Düsseldorfer Tabelle 2007 ansehen

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Düsseldorfer Tabelle 2007 ansehen
Aktuell:
Unterhaltsreform / Düsseldorfer Tabelle 2007
Die Regierung hat die Reform des Unterhaltsrechtes bis auf Weiteres zurückgestellt.
Das zum 01.04.2007 angekündigte Reformgesetz ist weder – wie angekündigt – zum
01.04.2007, noch wird es zum 01.07.200 7 in Kraft treten. Wann die Reform erfolgt, ist daher
zur Zeit völlig ungewiss.
Entsprechend wurde entgegen anderslautender Verkündungen auch die Düsseldorfer
Tabelle nicht reformiert, sondern am 20.06.2007 eine neue Tabelle nach altem Strickmuster
für die Zeit ab dem 01.07.2007 veröffentlicht.
Aufgrund dieser Tabelle passen sich bestehende dynamische Unterhaltstitel, also
Jugendamtsurkunden, Urteile, notarielle Urkunden, gerichtliche Vergleiche, welche auf einen
% Satz des Regelunterhaltes nach der Reg elbetragsverordnung lauten ab dem 01.07.2007
automatisch den neuen Tabellensätzen an; noch nicht festgelegte Unterhaltsansprüche
werden ab dem 01.07.2007 nach der neuen Tabelle berechnet.
Tip für Neuberechnungen :
Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle 'unter stellen' eine Unterhaltspflicht für drei Personen
(den [Ex-] Ehegatten und zwei Kinder). Sind demgegenüber nur zwei Unterhaltsberechtigte
vorhanden, ist der Unterhalt für die Kinder der nächst höheren Einkommensstufe zu
entnehmen, bei Unterhaltspflicht für nur eine Person der wiederum nächsten. Bei vier, fünf,
sechs zum Unterhalt Berechtigten gilt das umgekehrte Prinzip.
Düsseldorfer Tabelle 2007 ( gültig ab dem 01.07.2007 )
Einkommensgruppe
0 -5 Jahre
1. Bis 1.300 EUR
2. Bis 1.500 EUR
3. Bis 1.700 EUR
4. Bis 1.900 EUR
5. Bis 2.100 EUR
6. Bis 2.300 EUR
7. Bis 2.500 EUR
8. BIS 2.800 EUR
9. Bis 3.200 EUR
10. Bis 3.600 EUR
11. Bis 4.000 EUR
12. Bis 4.400 EUR
13. Bis 4.800 EUR
Alter
6 bis 11 Jahre
netto Tabelle
Tabelle
202 196
217 196
231 196
245 196
259 196
273 196
287 210
303 226
324 247
344 267
364 287
384 307
404 327
12 bis 17 Jahre
netto Tabelle
245 245
263 254
280 254
297 254
314 254
331 254
348 271
368 291
392 315
417 340
441 364
466 389
490 413
ab 18Jahre
netto Tabelle
288
288
309
309
312
329
312
349
312
369
312
389
332
409
355
432
384
461
413
490
442
519
471
548
499
576
netto
235
389
235
389
235
389
247
401
270
424
293
447
317
471
343
497
376
530
409
563
442
596
475
629
508
662
Achtung:
Die oben dargestellte Tabelle wurde zur leichteren Lesbarkeit modifiziert. In der Spalte
Tabelle ist der in der Düsseldorfer Tabelle a usgewiesene Tabellenunterhalt angegeben. In
der danebenstehenden Spalte haben wir den tatsächlichen Zahlbetrag ausgewiesen, der
sich nach (teils teilweisem) Abzug des hälftigen Kindergeldes für das 1. bis 3. Kind ergibt.
(Bei mehr als 3 Kindern ergibt sich aufgrund des höheren Kindergeldes ab dem 4. Kind ein
niedrigerer Zahlbetrag !)
Achtung: Beim Volljährigenunterhalt wird das gesamte Kindergeld bedarfsdeckend
eingesetzt und wird in voller Höhe vom Tabellenunterhalt abgezogen.