Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Auktionen und Freiverkauf mit klassischen und exklusiven Automobilen
1. Haftung des Auftraggebers - der Auftragsgeber versichert, dass das Fahrzeug in seinem
uneingeschränkten Eigentum steht. Er übernimmt die Haftung für alle Angaben. Henry´s ist zur
Überprüfung dieser Angaben nicht verpflichtet.
2. Prüfung durch Sachverständige - Die Prüfung und die technische Beschreibung des Fahrzeugs
durch einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ist obligatorisch. Der Sachverständige selbst wird vom
Auftraggeber oder in dessen Vertretung von Henry´s Auktionshaus beauftragt. Die Kosten trägt der
Auftraggeber.
3. Auftragsdauer - Die Auftrag beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und endet mit der Übergabe an
den Käufer, bzw. mit einer Nachverkaufsfrist von 14 Tagen nach der Auktion. Sofern das Fahrzeug
in dieser Zeit nicht verkauft werden konnte, wird es vom Auftraggeber zurückgenommen. Falls der
Auftraggeber nichtverkaufte Fahrzeuge innerhalb von 30 Tagen nach beendeter Auktion nicht abholt,
verlängert sich der Auftrag um eine weitere Auktion. Bei jeder weiteren Auktion wird das Limit um
10% reduziert.
4. Provision – Bei Verkauf durch die Auktion/Freiverkauf ist eine Provision in Höhe von 10% zzgl. MwSt.
vom Zuschlagspreis/Verkaufspreis vereinbart. Eine Katalog- und Werbekostenpauschale (bei Auktion)in
Höhe von € 200.- zzgl. MwSt. ist darin enthalten und wird sofern das Fahrzeug nicht verkauft
werden sollte, in Rechnung gestellt.
5. Abrechnung – Innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Zahlung durch den Käufer erteilt Henry`s
dem Auftraggeber eine schriftliche Abrechnung, in der die einbehaltenen Kosten ausgewiesen
werden. Bei Teilabrechnungen ist Henry`s berechtigt, vom Auftraggeber geschuldete, für noch nicht
abgerechnete Fahrzeuge angefallene Kosten zu verrechnen und vom Auszahlungsbetrag abzuziehen.
6. Rücktritt vom Auftrag – Zieht der Auftraggeber den Auftrag vor der Versteigerung ganz oder teilweise
zurück, ist er verpflichtet, Henry`s 5% zzgl. MwSt. des vereinbarten Limitpreises zu zahlen.
Die Herausgabe des Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugbriefes erfolgt erst nach Ausgleich vorsehender
Ansprüche.
7. Sonstige Vereinbarungen – Sämtliche Fahrzeugunterlagen wie z.B. die Fahrzeugschlüssel und der
Fahrzeugbrief sind bei der Einlieferung zu übergeben. Für den Eingang des Kaufpreises haftet
Henry`s nur, wenn das Fahrzeug dem Käufer übergeben worden ist. Henry`s wird vom Auftraggeber
ermächtigt, dessen Ansprüche gegen den Käufer im eigenen Namen geltend zu machen und in
Prozessstandschaft einzuklagen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von Henry`s Auskunft über die
Person des Käufers zu erhalten.
8. Erfüllung und Gerichtsstand – Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter
Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein.
9. Nebenabreden, Schriftform, salvatorische Klausel – Dieser Auftrag enthält die zwischen dem
Auftraggeber und Henry`s geltenden Bestimmungen vollständig. Nebenabreden, auch mündliche, bestehen
nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Auftrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt eine wirksame
Bedingung als vereinbart, die der Auftragsabsicht wirtschaftlich am nächsten kommt.
HENRY`s Auktionshaus GmbH – Heidrun Hage, Heinrich Hage, Ralf Hage
An der Fohlenweide 10-14 ▪ 67112 Mutterstadt ▪ Telefon ▪ 06234-8011350 ▪ Fax 06234-8011351
[email protected] ▪ www.henrys.de