grossbritannien und nordirland

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grossbritannien und nordirland
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
GROSSBRITANNIEN
UND NORDIRLAND
Allgemeine Informationen
Fläche: 242.910 km2
Einwohner: 64.097.000
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 1%
in der Industrie: 16%
im Dienstleistungsbereich: 83%
Sprachen:Englisch
die anerkannten
Sprachen z.B.
Walisisch, Irisch,
Schottisch-Gälisch
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
•Ab 3 Monaten: Sie können ein registration certificate
beantragen, dies ist allerdings für EU/EWR/Schweizer
StaatsbürgerInnen nicht verpflichtend.
ARBEITSUCHE
EU/EWR StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/
EWR Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum
Arbeitsmarkt; sie können die Unterstützung der staatli­
chen regionalen Arbeitsämter (Jobcentre Plus für England,
Schottland und Wales; JobCenters des Department for
Employment and Learning – in Nordirland) in Anspruch
nehmen. Sobald Sie in Großbritannien und Nordirland
ankommen, sollten Sie sich beim zuständigen regionalen
Arbeitsamt melden.
Für kroatische und Schweizer StaatsbürgerInnen gibt es
gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden
Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu unter
„Freizügigkeit, Vereinigtes Königreich“.
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Großbritannien und Nordirland
­finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu
Stellenangebote der regionalen Arbeitsämter:
www.gov.uk/
www.jobcentreonline.com/
(Nordirland)
Private Jobvermittler (recruitment agencies/temporary
­employment agencies) finden Sie unter der Rubrik “InternetAdressen”.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• The Guardian
• The Times
• The Independent
• The Daily Telegraph
• The Sunday Times
•Observer
Leben und Arbeiten
in Großbritannien
und Nordirland
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. TUC-Trade Union Congress)
• Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Sozialversicherungsleistungen werden in Großbritannien
und Nordirland größtenteils durch den Staat gewährt.
Die Beiträge werden unmittelbar vom Lohn bzw. Gehalt ein­
behalten.
Bevor Sie zu arbeiten beginnen, brauchen Sie eine
Sozialversicherungsnummer (NHS). Diese beantragen Sie
bei Ihrem Jobcentre Plus oder im JobCenter (Nordirland).
Krankenversicherung: Ärztliche Behandlungen bei
­praktischen ÄrztInnen (General Practioners-GP), in walkin Centers sind kostenlos, zahnärztliche Behandlungen
sind kostenpflichtig. Voraussetzung für Behandlungen von
GPs und FachärztInnen: Registrierung im örtlichen Health
Centre. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Großbritannien und Nordirland kommen, bringen Sie Ihre
europäische Krankenversicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich spätestens
am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen
Jobcentre Plus oder beim zuständigen Social Security/
Jobs and Benefits Office (Nordirland) und stellen Sie einen
Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
(Job Seeker‘s Allowance – JSA). Der Antrag kann zunächst
auch online gestellt werden.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei
­
Monate nach Großbritannien und Nordirland mitzunehmen.
Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt recht­
zeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle
anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in
Großbritannien und Nordirland erarbeiten, erhalten Sie ­eine
Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten
unter einem Jahr werden in die österreichische Pension
eingerechnet.
STEUERN
Steuerjahr: 6. April – 5. April des Folgejahres
Unselbstständig Erwerbstätige: die Einkommenssteuer
wird direkt vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt
abgeführt, soferne Sie dem sogenannten „PAYE“ (Pay as you
earn) System angehören.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen Ihre Steuern
­zweimal jährlich abführen. Die Höhe der Steuern hängt vom
Einkommen ab.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden
mit bis zu 45% versteuert.
WOHNEN
In London und im Südwesten Großbritanniens kann es
schwierig und sehr kostspielig sein, geeignete Immobilien
zu finden.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in lokalen und regionalen Zeitungen
• in Geschäften
• bei ImmobilienmaklerInnen (letting agents)
• am schwarzen Brett der Community Centres
Am preisgünstigsten sind sogenannte „bed-sits“, ­
kleine
Schlaf-/Wohnzimmer mit Badbenutzung und Kochgelegenheit. Mietverträge können unterschiedliche
Kündigungsfristen vorsehen, je nach Vertragstyp beträgt die
durchschnittliche Kündigungsfrist zwei Monate. Eine Kaution
in der Höhe von ein bis zwei Monatsmieten ist üblich. Bei
Problemen können Sie sich an die „Citizens Advice Bureaux“
oder „Law centres“ wenden.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist abhängig
von Alter und Land zum Teil kostenlos.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist unentgelt­
lich, allerdings können für Schultransport etc. Kosten anfallen.
Schulpflicht: von 5 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Großbritannien und Nordirland beantragt werden. Diese
Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung
vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um ­nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
www.ams.at/
Jobcentre Plus:
www.gov.uk/
Jobcenters in Nordirland:
www.jobcentreonline.com
Leben und Arbeiten – wichtige Infos:
www.gov.uk/
Statistik Vereinigtes Königreich:
www.statistics.gov.uk/
Recruitment Agencies and job sites:
www.agencycentral.co.uk
Recruitment & employment federation:
www.rec.uk.com
Private Jobvermittlung:
www.monster.co.uk
www.reed.co.uk/
www.topjobs.co.uk/
Private Jobvermittlung für HochschulabsolventInnen:
www.prospects.ac.uk/
Presse:
www.guardian.co.uk
www.independent.co.uk
observer.guardian.co.uk/
www.thetimes.co.uk/
www.telegraph.co.uk/
Britische Zeitungen – Überblick:
www.britishpapers.co.uk/
Gewerkschaft:
www.tuc.org.uk/
NHS-Service:
www.nhs.uk/
Praxis-Guide:
www.nhs.uk/
Gesundheitsministerium:
www.gov.uk/
National Health Service:
www.nhs.uk
Walisisches National Health Service:
www.wales.nhs.uk/
Schottisches National Health Service:
www.show.scot.nhs.uk/
Departement of Health, Social Services and
Public Safety (Nordirland):
www.dhsspsni.gov.uk/
Pension:
www.dwp.gov.uk
www.gov.uk/
Arbeitslosengeld:
www.gov.uk/
Steuern:
www.hmrc.gov.uk
www.gov.uk/
Portal für KleinstunternehmerInnen:
www.bytestart.co.uk/
Wohnen:
www.zoopla.co.uk/
www.bedandbreakfasts.co.uk/
Immobilienmaklerverband:
www.arla.co.uk/
www.naea.co.uk/
Mietrecht:
www.housingrights.org.uk/
www.gov.uk/
www.shelter.org.uk/
Schulen:
www.gov.uk/
schoolsfinder.direct.gov.uk/
Department for education:
www.education.gov.uk/
Bildungssysteme in Europa:
eacea.ec.europa.eu/education/
Anerkennung von Diplomen:
www.enic-naric.net/
www.ecctis.co.uk/
Konsumentenschutz und Beratung:
www.citizensadvice.org.uk/
Gelbe Seiten:
www.yell.com/
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Stand: März 2015