Elternbeiträge - Merkblatt-Selbstberechnung-Vereinbarung

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Elternbeiträge - Merkblatt-Selbstberechnung-Vereinbarung
Merkblatt / Vereinbarung Elternbeiträge
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1. Die Eltern sind verpflichtet, sich an den Kosten für die Kinderbetreuung zu beteiligen
(Elternbeiträge).
2. Die Elternbeiträge sind mit einer Schließungszeit von einem Monat (durchschnittlich 20
Betreuungstage) kalkuliert und auf 12 Monate umgelegt.
3. Die Elternbeiträge werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten und der Zahl ihrer Kinder gestaffelt:
bis 1.800,99 Euro monatlich
bis 2.300,99 Euro monatlich
bis 2.800,99 Euro monatlich
bis 3.300,99 Euro monatlich
ab 3.301,-- Euro monatlich
4. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Einrichtungen des Vereins, so
ermäßigt sich die Gebühr für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 25 %;
abweichend davon beträgt die Ermäßigung bei den Mindestbeiträgen 50 %.
In Härtefällen kann eine andere Einstufung vorgenommen werden. Gründe, die eine
andere Einstufung rechtfertigen können, sind schriftlich darzulegen.
5. Das Bemessungseinkommen ist das im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des
jeweiligen Betreuungsjahres erzielte Bruttojahreseinkommen abzüglich der
nachgewiesenen Werbungskosten (mind. 920,-- Euro). Bruttojahreseinkommen im
Sinne dieser Vereinbarung ist der Gesamtbetrag des Jahreseinkommens der zum
Haushalt zählenden Familienangehörigen ohne die Möglichkeit des Verlustausgleiches.
Familienangehörige im Sinne dieser Vereinbarung sind neben den
Eltern/Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder auch die im Haushalt lebenden
Ehepartner/Lebensgefährten und deren kindergeldberechtigter Kinder. Unter
Jahreseinkommen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Einnahmen in Geld oder
Geldeswert ohne Rücksicht darauf, ob sie Einkünfte im Sinne des
Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind oder nicht, zu verstehen.
Pflegegeld, Kindergeld und Wohngeld gelten nicht als Einkommen im Sinne dieser
Vereinbarung. Nachweislich festgesetzte und geleistete Unterhaltszahlungen werden in
Abzug gebracht. Das nach Abzug des Freibetrages verbleibende Elterngeld wird dem
Bruttojahreseinkommen hinzugerechnet.
1. Vorsitzende: Ellen Keusen
Telefon: 0 42 61/16 57
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.Naturpaedagogik-Rotenburg.de
Bankverbindung:
Sparkasse Rotenburg-Bremervörde
Konto: 26 752 022 BLZ: 241 512 35
Gemeinnützigkeit anerkannt
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Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, Krankengeld oder Sozialhilfe ist die gegenwärtige Höhe
maßgeblich.
Für Eltern mit mehr als einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für
das zweite und jedes weitere Kind ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 512 €
abgesetzt.
Für Alleinerziehende werden beim Einkommen für das 1. Kind zusätzlich ein Freibetrag
in Höhe von 241 € und für jedes weitere Kind ein solcher in Höhe von 154 € gewährt.
Weicht das aktuelle Familieneinkommen um mehr als 15 % von dem des vorletzten
Kalenderjahres ab, ist abweichend von der oben genannten Rechnung ein fiktives
Jahreseinkommen zugrunde zu legen, das dem zwölffachen des aktuellen
Monatseinkommen entspricht. In diesem Fall sind zu erwartende Sonder- und
Einmalzahlungen des laufenden Jahres hinzuzurechnen. Bei unterschiedlich hohem
Monatseinkommen ist ein durchschnittliches monatliches Einkommen zugrunde zu
legen.
6. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Aufnahme erfolgt. Sie
endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind aus dem Kindergarten / der Krippe
ausscheidet. Bleibt ein Kind aus irgendwelchen Gründen der Betreuung fern und wird
der Platz für diese Zeit freigehalten, so besteht kein Anspruch auf Erstattung.
7. Für die regelmäßige Inanspruchnahme von Sonderöffungszeiten sind pro
Kalendermonat je angefangene halbe Stunde zusätzliche nach Bemessungseinkommen
gestaffelte Beiträge zu entrichten.
Für die nur gelegentliche Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten können Blöcke
für je zehn halbstündige Zeiteinheiten erworben werden
Eine Geschwisterermäßigung für Sonderöffnungszeiten ist ausgeschlossen.
1. Vorsitzende: Ellen Keusen
Telefon: 0 42 61/16 57
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Selbstberechnung
- nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt -
Mutter
Vater
Insgesamt
Brutto-Jahreseinkommen
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
./. Werbungskosten
(mind. 920,-- Euro jährlich)
Geteilt durch 12 Monate ergibt monatliches Einkommen
Euro
Zzgl. Sonstiges Einkommen
(Lohnersatzleistungen, Unterhalt
etc.)
Euro
Euro
Abzgl. Freibetrag
(für das 2. und jedes weitere Kind jeweils 512,-- Euro)
Euro
Euro
Abzgl. Freibetrag für Alleinerziehende
(1. Kind 241 EUR, 2. und jedes weitere Kind je 154 EUR)
Bemessungseinkommen:
Euro
1. Vorsitzende: Ellen Keusen
Telefon: 0 42 61/16 57
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Vereinbarung Elternbeitrag
ab ___ ___ 20___
für Sohn/Tochter:
________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der Staffelung der Elternbeiträge ergibt sich unter Zugrundelegung des zu
berücksichtigenden Einkommens für mein/unser Kind nachstehender monatlicher
Elternbeitrag (bitte ankreuzen):
Bemessu
ngseinko
mmen
Elternbeitrag pro Monat
Kindergarten
Kindergarten
Kindergarten
Kindergarten
Waldkrippe
Waldkrippe
Sonderöffnung
Sonderöffnung
Sonderöffnung
7.30-8.30 Uhr
Vormittags- und
Mittagsgruppe
Ganztagsgruppe
8.00-8.30 Uhr
VormittagsGruppe
07.30-14.00 Uhr
14.00-14.30 Uhr
8.30-12.30 Uhr
08.30-14.35 Uhr
Bis 1.800,99
5,00
10,00
56,00
72,00
78,00
5,00
Bis 2.300,99
7,50
15,00
84,00
108,00
117,00
7,50
Bis 2.800,99
10,00
20,00
112,00
144,00
156,00
10,00
Bis 3.300,99
12,50
25,00
140,00
180,00
195,00
12,50
15,00
30,00
168,00
216,00
234,00
15,00
(Stand 01.01.2011)
Ich/Wir möchte(n) keine Erklärung zur Staffelung abgeben und bin/sind bereit den
höchsten Beitrag zu zahlen.
Der Beitrag ermäßigt sich um 25% 50% Geschwisterrabatt
1. Vorsitzende: Ellen Keusen
Telefon: 0 42 61/16 57
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Der zu zahlende Beitrag setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
Kernzeit:
Abzgl.
Zzgl.
Kindergarten Vormittagsgruppe
Kindergarten Vormittags- und Mittagsgruppe
Krippe Ganztagsgruppe
_____________ Euro
25% Geschwisterrabatt
50% Geschwisterrabatt
_____________ Euro
0,5 Std. Sonderöffnungszeit
1,0 Std. Sonderöffnungszeit
_____________ Euro
Summe:
_____________ Euro
Bei verändertem Einkommen lege(n) ich/wir eine berichtigte Selbstberechnung vor.
Ich/Wir versichere/versichern, die Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und
Gewissen gemacht zu haben. Mir/Uns ist bekannt, dass der Verein für Naturpädagogik
Rotenburg e. V. oder ein von ihm beauftragter Dritter sich zur Prüfung der Angaben die
maßgeblichen Berechnungsunterlagen vorlegen lassen kann.
Der Verein weist darauf hin, dass Änderungen der Kindertagesstättengebührenordnung
der Stadt Rotenburger zu einer Angleichung der Beiträge für den Naturkindergarten und
die „Waldkinderkrippe“ führen.
_________________________________ ______________________________________
Ort, Datum
Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
1. Vorsitzende: Ellen Keusen
Telefon: 0 42 61/16 57
E-Mail:
[email protected]
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