Teledienstgesetz Was ist bei einem Internetauftritt zu

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Teledienstgesetz Was ist bei einem Internetauftritt zu
Teledienstgesetz
Was ist bei einem Internetauftritt zu beachten?
Impressum
Nach dem Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (Teledienstgesetz – TDG) muss der
Betreiber eines Teledienstes, im Ergebnis also jeder Verein, der eine Internetseite betreibt,
auf dieser Internetseite deutlich sichtbar seine Identität bekannt geben. Aus diesem Grund
sollte regelmäßig in einer ständig sichtbaren Menüleiste unter dem Punkt „Impressum“ der
Betreiber der Seite genannt werden. Die allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6
Teledienstgesetz fordern folgende Angaben:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Angabe des Namens mit Rechtsform, bei eingetragenen Vereinen also der Zusatz „e.V.“
vollständige Adresse (kein Postfach)
unmittelbare Kontaktmöglichkeiten: Telefon, Fax, e-mail-Adresse
Vertretungsorgane bzw. den Vertretungsberechtigten
Nennung des zuständigen Amtsgerichtes und Vereinsregisternummer
Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes) falls
vorhanden
Falls die Internetseiten auch redaktionellen Inhalt haben, sind unter dem Menüpunkt
„Impressum“ zusätzlich die Namen der redaktionell verantwortlichen Mitglieder bzw. des
verantwortlichen Redakteurs aufzuführen.
Der Besucher einer Internetseite sollte unproblematisch erkennen können, wer der Anbieter
der Seite ist, ohne sich über mehrere Seiten hinwegklicken zu müssen.
Bieten Abteilungen oder Sportgruppen in einem Verein eine eigene homepage an, so ist zu
beachten, dass Abteilungen oder Sportgruppen keine eigenständigen juristischen Personen
sind, sondern Untergliederungen des Vereines. Dementsprechend muss im Impressum einer
„Abteilungs-homepage“ letztendlich der (Haupt-)Verein als Anbieter und Vertretungsberechtigter genannt sein. Das gilt analog auch für Untergliederungen von Sportfachverbänden.
Das ist insbesondere dann wichtig, wenn über diese homepage ein online Handel erfolgt,
denn Vertragspartner ist der verantwortliche Anbieter der homepage.
Haftungsauschluss
Werden Links auf andere Anbieter geschaltet, so sollte in einem Haftungsausschluss darauf
hin gewiesen werden, dass für den Inhalt der gelinkten Seiten keine Verantwortung
übernommen wird. In diesem Zusammenhang sollte auch auf ein Inline-Framing verzichtet
werden. Beim Anklicken des Links sollte die angewählte Seite in einem neuen, eigenen
Fenster erscheinen, um deutlich zu machen, dass er sich um das Angebot eines anderen
Seitenbetreibers handelt.
Werden Texte und Informationen bereitgestellt, z.B. zum Runterladen, so kann dies nur im
Rahmen des Verbands- bzw. Vereinszweckes erfolgen. Auf alle Fälle sollte darauf hin
gewiesen werden, dass der Verein keine Haftung für die bereit gestellten Dateien, weder
dem Inhalt nach noch für etwa vorhandene Viren oder sonstige Programmfehler übernimmt.
Die Verwendung und Nutzung der Dateien erfolgt auf eigene Gefahr. Wichtig ist wie beim
Impressum, dass der Haftungsausschluss so platziert wird, dass er vom Nutzer ohne
weiteres zur Kenntnis genommen werden kann.
Ein Text für einen Disclaimer kann unter www.disclaimer.de abgerufen werden.
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Online Handel: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfolgt ein Vertrieb von Produkten aber über das Internet, so dürften unabhängig von der
Anzahl der vertriebenen Produkte die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes, jetzt §§ 312
BGB ff., Anwendung finden. Für sog. Fernabsatzverträge sind umfangreiche
Unterrichtungspflichten des Verbrauchers vorgesehen. Der Verbraucher muss darüber
informiert werden, wie und wann ein Vertrag zu Stande kommt und dass der Verbraucher ein
Widerrufs oder Rückgaberecht geltend machen kann. Zudem sieht die sogenannte
„Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht“ (BGB-InfoV)
weitergehende Informationspflichten vor. Nach § 1 Ziffer 3 der InfoV müssen wesentliche
Merkmale der Ware mitgeteilt werden. Auch über Liefer- und Versandkosten muss der
Verbraucher informiert werden. Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung müssen geregelt
sein. Fallen weitere Kosten an, so ist auch dies zu benennen. Die Bedingungen, Einzelheiten
der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechtes müssen an einer
hervorgehobenen Stelle in deutlich gestalteter Form mitgeteilt werden. Der Verbraucher
muss zudem wissen, wo er Beanstandungen vorbringen kann.
Auch wenn der im Rahmen des Internetauftritts vorgesehene Online-Shop mehr als
Serviceleistung für die Mitglieder und weniger als umsatzorientierter Online-Handel gedacht
ist, müssen dennoch die grundlegenden Rechtsvorschriften für den Online-Vertrieb beachtet
werden.
Unabdingbar ist daher, dass man im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen regelt, wie
und mit wem ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Es muss weiter darüber informiert
werden, wie und auf wessen Kosten die Ware geliefert wird. Der Besteller muss wissen,
welche Gesamtkosten ihn treffen. Auch muss er wissen, wie er die Ware bezahlen kann.
Schließlich muss der Kunde darüber informiert werden, dass er die im Internet bestellten
Produkte innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurücksenden
kann. Selbst wenn ein Verbands- bzw. Vereinsmitglied hiervon in den seltensten Fällen
Gebrauch machen wird, sollte ein entsprechender Hinweis, den der Gesetzgeber als
zwingend vorsieht, nicht fehlen.
Die Einbindung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss dabei so erfolgen, dass der
Besteller vor Absendung seiner Bestellung bestätigen muss, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen zu haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen
im „räumlichen Zusammenhang“ mit der Bestellung hinterlegt sein, so dass der Kunde sie, z.
B. über einen Link, jederzeit zur Kenntnis nehmen kann.
Ein Muster für AGB ist als Anhang beigefügt.
Dieser Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die wesentlichen Bestimmungen
heruntergebrochen. Auf Regelungen wie Haftungsbeschränkungen o. ä. wird hier verzichtet.
In den oben bereits angesprochenen Punkten ist es wichtig, dass der Kunde erkennen kann,
mit wem der Vertrag vorliegend geschlossen wird. Der Kunde muss wissen, wo er etwaige
Mängelrügen geltend machen kann.
2
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den online Handel des ...... (Name des Vereines) unter www. ...... (Internetadresse)
Stand Mai 2002
01
Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und
die Versendung von Waren, die der Kunde per Online-Shopping im Internet über das Portal
des Vereines unter www. ..... bestellt. Betreiber des Online-Shops ist der Verein e.V.,
.....(Vereinsname, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer)... Mit diesem kommt der
Vertrag zustande.
02
Zustandekommen des Vertrages
Alle Angebote des Vereines sind freibleibend. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Verein
kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch den Verein
zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt online durch Ausfüllen des im Internet durch den
Verein bereitgestellten Bestellformulars. Der Verein nimmt den Auftrag an durch Zusendung
einer Bestätigung per e-Mail an den Kunden, durch Bestätigungsschreiben oder konkludent
durch Lieferung der bestellten Waren.
03
Lieferung/Zahlung/Versandkosten
1. Beliefert werden ausschließlich Kunden innerhalb Bayerns/ Deutschlands.
2. Der Kaufpreis wird mit Lieferung der bestellten Ware fällig.
3. Der Kunde kann die Zahlung per Nachnahme, Bankeinzug oder Kreditkarte leisten.
4. Für jede Lieferung fallen Versandkosten in Höhe von xy € an.
04
Widerrufsrecht
1. Der Kunde kann sein Kaufangebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ware per
e-mail an [email protected] oder per Post oder Telefax an den Verein........., Telefaxnummer .........., widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Der Verein wird den Kunden auf dieses Widerrufsrecht noch
einmal gesondert hinweisen.
2. Ein Widerruf ist ausgeschlossen,
• sobald die Ware fest eingebaut oder weiterverarbeitet wurde,
• wenn es sich bei den bestellten Waren um solche handelt, die nach
Kundenspezifikation angefertigt wurden,
• bei Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder
• bei der Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben
3. Der Kunde hat für den Fall des Widerrufes die Ware an den Verein zurück zu senden. Der
Verein übernimmt die Rücksendekosten, wenn der Wert der Sendung 40 € übersteigt.
Andernfalls hat der Kunde die Rücksendekosten zu tragen.
4. Der Kunde haftet gegenüber dem Verein für Wertminderungen oder Beschädigungen der
Waren, die durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verursacht wurden. Hat der Kunde
die Ware genutzt, so hat er die Nutzung zu entgelten. Angebrochene Pakete oder Säcke
werden nicht zurückgenommen, sondern sind vom Kunden zu zahlen.
5. Zwingende gesetzliche Vorschriften, die die Haftung des Kunden weiter einschränken,
bleiben unberührt.
05
Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben und ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung
verwendet. Die gespeicherten personengebundenen Daten werden gelöscht, sobald die
Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorgänge mit dem Kunden beendet ist.
06
Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch
die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
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