dass der Film so gut
ankommt. Schließlich lag mir das Projekt sehr am Herzen, da ich
ja hier in Keltern lebe.“
Das Team von TV-BW hatte das ganze Jahr über gedreht, um
sowohl die kräftigen Farben des Frühlings als auch die Lese des
Weins im Herbst mit der Kamera einfangen zu können. Sogar
Schauspieler wurden engagiert, die zu Beginn und am Ende des
Films eine kleine Szene zum Besten geben. Das Gemeindeportrait ist künftig unter anderem auf der Homepage der Gemeinde
zu sehen.
Imagefilm des Enzkreises aktualisiert –
DVD im Landratsamt erhältlich – Azubifilm
informiert zu möglichen Berufsausbildungen
miteinander – füreinander
Einladung zum Tanzcafé
Am Sonntag, den 25. Oktober 2015, 14:00 Uhr
Kath. Gemeindehaus Heilige Familie, Bachstr.8
Bei live Musik mit THEO MÜLLER
- Der Musik zuhören oder das Tanzbein schwingen
- Schwungvollen Darbietungen folgen
- Kaffee und Kuchen genießen
- Miteinander Spaß haben
Sie sind herzlich eingeladen!
Falls Sie Interesse haben, bieten wir Ihnen bei Bedarf einen Fahrdienst an. Hierzu können Sie sich bei Rose Reister anmelden,
Telefon 07236/1309-15 bis 22.10.2015, 12:00 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Auf Ihr Kommen freut sich das Projekt-Team Miteinander- füreinander
AMTLICHE NACHRICHTEN
Neuer Imagefilm für die Gemeinde
Badische Spitzenweine, innovative Tüftler und ein enger Zusammenhalt der Bürger – genau das zeichnet die Gemeinde
Keltern aus. Um auch Ortsfremden die Kommune am Rande des
Nordschwarzwaldes schmackhaft zu machen, hat die Tochterfirma der Pforzheimer Zeitung, TV-BW Medienproduktionen, im
Auftrag der Gemeinde ein Ortsportrait erstellt. Dieser Film wurde
nun von Geschäftsführer Jürgen Th. Müller und Redakteurin Tina
Kirchner an Bürgermeister Steffen Bochinger übergeben.
Foto: Ketterl/Pforzheimer Zeitung
„Der Film ist super geworden. Tolle Landschaftsbilder, einzigartige Luftaufnahmen und, ganz klar, der Wein – das alles kommt
Gemeindenachrichten 42/2015
Die Auszubildenden (von links) Bettina Bastian, AnnaMatthea Kammerer, Trixi Jost und Sara-Jane Jeske mit
dem aktualisierten Enzkreis-Film. Für die Ausbildung beim
Landratsamt wirbt außerdem ein Kurzfilm, der auf der Homepage zu sehen ist.
„Sein Vorvorgänger ist bereits fünfundzwanzig, der Vorgänger
nur zehn Jahre alt, aber er bedurfte dennoch einer Verjüngungskur“, schmunzelt Landrat Karl Röckinger. Die Rede ist vom neuen
Enzkreis-Imagefilm: Der alte Streifen, den die Landkreisverwaltung im Jahr 2005 komplett überarbeitet und neu konzipiert hatte,
ist inzwischen erneut aktualisiert worden und auf der Gartenschau in Mühlacker bereits im Probebetrieb gelaufen.
„Ein Landkreis ist eigentlich ja etwas, das über lange Zeit unverändert Bestand hat – jedenfalls was seine Grenzen oder die
Zahl der Gemeinden angeht. Dennoch ist es erstaunlich, was
sich innerhalb der letzten zehn Jahre im Kreis getan hat“, betont
der Kreischef. Zu den bekannten touristischen Zielen wie dem
Kloster Maulbronn oder dem Schloss Neuenbürg gesellen sich
inzwischen das Römermuseum in Remchingen und das Kaffeemühlen-Museum in Wiernsheim. „Beide Einrichtungen haben
sich innerhalb kurzer Zeit zu beliebten Ausflugszielen in der Region gemausert“, freut sich Röckinger. Auch die Kreisverwaltung
selbst kann einen beachtlichen Fortschritt vorweisen: „Für unsere
Anstrengungen im Klimaschutz wurden wir 2012 mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet“, erwähnt Röckinger
nicht ohne Stolz. Das zeigt auch der Film, der den Betrachter sowohl mit dem Elektroauto als auch mit dem ÖPNV auf eine rund
15-minütige Reise durch die vier reizvollen Landschaftsformen
des Enzkreises mitnimmt und dabei die Städte und Gemeinden
mit ihren Sehenswürdigkeiten und den vielfältigen kulturellen
Aktivitäten vorstellt. Der Film kann auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.deoder auf Youtube angeschaut
werden. Zudem ist er als DVD bei der Pressestelle des Landratsamtes Enzkreis per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07231 308-9548 erhältlich. Die DVD enthält auch
Versionen in englischer, französischer, spanischer, italienischer,
polnischer, ungarischer und chinesischer Sprache: „Damit wollen
wir unseren vielen ausländischen Freunden und Partnern unseren
Landkreis noch näher bringen,“ erklärt der Landrat.Wer an einer
Ausbildung beim Landratsamt interessiert ist, kann sich ebenfalls
auf der Enzkreis-Homepage unter dem Stichwort Ausbildung
7
den neuen Azubi-Film anschauen. „Er wurde von den Auszubildenden in Zusammenarbeit mit TV-BW Medienproduktionen
erarbeitet und gibt einen Überblick über die vier Berufe Vermessungstechniker, Straßenwärter, Verwaltungsfachangestellte
und Verwaltungsbeamte“, empfiehlt Ausbildungsleiter Michael
Fink. „Daneben bilden wir in weiteren Berufszweigen aus.“ Einen
vollständigen Überblick geben die Ausbildungsseiten auf der
Homepage. Für Fragen steht Michael Fink per E-Mail an michael.
[email protected] telefonisch unter 07231 308-9294 jederzeit
gerne zur Verfügung.
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Am Dienstag, 20. Oktober 2015, findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Keltern-Ellmendingen eine öffentliche
Sitzung des
GEMEINDERATES
an. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen.
gez. Steffen Bochinger, Bürgermeister
Öffentliche Tagesordnung:
1. Fragen der Bevölkerung
Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des
2. Gemeinderates Frank Kern und Nachrücken von Frau Kerstin
Wößner
3. Vorstellung der Aufgaben eines Gemeindevollzugsbediensteten durch den Stelleninhaber des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen
4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Keltern 2030 und
des Landschaftsplanes; Aufstellungsbeschluss
5. Grundsatzbeschluss zur Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)
6. Entscheidung über das Einvernehmen zu Bauanträgen
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
8. Fragen der Gemeinderäte
Änderungen aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes; Glückwünsche an Altersjubilare
Das neue Meldegesetz des Bundes (BMG) tritt am 01.11.2015 in
Kraft und löst damit die bisherigen melderechtlichen Regelungen
der Länder ab. Neben vielen Änderungen wurde auch die Bekanntmachung der Altersjubilare neu geregelt. So werden nach
§ 50 Abs. 2 BMG ab dem November Altersjubiläen zum 70. Geburtstag, dann jedoch erst jeder fünfte weitere Geburtstag – also
der 75., 80., 85. usw. –, und ab dem 100. Geburtstag wird wieder
jeder folgende Geburtstag veröffentlicht. Vorausgesetzt natürlich,
es liegt kein Widerspruch zur Übermittlung dieser Daten vor.
Da die Ämter das neue BMG einhalten müssen, ist eine andere
Handhabung leider nicht möglich. Danke für Ihr Verständnis!
Weinbauvereins Niebelsbach, Manfred Seemann, half bei allen
Handgriffen, vom Entleeren der Obstsäcke, über das Mahlen und
Pressen, bis hin zum Abfüllen des Saftes und dem Entsorgen des
Tresterkuchens, mit. Bereits seit vier Jahren betreut das ehrenamtliche Team mit viel Freude und Herzblut die Gemeindemoste.
Dieses große Bürgerengagement für den Erhalt des heimischen
und regionalen Streuobstbestands und eines Stücks Lebenskultur war dem SWR dann auch einen Fernsehbeitrag wert. Zwei
Stunden lang war Redakteur Wolfgang Hörter vom Studio Karlsruhe zusammen mit einem Kameramann und einem Tontechniker
mit „Puschelmikrofon“ vor Ort um Eindrücke und Stimmungen
für einen drei- bis vierminütigen Beitrag einzufangen. Sowohl
das „Moste-Team“, als auch die „Kunden“, die auch aus dem
weiteren Umkreis unter anderem aus Huchenfeld, Engelsbrand,
Karlsbad, Bretten und Calmbach nach Keltern kommen, gaben
bereitwillig Auskunft. Kelterns Bürgermeister Steffen Bochinger
unterstrich die Wichtigkeit der Arbeit für den heimischen Streuobstbestand und lobte das große ehrenamtliche Engagement.
Neben den „Kunden“ in fast allen Altersklassen freuten sich vor
allen Dingen auch die fünf Männer und die eine Frau des MosteTeams über die gelebte Gemeinschaft und ein Stück Tradition.
Gemeinsam wurden so bis jetzt rund 10.000 Liter Wein und
30.000 Liter Apfelsaft gekeltert.
Aber noch reifen manche Äpfel an den Bäumen und auch manchen Trauben hängen noch an den Rebstöcken. Deshalb wird
der Saisonbetrieb, der jeweils mittwochs und freitags von 13 bis
18 Uhr, sowie samstags von 9 bis 14 Uhr geöffneten Moste erst
am 24. Oktober enden. Wer also noch Äpfel, Birnen oder Trauben
zu pressen hat, kann zu den genannten Öffnungszeiten zum Gemeindebauhof bei der Grenzsägmühle in Niebelsbach kommen
oder sich während dieser Zeiten telefonisch unter 0175/8080794
anmelden.
Kamera-Team in der Gemeindemoste
Gemeindemosterei am 24. Oktober
zum letzten Mal in dieser Saison geöffnet
„Bei euch geht’s ja zu wie in Hollywood“ scherzte am Mittwoch
vor acht Tagen ein Besucher in der Kelterner Gemeindemosterei.
Wie er, so waren viele gekommen um Äpfel, Birnen oder Trauben
zu Saft pressen zu lassen und diesen dann in Kunststoff-Fässern
oder in praktischen 5-Liter Saftpaketen (Bag-in-Box) mit nach
Hause zu nehmen. Alles ging Ratz-Fatz. Es blieb aber auch noch
genügend Zeit für ein Schwätzchen und für manchen Scherz.
Das eingespielte Helferteam um den Vorstand des Obst- und
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Die Gemeindemoste im Bauhof Keltern ist am Samstag 24. Oktober letztmalig in dieser Saison geöffnet.
Bis dahin sind die Mostereizeiten noch mittwochs und freitags
von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 14 Uhr.
Neben dem Saft zum Mitnehmen kann auch Saft in „Bag-in-Box“
5-Liter Saftpakete abgefüllt werden. Hier wird der Saft erhitzt und
in Beutel mit Hahn abgefüllt. Er ist so 1,5 - 2 Jahre, und nach
Anbruch 2 - 3 Monate, haltbar.
Hier bitten wir um Terminabsprache während den Öffnungszeiten 0175-8089794
Gemeindenachrichten 42/2015
Kirwemärktle am kommenden Montag
Am kommenden Montag,
19.10. ist wieder Markttag in Ellmendingen. Nach
einer über 300-jährigen
Tradition findet jeweils am
Montag nach Kirwe ein
„Krämermarkt“ in Ellmendingen statt. Ehemals auf
dem Lindenplatz und der
Durlacher Straße entlang
des Arnbachs aufgereiht, findet der Markt nun schon seit 1983
auf der Linden- und Teilen der Weinbergstraße statt. So verwandelt sich auch diesmal der Bereich ums Rathaus wieder in
Einkaufsmeile der besonderen Art. Bereits ab den frühen Morgenstunden findet der „überschaubare“ Markt statt. Hier können
die Besucher dann an den Ständen vorbeiflanieren, einkaufen
und mit Freunden und Bekannten beim gemütlichen Plausch
verweilen. Diese interessante Mischung aus Warenangebot herzhafter oder süßer Verköstigung und netter Unterhaltung macht
den Charme des „Ellmendinger Kirwemärktles“ aus.
Anmeldung zum Nikolausmarkt 2015
Es ist wieder soweit am 5. Dezember findet der Dietlinger Nikolausmarkt statt.
Die seitherigen Teilnehmer werden gebeten ihre Anmeldung
schriftlich bei Vera Trauschke (Reisebüro) abzugeben. Der entsprechende Vordruck wurde bereits zugemailt. Gesucht werden
neben den seitherigen Teilnehmern auchnoch weitere Interessierte, sowie wie Sponsoren, die die Werbung für den Nikolausmarkt
unterstützen. Hier bitten wir die Teilnehmer auch im Lieferantenoder Bekanntenkreis nachzufragen.
Der Nikolausmarkt findet am 5.12. 2015 von 12 – 14 Uhr statt.
Eröffnung ist um 14 Uhr.
Ein Buspendelverkehr ist ab 13 Uhr eingerichtet.
Für Fragen steht Jost Brade Tel.:07236/980123
Datenübermittlung an das Bundesamt
für Wehrverwaltung
Aufgrund § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden
zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach
Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten
Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach
§ 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen
haben.
Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum
31.3.2016 an die Gemeindeverwaltung – Bürgerbüro-, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern oder an die Gemeindeverwaltung –
Örtliche Verwaltung Dietlingen – Östliche Friedrich Str. 2, 75210
Keltern zu richten.
Zeitung „Abfallwirtschaft und Klimaschutz
im Enzkreis“ wird verteilt
In dieser Woche erhalten alle Haushalte im Enzkreis die zweite
diesjährige Ausgabe der Zeitung „Abfallwirtschaft und Klimaschutz“. Schwerpunkte sind diesmal Windenergie, die Abfallbilanz und die Öffentlichkeitsarbeit.„Die Abfallbilanz zeigt, dass
wir mit den Grünen Tonnen und den Häckselplätzen bei den
Sammelmengen Spitzenplätze belegen können“, berichtet Ewald
Buck, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft.
209 Kilo je Einwohner und Jahr lieferten die Haushalte auf den
Häckselplätzen an, nur die Baden-Badener sammelten noch
Gemeindenachrichten 42/2015
mehr davon ein. Dasselbe Bild ergibt sich beim Altglas: Auch
dort belegte der Enzkreis das zweitbeste Ergebnis in BadenWürttemberg. Ausführliche Zahlen zur Abfallbilanz stehen in der
Abfall- und Klimaschutz-Zeitung.
Weitere Beiträge greifen Themen wie die Schadstoffentsorgung,
Kleidertausch-Partys oder neue Angebote der Enzkreis-App
auf. In Gastbeiträgen erläutern die Stadtwerke Pforzheim die
Energiewende in Pforzheim und die Stadtwerke Mühlacker die
Vorbildfunktion ihrer Biogaserzeugung für eine Delegation aus
dem Partnerdistrikt Masasi aus Tansania.
Die Zeitung gibt es auch als pdf-Datei im Internet auf der Entsorgungsplattform unter www.entsorgung-regional.de. Telefonisch
erreichbar ist die Abfall- und Klimaschutzberatung unter Rufnummer 07231 354838.
Neuerungen durch das Bundesmeldegesetz
ab 01.11.2015
Ab dem 1. November 2015 gilt das Bundesmeldegesetz (BMG),
welches das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt. Es löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie
das Landesmeldegesetz ab. Änderungen betreffen u.a. die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte und die Auskunftssperren.
Das neue Bundesmeldegesetz sieht unter anderem vor, dass zur
Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen
eine Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG. Die neue Regelung soll
Scheinmeldungen verhindern. Künftig ist bei jedem Einzug und in
wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den
Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Aktuell muss das
Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb
von einer Woche nach dem erfolgten Bezug der Wohnung gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen
Person hierfür 2 Wochen Zeit gewährt. Im Zusammenhang mit
der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person
dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die
Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die
Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 2 Wochen nach dem
Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Sollte die meldepflichtige Person in ein
Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei der
Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Mustervordrucke werden wir ab sofort auf unserer Homepage zur
Verfügung stellen.
Wesentliche Neuregelungen sind unter anderem:
Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben
und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck
zu verwenden.
Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des
Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen
Person möglich.
Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden, erhalten rund um die Uhr
länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten.
Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in
Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden
vereinfacht. Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität
wirksamer zu begegnen.
Eine Evaluation der neuen Regelungen durch die Bundesregierung auf wissenschaftlicher Grundlage und anschließende
Berichterstattung an Bundestag und Bundesrat vier Jahre
nach Inkrafttreten des Gesetzes. Einführung eines bedingten
Sperrvermerks für bestimmte Einrichtungen z.B. Pflegeheime,
Krankenhäuser, Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber oder
Flüchtlinge etc.
Bundeseinheitliche Befristung von Auskunftssperren auf 2 Jahre.
9
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Hiermit wird ein
Einzug in bzw.
Auszug aus folgender Wohnung bestätigt:
__________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz
__________________________________________________________________________________
Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus
In die vorher genannte Wohnung ist/sind am ________________ folgende Person/en
eingezogen bzw.
ausgezogen:
1. _______________________________________________________________________________
2. _______________________________________________________________________________
3. _______________________________________________________________________________
4. _______________________________________________________________________________
5.
weitere Personen siehe Rückseite
Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten:
_________________________________________________________________________________,
Name des Wohnungsgebers
_________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Wohnungsgebers
_________________________________________________________________________________
Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung
Name und Anschrift des Eigentümers lauten:
_________________________________________________________________________________,
Name des Eigentümers der Wohnung
_________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Eigentümers der Wohnung
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen
entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem
Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch
diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine
Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder
dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m §19BMG).
____________________________________ ____________________________________
Ort, Datum
10
Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person
Gemeindenachrichten 42/2015
Flüchtlinge im Enzkreis
Teil 10: Erstaufnahme, vorläufige und Anschluss-Unterbringung – warum viele Flüchtlinge immer wieder umziehen
(müssen)
Viele Tausend Menschen suchen zurzeit Zuflucht in Deutschland.
Woher kommen diese Menschen, wo und wie werden sie untergebracht, dürfen sie arbeiten und wenn ja, ab wann? Auf diese und
zahlreiche weitere Fragen gibt eine Artikelserie Antworten, die im
Mitteilungsblatt erscheint.
Zwei, drei, vier Stationen von München bis Mönsheim
Wer in Deutschland Asyl beantragt, wird zunächst in einer LandesErstaufnahme (LEA) untergebracht. In welchem Bundesland dies
geschieht, ist weitgehend unabhängig davon, wo er erstmals
registriert wird: Die Flüchtlinge werden nach dem „Königsteiner
Schlüssel“ auf die Länder verteilt. Baden-Württemberg nimmt
nach dieser Quote knapp 13 Prozent der Menschen auf. Sie kommen zunächst in einer der Erstaufnahmen im Land unter. BadenWürttemberg hat die Platzkapazität in den vergangenen Monaten
stark ausgebaut: Anfang September standen 14.000 Plätze bereit.
Dennoch sind die Einrichtungen mit etwa 20.000 Menschen stark
überbelegt.
Spätestens drei Monate nach Ankunft in der LEA werden die
Flüchtlinge auf die Stadt- und Landkreise verteilt.
Der Enzkreis nimmt etwa zwei Prozent dieser Menschen „vorläufig“ auf. Die „vorläufige Unterbringung“ erfolgt in GemeinschaftsUnterkünften, zum Teil auch dezentral in Wohnungen. Aufgrund
der aktuell sehr hohen Zahl an Flüchtlingen hat das Landratsamt
außerdem mehrere Notunterkünfte eingerichtet.
Mit dem Abschluss des Asylverfahrens, spätestens jedoch nach
24 Monaten, ziehen die Asylbewerber aus den dezentralen und
den Gemeinschafts-Unterkünften endgültig um: in Gebäude, die
den Gemeinden gehören oder von ihnen angemietet werden. Sie
sind ab diesem Zeitpunkt für die „Anschluss-Unterbringung“ zuständig – es sei denn der Flüchtling hat eine Arbeit gefunden und
kann seine Wohnung und den Lebensunterhalt selbst finanzieren.
Anerkannte Flüchtlinge können eine Wohnung auch dann selbst
auf dem Wohnungsmarkt suchen, wenn sie die Miete nicht aus
eigenem Einkommen bezahlen können. Sie sollten in diesem Fall
jedoch vorher vom zuständigen Jobcenter prüfen lassen, ob die
Wohnung angemessen ist und das Jobcenter die Mietkosten
übernehmen kann.
Verteilung auf die Gemeinden richtet sich nach der Einwohnerzahl
Die Zuteilung auf die Städte und Gemeinden erfolgt im Verhältnis
zur Zahl der Einwohner. Dabei wird die Zahl der Flüchtlinge in
vorläufiger Unterbringung berücksichtigt, um unter den Kreisgemeinden eine gerechte Verteilung zu erreichen. Dadurch kann es
geschehen, dass Menschen nicht nur innerhalb des Dorfs umziehen müssen, sondern in einen anderen Teil des Enzkreises. Dies
gilt besonders für Orte, in denen viele Menschen in der vorläufigen
Unterbringung leben.
Im Idealfall können die Betroffenen in der Gemeinde wohnen bleiben, in der sie bislang untergebracht waren, zur Schule oder in den
Verein gegangen sind und Kontakte geknüpft haben. Beim Landratsamt ist man bemüht, diesem Leitgedanken gerecht zu werden
– vor allem angesichts der hohen und nach wie vor steigenden
Zahlen an Flüchtlingen kann dies jedoch nicht garantiert werden.
Am Sonntag, 25. Oktober:
„Walking-Weinprobe“
in den Kelterner Weinbergen
Am Sonntag, 25. Oktober, findet im Rahmen der „Gläsernen
Produktion“ in Keltern zum letzten Mal in diesem Jahr eine
Weinbergführung der besonderen Art statt: eine „WalkingWeinprobe“.Nach einem Gläschen Secco zur Einstimmung führt
Weinbauingenieur Jens Rüdiger vom gleichnamigen Weingut die
Teilnehmenden durch die Weinberge. Auf der rund dreistündigen
Gemeindenachrichten 42/2015
Tour gibt es immer wieder spannende Ausführungen zur Vegetation und zur Arbeit im Weinberg, gepaart mit einem guten Tropfen
und einem kleinen Imbiss. Beginn ist um 13 Uhr am Parkplatz vor
der Hütte des Obst- und Gartenbauvereins Keltern-Dietlingen.
Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk sind erforderlich. Die
Kosten belaufen sich auf 25 Euro pro Person. Weitere Informationen gibt es unter www.ruedigers-weinwelt.deoder telefonisch
unter 0157 77923536. Wer Interesse hat, sollte sich bis zum 22.
Oktober per Mail an [email protected] anmelden.
Ohne Ehrenamtliche geht es nicht, aber:
Ehrenamtliches Engagement
will koordiniert sein
Treffen am Mittwoch, 28. Oktober, um 18:30 Uhr im Landratsamt
Schon seit einiger Zeit arbeiten die Verwaltungen des Bundes,
der Länder und der Kommunen auf Hochtouren, um die vielfältigen Aufgaben zu stemmen, die der Flüchtlingsstrom mit sich
bringt. Sie werden von zahlreichen ehrenamtlichen Helfern unterstützt. Auch in fast allen Städten und Gemeinden im Enzkreis
haben sich Initiativen oder Freundeskreise gebildet, die tatkräftig
unterstützen und eine Integration der Menschen ermöglichen
wollen.
„Ihre Mithilfe ist von unschätzbarem Wert, doch sie muss auch
gut koordiniert werden. Denn die Vielzahl an Aufgaben und die
große Zahl an Helfern brauchen Strukturen, um effektiv da zu
helfen, wo Hilfe nötig, möglich und sinnvoll ist“, so Katja Kreeb,
die seit 1. Oktober das neu gebildete Dezernat mit dem „Amt für
Migration und Flüchtlinge“ sowie dem Jugendamt leitet. Daher
lädt sie ehrenamtliche Helfer aus den Enzkreis-Gemeinden am
Mittwoch, 28. Oktober, um 18:30 Uhr zu einem ersten Koordinationstreffen „Ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge“ in den
Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Enzkreis in der Zähringerallee 3 in Pforzheim ein.
Netzwerk und Strukturen gemeinsam entwickeln
Auf dem Programm stehen dort zunächst Informationen zur aktuellen Situation im Kreis. Im Anschluss daran sollen sich die Teilnehmer in kleineren Workshops untereinander und mit den jeweiligen Fachleuten zu den Themen Sprachförderung, Schulbesuch,
medizinische Versorgung, Patenschaften und Freizeitaktivitäten
sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge austauschen.
Ziel dieses ersten Treffens ist es, mit Hilfe der bisherigen Erfahrungen Perspektiven und Wege zu entwickeln, um gemeinsam
Strukturen für ehrenamtliche Hilfeleistungen zu schaffen und die
nächsten Schritte festzulegen.
Anmeldungen für die Veranstaltung, bei er auch ein kleiner Imbiss
bereit steht, nimmt das Landratsamt telefonisch unter 07231
308-9516 oder per E-Mail an [email protected]
Freitag, 23. Oktober, entgegen.
Enzkreis richtet Lenkungsstab ein –
­ lüchtlings-Unterbringung soll noch
F
­schneller und enger koordiniert werden
„Der ungebrochene Zustrom von Flüchtlingen in den Enzkreis
erfordert eine noch engere Koordination der erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung“, sagt Landrat Karl Röckinger.
Deshalb hat er mit sofortiger Wirkung einen Lenkungsstab eingerichtet. Damit sollen notwendige Entscheidungen nochmals
deutlich beschleunigt werden. Aktuell fehlen im Enzkreis nach
den derzeitigen Prognosen bis Dezember etwa 500 Plätze für
Flüchtlinge.Dem Lenkungsstab, der vom Ersten Landesbeamten
Wolfgang Herz geleitet wird, gehören die neue Sozialdezernentin
Katja Kreeb.
und die Führungskräfte des Amts für Migration und Flüchtlinge,
des Personal- und Organisationsamts, des Gebäudemangagements und des Baurechtsamts an. Da der Brandschutz bei möglichen Unterkünften oft eine entscheidende Rolle spielt, wird auch
Kreisbrandmeister Christian Spielvogel dem neuen Gremium
angehören. Nach Bedarf kann der Stab um weitere Fachbereiche
erweitert werden.In nahezu gleicher Zusammensetzung beraten
die Fachleute schon seit Monaten regelmäßig über Maßnah11
men, mögliche Gebäude oder Plätze für Wohncontainer. „Neu
ist, dass wir als Lenkungsstab Entscheidungen direkt und ohne
weitere Abstimmungen treffen können“, erklärt Wolfgang Herz.
Das sei angesichts der konstant hohen und sogar noch steigenden Flüchtlingszahlen notwendig: „Die Menschen brauchen ein
Dach über dem Kopf, Verpflegung und sanitäre Einrichtungen.
Und es muss warm sein – gerade jetzt, wenn die kalte Jahreszeit
beginnt.“
Brennholzverkauf Winter 2015/2016
Einleitung/Neuerungen:
Mit Stand 01.01.2014 wurden die für den Gemeindewald Keltern
verbindlichen Zertifizierungsrichtlinien (PEFC) neu gefasst und
liegen zwischenzeitlich vor. Auch im Bereich Brennholz müssen
künftig weitergehende Bestimmungen eingehalten werden.
Im Wesentlichen ist dies die verpflichtende Einführung eines
Nachweises über einen qualifizierten Motorsägenlehrganges auch
für die Brennholzsortimente Brennholz lang und Sterholz, sofern
sie im Wald weiterverarbeitet werden.
Daneben wurden weitergehende Dokumentationspflichten und
Selbstverpflichtungserklärungen der Selbstwerber eingeführt, was
leider dazu führt, dass künftig alle Brennholzsortimente (auch
Schlagraum) schriftlich bestellt werden müssen.
Ferner gelten für diejenigen, die das Brennholz nicht ausschließlich für den privaten Verbrauch aufarbeiten, weitergehende Bestimmungen.
Im Anhang befinden sich das überarbeitete Brennholzmerkblatt
Stand 01.10.2015 sowie die überarbeiteten Bestellformulare.
Alle Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde
unter www.keltern.de zu finden.
Weitere Hilfestellung erhalten sie im Bedarfsfall während der Revierleitersprechstunden montag abends.
Im Gemeindewald Keltern werden wie bisher die Brennholzsortimente Brennholz in langer Form, Sterholz und Flächenlos
angeboten.
Die Preise bleiben unverändert.
Brennholz in langer Form
Beim Brennholz in langer Form werden mehrere schwächere
Baumstämme an einem befahrbaren Weg seitlich abgelegt und
vermessen. Ihr Holz liegt konzentriert beieinander und kann von
Ihnen auf die gewünschte Länge eingesägt werden. Sofern das
Holz aus vollmechanisierter Aufarbeitung stammt, ist es bereits
auf eine einheitliche Länge von i.d.R. 4 m abgelängt.
Aufgrund des geringeren Bereitstellungsaufwandes kann das
Brennholz in langer Form deutlich günstiger angeboten werden
als das Sterholz.
Bei der Holzmenge kann allerdings nicht immer exakt die gewünschte Menge zur Verfügung gestellt werden.
Abweichungen von 10 - 20 % der bestellten Holzmasse sind daher möglich und müssen toleriert werden.
Preis: 55 Euro/Fm o.R. (i.d.R. Hartholz)
Achtung: Die Bestellung und Abrechnung von Brennholz in langer
Form erfolgt in der Einheit Festmeter ohne Rinde. Bei der Bestellung bitte den Umrechnungsfaktor beachten (1 Fm o.R. (Festmeter ohne Rinde) entspricht 1,43 Rm (Raummeter oder Ster)).
Sterholz
Das Sterholz ist autoverladbar an Fahrwegen aufgesetzt und besteht aus ein Meter langen Rundlingen und Spaltstücken.
Preis: 77 Euro/Ster (Buche oder Eiche)
Pro Haushalt können maximal 3 Ster bestellt werden.
Flächenlos
Beim Flächenlos handelt es sich um Kronenholz oder umgesägte, aber nicht aufgearbeitete schwächere Baumstämme, die auf
der Hiebsfläche verbleiben.
Preise je nach Holzart, Holzmenge und Gelände, zwischen 6
und 12 Euro Ster.
Bestellungen/Bereitstellung:
Bestellungen sind nur in schriftlicher Form unter Verwendung
nachfolgender Bestellformulare möglich. Die Bestellung ist
verbindlich.
12
Das Bestellformular kann in den Briefkästen der Rathäusern
eingeworfen werden oder per Telefax direkt an den Revierleiter
geschickt werden (Telefax-Nr. 07232/314871). Eine Bestellung
kann auch persönlich bei Revierleiter Rothweiler während der
Sprechstunde jeden Montag im Ellmendinger Rathaus von 16.00
– 17.30 Uhr erfolgen bzw. abgegeben werden.
Die Bestellfrist für Brennholz lang und Sterholz endet am
18.12.2015!

Zum Ausschneiden
Brennholz lang wird spätestens
zu Ostern 2016 ausgegeben.

Zum Ausschneiden
Bestellformular für Brennholz lang oder Sterholz
Sterholz sowie Bürger- und Gabholz wird nach Ostern 2016

Zum
Ausschneiden
Bestellformular für
Brennholz
lang oder Sterholz
ausgegeben.

Zum Ausschneiden
Name, Vorname:
___________________________________________________
Flächenlose
werden ab für
Ende
November
je nach
Anfall verBestellformular
Brennholz
lang oder
Sterholz

Zum Ausschneiden
Name, Vorname:
___________________________________________________
geben.
für Brennholz lang oder Sterholz
Straße: Bestellformular
___________________________________________________

Bestellformular für
Brennholz
lang oder Sterholz
Straße: Vorname:
Name,
Zum
Ausschneiden
Wohnort (Teilort): ___________________________________________________
___________________________________________________
Name, Vorname:
___________________________________________________
Wohnort (Teilort):
___________________________________________________
Straße:
für Brennholz lang oder Sterholz
Telefon: Bestellformular
___________________________________________________
Name, Vorname:
___________________________________________________
Straße:
___________________________________________________
Telefon:
___________________________________________________
Wohnort (Teilort):
Straße:
___________________________________________________
Name, Vorname:
___________________________________________________
Wohnort
(Teilort): ___________________________________________________
Telefon:
Hiermit bestelle ich: ___________________________________________________
Wohnort
(Teilort):
___________________________________________________
Straße:
___________________________________________________
Telefon:
___________________________________________________
Hiermit bestelle ich:
Telefon:
___________________________________________________
Wohnort (Teilort): Ster
___________________________________________________
_______
Buche Brenn-Schichtholz
Hiermit bestelle ich:
_______
Ster
Buche
Brenn-Schichtholz
Telefon:bestelle ich: Ster
___________________________________________________
_______
Eiche Brenn-Schichtholz
Hiermit
Hiermit
bestelle ich: Ster Buche
Eiche Brenn-Schichtholz
_______
Brenn-Schichtholz
_______
Festmeter o.R.
Brennholz in langer Form
_______
Ster Buche Brenn-Schichtholz
Festmeter
o.R. Brennholz in langer Form
_______
Eiche Brenn-Schichtholz
Hiermit bestelle ich: Ster
_______
Ster Buche Brenn-Schichtholz
_______
Eiche
O
Die BestellungSter
ist für
denBrenn-Schichtholz
privaten Verbrauch bestimmt.
_______
Festmeter o.R. Brennholz in langer Form
_______
Eiche
O_______
Die BestellungSter
ist für
den Brenn-Schichtholz
privaten
Verbrauch bestimmt.
Ster
Buche
Brenn-Schichtholz
O
Ich verarbeite das
Holz imo.R.
Wald.
_______
Festmeter
Brennholz in langer Form
_______
Festmeter
Brennholz
in langer
Form
Ich verarbeite
Holz
imo.R.
Wald.
O
Die
Bestellungdas
ist
für
den
Verbrauch
bestimmt.
_______
Ster
Eiche
Brenn-Schichtholz
O
Ich verarbeite
das
Holz
aufprivaten
einem Grundstück
außerhalb des Waldes.
O
Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt.
aufo.R.
einem
Grundstück
außerhalb
des Waldes.
O
Ichmeine
verarbeite
das
Holzhaben
im
Wald.
_______
Festmeter
in langer
Form
Ich
bzw.
Beauftragten
an Brennholz
einem qualifizierten
Motorsägenlehrgang
O
Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt.
teilgenommen.
Der entsprechende
Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt.
O
Ich verarbeite
das Holz im Wald.
Ich
bzw.
meine
Beauftragten
haben
an
einem
qualifizierten
Motorsägenlehrgang
O
Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes.
O
Ich
das
im privaten
Wald.
teilgenommen.
Der entsprechende
Nachweis
liegt bereits
vor oder ist beigefügt.
O verwende
Dieverarbeite
Bestellung
istHolz
für den
Verbrauch
bestimmt.
Ich
Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)
und Bio-Sägekettenhaftöl.
O
Ich
verarbeite
das
Holz
auf
einem Grundstück
außerhalb
des Waldes.
Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang
O
Ich
verarbeite
das
Holz
auf
einem
Grundstück
außerhalb
des
Ich
verwende
Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)
und
Bio-Sägekettenhaftöl.
teilgenommen.
Der
entsprechende
Nachweis
liegt
bereits
vor
oder
istWaldes.
beigefügt.
O bzw.
Ich
verarbeite
Holz
im Wald.
Die
Bestimmungen
desdas
Brennholzmerkblattes
sind mir bekannt
bzw.
wurden mir
Ich
meine
Beauftragten
haben
an einem qualifizierten
Motorsägenlehrgang
ausgehändigt. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt.
teilgenommen.
Ich
bzw.
meine
Beauftragten
haben
an
einem
qualifizierten
Motorsägenlehrgang
Die
Bestimmungen
des
Brennholzmerkblattes
sind
mir
bekannt
bzw.
wurden
Ich
verwende
Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)
und
Bio-Sägekettenhaftöl.
O
Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes. mir
teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt.
ausgehändigt.
Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl.
Die
des Brennholzmerkblattes
sind mir bekannt
bzw. wurden mir
Ich Bestimmungen
bzw. meine Beauftragten
haben an einem qualifizierten
Motorsägenlehrgang
Ich
verwende Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)liegt
und Bio-Sägekettenhaftöl.
ausgehändigt.
teilgenommen.
Derdes
entsprechende
vor oder
istwurden
beigefügt.

Zum Nachweis
Ausschneiden
Keltern,
den ____________________________________
Die
Bestimmungen
Brennholzmerkblattes
sind bereits
mir bekannt
bzw.
mir
ausgehändigt.

Zum
Ausschneiden
Die
Bestimmungen
des
Brennholzmerkblattes
sind
mir
bekannt
bzw.
wurden
Keltern,
den
____________________________________
Ich verwende
Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)
und(Schlagraum)
Bio-Sägekettenhaftöl. mir
Unterschrift:
____________________________________
Bestellformular
für
Flächenlose
ausgehändigt.

Zum Ausschneiden
Unterschrift:
____________________________________
für Flächenlose
Keltern,
denBestellformular
Die Bestimmungen
des Brennholzmerkblattes
sind(Schlagraum)
mir bekannt bzw. wurden mir
ausgehändigt.
Keltern,
den
____________________________________
Abgabetermin
spätestens
18.12.2015für
im Rathaus
oder per
Telefax an den Revierleiter
Bestellformular
Flächenlose
(Schlagraum)
Name,
Vorname:
___________________________________________________
Unterschrift:
____________________________________
(Telefax-Nr.
07232/314871)
!!!!!!!!!!

Ausschneiden
den ____________________________________
Abgabetermin
spätestens
18.12.2015Zum
im Rathaus
oder per Telefax an den Revierleiter
Name, Keltern,
Vorname:
___________________________________________________
Straße: Unterschrift: ____________________________________
___________________________________________________
(Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!!
Name, Vorname: Bestellformular
___________________________________________________

Zum Ausschneiden
Flächenlose
(Schlagraum)
Straße:Unterschrift:
___________________________________________________
Abgabetermin
spätestens
18.12.2015 für
im Rathaus
oder per
Telefax an den Revierleiter
den ____________________________________
____________________________________
WohnortKeltern,
(Teilort):
___________________________________________________
(Telefax-Nr.
07232/314871)
!!!!!!!!!! im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter
Straße:
___________________________________________________
Abgabetermin
spätestens
18.12.2015
Bestellformular
für Flächenlose (Schlagraum)
Wohnort
(Teilort):
___________________________________________________
____________________________________
Telefon:Unterschrift:
___________________________________________________
(Telefax-Nr.
07232/314871)
!!!!!!!!!!
Name, Vorname:
___________________________________________________
Abgabetermin
spätestens
18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter
Wohnort (Teilort): ___________________________________________________
(Telefax-Nr.
07232/314871)
!!!!!!!!!!
Telefon:
___________________________________________________
Name,
___________________________________________________
Straße: Vorname:
___________________________________________________
Abgabetermin spätestens
18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter
Telefon:
___________________________________________________
(Telefax-Nr.
07232/314871)
!!!!!!!!!!
Hiermit
bestelle
ich:
Straße:
Wohnort (Teilort): ___________________________________________________
___________________________________________________
Hiermit bestelle ich:
Wohnort
Telefon: (Teilort): ___________________________________________________
___________________________________________________
Hiermit bestelle ich: Ster Flächenlos (Schlagraum)
_______
Telefon:
___________________________________________________
_______
Ster Flächenlos (Schlagraum)
Bemerkungen/Wünsche:
_______bestelle ich: Ster Flächenlos (Schlagraum)
Hiermit
Bemerkungen/Wünsche:
______________________________________________________________________
Hiermit bestelle ich:
Bemerkungen/Wünsche:
_______
Ster Flächenlos (Schlagraum)
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
_______
Ster Flächenlos (Schlagraum)
Bemerkungen/Wünsche:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
Bemerkungen/Wünsche:
______________________________________________________________________
Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt.
______________________________________________________________________
Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt.
Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang
______________________________________________________________________
teilgenommen.
entsprechende
bereits vor oder ist beigefügt.
Die Bestellung Der
ist für
den privatenNachweis
Verbrauchliegt
bestimmt.
Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang
______________________________________________________________________
teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt.
Ich
Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)
und Bio-Sägekettenhaftöl.
Ich verwende
bzw. meine
Beauftragten haben
an einem qualifizierten
Motorsägenlehrgang
teilgenommen.
Derfür
entsprechende
Nachweis
bereits vor oder ist beigefügt.
Die
BestellungSonderkraftstoff
ist
den privaten
Verbrauchliegt
bestimmt.
Ich verwende
(Alkylatbenzin)
und Bio-Sägekettenhaftöl.
Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir
ausgehändigt.
Ich bzw.
verwende
Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)
und Bio-Sägekettenhaftöl.
Die
ist
für
den
privaten
Verbrauch
bestimmt.
Ich
meine
Beauftragten
haben
an einem qualifizierten
Motorsägenlehrgang
Die Bestellung
Bestimmungen
des
Brennholzmerkblattes
sind mir bekannt
bzw. wurden mir
teilgenommen.
ausgehändigt. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt.
Die
Bestimmungen
des
Brennholzmerkblattes
sind
mir
bekannt
bzw. wurden mir
Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang
Keltern,
den ____________________________________
ausgehändigt.
teilgenommen.
Der entsprechende
Nachweis liegt
vor oder ist beigefügt.
Ich verwende Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)
undbereits
Bio-Sägekettenhaftöl.
Keltern, den ____________________________________
Unterschrift:
____________________________________
Ich
Sonderkraftstoff
(Alkylatbenzin)sind
und mir
Bio-Sägekettenhaftöl.
Die verwende
Bestimmungen
des Brennholzmerkblattes
bekannt bzw. wurden mir
Keltern,
den ____________________________________
ausgehändigt.
Unterschrift: ____________________________________
Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir
Unterschrift: ____________________________________
Abgabetermin
spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter
ausgehändigt.
(Telefax-Nr.
!!!!!!!!!!
Keltern, den 07232/314871)
____________________________________
Abgabetermin
spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter
(Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!!
Abgabetermin
spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter
Keltern,
den ____________________________________
____________________________________
Unterschrift:
Gemeindenachrichten 42/2015
(Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!!
Unterschrift: ____________________________________
Abgabetermin spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter
Merkblatt für die pflegliche und sichere
­Aufarbeitung von Brennholz
Stand 01.10.2015
Sehr geehrter Brennholzkunde,
sie haben die umweltfreundliche Bedeutung des nachwachsenden Rohstoffes Holz erkannt. Die Nutzung von Holz als Brennstoff fördert den Klimaschutz, da Holz CO2 neutral verbrennt.
Zudem werden wertvolle und endliche Energieträger wie Gas
und Holz eingespart. Die Aufarbeitung von Flächenlosen ist
daher auch im Sinne des Klimaschutzes sehr zu begrüßen. Wir
wünschen Ihnen eine unfallfreie Zeit im Wald.
Waldarbeit ist eine gefährliche Arbeit. Die Gemeinde Keltern legt
deshalb besonderen Wert auf umweltgerechtes und sicheres Arbeiten. Dies umfasst die Tätigkeit von Personen, die als Selbstwerber
im Gemeindewald tätig sind.
Selbstwerber sind Personen, die durch Kauf von der Gemeinde
stehendes oder liegendes Holz (Brennholz lang, Sterholz, Flächenlos, Brennholz stehend) oder Nebenerzeugnisse (Stangen
o.ä.) erwerben und im Gemeindewald selbst aufbereiten.
Durch eine Selbsterklärung des Selbstwerbers wird gewährleistet,
dass das Brennholz für den eigenen Verbrauch geworben wird und
es sich nicht um eine gewerbliche Selbstwerbung handelt.
Erfolgt die Aufarbeitung des Holzes im Wald nicht durch die Käufer
selbst, haben die Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die mit der
Aufarbeitung beauftragten Personen die nachfolgenden Bestimmungen und Anforderungen kennen und einhalten.
Im Folgenden werden die für Sie wichtigsten Bestimmungen und
Anforderungen des Forstbetriebes, u.a. nach den Zertifizierungsrichtlinien (der Gemeindewald ist nach PEFC zertifiziert), zusammenfassend erläutert. Die aufgeführten Regelungen sind für Sie als
Selbstwerber verpflichtend und dienen ihrem eigenen Schutz.
Bei Nichteinhalten der nachfolgenden Bestimmungen behält
sich die Gemeinde Keltern den künftigen Ausschluss des Holzkäufers beim Brennholzverkauf vor.
Nachweis qualifizierter Motorsägenlehrgang
Private Selbstwerber weisen die Teilnahme an einem qualifizierenden Motorsägenlehrgang nach.
Je nach Dauer und Schulungsinhalten qualifiziert der Motorsägenlehrgang ausschließlich zur Aufarbeitung von liegenden Holz oder
zusätzlich auch zur Aufarbeitung von stehendem Holz.
Die Teilnahmebescheinigung ist – sofern nicht bereits vorliegendmit der Bestellung des Holzes vorzulegen.
Berufsqualifikationen, bei denen der theoretische und praktische
Umgang mit der Motorsäge im Wald Teil eines Ausbildungsplanes
ist, können als qualifizierter Motorsägenlehrgang anerkannt werden.
Gewerbliche Selbstwerber haben darüber hinaus weitergehende
Qualifikationen nachzuweisen. Dazu informiert der Revierleiter direkt.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Motorsägenarbeit ist im Gemeindewald nur für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt.
Für ihre eigene Sicherheit ist bei der Arbeit mit der Motorsäge die
persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus einem Helm mit
Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und
Sicherheitsschuhen zu tragen.
Alleinarbeit ist verboten. Die mitarbeitende zweite Person sollte in
der Lage sein, die im Ernstfall notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen
zu leisten und weitere Rettungsmaßnahmen durchführen zu können.
Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Stellen Sie sicher, dass
sie im Notfall von Rettungskräften schnell gefunden werden, Fahrzeug gut sichtbar abstellen. Die für das Forstrevier Keltern gültigen
Rettungspunkte sind auf der Homepage der Gemeinde Keltern
unter www.keltern.de abrufbar bzw. beim Revierleiter zu erfahren.
Rufnummer für den Notfall 112. Die Regeln zur sicheren Waldarbeit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden sie auf der
Homepage der DGUV http://www.dguv.de und sind einzuhalten.
Maschinen- und Geräteeinsatz
Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge mit funktionssicheren sicherheitstechnischen Einrichtungen (möglichst mit KWFGebrauchswertprüfung (FPA)).
Für Zweitaktmaschinen sind Sonderkraftstoffe (Alkylatbenzin) zu
Gemeindenachrichten 42/2015
verwenden (Selbsterklärung des Selbstwerbers erforderlich).
Umweltschutz/Naturschutz
Zum Schutz von Wasser und Boden sind biologisch schnell abbaubare Kettenöle (Bio-Sägekettenhaftöl) und Hydraulikflüssigkeiten zu
verwenden (Selbsterklärung des Selbstwerbers erforderlich).
Im Gemeindewald Keltern werden Biotopholz, z.B. Totholz stehend
und liegend und Horst- und Höhlenbäume erhalten und aktiv gefördert. Grundsätzlich dürfen nur die vom Revierleiter zugewiesenen
und markierten Bäume gefällt und aufgearbeitet werden.
Fahren im Wald
Für die Aufarbeitung des Flächenloses/Brennholzes dürfen nur
Fahrwege (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h), befestigte Maschinenwege und Rückegassen im dafür notwendigen Umfang befahren
werden. Das flächige Befahren der Waldfläche ist verboten (Ordnungswidrigkeit nach § 84 Abs. 2 Landeswaldgesetz). Maschinenwege und Rückegassen dürfen nur bei Trockenheit oder Frost
befahren werden.
Sperren von Wegen, Absperrung von Hiebsflächen
Grundsätzlich dürfen Wege nur zur Aufarbeitung und Abfuhr des
Holzes und nur mit Zustimmung und nach Anweisung des Revierleiters gesperrt werden. Verkehrsbehinderndes Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Werden bei Fällarbeiten Forst- oder Wanderwege beeinträchtigt,
sind diese mit rot-weißem Warnband, Sperrschildern und falls notwendig mit Warnposten zu sperren. Achten Sie dabei auch auf einen
ausreichenden Sicherheitsabstand des Warnpostens (min. doppelter Baumlänge). Die Absperrung ist unmittelbar nach Beendigung
der Arbeit wieder zu öffnen.
Bei Fällarbeiten hat sich der Motorsägenführer zu vergewissern,
dass sich innerhalb des Fallbereichs (mind. doppelte Baumlänge)
nur die mit dem Fällvorgang beschäftigten Personen aufhalten und
diese die erforderlichen Sicherheitsregeln beachten (z.B. Benutzung
der Rückweiche). Hängen gebliebene Bäume sind unverzüglich
und fachgerecht zu Boden zu bringen. Fällen Sie nur die von dem
Revierleiter zugewiesenen und markierte Bäume. Nicht markierte
Bäume (auch Dürrständer und Totholz) dürfen nicht entnommen
oder beschädigt werden.
Aufarbeitung und Abtransport des Holzes
Die Aufarbeitungsfrist für die Fällung auf Aufarbeitung der zugewiesenen Bearbeitungsfläche wird ebenso wie die Abfuhrfrist für
den Abtransport des eingeschlagenen Holzes beim Verkauf/auf der
Rechnung bekannt gegeben. Sofern keine abweichenden Fristen
vermerkt sind, hat die Aufarbeitung bis Ende April, der Abtransport
bis Ende September des entsprechenden Jahres zu erfolgen. Eine
Verlängerung der Aufarbeitungs- und Abfuhrfirsten ist mit dem Revierleiter abzustimmen. Die Holzrechnung und das Merkblatt sind
während der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Weitergabe des Flächenloses an Dritte bedarf der Zustimmung des Revierleiters. Nachträglich anfallendes Schadholz auf der
zugewiesenen Bearbeitungsfläche ist im Kaufpreis nicht enthalten.
Wege, Gräben, Böschungen sowie evtl. vorhandene Naturverjüngung sind nach der Arbeit wieder frei zu räumen.
Holzlagerung
Um die Holzabfuhr und Wegunterhaltung nicht zu beeinträchtigen,
halten Sie mit gelagertem Holz einen Abstand von mind. 1 Meter
zum Fahrbahnrand ein. Gräben müssen freigehalten werden. An
stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden, das Abdecken des Holzes mit Folien, Planen oder ähnlichen Materialien ist
nicht gestattet.
Haftung
Der Flächenlos-/Brennholzkäufer haftet bei Verschulden für Schäden gegenüber Dritten. Für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb. Für die fahrlässig oder
vorsätzlich am Waldbestand oder am Waldboden verursachten
Schäden behält sich die Gemeinde Keltern weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
Für Rückfragen steht Ihnen Revierleiter Rothweiler zur Verfügung:
0175 / 2231067
Handy
Telefon dienstlich
07232 / 370342
Telefax dienstlich
07232 / 314871
Telefon Rathaus Ellmendingen 07236 / 70340
(nur montags 16.00 – 17.30 Uhr)
13
Umorganisation im Landratsamt:
Gesellschaftliche Veränderungen erfordern
Neuzuschnitt der Dezernate
gion ist die Engelsbranderin gut bekannt und vernetzt. „Herausforderungen bedürfen manchmal neuer, ungewöhnlicher Wege“,
sagt Kreeb selbst. Da sie ein Freund von Neuem sei, freue sie
sich darauf, bewährte Strukturen zu bewahren und für aktuelle
und zukünftige soziale Aufgaben nach neuen Lösungswegen zu
suchen.
„Einen Nachfolger für Karl-Heinz Zeller wird uns das Regierungspräsidium frühestens zu Beginn des nächsten Jahres zur
Verfügung stellen“, weiß der Landrat. Dem oder auch der neuen
Kollegin wird das Dezernat „Landwirtschaft, Forsten und Öffentliche Ordnung“ zugeordnet werden - mit überwiegend staatlichen
Aufgaben wie sie bei der Vermessung und Flurneuordnung, dem
Forst, der Landwirtschaft oder auch im Verbraucherschutz- und
Veterinärbereich vorkommen. Dort wird auch das Straßenverkehrs- und Ordnungsamt seinen Platz finden. „Ich bin überzeugt,
dass wir mit dieser Neuordnung für die Herausforderungen der
Zukunft gut gerüstet sind“, blickt Röckinger optimistisch nach
vorne.
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
Steht künftig Landrat Karl Röckinger in Jugend-, Migrations- und Flüchtlingsangelegenheiten zur Seite: Katja Kreeb
hat im Landratsamt Enzkreis dieser Tage ihr neues Amt als
Dezernentin für Soziales, Familie und Integration angetreten. Sie wird sich die Leitung des größten Dezernates mit
Roland Hübner teilen.
Die Dezernentenriege um Landrat Karl Röckinger hat ein „neues“
Gesicht bekommen: Zum Monatsanfang hat Katja Kreeb die Leitung eines neu gebildeten Dezernates mit dem Jugendamt und
dem Amt für Migration und Flüchtlinge übernommen.
„Unsere Gesellschaft verändert sich derzeit in rasantem Tempo“,
erklärt der Kreischef. „Wir müssen auf diese Veränderungen
reagieren. Daher haben wir Katja Kreebs Amtsantritt und das
Ausscheiden des bisherigen Dezernenten für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Karl-Heinz Zeller zum Anlass genommen, den
Zuschnitt der Dezernate an die veränderten gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen anzupassen. Dies ist aktuell natürlich der
Zustrom der Flüchtlinge, aber auch der Ausbau der Breitbandversorgung und der Klimaschutz sind Beispiele für gesellschaftliche
Herausforderungen, die es für künftige Generationen zu lösen
gilt“, betont Röckinger.
Ab sofort ist der Erste Landesbeamte und Stellvertreter des
Landrats Wolfgang Herz für das Dezernat „Infrastruktur, Umwelt
und Gesundheit“ zuständig, unter dessen Dach das bisherige
Umweltamt, das Amt für Baurecht und Naturschutz, das Gesundheitsamt sowie ein neues Amt für Nachhaltige Mobilität angesiedelt sind. Letzteres ist unter anderem auch für den Ausbau
der Breitbandversorgung verantwortlich. Unter der Überschrift
„Finanzen und Service“ werden Kreiskämmerer Frank Stephan
die Bereiche Kämmerei, Personal und Organisation, technische
Dienste, Abfallwirtschaft sowie der Bildungs- und Sportbereich
zugeordnet. Die größten gesellschaftlichen Herausforderungen
muss Katja Kreeb gemeinsam mit dem bisherigen Dezernenten
für Familie, Bildung und Kultur Roland Hübner angehen: Sie werden als Team das Dezernat „Soziales, Familie und Integration“
leiten, wobei Hübner die Verantwortung für das Sozial- und Versorgungsamt, das Jobcenter sowie das Kreisarchiv und für den
Kulturbereich obliegt.
Katja Kreeb ist im Landratsamt neu, aber nicht unbekannt: Als
langjährige Geschäftsführerin des Vereins „miteinanderleben“,
der sich um junge Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen kümmert, hat sie vielfältige Kontakte. Auch in der Re14
Sitzung vom 06.10.2015
Die Sitzung stand ganz im Zeichen des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Einleitend informierte Bürgermeister Steffen Bochinger, dass die Umstellung von
der Kameralistik auf die Doppik (doppelte Buchführung in Konten)
bis zum Jahr 2020 auf jede Gemeinde in Baden-Württemberg zukomme. Geplanter Termin in Keltern sei der 01.01.2018. Um den
Gemeinderat auf die neuen Aufgaben und die Veränderungen im
neuen Haushaltsrecht vorzubereiten, habe die Verwaltung Professor Dr. Jürgen Kientz von der Hochschule für öffentliche
Verwaltung Kehl eingeladen, den er hiermit herzlich begrüße,
so der Vorsitzende. Der Fachmann stellte die Ziele, Hintergründe
und Basiselemente des neuen Buchführungssystems vor und
beantwortete die Fragen des Gremiums.
Mit der Einführung des NKHR gehe in den Kommunalhaushalten
ein Paradigmenwechsel von der Kameralistik, einer zahlungsorientierten Darstellungsform, in der im Wesentlichen nur Geldflüsse
betrachtet werden, auf die Veranschlagung und Buchung des
Ressourcenverbrauchs (Aufwand und Ertrag) sowie der Zahlungsvorgänge (Auszahlungen und Einzahlungen) in einem doppischen Rechnungswesen einher, erläuterte Professor Dr. Kientz.
So berücksichtige das NKHR beispielsweise auch Abschreibungen, die zwar Aufwand darstellen, aber nicht unmittelbar zu Auszahlungen führen. Ziel sei dabei, verbrauchte Ressourcen zumindest mittelfristig periodengerecht auszugleichen. Mit dem NKHR
erhalte die Kommune betriebswirtschaftliche Instrumente, die die
Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für Kommunalpolitiker
und Verwaltungen verbessern und zugleich die Transparenz des
Haushaltsgeschehens auch für die Bürger erhöhen.
Nach einem interessanten und aufschlussreichen Vortrag bedankte sich Bürgermeister Steffen Bochinger, auch im Namen
der Gemeinderäte, bei Fachmann Jürgen Kientz mit einem Weinpräsent.
Unter Verschiedenes informierte der Vorsitzende, dass seit
dem 17.09.2015 zwei Flüchtlinge gemeinnützige Arbeit, wie
Gemeindenachrichten 42/2015
beispielsweise Hilfstätigkeiten auf den örtlichen Friedhöfen,
beim Bauhof Keltern leisten. Die Art und Form der Arbeit sei
mit dem Landratsamt Enzkreis abgesprochen. Die Flüchtlinge
sind jeweils montags bis donnerstags von 7:30 bis 12:00 Uhr mit
den Mitarbeitern im Einsatz und erhalten pro Stunde 1,05 Euro
als Entschädigung. Außerdem gab der Rathauschef bekannt,
dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung
mehrere Gewerbebauplätze im IKG Dammfeld/Regelbaum und
einen Wohnbauplatz im Baugebiet Neuberg II in Ellmendingen
vergeben hat.
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am
Dienstag, 20.10.2015, um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen
statt. Dieser Bericht sowie aktuelle Mitteilungen können auch auf
der Internetseite www.keltern.de nachgelesen werden.
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