Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer

Transcription

Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
Jahrgang 44 (115)
Freitag, den 12. Juli 2013
Ausgabe 28/2013
Auf zur Margaretenkirmes
nach Bonerath vom 13. bis 15. Juli 2013
Samstag:Kirmeseröffnung
ab 19:00 Uhr laden wir unsere Gäste zu einem
geselligen Abend bei Speisen, Getränken
und Musik mit der Band
Innerchild
ein.
Eröffnung der Bar ca. 21:30 Uhr.
Sonntag:
Ab 10:00 Uhr Frühschoppen
Um ca. 14:00 Uhr Beginn des
Menschenkickerturniers
und Eröffnung des Kuchenbuffets im Gemeindesaal.
Der Musikverein spielt ab 17:00 Uhr in gewohnter
Manier für die Kirmesgesellschaft auf.
Montag:
Nach dem Kirmeshochamt (Beginn 10:00 Uhr) in
unserer Kapelle laden wir zum Frühschoppen ein.
ist das Kuchenbuffet wieder eröffnet.
Am Abend wünschen wir uns und unseren Gästen
einen schönen, gemütlichen Kirmesausklang mit
Ab 14:00 Uhr
Jörg
Für unsere kleinen Gäste steht wie gewohnt die Springburg zur Verfügung.
Die Feuerwehr Bonerath
freut sich auf seine Gäste!
Ruwer
- 2 -
Ausgabe 28/2013
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100
E-Mail-Adresse: [email protected]
Internet-Adresse: www.ruwer.de
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags nachmittags geschlossen
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Touristinformation Ruwer
Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel
Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403
Öffnungszeiten:
montags - freitags
von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Juli bis Oktober
samstags
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Redaktion Amtsblatt
Telefon: 06500-918132
E-MailAdressen: [email protected]
[email protected]
Redaktionsschluss für redaktionelle Texte
Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr
Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt
Privatanzeigen
nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren
jeweils Montag in der Erscheinungswoche
Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250
Polizei
Allgemeiner Notruf.................................................................. Tel.: 110
Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach,
Riveris, Morscheid, Thomm
Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0
Kriminal- und Bezirksdienst
Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23
Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler,
Sommerau, Gusterath, Pluwig, Ollmuth
Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0
.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205
Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0
.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292
Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162
Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg,
Holzerath, Lorscheid, Osburg, Schöndorf
Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0
Kriminal- und Bezirksdienst
Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24
Feuer und technische Hilfe
Notruf......................................................................................... Tel.: 112
Rettungsdienst / Krankentransport
Rettungsleitstelle Trier............................................................. Tel.: 112
Nacht- und Wochenendbereitschaft
In der Zeit von Montag, 15.07.2013 bis Montag, 22.07.2013
Waldrach:.................................................................................Gruppe 3
Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 3
Technische Hilfe Schöndorf:..................................................Gruppe 2
Ärztliche Notdienste
Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden
in der Verbandsgemeinde Ruwer
außer Lorscheid:
Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:
von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr,
von Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.
zusätzlich nachts :
montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus
in Trier, Feldstraße.......................................................Tel.: 0651-45555
Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung in Koblenz
.................................................................................Tel.: 0261-39002400
........................................................................ oder Fax: 0261-39002114
Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:
Samstag, 13. Juli 2013
Dr. Schäfer/Aurich, Hermeskeil.................................Tel.: 06503-7640
Sonntag, 14. Juli 2013 u. Mittwoch, 17. Juli 2013
Dr. Zais, Hermeskeil................................................Tel.: 06503-980060
Kinderärztlicher Notdienst
Samstag, Sonntag, Feiertage:
09.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 - 18.00 Uhr
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung
an die jeweilige Dienstpraxis: 01805-767 5463
Augenärztlicher Notdienst
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung....... 01805-798999
Zahnärztlicher Notdienst
Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer
Vereinbarung möglich.
Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.
Tierärztlicher Notdienst
am 13 und 14. Juli 2013
Tierarztpraxis Dr. Lerch, Trier-Irsch..........................Tel.: 0651-25111
Notdienst der Apotheken
Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als
auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige
Rufnummer
................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes
zu erreichen.
Notaufnahme der Krankenhäuser
Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden
Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:
- chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses
- chirurgische und innere Abteilung des
Ev. Elisabeth-Krankenhauses
- chirurgische und innere Abteilung des Marienkrankenhauses
Trier-Ehrang
- chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses
- chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,
Hermeskeil
Sozialstation
Deutsches Rotes Kreuz,
Sozialstation in der Verbandsgemeinde Ruwer
.................................................. Tel.: 06500 / 19219 und 06500 / 9151-0
Pflegestützpunkt
Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige
und behinderte Menschen und ihre Angehörigen
Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach
Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943
...........................................E-Mail: [email protected]
Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944
............................................... E-Mail: [email protected]
................................................................................... Fax: 06500-917945
Ruwer
- 3 -
Ausgabe 28/2013
Wasserversorgung
durch Zweckverband Wasserwerk Ruwer
Beauftragter für Naturschutz für den Bereich
der Verbandsgemeinde Ruwer
Stromversorgung
Forstdienststellen
in der Verbandsgemeinde Ruwer
Neue Telefonnummer:
Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201
Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,
......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)
Westnetz GmbH
Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244
Jugendpflegerin
der Verbandsgemeinde Ruwer
Julia Eiter
Tel. Verbandsgemeindeverwaltung:............................... 06500-918114
Handy:............................................................................... 0171-5651443
E-Mail:.................................................................. [email protected]
Gleichstellungsbeauftragte
der Verbandsgemeinde Ruwer
Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10
............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010
..................................................................................Fax: 06500-918-100
.............................................................E-Mail: [email protected]
Sprechstunden: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr
Sicherheitsberater für Senioren
in der Verbandsgemeinde Ruwer
Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath
.......................................................................................Tel.: 06588-7011
.............................................................. E-Mail: [email protected]
Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris
.........................................................................................Tel.: 06500-303
.................................................................. E-Mail: [email protected]
Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris
...................................................................................Tel.: 06500-988225
............................................. E-Mail: [email protected]
Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel
...................................................................................Tel.: 0170-2716450
.........................................................................E-Mail: [email protected]
Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,
Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem
Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im
Straßenverkehr. Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich
Kreis Trier-Saarburg
Leitstelle Älter werden
Die Sicherheitsberater der VG Ruwer
Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner
in der Verbandsgemeinde Ruwer
Schiedsamtsbezirk Waldrach
für die Ortsgemeinden Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf,
Morscheid, Riveris, Sommerau und Waldrach
Schiedsmann: Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b
54317 Morscheid, Tel.: 06500-3213148
Stellvertreter:
Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23
54317 Osburg, Tel.: 06500-7008
Schiedsamtsbezirk Osburg
für die Ortsgemeinden
Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm
Schiedsmann:
Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23
54317 Osburg, Tel.: 06500-7008
Stellvertreter:
Norbert Eiden, Zum Entertal 19
54316 Schöndorf, Tel.: 06588-982632
Schiedsamtsbezirk Pluwig
für die Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Hinzenburg,
Holzerath, Ollmuth, Pluwig u. Schöndorf
Schiedsmann:
Norbert Eiden, Zum Entertal 19
54316 Schöndorf, Tel.: 06588-982632
Stellvertreter:
Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23
54317 Osburg, Tel.: 06500-7008
Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach
.......................................................................................Tel.: 06500-7293
Forstamt Hochwald
Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil
....................................................................................Tel.: 06503-9279-0
..................................................................................Fax: 06503-9279-28
mit den Forstrevieren:
Forstrevier Osburg-Farschweiler
Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673
Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl
Forstrevier Schöndorf
Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736
Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth,
Hinzenburg
Forstrevier Waldrach
Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293
Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel,
Mertesdorf, Gutweiler, Korlingen und Gusterath
Forstrevier Reinsfeld-Grimburg
Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710
Staatswald
Forstrevier Sternfeld
Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486
..................................................................... oder mobil 01522 8850297
Staatswald
für die Gemeinde Thomm:
Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970
Forstrevier Fell
Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750
Zweckverband Abfallwirtschaft
im Raum Trier (A.R.T.)
Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:
Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414
Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155
Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350
Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313
Telefax A.R.T...........................................................Tel.: 0651- 9491609
Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233
Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235
Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110
Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld
Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag
im Monat von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Papier- und Wertstoffabfuhr:v
am Montag, 15. Juli 2013 für die Ortsgemeinden:
Bonerath, Geizenburg, Gusterath-Tal, Gutweiler, Hinzenburg,
Holzerath, Korlingen, Ollmuth, Pluwig, Schöndorf u. Sommerau
am Dienstag, 16. Juli 2013 für die Ortsgemeinden:
Herl und Lorscheid
am Freitag, 19. Juli 2013 für die Ortsgemeinden:
Grünhaus, Mertesdorf und Waldrach
Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der
Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2013 der A.R.T.
Diese Woche in den Kreis-Nachrichten
•
•
StartNeubauSaarbrückeWiltingen
FerienspaßauftaktbeiSommerwetterpur
DieKreis-NachrichtenfindensichimAnschlussan
denredaktionellenTeildesAmtsblattes.
Ruwer
- 4 -
Weitere wichtige Telefonnummern
Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003
CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte
Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500
.................................................................................. Fax: 0651- 8285050
Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157
................................................................................... Fax: 06503-994158
Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.V..........................Tel.: 06500-1761
..................................................................E-Mail: [email protected]
Malteser Hilfsdienst
Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882
Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047
Lebensberatung
Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032
Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.
Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740
Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805
Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,
Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497
Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt
bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740
Frauenhaus Trier
Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung
bedrohte Frauen und deren Kinder
Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200
Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
- Beratung und Hilfe für Frauen und Familien Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960
Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100
Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen....Tel.: 0651-9496-222
PROBARE Frauen PLUS
Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner
Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755
Talisman Männerbüro Trier e.V.
Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer
...................................................................................Tel.: 0172-6818451
Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950
Verband der Blinden u. Sehbehinderten
im Regierungsbezirk Trier e.V....................................Tel.: 0651-44100
HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte
Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085
Elternkreis drogengefährdeter und
drogenabhängiger Jugendlicher................................Tel.: 06592- 3501
und...................................................................................Tel.: 02692-343
Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme DrogensüchtigeDonnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr
Al-Anon-Familiengruppe für
Angehörige von Alkoholikern.................................. Tel.: 06507-8245
Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft
für Suchtkranke und Angehörige........................Tel.: 0160-94646208
................................................................... www.kreuzbund-rv-trier.de
Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111
oder.........................................................................Tel.: 0800 - 1110222
Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333
Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20
Integrationsfachdienst (IFD):
- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)
.....................................................................................Tel.: 0651-146500
- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben
(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250
Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17
Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610
Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.
AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557
..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0
...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12
Hospiz-Verein Trier e.V.....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656
Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.
.................................................................................Tel.: 0651-99476405
Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen
...................................................................................Tel.: 06503 - 99244
Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114
DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219
Ausgabe 28/2013
Aktiver Dienst
DRK Ruwertal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449
SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson
Ruwertal.......................................................................Tel.: 06588-7472
Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier
SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180
Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen
mit Sorgentelefon................................................... Tel.: 0800-5465500
Haus der Gesundheit Trier / Trier-Saarburg........ Tel.: 0651-4362217
Jobcenter Trier-Saarburg
Neue Öffnungzeiten
des Jobcenter Trier-Saarburg
Montag................................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag..............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch.............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
(Vorsprachen in der Leistungsabteilung
nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag.........................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag.................................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
(Vorsprachen in der Leistungsabteilung
nur nach Terminvereinbarung)
Verbandsgemeinde
Ruwer
Stellenausschreibung
Für unsere kommunale Kindertagesstätte
„Unterm Regenbogen“ in Morscheid suchen wir
ab 1. September 2013
eine/n engagierte/n Erzieher/in
oder Kinderpflegerin
als pädagogische Fachkraft mit einem BU von
19,5 Stunden wöchentlich.
Unsere Kindertagesstätte ist eine 3-gruppige Einrichtung mit
einer Regelgruppe, einer geöffneten Kindergartengruppe und
einer kleinen altersgemischten Gruppe. Wir betreuen Kinder
von 2 bis 6 Jahren, ab August 2013 auch Einjährige. Von den insgesamt 65 Plätzen bieten wir 35 Ganztagsplätze.
Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in mit:
- Freude und Begeisterung an der pädagogischen Arbeit
- einem respektvollen und liebevollen Umgang
mit den Kindern
- Teamfähigkeit und mit der Bereitschaft
sich selbst zu reflektieren
- der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unserer
pädagogischen Konzeption
(nachzulesen unter www.morscheid.de)
- der Bereitschaft zur Arbeit im offenen Konzept
- Flexibilität und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Wir bieten:
- aufgeweckte und wissbegierige Kinder
- ein junges, engagiertes und motiviertes Team
- interessierte Eltern
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
(Lebenslauf, begl. Zeugnisse, Lichtbild)
senden Sie bitte bis zum 25. Juli 2013 an:
Kindertagesstätte Unterm Regenbogen
z. H. Frau Spies
Kirchstraße 9 • 54317 Morscheid
Wichtiger Hinweis: Von 29.07.2013 - 16.08.2013 hat unsere Einrichtung wegen der Sommerferien geschlossen!
Unfallflucht am Holzerather Weiher
Am Dienstag, 02.07.2013, gg. 15:00 Uhr, beschädigte ein blauer
VAN auf dem Waldparkplatz am Holzerather Weiher einen parkenden Pkw. Das unfallflüchtige Fahrzeug war mit zwei 35-40jährigen
Frauen besetzt, die einen Windhund und einen großen schwarzen
Hund mit langen Haaren mit sich führten. Hinweise bitte an die
Polizeiinspektion in Hermeskeil, Telefon-Nr.: 06503-91510.
Ruwer
- 5 -
Straßenreinigungspflicht
Für die veralteten bisherigen Straßenreinigungssatzungen haben
alle 20 Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer neue
Satzungen beschlossen, die zum 01.07.2013 in Kraft getreten
sind und in den letzten Monaten im Amtsblatt unter der jeweiligen Gemeinde bekanntgemacht wurden.
Wie bisher wird die Reinigungspflicht der „öffentlichen Straßen“ innerhalb der Ortslage den Eigentümern und Besitzern
(Nutzungsberechtigten) derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücken auferlegt, die durch eine öffentliche Straße
erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung insbesondere der Fahrbahnen,
Straßenrinnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns.
Die leider häufig mangelnde Erfüllung der Straßenreinigung
durch verschiedene Anlieger gibt Veranlassung, auf die satzungsgemäße Reinigungspflicht nochmals besonders hinzuweisen.
Das Säubern umfasst vorwiegend die Beseitigung von Kehricht,
Schlamm, Gras, Laub, Unkraut, sonstigem Unrat jeder Art und
die Entfernung von Gegenständen, die nicht zum öffentlichen
Verkehrsraum gehören.
Das anfallende Material darf jedoch nicht auf das Nachbargrundstück oder in Sinkkästen ge kehrt werden; vielmehr ist es
nach Beendigung der Reinigung unverzüglich zu entfernen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die
mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Dieser Hinweis ergeht mit der Bitte, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen und durch geeignete Maßnahmen für
Abhilfe zu sorgen.
Ihr Ordnungsamt
der Verbandsgemeinde Ruwer
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Holzerath sucht ab sofort für ihre 3-gruppige
Kindertagesstätte
eine/n Erzieher/innen
in Vollzeit
als Mutterschaftsvertretung. Das Arbeitsverhältnis ist zunächst
befristet bis zum 10.04.2014.
Bewerber/innen sollten Freude am Arbeiten mit Klein- u. Krabbelkindern haben,, selbstständig arbeiten können, flexibel und
teamfähig sein.
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V).
Ausgabe 28/2013
Auf zum Badevergnügen
ins Freibad Ruwertal
mit dem Freibad-Bus!
Der Freibad-Bus fährt während der Sommerferien
ab dem 06.07.2013 bis einschließlich 18.08.2013
wieder nach Mertesdorf.
Fahrpreise:
Schüler 1,00 €, Erwachsene 1,50 €
Kinder, die noch nicht zur Schule gehen,
fahren kostenlos!
Achtung! Hier geht es los!
Fahrstrecke und Abfahrzeiten:
Haltestelle: Bonerath Holzerath Schöndorf, Haltestelle Hauptstr. Hinzenburg Ollmuth Pluwiger Bhf. Pluwig Bahnhofstr. Pluwig Ortsmitte Pluwig Abzw. Gusterath Gusterath Schule Gusterath Tal Gutweiler Kirche Korlingen Bush. Waldrach Kasel Mertesdorf Freibad Uhrzeit:
12.15 Uhr
12.17 Uhr
12.20 Uhr
12.25 Uhr
12.35 Uhr
12.40 Uhr
12.42 Uhr
12.43 Uhr
12.45 Uhr
12.48 Uhr
12.51 Uhr
12.55 Uhr
12.58 Uhr
13.08 Uhr
13.11 Uhr
13.15 Uhr Ankunft
Die Rückfahrt erfolgt ab 17.45 Uhr
in umgekehrter Reihenfolge.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen
wird der Freibad-Bus
nach Abstimmung mit dem Schwimmmeister eingesetzt.
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach
Tel.: 06500 / 918-011
Bewerbungen (mit den üblichen Unterlagen: Lebenslauf, begl.
Zeugnisse pp.) bitten wir bei der Ortsgemeinde Holzerath, z.
Hd. Herrn Ortsbürgermeister Herbert Marth, Neustraße 21,
54316 Holzerath, einzureichen.
54316 Holzerath, 02.07.2013
Ortsgemeinde Holzerath
Herbert Marth, Ortsbürgermeister
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ruwer, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der
Hauptsatzung.
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Verantwortlich:
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,
(Industriepark Region Trier)
Tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100
Telefon und Fax:
Nachrichten und Hinweise
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
von Vereinen:
Bürgermeister Bernhard Busch,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise:
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim
Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Postanschrift:
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ruwer
- 6 -
Stellenausschreibung
Für unsere kommunale Kindertagesstätte in Gusterath suchen
wir zum 15.09.2013
mehrere engagierte Erzieher/innen,
Sozialassistenten/innen
als pädagogische Fachkräfte
mit unterschiedlichen BU von 19,5 Std. - 39 Stunden, teilweise
mit Befristung bis zum 21.07.2015, teilweise unbefristet. Die
Beschäftigungsverhältnisse bestimmen sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (TVöD).
Unsere Kindertagesstätte stellt zukünftig insgesamt 115 Plätze
für Kinder zwischen 1-6 Jahren zur Verfügung. Im Januar 2014
wird die Einrichtung voraussichtlich nochmals um 15 Plätze
erweitert.
Wir wünschen uns, dass Sie die Kinder fachlich, sowie menschlich
einfühlsam, in ihrer Entwicklung wahrnehmen und begleiten.
Ebenso erwarten wir, dass Sie einen wertschätzenden Umgang
mit Kindern, Eltern und innerhalb des Kindertagesstättenteams
pflegen.
Wir bieten Ihnen ein interessantes Arbeitsfeld, in dem Sie sich
mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Fachwissen, verantwortungsvoll und engagiert einbringen können. Eine Begleitung während
der Einarbeitung, sowie die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung werden Ihnen ebenfalls von unserer Seite geboten.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte
bis zum 25.07.2013 an:
Ortsbürgermeister Alfred Bläser
Brunnenstr. 42
54317 Gusterath
Freibad Ruwertal
in Mertesdorf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
Samstag
Sonn - und Feiertags
vom 15.06. - 14.08.
Montag - Freitag
ab 15.08. - Saisonende
Montag - Freitag
06.00-19.00 Uhr
09.00-19.00 Uhr
09.00-18.00 Uhr
06.00-19.30 Uhr
07.00-19.00 Uhr
Jeden Mittwoch um 11.00 Uhr Wassergymnastik
durch Physiotherapiepraxis Thomas Borresch!
Freibad Ruwertal Hauptstr. 4
54318 Mertesdorf
Tel. 0651-52336
- 50 Meter Schwimmerbecken
mit 3- und 1m Sprungturm
- Großes Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche
und künstlichem Wasserfall.
- Kleinkindgerechtes Planschbecken mit verschie denen Wasserrutschen und weiteren attraktiven
Spielgeräten.
- Behagliches Gartenrestaurant mit großflächigen
Sonnen-und Wetterschirmen.
Ausgabe 28/2013
Ruwer
- 7 -
Bekanntmachung
Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
Letzter Abgabetermin: 7. August 2013
I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle
natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern
oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:
1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen,
die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
3. die Unternehmen des Großhandels
mit Wein und Traubenmost,
4. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom
Verfügungsberechtigten nachzuweisen.
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von
mindestens 10.000 Liter verfügen.
II. Meldung der oenologischen Verfahren
Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger
den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden.
Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für
mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und
Traubenmostbestände integriert.
Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet
sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen.
Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2013
eingegangen sein.
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des
Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige
Abgabe. Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im
Sinne des § 50 des Weingesetzes. Die ordnungsgemäße Meldung
ist darüber hinaus Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) nach der Verordnung
(EG) Nr. 1234/2007 und deren Durchführungsbestimmungen.
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig
auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD)
ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins
„Care for Afrika“ in Rheinland-Pfalz
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite
Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz - hat dem Verein „Care for
Afrika“ mit Sitz in Polch/Landkreis Mayen-Koblenz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und öffentliche
Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein
kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.
„Care for Afrika“ führt öffentliche Spendenaufrufe unter anderem
mittels Unterstützungsaktionen (zum Beispiel Spendenlauf) und
Warenverkäufen durch und wirbt bei Informationsveranstaltungen
unter anderem um Spendengelder für Hilfsprojekte in Afrika.
Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Verein seinen gesetzlichen
Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nur unzureichend nachgekommen, sodass derzeit keine Gewähr für eine
einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden gegeben ist. Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle
Beauftragten/Vertragspartner über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Geldspenden stoppen.
Ausgabe 28/2013
Aus den Gemeinden
Farschweiler
Aus der Sitzung
des Gemeinderates Farschweiler
vom 17.06.2013
Blindensammlung
Für die anstehende Blindensammlung werden Sammler gesucht. 5
% der gesammelten Summe dürfen bei den Sammlern verbleiben.
Blutspenden
Da ein Mangel an Blutkonserven herrscht, werden dringend Blutspender gesucht. Die anstehenden Blutspendetermine sollten daher
besondere Beachtung finden.
Benny Brems
Laut Gemeindeversicherungsverband sollen die sogenannten
„Benny Brems - Figuren“ nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum
aufgestellt werden, da es hierdurch zu einem Schadensereignis
gekommen ist. Die von der Ortsgemeinde Farschweiler aufgestellte
Figur sei jedoch angekettet, insoweit könne hier nichts passieren.
Hochspannungstrasse
Bezüglich der geplanten RWE-Hochspannungstrasse seien erste
Prüfungen eingeleitet worden. Ein offizieller Infotermin mit Betreibern und Bürgern müsse somit noch stattfinden.
Neue Wanderkarte
Die neu aufgelegte Wanderkarte, in welcher die Traumschleife
Farschweiler bereits eingearbeitet ist, sei sehr stark nachgefragt. Im
Edeka-Markt Farschweiler könne man diese käuflich erwerben.
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen
für die Jahre 2014-2018
Die Vorsitzende schlug zur Nominierung Eleonore Protz vor.
Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.
In zuvor beschlossener offener Abstimmung wurde die Bewerberin
einstimmig in die Vorschlagsliste aufgenommen. Da das Stimmrecht
der Ortsbürgermeisterin bei Wahlen ruht hatte sie bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.
Auftragsvergaben Grabaushub Friedhof Farschweiler/Herl
Die Vorsitzende erläuterte dem Rat, dass für die Durchführung des
Grabaushubes bislang nur zwei Firmen ihre Angebote abgegeben
hätten. Nunmehr sollte man abwarten, ob weitere Angebote eingingen.
Einstimmig votierte der Rat sodann dafür, bis nach den Sommerferien den eventuellen Eingang weiterer Angebote abzuwarten.
Auftragsvergabe Anhängerkauf
Die Vorsitzende erläuterte dem Rat, dass sich die Angebotspreise für einen Anhänger, der die Anforderungen an die für die
Gemeinde erforderlichen Funktionen erfüllt, zwischen 1300 EUR
und 2500 EUR bewegen würden. Aus den Angeboten kristallisiere
sich der Wunschanhänger der Marke Humbaur HA132513, kippbar
mit Ablastung auf ZGG 800 kg zum Preise von ca. 1600,00 EUR
inkl. MWSt. zuzüglich Zulassungspapiere heraus.
Sodann wurden die Vorzüge bzw. Notwendigkeiten der Anhängerfunktionen im Detail diskutiert. Abschließend kann man zu folgendem einstimmigen Beschluss:
Die Vorsitzende sowie das Ratsmitglied Edgar Merten werden den
zuvor benannten Anhänger der Marke Humbaur bei der Angebotsfirma „Anhänger Kirsten“ in Augenschein nehmen. Die Ortsbürgermeisterin wird vom Rat ausdrücklich ermächtigt den Kauf
durchzuführen. Sollte sich hierbei jedoch vor Ort eine Alternative
ergeben, so wird sie -ohne Wertbeschränkung- ermächtigt, den Kauf
eines Alternativanhängers durchzuführen.
Planung Elisabeth-Marien-Weg
Die Vorsitzende legte den Ratsmitgliedern Planskizzen zu der angedachten Wegeführung vor. Einzelne Streckenpunkte wurden dabei
diskutiert und mögliche weitere Kosteneinsparungen angedacht. So
solle man beispielsweise von der stark abfallenden Wegeführung
kurz vor der Kapelle in Richtung Herl absehen und die etwas längere und nur leicht abschüssige Variante hinter der Kapelle wählen.
Zu einem späteren Zeitpunkt könne man die kürzere und steilere
Wegeführung vor der Kapelle in Eigenleistung mit einer Treppenanlage versehen.
In Anbetracht der nunmehr vorliegenden Kostenschätzung des
Planers in Höhe von 169.575, 00 EUR müsse man weitere Möglichkeiten der Kostenreduzierung suchen, so die Vorsitzende. Der
Ruwer
- 8 -
zuschussfähige Kostenrahmen mit einer Obergrenze von 150.000,00
EUR sollte erreicht werden.
Sodann votierte der Rat einstimmig dafür, die vorgelegte Planung
so anzunehmen einschließlich der hierzu gefertigten Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme.
1. Nachtragssatzung Haushaltsplan 2013
Den Ratsmitgliedern ist rechtzeitig zur Sitzung ein Entwurf der
Nachtragssatzung und -plan 2013 zugegangen. Die Vorsitzende
erteilte das Wort an den Sachbearbeiter Jürgen Thömmes von der
Verwaltung zur weiteren Erläuterung. Dieser führte sodann aus,
dass die Ortsgemeinde Farschweiler am kommunalen Entschuldungsfonds teilnimmt und sie nach Auflage der Kommunalaufsicht
am 14.01.2013 durch Ratsbeschluss die notwendige Erhöhung der
Grundsteuer B von 350 v.H. auf 400 v.H bereits vollzogen hat. Die
Hebesatzänderung muss schließlich noch in einer Nachtragssatzung
verabschiedet werden.
Außerdem haben sich im Bereich der Investitionen Änderungen
ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich machten. So wurden die Investitionen für den Mehrgenerationenpark und
Elisabeth-Marien-Weg an die aktuellen Kostenschätzungen angepasst. Die Ausführung der Investitionen kann durch einen hohen
Investitionsüberschuss in 2012 ohne Kredite finanziert werden.
Die Steuern, Zuweisungen und Umlagen sind ebenfalls aktualisiert
worden. So ist beispielsweise eine Verbesserung bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber der ursprünglichen Planung festzustellen. Der Hebesatz für
die Verbandsgemeindeumlage konnte um 1,2 Punkte auf 35,3 v.H.
gesenkt werden, die Kreisumlage stagniert bei 41 v.H.
Schließlich kann festgehalten werden, dass der Haushaltsausgleich
sowohl im Ergebnis wie auch im Finanzhaushalt nach wie vor
gewährleistet ist. Der Ergebnishaushalt sieht Erträge von 917.945
EUR und Aufwendungen von 875.970 EUR vor. Die ordentlichen
Einzahlungen im Finanzhaushalt betragen 807.335 EUR, die Auszahlungen 733.335 EUR. Die Verbindlichkeiten werden sich zum
Jahresende per Saldo auf rd. 347.000 EUR belaufen. Dies entspricht
einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 433 EUR.
Nach Beantwortung einzelner Fragen stellte die Vorsitzende
schließlich das Planwerk zur Abstimmung. Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die vorgelegte 1. Nachtragssatzung und -plan
für das Haushaltsjahr 2013.
Farschweiler aktiv
Die Seniorengruppe Farschweiler und Kath. Jugendgruppe wird
mit weiteren Freiwilligen in den nächsten Wochen den Weg von
der Haltestelle Dorfplatz zum Bürgerhaus herstellen, daher wird
dieser Bereich vorübergehend für die allgemeine Nutzung bis zum
Ende der Sommerferien gesperrt. Die Arbeiten finden hauptsächlich an den Samstagen statt und jeder weitere Helfer ist herzlich
willkommen.
Sprechstunde und Erreichbarkeit des
Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin
Sprechstunden sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von
14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb
dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.
Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536
Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und TelefonNr. auf dem Anrufbeantworter.
Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben:
[email protected] oder den Beigeordneten und
Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich
weiterleiten.
Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:
www.farschweiler.de
Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin
Gusterath
Aus der Sitzung
des Gemeinderates Gusterath
vom 02.07.2013
Erstmals positives Forstergebnis
Erstmals seit dem Jahr 2002 schließt das Betriebsergebnis des
Gemeindewaldes mit einem positiven Ergebnis ab. Der Überschuss
für das Betriebsjahr 2012 beträgt 3.700 EUR.
Ausgabe 28/2013
Einwohnerzahl
Die ersten Ergebnisse aus dem Zensus 2011 (Volkszählung) wurden
veröffentlicht und können im Internet eingesehen werden. Demnach hat die Ortsgemeinde Gusterath etwas unter 1.900 Einwohner.
Nach bisherigen Informationen hat dies aber keinen weiteren Einfluss auf evtl. Zuwendungen oder Ähnliches.
Aufruf zum Blutspenden
Der Vorsitzende verwies auf einen Aufruf des Deutschen Roten
Kreuzes mit dem Ziel, neue Blutspender zu gewinnen, hier sei ein
dramatischer Rückgang zu verzeichnen. Bis zum 31.12.2013 sollen
50.000 neue Blutspender geworben werden und der Vorsitzende bat
in diesem Zusammenhang um Mithilfe der Ratsmitglieder und aller
Bürger.
Zügiger Straßenbau
Die Arbeiten zum Endausbau „Langflur“ und „Johann-BerensStraße“ gehen zügig voran, bisher gab es keine größeren Probleme.
Die Arbeiten schließen voraussichtlicht früher als geplant ab.
Auch die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Ringstraße I“ verlaufen ohne Probleme. Die Verlegung der Versorgungsleitungen ist
fast fertig gestellt.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes
Das Gemeinderatsmitglied Peter Greßnich hat sein Gemeinderatsmandat durch Wegzug verloren. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) richtet sich die Nachfolge nach der auf die Bewerber
entfallenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. Als Nachfolger wurde Peter
Greiner berufen, dieser nahm das Mandat aus beruflichen Gründen
jedoch nicht an. Als Ersatzperson wird demzufolge Herr Tilmann
Willems in den Gemeinderat Gusterath berufen.
Der Vorsitzende verpflichtete das neue Ratsmitglied Tilmann Willems per Handschlag und wies ihn auf die Pflichten gem. § 20, 21 und
30 Abs.1 GemO hin.
Änderungen zum Bauvorhaben Bürgerhaus/ Grundschule
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden einige Änderungen
in der Planung des Bauvorhabens von der SGD-Nord vorgegeben,
unter anderem der Wegfall der Küche. Inzwischen soll es jedoch bei
einer Zubereitungsküche bleiben. Das Ergebnis der Rücksprache
des Architekten Stein mit dem Behindertenbeauftragen des Kreises bezüglich des Fahrstuhls in den Keller steht noch aus, soll aber
zeitnah erfolgen.
Um die Möglichkeit auf eine Zuwendung aus dem Investitionsstock
2014 zu erhalten, muss bis August 2013 ein Zuschussantrag mit baureifen Plänen vorliegen, erklärte der Vorsitzende.
Zunächst verlas er die geforderten Änderungen zum bisherigen
Bauplan.
Ratsmitglied Dr. Scherer schlug vor, jeden dieser Punkte einzeln zu
beraten und anschließend hierüber abzustimmen.
Ratsmitglied Metzdorf wies darauf hin, dass keinerlei Fakten vorliegen aus denen hervorgeht, welche Änderungen genau vorzunehmen sind. Auch Ratsmitglied Hertgen stellte es in Frage, ob nach
den Änderungen die nun durch den Gemeinderat beschlossen
werden sollen, das Bauvorhaben auch tatsächlich bezuschusst wird.
Ortsbürgermeister Bläser machte deutlich, dass der Gemeinderat
in der heutigen Sitzung die geforderten Änderungen beschließen
müsse, damit das Bauvorhaben endlich begonnen werden kann.
Man müsse sich auf den bisherigen Schriftverkehr und die Aussagen der zuständigen Behörden stützen, um eine abschließende
Einigung zu erzielen.
Die SPD Fraktion vertrat die Meinung, dass die Einhaltung der
Gesamtkosten von 2 Mio. Euro nur dann Sinn macht, wenn die
gewünschten und vorgesehenen Funktionen des Gebäudes dabei
erhalten bleiben. Ratsmitglied Forster war bei einigen Gesprächen
mit den Behörden zugegen und konnte festhalten, dass die Funktionen zwar teilweise stark eingeschränkt, aber dennoch wie vorgesehen erhalten bleiben. Auch er verwies in diesem Zusammenhang
nochmals auf den Zeitdruck in dieser Angelegenheit.
Die Änderungspunkte wurden anschließend nacheinander abgehandelt und diskutiert:
Punkt a) Die Deckenhöhe der Mehrzweckhalle
wird von 5,50 auf 4,50 Meter gesenkt
Ratsmitglied Dr. Scherer kritisierte die Senkung der Raumhöhe, da
eine Deckenhöhe von 4,50 Meter evtl. nicht ausreicht, um Sportarten wie Volleyball betreiben zu können. Der Vorsitzende wies
jedoch darauf hin, dass die SGD Nord mit einer Raumhöhe von
4,50 Meter bereits einen Kompromiss eingegangen und eine weitergehende Genehmigung von vornherein ausgeschlossen sei. Ratsmitglied Forster erwähnte hierbei das enorme Einsparpotential,
welches durch die reduzierte Raumhöhe entstehe.
Der Vorsitzende gab die Senkung der Raumhöhe von 5,50 Meter
auf 4,50 Meter zur Abstimmung:
Der Rat folgte ihm.
Ruwer
- 9 -
Punkt b) Der Ruheraum entfällt, dadurch bedingt entfallen die darunter liegenden Kellerräume ebenfalls
Hierüber war sich der Rat einig und beschloss diesen Punkt einstimmig
Punkt c) Die Aufteilung der Kellerräume wird geändert, die Technikräume werden in den vorderen Teil des Kellers verlegt, im hinteren
Bereich entfallen die Trennwände
Auch hierüber herrschte Einigkeit im Gemeinderat und dieser
Punkt wurde ebenfalls einstimmig beschlossen
Punkt d) Die zusätzliche Treppe vom Obergeschoss der Grundschule in den Eingangsbereich der Mehrzweckhalle entfällt
Bei einer Enthaltung wurde auch dieser Punkt einstimmig beschlossen.
Punkt e) Wegfall der Galerie im Mehrzweckraum
Dieser Punkt wurde ohne weitere Diskussion ohne Gegenstimme
beschlossen.
Punkt f) Änderung der Innen- und Außenfassade gemäß der Vorgaben der SGD-Nord, kostengünstigere Gestaltung der Innenfassade
und weniger Glaselemente im Mehrzweckraum
Ratsmitglied Meyer konnte sich mit der Änderung der Fenster
bzw. Glasselemente im Mehrzweckraum nicht anfreunden. Seiner
Meinung nach ginge die Aussicht hierdurch komplett verloren und
er machte den Vorschlag, die Glasscheiben zumindest teilweise bis
zum Boden zu führen. Der Vorsitzende erklärte dass es sich hierbei
um Sicherheitsglas handelt und durch die nicht durchgängige Verglasung bis zum Boden, enorme Kosten eingespart werden können.
Die Änderungen wurden ohne Gegenstimme angenommen.
Punkt g) Die bisherige Lehr- und Ausstellküche
wird in eine Zubereitungsküche umgestaltet
Wenn der Gemeinderat dieser Umgestaltung zustimme, so darf in
der Zubereitungsküche durch Dritte kein Essen zubereitet werden.
Herr Dr. Scherer sah dies bei Veranstaltungen und Nutzung des
Mehrzweckraumes als problematisch an. Ratmitglied Metzdorf
erklärte die genaue Definition einer Zubereitungsküche anhand
eines Schreibens der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Hiernach
dürfte das Aufwärmen bzw. Anliefern von Lebensmitteln durch
Dritte kein Problem darstellen und habe keinen Einfluss auf die
Nutzungsmöglichkeiten des Mehrzweckraumes.
Der Rat beschloss anschließend einstimmig die Umgestaltung der
Lehr- und Aussteilküche in eine Zubereitungsküche.
Punkt h) Einbau eines Fahrstuhls gemäß dem Vorschlag der SGDNord, die Mehrkosten eines Fahrstuhls bis in den Keller sollen laut
Architekt Herrn Stein lediglich 5.000 EUR betragen. Architekt
Stein soll diese Variante mit der SGD-Nord und dem Behindertenbeauftragten des Kreises abstimmen
Ratsmitglied Dr. Scherer wies darauf hin, dass sich in einem Raum
in dem Sport betrieben wird, keinerlei Geräte oder sonstige Gegenstände befinden dürfen, dies sei aus Gründen der Gefahrenabwehr
untersagt. Die Geräte müssten also aus dem Raum transportiert
werden, was mit dem hier vorgesehenen Aufzug nicht möglich sei.
Ortsbürgermeister Bläser erklärte, dass ein Aufzug ohnehin nur
zugesagt wurde, um die Behindertengerechtigkeit zu gewährleisten und dass ein Lastenaufzug in keinem Fall durch die SGD-Nord
genehmigt wird. Im Rat fand eine rege Diskussion über die Möglichkeiten zur Unterbringung der Geräte statt. Mehrere Ratsmitglieder schlossen sich dem Vorschlag des Vorsitzenden an, eine
spätere Möglichkeit zum Bau eines Außenlastaufzuges in Erwägung
zu ziehen. Außerdem wurde die Notwendigkeit eines Aufzuges bis
in den Keller in Frage gestellt. Fraktionssprecher der SPD Metzdorf
wies jedoch deutlich auf die Dringlichkeit dessen hin, man dürfe
hier nicht außer Acht lassen, dass das Gebäude behindertengerecht
sein muss.
Nach weiteren Wortmeldungen wurde folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt: Der Einbau eines Fahrstuhls wird gemäß dem
Vorschlag der SGD Nord nach Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten umgesetzt.
Zuschuschussantrag der Feuerwehr Gusterath zur Beschaffung
einer Wärmebildkamera
Hierzu übergab der Vorsitzende das Wort an den Wehrführer der
Feuerwehr Gusterath, Herrn Andreas Forster. Herr Forster erläuterte den Sinn und Zweck der Anschaffung einer Wärmebildkamera. Die Kamera hat nach Überprüfung mehrerer Angebote einen
Anschaffungspreis von ca. 5.300,- EUR. Bisher könne lediglich die
Feuerwehr Waldrach eine solche Kamera vorweisen, wodurch es bei
Einsätzen in und um Gusterath teilweise zu lange dauert, bis diese
vor Ort sei, so Forster. Ratsmitglied Metzdorf steht der Anschaffung etwas skeptisch entgegen. Schließlich wurde erst vor kurzem
die Feuerwehrkonzeption 2015 vorgestellt, hier sei allerdings diese
Anschaffung nicht vorgesehen. Ratsmitglied Mäs hingegen befindet
diese Anschaffung für sinnvoll und wies auf die Problematik hin,
dass die Kamera nicht bei zwei Einsatzorten zugleich abrufbar sei.
Ausgabe 28/2013
Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, dass alle, zumindest
aber die umliegenden Ortsgemeinden ebenfalls von einer solchen
Anschaffung profitieren, daher sollten auch hier entsprechende
Zuwendungen beantragt werden. Folgender Beschlussvorschlag
wurde zur Abstimmung gestellt: Die Freiwillige Feuerwehr Gusterath versucht zunächst möglichst viele private Spender und sonstige Zuschussgeber hierfür zu gewinnen. Anschließend sollten sich
die Ortsbürgermeister der Gemeinden im oberen Ruwertal und die
Verbandsgemeinde bei einem Treffen mit den Beteiligten verständigen wie die Frage der Restfinanzierung zur Beschaffung einer Wärmebildkamera gelöst wird.
Dem wurde bei einer Enthaltung einstimmig entsprochen. Ratsmitglied Hau stimmte bei diesem Tagesordnungspunkt gem. § 22 Abs.1
GemO nicht mit.
Straßenausbau der Kreisstraßen „Trierer Str.“ und „Brunnenstr.“
Vorsitzender Bläser erläuterte anhand der vorliegenden Pläne die
jeweiligen Straßenabschnitte, sowie die vorgesehenen Bürgersteige
mit Grün- und Seitenstreifen sowie die veränderten Straßeneinmündungen. Es ist beabsichtigt evtl. das Anwesen „Kiewel“ zu
erwerben um es abzureißen, damit die Verkehrssituation in diesem
Bereich entschärft werden kann.
Ratsmitglied Dr. Scherer sieht ebenfalls die Verbesserung für den
Straßenverkehr durch den Abriss des Hauses „Kiewel“, für Fußgänger jedoch sei dies eine enorme Verschlechterung. Der Fußgängerüberweg würde hierdurch an eine ungünstige Stelle verlegt werden.
Hierzu wurde damals ein aufwendiges Verkehrskonzept durch den
LBM erstellt, so Dr. Scherer.
Im Rat wurden Pro und Contra zur jetzigen und der geplanten Straßenführung erörtert, die Mehrheit des Rates sah jedoch ebenfalls
eine Entzerrung des Verkehrs durch den Abriss dieses Gebäudes.
Der Vorsitzende teilte abschließend mit, dass im August eine Einwohnerversammlung mit vorheriger Begehung stattfinden soll, in
der die Entwürfe nochmals durch den LBM vorgestellt werden.
Spende zur Installation von Wildwarnern
an entsprechenden Straßen im Jagdbezirk
Hierzu sind den Ratsmitgliedern im Vorfeld Informationen zugegangen. Da kein weiterer Diskussionsbedarf hierzu bestand,
stimmte der Gemeinderat einstimmig der Spende in Höhe von 100
EUR für die Anbringung von Wildwarnern zu.
Vergabe von Arbeiten an der Kindertagesstätte
1. Lieferung und Montage von Garderoben der Fa. Eibe für die
Kindertagesstätte zum Preis von 3.701,14 EUR
Die Vergabe an die Firma Eibe wurde einstimmig beschlossen.
2. Lieferung und Montage der Blitzschutzanlage für den Altbau
der Kindertagesstätte zum Preis von 5.318,81 EUR
Die Vergabe an die Firma Blitzschutzbau Rhein-Main wurde
einstimmig beschlossen.
3. Lieferung und Montage der Möbel für den Ruheraum der Kindertagesstätte zum Preis von 4.243,31 EUR
Die Vergabe an die Firma Dusyma wurde einstimmig beschlossen.
Gemeindesprechstunde
Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz 10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen und Bürger
ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder
einer der Beigeordneten anwesend sein.
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:
Telefon:06588-910349
E-Mail:[email protected]
Internetseite:www.gusterath.de
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister
Gutweiler
Aus der Sitzung
des Gemeinderates Gutweiler
vom 11. Juni 2013
Gedenken
Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnerten Ortsbürgermeister
Günter Jakobs und alle Anwesenden in einer Gedenkminute der
verstorbenen Ratsmitglieder Heinz Volkmann und Siegfried Kinzig
sowie Hans Wilhelm Krein, der in vielen Ortsvereinen ehrenamtlich
tätig war.
Herr Volkmann, Herr Kinzig und Herr Krein haben sich für die
Gemeinde und viele Menschen in der Region verdient gemacht.
Ruwer
- 10 -
Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
Der Vorsitzende teile mit, dass für das durch Umzug ausgeschiedene
Ratsmitglied Dirk Lamberti Herr Gerd Tiator in den Gemeinderat
nachrückt. Ortsbürgermeister Jakobs wies das Ratsmitglied Gerd
Tiator auf die Rechten und Pflichten nach der Gemeindeordnung,
insbesondere auf die § 20, 21, 22 und 30 Abs. 1, hin. Sodann verpflichtete er Herrn Tiator namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Für das verstorbene Rastmitglied Siegfried Kinzig wird Herr Raimund Ambre in den Gemeinderat nachrücken. Da er sich z. Zt. im
Ausland befindet, wird die Einführung und Verpflichtung in der
nächsten Gemeinderatssitzung vorgenommen.
Bundestagswahl
Der Wahlraum für die am 22.09.2013 stattfindene Bundestagswahl
wird der Vorraum der Altenberghalle sein.
Kindergarten
Ortsbürgermeister Jakobs teilte mit, dass die Kindertagesstätte an
einem Qualitätsmanagement teilnehmen wird. Der Kreis führt dieses Qualitätsmanagement mit dem Fortbildungsträger „Colibri“
durch und hat es bisher schon mit 14 Kommunalen Einrichtungen
umgesetzt. Die Kosten belaufen sich auf 3.600,- EUR, verteilt auf 3
Haushaltsjahre.
Die Ortsgemeinde hat vom Kreis Trier-Saarburg eine Nachbewilligung für den Umbau der Kindertagesstätte in Höhe von 24.000,EUR erhalten. Ebenso gab es eine Zuwendung des Kreises in Höhe
von 8.817,- EUR für Schallschutzmaßnahmen.
Die Ortsgemeinde kann für den Kindergarten ein sogenanntes
Zwei-Ebenen-Spielhaus beschaffen. Ein Dank gilt den Sponsoren Unimed, RWE und Sparkasse Trier für die finanzielle Unterstützung.
Ab dem 01.08.2013 werden zwei junge Damen aus Pluwig und Kasel
ein Soziales Jahr in der Kindertagesstätte Gutweiler ableisten.
Ortsbürgermeister Jakobs konnte kostenlos 70 ADAC-Sicherheitswesten für die Kindergartenkinder besorgen.
Die Kindertagesstätte Gutweiler nimmt am EU-Schulobstprogramm teil. Hierbei werden die Kindertagesstätten ab September 2013 einmal wöchentlich mit kostenlosem Obst und Gemüse
versorgt.
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Elternausschuss in
Zusammenarbeit mit der Leitung der Kita Gutweiler ein Kochbuch
herausbringt, welches am Sommerfest d.J. vorgestellt wird.
Romika-Buch
Das Buch „Romika - Eine jüdische Fabrik“ wurde inzwischen vorgestellt und kann nun erworben werden.
Standsicherheit von Bäumen
Aufgrund der letzten Ereignisse durch umstürzende Bäume ist
seitens der Verbandsgemeinde Ruwer angeregt worden die jeweiligen Gemeindearbeiter der Ortsgemeinden durch Schulungen mit
der Problematik der Baumbegutachtung vertraut zu machen. Die
Gemeindearbeiter sollen in die Lage versetzt werden die gefährdeten Bäume zu frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Vorsitzende schlug vor, dass bei
erkennbarer Gefährdung ein Baumsachverständiger beauftragt
wird. Der Gemeinderat stimmte zu.
DSL-Versorgung
Der Vorsitzende informierte, dass in der Ortsgemeinde Gutweiler
mit einer DSL-Versorgung von bis zu 50 Mbit/s ab Ende 2013 zu
rechnen ist.
Neues Feuerwehrfahrzeug
Für die Freiwillige Feuerwehr Gutweiler und die Jugendfeuerwehr
konnte ein gebrauchtes Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft
werden. Die Finanzierung erfolgte duch Sponsoren.
Ortsbürgermeister Jakobs dankte der Freiwilligen Feuerwehr für
das Aufstellen des Maibaumes.
Goldene Hochzeiten
Der Vorsitzende informierte, dass sich die künftige Verfahrensweise
zur Gratulation bei Ehejubiläen ab dem 50. Jahr durch die Verbandsgemeinde ändern wird. Die Verbandsgemeinde wird ab 2013
eine gemeinsame Feier der Jubelpaare veranstalten. Die diesjährige
Veranstaltung findet am 19.09.2013 statt. Die Verfahrensweise der
Ortsgemeinde wird sich nicht verändern. Ortsbürgermeister Jakobs
gratulierte nochmals den Ehepaaren Kiewel, Hübner, Koch und
Ries zur Goldenen Hochzeit.
Telefon abgebaut
Das Basis-Telefon der Telekom in der Ortsmitte wird abgebaut, da
der Umsatz in den letzten 12 Monaten nur 24 Cent betrug.
Straßenreparatur
Der Landesbetrieb Mobilität beteiligte sich mit 2.000,- EUR an den
Straßenreparaturen in der Straße „Im Boorfeld“.
Ausgabe 28/2013
Verwahrlostes Grundstück
Der Vorsitzende informierte, dass er zum wiederholten Male die
Besitzerin des Grundstückes des ehemaligen „Wedico“-Marktes
angeschrieben und auf den verwahrlosten Zustand hingewiesen
habe.
Sportplatz
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Ortsgemeinde Gutweiler in
Zusammenhang mit der Umwandlung des Hartplatzes in einen
Rasenplatz den Sportplatz an den Sportverein Gutweiler verpachtet
hat. Die Kommunalaufischt hatte seiner Zeit der Umwandlung in
einen Rasenplatz unter der Bedingung zugestimmt, dass die Kosten
der Ortsgemeinde im Vergleich zum Tennenplatz nicht ansteigen
dürfen. Die Kosten für die Sportplatzunterhaltung sind jedoch aufgrund der höheren Wasserentgelte stark angestiegen. Die gänzliche
Übernahme dieser Kosten durch den Sportverein wäre mit der dauernden Leistungsfähigkeit des Sportvereins unvereinbar. Gemeinsam mit Sportverein und Kommunalaufsicht wurde eine gerechte
Regelung gefunden. Der Sportverein übernimmt die Unterhaltung
und Pflege des Sportplatzes und die Ortsgemeinde sämtliche anfallenden Betriebs- und Unterhaltungskosten. An diesen Kosten beteiligt sich der Sportverein mit einem Anteil von 15 %. Diese Regelung
hinsichtlich der prozentualen Kostenbeteiligung gilt erstmals für das
Jahr 2011.
Forstwirtschaftsplan 2013
Der Forstwirtschaftsplan 2013 lag allen Ratsmitgliedern in schriftlicher Form vor. Ortsbügermeister Jakobs erteilte das Wort an
den Vertreter des Forstamtes Hochwald, Herrn Gillert, der dem
Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2013
im Detail erläuterte.
Der Ansatz 2013 sieht Einnahmen in Höhe von 1.823,- EUR und
Ausgaben in Höhe von 5.465,- EUR vor und schließt mit einem
Fehlbetrag von 3.642,- EUR ab.
Anschließend wurden durch Herrn Gillert die durchgeführten forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Jahr 2012 erläutert und die bevorstehenden Maßnahmen 2013 vorgestellt. Der Gemeinderat stimmte
dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2013 einstimmig zu.
Neuer Stromkonzessionsvertrag
Die Stromkonzessionsverträge sind Ende 2012 ausgelaufen. Als
einziger Anbieter legte nur die RWE ein konkretes Angebot zum
Abschluss des Stromkonzessionsvertrages vor.
Eckpunkte des neuen Vertrages:
Der Vertrag wird auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Die
RWE ist verpflichtet gemeinsam mit der Ortsgemeinde auf deren
Wunsch im Jahre 2019, also nach 6-jähriger Vertragslaufzeit, die
Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft zu prüfen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde erfolgt gemäß den Höchstsätzen.
Die Gemeinde erhält auf den Niederspannungsverbrauch 10 %
Nachlass durch die RWE.
Ortsbürgermeister Jakobs schlug dem Gemeinderat vor dem Konzessionsvertrag der RWE Deutschland AG zuzustimmen.
Der Rat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Satzung zur Reinigung öffentlicher Straßen beschlossen
Zu diesem TOP lagen der Gemeinde ein Anschreiben des Ordnungsamtes sowie ein entsprechender Satzungsentwurf des
Gemeinde- und Städtebundes vor. Hierin wurde seitens der Verwaltung angeraten den juristisch fundierten Satzungsentwurf des
Gemeinde- und Städtebundes ohne jegliche Änderungen zu übernehmen, da dieser das Ergebnis jahrelanger Rechtsprechungen und
gerichtlicher Einzelfallentscheidungen ist.
Der Vorsitzende schlug dem Gemeinderat vor den Satzungsentwurf des Gemeinde- und Städtebundes ohne Änderungen zu übernehmen.
Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig
zu.
Satzung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz beschlossen
Der Entwurf der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrs anlagen war den Einladungen zur Sitzung beigefügt. Eine Ausbaubeitragssatzung für Wiederkehrende Beiträge
wurde vom Gemeinderat bereits am 13.12.2002 verabschiedet. Da
sich das Kommunalabgabengesetz in der Zwischenzeit mehrfach
geändert hat, wird die Satzung mit Beschluss diesen Gesetzesänderungen an die neue Rechtslage angepasst. Der Gemeindeanteil
ist in dem Satzungsentwurf mit 35% festgeschrieben. Dieser ist mit
der Kommunalaufsicht so abgesprochen worden. Der Vorsitzende
stellte den Satzungsentwurf zur Diskussion. Nach mehreren Wortmeldungen sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig für den
vorliegenden Satzungsentwurf zur Erhebung von Ausbaubeiträgen
aus.
Ruwer
- 11 -
Ausbau der Kreisstraße 64 in der Ortsdurchfahrt
sowie eines Teilstückes der Kirchstraße
Der Ortsbürgermeister erläuterte, dass es zum Ausbau der Kreisstraße 64 bereits einen Ortstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde und des LBM Trier gegeben hat. Bei
der Begehung der Ausbaustrecke kam vom LBM der Vorschlag die
Kirchstraße zur Kreisstraße aufzustufen. Im Gegenzug soll die Trierer Straße, die bisher Kreisstraße war, zur Gemeindestraße abgestuft werden. Dies ist von der Verkehrsführung her eine sinnvollere
Lösung und könnte im Rahmen des Straßenausbaus so vollzogen
werden. Der LBM ermittelt derzeit die auf die Gemeinde anfallenden Kosten der Ausbaumaßnahmen. Der Vorsitzende kündigte an,
dass es zeitnah eine Bürgerversammlung geben wird. Hier wird von
Seiten des LBM der Ausbau im Einzelnen erläutert und eine Kostenschätzung zu Grunde gelegt.
Der Gemeinderat sprach sich ohne Gegenstimme für den Ausbau
der Kreisstraße 64 in der Ortsdurchfahrt sowie eines Teilstücks der
Kirchstraße aus. Des Weiteren sollen die in Rede stehenden Straßenteilstücke ab- bzw. aufgestuft werden.
Demnächst findet eine Bürgerversammlung wegen des Ausbaus der
K 64, Ortslage Gutweiler statt.
Neuwahlen von Mitgliedern für den Rechnungsprüfungsausschuss
Das verstorbene Ratsmitglied Siegfried Kinzig und das durch Wegzug ausgeschiedene Ratsmitglied Dirk Lamberti waren beide Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.
Für Siegfried Kinzig wurde von der CDU-Faktion Herr Ralph Biedinger vorgeschlagen.
Für Dirk Lamberti wurde von der SPD-Fraktion Frau Ursula Gerth
vorgeschlagen. Beiden Vorschlägen entsprach der Rat ohne Gegenstimme.
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen
für die Geschäfstjahre 2014 - 2018
Ortbürgermeister Jakobs informierte, dass für die Aufstellung der
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2014 - 2018 drei
Kandidaten zur Wahl stehen. Hieraus müssen für die Ortsgemeinde
Gutweiler 2 Personen gewählt werden.
In geheimer Abstimmung wurden Katharina Dören und Ludwig
Weyand gewählt und in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Annahme und Vermittlung von Spenden und
ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag eine Sitzungsvorlage der Verwaltung vor. Für die Kindertagesstätte Gutweiler hat die Sparkasse
Trier einen Betrag von 800,- EUR und die Fa. Unimed einen Betrag
von 1000,- EUR gespendet.
Weiterhin hat Herr Dr. Christian Talke eine Spende von 50,- EUR
für die Anschffung von Spielmaterial für die Kita Gutweiler getätigt.
Ortsbürgermeister Jakobs dankte an dieser Stelle allen Spendern
für die Unterstützung der Kindertagesstätte.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig
zu.
Bekanntmachung
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für
die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit
vom 15.07.2013 bis einschl.24.07.2013
im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters öffentlich aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet
vom Ende der Auslegefrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der
Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste
Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34
Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Gutweiler, 12.07.2013
Günter Jakobs, Ortsbürgermeister
Satzung der Ortsgemeinde Gutweiler
zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen
(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
vom 11.06.2013
Der Gemeinderat Gutweiler hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit
bekannt gemacht wird:
Ausgabe 28/2013
§1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde Gutweiler erhebt wiederkehrende Beiträge
für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den
Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der
Verbesserung dienen, erhoben.
1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen,
ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig
gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,
3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der
Verkehrsanlage,
4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,
der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung
des Anliegervorteils sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(3)Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch
(BauGB) beitragsfähig ist.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben,
wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu
erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§2
Beitragsfähige Verkehrsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für
1. Verkehrsanlagen mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung und Entwässerung (ausgenommen solche in
Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten) an denen eine Bebauung zulässig ist
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine
beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige
Nutzung zulässig ist.
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn
eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten mit
den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung und
Entwässerung mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist.
3. selbstständige Fußwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu
einer Breite von 5 m.
4. selbständige Radwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu
einer Breite von 5 m.
5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächen
(Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen von Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bei
denen auf eine Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichtet wird) bis zu den jeweils in Nr. 1 genannten Höchstbreiten.
6. Radwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite
von 5 m.
7. Parkflächen, die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1
bis 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
8. Grünanlagen, die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1
bis 5 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m.
(2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so erhöhen
sich in dem Bereich des Wendeplatzes die in Abs. 1 Nr. 1 bis 2 angegebenen Maße um die Hälfte, bei den Verkehrsanlagen nach den
Nummern 1 und 2 mindestens aber um 8 m.
(3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt
für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.
§3
Ermittlungsgebiete
Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen folgender
Gebiete bilden jeweils einheitliche öffentliche Einrichtungen
(Abrechnungseinheiten), wie sie sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Plan ergeben.
Abrechnungseinheit - 1 die im Zusammenhang bebaute Ortslage Gutweiler
Abrechnungseinheit - 2 Ortsteil „Gusterath - Tal“ (ehemaliges Gewerbegebiet Romika)
Ruwer
- 12 -
Die Begründung für die Aufteilung des Gemeindegebietes Gutweiler in mehrere Abrechnungseinheiten ist dieser Satzung als Anlage
2 beigefügt.
§4
Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche
und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu
einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.
§5
Gemeindeanteil
Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit - 1 - beträgt 35 %
Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit - 2 - beträgt 35 %.
§6
Beitragsmaßstab
(1)Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 50 v. H. für die ersten
zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 100 v. H.
(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist
das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante
Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks;
Nr. 3 ist ggf. entsprechend anzuwenden.
2. Enthält ein Bebauungsplan nicht die erforderlichen Festsetzungen, sieht er eine andere als die bauliche, gewerbliche industrielle oder vergleichbare Nutzung vor oder liegen Grundstücke
innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34
BauGB), sind zu berücksichtigen:
a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die
Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m.
b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen
Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche
von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite
bis zu einer Tiefe von 40 m.
c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig
nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche
bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt.
Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche,
industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die
Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen
Nutzung.
Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich,
industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als
Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof
festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles
vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich
so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks vervielfacht mit
0,5.
(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
1. Für beplante Grundstücke gelten die Festlegungen nach Abs.
(1)
2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der
Vollgeschosse, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist,
gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist
eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der
baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die
durch 3,5 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind
beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe.
Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als
Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit
der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu
messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
Ausgabe 28/2013
3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend.
4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück
bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die
tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen.
b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl
von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer
freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.
5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige
Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und
Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener
Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in
jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss.
6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze
errichtet werden dürfen, gilt die einfache Grundstücksfläche.
7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach
§ 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für
a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die
Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.
9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die
bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten
werden die Maßstabsdaten um 20 v. H. der Grundstücksfläche nach
Absatz 2 erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in
sonstigen Baugebieten.
In sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten bei
teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten
Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) um 10 v.H. und bei
überwiegend gewerblichen, industriellen oder in ähnlicher Weise
genutzten Grundstücken um 20 v. H.
(5) Ergeben sich bei der Ermittlung der errechneten, der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche Bruchzahlen, werden
diese auf volle Zahlen auf- und abgerundet.
§7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
(1) Für Grundstücke, die zu zwei Abrechnungseinheiten nach
dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die
Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragsatzes und der
Beitragsveranlagung mit 50 v.H. angesetzt.
Dies gilt entsprechend für Grundstücke, die zu einer Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können
und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127
Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben sind und
die voll in der Baulast der Gemeinde steht, innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung.
(2) Für Grundstücke, die zu mehr als zwei Abrechnungseinheiten
nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die
Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der
Beitragsveranlagung durch die Zahl dieser Einheiten geteilt.
Dies gilt entsprechend für Grundstücke, die zu Abrechnungseinheiten nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können
und zusätzlich durch Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs.
2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge
nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben sind und die
voll in der Baulast der Gemeinde Gutweiler stehen, innerhalb des
Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung, soweit die Zahl der
Abrechnungseinheiten und Erschließungsanlagen insgesamt zwei
übersteigt.
(3) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zu
zwei oder mehreren Verkehrsanlagen unterschiedlicher Abrechnungseinheiten angesetzt, gelten die Regelungen nach den Abs. 1
und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.
(4) Abs. 1 bis 3 gelten nicht für von § 6 Abs. 4 erfasste Grundstücke.
Ruwer
- 13 -
§8
Entstehung des Beitragsanspruches
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das
abgelaufene Jahr.
§9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde
Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.
(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe bemessen.
§ 10
Ablösung des Ausbaubeitrages
Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann vereinbart werden.
Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld
zugrunde gelegt.
§ 11
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter
des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf
werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und 1 Monat nach
Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung
der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der
Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem
Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge
können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden.
§ 13
Übergangsregelung
Gemäß § 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10a Abs. 1 Satz 2
KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den Verkehrsanlagen in
den Abrechnungseinheiten Zufahrt oder Zugang nehmen können,
für die eine Erschließungsbeitragspflicht nach BauBG bereits entstanden ist bzw. noch entsteht oder für die bereits ein Anspruch auf
einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG entstanden ist, erstmals
20 Jahre nach Entstehung des letzten Anspruches, vorbehaltlich § 7
Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden:
§ 14
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge vom 13.12.2002 außer Kraft.
Gutweiler, 11.06.2013
Gemeinde Gutweiler
gez. Günter Jakobs, Ortsbürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung(GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde-
Ausgabe 28/2013
verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:
privat:06588-7125
PKW:0170-2930362
Handy:0170-2913467
dienstlich:0651-74676
Fax:0651-49848
Holzerath
Verloren / Gefunden
In der Ortslage wurde eine Kinderarmbanduhr in Farbe Silber
gefunden. Der/die rechtmäßige Besitzer(in) kann diese bei mir
abholen.
Herbert Marth, Ortsbürgermeister
Kasel
Gemeindehaus
in den Sommerferien geschlossen
Wegen Reparatur- und Grundreinigungsarbeiten ist das Gemeindehaus in den ersten 4 Wochen der Sommerferien geschlossen. Ich
bitte alle Vereine und Gruppen, sich an diese Schließung zu halten.
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister
Besprechung wegen Hochwasserschutz
In der Einwohnerversammlung am 02.07.2013 im Gemeindehaus
Kasel hatte ich angekündigt, dass die Verbandsgemeinde Ruwer
und die Gemeinde Kasel allen interessierten Einwohnern von Kasel
zum Thema Hochwasserereignis einen Gesprächstermin anbieten.
In diesem Gespräch werden Planungen und Maßnahmen besprochen, die den Schäden von außerordentlichen Regenereignissen im
Rahmen des Möglichen vorbeugen sollen.
Der Gesprächstermin ist der 17.07.2013 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ruwer.
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im
Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich
oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend.
Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:
Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9
Internet:www.Kasel.de
Email:[email protected]
[email protected]
Telefonnummer der Gemeinde Kasel:
0651/69963134 und 0651/57808.
Korlingen
Aus der Sitzung
des Gemeinderates Korlingen
vom 25. Juni 2013
Benny Brems
Der Vorsitzende teilte mit, dass die „Benny Brems“ Figuren
nicht für den öffentlichen Straßenbereich zulässig sind. Ein Versicherungsschutz bei etwaigen Haftpflichtschäden wird deswegen
abgelehnt.
Ruwer
- 14 -
Neue Wanderkarte
Die neue Wanderkarte „Erholungsgebiet Hochwald und Ruwertal“,
ist für 5,95 EUR bei der Touristinformation und im Buchhandel zu
erhalten.
Forstergebnis
Das Forstergebnis für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem
Defizit von 1.228,00 EUR ab.
Haushalt genehmigt
Ortsbürgermeister Tholl informiert den Rat, dass der Haushaltsplan
2013 von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
DSL-Versorgung
Die von RWE durchgeführten Arbeiten sind bis auf einige noch
zu erbringender Restarbeiten abgeschlossen. RWE will bis Herbst
2013 die restlichen Leitungen verlegen, sodass der Provider (Filiago) mit den DSL-Anschlüssen beginnen kann.
Eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger ist angedacht.
Umgestaltung der Kapelle
Der Vorsitzende informierte über den stattgefundenen Ortstermin
an der Kapelle mit Herrn Paul Schuh, Herrn K.-H. Fischer, Herrn
Meyer (VG) sowie einem Restaurator.
Unter anderem sind im Innenraum der Kapelle verschiedene
Anstriche und eine ansprechende Präsentation der 14 Nothelfer
geplant. Von Seiten der Kirchengemeinde steht man der Maßnahme
sehr positiv gegenüber. Ein evt. Zuschuss des Bistums ist denkbar.
Die Zuschussanträge werden jetzt gestellt.
Vorstellung des Untersuchungsergebnisses des Kanalsystems
Nach einem kurzen Rückblick durch den Vorsitzenden übergab dieser das Wort an Frau Braun vom Ing.-Büro Fuchs.
Frau Braun stellte das Ergebnis der Untersuchungen an Hand einer
Powerpoint-Präsentation detailliert vor. Der Schwerpunkt der Präsentation bezog sich auf die Ortskanalisation bzw. die Darstellung
des aktuellen Bestandes und den Zustand der Kanäle. Neben der
baulichen Bewertung (Schadensklassen 1 - 5), wurden auch die hydraulischen Verhältnisse berücksichtigt.
Die Kanalisation der Ortsgemeinde hat eine Länge von rd. 5, 2 km.
Die bestehenden Stahlbetonrohre habe eine Dimension von DN
300 bis DN 800.
Die Schadensbewertung führte zu dem Ergebnis, dass 48 % der SK
4 (kurzfristige Schadensbehebung) und 21 % der SK 5 (Sofortmaßnahme) zuzuordnen sind. Insgesamt besteht das Schadensbild aus
einer Vielzahl von Einzelschäden, hauptsächlich nicht fachgerechte
eingebaute Hausanschlussstutzen, die der Schadensklasse 4 zuzuordnen sind. Bei 31 % der Kanäle besteht mittelfristiger bis langfristiger Handlungsbedarf oder kein Handlungsbedarf (SK 1 bis SK 3).
In Absprache mit der Ortsgemeinde Korlingen sollen bereits in diesem Jahr Sanierungsmaßnahmen im Bereich Trierer Straße, Tarforster Straße und Hohlweg durchgeführt werden.
Für die Kanalisation Korlingen ergibt sich laut Kostenschätzung des
Ing.-Büros ein Sanierungsbedarf von insgesamt rd. 685.000,00 EUR,
die vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde zu finanzieren sind.
Ergänzend erklärte Herr Fuchs, dass sich das aus Mitte der 70er Jahren stammende Kanalsystem der Ortsgemeinde Korlingen in einem
guten Zustand befindet.
Satzung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen
nach dem Kommunalabgabengesetz
Zu diesem TOP lagen den Ratsmitgliedern von der Verwaltung verschiedene Unterlagen (Entwurf einer Ausbaubeitragssatzung und
eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Beitragssysteme) vor.
Ortsbürgermeister Tholl machte einen kurzen Sachbericht und
übergab das Wort an den Sachbearbeiter Manfred Kopp von der
Verwaltung. Herr Kopp wies den Gemeinderat darauf hin, dass die
Entscheidung, welches Beitragssystem später zur Anwendung kommen soll, einzig durch den Rat bestimmt werden kann. Die unterschiedlichen Beitragssysteme a.) Abrechnung von Ausbaubeiträgen
von „Einmaligen Beiträgen“ und b.) die Abrechnung von „Wiederkehrenden Beiträgen“, kommen in anderen Gemeinden zur Anwendung. Von der Verwaltung könne man kein System bevorzugen.
Daraufhin wurden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Systeme
durchgesprochen.
Nach ausführlicher Diskussion war man sich einig, das Abrechnungssystem der „Wiederkehrenden Beiträge“ zu favorisieren.
Verschiedene Sachverhalte zur Festlegung einer Ausbaubeitragssatzung waren in diesem Zusammenhang noch offen oder konnten
nicht abschließend geklärt werden. Der Vorsitzende machte daher
folgenden Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Korlingen beschließt für den Ausbau von Verkehrsanlagen künftig das Beitragssystem „Abrechnung und Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen“ anzuwenden. Eine
entsprechende Ausbaubeitragssatzung wird in einer der nächsten
Ausgabe 28/2013
Sitzungen beraten und beschlossen. Einstimmig wurde diesem
Beschlussvorschlag zugestimmt. Von der Verwaltung werden noch
Unterlagen zur Festlegung eines Gemeindeanteils vorgelegt. Der
Gemeinderat wird sich die Gemeindestraßen ansehen, um den Aufwand für einen möglichen Ausbau definieren zu können.
Die Bürger und Grundstückseigentümer sollen dann zum Jahresende über die Planungen der Ortsgemeinde und über das Abrechnungssystem der „wiederkehrenden Beiträge“ informiert werden.
Ergebnis: einstimmig
Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Kopp für die ausführlichen Erläuterungen.
Spielgerät
Der Kauf des Spielgerätes „Beiboot Nico“ (Firma Eibe) zur Verwendung als Sandkasten für den Spielplatz „Im Mühlengrund“ zum
Preis von 1.741,80 EUR wurde einstimmig beschlossen.
Geschwindigkeitsanzeigesystem
Dem Rat lag ein Angebot der Firma Data über ein DSD Geschwindigkeitsanzeigesystem in Höhe von 2.040,85 EUR bzw. mit Wendeblende für 2.159,85 EUR vor.
Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Rat ohne Gegenstimme die Anschaffung des Gerätes mit Wendeblende in Höhe von
2.159,85 EUR.
Vertrag zum Aufstellen von Altkleidercontainern
Der Vorsitzende teilte mit, dass das Deutsche Rote Kreuz die flächendeckende Aufstellung von Altkleidercontainern anstrebt.
Der Vertragsentwurf liegt bereits vor. Die jährliche Nutzungsentschädigung für die Ortsgemeinde beträgt 120,00 EUR.
Beschluss: einstimmig
Lorscheid
Aus der Sitzung
des Gemeinderates Lorscheid
vom 26. Juni 2013
Dank an Beigeordneten
Der Vorsitzende dankte dem Beigeordneten Markus Schömer für
die durchgeführte Vertretung.
Einwohnerzahl
Beim Zensus 2011 wurde die amtliche Einwohnerzahl mit 606 neu
festgestellt.
Keine Förderung für Feldweg
Der Feldweg erhält keine Förderung, da das Vorhaben nicht privilegiert sei.
Grillhütte neu bedacht
Das Dach der Grillhütte wurde fertig gestellt, die Kosten betrugen
3.721,94 EUR für die Gemeinde.
Der Vorsitzende dankte dem Heimat- und Verkehrsverein für den
anteiligen Abriss des Daches.
Nach Aussage des HVV Lorscheid sind einige Ruhebänke in der
Gemarkung defekt oder müssen dringend freigeschnitten werden.
Hauptstraße abgenommen
Die Abnahme der Arbeiten an der Hauptstraße ist erfolgt.
Standsicherheit von Bäumen
Der Gemeindearbeiter hat eine theoretische und praktische Schulung über die Standsicherheit von Bäumen durchlaufen.
Traumschleife
Der neue Wanderweg „Römer-Keltenpfad“ wurde mit 64 Punkten
als Premium-Wanderweg ausgezeichnet.
Keine Haussammlung
Die durch die Jugendgruppe geplante Haussammlung für Blinde
konnte nicht durchgeführt werden.
Ausbau Kreuzfelder
Am 7. Mai hat sich der Bauausschuss nebst Ortsbürgermeister Welter und dem 1. Beigeordneten Markus Schömer und Herrn Fuchs
vom Ingenieurbüro Fuchs getroffen und eine Begehung der Kreuzfelder durchgeführt. Hier soll mittelfristig (2014-2015) ein Ausbau
der Straße erfolgen.
Sobald hier konkrete Ergebnisse vorliegen, wird der Rat informiert und in der Folge ebenfalls in einer Bürgerversammlung die
Anwohner.
Forsthaushalt
Der Forsthaushalt schließt mit einem Minus von 11.080 EUR ab,
aber der Vortrag für 2013 liegt bei einem Gewinn von ca. 44.000
EUR.
Ruwer
- 15 -
Rasenmäher
Der gemeindliche Rasenmäher musste für ca. 400 EUR repariert
werden.
Ortsbürgermeister telefonisch erreichbar
Das Telefon des Ortsbürgermeisters ist über DSL-Vodafone wieder
erreichbar.
Konzessionsvertrag
Die Konzessionsverträge für Strom mit dem RWE sind unterzeichnet worden.
Schmiedsgasse
Die Anfrage wegen der baulichen Schäden in der Schmiedsgasse
wurde dahingehend beantwortet, dass im 2. Halbjahr 2013 mit einer
Reparatur zu rechnen ist.
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen
für die Geschäftsjahre 2014-2018
Der Vorsitzende erklärte, dass Vera Thömmes und Artur Jakobs
als Schöffen benannt werden sollten. Weitere Vorschläge wurden
nicht gemacht. Zunächst wurde darüber abgestimmt, dass die Wahl
in offener Abstimmung erfolgen soll, Ergebnis: einstimmig. Danach
wurde mit 10 Ja-Stimmen und somit einstimmig beschlossen, dass
die beiden Vorgeschlagenen gewählt werden. Der Ortsbürgermeister und Georg Thömmes hatten an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
Eilentscheidung zur Instandsetzung des Bürgersteiges
in der Hauptstraße
In einem Ortstermin wurde Konsens darüber erzielt, dass die entstehenden Kosten für die Anbringung eines Betonriegels am Pflasterrand zwischen dem RWE, dem Wasserwerk und der Gemeinde
gedrittelt werden sollen. Die Kosten für die Gemeinde betragen
circa 500 bis 700 EUR. Der Gemeinderat war mit dieser Regelung
einstimmig einverstanden.
Nachkauf von Geschirr für den Dorfsaal
Zur Auffüllung der Bestände ist ein Betrag von etwa 300 bis 500
EUR erforderlich. Nach kurzer Diskussion war der Rat einstimmig
der Meinung, dass die erforderlichen Einkäufe durchgeführt werden können.
Antrag des DRK zur Aufstellung eines Kleidercontainers
in der Ortslage
Der Vorsitzende erläuterte, dass der Kleidercontainer neben dem
Glascontainer aufgestellt werden könne und wöchentlich geleert
werden soll. Die Einnahmen für die Gemeinde betragen 120 EUR
pro Jahr. Der Vertrag soll bis 2017 laufen, jedoch außerordentlich
kündbar sein. Nach kurzer Diskussion war der Rat einstimmig mit
der Aufstellung des Kleidercontainers einverstanden.
Bauliche Veränderungen in der Kita Lorscheid
auf Grund der Aufnahme von 2-jährigen Kindern
Der Vorsitzende berichtete vom stattgefundenen Team-Treffen in
der Kita Lorscheid und erläuterte die einzelnen vorgesehenen Maßnahmen. Da der Landkreis etwa 4000 EUR für solche Maßnahmen
zur Verfügung gestellt habe und da noch weitere Reparaturmaßnahmen in der Kita durchzuführen sind, beschloss der Rat nach kurzer
Diskussion, dass bis zu einem Betrag von 4000 EUR die notwendigen Arbeiten beauftragt werden können.
Für die Sprachfördermaßnahme in der Kita wurden 2050 EUR
genehmigt und es wurde vom Kreis über das Jugendamt ein Betreuungsbonus für 2-Jährige von 4283,19 EUR gezahlt.
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:
Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid
Tel. Privat:
06500-8097
Tel.: dienstlich:
06586-992843
Sprechstunden nach Vereinbarung.
E-Mail:[email protected]
Mertesdorf
Ausgabe 28/2013
Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht
auf dem Anrufbeantworter
Fax:0651-52879
Postanschrift:
Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf,
E-Mail:[email protected],
Homepage:www.mertesdorf.de
Osburg
Sprechstunde und Erreichbarkeit
des Ortsbürgermeisters
Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis
19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen
und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder
werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:
Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg
Telefon:06500-7129
Fax: 06500-913384
Handy:0160-5536148
E-Mail:[email protected]
Weitere Sprechstunden /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Pluwig
Einladung zur 25. Sitzung
des Bau- und Planungsausschusses
am Dienstag, 16.07.2013, 19:00 Uhr, am Friedhof/Kirchstraße
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2.Mitteilungen
3.Anregungen/Anfragen
4.Mehrgenerationenplatz
5. Sachstand Seniorenwohnanlage und neue Kindertagesstätte
6.Gemeindestraßen
Nichtöffentlicher Teil
5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Wolfgang Annen, Ortsbürgermeister
Sprechstunde, Gemeindebüro
und Jugendvertretung
In den Sommerferien findet keine Sprechstunde statt.
Das Gemeindebüro ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 06588/988778
Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14
E-Mail:[email protected]
Homepage:www.pluwig.de
[email protected]
Riveris
Aus der Sitzung des Gemeinderates Riveris
Sprechstunde und Gemeindebüro
vom 18. Juni 2013
Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde
im Gemeindebüro im Bürgerhaus, jeweils donnerstags von 17.00
- 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der
Sprechstunde 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkassten am Bürgerhaus hinterlassen werden.
Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:
Telefon:0651-57947
Forstergebnis
Das Forstwirtschaftsergebnis für das Haushaltsjahr 2012 schließt
mit einem Soll-Ergebnis von 7.051,— EUR ab, im Planansatz waren
6.465,— EUR, so dass hier für 2012 mit einer Verbesserung von
586,— EUR abgeschlossen werden kann. Bereits im Jahr 2001 war
das Ergebnis besser als der Ansatz, es kann jedoch für das Jahr 2013
nicht wieder mit einer Verbesserung gerechnet werden.
Ruwer
- 16 -
Stromlieferung
Bei der Bündelausschreibung für die Stromlieferung der Ortsgemeinde Riveris, hatte sich der Gemeinderat für die Lieferung von
Ökostrom entschieden. Die Zertifizierung für die Lieferung von
Ökostrom liegt jetzt vor.
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 19.06.2013 der neue Konzessionsvertrag mit der RWE unterzeichnet wird.
Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahlen haben sich nach der letzten Zensus-Untersuchung für Riveris nur gering geändert. Zum Stichtag 09.05.2011
waren in Riveris 432 Einwohner gemeldet, jedoch nach Zensus
Erhebung nur noch 430 Einwohner. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes kommen diese Differenzen durch verschiedene Zählsysteme, so werden z.B. Personen welche temporär in anderen Orten
befinden, ihren Hauptwohnsitz jedoch noch in Riveris geldet haben,
beim Einwohnermeldeamt zu den Einwohnern von Riveris gezählt,
nach der Zählweise des Statistischen Landesamtes hier jedoch nicht
mitzählen. In Rheinland-Pfalz war das Ergebnis (Differenz) jedoch
besser als in vielen anderen Bundesländern.
Ernennung von zwei Jugendvertretern
Die Amtszeit von zwei Jahren der beiden Jugendvertreter Christoph Becker und Michael Reuter ist abgelaufen und es sollten aus
den Reihen der Jugendlichen neue Vertreter gewählt werden. Am
5. Juni 2013 wurden alle Jugendlichen zwischen 10 - 22 Jahren zur
Wahl von 2 Jugendvertretern schriftlich eingeladen. Die Einladung
wurde auch im Amtsblatt Nr. 22 vom 31.05.2013 veröffentlicht.
Leider kamen außer den beiden Jugendvertretern nur noch Alexander Becker vom Vorstand des Jugendclubs in den Jugendraums.
Somit fand keine Wahl statt.
Gemeinsam mit der Jugendpflegerin Frau Julia Eiter und den beiden Amtsinhabern wurde vereinbart, dass die beiden gewählten
Jugendvertreter aus ihrem Amt entlassen werden. Gleichzeitig hat
der Vorsitzende Kraft seines Amtes die beiden bisherigen Jugendvertreter mit Handschlag bis auf weiteres als Jugendvertreter zur
Beratung in den Gemeinderat berufen.
Nach den Sommerferien soll nochmals ein Aufruf für die Wahl von
zwei Jugendvertretern erfolgen.
Der Vorsitzende bedankte sich ausdrücklich bei den Jugendverstretern für ihre Arbeit und lobte nochmals das Engagement der
beiden. Außer in der Ortsgemeinde, haben beide auch im „Jugend-,
Sport- und Sozialausschuss“ der Verbandsgemeinde mitgewirkt.
Auch auf dieser Ebene der Verbandsgemeinde sind beide Vertreter
durch ihren Einsatz positiv in Erscheinung getreten.
Der Vorsitzende bedauert ausdrücklich, dass die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde keinen Gebrauch von ihrem demokratischen
Wahlrecht gemacht haben.
Aufstellung eines Altkleider-Containers
Der DRK Landesverband möchte flächendeckend Altkleidercontainer in den Ortsgemeinden aufstellen. Die Bürgermeister der
Verbandsgemeinden im Kreis Trier-Saarburg sprachen sich dafür
aus, dass die Ortsgemeinden einen Vertrag mit einer Nutzungsentschädigung von 120,—EUR jährlich mit dem DRK abschließen. Aus
dem Verkaufserlös dieser Gegenstände, erhält der DRK-Ortsverband wiederum einen Anteil. Weiterhin können diese 120,— EUR
auch dem KEF angerechnet werden. Der Vorsitzende schlug vor
den Altkleidercontainer neben den Glascontainer zu stellen. Hierfür müssen nur geringfügige Erdarbeiten ausgeführt werden, außerdem sollte der Standplatz befestigt werden. Die erste Beigeordnete
Frau Ruf schlug vor die Container wenn möglich etwas Richtung
Berg zu versetzen. Der Vorsitzende nahm den Vorschlag auf und
wird diesen prüfen.
Einstimmig sprach sich der Rat für den Abschluss eines Vertrages
mit dem DRK und den Standort des Containers aus.
Abschaltung der Straßenbeleuchtung
Der Vorsitzende legte kurz dar, dass der Gemeinderat beschlossen
hatte, die Straßenbeleuchtung zeitweise abzuschalten um Strom
und somit Kosten zu sparen um den Eigenanteil im KommunalenEntschuldungs-Fond (KEF) teilweise aufbringen zu können. Eine
durchgehende Einschaltung der Beleuchtung hätte zur Folge gehabt,
dass die Gemeinde die Grundsteuern hätte erhöhen müssen.
Mit Schreiben vom 11.03.2013 gab es einen Anwohnerantrag zur
Wiedereinschaltung einer durchgehenden Beleuchtung. Dieser
Antrag wurde von über ca. 100 Einwohnern aus ca. 70 Haushalten
unterzeichnet.
In der durch die Uni Trier durchgeführten Befragung der Haushalte
haben 57 Haushalte diese Frage zur Straßenbeleuchtung beantwortet, 12 (21,1%) sind für eine durchgehende Beleuchtung und gleichzeitige Steuererhöhung, 45 (78,9%) sind für die weitere zeitweise
Abschaltung.
Ausgabe 28/2013
Zwischenzeitlich hat sich nach Mitteilung der Verbandsgemeinde
ergeben, dass sich das derzeitige Gewerbesteueraufkommen von ca.
15.000,— EUR/Jahr auf ca. 33.000,— EUR erhöht. Dies bedeutet
im KEF einen Mehrertrag von ca. 2.400,— EUR/Jahr. Somit wäre
keine Steuererhöhung bei gleichzeitiger Einschaltung der Straßenbeleuchtung erforderlich. Leider schwanken die Gewerbesteuereinnahmen sehr stark und können schnell auch wieder wegfallen, wenn
z.B. Gewerbetreibende ihren Betriebsitz verlegen.
Der Vorsitzende gab den Zuschauern die Gelegenheit sich hierzu
zu äußern.
Auch unter den anwesenden Zuschauern war die Meinung zur
Beleuchtung unterschiedlich. Sowohl von den Zuschauern als auch
von dem Jugendvertreter Becker wurde darauf hingewiesen, dass
mit der teilweisen Abschaltung nicht nur Kosten gespart werden,
sonder in erster Linie auch Elektrische Energie nicht benötigt wird
und gerade derzeit dieser Umweltfaktor stärker in den Vordergrund
gestellt werden sollte. Insbesondere wies Herr Becker darauf hin,
dass alle über die Energiewende sprechen, regenerative Energie z.T.
aus PV-Anlagen kommt, diese nachts jedoch nicht produzieren. Ein
nächtliches abschalten von Verbrauchern trägt dieser Energieerzeugung Rechnung. Von einem Zuschauer wurde angeführt, dass nach
seinem Kenntnisstand bereits mehrere Ortsgemeinden die teilweise
Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Erwägung ziehen.
Ein Zuschauer wies darauf hin, dass durch die Umfrage der Uni ein
eindeutiges Meinungsbild vorliegt, an das der Rat sich nach seiner
Meinung halten sollte. Denn in dieser Umfrage wurden die Bürger
über die Konsequenzen einer Einschaltung hingewiesen was in der
Befragung des Anwohners nicht der Fall war.
Mehrere Wortmeldungen sowohl aus dem Rat als auch von den
Zuschauern wiesen auf den Umstand hin, dass die Gewerbesteuer
stark schwanken kann und keineswegs eine sichere Größe ist mit
der die Gemeinde rechnen kann.
Nach längerer Diskussion wurde von dem Ratsmitglied Kirchen
der Antrag gestellt, es bei der derzeitigen teilweisen Abschaltung
zu belassen, um so für die Gemeinde ein kleines finanzielles Polster
zu schaffen.
Das Ratsmitglied Hoffmann stellte den Antrag, die Beleuchtung
wieder durchgehend einzuschalten, solange die Gewerbesteuereinnahme sich derart positiv darstellt. Wenn sich die Gewerbesteuereinnahmen wieder verringern, sollte die Beleuchtung wieder
teilweise abgeschaltet werden.
Der Vorsitzende stellte den Antrag von Ratsmitglied Hoffmann
zuerst zur Abstimmung.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Sodann stellte er den Antrag von Ratsmitglied Kirchen zu Abstimmung.
Der Rat stimmte für die weitere teilweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung.
Information zur Umfrage der Uni Trier und Beratung
über das weitere Vorgehen
Der Vorsitzende dankte der Uni Trier und hier speziell den beiden Damen die für die Umfrage verantwortlich waren. Er betonte
nochmals, dass anhand der ihm und der Beigeordneten Frau Ruf
zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Personeninformationen
erkennbar sind und somit eine Anonymität gewährleistet ist. Er lud
nochmals die Einwohner zu der Präsentation am 28.06.2013 um
19:30 Uhr ins Gemeindehaus ein. Ursprünglich war die Ortslage in
vier Gebiete aufgeteilt worden. Da jedoch aus einigen Straßen sehr
wenige Anwohner an der Umfrage teilgenommen haben, wurden
die Ergebnisse auf nur noch 3 Gebietsabschnitte zusammen gefasst.
Herr Kaldunski stellte 3 Punkte aus der Umfrage vorweg vor, da
nach seiner Meinung hier die Ortsgemeinde gefordert ist und hierfür zwei Arbeitskreise gebildet werden sollten.
Es handelt sich hierbei um die:
Frage 12: Wie ist Ihre Meinung zur Energieberatung?
Hier waren 21 Personen dafür, 35 hatten kein Interesse.
Für dieses Thema könnte die Energieagentur Trier angesprochen
werden, welche dann im Gemeindehaus eine allgemeine Energieberatung durchführen könnte und dann auf Nachfrage auch nähere
Informationen bei den Interessenten vor Ort erteilen würde.
Frage 21: Die Gemeinde überlegt ein Energiekonzept für Riveris
zu stellen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
18 Personen sagten „Finde ich gut, würde ich unterstützen“.
27 sagten „Finde ich gut, würde ich in Anspruch nehmen“ und 13
Personen „Finde ich nicht gut, würde ich auch nicht unterstützen“.
Frage 28: Erstellung eines Zukunftkonzeptes
Dies fanden 32 für gut und würden dies unterstützen,
32 fanden dies für gut, aber ohne eigene Unterstützung.
Nur 3 fanden es nicht gut.
Ruwer
- 17 -
Aufgrund dieser Umfrageergebnisse sieht der Vorsitzende hier
Beratungsbedarf und empfiehlt dem Gemeinderat die Bildung von
zwei Arbeitskreisen.
- Arbeitskreis Energiekonzept
- Arbeitskreis Zukunftskonzept
Er schlug vor die Arbeitskreise nach der Sommerpause zu einer ersten Sitzung einzuladen. Auch die detaline sollte für den Mai 2014
festgesetzt werden. Hier sollten die Ergebnisse präsentiert werden,
so dass der neue Gemeinderat sich mit dem weiteren Vorgehen auseinandersetzen kann.
Weitere Fragen hierzu lagen von den Ratsmitgliedern und von den
Zuschauern nicht vor.
Offener Brief des Ortsbürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
erneut wurde mir in den letzten Tagen eine Unterschriftenliste mit
einem Anschreiben zur nächtlichen Abschaltung der Straßenbeleuchtung übergeben. Dieses Schreiben, welches an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Bernhard Busch, an den
Ortsbürgermeister sowie an den Gemeinderat Riveris adressiert
war, habe ich mit den Anlagen an die Ratsmitglieder weitergeleitet. Die Verbandsgemeinde hat das Schreiben mit uns abgestimmt
beantwortet.
Aufgrund dieses Schreibens möchte ich einige Aussagen in dieser
Sache richtigstellen:
Zunächst möchte ich klarstellen, dass der Gemeinderat seine Entscheidungen autark und ohne Weisung trifft.
Die Behauptung, dass die Umfrage der Uni Trier als Grundlage der
letzten Ratsentscheidung diente, ist so nicht richtig. Ich persönlich
hatte bereits in der Ratssitzung, bevor die Umfrage gestartet wurde,
darauf hingewiesen, dass unabhängig vom Ausgang dieser Umfrage
jedes Ratsmitglied in seiner Entscheidung ungebunden ist.
Diese Umfrage war eine von mehreren Aspekten, welche in die Entscheidungsfindung des Gemeinderates eingeflossen sind. Ebenso
ist es nicht richtig, dass die erste Unterschriftenliste nicht berücksichtigt wurde, auch diese Liste wurde in die Entscheidungsfindung
einbezogen. Verfahrensfehler, welche uns in dieser Angelegenheit
vorgeworfen werden, weise ich ausdrücklich zurück. Diese Vorwürde sind unbegründet.
Sämtliche Beschlüsse in der betreffenden Angelegenheit sind durch
ein demokratisch legitimiertes Gremium nach ordentlicher Beratung in öffentlichen Sitzungen getroffen und auf Grundlage und
unter Beachtung der Gemeindeordnung ordnungsgemäß zu Stande
gekommen.
Es ist auch nicht sachdienlich und zielführend alle paar Wochen eine
weitere Befragung der Bevölkerung durch verschiedene Gruppen
durchzuführen.
Ebenso ist es undemokratisch, Ratsmitglieder auf Grund ihres
Abstimmungsverhaltens zu diskreditieren, oder anonyme Briefe
mit teils beleidigendem Inhalt an den Ortsbürgermeister zu senden,
beides ist so geschehen.
Der Gemeinderat Riveris hat in öffentlicher Sitzung mehrfach das
Thema der Straßenbeleuchtung beraten. Leider waren in diesen
Sitzungen meist keine Zuschauer anwesend. In der Gemeinderatssitzung am 18. Juni waren 10 Besucher anwesend. Den Zuschauern
hatten wir vor der Abstimmung die Gelegenheit gegeben sich zu
diesem Thema zu äußern. Hier war eine eindeutige Tendenz der
Wortmeldungen zu erkennen, lediglich zwei Besucher äußerten
sich kritisch zu der Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Nachdenklich macht mich, dass Zuschauer sich in der Sitzung hinter die
Entscheidung der Abschaltung stellten und deren Namen jetzt auf
der Unterschriftenliste gegen eine Abschaltung ebenso auftauchen.
Neue Aspekte konnten jedoch in die Diskussion nicht einfließen.
In der Ratssitzung nach der Sommerpause werde ich das eingegangene Schreiben mit dem Rat in öffentlicher Sitzung beraten. Da ich
den Ratsbeschluss jedoch nicht anzweifele und hinter den Beschlüssen meines Gemeinderates stehe, werde ich zu dieser Sitzung keinen
Antrag auf neue Beschlussfassung stellen.
Sachdienliche Hinweise zu dem Beschluss die Straßenbeleuchtung
nachts zeitweise abzuschalten:
- Auf Grund der hohen Schuldenlast der Ortsgemeinde Riveris
konnte und musste die Ortsgemeinde dem Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes beitreten.
Dieser Fonds sieht vor die Schuldenlast der Kommunen innerhalb von 15 Jahren deutlich zu reduzieren. Hierzu wurde ein
jährlicher Konsolidierungsbeitrag errechnet. Dieser Beitrag
muss zu 1/3 durch die Ortsgemeinde aufgebracht werden, dies
geschieht durch zusätzliche Einnahmen oder durch Einsparungen. Wenn die Gemeinde Ihren Anteil aufgebracht hat, ergänzt
das Land die verbleibenden 2/3 durch Zuschüsse.
Ausgabe 28/2013
Für Riveris bedeutet dies, das wir jährlich 7.668,- EUR aufbringen müssen. Dies geschieht zum einen durch die beschlossen
Anhebungen der Steuern (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer) und durch die zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Sollte letztere wegfallen muss der Betrag von ca.
1.500,- EUR Jährlich durch Anheben der Grundsteuer B in
Höhe von ca. 10 % erfolgen.
Auf Grund günstiger Umstände hat sich jedoch nun abgezeichnet, dass das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr deutlich höher ausfällt als im Haushaltsplan angesetzt.
Nach den derzeitigen Zahlen wäre es zurzeit somit möglich die
Straßenbeleuchtung nachts komplett angeschaltet zu lassen,
ohne zusätzliche Steuern zu erheben.
Da die Gewerbesteuer jedoch starken Schwankungen unterworfen ist, kann diese auch wieder sehr schnell wegbrechen. Im
Entschuldungs-Fonds ist es jedoch möglich das „Überschüsse“
auf Folgejahre übertragen werden. Deshalb hat der Rat entschieden, zurzeit keine Änderung in der Straßenbeleuchtung
vor zu nehmen und den Überschuss stattdessen „anzusparen“.
Sollten sich die Zahlen der Gewerbesteuer im nächsten Jahr
stabilisieren, und ein ausreichendes Polster zur Abfederung von
künftigen Schwankungen vorhanden sein, wird der Rat erneut
über die Straßenbeleuchtung beraten und beschließen.
- Bereits vor der ersten Beschlussfassung wurden Stellungnahmen vom Gemeinde- und Städtebund, dem Gemeindeversicherungsverband und der Polizei zu denen auch in der Bevölkerung
aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Sicherheit, eingeholt
und ausgiebig diskutiert.
Abschließend möchte ich dafür werben, die Ortspolitik in unserer
Gemeinde aktiv mitzugestalten. Hierzu bieten die Gemeinderatssitzungen allen Bürgerinnen und Bürgern eine erste Plattform. Auf
Wunsch lässt der Gemeinderat Wortmeldungen der Zuschauer zu
den einzelnen Themen immer zu. Ebenso möchte ich bereits jetzt
für eine aktive Teilnahme an der Kommunalwahl 2014 werben. Hier
hat jeder Bürger unserer Gemeinde, der das aktive und passive
Wahlrecht besitzt, die Möglichkeit sich für den Gemeinderat aufstellen zu lassen.
Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für
die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit
vom 15.07.2013 bis einschl.24.07.2013
im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters öffentlich aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet
vom Ende der Auslegefrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der
Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste
Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34
Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Riveris, 12.07.2013
Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister
Einladung zur nichtöffentlichen Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Riveris tagt
am 23.07.2013 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus.
Tagesordnung:
1. Prüfung der Jahresrechnung 2010 und 2011
der Ortsgemeinde Riveris
Friedhelm Lehmann, Vorsitzender
Rechnungsprüfungsausschuss
Schöndorf
Vertretung des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 14. bis 19. Juli 2013 übernimmt die I. Beigeordnete
Frau Pauline Braun, Im Winkel 2, Telefon 06588/2308 die Vertretung.
Matthias Wick, Ortsbürgermeister
Ruwer
- 18 -
Thomm
Aus der Sitzung des Gemeinderates Thomm
vom 26. Juni 2013
Weg verschönert
Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels teilte mit, dass auf Initiative
des Heimat- und Verkehrsvereins an den Eingängen zu dem Schiefer-Wackenweg zwei schöne Holzschilder aufgestellt wurden. Sein
besonderer Dank hierzu gilt den Herren Günter Heimes, Hermann
Weber und Josef Schneider.
Hundetoiletten
Es wurde mittlerweile die vierte Hundetoilette rund um das Dorf
aufgestellt. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels appellierte an
die Hundebesitzer hiervon auch entsprechend Gebrauch zu machen.
Spielplatzsicherheit
Auf dem Kindergartenspielplatz sind im Rahmen der Baumkontrolle zwei Birnbäume als nicht mehr standsicher beurteilt worden.
Diese werden jetzt zügig beseitigt.
Kindergarten fast fertig
Die Bauarbeiten am Kindergarten stehen vor dem Abschluss. Am
oberen Teil des Kindergartenspielplatzes sollen die Gartenbauarbeiten für einen Sandkasten und eine Klangmauer mit Elternhilfe
geplant und ausgeführt werden.
Straßenreparaturen
Durch die Tiefbaukolonne der Verbandsgemeinde Ruwer wurden mittlerweile Reparatur- und Teerarbeiten an verschiedenen
Gemeindestraßen ausgeführt. Ein Teil der geplanten Arbeiten steht
aber noch aus.
Die Firma Bordsteine Ries hat heute in der Schulstraße mit den
Reparaturen der Bordsteine begonnen. Wegen der Abplatzungen
an den Bordsteinen in der Kreisstraße erfolgte eine Meldung an die
Firma Kann. Die Firma Ries wird unmittelbar von der Firma Kann
beauftragt werden, um diese Bordsteine auf Kosten der Firma Kann
zu sanieren.
Neues Holzkreuz
Am Friedhof wurde das alte Holzkreuz aus den sechziger Jahren
durch ein Neues ersetzt. Eventuell soll hier noch eine Kupferabdeckung angebracht werden.
Aufstellung eines Altkleidercontainers
Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels führte aus, dass das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine vertragliche Regelung zur Aufstellung
von Altkleidercontainern auf öffentlichen Flächen in den Ortsgemeinden anstrebt. Hierfür soll eine jährliche Nutzungsentschädigung von 120,— EUR gezahlt werden. Es erfolgt eine turnusmäßige
Leerung und bei Bedarf auch auf telefonische Information. Der
Container soll je nach Größe in der Nähe des Friedhofs oder am
Stromhäuschen aufgestellt werden.
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen vertraglichen Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz zur Aufstellung eines
Altkleidercontainers einstimmig zu.
Bebauungsplanverfahren „Auf der Heide II“
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und Billigung
des Planentwurfes
b) Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB
Um der anhaltenden Baulandnachfrage gerecht zu werden, plant
die Ortsgemeinde Thomm die Ausweisung eines weiteren, 20 Baustellen umfassenden Baugebietes. Die zu überplanende Fläche liegt
südlich des Bebauungsplangebietes „Auf der Heide“. Es handelt
sich hierbei um den 2. Abschnitt eines, aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Gesamtkonzeptes.
Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels begrüßte Frau Dipl.-Ing.
Esseln vom Büro BKS aus Trier. Die Planerin erläuterte dem
Gemeinderat den städtebaulichen Entwurf und die Textfestsetzungen zum Bebauungsplanentwurf „Auf der Heide II“. Dieser Entwurf ist das Ergebnis intensiver Vorberatungen im Gemeinderat.
Die Planung orientiert sich im Wesentlichen am Baugebiet „Auf der
Heide“, welches mittlerweile komplett vermarktet wurde.
Im Baugebiet entstehen 20 Baugrundstücke mit Flächen von 559
bis 894 qm. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet mit
Einzelhausbebauung, in offener Bauweise. Die Grundflächenzahl
beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl 0,6, bei eingeschossiger Bauweise. Eine Überschreitung der Eingeschossigkeit ist zulässig, wenn
es sich dabei um ein Vollgeschoss im Dachraum im Sinne des § 2
Ausgabe 28/2013
Abs. 4 Landesbauordnung handelt. Die zulässige Traufhöhe darf
maximal 4,50 m über der Straßenbegrenzung, die Firsthöhe nicht
mehr als 5,00 m über der Oberkante der Vollgeschossdecke liegen.
Als Bezugspunkt werden NN-Höhen (Normalnull) im Bereich der
Straße festgelegt. Dächer der Hauptgebäude sind ausschließlich als
Satteldächer, Walmdächer und versetzte Pultdächer mit einer Neigung von 25° bis 38° zulässig. Darüber hinaus werden im Bebauungsplan Firstrichtungen festgesetzt.
Die Textfestsetzungen lagen den Ratsmitgliedern schriftlich vor; sie
wurden detailliert erläutert.
Anschließend erläuterte Frau Dipl.-Ing. Esseln die Grundzüge der
Erschließungsplanung. Im Bebauungsplanentwurf sind 2 Erschließungsstraßen dargestellt. Bei der äußeren Erschließungsstraße handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche von insgesamt 7,00 m
Breite. Diese gliedert sich in 5,50 m Fahrbahn + 1,50 m Mehrzweckstreifen. Die innere Erschließungsstraße weist eine Breite von insgesamt 6,00 m auf. Eine detaillierte Ausführungsplanung wird der
Gemeinderat im Zuge des Bebauungsplanverfahrens beschließen.
Anstelle kostenintensiver Wendeanlagen, die für ein dreiachsiges Müllfahrzeug ausgelegt sein müssen, wird im Bebauungsplan
die Herstellung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg 1“ festgesetzt. Der in Rede stehende
Wirtschaftsweg wird bei einer eventuellen Erschließung eines 3.
Bauabschnitts wieder zurückgebaut. Bis zu diesem Zeitpunkt können Müllfahrzeuge das Baugebiet „Auf der Heide II“ im Ringschluss befahren; Wendemanöver sind nicht erforderlich.
Am nördlichen Rand des Geltungsbereichs ist auf der öffentlichen
Grünfläche eine landschaftsgerechte 2 bis 3-reihige, artenreiche
Hecke, aus heimischen Arten zu entwickeln und von der Ortsgemeinde auf Dauer zu erhalten. Die Bewirtschaftung / Unterhaltung
dieses Grünstreifens erfolgt über eine im Planentwurf festgesetzte
3,00 m breite Trasse nördlich der vorgesehenen Bepflanzung. Der
Gemeinderat wünschte eine Klarstellung dahingehend, dass diese
Trasse keinen Wirtschaftsweg im Sinne des Landesstraßengesetzes darstellt, sondern ausschließlich der Unterhaltung der dortigen
Hecke dient.
Im Baugebiet kommt ein modifiziertes Entwässerungssystem zur
Ausführung, welches bereits im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Auf der Heide“ mit der SGD Nord abgestimmt wurde. Das
anfallende Oberflächenwasser wird über einen Straßenentwässerungskanal in eine zentrale Retentions- und Versickerungsfläche im
Südwesten des Plangebietes geleitet. Die Schmutzwasserentsorgung
erfolgt über einen separaten Kanal.
Zum Umweltbericht, welcher ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes ist, führte Frau Dipl.-Ing. Esseln aus, dass der im Rahmen der
Eingriffsregelung durchzuführende landespflegerische Ausgleich
sowohl durch grünordnerische Maßnahmen im Baugebiet, als auch
durch geeignete Maßnahmen im Gemeindewald umgesetzt wird.
Nach Auskunft der Forstverwaltung stehen im Gemeindewald ca. 3
ha für geplante Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.
Nach kurzer Aussprache fasste der Gemeinderat die Beschlüsse zu
den Tagesordnungspunkten 3 a) und b) jeweils einstimmig.
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen
für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
Von den Ortsgemeinden sind Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 aufzustellen. Die Ortsgemeinde Thomm kann 3 Personen für die Vorschlagsliste benennen.
Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels teilte mit, dass die Herren
Sascha Knippel, Hans-Peter Michels, Christian Rock und Frau
Christa Weins vorgeschlagen wurden. Aufgrund dessen muss eine
geheime Wahl stattfinden. Frau Christa Weins teilte darauf hin mit,
dass sie auf die Aufnahme in die Vorschlagsliste verzichtet. In zuvor
beschlossener offener Abstimmung wurden die Bewerber Sascha
Knippel, Hans-Peter Michels und Christian Rock einstimmig in
die Vorschlagsliste aufgenommen. Ortsbürgermeister Hans-Peter
Michels hat gemäß § 36 GemO wegen Ruhens des Stimmrechts
nicht an der Wahl teilgenommen.
Zuschussantrag Schule Osburg
Die Ortsgemeinde Thomm hat von der Grundschule Osburg mit
Schreiben vom 17.05.2013 einen Antrag zur Unterstützung des Projekts „Zirkus macht Schule“ erhalten. Der Förderververein Schule
Osburg e.V. unterstützt dieses Projekt. Die fixen Kosten für das Projekt belaufen sich auf 3.500,— EUR.
Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels schlug vor, dass Projekt
mit einem Betrag von 300,— EUR zu unterstützen. Ratsmitglied
Christa Weins sprach sich im Hinblick auf die Unterstützung der
Ortsvereine für einen Betrag von 200,— EUR. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Zuschuss von
250,— EUR zu zahlen.
Ruwer
- 19 -
Bekanntmachung
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für
die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit
vom 15.07.2013 bis einschl. 24.07.2013
im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters öffentlich aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet
vom Ende der Auslegefrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der
Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste
Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34
Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Thomm, 12.07.2013
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten
Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit
bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen
oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax
988376.
Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313
Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln.
Meine Adresse lautet: [email protected]
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister
Waldrach
Aus der Sitzung
des Gemeinderates Waldrach
vom 01.07.2013
Forstergebnis
Der Ortsbürgermeister erläuterte das Betriebsergebnis 2012 im
Gemeindewald: Mit einem Überschuss von rd. 37.000 EUR konnte
für die Gemeinde ein Rekordergebnis erzielt werden, obwohl die
Holzerntemöglichkeiten nicht komplett ausgeschöpft wurden. Hohe
Holzpreise, gegenüber der Planung günstigere Holzerntekosten und
Rückflüsse aus dem Einsatz der gemeindlichen Forstwirte in anderen Betrieben führten zur deutlichen Verbesserung des Betriebsergebnisses gegenüber der Planung.
Die diesjährige Waldbegehung soll in Absprache mit unserem
Revierleiter Herrn Michael Gillert am Freitag, 23. August, ab 16:00
Uhr stattfinden.
Sicherheit auf Spielplätzen
Des Weiteren hat die Hauptinspektion der Spielplätze im Mai stattgefunden. Insgesamt sind die Plätze sicher und sauber gepflegt. Einzig verschlissene Kettenglieder werden durch zugelassene Schäkel
ausgetauscht.
Einwohnerzahl
Die amtliche Einwohnerzahl (Stand 09.05.2011) ist 2054.
Dank an Helfer
Der Ortsbürgermeister bedankte sich bei Herr Michael Brosius, der
spontan und uneigennützig beim letzten Unwetter geholfen hat.
Einen herzlichen Dank sprach er auch an die Feuerwehr Waldrach
aus. Nach dem Unwetter wurde an TK und eigene Mitarbeiter folgende Aufträge verteilt: Wiederherstellung der bergseitigen Wasserführung, Bau von Sand- und Geröllfängen bei den bisherigen
Wassereinläufen sowie verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung
der Oberflächenentwässerung.
Dank an Vertreter
Der Vorsitzende bedankte sich bei Reinhard Lichtenthal, der seine
Vertretung wahrgenommen hat und ihn auch in der kommenden
Woche vertreten wird.
Anschließend gratulierte der Ortsbürgermeister Herr Reinhard
Lichtenthal. Dieser ist zum einen am 04.07.2013 24 Jahre I. Beigeordneter der Ortsgemeinde und hat zudem am 21. Juni 2013 das 65.
Lebensjahr vollendet.
Familienzentrum: Informationen und Gedankenaustausch
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Ortsbürgermeister
den Bauausschuss und den Architekten Hans-Jürgen Stein, der die
Baumaßnahme betreut. Herr Stein lud alle Anwesenden zu einer
Begehung ins Familienzentrum ein. Anhand von Plänen sollten nun
vor Ort Einzelheiten diskutiert und festgelegt werden.
Ausgabe 28/2013
Bühne:
Hier einigte man sich nach kurzer Diskussion auf eine flexible
Bühne.
Belüftungsanlage:
Eine Belüftungsanlage ist nach Ansicht der Ortsgemeinde erforderlich. In Absprache mit der Kreisverwaltung sollen die entsprechenden Leitungen verlegt werden, dies ermöglicht auch den späteren
Einbau des Belüftungsgerätesystems.
Boden:
Der Boden im Saal soll, um allen Anforderungen der Nutzung
gerecht zu werden, aus Eiche sein.
Fenster:
Die Fenster im Saal sollen, passend zum Boden, aus Eiche gefertigt
werden. Im Kindergarten ist aus Kostengründen Lärche geplant.
Um ein gleichmäßiges Bild von Außen zu gewährleisten, bekommen
alle Fenster eine Aluverkleidung.
Außengestaltung:
Geplant war hier den gesamten Sockel (Erdgeschoss) mit Schiefer
zu verkleiden. Eine Entscheidung hierüber wird zu einem späteren
Zeitpunkt getroffen, falls das Budget dies zulässt. Der Kindergarten im ersten Stock sollte eine Putzfassade bekommen. Herr Stein
erklärte sich bereit, für den endgültigen Beschluss Kostenvergleiche
der einzelnen Alternativen vorzustellen.
Bei der abschließenden Begehung des Gebäudes erklärte Herr
Stein den Baufortschritt.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Überprüfung von Bäumen am
Familienzentrum in Waldrach stattgefunden hat. Eine Kopie des
Gutachtens von Herrn Tholl wird dem Gemeinderat noch zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende bedauerte, dass weder ein Spatenstich noch eine
Grundsteinlegung für das neue Familienzentrum stattgefunden
haben. Deshalb soll ein Richtfest Ende des Jahres gefeiert werden.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von
17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer
Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte
Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich
erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129
oder E-Mail: [email protected]
Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister
Nachrichten und Mitteilungen
aus dem
Gemeinde- und Vereinsleben
Verbandsgemeinde
Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.
Übungsplan vom 15. Juli bis 19. Juli 2013
Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht
Ansprechpartner:
Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438
Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729
Montag, 15. Juli 2013
Kleine Sporthalle Gymnasium
Übungsleitung: Margareta Schmidt
17.30-18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)
18.45-19.45 Uhr Übungsgruppe (2)
Ärztl. Leitung: Dr. R. Hesse (1), Dr. M. Wagener (2)
Dienstag, 16. Juli 2013
Kleine Sporthalle Gymnasium
17.30-19:00 Uhr Trainingsgruppe
Übungsleitung: Monika Becker
Ärzt. Leitung: Dr. D. Schätzer-Klotz
19.00-20.00 Uhr
Auch für Nichtmitglieder, Kurseinstieg jederzeit möglich
Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur
Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677,
Mail: [email protected]
Ruwer
- 20 -
Donnerstag, den 18. Juli 2013
Nordic Walking, Felke Waldparkplatz
17.00-18.00 Uhr Nordic Walking
Nachfolgegruppe ohne ärztl. Betreuung
Übungsleitung: Margreta Schmidt
Freitag, den 19. Juli 2013
Kleine Sporthalle Gymnasium
Übungsleitung: Melanie Kolling
18.30-20.00 Uhr Einführungs-/Übungsgruppe
Ärztl. Leitung: Dr. R. Hesse
Neue Wanderkarte
Erholungsgebiet
Hochwald und Ruwertal
Die Verbandsgemeinden Hermeskeil,
Kell und Ruwer haben erstmals eine
gemeinsame Wanderkarte für die ganze
Region erstellt. Dabei setzen sie
bewusst auf das Motto
„Mehr Klasse statt Masse“.
Auf nur selten genutzten Wegen wurden die alten Markierungen entfernt, so
dass sich das Streckennetz in den drei
Verbandsgemeinden von 800 auf 550
Kilometer reduziert hat. Geblieben sind
nur die besten und beliebtesten Routen.
Die neue Wanderkarte im Maßstab
1:35.000 erhalten Sie ab sofort zum
Preis von 5,95 € bei der Touristinformation in Kasel.
Hinweis zur Wanderwegebeschilderung
Sehr geehrte Wandergäste,
im Zuge der Neuauflage der Wanderkarte (erschienen Mai 2013)
sind wir, die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell am See und
Ruwer aktuell dabei, das komplette Wanderwegenetz in unseren
Kommunen zu überarbeiten und die Beschilderung zu erneuern.
Witterungsbedingt kam es dabei aber in den letzten Wochen zu
Verzögerungen, so dass Sie vielerorts noch keine Schilder in der
Natur vorfinden. Unser Bestreben ist es, die Beschilderung in
der gesamten Gebietskulisse schnellstmöglich zu vervollständigen, was aber auch bei idealen Wetterbedingungen aufgrund der
Größe des Gebietes eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die
Traumschleifen (mit Ausnahme der Traumschleife Kell-Waldweiler) und der Saar-Hunsrück-Steig sind von dieser Maßnahme
nicht betroffen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihre Tourist-Informationen aus
Ruwer, Hermeskeil & Kell am See
Aufruf zur Teilnahme an der
Landesprämierung für Wein und Sekt
Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitäts-,
Prädikatsweine und Sekte veranstaltet die Landwirtschaftskammer jährlich, verteilt auf neun Termine, die Landesprämierung für
Wein und Sekt. Zur Teilnahme aufgerufen sind Betriebe, die Wein
erzeugen oder abfüllen (Winzer, Kellerei, Erzeugergemeinschaft).
Anstellungstermin bei allen Weinbauämtern und Dienststellen der
Kammer für die neun Prüftermine ist jeweils der 15. eines jeden
Monats, außer August, Oktober und Dezember. Der nächste Anstellungstermin ist somit der 15. Juli 2013. Zu diesem Termin können
auch Fassweine zur Prämierung angestellt werden. Es gelten die
Ausgabe 28/2013
Bestimmungen der Landesprämierung. Diese sowie alle Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer www.lwk-rlp.de unter Weinbau und Wein- und Sektprämierung.
Der Wettbewerb ist der mit Abstand größte dieser Art in Deutschland, zu dem jährlich von rd. 1.600 Betrieben bis zu 20.000 Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten angestellt
werden. Die Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert ohne Kenntnis der engeren geografischen und
betrieblichen Herkunft den Sachverständi genkommissionen zur
Beurteilung vorgestellt. Als Sachverständige werden nur in der
Senso rik besonders geschulte und in der Weinbewertung erfahrene
Personen herangezogen.
Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtliche
Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen
Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet. Ausgezeichnete Weine und Sekte sind erkennbar an der
Medaille in Gold, Silber oder Bronze auf den Flaschen. Goldprämierte Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim Wettbewerb
der Besten Siegerwein des Jahres zu werden. Die Ergebnisse der
Landesprä mierung werden in Prämierungsverzeichnissen und im
Internet veröffentlicht.
Auskünfte erteilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in
Bad Kreuznach, Tel. 0671/793-0, e-mail: [email protected].
Jobcenter Trier-Saarburg
Neue Öffnungzeiten des Jobcenter Trier-Saarburg
Montag Dienstag Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung)
Jugend-Info
Ruwer
- 21 -
Manege frei - Zirkus in Schweich!
Eine ganze Woche lang steht Schweich ganz im Zeichen des Toussini Zirkus Mobile! Gemeinsam mit euch und echten Zirkusartisten
wollen wir eine eigene Zirkusshow auf die Beine stellen, um diese
zum Abschluss in einem Zelt zu präsentieren! Jeder von euch kann
sich dabei mit seinen persönlichen Interessen und Fähigkeiten einbringen. In der Zirkuswoche werdet ihr mit Tellern, Bällen, Tüchern,
Diabolos, Devilsticks, Pois und Ringen jonglieren lernen, akrobatische Pyramiden bauen, zaubern, euch als Fakire aufs Nagelbrett
legen, Clowns spielen, Einrad fahren und vieles mehr!
Wann:
22. - 26. Juli 2013 Tagesangebot ohne Übernachtung
Wo:
Schweich
Für wen:
Jungen und Mädchen von 7 -14 Jahren
Kosten:
99,00 Euro
Anmeldungen ab sofort unter www.anmeldung.kijub.net!
Infos gibt es im Kinder- und Jugendbüro der Verbandsgemeinde
Schweich unter 06502 / 5066-450 oder per Email an [email protected].
Volkshochschule
VHS Osburg - Thomm Farschweiler - Lorscheid - Herl
Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.: (0651)
1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: [email protected]. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen und
Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer
an, ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Haben Sie Interesse, Fragen oder eine
Kursidee - möchten Sie als Referent/in bei der VHS tätig werden
- z.B. als Nähkursleitung? Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an.
Sommerferienaktion für Kinder von 4-6 Jahren:
»Abenteuer helfen«
-in Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. TrierBei dieser Ferienaktion bekommen Kinder einen Einstieg ins
Thema Helfen über Geschichten, Bilder und Spiele in spielerischer
Form und eine Einführung in Erste Hilfe, mit der die Dimensionen
des Helfens erfahrbar gemacht wird und soziale Kompetenz und
Engagement gefördert werden.
Ziele dieser Aktion »Abenteuer helfen« in Zusammenarbeit mit
den Maltesern der Diözese Trier ist generell, die Werteentwicklung
und die Hilfsbereitschaft zu fördern, die Verantwortung für sich
selbst und den Nächsten erfahrbar zu machen und »Glaube und
Helfen« in zeitgemäßer Form zu erfahren. Voranmeldungen werden
ab sofort entgegen genommen.
Termin: Montag, 22. Juli 2013, 14:00-17:45 Uhr (5 Plätze frei)
Ort: VHS Raum, Osburg
Leitung: Carolin Dümmer, Ausbilderin Erste Hilfe/
Trainerin Abenteuer-Helfen
Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen: 6,00 Euro
Sommerferienaktion für Kinder von 6-10 Jahren:
»Abenteuer helfen«
-in Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. TrierBei dieser Ferienaktion bekommen Kinder einen Einstieg ins Thema
Helfen. Bei der Vermittlung der Ersten Hilfe, mit der die Dimensionen des Helfens erfahrbar gemacht wird und soziale Kompetenz
und Engagement gefördert werden, geht es hier schon richtig zur
Sache. Über die Arbeit mit Mandalas, der Erstellung einer eigenen
Arbeitsmappe bis zu Puzzle- oder Memory-Spielen sind vielfältige
Arbeitsmaterialien vorhanden, die bei dieser Aktion zum Einsatz
kommen. Ziele dieser Aktion »Abenteuer helfen« in Zusammenarbeit mit den Maltesern der Diözese Trier ist generell, die Werteentwicklung und die Hilfsbereitschaft zu fördern, die Verantwortung
für sich selbst und den Nächsten erfahrbar zu machen und »Glaube
und Helfen« in zeitgemäßer Form zu erfahren.
Termin: Mittwoch, 24. Juli 2013, 14:00-17:45 Uhr
(5 Plätze frei)
Ort: VHS Raum, Osburg
Leitung: Carolin Dümmer, Ausbilderin Erste Hilfe/
Trainerin Abenteuer-Helfen
Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen: 6,00 Euro
Ausgabe 28/2013
Sport und Bewegungsspiele
für Kinder von 3-5 Jahren und von 5-7 Jahren
Nach dem unser sehr versierter und beliebter bisheriger Trainer die
beiden Kindersportkurse leider abgeben musste, haben wir nun eine
hoffentlich ebenso gute wie erfahrene Übungsleiterin gefunden, die
nun auch die Altersgruppe 3-Jährige und 5-7-Jährige begleitet. In
den beiden Kindersportkursen sollen die koordinativen und konditionellen Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise trainiert und
verbessert werden, um so die Gesundheits- und Entwicklungsförderung positiv zu beeinflussen. Zusätzlich wird die soziale Interaktion
gefördert. Es werden Kommunikations- und Kooperationsspiele,
Lauf- und Fangspiele, Ballspiele und Übungen an Geräten angeboten. Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen.
Beginn: 22. August 2013
Gruppe 1 Kinder von 3-5 Jahren: Donnerstag,
15.15-16.00 Uhr (Reserveliste)
Gruppe 2 Kinder von 5-7 Jahren: Donnerstag,
16:00-16.45 Uhr (Reserveliste)
Ort: Bürgerhaus Farschweiler
Leitung: Anke Högner
Kursgebühr mit je 10 Terminen ab 8 Teilnehmer: 25 EUR
Funktionsgymnastik mit Musik für Frauen
Mit sehr abwechslungsreichen Übungen und teilweise Einsatz
von Hanteln, Therabändern, Bällen und Kegeln oder Sandsäcken
trainieren wir mit Musik nach dem Aufwärmtraining alle Muskelgruppen. Die Übungen dienen dem Erhalt und der Verbesserung
der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und des Stütz- und Bewegungssystems. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen,
kommen Sie einfach für eine Schnupperstunde vorbei. Informationen und Anmeldungen direkt bei der Referentin unter Tel.: 06500525.
Beginn: 6. August 2013
(es sind Plätze in beiden Kursen frei geworden)
Gruppe 1: Dienstag, 19.00-19.45 Uhr
Gruppe 2: Dienstag, 20.00-20.45 Uhr
Ort: Bürgerhaus Lorscheid
Leiterin: Claudia Klemens
Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen mit je 16 Terminen:
40,00 EUR
Gymnastik für Frauen
Eine Kombination aus Vielseitigkeitsgymnastik,
Wirbelsäulengymnastik und Muskeltraining.
Beginn: 21. August 2013
Termin: Mittwoch, 20.00-20.45 Uhr
Ort: Bürgerhaus Farschweiler
Leiterin: Andrea Kluge
Kursgebühr bei 8 Teilnehmerinnen/12 Termine: 30 EUR
Frauengymnastik
Durch schlechte Haltung und einseitige Belastung entstehen oft
schmerzhafte Muskelverspannungen, diese können wiederum zu
entsprechenden Bewegungseinschränkungen führen. Durch diesen Kurs soll die Beweglichkeit der einzelnen Teilnehmerin durch
gezielte Übungen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und
so das körperliche Wohlbefinden erhöht werden.
Beginn: 21. August 2013
Termin: Mittwoch, 19.45-20.45 Uhr
Kursgebühr bei 8 Teilnehmerinnen/12 Termine: 40,00 EUR
Ort: Kindertagesstätte Osburg
Leiterin: Helga Kohlhaas
Wirbelsäulengymnastik
Kursziel ist es, die gesamte Rückenmuskulatur durch gezielte Übungen zu stärken, die Mobilisation der Wirbelsäule zu erreichen und
Haltungsfehler in Alltagssituationen vermeiden zu lernen.
Beginn: vsl. 20. August 2013
Termin: Dienstag, 18.30-19.15 Uhr
Ort: Bürgerhaus Farschweiler
Leiterin: Magret Schmidt
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 10 Abende: 27,00 EUR
Beginn: vsl. 22. August 2013
Termin: Donnerstag, 20.00-21.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Herl
Leiterin: Andrea Kluge
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/9 Termine: 30,00 EUR
Ruwer
- 22 -
Sanfter Gesundheitssport für Senioren/Innen
Bleiben Sie im Alter beweglich und gesund. In diesem Seminar
erhalten Sie sich ihre Beweglichkeit, ohne sich im Sport zu verausgaben. Es erwarten Sie sanfte altersgerechte und abwechslungsreichen Übungen aus der Vielseitigkeitsgymnastik (u.a. Einsatz von
Pilatesball, Therraband, Luftballons...). Gezieltes Koordinationstraining hilft Ihnen, ihren Alltag besser zu bewältigen und sicherer zu werden. Diese Übungen schulen ebenso ihre Kondition und
ihre Körperwahrnehmung. Natürlich soll auch der Spaß und das
Gemeinsame miteinander nicht zu kurz kommen. Auch Männer
sind herzlich willkommen.
Beginn: 21. August 2013
Termin: Mittwoch, 16.30-17.15 Uhr
Ort: Pfarrheim Thomm
Leiterin: Andrea Kluge
Kursgebühr bei 8 Teilnehmerinnen/10 Termine: 25,00 EUR
Ausgabe 28/2013
Bonerath
Bonerather Kirmesgelände
an der Gemeindehalle
„Zeichnen“ - Outdoor-Workshop
für Anfänger und Fortgeschrittene
Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen Teilen,
Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“ (Gerhard
Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung des Skizzierens in der freien Natur als Grundlage der künstlerischen Arbeit
vermitteln. Es werden Grundfertigkeiten und Techniken des Freihandzeichnens erlernt.
Das Zeichnen vor Ort ermöglicht den Teilnehmenden das Auge
zu schulen, die Umgebung wirklich wahrzunehmen, anstatt nur zu
sehen, was erfahrungsgemäß da sein sollte. Es ermöglicht die Komposition und auch Bildidee visuell auszuarbeiten, den Einfluss von
Licht-/Witterungsverhältnisse in einem landschaftlichen Motiv zu
erkennen und einzubauen und einen räumlichen Eindruck durch
lineare und nicht-lineare Perspektiven zu gewinnen. Teilnehmen
kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse. Sie werden von einem
Profi unterstützt, die eigene Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln und können in entspannter Atmosphäre mit Gleichgesinnten diskutieren. Materialien: Skizzenbuch Din A3 (oder größer),
kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte: 2B, 4B, 6B,
Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick + dünn), Fineliner Stift, Schwarz (oder Tintenroller, Füller), Fixiermittel (oder
Haarspray), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf. eine Mappe für fertige
Zeichnungen, Tragetasche.
Termine: 2 x freitags und 2 x Samstags (Arbeiten unter
Abend- und Morgenlicht) 23.08 und 30.08.2013
je 18.15-19.45 Uhr, 24.08 und 31.08.2013
je 10.00-12.15 Uhr
Ort: Bürgerhaus Farschweiler
(sollte es regnen, ist der VHS-Raum reserviert)
Leiter: Harry Morrison, Künstler
Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen/
10 Unterrichtsstunden: 34 EUR
English Refresher Kurs
Ob am Flughafen, im Hotel oder einfach unterwegs: Peppen Sie
Ihre eingeschlafenen Schulenglisch-Kenntnisse wieder auf und finden Sie Spaß an der Sprache durch situationsbezogenes Lernen in
entspannter Atmosphäre. Die Kursleiterin ist Muttersprachlerin.
Beginn: 29. August 2013
Termin: Donnerstag, 10-11.30 Uhr
Ort: VHS-Raum Osburg
Leiterin: Alison Heising
Kursgebühr ab 8 Teilnehmer/ 10 Termine: 54 EUR
Farschweiler
Freiwillige Feuerwehr Farschweiler
Übung
Am Sonntag, den 14.7.2013, findet um 8:30 Uhr unsere nächste
Übung statt. Um vollzähliges Erscheinen aller Aktiven wird gebeten.
Gusterath
Gemeinsam ist besser als einsam
Das 128. Frühstück für allein lebende Menschen ist am Donnerstag,
den 18. Juli um 8.30 Uhr im ev. Gemeindehaus.
Ansprechpartner:
K.-H. Becker, Tel.: 1837 und Helga Schüttö, Tel.: 1875
Beginn: 14.00 Uhr
Siegerehrung ca. 19.00 Uhr
Hinzenburg
Ruwer
- 23 -
Ausgabe 28/2013
Holzerath
Osburg
MGV „Liederkranz Riveris 1921 e.V.“
Näheres siehe unter Riveris.
R e i t er t reffen
17. & 18. August 2013
Reiter, Kutschfahrer, Nicht-Reiter
sind alle herzlich willkommen!
Samstag, den 17. August 2013
Ab 15.00 Uhr - Ankunft der Reiter und Fahrer
Ab ca. 20.30 Uhr - Livemusik
mit Countrysänger Mark Merritt
Sonntag, den 18. August 2013
Ab 07.30 Uhr - Gemütliches Frühstück
Frühschoppen und Ausklang
Wir laden Sie herzlich ein!
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt.
Paddock-Anmeldung bitte bis zum 11. August 2012
unter unten genannter Adresse!
Holzerath
Kasel
Sportplatz in Kasel
Arbeitseinsatz am Sportplatz Kasel
Für Freitag, 19. Juli nachmittags und abends und Samstag, 20. Juli
ab 09.00 Uhr sind umfangreiche Pflegearbeiten am Rasenplatz in
Kasel vorgesehen.
Hierzu werden noch weitere fleißige Hände benötigt, um den Platz
für den Spiel- und Trainingsbetrieb, aber auch für die Benutzung
durch Allgemeinheit vorzubereiten.
Also bitte vorbeikommen, jede Hilfe ist willkommen!
Rasenplatz Kasel ab 22. Juli gesperrt.
Ab Montag, 22. Juli 2013 ist der Rasenplatz in Kasel für jede Benutzung gesperrt. Es werden Dünge- und Pflegearbeiten durchgeführt
und anschließend kann die Rasenfläche bis Ende August nicht
genutzt werden. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder auch darauf hinzuweisen.
Ab 22.07. steht der Rasenplatz in Waldrach zur Verfügung.
Morscheid
Holzerath
Fotoaufruf
Liebe Morscheider und Riveriser, ehemalige
Kindergartenkinder, Eltern, Großeltern, ...
Im Herbst feiert der Kindergarten „Unterm Regenbogen“ in Morscheid sein 40-jähriges Jubiläum.
Zu diesem Anlass möchten wir eine Bildcollage mit
alten Fotos zusammenstellen.
Wenn Sie zu Hause noch Fotos aus vergangenen Zeiten finden sollten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns diese zur Verfügung
stellen könnten. Vielen Dank fûr Ihre Mithilfe.
15,00 € Übernachtung mit Frühstück,
Paddock inkl. Heu und 2 x Freigetränke
- Schlaflager im Zelt auf Stroh 10,00 € Paddock inkl. Heu und 2 x Freigetränke
Anmeldung und Info: 0176-32245873
oder [email protected]
www.reit-und-fahrverein-osburg.de
Holzerath
Riveris
Gruppenstunde
für alle Kids von 10 - 14 Jahren
Hallo,
wir treffen uns wieder am Freitag, den 12.07.2013 um 17.30 Uhr im
Gemeindehaus zum Spielen, Basteln oder nur zum Abhängen und
Musikhören.
Es wäre toll, wenn ihr dabei seid.
Kommt doch einfach und schaut mal rein, wir freuen uns auf euch,
eure Betreuerinnen Verena und Jana.
MGV „Liederkranz Riveris 1921 e.V.“
Liebe Sänger,
wir treffen uns - wie bereits besprochen, - am kommenden Sonntagnachmittag, dem 14. Juli um 15.30 Uhr auf dem Gemeindeplatz zur
Bildung von Fahrgemeinschaften für den Auftritt in Farschweiler.
Wir bitten nochmals um Beachtung dieser Termines!
Fotoaufruf
Näheres siehe unter Morscheid.
Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes
nimmt die MvG Zeitungsvertrieb GmbH entgegen
unter folgenden Nummern:
06502/9147-710 oder -713.
Ruwer
- 24 -
Holzerath
Thomm
Katholische öffentliche Bücherei Thomm
In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit, bei uns
die Schulbücher für Ihre Kinder zu bestellen!
Die Buchlisten können ab sofort
- dienstags von 18.00 - 19.00 Uhr in der Bücherei
abgegeben werden oder
- per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
[email protected]
Auf Wunsch binden wir die Bücher in Folie ein.
Achtung: Lernmittelgutscheine können nicht eingelöst werden!
Der Erlös kommt dabei direkt der Büchereiarbeit in der Gemeinde
zugute!
Während der Schulferien haben wir für Sie geöffnet,
das Büchereiteam.
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde Ehrang
Sonntag, 14.07.2013
11.15 Uhr Mertesdorf-Grünhaus Johannes-Kapelle
(Pfarrerin Kluge)
Neuapostolische Kirche Mertesdorf
Sonntag, 14. Juli 2013
09.30 Uhr: Gottesdienst, zeitgleich Sonntagsschule
Mittwoch, 17. Juli 2013
die Gemeinde Mertesdorf ist am Mittwoch, den 17.07.2013 nach
Hermeskeil, Schulstraße 108 zum Gottesdienst eingeladen, Beginn
20.00 Uhr
Offener Kanal
Offener Kanal Trier
Programmtipps im Trierer Bürgerfernsehen OK54
Freitag, 12. Juli
17:57 Uhr: Unter den Wolken
Unterwegs mit einem Sportflugzeug von Trier-fly
über dem Sendegebiet
Ausgabe 28/2013
18:07 Uhr: Schäfer aus Leidenschaft
Über den Schäfer Hans Schröck aus Kröppen
18:17 Uhr: Hinter Türen
Ein Kurzfilm von Rosemarie Eberwein und Leon Meyer
18:24 Uhr: OK54 - Gesundheit
Dr. med. Titus Kaldenbach (Mutterhaus) Thema: Hören und doch nicht verstehen
18:41 Uhr: reporta - Das Trierer Stadtmagazin
Die Themen: Pferdegnadenhof in Pluwig, Handyklinik,
Bouldern und Umfrage zu „ECE“
19:30 Uhr: Minna von Barnhelm od. das Soldatenglück
Ausschnitte aus dem Theaterstück von Gotthold Ephraim Lessing
am Theater Trier
20:19 Uhr: Moderne Kriege
Das Thema der Veranstaltungsreihe
der Arbeitsgemeinschaft Frieden e. V. in Trier
21:01 Uhr: campus-tv Trier - Ausgabe Nr. 3
Das Magazin von Studierenden der Trierer Hochschulen Ausgabe Juni 2013 - Nr. 3
21:19 Uhr: Treffpunkt Weinhexe
Gespräch bei Wein und Kerzenschein in der „Weinhexe“ Gast: Walter Schrage
Samstag, 13. Juli und Sonntag, 14. Juli
gleiche Programmablauf - Thementag Tiere und Natur
18:02 Uhr: Lebensraum des Mäusebussards
18:23 Uhr: Tiere bei einer Eiseskälte
18:46 Uhr: Andere Bewohner der Weiher
19:28 Uhr: Blesshuhn, Haubentaucher und Co.
19:48 Uhr: Reiher, Kormorane und Stockenten
in ihrer natürlichen Umgebung
20:15 Uhr: Entdeckungsreise ins Tierreich im Frühsommer
20:45 Uhr: Das Naturschutzgebiet Kelsbach bei Grevenmacher
21:12 Uhr: Rund um die Weiher
21:35 Uhr: Die Enten
22:25 Uhr: Komoran, Schwan, Nil- und Kanadagans
23:00 Uhr: Naturreservat Schlammwiese
23:16 Uhr: Das Blässhuhn
23:39 Uhr: Der Haubentaucher
Das Fernsehprogramm von OK54 Bürgerrundfunk ist im Kabelnetz
in Trier, Teile des Landkreises Trier-Saarburg (Raum Konz, Saarburg, Ruwertal und Schweich), sowie in Prüm, Gerolstein, Daun,
Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Wittlich und in Bitburg zu empfangen. Außerdem für alle anderen Orte per Livestream im Internet
(www.ok54.de/iptv). Rund 1060 Sendungen stehen für jedermann
zusätzlich in der OK54-Mediathek zur Verfügung, der direkte Link
lautet www.ok54.de/mediathek. Das komplette Programm findet
man auch via Videotext Seite 300 oder im Internet unter www.ok54.
de/programm. Mehr allgemeine Informationen zu OK54 im Internet
unter dem Link www.ok54.de. Das Studio in der Arena Trier ist von
montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
SPORT
INFO
Holzerath
Osburg
Dorfturnier
Sportfest 2013 - Vorankündigung
Im Rahmen unseres Sportfestes (3. - 4. August 2013) findet in diesem
Jahr am 3. August mal wieder ein Dorfturnier statt. Es werden die
vier Mannschaften Heidenecken, Baute, Kirschbäumchen und Neubaugebiet aufeinander treffen. Gespielt wird 7 gegen 7. Bitte den
Termin vormerken!
Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer zur Unterstützung der
Dorfmannschaften.
TTC Osburg
Spieltermine I., II., III. Mannschaft
Saison beendet.
Spieltermine Jugendmannschaft
Saison beendet.
Trainingszeiten
montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr
Jugendtraining montags 18:00 bis 19:30 Uhr
In den Sommerferien findet kein Training statt!
Aktuelle news unter www.ttc-osburg.de
Ruwer
- 25 -
Holzerath
Lorscheid
VfB Lorscheid 05 e.V.
VG Turnier Ruwer 2013
Teilnehmende Mannschaften: DJK Pluwig-Gusterath, SV
Morscheid, SV Gutweiler, FC Schöndorf, SG Osburg/Thomm/
Lorscheid, SG Ruwertal-Kasel, SV Farschweiler
Hauptturnier am 20./21.07.2013
auf der Sportanlage Thomm,
VfB Lorscheid 05 e.V.
Samstag 20.07.2013
(Spielzeit GR.1 2 x 30 Min.)
(Spielzeit GR.2 2 x 20 Min.)
Gruppe 1 14:00 Uhr Spiel 1
DJK Pluwig-Gusterath - SV Morscheid
15:15 Uhr Spiel 2
FC Schöndorf - SV Gutweiler
Gruppe 2 16:30 Uhr Spiel 3
SV Farschweiler - SG Osburg/Thomm/Lorscheid
17:30 Uhr Spiel 4
SG Ruwertal-Kasel - Verlierer Spiel 3
19:00 Uhr
Testspiel der SG Osburg/Thomm/Lorscheid 2
Sonntag 21.07.2013 (Spielzeit 2 x 25 Min.)
Halbfinal- und Endspiele
13:15 Uhr
14:00 Uhr
15:15 Uhr
16:30 Uhr 17:00 Uhr anschließend Bambinispiel
Sieger Spiel 1 Gruppe 1 Sieger Spiel 3 Gruppe 2
Sieger Spiel 2 Gruppe 1 Sieger Spiel 4 Gruppe 2
Elfmeterschießen um den 3. Platz
Finale
Siegerehrung
Ausgabe 28/2013
Aus der eigenen A-Jugend in den Seniorenbereich wechseln gleich
zehn Spieler. Die langjährige Jugendarbeit der SG Ruwertal trägt
Früchte.
Sebastian Adams, Tim Denzer, Marius Haeber, Fabian Heck, Thomas Husse, Thomas Jäger, Lukas Koster, Dreni Mehani, Sebastian
Seider, Kai-Arne Theis, von denen sich in der abgelaufenen Saison
einige bereits in den Stamm der ersten Mannschaft gespielt haben
und ihre Sache dort gut gemacht hatten.
Erster Ausblick von Trainer Jan Stoffels auf die kommende Saison
„Die Mannschaft hat in der vergangenen Saison gezeigt, dass sie
in allen Bereichen in der Bezirksliga mithalten kann. Wir wollen
zukünftig cleverer spielen und ich denke, dass das vorige Jahr uns
dabei hilft. Von 15 Niederlagen waren elf mit einem Tor Unterschied. Von unseren 13 Siegen waren nur drei dabei mit einem Tor
Unterschied. Hier zeigt sich die mangelnde Erfahrung in engen
Spielen. Auch in der Chancenverwertung und dem Umschaltspiel
wollen wir zulegen.“
Die SG Ruwertal legt großen Wert auf die Tatsache und betont das
hier ausdrücklich, dass auch weiterhin kein Geld an Spieler gezahlt
wird! Die Vereinsphilosophie ist eine andere und kommt am Besten
in der Tatsache zum Ausdruck, dass gleich zehn Spieler aus der eigenen A-Jugend in den Seniorenbereich wechseln.
Mit diesem Ergebnis langjähriger und mit großem Nachdruck ausgeübter Arbeit mit und für den Jugendbereich wird die SG Ruwertal für die nahe Zukunft gut aufgestellt sein.
Arbeitseinsatz am Sportplatz Kasel
Für Freitag, 19. Juli nachmittags und abends und Samstag, 20. Juli
ab 09.00 Uhr sind umfangreiche Pflegearbeiten am Rasenplatz in
Kasel vorgesehen.
Hierzu werden noch weitere fleißige Hände benötigt, um den Platz
für den Spiel- und Trainingsbetrieb, aber auch für die Benutzung
durch Allgemeinheit vorzubereiten.
Also bitte vorbeikommen, jede Hilfe ist willkommen!
Rasenplatz Kasel ab 22. Juli gesperrt.
Ab Montag, 22. Juli 2013 ist der Rasenplatz in Kasel für jede Benutzung gesperrt. Es werden Dünge- und Pflegearbeiten durchgeführt
und anschließend kann die Rasenfläche bis Ende August nicht
genutzt werden. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder auch darauf hinzu
weisen.
Ab 22.07.2013 steht der Rasenplatz in Waldrach zur Verfügung.
An beiden Tagen ist natürlich für Ihre Verpflegung gesorgt.
Der VfB Lorscheid 05 e.V. freut sich auf Ihren Besuch.
Schöndorf
Holzerath
Ruwertal
FC Schöndorf e.V.
Spielgemeinschaft
Ruwertal 1925 e.V.
SG Ruwertal Senioren
Beide Seniorenmannschaften der SG Ruwertal
haben das Training und die Vorbereitung auf die am 18. August
beginnende Meisterschaftssaison aufgenommen.
Als nächste Vorbereitungsspiele für die erste Mannschaft der SG
Ruwertal stehen an:
Freitag, 09.07.2013 um 19.30 Uhr in Kasel gegen die SG Arzfeld
Mittwoch, 17.07.2013 um 19.30 Uhr in Waldrach
gegen FSV Tarforst II:
Nach Ablauf der Wechselfrist 30. Juni gibt es im Seniorenbereich
der SG Ruwertal folgende Spieler Zu- und Abgängen:
Zugänge:
Carsten Bach; Torwart, FSV Tarforst:
Christoph Morbach, SV Bekond
Hans Schulz, SV Leiwen
Jona Schulz, SV Kernscheid
Sebastian Wahlen, SV Farschweiler,
(gleichzeitig neuer A-Jugend Trainer)
Abgänge:
Argjend Brahimi: (Ziel unbekannt)
Felix Kloy, (SV Mehring)
Marius Mittler: (studienbedingter Wechsel nach Nürnberg)
Tobias Rausch, (SV Morscheid)
Max Tyrell: (TuS Schillingen; )
Toni Wiesner: (beruflich bedingte Auszeit)
Seniorenmannschaften
Florian Heidrich ist neuer Abteilungsleiter Fußball
beim FC Schöndorf.
Trainingsauftakt
Der Trainingsauftakt findet am Freitag, 12.07.2013 auf dem Schöndorfer Sportplatz statt. Das Training beginnt um 19:30 Uhr. Der
Treffpunkt ist um 19:15 Uhr.
Vorankündigung:
Waldfest des FC Schöndorf vom 03.08. bis 04.08.2013
Samstag, 03.08.2013
10:00 Uhr - 11:00 Uhr F - Jugend (2x 30min)
11:00 Uhr . 12:00 Uhr E - Jugend (2x 30min)
12:00 Uhr - 13:00 Uhr D - Jugend (2x 30min)
13:30 Uhr - 18:00 Uhr Kleinfeldturnier für Freizeitmannschaften
(Anmeldungen unter [email protected])
Sonntag, 04.08.2013
10:00 Uhr - 11:15 Uhr C - Jugend (2x 35min)
11:20 Uhr - 12:45 Uhr B - Jugend (2x 40min)
12:50 Uhr - 14:25 Uhr Damen (2x 45min)
14:30 Uhr - 16:15 Uhr 1. Mannschaft (2x 45min)
16:30 Uhr - 18:15 Uhr A-Jugend (2x 45min)
Jugend-Abteilung
Hiermit wird an die Vollversammlung der Abteilung Jugend(-fußball) des FC Schöndorf am Freitag, den 12.07.2013 um 19.00 Uhr im
Vereinsheim am Sportplatz in Schöndorf erinnert.
Eingeladen sind alle Jugendspieler, Trainer/Betreuer sowie Eltern
der Jugendspieler.
Ruwer
- 26 -
Ausgabe 28/2013
Holzerath
Thomm
SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.
Sportfest vom 27.07. - 28.07.2013
Fußball -Turnier
Samstag, 27.07.2013
Vorrundenspiele
15.00 - 16.10 Uhr Spiel 1 DJK Pluwig/G. SG Ehrang/Pfalzel II
16.15 - 17.25 Uhr Spiel 2 SV Morscheid SG Osburg/Thomm/Lo. I
Benefizspiel
17.30 - 18.40 Uhr 18.45 - 19.55 Uhr 20.00 - 21.10 Uhr
21.15 - 22.20 Uhr
AH Osburg - Kicker gegen Krebs
Spiel 3 SV Farschweiler SG Fell/Long./Riol I
Spiel 4 SV Hermeskeil SG Osburg/Thomm/Lo. II / III
A-Jug. JSG Osburg/T/F/L ehemalige A-Jugend
Sonntag, 28.07.2013
12.15 Uhr 13.00 - 14.30 Uhr
14.30 Uhr Spiel der Bambinis
SG Osburg/Thomm/Lo. II / III FC Züsch-Neuhütten
Mitgliederehrungen
Endrundenspiele
15.00 - 16.10 Uhr 16.15 - 17.25 Uhr 17.30 - 18.35 Uhr 18.40 - 19.45 Uhr Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2
Sieger Spiel 3 - Sieger Spiel 4
Spiel um Platz 3
Endspiel - anschließend Siegerehrung
Samstag und Sonntag ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen!
Ende des redaktionellen Teils
Verlagsmitteilungen
Eintracht Trier
in der heißen Testphase läuft –
Pokalkarten im freien Verkauf
Mitten in der Sommervorbereitung befindet sich derzeit FußballRegionalligist SV Eintracht Trier 05. Ehe es am Samstag, 27. Juli,
ab 14 Uhr, zur Saisonpremiere mit dem Heimspiel im Moselstadion
gegen den amtierenden Meister KSV Hessen Kassel erstmals wieder um Punkte geht und eine Woche später das Erstrundenspiel im
DFB-Pokal gegen den Zweitligisten 1. FC Köln stattfindet (Samstag, 3. August, 20.30 Uhr), warten noch drei Tests auf das Team von
Cheftrainer Roland Seitz. Nach dem fünftägigen Trainingslager im
thüringischen Eisenach warten auf den SVE noch drei weitere Vorbereitungsspiele: Freitag, 12. Juli, 19.30 Uhr, geht es in Gondenbrett
bei Prüm gegen den West-Regionalligisten SC Fortuna Köln. Am
Dienstag, 16. Juli, 19 Uhr, folgt in Konz-Könen der Vergleich mit
dem Luxemburger Erstligisten CS Grevenmacher. Die Generalprobe steigt dann am Freitag, 19. Juli, 19.30 Uhr, bei Oberligist SC
1919 Hauenstein.
Unterdessen startet am Mittwoch, 10. Juli, der freie Verkauf fürs
DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Köln – und zwar online unter www.
eintracht-trier.com und bei den bekannten Vorverkaufsstellen:
Presse – Tabak – Lotto Reinhold Schmotz,
Matthiasstr. 8, 54290 Trier; Telefon: 0651/32723.
TTS Sport, Zurmaiener Straße 155,
54292 Trier, Telefon: 0651/ 995510
Trierischer Volksfreund, www.volksfreund.de/tickets, Service-Center
und bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional.
TAGESSEMINARE
Kreativ zu mehr Umsatz
Termin:
22.08., 9:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr:
190 €
Geschäftskorrespondenz – modern und
professionell
Termin:
26.08., 9:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr:
190 €
Französisch-Grundkurs I
Beginn:
03.09., 36 Ustd.
Zeiten:
dienstags, 18:30 bis 21:00 Uhr
Gebühr:
230 €
Der kleine Alltagsknigge für Auszubildende
Termin:
27. und 28.08.; je 9:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr:
320 €
Mit Suchmaschinenoptimierung besser
gefunden werden
Termin:
03.09., 9:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr:
190 €
GEWERBLICH/TECHNISCHE LEHRGÄNGE
Geprüfte/r Logistikmeister/in in Trier
Ausbildung der Ausbilder
Beginn:
2.11. 2013
samstags 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Zeiten:
Gebühr:
450 €
Lehrgang
Beginn:
08.02.14, 944 Ustd.
Zeiten:
samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr
Gebühr:
4.390 €
Mitarbeitergespräche führen
Termin:
10.09., 9:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr:
190 €
Französisch-Grundkurs II
Beginn:
05.09., 36 Ustd.
Zeiten:
donnerstags, 18:30 bis 21:00 Uhr
Gebühr:
230 €
Perfekte Büroorganisation – weniger
Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in
Chaos, mehr System
Beginn:
10.11., 620 UStd.
Termin:
11. und 12.09., je 9:00 bis 16:30 Uhr Zeiten:
freitags/samstags,
Gebühr:
340 €
je 17:00 bis 20:30 Uhr
Gebühr:
3.175 €
RECHNUNGSWESEN
Geprüfte/r Industriemeister/in Printmedien
Lohn- und Gehaltsabrechnung in Theorie
Beginn:
08.02.2014, 824 UStd.
und Praxis
Zeiten:
samstags 07:30 bis 14:00 Uhr
Beginn:
10.09., 60 UStd.
Gebühr:
3.890 €
Zeiten:
dienstags/donnerstags,
Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print
18:00 bis 21:15 Uhr
Beginn:
08.02.2014, 824 UStd.
Gebühr:
375 € inklusive Unterlagen
Zeiten:
samstags 07:30 bis 14:00 Uhr
Gebühr:
3.890 €
Grundlagen der Buchführung
Theorie und Praxis
EDV SEMINARE
Beginn:
13.11., 80 UStd.
Daten professionell mit Pivot –
Zeiten:
montags/mittwochs,
Tabellen und Filtern auswerten
18:00 bis 21:15 Uhr
Beginn:
27.08., 8 UStd.
Gebühr:
460 € inklusive Unterlagen
Zeit:
Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr:
190 €
KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG
Excel-Automatisierung mit VBA und Makros
Ausbildung der Ausbilder in Prüm
Grundlagen – Teil 1
in Kooperation mit der Volkshochschule Prüm
Termin:
03.09., 8 UStd.
Beginn:
11.09., 92 UStd.
Zeit:
Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr
190 €
Zeiten:
mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr Gebühr:
Gebühr:
450,00 €
Ausbildung der Ausbilder in Trier
Beginn:
Zeiten:
Gebühr:
18.09. , 92 UStd.
montags/mittwochs
18:00 bis 21:15 Uhr
450 €
Controllingaufgaben mit Excel lösen
Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen
und Finanzen
Beginn:
05.10. , 558 UStd.
Zeiten:
samstags, 08:00 bis 15:30 Uhr
Gebühr:
3.100,00 €
FREMDSPRACHEN
Business English – Basic Level
Beginn:
21.08., 60 Ustd.
Zeiten:
mittwochs, 18:00 bis 20:30 Uhr
Gebühr:
390 €
Business Communication
Beginn:
19.08., 30 Ustd.
Zeiten:
montags, 18:00 bis 20:30 Uhr
Gebühr:
190 €
Ansprechpartnerinnen:
Excel-Automatisierung mit VBA und Makros
Grundlagen – Teil 2
Termin:
17.09., 8 UStd.
Zeit:
Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr:
190 €
Termin:
Zeit:
Gebühr:
23./24.09.,16 UStd.
Montag/Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr
340 €
TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER
Informationsabend für Existenzgründer:
Wie mache ich mich selbstständig ?
Termin:
Zeiten:
Gebühr:
05.08. und 19.08., Trier
je 17:30 bis 19:30 Uhr
je 20 € (inkl. Seminarunterlagen)
Wie erstelle ich meinen Geschäftsplan?
Termin:
23.08. und 13.09.2013
Zeiten:
14:00 bis 17:30 Uhr
Gebühr:
90 € (inkl. Stellungnahme der Agentur für Arbeit)
Gerne senden wir Ihnen kostenlos unser
Weiterbildungsprogramm 2013 zu.
Hildegard Großmann • Tel.: 0651/9777-703
Marika Lengler • Tel.: 0651/9777-702
Petra Roth • Tel.: 0651/9777-752
Linda Helfen • Tel.: 0651/9777-753
Donnerstag, 11. Juli 2013
KREIS-NACHRICHTEN
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG
AUSGABE 28/2013
Ab jetzt wird gebaut: Neubau Saarbrücke Wiltingen gestartet
Offizieller Baubeginn mit Infrastukturminister Roger Lewentz - Behelfsbrücke wird errichtet
deren Standort näher am Ortseingang
gewünscht, dennoch sei der Baustart
ein guter Tag für die Otrtsgemeinde. Unterstützung wünsche er sich vom Infrastukturminister bei dem zweiten wichtigen Projekt der Gemeinde, dem neuen
Bahnhaltepunkt im Ort.
Behelfsbrücke wird in
Sommerferien errichtet
Symbolisch wird das Brückengeländer abmontiert - es packen mit an (v.l.): Kreisbeigeordneter Dieter Schmitt, Landrat Günther Schartz, die Leiterin des Landesbetriebes Mobilität
Trier, Edeltrud Bayer, der Konzer Bürgermeister Dr. Karl-Heinz Frieden und der Wiltinger
Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger (beide im Hintergrund), die Landtagsabgeordnete Ingeborg Sahler-Fesel, Staatsminister Roger Lewentz, die Landtagsabgeordneten
Bernd Henter (verdeckt) und Stephanie Nabinger sowie die beiden Bürgermeister Leo Lauer (Saarburg) und Bernhard Busch (Ruwer).
Mit einem schwungvollen Stück eröffnete die Winzerkapelle Wiltingen die Feier zum offiziellen Beginn des Neubaus
der Saarbrücke Wiltingen. Zahlreiche
Ehrengäste, an der Spitze der rheinlandpfälzische Infrastrukturminister Roger
Lewentz, waren der Einladung von
Landrat Günther Schartz gefolgt, darunter auch viele Bürgerinnen und Bürger
aus Wiltingen.
In den Sommerferien soll mit dem zweijährigen Neubau begonnen werden.
Landrat Schartz erinnerte in seiner Begrüßung an die langjährigen Diskussionen über den Standort des Neubaus,
aber auch an die Bedeutung der Brücke
als Verbindung zwischen den Ortsteilen
und zu den Weinbergen jenseits der Saar.
Staatsminister Roger Lewentz sprach
von „gut angelegtem Geld zur Verbesserung der Mobilität im unteren Saartal“.
Das Land bezuschusst den Brückenneubau (Gesamtkosten 3,2 Mio. Euro) mit
2,56 Mio. Die neue Saarbrücke werde
auf einer Seite einen Gehweg und auf
der anderen einen Radweg bekommen.
Die Leiterin des Landesbetriebs Mobilität Trier, Edeltrud Bayer, stellt den
Brückenneubau vor. Zunächst werde
neben der alten Brücke eine Behelfsbrücke errichtet, die während der Bauzeit den Verkehr aufnehmen wird. Nach
dem Abbruch werde man dann eine
neue Brücke auf fünf Pfeilern errichten.
Der Wiltinger Ortsbürgermeister Lothar
Rommelfanger hätte sich zwar einen an-
Weiteres:
Seite 2 | Gymnasium Hermeskeil ausgezeichnet
Seite 3 | Ferienspaß 2013 ist gestartet
Seite 4 | Amtliche Bekanntmachungen
Seite 5 | Option für zweite Fachoberschule im Kreis
Seite 5-7 | Stellenausschreibung / Bekanntmachungen
Schon am Tag des offiziellen Baubeginns wurde mit den ersten Vorbereitungen zur Errichtung der Behelfsbrücke begonnen. Diese soll bis zum Ende
der Sommerferien fertig sein und den
Verkehr mittels Ampelschaltung einspurig regeln. Der Abriss der alten Wiltinger
Brücke beginnt laut Landesbetrieb Mobilität am 15. Juli. Bis die Hilfsbrücke, die
wenige Meter flussaufwärts errichtet
wird, steht, wird die Strecke über die
Saar vier Wochen lang voll gesperrt. Für
Wirtschaftsbetriebe und Winzer soll es
dann möglich sein, über das Schodener
Wehr zu fahren. Nach zwei Jahren Bauzeit soll die neue Wiltinger Saarbrücke
2015 fertig sein.
Ausstellung
Die Gute Form 2013
Die Schreinerinnung Trier-Saarburg
verbindet die Lossprechung der neuen Handwerksgesellen traditionell mit
einer Ausstellung der besten Gesellenstücke. Diese Ausstellung „Gute Form
2013“ findet in diesem Jahr in den
Räumen der Kreisverwaltung in Trier
statt. Vom 14. Juli bis 4. August sind im
Hauptgebäude, Willy-Brandt-Platz 1, ein
gutes Dutzend der Stücke während der
normalen Öffnungszeiten (Mo - Do von
9 - 16 Uhr, FR 9 - 13 Uhr) zus ehen.
KREIS-NACHRICHTEN
seite 2
Kreis Trier-Saarburg
Ausgabe 28 | 2013
Gymnasium Hermeskeil ausgezeichnet
Wettbewerb „Jugend forscht“: Schulpreis überreicht
Als Würdigung des herausragenden Engagements ist das Gymnasium Hermeskeil mit dem Jugend forscht Schulpreis
2013 ausgezeichnet worden. Schüler,
Lehrer und Schulleiter Arno Ranft freuen
sich über eine finanzielle Anerkennung
in Höhe von 1.000 Euro, die der gesamten Schule zu Gute kommt.
Die 80 Gewinnerschulen des Jugend
forscht Schulpreises 2013 wurden in
Frankfurt ausgezeichnet. Mit dem Preis
würdigt die Stiftung Jugend forscht
e. V. das besondere Engagement von
Schulen bei Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb. Gestiftet wurde der Schulpreis von der CTS
Gruppen- und Studienreisen GmbH aus
Lemgo, einem europaweiten Anbieter
von Klassenfahrten und Studienreisen.
Der Jugend forscht Schulpreis wurde im
Frühjahr 2013 bei allen Regionalwettbewerben der 48. Wettbewerbsrunde je
einmal verliehen. Die Ehrung erhielten
Schulen, die in diesem Jahr hervorragende Leistungen unter Beweis stellen
konnten. Wettbewerbsleiter und Jury
bewerteten dabei neben der Anzahl
vor allem die Qualität der eingereichten
Forschungsprojekte. Beurteilt wurden
zudem auch die besondere Förderkultur von Schulen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich und der Stellenwert, den der Wettbewerb Jugend
forscht dort einnimmt. Ein langjähriges
Engagement war ebenso preiswürdig
wie ein besonders erfolgreicher Neueinstieg einer Schule in den Wettbewerb.
„Der Schulpreis soll auch künftig als Anreiz für Schulen wirken, innovative pädagogische Konzepte für die individuelle
Förderung interessierter und begabter
Schülerinnen und Schüler zu entwickeln
und umzusetzen “, sagt Dr. Sven Baszio,
Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Jugend forscht e. V.
Batterien richtig
entsorgen
Schadstoffgehalt oft zu hoch
Batterien enthalten oft zu viele Schwermetalle und sind häufig nicht richtig
gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis
kommt eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA).
Der Zweckverband Abfallwirtschaft im
Raum Trier (A.R.T.) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Batterien
mit oder ohne Kennzeichnung auf jeden
Fall ordnungsgemäß entsorgt werden
müssen.
Schwermetallhaltige Batterien und Akkus müssen die entsprechenden chemischen Symbole „Hg“, „Cd“ und „Pb“
tragen, wenn die vorgeschriebenen
Schwellenwerte überschritten werden.
Laut der Studie fehlt bei etwa der Hälfte der untersuchten Knopfzellen die
Schwermetall-Kennzeichnung. Positiv
hervorgehoben werden in der Studie lediglich z.B. Akkus, die in Handys verwendet werden.
Rückgabe in Geschäften
Wegen der Schwermetalle haben Batterien nichts im Hausmüll verloren. Stattdessen gibt es für Altbatterien und –akkus Sammelboxen überall dort, wo die
Energieträger verkauft werden. Auch
der A.R.T. nimmt Batterien entgegen.
Informationen zu Sammelstellen gibt es
unter www.art-trier.de oder am AbfallTelefon des A.R.T. (0651/9491414).
Batterien möglichst vermeiden
Im Rahmen eines Unterrichtsprojektes war Landrat Günther Schartz am Balthasar-Neumann-Technikum in Trier zu Gast. Die Schülerinnen und Schüler der Sozialkundekurse der
kreiseigenen Bildungseinrichtung diskutierten mit dem Landrat verschiedene Themen. So
ging es unter anderem um die Verkehrssituation in der Region Trier sowie um die Sicherheit
des Atomkraftwerks Cattenom in Frankreich. Die Runde gab den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus vor allem auch einen Einblick, wie Kommunalpolitik funktioniert und
was sie bewegen kann. Der Landrat ermunterte die Schülerinnen und Schüler sich zu engagieren, so zum Beispiel in den Jugendparlamenten.
Grundsätzlich sollten Batterien durch
Akkus ersetzt werden, insofern das technisch möglich ist. Denn zusätzlich zur
Schwermetallbelastung fällt auch die
Energiebilanz von Batterien deutlich
negativ aus. So wird bei der Herstellung
von Batterien 40- bis 500-mal mehr Energie eingesetzt, als in der Batterie zur
Verfügung steht. Daher lohnt es sich,
gezielt nach Produkten zu suchen, die
ohne Batterien funktionieren. Auf solche
weisen Qualitätssiegel wie „Der Blaue
Engel“ hin. Wichtige Tipps zum Thema
liefert außerdem der kostenlose UBARatgeber „Batterien und Akkus“.
KREIS-NACHRICHTEN
seite 3
Ausgabe 28 | 2013
Kreis Trier-Saarburg
Auftakt Ferienspaß 2013 bei Sommerwetter pur
630 Kinder, 77 Betreuerinnen und Betreuer, 14 Busse und 10 Tage Spiel
und Spaß - das zweiwöchige Kreisferienspaßprogramm ist am vergangenen
Montag bei schönstem Sommerwetter
gestartet. Das von der Kreisjugendpflege organisierte Programm bietet
Kindern zwischen 8 und 12 Jahren aus
dem gesamten Landkreis ein abwechselungsreiches und spannendes Ferienprogramm, darunter u.a. Höhlenabenteuer in der Luxemburgischen Schweiz,
ein Erlebnistag auf einem Bauernhof
und im Freilichtmuseum Roscheider
Hof, Abstecher ins Walderlebniszentrum
Trassem und den Wildpark Freisen sowie natürlich Schwimmtage am Bostalsee und in den Freibädern im Kreis. Zum
Auftakt gab es einen Tag zum Kennenlernen der Kindern der jeweiligen Busse.
Freuen sich auf zwei Wochen Spiel und Spaß mit dem Ferienspaßprogramm 2013 - die Kinder und Betreuer des Busses „Saarburg II“.
Mit Mentoring vor Ort – Mehr Frauen in die Kommunalpolitik
Landrat Günther Schartz lud zum Besuch des Kreistages ein
Die Gleichstellungsbeauftragten der
Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis, Vulkaneifel und Trier-Saarburg
führen das Projekt „Mit Mentoring vor
Ort - Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“ durch. Ziel des Projektes ist die
Gewinnung von Frauen, die bereit sind
für die Kommunalwahlen im kommenden Jahr zu kandidieren. Das Projekt ist
als Vier-Säulen-Programm aufgebaut.
Es umfasst die Bereiche Qualifizierung,
Fachinformation, Vernetzung und Mentoring und wird unterstützt vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder,
Jugend und Frauen. Um einen Eindruck
für die Praxis zu gewinnen, hatte Landrat Schartz die Frauen zum Besuch der
jüngsten Kreistagsitzung eingeladen.
Im Vorfeld hatten die Frauen zudem
die Gelegenheit ihre persönlichen Erfahrungen während der Projektzeit zu
berichten und weitere Wünsche zu bekunden. Hierbei wurde das Programm
als durchweg positiv und bereichernd
geschildert.
In dem Projekt sind erfahrene Politikerinnen die Mentorinnen, die Frauen
beim Einstieg in die Kommunalpolitik
unterstützen. Hierzu gehört Vernetzungsarbeit und Kontaktpflege. Die Politikerinnen sind Ansprechpartnerin für
alle im Zusammenhang mit der Kommunalpolitik stehenden Fragen. Außerdem konnten die Teilnehmerinnen
in der Projektphase ein parteiübergreifendes Qualifizierungsprogramm besuchen. Dazu gehörten Tagesseminare
wie beispielswesie „Strategien für eine
erfolgreiche Politik“, „Überzeugen und
Verhandeln“ oder „Die Kunst der Kommunikation in Gruppen“. Eine kommunalpolitische Vortragsreihe vermittelte
gezielt Fachwissen für die spätere Gremienarbeit.
Das Projekt endet im September mit einer Abschlussveranstaltung in Wittlich,
bei der Ministerin Alt den Frauen ihr
Teilnahmezertifikat überreichen wird.
Zuvor besuchen sie noch den Landtag
in Mainz und können an einer Medienschulung zum Umgang mit sozialen
Netzwerken teilnehmen. Auf Grund der
gewonnenen Erfahrung und zur Gewinnung von weiteren interessierten Personen für die Gremienarbeit regte die
Gruppe an, auch nach der Beendigung
des offiziellen Mentoringprojekts die
politische Schulung weiterzuführen.
Landrat Schartz bedankte sich bei allen Mentees und Mentorinnen für ihr
bisheriges Engagement, versprach das
Projekt weiterhin zu unterstützen und
wünschte den Frauen für ihre zukünftige kommunalpolitische Arbeit viel Erfolg. Nähere Informationen zum Projekt
gibt es bei der Gleichstellungsbeauftragten Anne Hennen, anne.hennen@
trier-saarburg.de, Tel. 0651-715253.
Zu Gast im Kreistag Trier-Saarburg: Vor der Sitzung gab es Gelegenheit für ein Gruppenfoto der Projektteilnehmerinnen mit Landrat Günther Schartz.
KREIS-NACHRICHTEN
seite 4
Kreis Trier-Saarburg
Ausgabe 28 | 2013
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl
der Landrätin/des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 22. September 2013
Zur Prüfung und Zulassung der für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 22. September 2013
eingereichten Wahlvorschläge wurde der Kreiswahlausschuss gem. § 58 in Verbindung mit § 8 des Kommunalwahlgesetzes
(KWG) und § 4 der Kommunalwahlordnung (KWO) für
Dienstag, den 13. August 2013 um 18.00 Uhr
in das Konferenzzimmer (Zimmer Nr. 113)
der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier,
einberufen.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses
2. Informationen des Kreiswahlleiters und Einführung in die Aufgaben des Kreiswahlausschusses
3. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats
des Landkreises Trier-Saarburg
4. Verschiedenes
Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt.
54290 Trier, den 08.07.2013
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Dieter Schmitt, 1. Kreisbeigeordneter, zugleich Kreiswahlleiter
Bundestagswahl 2013
Bekanntgabe
Bekanntgabe
Hinweise des Kreiswahlleiters zur Wahl
des 18. Deutschen Bundestages am 22.
September 2013
gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als
zuständige Genehmigungsbehörde bekannt:
Die Joh. Grundhöfer GmbH & Co. KG,
Deeswiese 1, 54314 Zerf, beantragt die
immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erhöhung der
Eingangslagerkapazität von 1.000 to auf
3.000 to für die Bauschuttaufbereitungsanlage auf Gemarkung Zerf, Flur 6, Flurstücke 3/10 und 5/11. Im Rahmen des
hierfür unter dem Aktenzeichen 11-14431 geführten Genehmigungsverfahrens
wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die gemäß § 1 Abs. 2
der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9. BImSchV) erfolgte
Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c
UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als
zuständige Genehmigungsbehörde bekannt:
Die Annen GmbH & Co. KG, Werkstraße
1, 54317 Gutweiler, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Erhöhung der
Eingangslagerkapazität von derzeit ca.
560 m³ auf 1.500 m³ der Bauschuttrecyclinganlage auf Gemarkung Gutweiler, Flur 4, Flurstücke 2021/757 ff. Im
Rahmen des hierfür unter dem Aktenzeichen 11-144-31 geführten Genehmigungsverfahrens wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung
über das Genehmigungsverfahren -9.
BImSchV) erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hat ergeben,
dass das Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Einreichung von
Kreiswahlvorschlägen
Das Wahlamt der Kreisverwaltung weist
darauf hin, dass die Frist zur Einreichung
von Kreiswahlvorschlägen am,
Montag, dem 15. Juli 2013,
um 18.00 Uhr,
endet.
Parteien und nach Maßgabe des § 20
Bundeswahlgesetz (BWG) auch Wahlberechtigte (andere Kreiswahlvorschläge),
die einen Kreiswahlvorschlag einreichen
wollen, werden hieran nochmals erinnert und gebeten dem Kreiswahlleiter
des
Wahlkreises 204 – Trier - bei der
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zimmer Nr. 355 oder 377, Willy-BrandtPlatz 1, 54290 Trier
die vollständigen Wahlunterlagen bis
zum o.g. Termin einzureichen.
Rechtsgrundlagen für die Beteiligung
an der Bundestagswahl mit Wahlvorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind insbesondere die §§ 18
bis 29 BWG und die §§ 32 bis 44 BWO.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Trier, den 1.7.2013
Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Trier, den 1.7.2013
Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor
KREIS-NACHRICHTEN
seite 5
Ausgabe 28 | 2013
Kreis Trier-Saarburg
Option für eine zweite Fachoberschule im Landkreis
FOS in Schweich: Vehementer Einsatz des Schulträgers war erfolgreich
Erfreuliche Nachrichten flatterten zum
Ende des Schuljahres auf den Tisch:
Die Realschule plus in Schweich hat
eine Option zur Einrichtung einer Fachoberschule (FOS) mit den Fachrichtungskombinationen Wirtschaft und
Verwaltung / Gesundheit und Soziales,
Schwerpunkt Gesundheit, zum Schuljahr 2014/15 erhalten. „Es hat sich gelohnt, dass wir uns vehement für die
Einrichtung dieses Bildungsgangs an
der Schule eingesetzt haben“, so Landrat
Günther Schartz.
Der Kreis ist Schulträger der Realschule
plus in Schweich und hatte daher die Errichtung der Fachoberschule beantragt.
Obwohl der Antrag im Bildungsministerium mehrfach zurückgestellt worden
war, hatte der Kreis immer daran festgehalten. „Dieses Bildungsangebot ist eine
weitere Bereicherung für die Schullandschaft im Raum Schweich und darüber
hinaus“, freut sich der Landrat nun über
die Entscheidung aus Mainz. Der Schritt
entspreche dem Bestreben, die Schulen
im Landkreis bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und finde sich so auch im
Schulentwicklungskonzept des Kreises.
„Wir waren gemeinsam mit der Schule
immer davon überzeugt, dass die Errichtung der FOS in Schweich der richtige
Weg ist“, so der Landrat.
Voraussetzung für die Einlösung der
Option ist, dass mindestens 50 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, wobei für jede der beiden Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung
sowie Gesundheit und Soziales mindestens 25 Anmeldungen notwendig
sind. Die Chancen dafür stehen nach
Auskunft des Schulleiters der Realschule
plus, Jürgen Nisius, gut. So war im Vorfeld seitens der Schüler- und Elternschaft
großes Interesse an der FOS bekundet
worden. Er gehe daher davon aus, dass
der neue Bildungsgang für Absolventen
der Realschule plus attraktiv sei. Der Einzugsbereich der Fachoberschule werde
aber über die Realschule plus Schweich
selbst hinausgehen. Die Fachoberschu-
le, die mit der Fachhochschulreife abschließe, werde auch Schulabgänger
anderer Bildungseinrichtungen ansprechen.
Bereits zum kommenden Schuljahr
2013/2014 wird an der Realschule plus
in Konz eine Fachoberschule mit der
Fachrichtung Technik, Schwerpunkt
Technische Informatik, an den Start gehen. Auch dafür hatte der Kreis den entsprechenden Antrag gestellt. Das Land
hatte für die Konzer Schule bereits im
vergangenen Jahr eine Einrichtungsoption erteilt, die nun eingelöst wurde.
„Die beiden Fachoberschulen in Konz
und nun künftig auch in Schweich tragen zur Stärkung des berufsbildenden
Schulwesens im Landkreis bei“, so der
Landrat. Das entspreche dem bildungspolitischen Ziel des Kreises, in der Fläche
die Möglichkeit für vielfältige Bildungsabschlüsse anzubieten und damit auch
auf den künftigen Fachkräftebedarf zu
reagieren.
Stellenausschreibung
Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist ab sofort die Stelle
einer/eines Jugendsozialarbeiterin/Jugendsozialarbeiters
bzw. Jugendberufshelferin/Jugendberufshelfers
zunächst in Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich 19,5 Stunden (50 % der tariflichen Arbeitszeit) für die Dauer von bis zu einem Jahr zu besetzen.
Gesucht wird eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in bzw. Dipl. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge – mit staatlicher Anerkennung – oder als Dipl. Pädagogin/Pädagoge oder eine Person mit vergleichbaren
Abschlüssen. Erfahrungen in der Jugendhilfe, insbesondere in der Jugendsozialarbeit, sowie im Rahmen der Einzelfallhilfe und der sozialen Netzwerkarbeit sind von
Vorteil.
Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung, Förderung und Betreuung von sozial
benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen unter 25 Jahren bei dem Übergang von der Schule in den Beruf, die Akquise, Prüfung und Vermittlung von ausbildungs- und berufsvorbereitenden Bildungs-, Aktivierungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen, die Planung und Durchführung von integrierten sozialpädagogischen Projekten, sowie sozialraumorientiertes Arbeiten.
Wir bieten ein interessantes und strukturell entwickeltes Arbeitsfeld mit regelmäßigem kollegialem Fachaustausch und vorhandenen Netzwerkstrukturen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 19. Juli 2013 an die
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Zentralabteilung
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Kreis-Nachrichten online lesen
Bereits dienstags können Sie die KreisNachrichten online lesen unter
www.trier-saarburg.de
Kreis-Nachrichten
Redaktion
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Pressestelle
Verantwortlich
Thomas Müller, Martina Bosch
Tel. 0651-715 -240 / -406
Mail: [email protected]
KREIS-NACHRICHTEN
seite 6
Kreis Trier-Saarburg
Bekanntgabe
Ausgabe 28 | 2013
Amtliche Bekanntmachungen
gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als
zuständige Genehmigungsbehörde bekannt:
Die Verbandsgemeinde Schweich beantragt die wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Renaturierung des
Lehmbaches mit Anschluss an den
Föhrenbach innerhalb der Ortslage
Schweich und die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens außerhalb der
Ortslage. Im Rahmen des hierfür unter dem Aktenzeichen 11-661-40 geführten Genehmigungsverfahrens wird
keine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt. Die erfolgte Vorprüfung
des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hat
ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Trier, den 1.7.2013
Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor
Satzung
zur Änderung der Satzung des
Landkreises Trier-Saarburg
über die Schülerbeförderung
(SchbefS)
vom 18. Juni 2013
Der Kreistag hat aufgrund des § 17 der
Landkreisordnung (LKO) in der Fassung
vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188, BS 20202), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 20.10.2010 (GVBI. S. 319),
bzw. aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom
31.01.1994 (GVBI. S. 153, BS 2020-1),
zuletzt geändert durch Landesgesetz
vom 19.03.2009 (GVBI. S. 104), in Verbindung mit § 69 und § 95 Abs. 2 des
Landesgesetzes über die Schulen in
Rheinland-Pfalz (Schulgesetz -SchuIG-)
vom 30.03.2004 (GVBI. S. 239, BS 2231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Lan-desgesetzes vom 31.01.2012 (GVBI.
S. 42), und § 33 des Landesgesetzes über
die Errichtung und Finanzierung von
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz -PrivSchG-) vom 21.12.1957
(GVBI. 1958 S. 15, BS 223-7) in der Fassung vom 04.09.1970 (GVBI. S. 372),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Landesgesetzes vom 31.01.2012 (GVBI.
S. 42), sowie des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S.
175, BS 610-10), zuletzt geändert durch
Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S.
25), am 17.06.2013 folgende Satzung
beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Art. 1
Die Satzung des Landkreises Trier-Saarburg über die Schülerbeförderung vom
27.12.1994 in der Fassung der Änderung
vom 22.06.2010 wird wie folgt geändert:
1. § 7, Eigenanteil
1. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, in den Vollzeitbildungsgängen der Fachschulen,
für deren Besuch eine abgeschlossene
Berufsausbildung nicht zwingend
erforderlich ist, sowie der Berufsbildenden Gymnasien, der Berufsfachschulen, der Fachoberschulen und der
Berufsoberschulen wird ein monatlicher Eigenanteil von 20,00 € festgesetzt. Der Eigenanteil ist für höchstens
zwei Schülerinnen bzw. Schüler in einer Familie zu zahlen.
2. Der Eigenanteil ist von den unterhaltspflichtigen
Personensorgeberechtigten bzw. von den volljährigen
Schülerinnen bzw. Schülern zu zahlen.
3. Die Anzahl der Beförderungsmonate,
in denen ein Eigenanteil zu zahlen ist,
wird jährlich vor Beginn des Schuljahres von der Kreisverwaltung festgelegt.
4. Der Eigenanteil ist für das laufende
Schuljahr (Beginn 01.08.) in den Monaten September bis Dezember und
in den Monaten Januar bis Juni des
darauf folgenden Kalenderjahres in:
t zehn gleichen Raten (jeweils zum
Monatsletzten) oder
t zweimal jährlich (30.09. und 01.02.)
oder
t einmal jährlich (30.09.)
zu zahlen. Im Übrigen mit Beginn des
Monats, in dem erstmals Fahrtkosten
übernommen werden.
5. Schülerinnen bzw. Schüler, die Versuchsschulen besuchen, zahlen für
die Dauer der schulorganisatorisch
festgelegten Versuchsphase keinen
Eigenanteil.
2. § 8, Erlass des Eigenanteils
1. Der Eigenanteil für den Personenkreis
nach § 7 Abs. 2 wird für Schülerinnen
und Schüler, die nicht volljährig sind,
auf Antrag erlassen,
1. falls sie im Haushalt der unterhaltspflichtigen
Personensorgeberechtigten leben, wenn das Einkommen
des bzw. der Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen
16.000 € zuzüglich 2.000 € für jedes
weitere Kind, für das eine Personensorgeberechtigte bzw. ein Personensorgeberechtigter Kindergeld oder
vergleichbare Leistungen erhält, oder
2. falls sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen
Personensorgeberechtigten leben, wenn das Einkommen
dieses
Personensorgeberechtigten
und ihr eigenes Einkommen 14.000
€ zuzüglich 2.000 € für jedes weitere
Kind, für das dieser Personensorgeberechtigte Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält, oder
3. falls sie nicht im Haushalt eines/
einer unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, wenn ihr
eigenes Einkommen und das Einkommen dieses bzw. dieser Personensorgeberechtigten, in dessen oder in deren Haushalt sie zuletzt gelebt haben,
das Einkommen nach Nr. 1 oder
4. falls sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen
Personensorgeberechtigten leben, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des §
7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3 a des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - vom
24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22.12.2006 (BGBl. I S. 3376), zusammen lebt, wenn das Einkommen
dieses Personensorgeberechtigten,
der Partnerin oder des Partners und
ihr eigenes Einkommen 16.000 € zuzüglich 2.000 € für jedes weitere Kind,
für das dieser Personensorgeberechtigte oder seine Partnerin oder sein
Partner Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält, nicht übersteigt, oder
5. falls sie im Rahmen einer Maßnahme nach § 27 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung
vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S.
3134) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 33 SGB VIII
in einer anderen Familie leben oder
KREIS-NACHRICHTEN
seite 7
Ausgabe 28 | 2013
nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII in einem Heim oder einer
sonstigen betreuten Wohnform leben,
wenn ihr eigenes Einkommen 12.000
€ nicht übersteigt.
2. Die Bestimmungen des Absatzes 1
gelten für volljährige Schülerinnen
und Schüler mit der Maßgabe, dass an
die Stelle der oder des Personensorgeberechtigen die unterhaltspflichtigen
Elternteile bzw. der unterhaltspflichtige Elternteil treten bzw. tritt.
3. Als Einkommen im Sinne des Absatzes
1 und 2 gilt die Summe der positiven
Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 bis
3 des Einkommenssteuergesetzes. Ein
Ausgleich mit Verlusten in einzelnen
Einkunftsarten oder mit Verlusten des
Ehegatten ist nicht zulässig. Maßgebend ist jeweils das Einkommen im
vorletzten Kalenderjahr vor dem Beginn des Schuljahres, für das der Erlass
des Eigenanteils beantragt wird. Liegt
das Einkommen in dem Kalenderjahr,
in dem das Schuljahr beginnt, für das
der Erlass des Eigenanteils beantragt
wird, oder in dem vorausgegangenen
Kalenderjahr wesentlich niedriger, so
ist auf Antrag das niedrigere Einkommen dieses Kalenderjahres maßgebend. Für die Zahl der zu berücksichtigenden Kinder ist der Zeitpunkt der
Antragstellung maßgebend. Erhöht
sich die Zahl der Kinder bis zum Ende
des Schuljahres, für das der Erlass des
Eigenanteils beantragt wird, wird die
höhere Zahl ab dem Beginn des auf
die Änderung folgenden Monats berücksichtigt.
4. Als Einkommen nach Abs. 3 Satz 1 gelten auch Einkünfte, die allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern
sind oder keiner staatlichen Besteuerung unterliegen. Bei Einkünften aus
nichtselbstständiger Arbeit ist von
dem um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag verminderten Bruttobetrag
auszugehen. Andere Einkünfte sind
entsprechend Abs. 3 zu ermitteln. Beträge in ausländischer Währung werden in Euro umgerechnet.
5. Das nach Abs. 3 Satz 1 maßgebliche
Einkommen ist durch Vorlage des
entsprechenden Einkommensteuerbescheides nachzuweisen. Liegt ein
solcher Bescheid nicht vor, kann der
Nachweis von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit durch eine
Bescheinigung des Bruttolohns im
Erfassungszeitraum, der Nachweis
Kreis Trier-Saarburg
von sonstigen Einkünften durch eine
Bescheinigung des Finanzamts oder
einer Steuerberaterin oder eines
Steuerberaters geführt werden. Dies
gilt entsprechend für den Nachweis
von Werbungskosten, wenn sie den
Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
6. Der Erlass vom Eigenanteil wird unter
Vorbehalt bewilligt, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Schülerin bzw. der Schüler laufende Hilfe
zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II erhalten bzw. erhält. Die
jeweiligen Nachweise vom laufenden
Jahr sind im darauf folgenden Jahr bis
zum 31.01. einzureichen um entscheiden zu können, ob der Erlass bewilligt
oder abgelehnt wird. Der Eigenanteil
ist gegebenenfalls rückwirkend ab Bewilligungsbeginn zurück zu fordern.
3. § 9, Antragsverfahren
1. Schülerfahrkosten werden auf Antrag
übernommen.
2. Antragsberechtigt sind die unterhaltspflichtigen
Personensorgeberechtigten der Schülerin bzw. des Schülers
oder die volljährige Schülerin bzw. der
volljährige Schüler sowie Pflegeeltern.
Es sind die vom Landkreis bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden, die bei der Schule und der Kreisverwaltung erhältlich sind.
3. Schülerfahrkosten werden vom Zeitpunkt des Eingangsdatums an übernommen; eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.
4. Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuchs einmal zu stellen.
Ein erneuter Antrag ist insbesondere
erforderlich, wenn sich der Wohnsitz
der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die Schülerin bzw. der Schüler
die Schule wechselt oder die Beförderungsart sich ändert.
5. Für Schülerinnen bzw. Schüler der Sekundarstufe II ist der Antrag für jedes
Schuljahr neu zu stellen.
6. Die Schulen händigen die Antragsformulare den Schülerinnen bzw. Schülern aus und übersenden die ausgefüllten Anträge nach Bestätigung der
Schulform bzw. der ersten Fremdsprache der Kreisverwaltung.
7. Die Bewilligung der Fahrkosten erfolgt
für die Dauer eines Schuljahres. Sie
verlängert sich jeweils für ein weiteres
Schuljahr bis zum Ende des Schulbesuchs, wenn nicht vor Ablauf des
Schuljahres die Verlängerung schriftlich abgelehnt wird. Änderungen der
in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbes.
Wohnsitzwechsel der Schülerin / des
Schülers, Schulwechsel, Abbruch der
Schule) sind der Kreisverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der
Voraussetzungen, die der Bewilligung
der Schülerbeförderungskosten zu
Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch),
entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in
dem die Veränderung eingetreten ist.
Die Fahrkarten sind in diesen Fällen
zurückzugeben bzw. sind die im Zusammenhang mit der Nichtrückgabe
entstehenden Kosten der Kreisverwaltung zu ersetzen.
8. Anträge, bei denen die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten nicht gegeben sind, werden
von der Kreisverwaltung unter Erteilung einer schriftlichen Begründung
abgelehnt; dies gilt auch, falls die Anträge nur teilweise begründet sind.
9. Die Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß
für den Erlass des Eigenanteils. Der
Antrag auf Erlass des Eigenanteils ist
jährlich zu stellen.
Art. 2
Neu § 11 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie
gilt erstmals für die Schülerbeförderung
im Schuljahr 2013 / 2014.
54290 Trier, den 18. Juni 2013
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Günther Schartz, Landrat
Hinweis:
Die Verletzungen der Bestimmungen
über
1. Ausschließungsgründe ( § 16 Abs. 1
LKO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Kreistages
( § 27 LKO) ist unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres
nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die
eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der
Kreiserwaltung geltend gemacht
worden ist.
Ruwer
- 34 -
Ausgabe 28/2013
Last minutes ...
www.helgaysol.de
Hotline: 0 65 02 / 2 01 03 - Sagen Sie uns Ihren Reisetermin, wir haben Ihre ultragünstige Reise und Flüge weltweit!!!
Sizilien 27.09 ab Lux.
JUSTaida incl. Flug 16.8. oder
Sommerferien
1W Hp 611,23.8. Mittelmeer-Kreuzfahrt
1 W Vp 899- Santa Lucia en le Sabbie***
Schnäppchen
Mein Schiff
10./24.11. u. 5./19.1. incl. Flug
Kanaren-Kreuzfahrt
1 W AI 1095Busreise“Venedig die märchenhafte Lagunenstadt“
26.9. – 29.9.
4 Tage Lp 259,eig. Anreise
Österreich 20.7.
rems**** Busreise Hamburg „Weltmetropole und
erk
Inn
tel
gho
Ber
Musicalhochburg“ 13.9. – 15.9.
4 Tage Lp 239,Kind 0 €
Mallorca 7.10. ab Lux. HERBSTFERIEN
9 Tage AI 522,Metropolitan Playa***
1 W Hp 487,
Teneriffa 2.8.
Perla Tenerife****
9 Tage Ai 690,-
Türkei 24.11.
Aydinbey Kings Palace*****
2 W Ai 589,-
Lubay Lanzarote****
Dom.Rep. 26.8. ab Fra
Riu Merengue****
Kuba 27.8. ab Fra
Riu Varadero****
2 W Ai 796,-
Lanzarote 3.12.
2
2
City-Reisebüro
Helga y Sol Helga Jägen UG & Co. KG
Richtstr. 15 - 54338 Schweich
W Ai 1266,- Tel. 06502/20103/20376 · Fax 06502/20464
[email protected] · www.helgaysol.de
W Ai 1495,-
[email protected]
0151/24161584
Danksagung
Hildegard Mörschbächer
geb. Willems
* 23.9.1925 † 10.5.2013
Herzlichen Dank sagen wir allen, die anlässlich
des Todes unserer lieben Verstorbenen ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise zum Ausdruck
brachten und sie auf ihrem letzten Weg begleiteten. Es gibt uns Trost zu wissen, dass so viele sie
gern hatten und wertschätzten.
Einen besonderen Dank sagen wir dem Pflegepersonal vom Alten- und Pflegeheim St. Anna in
Morbach für die fürsorgliche Betreuung unserer
Mutter und dem Hospizverein Morbach und Pater Bernardo für die Begleitung in den letzten
Tagen.
Danke sagen wir auch Herrn Pastor Markus
Weilhammer für die würdevolle Gestaltung des
Trauergottesdienstes.
Im Namen aller Angehörigen
Familie Alois Mörschbächer
54497 Morbach-Rapperath, im Juli 2013
Sternfelder Weg 6
Ruwer
- 35 -
Ausgabe 28/2013
Gutweiler, ca. 94 m2,
DG, mit Balkon, ruhige Lage, Einstellplatz, 5 Zimmer, Küche,
Bad, 490,- € + NK, 2 MM Kaution,
frei ab 01.10.2013.
Telefon: 01 62 / 2 69 98 18
Ihr Erfolg ist unser Anspruch!
Werben Sie in Ihren
Mitteilungsblättern.
· Anzeigenwerbung
· Sonderbeilagen
· Privat- und
Geschäftsanzeigen
Informieren Sie sich unverbindlich!
Martin Schwind
Fon:
Fax:
Mobil:
E-Mail:
Adresse:
Schulbuch - Schulbedarf
Papeterie und Büro-Zubehör
Hallo Schulanfänger!
Eure Schulkiste ist da!
Tel. 06500/99046
TV-LCD Franzen
54320 Waldrach, Bahnhofstraße 20
www.bares-geld.de
0 65 02 / 91 47-253
0 65 02 / 91 47-249
01 51 / 16 30 54 06
[email protected]
Europaallee 2, 54343 Föhren
LINUS WITTICH
Heimat- und Bürgerzeitungen
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Ruwer
- 36 -
Ausgabe 28/2013
www.anell.de
Wir suchen ab sofort:
Zuverlässige Reinigungskraft,
Teilzeit (ca. 20 Std./Woche)
Landgasthaus „Hühnerstall“ Untere Kirchstraße 2
54320 Waldrach, Tel.: 0 65 00 / 6 80, [email protected]
Wir suchen eine/n zuverlässige/n
Zeitungszusteller/in
für die Verbandsgemeinde Ruwer in
Pluwig: Ringstr., Bergstr., Gartenstr., uvm.
Sie sind jede Woche am
Freitag für uns tätig.
Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt
monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der
Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie
Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:
[email protected] oder Telefon:
06502/9147710 oder 06502/9147719
Ruwer
- 37 -
Ausgabe 28/2013
Dachdeckermeister
Heinrich Scholtes und Sohn GmbH
Bahnhofstr. 27
t bedacht!
u
g
ie
54317 Kasel
S
d
in
s
s
Mit un
 0651-52065 Fax: 0651/57828
www.dachdecker-scholtes.de
E-Mail: [email protected]
Am 13. und 14.07.2013
Hoffest-mediterranes Flair im Weingasthof
Sa. Livemusik mit L´Italiano und Lilina
So. 12.30 Uhr Jagdhornbläser Freischütz
So. 16.00 Uhr Männergesangverein Longuich-Kirch, Schweich-Issel
Kaffee und Kuchen • Wildspezialitäten, Pfifferlinge, sauer eingelegte Moselfische uvm.
Sa. ab 14.00 Uhr
So. ab 11.00 Uhr
Herzlich willkommen
Winzerfamilie Schmitt mit Team
Weinstr. 23 • 54340 Longuich
www.weingut-js.de
Lorenz Haubrich oHG
Hermeskeiler Str. 26
Waldrach
Tel. 0 65 00 / 91 39 - 0
www.haubrich-waldrach.de
www.
54343 Föhren
Tel. 0 65 02 / 22 80
Nutzen Sie das gute Angebot der Moselbahn am Wochenende!
- Mueller.info
• Wintergärten
• Terrassenüberdachungen
Ruwer
- 38 -
Ausgabe 28/2013
Bequemschuhmarken
Neue Modelle von
Wir bringen Ihre Haut wieder zum Strahlen - durch unser
vielfältiges und auf Sie abgestimmtes Behandlungsprogramm.
20 % Rabatt
Für Gesicht, Körper, Hände und Füße
auf alle Schuhe
Verkaufsoffener Sonntag 14.7.2013
• Kosmetische Behandlung, Mikrodermabrasion und Ultraschall
• dauerhafte Haarentfernung (IPL-Lichtblitz)
• entschlackende Körper- u. Beautywickel • Fußpflege • Permanent Make-up
Inh. Elke Kohlhaas • Kunicker Str. 4, 54411 Hermeskeil • Tel.: 06503/8474
Grußwort
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Freunde von Hermeskeil!
Vom 13.07. bis 21.07.13
feiern wir unsere 44.
Stadtwoche. Die Baustelle des Feuerwehrmuseums wird kleine
Einschränkungen bringen, ansonsten hoffen
wir, nach dem verregneten Frühjahr und
Frühsommer, auf sonnige und entspannte
Tage.
Traditionell
werden
wir am Vorabend der
offiziellen
Eröffnung
mit einem festlichen
Konzert in der Pfarrkirche St. Martinus auf
die Stadtwoche eingestimmt. Begleitet von
dem Chor TONinTON
und
instrumentaler
Unterstützung, erleben
wir einen Moment der
Besinnung und Vorfreude auf die Stadtwoche.
Der städtische Arbeitskreis Stadtwoche und
die
Arbeitsgemeinschaft der Schausteller
haben auch 2013 einen attraktiven Festplatz gestaltet. Die
Platzgestaltung wird
sich am Vorjahr orientieren. Das Unterhaltungsprogramm wird
für jeden Geschmack
etwas
bieten
und
Raum für Begegnungen schaffen.
Unsere Kleinen kommen sowohl montags
mit dem Kasperletheater, als auch dienstags
mit den Ermäßigungen des Familientages
auf ihre Kosten. Für
unsere Senioren, die
nach dem Altennachmittag in der Hochwaldhalle noch den
Festplatz
besuchen
möchten, bieten wir
Kaffee und Kuchen im
Zelt.
Alle zusammen freuen wir uns auf die rasanten Fahrgeschäfte
und das weitere Angebot der Schausteller.
Der große Abschlussabend wird wieder
mit einem riesigen
Feuerwerk enden.
Ich lade Sie liebe Bürgerinnen und Bürger,
und Sie liebe Freunde
von Hermeskeil, ganz
herzlich ein. Kommen
Sie zur 44. Hermeskeiler Stadtwoche und erleben Sie gute Laune,
Freude und Geselligkeit unter Freunden.
Für den Arbeitskreis
Stadtwoche
Udo Moser
Stadtbürgermeister
Ruwer
- 39 -
Fett
FETTPÖLSTERCHEN
einfach WEGSPRITZEN an allen
Problemzonen
Ausgabe 28/2013
weg
Gute Gründe, sich auf den Sommer zu freuen!
Junge Cabrios von Auto-Erz
spritzen
VW Eos 1.4 TSI, 90 kW, silver-leaf-met., EZ 04/12,
9.500 km, Windschott, ParkPilot, Sportsitze,
Climatronic, Tempomat u.v.m.
Preis 21.990,- €
z.B. • Bauch, Hüfte
(Lovehandels)
• Reiterhosen
• Beine, Oberschenkel, Knie • Rücken
• Männerbrust u.v. m
VW Eos 1.4 TSI, 118 kW, rising-blue-met., EZ 04/12,
8.050 km, Climatronic, RCD 510, Winterpaket,
Windschott, NSW u.v.m.
Preis 22.490,- €
VW Golf Cabrio 1.4 TSI, 90 kW, deep-black-perl.,
EZ 06/12, 8.800 km, Navi, Climatronic, ParkPilot,
Technikpaket, NSW, Telefonvorb. u.v.m.
Preis 22.990,- €
VW Golf Cabrio 1.2 TSI, 77 kW, pure-white, EZ 01/12,
9.700 km, 17“ Leichtmetallfelgen, Navi,
Climatronic, Design&Style-Paket u.v.m.
Preis 21.990,- €
VW Golf Cabrio 1.2 TSI, 77 kW, sunset-red-met.,
EZ 06/13, 50 km, Komfortpaket, ParkPilot,
Climatronic, Winterpaket, RCD 310 u.v.m.
Preis 24.990,- €
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.
Auto-Erz
Wir freuen uns auf Ihren Besuch !!!
Hast Du
das Zeug zum
Schnäppchen-Sportler?
DAMEN
Hermeskeil, Tel. 06503 - 9285-0
SSV
vom xx.xx - xx.xx.xx
Damen- oder HerrenTrekkingsandale „Joik“
HERREN
19,95
39,95*
50% reduziert
hoher Tragekomfort und
optimaler Feuchtigkeitstransport, schnell trocknend,
auch in anderen Farben erhältlich
30% reduziert
Bikini
„BL Stripe Tri B W 143“
Wander-Rucksack
„Midwood Air 30“
integrierte Seitentaschen,
Wanderstockfixierung,
Volumen ca. 30 Liter
49,95*
29,95
40% reduziert
9,99
hoher Tragekomfort und
optimaler Feuchtigkeitstransport, schnell trocknend,
auch in anderen Farben
erhältlich
24,95*
24,95* je
Knallerpreis
69,95*
49,95
Herren-Polo
„Akutan“
Damen-Polo
„Active“
je
Präsentationsanzug
„PES Tentro“
VolkswagenPartner
34,95*
9,99
9,99
Knallerpreis
60%
REDUZIERT
BIS ZU
SPORT FUCHS
Sport-Fuchs Inh. Jochen Wilhelmi e.K. · Trierer Str. 23 · 54411 Hermeskeil
je
Knallerpreis
*Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Alle Preise sind Aktionspreise, so lange Vorrat reicht.
Ruwer
- 40 -
Fußpflege nach Terminvereinbarung
auch Hausbesuche möglich
Ausgabe 28/2013
Programm
Freitag, 13.07.2013
17.00 Uhr Festplatz-Öffnung
Irmgard Lehnen
Trierer Straße 25, Hermeskeil
Tel.: 0 65 03 / 66 74, Fax 80 01 04
20.00 Uhr Eröffnungskonzert Pfarrkirche
Chor TONinTON
mit instrumentaler Begleitung
Samstag, 13.07.2013
Stadtpokal
Landesmeisterschaften
Verein für Deutsche
Schäferhunde (SV)
15.00 Uhr Platzkonzert
der Stadtkapelle Hermeskeil
ab 9 Uhr
Profitieren Sie von 40 Jahren Erfahrung in:
BERATUNG/PLANUNG/AUSFÜHRUNG
Fassadenfarbe
schützt und
verschönt
Sonntag, 14.07.2013
nur
123,00 €
Endverbraucherpreis
Stadtpokal
Landesmeisterschaften
Verein für Deutsche
Schäferhunde (SV)
10.45 Uhr Donatushochamt
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Verkaufsoffener Sonntag
21.00 Uhr Konzert der Stadtkapelle
ab 9 Uhr
Malerqualität
statt 154,99 €
12,5-l-Eimer
15.30 Uhr Böllerschüsse
Aufmarsch zum Festplatz
16.00 Uhr Begrüßung und traditioneller
Fassanstich durch den
Bürgermeister Udo Moser
20.00 Uhr SWR 3 Dance Night
■ mit Abperleffekt
■ hohe Wasserdampfdurchlässigkeit
■ schlagregendicht
■ mit Filmschutz gegen
Algen- und Pilzbefall
■ hochdeckend
■ umweltschonend
Fachhandel für Tapeten, Bodenbeläge,
Farben, Maler- und Tapezierarbeiten
Montag, 15.07.2012
12.00 bis 14.00 Uhr
Mittagessen im Festzelt
www.partyservice-diel.de
15.00 Uhr Kasperle-Theater
ARGE Schausteller
16.00 Uhr Kasperle-Theater
ARGE Schausteller
Dienstag, 16.07.2013
ise
FaMiLiEN- Den ganzen Tag ermäßigte Pre
auf den Fahrgeschäften!
Tag!
Ruwer
- 41 -
Ausgabe 28/2013
Dienstag, 16.07.2013
12.00 bis 14.00 Uhr
Mittagessen im Festzelt
www.partyservice-diel.de
21.00 Uhr Burkhard Gouverneur
Die ultimative Schlagershow
„...und wie du wieder aussiehst!“
Mittwoch, 17.07.2013
ab 8 Uhr
Krammarkt
12.00 bis 14.00 Uhr
Mittagessen im Festzelt
www.partyservice-diel.de
20.00 Uhr Reservisten-Musikzug Trier
Donnerstag, 18.07.2013
12.00 bis 14.00 Uhr
Traditioneller Erbseneintopf
www.partyservice-diel.de
Freitag, 19.07.2013
14.00 bis 17.00 Uhr
Seniorengedeck
mit Kaffee und Kuchen
14.30 Uhr Senioren-Nachmittag
der Stadt und VG Hermeskeil
21.00 Uhr DJ Björn Brazen
- House-Music -
Samstag, 20.07.2013
21.00 Uhr Soul Whoppers
die Soul-Funk-Rhythm ‘n‘ Blues
Band
mit freundlicher Unterstützung
der Volksbank
Hochwald-Saarburg e.G
Sonntag, 21.07.2013
20.00 Uhr „The Beat Pack“
2 Gitarren, 3 Kabel und die
beste Musik der 50/60er Jahre
ca.
22.30 Uhr Brillant-Feuerwerk
der ARGE-Schausteller und
der Stadt Hermeskeil
+
TCCENTER
Shop HERMESKEIL
Ruwer
- 42 -
Ausgabe 28/2013
Ist Heizöl dran - ruf beim Meyer an!
Tel. 06503 / 99180
Heizöl Ultra • ARAL Super Diesel
ice Bester ServPreis
günstiger
Meyer & Astor GbR
54422 Züsch/Hermeskeil • www.heizoel-plus.de
bei
Meisterwerkstatt
Am Rathaus
Hermeskeil
Tel. 0 65 03 / 66 06
Verkaufsoffener Sonntag
am 14. Juli 2013 in Hermeskeil
Im Rahmen der 44. Hermeskeiler Stadtwoche
erwarten die Besucher auch in diesem Jahr tolle Aktionen und sommerliche Angebote in der
Hermeskeiler Fußgängerzone. Am verkaufsoffenen Sonntag haben unsere Einzelhändler
von 13.00 bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet.
Die Besucher erwartet außerdem eine Spielemeile für Groß und Klein: In der Fußgängerzone
finden Sie tolle kostenfreie Spielmöglichkeiten
wie einen Bobby-Car-Parcours, Entenangeln,
Riesen-4-Gewinnt und vieles mehr. Für den
kleinen Hunger gibt es leckere Waffeln und
Crêpes.
Genießen Sie die Stadtwoche und den verkaufsoffenen Sonntag mit der ganzen Familie und flanieren Sie nach Herzenslust durch
Hermeskeil.
Die Parkplätze in Hermeskeil stehen allen
Besuchern kostenlos zur Verfügung.
Der Hochwald
Gewerbeverband
freut sich auf Ihren Besuch!
Ruwer
- 43 -
Ausgabe 28/2013
10.000 km Service bei unS!
nach 2 Wochen
koStenloSe nachSorgung!
Glockenstraße 5 · 54290 Trier
Tel. 06 51 / 7 50 97 · [email protected]
reiner Apfel-
RUWERER FELSENMÜHLE
Obst- und Weinbau
VIEZ
in 5 ltr.
Bag in Box
n a t u r b e l a s s e n
A . S T E I N B A C H
5 4 2 9 2 T R I E R - R U W E R
Z U R R U W E R ER F E L S EN M Ü H L E ( 0 6 5 1- 5 33 3 8
Ruwer
- 44 -
Ausgabe 28/2013
n Par tner
le
a
n
io
g
e
r
e
r
h
I
k…
auf einen Blic
Handel | Handwerk | Dienstleistungen von
A BIS Z
>> A >>
www.points-bungert.de
KFZ-Meisterbetrieb
Reifen | RädeR | Auto-SeRvice · tel. 0 65 88 / 15 75
Abdichtungssysteme mit gArAntie
Fachbetrieb für Schimmelpilzsanierung
Firma
Horst Strater
Schluss mit Schimmelpilz, nassen Wänden, feuchten Kellern.
Die Abdichter · Tel.: 06588/988892 · www.bausanierung-strater.de
>> B >>
Biesdorf & Kollegen
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Auf dem Petrisberg 4 · 54296 Trier & 0651 - 170570
Zum Hügel 6 · 54317 Thomm
& 06500 - 9101848
InstallatIonen
aller art
W a l d r a c h
& 06500/910877
>> F >>
Podologische Fußpflege
Koste
P O D O L O G I N M E C H T H I L D K E S S E L H E I M Parkplnlätoszee
am Haus
➜ eigene Praxis und Hausbesuche
➜ [email protected]
St.-Margarethen-Str. 3 • Tel.: 06502 / 6735 • KENN
Fliesenverlegung
Exklusive Steinteppiche
h Balkon-, Terrassensanierung
t
a
r
uste
4 • G 71
Badsanierung aus einer Hand
rchen
3
Im Flü 5 88 - 992
6
Reparatursofortdienst
0
l.
te
>> H >>
Rasenmäher + Rasentraktoren
>> C >>
• STIHL • VIKING • Cub Cadet
• BraNSoN Tractors • reparatur-Service
Waldrach • Tel. 0 65 00 / 91 39 - 0
[email protected]
Containerdienst &
Transporte Klemens
Am Neuhaus 6 • Osburg · Telefon: 06500 / 8970
H
H
In der Ausstellung:
Dieter Clemens
BodenBeläge
PAneele
Türen
ZuBehör
Montagebau + Zuschnittservice, Fischweg 52, Trier-Ruwer
0 65 00 / 14 91 od. 0170 / 35 05 527
>> D >>
W&S
Bedachungen
Zur Kieselkaul 1
54317 Osburg-Gewerbegebiet
[email protected]
www.ws-bedachungen.de
Tel. 0 65 00 / 77 38
Ihr Fachmann für:
• Dacheindeckung inkl. Holzbau
• Dachreparaturen
• Dachsanierungen
• Dachfenster u. Beschattung
• Flachdächer
• Dachentwässerung
• Kamin- u. Fassadenverkleidung
• Kranarbeiten
>> E >>
20% Nachlass (auf Dienstleistungen)
für Schüler, Azubis und Studenten
Wilzenburgerstr. 10, Pluwig, % 0 65 88 / 98 37 07
>> K >>
Kranken-/Rollstuhlfahrten
Rollstuhlfahrten
1
Alfons Otto | Thomm
✆ 06500 - 54 12
3
www.krankenfahrten-Otto-Thomm.de
Rudolf-Diesel-Straße 5, 54292 Trier, Tel. 0651-73706
www.eBike-Zentrum-Trier.de
• E-BIKES/PEDELECS
• MOTORRÄDER
• QUADS, ROLLER
NEU & GEBRAUCHT
ELEKTRO-SERVICE JARZAK
Ruwerstr. 8 | Gusterath
Haushaltsgeräte • Kundendienst
Verkauf • Ersatzteileshop
Wir reparieren alle
Fabrikate!
☎ 06588 / 7557
Termine nach Vereinbarung
Di. - Mi. 08.30 - 18.00 Uhr
Do.
08.30 - 13.00 Uhr
Fr.
08.30 - 20.00 Uhr
Sa.
08.00 - 13.00 Uhr
KFZ-MEISTERBETRIEB
0171 - 7158
Jürgen Lehnen
Romikastraße 69
54317 Gusterath-Tal.
Tel.: 0 65 88 / 98 29 30
• Reparatur und Wartung aller Fabrikate
• Unfallinstandsetzung • TÜV / AU • Klimaservice
Krankengymnastik/Massage 54317 Osburg
M i c h a e l S c h o lt e S
& 06500/910200
Ruwer
- 45 -
Ausgabe 28/2013
n Par tner
le
a
n
io
g
e
r
e
r
h
I
k…
auf einen Blic
KRANKENFAHRTEN 0 65 00
Annemie SCHUH, Osburg
80 75
Handel | Handwerk | Dienstleistungen von
A BIS Z
Heizöl / feste Brennstoffe
Haus & Garten-Markt Waldrach
ehemals Raiffeisenmarkt
Partner
Ihr kompetenter !
el
os
M
r
de
an
Kurzzeit- und vollstationäre Pflege
Halfenstraße 5 · 54340 Pölich · Telefon: 0 65 07 / 9 38 70
Tel. 0 65 00 - 9 90 90
Knopp Kommunikationssysteme GmbH
• Mobilfunk
• festnetz
• telefonanlagen
Hofstraße 23
54316 Schöndorf-Lonzenburg
Fon: 06588 / 983-716
Mail: [email protected] • www.knopp.tk
>> P >>
Krankengymnastik • Massage
med. Fitness • manuelle Therapie
Lymphdrainage • Rehasport
B ah n h ofs tr. 1 9 | Wa ldr ach
& 06500 / 917879
Pflege-Service
Ambulante Alten- und Krankenpflege
54317 Herl · Osburger Weg 6 · Tel.: 0 65 00 / 91 30 88
www.pflege-service-knieps.de
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung-Lohnbuchhaltung
Yvonne Schleimer + Richard Schaaf
Steuerberaterin
Steuerberater, Fachberater für
Testamentsvollstreckung und
Nachlassverwaltung (DStV)
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 9.00 - 12.00,
Mi. 14.00 - 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
>> R >>
Waldrach • Tel. 06500 - 917553
Metternichstr. | Trier
Telefon: 0651-23363 und 26073
>> S >>
Stoffhalle24.de
Ihr Stoffhandel in Gusterath-Tal
0 65 88 98 23 97
Lagerverkauf
Mi. 15.00-17.30 Uhr
Steffi Nellinger
>> T >>
Kosmetikerin - Visagistin
Troga
Trockenbau
www.troga.de
Telefon: 0651 / 12299
54317 Kasel
>> Z >>
Z
er
imm
ei
• Holzhäuser
• Dachstühle
• Aufstockungen • Altbausanierung
• Bedachungen
GmbH • Dachgauben
te
Kos
r
Schulstr. 12 • 54317 Herl
Tel. (06500) 988710 • Mobil (0163) 4191133
www.zimmerei-koster.de • [email protected]
!
... weil Sie es sich wert sind
15 Min. Teilkörpermassage 7,OSBURG
Tel. 06500/95248 oder 0151/16551475
Transporte Herbert Lorenz Lampaden
• ErdarbeitenmitMinibaggerundRadlader
• LoseBaustoffe(auchkleineMengen)
€
Kies,Sand,Schotter,Zement(mitRüttelplatte)
• Wasserzisternen
Unter der Hardt 2 • Lampaden, & 06588 / 1243,
Mobil 0174 / 3348387
Ruwer
- 46 -
Ausgabe 28/2013
Planen.Macher.
Langzeitpflege
Kurzzeitpflege
Notfallaufnahmen
& 0651-84 333
Fahrzeugservice für alle Marken
(an den Wochenenden)
Fahrdienst für Angehörige
(zum Besuch an den Wochenenden)
Ansprechpartner: Rainer Blau - 01 72 / 66 99 631 - Schöndorf
Wir strahlen, lackieren und reparieren!
Palliativpflege
Weitere Informationen zu unserem Angebot
erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
www.KLW-Trier.de
B e i la g e n h i n w e i s
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
Senioren-Residenz Niederweiler Hof
"angebote ab dem 10. Juli 2013"
Schulstr. 49-51 54311 Trierweiler
Tel. 0651/8243-0 Fax 0651/8243-111
[email protected]
Wir bitten unsere Leser um beachtung!
der Fa. Bierverlag Kessler.
Räumungsverkauf wegen Aufgabe.
Alles muss raus! Im Auftrag der Berechtigten.
Solange Vorrat reicht!
Ab sofort 30% bis 50% auf die ausgezeichneten Preise!
Ort: LaemmTec GmbH, Ruwerer Straße 25a, 54292 Trier
Durchführung: Auktionshaus Lämmle,
öffentlich bestellter & vereidigter Auktionator
Ruwerer Str. 25a, 54292 Trier, Tel.: 0651/9940366, Fax: 0651/49975
1 u. 2 Zyl. 50 ltr. Kompressoren,
versch. Luftdruckwerkzeuge,
Rasenmäher, Wasserpumpen
und vieles mehr
versch. Schutzgas-Schweißgeräte v. 90 bis 250 A
MIG / MAG,
3 in 1 MMA /
WIG
Plasma,
WIG Plasma
Elektroden
bis 12 mm
etc.
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9.00-17.00 Uhr, Sa. 10.00-17.00 Uhr
Ihr Komfort ist unser Antrieb.
IhrKomfort
Komfortist
istSektionaltore
unserAntrieb.
Antrieb.
NovoPort
automatischen
IhrDie
unser
®
mit patentiertem
Antrieb.
NovoPort® ® mit
Die
automatischen
Sektionaltore NovoPort
mit patentiertem
patentiertem
Dieserienmäßigen
automatischen
Sektionaltore
Antrieb.
•serienmäßigen
TÜV geprüfte
Einbruchhemmung*
serienmäßigen
Antrieb.
•• TÜV
5 Jahre
Werksgarantie
geprüfte
Einbruchhemmung*
• TÜV
geprüfte
Einbruchhemmung*
•• 5
Zertifiziert
nach Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1
Jahre
Werksgarantie
• 5 Jahre Werksgarantie
•• Zertifiziert
Vielfältige Auswahl
an Farben, Oberflächen
und Verglasungen
nach
Tore-Produktnorm
DINEN
EN13241-1
13241-1
• Zertifiziert
nach
Tore-Produktnorm
DIN
•• Vielfältige
Flüsterleiser
Torlaufan Farben, Oberflächen und Verglasungen
Auswahl
• Vielfältige Auswahl an Farben, Oberflächen und Verglasungen
• Flüsterleiser
Torlauf
• Flüsterleiser
Torlauf
www.novoferm.de
* bei aut. Sektionaltorsystemen in Standardausführung
* bei aut. Sektionaltorsystemen in Standardausführung
Ihr
Novoferm
Partner:
* bei
aut.
Sektionaltorsystemen
in Standardausführung
Ihr
Novoferm
Partner für
Lieferung, Montage
und Wartung:
n:
Telefo 08 77
0 - 91
0 65 0
Wir führen aus:
• Elektroinstallationen
• Altbausanierung
• Nachtspeicherheizung
• Instandsetzungen
• Neubauten
Wir haben auch für sie noch termine frei!
www.novoferm.de
www.novoferm.de
Ihr Novoferm Partner:
Ihr Novoferm Partner:
54292 Trier • Metternichstraße 31 • Tel. (06 51) 14 69 90
Mobil: 0171 - 2 84 33 17
Gartenstrasse 18, 54320 Waldrach
Ruwer
- 47 -
Ausgabe 28/2013
Mode
Gr. 38 – 52
Simeonstr.
e
od tia
M pa
Sim
Rindertanzstr.
Christophstraße 27, Trier, Tel.: 4 88 82
Christophstraße
nur 50 Meter von der Porta
entfernt, Richtung Bahnhof
Sommerware REDUZIERT
AUTOHAUS
AM HAFEN
IHR HONDA-VERTRAGSHÄNDLER IN TRIER
AUTOMOBILE & MOTORRÄDER
54293 TRIER
INDUSTRIEGEBIET EHRANG-HAFEN
Ankauf
von
Computerschrott / Platinenschrott
Leiterplatten
Elektro- und Elektronikschrott
-------------------------------------------
Info: www.pcfresser.de
Tel. 0651/4362456 oder 0152/24962916
Mail: [email protected]
TEL. 0651 - 96
80 30
WWW.AUTOHAUS-AM-HAFEN.DE
B e i la g e n h i n w e i s
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
"insolvenzräumung in den Felke-Möbelhallen"
der Fa. SBL GmbH.
Wir bitten unsere Leser um beachtung!
Willkommen bei
Rolf benz
Rolf Benz PLURA
Rolf Benz GRATA
Rolf Benz EGO
www.moebelschmitz.de · Tel.: 06 51/3 27 34
TRIER · Saarstraße 80–84
Ruwer
- 48 -
Ausgabe 28/2013
Machen Sie doch
einfach Urlaub zu Hause!
bringt Entspannung pur
im eigenen Wohnzimmer
– und das bei jedem Wetter
Super-Sommer-Schnäppchen
ren
Viele Polstergarnitu
lieferbar!
und SesselngesoderfoVorrtrat reic
ht.
Nur sola
polster.de
JETZT NEU: www.city