Merkblatt IMPORT in die TÜRKEI Sie können bei

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Merkblatt IMPORT in die TÜRKEI Sie können bei
Istanbul Türkei
Merkblatt IMPORT in die TÜRKEI
Sie können bei folgenden Stellen Informationen über den Import von Waren in die Türkei
erhalten.
•
EU Market Access Database
http://mkaccdb.eu.int/
Hier erhalten Sie kostenlos Informationen zu Einfuhrbedingungen und zu
Zollabgaben.
•
Exportnachschlagewerk "K und M" Konsulats- und Mustervorschriften 36. Auflage
2005/2006
Umfassendes Nachschlagewerk für Vorschriften im Exportgeschäft für alle Länder.
Herausgegeben durch die Handelskammer Hamburg unter Mitwirkung vieler AHK´s
und anderer Institute.
Details auf den Internetseiten der Handelskammer Hamburg: http://www.hk24.de
bzw.: www.hk24.de Detailseite (mit Leseprobe)
Bezug über:
Verlag Carl H. Dieckmann (http://www.dieckmann-verlag.de)
Fachverlag für den Außenhandel
Burchardstraße 21
20095 Hamburg
Tel.: (040) 36 98 74-0
Fax: (040) 36 39 67
E-Mail: [email protected] und [email protected]
Das Fachwerk wird während der Laufzeit von 2 Jahren durch sechs regelmäßige
Nachtragslieferungen aktualisiert. Aktuelle Information werden zusätzlich auf einer
Homepage veröffentlicht.
Der Preis für die Buchausgabe einschließlich kostenloser Ergänzungslieferungen
beträgt € 66,00 zuzüglich 7% Mwst.
Porto und Verpackungskosten für das Buch werden extra berechnet.
•
Merkblatt über gewerbliche Einfuhr der Bundesagentur für Aussenwirtschaft
Online beziehbar über www.bfai.de Datenbankrecherche / Länder und Märkte
Preis 5,-Euro
DEinternational ist die Servicemarke der Deutsch – Türkischen Industrie- und Handelskammer
Alman – Türk Ticaret ve Sanayi Odası
Anschrift/Adres: Yeniköy Cad. 88 | TR-34457 Tarabya – Istanbul
Tel.: +90 (212) 363 05 00 | Fax:+90 (212) 363 05 60 | [email protected] | www.dtr-ihk.de
Istanbul Türkei
•
Zölle und Abfuhrabgaben
Zolltarif des Vorjahres bei der Bfai: www.bfai.de Datenbankrecherche / Zoll
http://www.bfai.de/DE/Navigation/Datenbank-Recherche/Zoll/RechercheZolltarife/recherche-zolltarife-node.html
Zolltarif in Englisch Türkischer Zoll www.gumruk.gov.tr
http://www.gumruk.gov.tr/english/content.aspx?cT=3&cId=b_tariff
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Behörden:
Staatssekretariat für Außenhandel: (Seiten auch auf Englisch)
Türkische Zollbehörden: (Seiten auch auf Englisch)
www.dtm.gov.tr
www.gumruk.gov.tr
•
Schatzamt
Türkisches Standardisierungsinsitut
Rat für Außenwirtschaftsangelegenheiten
Türkischer Automobilclub
www.hazine.gov.tr
www.tse.gov.tr
www.deik.org.tr
www.turing.org.tr
•
Freezones (Freizonen)
www.freezone.com.tr
•
Zollagenten Berufsverbände:
Istanbul (türkisch)
Izmir (türkisch)
Bursa (türkisch)
Ankara (türkisch)
www.igmd.org/
www.izmgmd.org/
www.bugumder.org/
www.agm.org.tr/site/index.php
Folgende wichtige Hinweise:
Zwischen der Türkei und der EU besteht eine Zollunion, die am 01.01.1996 in Kraft
getreten ist. Die EG und die Türkei haben daher für die meisten Waren ein gemeinsames
Zollgebiet. Im Verhältnis zu Drittländern hat die Türkei für Produkte die unter das
Abkommen fallen, die Regelzollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) übernommen,
wobei für eine Übergangszeit für bestimmte Warengruppen höhere Zollsätze gelten
beziehungsweise galten. Bei der Einfuhr werden neben der Mwst, je nach Produkt noch
eine besondere Verbrauchersteuer von bis zu 200% erhoben. Details können nach einer
kostenpflichtigen Recherche dargestellt werden .
Die Zollfreiheit gilt jeweils für Waren des „zollrechtlich freien Verkehrs“, also solche die
im Zollgebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sind oder in diese
eingeführt worden sind.
Die nicht unter die Zollunion fallenden landwirtschaftlichen Produkte sind in den Listen I
(Landwirtschaft ) und IV (Fischerei) des Importregimes enthalten. Es wird eine schrittweise
Verbesserung der Präferenzregelungen für diese Produkte angestrebt.
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Istanbul Türkei
Die Einfuhr alter, gebrauchter oder erneuerter Maschinen und Anlagen und sonstigen
Waren in die Türkei bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung wird in der Regel nicht
erteilt. Hiervon gibt es eine bedeutende Ausnahme: Maschinen, die nicht älter als 10 Jahre
sind, können nach dem türkischen Importregime eingeführt werden, wenn sie in der "Liste
der Güter, die alt, gebraucht oder erneuert eingeführt werden dürfen" (sogenannte
Maschinenliste, s. www.dtr-ihk.de) enthalten sind.
Bei der Einfuhr von Einrichtungsgegenständen (Umzugsgut) gibt es die Möglichkeit diese
gebraucht einzuführen. Für einige Produkte wie Fernseher werden bestimmte Gebühren
fällig.
Hinweis: Die Genehmigung kann man beim Staatssekretariat für Aussenhandel (T.C.
Başbakanlık Dış Ticaret Müsteşarlığı) beantragen.
Adresse :
T.C. Başbakanlık Dış Ticaret Müsteşarlığı
İnönü Bulvarı No:36 06510 Emek / ANKARA
Telefon: (+90) 312 204 75 00
E-mail:
[email protected]
[email protected]
Eine weitere Möglichkeit gebrauchte Sachen zu importieren, betrifft Fabrikanlagen oder
Teile von solchen. Wichtig ist, dass die Geräte noch verwendbar sind. Hierzu muss man
beim Schatzamt ein Förderzertifikat beantragen, welches den Import ermöglicht. Genaue
Informationen erhält man beim Schatzamt (Hazine Müsteşarlığı, Teşvik ve Uygulama Genel
Müdürlüğü; bei ausländischer Kapitalbeteiligung: Yabancı Sermaye Genel Müdürlüğü). Als
gebrauchte Waren gelten auch, Waren deren Produktionsdatum einige Zeit zurückliegt. Es
gibt Bestrebungen die Regelung zum Genehmigungsvorbehalt aufzuheben. Allerdings laufen
diese bereits seit mehreren Jahren ohne Erfolg.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die dauerhafte Einfuhr alter und
gebrauchter Automobile verboten ist. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die nicht
älter als 1 Jahr sind. Fahrzeuge die in die Türkei importiert werden, müssen im selben
Jahr gebaut sein. Z.B. Die Fahrzeuge mit Baujahr 2007, auch wenn die ganz neu sind,
dürfen im 2008 nur ein paar Monate später nicht in die Türkei eingeführt werden.
Für Textilwaren erfordert man am Zoll verschiedene Dokumente. Unter anderem braucht
man eine Importlizenz. Die Importlizenz wird erteilt, wenn bei mit Quoten versehenen
Herkunftsländern diese noch nicht erfüllt ist. Bei Waren mit Ursprung (Herstellung) in der
EU wird diese Lizenz erteilt. Bei Waren mit Herkunft aus bspw. China gibt es Quoten. Diese
Importlizenz erhält man bei der Exporteursvereinigung der Istanbuler Konfektionäre ITKIB.
Die Details können Sie in dieser Seite finden: www.itkib.org.tr
http://www.itkib.org.tr/english/ .
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Für unsere Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie
sich bitte an die zuständigen türkischen Behörden und Institutionen. (siehe oben)
Falls Sie die Zolltarifnummer nicht zur Hand haben, kann Ihnen das Zoll–Infocenter
www.zoll-infocenter.de diese nennen. Weitere Hinweise finden Sie beim Statistischen
Bundesamt
der
Bundesrepublik
Deutschland
unter
www.destatis.de
(
http://www.destatis.de/allg/d/klassif/wa.htm ).
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Importproblemen benötigen,
können Sie sich gerne an Herrn Eren (Abteilung Markterkundung und Markterforschung)
wenden.
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