KONZ 2009 1000 ganz legale Steuertricks

Transcription

KONZ 2009 1000 ganz legale Steuertricks
Franz Konz
KONZ
2009
1000 ganz legale
Steuertricks
Der erfolgreichste Steuerratgeber Deutschlands
im 25. Jahr
23
Wehe dem Staat, der dem Volk durch zu hohe Steuern
die Lust am Arbeiten nimmt.
(Steuerprofessor Eugen Schmalenbach,
Universität Köln)
I. Allgemeine Steuertipps
1. Steuervergünstigungen
Neben der Verpflichtung zum Zahlen haben Sie das Recht, ich meine sogar 1
geradezu die Pflicht, Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die
Steuervergünstigungen werden nicht aus Gnade und Barmherzigkeit gewährt,
sondern stehen Ihnen gesetzmäßig zu. Steuervergünstigungen holen Sie dadurch
heraus, dass Sie sie in der Steuererklärung geltend machen. Es sind im Groben:
● Zulagen und Zuschüsse (z. B. Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage für
die private Altersversorgung),
● steuerfreie Einnahmen,
● berufliche Ausgaben (Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben),
● persönliche, aber durch Gesetz begünstigte Aufwendungen in Form von Sonderausgaben oder
● außergewöhnliche Kosten der privaten Lebensführung (außergewöhnliche
Belastung),
● Inanspruchnahme von Sonderfreibeträgen. Das sind hauptsächlich: Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibetrag, Freibetrag für Alleinerziehende, Körperbehindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag,
● Inanspruchnahme von Kürzungen beim Steuertarif, wie z. B. der Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte, Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Steuerabzug für Parteispenden,
● Abzug aller betrieblichen Ausgaben,
● Bildung von steuersparenden Rücklagen,
● Verlagerung von Einnahmen (bei Überschussrechnung z. B. einfach die Rechnung später oder früher ausstellen),
● Einbeziehung von Kapitaleinkünften in die Steuererklärung, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, um einen Teil der Abgeltungsteuer auf
Kapitaleinkünfte erstattet zu bekommen,
● vertragliche Abmachungen, z. B. Arbeitsverträge, Mietverträge oder Darlehensverträge mit Angehörigen,
● Rechtsformänderungen des Unternehmens,
● Auswerten der wichtigsten diesbezüglichen Gesetzeslücken (die Ihnen der
Verfasser hier auftut)
mS
24
I. Allgemeine Steuertipps
Das Steuerrecht ist der sich ständig wiederholende Versuch,
manisch-depressives Irresein als Ausfluss höchster Vernunft darzustellen.
(Der Verfasser)
2. Die Jahres-(Abschnitts-)Besteuerung, die Einkommensteuerprogression und das Existenzminimum
2
Die Jahresabschnittsbesteuerung ist eines der grundlegenden Prinzipien
der Einkommensteuer. Dahinter verbirgt sich die Regelung des § 25 EStG,
nach der die Einkommensteuer im Jahresrhythmus nach dem Einkommen berechnet und erhoben wird, das Sie in dem jeweiligen Kalenderjahr bezogen
haben. Für die Höhe der Steuer ist es also unter Umständen entscheidend, in
welchem Jahr Ihr Einkommen anfällt. Steigt der Steuersatz von einem Jahr zum
anderen, lohnt es sich für Besserverdiener, Teile des Einkommens noch im alten
Jahr zu besteuern. Beachten Sie aber, dass dann erst im neuen Jahr wirksame
Steuervergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden können. Wer z. B.
als selbständiger Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt nicht seine
kompletten Gewinne entnimmt, sondern einen Teil im Betrieb stehen lässt, für
den könnte es sich unter Umständen lohnen, Gewinne in die Jahre ab 2008 zu
verschieben, da nach der Unternehmensteuerreform für nicht entnommene
Gewinne ein Steuersatz von unter 29 % gilt. Gegenüber dem im Jahr 2007
aktuellen Spitzensteuersatz auf Gewinne von 42 % eine nicht zu verachtende
Steuerminderung.
Der Steuersatz in Deutschland ist nicht fest geregelt. Die prozentuale Belastung
Ihres Einkommens mit Einkommensteuer wächst mit steigendem Einkommen.
Man spricht deshalb auch von Steuerprogression. Bei über mehrere Jahre unveränderten Steuersätzen wirkt sich die Progression vor allem bei schwankenden Einkünften nachteilig aus.
Wie sehr Ihnen der Fiskus durch die Steuerprogression in die Tasche langt, will
ich Ihnen an einem Beispiel zeigen: Angenommen, Sie sind ledig. Bei einem
Einkommen von 25 000 € zahlen Sie 2008 an Steuern 4 271 €. Das sind 17,08 %.
Verdoppelt sich Ihr Einkommen auf 50 000 €, sind schon 13 096 € fällig. Ihr
Steuersatz beträgt nun bereits 26,19 %. Die ganze Misere wird erst so richtig
deutlich, wenn Sie sich die Steuerbelastung für die zweiten 25 000 € ansehen.
Dafür bittet Sie der Fiskus mit sage und schreibe 8 825 € zur Kasse. Das ist mehr
als doppelt so viel wie für die ersten 25 000 € und entspricht einem Steuersatz
von 35,30 %. Wichtig ist also, der Steuerprogression die Schärfe zu nehmen – ihr
ganz ausweichen können Sie nicht.
3
Steuerfreistellung des Existenzminimums
Die Steuerfreistellung des Existenzminimums erfolgt bei der Einkommensteuer
im Wesentlichen über den Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer
anfällt. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt zurzeit:
mS
3. Wie hoch ist meine Steuerersparnis?
25
Jahr
Alleinstehende
zusammen veranlagte Ehegatten
2007/2008
7 664 €
15 328 €
Durch den Grundfreibetrag und weitere in die Lohnsteuertabellen eingearbeitete Freibeträge bleibt 2007 Arbeitslohn in folgender Höhe steuerfrei:
Steuerklasse
II
III
V
VI
Monatslohn
898,58 €
I/IV
1 031,91 €
1 701,41 €
77,24 €
0,58 €
Jahreslohn
10 782,99 €
12 382,99 €
20 416,99 €
926,99 €
6,99 €
Was ärgern Sie sich groß über die Steuer! Ihr Geld ist doch nicht weg – es hat nur ein anderer!
(Unbekannt)
3. Wie hoch ist meine Steuerersparnis?
»Wie überschlage ich schnellstens, ob das Finanzamt mir genug erstattet 4
hat?«, fragen Sie.
Ich gebe Ihnen dazu ganz einfache Steuerbelastungstabellen (E Rz 5, E Rz 6)
an die Hand, mit denen sich leicht nachprüfen lässt, ob das Finanzamt richtig
erstattet oder nicht. Mit anderen Worten, ob es die von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen auch voll anerkannt hat.
Um die Steuerbelastung für Sie als Arbeitnehmer herauszufinden, wenn Sie
ausschließlich Arbeitseinkünfte beziehen, verwenden Sie die Steuerbelastungstabelle so, dass Sie zunächst von Ihrem Jahresbruttolohn folgende Beträge abziehen:
1. Berufliche Aufwendungen (Werbungskosten), bei aktiven Arbeitnehmern
mindestens Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 €. Sind Sie Pensionär, reduziert
sich dieser Freibetrag auf 102 €.
2. Sonderausgabenpauschbetrag; wenn Sie allein veranlagt werden von 36 €, bei
Zusammenveranlagung und Witwensplitting von 72 €.
3. Eine Vorsorgepauschale von 3,18 %/3,58 % (2008/2009) des Bruttolohns zzgl.
11 % des Bruttolohns, in den Steuerklassen I, II und IV höchstens 1 500 €, in der
Steuerklasse III zzgl. 11 % des Bruttolohns, höchstens 3 000 € (in den Steuerklassen V und VI wird keine Vorsorgepauschale abgezogen).
mS
Der verbleibende Betrag ist das zu versteuernde Einkommen (erste Spalte der
Steuerbelastungstabellen). Die Steuerbelastung ergibt sich für Arbeitnehmer
mit der Steuerklasse I aus der Grundtabelle (E Rz 5) und für Arbeitnehmer
mit der Steuerklasse III aus der Splittingtabelle (E Rz 6). Sie müssen jetzt nur
noch die Kosten, die Sie absetzen können, mit dem Prozentsatz multiplizieren,
der der Belastung der letzten 1 000 € entspricht. Das Ergebnis ist in etwa Ihre
Steuerersparnis.
26
5
I. Allgemeine Steuertipps
mS 4. Steuerbelastungstabellen
a) Steuerbelastung nach der Grundtabelle1 2008
zu versteuerndes
Einkommen
€
8 000
9 000
10 000
11 000
12 000
13 000
14 000
15 000
16 000
17 000
18 000
19 000
20 000
21 000
22 000
23 000
24 000
25 000
26 000
27 000
28 000
29 000
30 000
31 000
32 000
33 000
34 000
35 000
36 000
37 000
38 000
39 000
40 000
41 000
42 000
43 000
1
Einkommensteuer
insgesamt
nach
Grundtabelle
€
51
216
398
598
816
1 051
1 294
1 542
1 794
2 051
2 313
2 579
2 850
3 125
3 405
3 689
3 978
4 271
4 569
4 872
5 179
5 491
5 807
6 128
6 454
6 784
7 119
7 458
7 802
8 150
8 503
8 861
9 223
9 590
9 961
10 337
%
0,64
2,40
3,98
5,44
6,80
8,08
9,24
10,28
11,21
12,06
12,85
13,57
14,25
14,88
15,47
16,04
16,58
17,08
17,57
18,04
18,50
18,93
19,36
19,77
20,17
20,55
20,94
21,31
21,67
22,02
22,37
22,72
23,06
23,39
23,71
24,03
Belastung der
letzten
1 000 €
%
5,10
16,50
18,20
20,00
21,80
23,50
24,30
24,80
25,20
25,70
26,20
26,60
27,00
27,60
27,90
28,50
28,90
29,30
29,80
30,30
30,70
31,20
31,60
32,10
32,50
33,00
33,50
33,90
34,40
34,80
35,30
35,80
36,20
36,60
37,20
37,50
zu versteuerndes
Einkommen
€
44 000
45 000
46 000
47 000
48 000
49 000
50 000
51 000
52 000
53 000
54 000
55 000
56 000
57 000
58 000
59 000
60 000
61 000
62 000
63 000
64 000
65 000
66 000
67 000
68 000
69 000
70 000
71 000
72 000
73 000
74 000
75 000
80 000
90 000
100 000
110 000
Einkommensteuer
insgesamt
nach
Grundtabelle
€
10 717
11 102
11 492
11 886
12 285
12 688
13 096
13 508
13 925
14 346
14 766
15 186
15 606
16 026
16 446
16 866
17 286
17 706
18 126
18 546
18 966
19 386
19 806
20 226
20 646
21 066
21 486
21 906
22 326
22 746
23 166
23 586
25 686
29 886
34 086
38 286
%
24,35
24,67
24,98
25,29
25,59
25,89
26,19
26,48
26,78
27,07
27,34
27,61
27,87
28,12
28,36
28,59
28,81
29,03
29,24
29,44
29,63
29,82
30,01
30,19
30,36
30,53
30,69
30,85
31,01
31,16
31,31
31,45
32,11
33,21
34,09
34,81
Belastung der
letzten
1 000 €
%
38,10
38,50
38,90
39,40
39,90
40,30
40,80
41,20
41,70
42,30
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
Liegt Ihr Einkommen als Alleinstehender über 250 000 €, so liegt die Belastung der letzten
1 000 € bei 45 %. Das gilt anders als noch 2007 ab 2008 auch für Steuerzahler mit Gewinneinkünften.
4. Steuerbelastungstabellen
27
b) Steuerbelastung nach der Splittingtabelle1 (nur für Verheiratete!) 2008
zu versteuerndes
Einkommen
€
15 000
16 000
17 000
18 000
19 000
20 000
21 000
22 000
23 000
24 000
25 000
26 000
27 000
28 000
29 000
30 000
31 000
32 000
33 000
34 000
35 000
36 000
37 000
38 000
39 000
40 000
41 000
42 000
43 000
44 000
45 000
46 000
47 000
48 000
49 000
50 000
51 000
52 000
1
Einkommensteuer
insgesamt
nach
Grundtabelle
€
0
102
262
432
610
796
992
1 196
1 410
1 632
1 864
2 102
2 344
2 588
2 836
3 084
3 336
3 588
3 844
4 102
4 364
4 626
4 890
5 158
5 428
5 700
5 974
6 250
6 528
6 810
7 092
7 378
7 666
7 956
8 248
8 542
8 840
9 138
%
0,00
0,64
1,54
2,40
3,21
3,98
4,72
5,44
6,13
6,80
7,46
8,08
8,68
9,24
9,78
10,28
10,76
11,21
11,65
12,06
12,47
12,85
13,22
13,57
13,92
14,25
14,57
14,88
15,18
15,47
15,76
16,04
16,31
16,58
16,83
17,08
17,33
17,57
Belastung der
letzten
1 000 €
%
0,00
10,20
16,00
17,00
17,80
18,60
19,60
20,40
21,40
22,20
23,20
23,80
24,20
24,40
24,80
24,80
25,20
25,20
25,60
25,80
26,20
26,20
26,40
26,80
27,00
27,00
27,40
27,80
27,80
28,00
28,40
28,60
28,80
29,00
29,20
29,40
29,80
29,80
zu versteuerndes
Einkommen
€
53 000
54 000
55 000
56 000
57 000
58 000
59 000
60 000
61 000
62 000
63 000
64 000
65 000
66 000
67 000
68 000
69 000
70 000
71 000
72 000
73 000
74 000
75 000
76 000
77 000
78 000
79 000
80 000
81 000
82 000
83 000
84 000
85 000
86 000
87 000
88 000
89 000
90 000
Einkommensteuer
insgesamt
nach
Grundtabelle
€
9 440
9 744
10 050
10 358
10 670
10 982
11 298
11 614
11 934
12 256
12 582
12 908
13 236
13 568
13 902
14 238
14 576
14 916
15 258
15 604
15 950
16 300
16 652
17 006
17 362
17 722
18 082
18 446
18 812
19 180
19 550
19 922
20 296
20 674
21 052
21 434
21 818
22 204
%
17,81
18,04
18,27
18,50
18,72
18,93
19,15
19,36
19,56
19,77
19,97
20,17
20,36
20,55
20,75
20,94
21,12
21,31
21,49
21,67
21,85
22,02
22,20
22,37
22,55
22,72
22,89
23,06
23,22
23,39
23,55
23,71
23,88
24,03
24,20
24,35
24,51
24,67
Belastung der
letzten
1 000 €
%
30,20
30,40
30,60
30,80
31,00
31,40
31,40
31,80
32,00
32,20
32,40
32,60
33,00
33,00
33,40
33,60
33,80
34,00
34,40
34,40
34,80
34,80
35,20
35,40
35,60
36,00
36,00
36,40
36,40
36,80
37,00
37,40
37,40
37,60
38,00
38,20
38,40
38,60
Liegt Ihr Einkommen als Verheirateter über 500 000 €, so liegt die Belastung der letzten
1 000 € bei 45 %. Das gilt anders als noch 2007 ab 2008 auch für Steuerzahler mit Gewinneinkünften.
6
28
I. Allgemeine Steuertipps
zu versteuerndes
Einkommen
€
91 000
92 000
93 000
94 000
95 000
96 000
97 000
98 000
99 000
100 000
101 000
102 000
103 000
104 000
105 000
106 000
107 000
Einkommensteuer
insgesamt
nach
Grundtabelle
€
22 592
22 984
23 376
23 772
24 170
24 570
24 972
25 376
25 782
26 192
26 602
27 016
27 432
27 850
28 272
28 692
29 112
%
24,82
24,98
25,13
25,29
25,44
25,59
25,74
25,89
26,04
26,19
26,33
26,48
26,63
26,78
26,93
27,07
27,21
Belastung der
letzten
1 000 €
%
38,80
39,00
39,20
39,60
39,80
40,00
40,20
40,40
40,60
41,00
41,00
41,40
41,60
41,80
42,60
42,00
42,00
zu versteuerndes
Einkommen
€
108 000
109 000
110 000
120 000
130 000
140 000
150 000
160 000
170 000
180 000
190 000
200 000
210 000
220 000
230 000
240 000
250 000
Einkommensteuer
insgesamt
nach
Grundtabelle
€
29 532
29 952
30 372
34 572
38 772
42 972
47 172
51 372
55 572
59 772
63 972
68 172
72 372
76 572
80 772
84 972
89 172
%
27,34
27,48
27,61
28,81
29,82
30,69
31,45
32,11
32,69
33,21
33,67
34,09
34,46
34,81
35,12
35,41
35,67
Belastung der
letzten
1 000 €
%
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
42,00
5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
7
Legen Sie Teile Ihres Arbeitslohns als vermögenswirksame Leistungen (VL)
an! Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 17 900 €, bei Ehegatten bis
35 800 €, ist Ihnen die Arbeitnehmersparzulage sicher. Deren Höhe ist von der
Anlageform abhängig. Sie beträgt bei Anlage in Vermögensbeteiligungen 18 %
von max. 400 €. Zusätzlich werden andere Anlagen – in erster Linie Bausparbeiträge – mit 9 % von höchstens 470 € gefördert. In den meisten Fällen müssen Sie
nicht den ganzen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen; viele Arbeitgeber übernehmen die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen in voller Höhe oder
zahlen zumindest einen Zuschuss. Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich
mit Ihrem Einkommensteuerbescheid zusammen festgesetzt. Eine Auszahlung,
die nicht die bisher festgesetzten Prämien gefährdet, kann in aller Regel erst
nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren erfolgen. Sie warten also im
Zweifel bis zu sieben Jahre auf die Auszahlung der Sparzulage.
8
Im Einzelnen ist die Sparzulagenbegünstigung wie folgt geregelt: Die AN-Sparzulage beträgt 18 % für VL von max. 400 € jährlich, die angelegt werden in
● Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
● Wertpapierkaufverträge,
● Beteiligungsverträge oder Beteiligungskaufverträge,
5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
29
● Aktien, die zum Börsenhandel oder zum Handel im Inland zugelassen sind,
● Gewinnschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen des Arbeitgebers oder von inländischen Unternehmen, die keine Kreditinstitute
sind,
● Anteilscheine an Aktienfonds inländischer Kapitalgesellschaften (Wertpapiersondervermögen, Wertpapierbestand zu mindestens 60 % Aktien und
stille Beteiligungen),
● Anteilscheine an Beteiligungssondervermögen inländischer Kapitalgesellschaften (Bestand an Wertpapieren und stillen Beteiligungen muss mindestens 60 % Aktien und stille Beteiligungen enthalten),
● Genussscheine, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden und zum Börsenhandel bzw. zum Handel im Inland zugelassen sind,
● Genossenschaftsguthaben an inländischen Kreditgenossenschaften (z. B.
Volksbanken),
● GmbH-Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers,
● stille Beteiligungen am Unternehmen des inländischen Arbeitgebers oder an
einem inländischen am arbeitgebenden Unternehmen durch Vertrag gesellschaftsrechtlich beherrschend beteiligten Unternehmen,
● eine Darlehensforderung gegen den in- oder ausländischen Arbeitgeber;
eine Förderung in Höhe von 9 % erhalten Sie für Anlagen bis 470 € in
● Bausparverträgen und
● Verträgen nach dem WoPG und zum Wohnungsbau.
Unter Anlage zum Wohnungsbau ist zu verstehen: Erwerb oder Entschuldung
von Wohnungseigentum, Bezahlung von Handwerkerrechnungen für Wohnungsbauarbeiten. Das gilt auch für Ferien- und Wochenendwohnungen!
zur Anlage Vermögenswirksame Leistungen
Zum Nachweis Ihrer vermögenswirksamen Leistungen stellt Ihnen das Anlageinstitut eine »Anlage VL« aus, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen müssen.
9
Bausparen
Die Vorteile gegenüber anderen Sparformen liegen auf der Hand; Bausparen
ist die einzige vom Staat durch Prämien geförderte Anlageform. Zudem gibt es
für Bausparbeiträge, die nach dem Vermögensbildungsgesetz eingezahlt sind,
eine Arbeitnehmersparzulage.
30
I. Allgemeine Steuertipps
Für Ihre Bausparbeiträge haben Sie zunächst Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Die beträgt 8,8 % von höchstens 512 €/1 024 € Beiträgen (Alleinstehende/Verheiratete). Eine Wohnungsbauprämie können allerdings nur diejenigen beanspruchen, deren Einkommen unter 25 600 € bzw. bei Verheirateten
unter 51 200 € liegt.
Einschränkungen für Bausparverträge ab 2009
Mit dem Eigenheimrentengesetz soll dem Bausparvertrag als Geldanlagemöglichkeit der Garaus gemacht werden. Für Bausparverträge, die nach dem
31. 12. 2008 abgeschlossen werden (Neuvertrag), gibt es eine Bausparprämie nur
noch, wenn entweder der Bausparer selbst die Mittel aus dem Vertrag unmittelbar für den Wohnungsbau einsetzt oder er den Vertrag abtritt und der neue Vertragsinhaber die Mittel unmittelbar für Wohnungsbauzwecke verwendet.
Bausparverträge noch im Jahr 2008 abschließen!
Die uneingeschränkte Förderung von Bausparverträgen ist nur gewährleistet,
wenn der Bausparvertrag noch im Jahr 2008 abgeschlossen wird und auch die
erste regelmäßige Sparrate bis spätestens 31. 12. 2008 gezahlt wird.
Prüfen Sie daher, ob es sich nicht lohnt, noch 2008 für alle Familienangehörigen,
die das 16. Lebenjahr vollendet haben, einen Bausparvertrag abzuschließen. So
sichern Sie die Prämien auch für den Fall, dass das Geld später statt zur Eigenheimfinanzierung z. B. zum Kauf eines neuen Autos verwendet wird.
Bei allen Verträgen, die erst 2009 oder später abgeschlossen werden oder bei
denen die erste Sparrate erst nach dem 31. 12. 2008 fließt, muss die Bausparprämie zurückgezahlt werden, falls das Geld nicht wohnungswirtschaftlich verwendet wird. Allerdings soll das nur für die Bausparprämie gelten. Fließen
vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag, bleibt die Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Als neuer Vertrag gilt auch, wenn bei einem Bausparvertrag nach dem
31. 12. 2008 die Bausparsumme erhöht wird. Hatten Sie z. B. 2007 einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 10 000 € abgeschlossen und stocken
diesen nach 2008 auf 30 000 € auf, gilt der Vertrag nur zu einem Drittel als uneingeschränkt begünstigter Altvertrag.
5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
31
Achtung! Fangeisen: Abschlussgebühren für Bausparvertrag
10
Abschlussgebühren können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung absetzen, wenn der Bausparvertrag in engem
zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Bauvorhaben steht,
aus dem Sie Mieteinkünfte erzielen wollen (BFH-Urt. v. 24. 7. 1990 – BStBl 1990
II S. 975) oder wenn Sie mit dem Bausparvertrag die Hypothek ablösen wollen
(BFH-Urt. v. 1. 10. 2002 – II R 12/00).
Wer sich dagegen nicht mit Bauabsichten trägt, sondern den Bausparvertrag als
reine Kapitalanlage nutzen will, kann die Abschlussgebühr als Werbungskosten
bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzen – sofern sie vor dem 1. 1. 2009
gezahlt wird. Spätere Zahlungen fallen der Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften ab 2009 zum Opfer. Auch das ist einer der unliebsamen Nebeneffekte der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte.
Und: Beantragen Sie den Abzug der Abschlussgebühr von Ihren Kapitalerträgen, können Sie die Bausparprämie vergessen, denn diese setzt den Zusammenhang mit Wohnraumbeschaffung voraus. Das verneinen Sie aber, wenn Sie die
Abschlussgebühr bei den Kapitalerträgen absetzen (OFD Frankfurt/Main v.
30. 3. 1992 – S 2221 A-70-StII 20).
Prämientabelle
Personenkreis
Alleinstehende
begünstigte
Sparleistung
je
Kalenderjahr
max.
Wohnungsbauprämie
%Satz
€
Vermögenswirksames
Sparen
Sparzulage
Zusätzliche
Sparleistung
%Satz
€
staatlich
geförderte
Gesamtsparleistung
Wohnungsbauprämie
+
ArbeitnehmerSparzulage
512
8,8
45,05
470
9
42,30
982
87,35
Verheirateter* (1 AN)
1 024
8,8
90,10
470
9
42,30
1 494
132,40
Verheirateter* (2 AN)
1 024
8,8
90,10
940
9
84,60
1 964
174,70
* Die Ehe muss während des ganzen Kalenderjahres, für das Wohnungsbauprämie beansprucht wird, bestanden haben, und die Ehegatten dürfen während des Kalenderjahres nicht
dauernd getrennt gelebt haben.
Renditestar Bausparvertrag
Selbst wenn Sie sich nicht mit Bauabsichten tragen, kann ein – vor dem 1. 1. 2009 11
abgeschlossener! – Bausparvertrag eine durchaus interessante Anlage sein,
wenn Sie langfristig ein paar Euro auf die hohe Kante legen wollen. Nehmen
32
I. Allgemeine Steuertipps
Sie nämlich kein Bauspardarlehen in Anspruch, bieten manche Bausparkassen
4 % Guthabenzinsen. Zusammen mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ergibt sich zumindest für die Beträge, die Sie prämiengefördert anlegen können, gegenüber den bescheidenen 3 bis 4 %, die Sie heute
selbst für längerfristige Festgelder bekommen, eine durchaus interessante Verzinsung.
Mit der richtigen Strategie schnell
zu Baugeld kommen!
12
Anmerkung: Wohnungsbauprämie + Arbeitnehmersparzulage = Ihr Gewinn
Größten Gewinn bei kleinstem Risiko bringen Ihnen Verträge, die sich schnell
umschlagen. Denn als Bausparer brauchen Sie praktisch keine Mindestvertragsdauer einzuhalten. Die im Gesetz genannte Sperrfrist von sieben Jahren
steht nur auf dem Papier. Stets darf nach Zuteilung des Bausparvertrags über
die Mittel ohne Sperrfristen verfügen, wer das Geld für ein Bauvorhaben – auch
als Mieter – verwendet. Dabei geht es großzügig zu. Der Kauf bestimmter Immobilienzertifikate (geschlossener Immobilienfonds) gilt ebenso als Bauvorhaben wie Ausgaben für kleinere Umbauten oder Energiesparmaßnahmen.
Überdies lassen sich Hypotheken mit Bausparverträgen ablösen – ohne Rücksicht auf Mindestfristen.
Wenn Sie schlau sind, machen Sie Folgendes:
Schließen Sie als Verheirateter einen Vertrag über 6 000 € ab und zahlen unmittelbar vor Ende des Jahres 1 000 € bei der Bausparkasse ein. Am Ende des folgenden und des dritten Jahres und dann sofort zu Beginn des vierten Jahres
nochmals je 1 000 €, insgesamt also 4 000 €. Prämien und Zinsen erhöhen dann
Ihr Guthaben auf ca. 4 500 €. Der Clou: Die tatsächliche Vertragsdauer beträgt
etwas mehr als zwei Jahre – Sie bekommen aber Prämien für vier Jahre!
Wegen der hohen Ansparsumme können Sie schnell mit der Zuteilung und
einem zinsgünstigen Darlehen rechnen.
13
Einkommensgrenzen 25 600/51 200 €
Sie sollten wissen, bis zu welchem Bruttoarbeitslohn Ihnen auf jeden Fall noch
Arbeitnehmersparzulage und Bausparprämie zustehen, wenn keine anderen
Einkünfte hinzukommen.
5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
33
Übersicht zu Einkommensgrenzen 2008
Alleinstehende
Einkommensgrenze
+ Arbeitnehmerpauschbetrag
+ Sonderausgabenpauschbetrag
+ Vorsorgepauschale
Bruttoarbeitslohn (Grenze)
Verheiratete
25 600 €
51 200 €
920 €
1 840 €
36 €
72 €
2 304 €
4 608 €
28 860 €
57 720 €
Werden Verluste aus anderen Quellen, z. B. vermieteten Immobilien, höhere
Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen
geltend gemacht, erhöht sich die Bruttoarbeitslohngrenze natürlich um diese
Mehrbeträge.
Selbst wenn Ihr Bausparvertrag noch nicht abgelaufen ist, können Sie sich 14
mit dem Bauspargeld Einbaumöbel kaufen. Denn Einbaumöbel gehören zum
wesentlichen Bestandteil eines Hauses, und deshalb sind Bauspargelder auch
innerhalb der Sperrfrist »wohnungswirtschaftlich« einsetzbar, ohne auf Prämien oder Steuervorteile verzichten zu müssen. Will das Finanzamt nicht mitmachen, verweisen Sie es auf das BFH-Urteil vom 29. 10. 1976 (BStBl 1977 II
S. 152).
Neuerdings bekommt auch der Mieter für Wohnungsrenovierungen ein Bauspardarlehen. Die Beiträge müssen auf sieben Jahre festgelegt werden, wenn
die Prämie erhalten bleiben soll.
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags (vielleicht infolge Geldmangels) muss
man gutgeschriebene Prämien natürlich zurückzahlen.
Wird vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren bei Inanspruchnahme der 15
Wohnungsbauprämie die Bausparsumme ausgezahlt, abgetreten oder beliehen,
handelt es sich um eine sog. schädliche Rückzahlung, die den Verlust der Prämien nach sich zieht. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob der Bausparvertrag vor 2009 oder später abgeschlossen wurde.
Werden allerdings die innerhalb der Sperrfrist empfangenen Beträge für den
Bau oder Erwerb eines ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäudes verwendet, ist die vorzeitige Auszahlung, Abtretung oder Beleihung unschädlich,
soweit die empfangenen Beträge nicht höher sind als die Baukosten.
Das gilt auch bei der Verwendung für den Bau eines Gebäudes, das nur zum Teil
Wohnzwecken dient, sofern die empfangenen Beträge nicht höher sind als die
auf diesen Teil entfallenden Baukosten (BFH-Urt. v. 27. 11. 1964 – BStBl 1965
III S. 214).
34
I. Allgemeine Steuertipps
Die Prämien brauchen – egal ob Alt- oder Neuvertrag – trotz Verfügung über
die Bausparsumme vor Ablauf der Sperrfrist in folgenden Fällen nicht zurückgezahlt zu werden:
● Der Bausparer oder sein Ehegatte verstirbt oder wird völlig erwerbsunfähig.
Stirbt der Prämiensparer, können die Erben den Vertrag fortsetzen.
● Der Bausparer ist seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos.
16
Achtung! Es können nur die Bausparkassenbeiträge berücksichtigt werden, die
bis zur vollen oder teilweisen Erlangung (Auszahlung) des Bauspardarlehens
entrichtet werden. Dazu gehören nicht nur die vertraglich bestimmten Beiträge,
sondern auch darüber hinaus geleistete freiwillige Beiträge, die auf das Bausparguthaben gutgeschriebenen Zinsen, die man zur Beitragszahlung verwendet, sowie die beim Abschluss eines Bausparvertrags anfallenden Abschlussgebühren (Umschreibegebühren).
Finanzierungsmöglichkeiten,
an die kaum jemand denkt
Wie, Sie können die Wohnungsbauprämie nicht bekommen, weil Ihr Einkommen zu hoch ist? Dann lassen Sie doch Ihren Vater oder eines Ihrer
Kinder den Vertrag schließen! Das spätere Baudarlehen können sie Ihnen dann
formlos übertragen.
mS
17
Denn: Bei einer Abtretung von Bausparvertragsansprüchen ist im Fall der Auszahlung der Bausparsumme innerhalb der Sperrfrist die Nachversteuerung auszusetzen, wenn der Erstsparer (Vater, Kind) eine Erklärung des Eingetretenen
(Sie selbst) beibringt, dass dieser die Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für sich oder Angehörige verwendet (Nachweis: § 2
Abs. 2 WoPG). Das funktioniert übrigens auch noch prima bei Neuverträgen ab
2009.
Treten Sie Ihren Bausparvertrag
an einen nahen Verwandten ab!
mS
Bauspargelder können also unter nahen Verwandten weitergegeben werden, ohne dass Prämien- oder Steuervorteile verlorengehen. So kann man
5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
35
Bausparmittel, die man bei Auszahlung der Bausparsumme, bei Rückzahlung
der Bausparverträge oder bei Beleihung oder Abtretung von Bausparvertragsansprüchen vor Ablauf der Sperrfrist (sieben Jahre) erhält, Angehörigen überlassen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Gelder für Ihre wohnwirtschaftlichen Zwecke oder die Ihrer Angehörigen (§ 15 AO) verwendet werden, auch
nach Ablauf der Sperrfrist. Sparen Verwandte mit, indem sie ebenfalls Bausparverträge abschließen, bekommt grundsätzlich jeder von ihnen zunächst einmal
die Bausparprämie. Indem sie dann später die Anspüche aus ihren Verträgen an
Sie abtreten, lässt sich so ein mehrfacher Prämienbezug bei nur einem einzigen
Bauvorhaben erreichen.
18
Verwandte sind:
● Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) sowie zweiten
und dritten Grades in der Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten,
Neffen),
● Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Schwiegersöhne) und Verschwägerte
zweiten Grades in der Seitenlinie (z. B. Ehemann der Schwester),
● Verlobte,
● durch Annahme an Kindes statt in gerader Linie Verbundene (Adoptivkinder
und -eltern), Pflegeeltern und Pflegekinder,
● der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht.
Achtung! Ehegatten bilden zusammen mit ihren unter 16 Jahre alten Kindern
eine Höchstbetragsgemeinschaft. Alle Sparleistungen der Familienmitglieder
werden zusammengerechnet.
Für die Übertragung von Bauspargeldern auf andere Konten nach Zuteilung
des Vertrags benötigen die Bausparkassen in der Regel folgende Unterlagen:
1. eine Willenserklärung des Bausparers, dass ein Sparguthaben aus dem zugeteilten bzw. beliehenen Vertrag an einen Verwandten überwiesen werden
soll,
2. einen Darlehensantrag, wenn der Verwandte auch das Bauspardarlehen in
Anspruch nehmen möchte und nicht nur die Ansparsumme,
3. vom Verwandten den Nachweis über die eigene wohnwirtschaftliche Verwendung.
In folgenden Fällen ist eine formelle Vertragsübertragung erforderlich:
● Der Bausparer, also der helfende Verwandte, will eine Mithaftung für weitergehende Bauspardarlehen ausschließen.
● Der begünstigte Verwandte, also der Bauherr, will die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen.
36
I. Allgemeine Steuertipps
Anmerkung: Sie brauchen jedes Jahr die neueste Ausgabe dieses Steuerratgebers. Manchmal ist es nur ein einziger neuer oder geänderter Trick, der Ihnen
wieder einen großen Steuervorteil bringt.
Dieses Werk entspricht dem ehemaligen Großen Konz.
Besuchen Sie uns im Internet:
www.knaur-ebook.de
Völlig überarbeitete Neuausgabe 2009 für das Jahr 2008
und die zurückliegende Steuererklärung
Copyright © 1984/2008 Knaur Taschenbuch.
Ein Unternehmen der Droemerschen Verlagsanstalt
Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. KG, München.
Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf – auch teilweise –
nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden.
Umschlaggestaltung: fpm factor product münchen
Satz: Setzerei Vornehm GmbH, München
ISBN 978-3-426-55449-4