sicherheitsnadel

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sicherheitsnadel
ver di
sicherheitsnadel
Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · SONDERAUSGABE JUNI 2010
Ein Teil des Weges
ist geschafft!
ver.di und der BDWS haben den Mindestlohntarifvertrag unterzeichnet
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Positive: Durch den Tarifvertrag
tarifvertrag
werden Lohnuntergrenzen festgelegt,
Für alle, die sie noch nicht kennen: der
Paragraph 2 des Mindestlohn TV enthält die Lohntabelle für Objektschützer
und Separatwachleute seite 3
ver.di und der BDWS haben am 15.
die künftig weder durch ausländische
April in Hannover den Mindestlohn-
Konkurrenz, noch durch - eine nicht
tarifvertrag für das Wach– und Sicher-
geringe Zahl - schwarzer Schafe, die
heitsgewerbe unterzeichnet.
sich auf dem deutschen Sicherheitsmarkt tummeln, unterboten werden
Bis dahin war es ein langer, steini-
dürfen. Hier greift die ordnungspoli-
ger Weg mit teils heftigen und auch
tische Funktion des Tarifvertrages. Für
kontrovers geführten Diskussionen auf
die Unternehmen bietet sich die Chan-
beide Seiten.
ce, den Wettbewerb künftig mehr über
die Qualität der Dienstleistungen statt
Ar b eitn ehm erent sen degesetz
Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohntarifvertrag aus juristischer
Sicht
seite 4
Sachs en , Sachs en- Anh alt,
Thüri ngen
über den Preis zu führen.
Wie ein Projektsekretär den Mindestlohnabschluss für seine betriebliche
Arbeit nutzt
SEITE 6
nicht das Wünschenswerte, sondern
Es sind gleiche Rahmenbedingungen
INNEN EI NSI CH TEN H AMBURG
das derzeit Machbare.
für ausländische Unternehmen gesetzt,
Wie der Mindestlohn auf den Hamburger Tarifabschluss wirkt
seite 7
Was jetzt als Tarifvertrag vorliegt, ist
sowohl für den BDWS als auch für ver.di
Fortsetzung auf Seite 2
sicherheitsnadel
SEITE 2 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009
die im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Mehrarbeit etc. sind nicht Teil des Mindest-
ab Mai 2011 verstärkt auf den deutschen
lohnes und bleiben erhalten.
Markt strömen werden. Sie müssen die
Löhne zahlen, die am Arbeitsort dem Min-
DIE SENDUNG
ZUR ARBEIT:
Wie geht es weiter
destlohntarifvertrag entsprechen.
Mit dem Abschluss des Tarifvertrages
Für unsere vielen Kolleginnen und Kolle-
haben ver.di und BDWS das ihre getan,
gen, die in kleinen und mittleren Unterneh-
um den Mindestlohn nach dem Entsen-
men ihren Dienst tun, bedeutet es, dass
degesetz auf den Weg zu bringen. Auch
Lohndumping und extrem langen Arbeits-
ein gemeinsamer Antrag auf Allgemein-
zeiten ein Riegel vorgeschoben wird.
verbindlichkeit beim Bundesministerium ist
gestellt.
Die neuen Mindestentgelte führen insbe-
Weitere Anstrengungen sind nötig, um
sondere für Separatwachleute und Objekt-
den Tarifvertrag über den Tarifausschuss
schützer in den neuen Ländern zu Loh-
ins Bundeskabinett zu bringen, damit der
nerhöhungen um bis zu 33 Prozent. Der
Mindestlohn tatsächlich zum 01.07.2010
Mindestlohntarifvertrag führt über meh-
in Kraft gesetzt wird und die Tariferhöhun-
rere Stufen auch in den Tarifgebieten mit
gen wirksam werden.
den niedrigsten Untergrenzen zu einem
WIR BERICHTEN RUND
UM DAS THEMAARBEIT
UND ZEIGEN POLITISCHE
ZUSAMMENHÄNGE AUF.
IMMERIM NETZ UNTER:
WWW.STREIK.TV
einheitlichen Branchenmindestlohn von
Der Mindestlohn gilt dann für alle Beschäf-
7,50 Euro spätestens zum 01. Januar 2013.
tigten. Er bindet alle Arbeitgeber mit Sitz
Die höchsten Mindestlöhne liegen bei
im Inland oder im Ausland, wenn sie
8,46 Euro in Baden–Württemberg und
Arbeitnehmer nach Deutschland entsen-
8,00 Euro in Bayern. Diese steigen bis
den.
zum 01. Januar 2013 auf 8,90 Euro,
beziehungsweise 8,42 Euro.
Jetzt gilt’s Schwung zu holen, damit der
Mindestlohn kommt – und für weitere
Ganz wichtig: Bessere landestarifliche
Lohnerhöhungen zu kämpfen. Mach mit!
Regelungen in den Ländern gelten wei-
Werde ver.di-Mitglied!
ter und können auch in Zukunft vereinbart werden. Zulagen und Zuschläge zum
PETRA GERSTENKORN
Beispiel für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit,
Mitglied des ver.di Bundesvorstandes
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Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 · SEITE 3
TARIFVERTRAG
Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne
für Sicherheitsdienstleistungen § 2 Mindestlöhne
(1) Die Stundenlöhne für Sicherheitsmit-
(2) Die Stundenlöhne gemäß Absatz 1
fallenden Arbeitnehmer dar. Ansprüche
arbeiter im Objektschutz- / Separatwach-
stellen zugleich die untersten Vergütungen
auf höhere Stundenlöhne bleiben unbe-
dienst betragen:
für alle unter den Geltungsbereich nach § 1
rührt.
Bundesland
ab 1.1.2011
ab 1.5.2011
ab 1.3.2012
ab 1.1.2013
Baden-Württemberg
8,46 Euro
8,60 Euro
8,75 Euro
8,90 Euro
Bayern
8,00 Euro
8,14 Euro
8,28 Euro
8,42 Euro
Nordrhein-Westfalen
7,82 Euro
7,95 Euro
8,09 Euro
8,23 Euro
Hessen
7,50 Euro
7,50 Euro
7,63 Euro
7,76 Euro
Niedersachsen
7,14 Euro
7,26 Euro
7,38 Euro
7,50 Euro
Bremen
6,99 Euro
7,16 Euro
7,38 Euro
7,50 Euro
Hamburg
6,94 Euro
7,12 Euro
7,33 Euro
7,50 Euro
Sachsen
6,53 Euro
6,53 Euro
7,31 Euro
7,50 Euro
Sachsen-Anhalt
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
Thüringen
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
Berlin
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
Brandenburg
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
Rheinland-Pfalz
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
Saarland
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
Schleswig-Holstein
6,53 Euro
6,53 Euro
7,00 Euro
7,50 Euro
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Besondere Dienstleistungen
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SEITE 4 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009
Arb ei tne hme r en t s e n d e g ese t z
Mindesarbeitsbedingungen durch
allgemeinverbindliche Tarifverträge
und Rechtsverordnungen
Im April 2009 ist die Neufassung des
ze sind in ihrem Nebeneinander nicht leicht
häufig auch nicht erreicht. Die Tarifbindung
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
zu verstehen.
der Arbeitgeber in den prekären Branchen ist
in Kraft getreten.
rückläufig.
Allgemeinverbindlichkeit nach § 5
Offiziell trägt das Gesetze einen ande-
TVG
ren, etwas umständlichen Namen: Gesetz
Weiteres Problem bei der Allgemeinverbindlichkeit nach dem TVG ist die Konkurrenz zu
über zwingende Arbeitsbedingungen
Eine Tarifvertragspartei kann bei der Bundes-
anderen Tarifverträgen. Wie oben beschrie-
für grenzüberschreitend entsandte und
arbeitsministerin (oder von ihr legitimierter
ben wird der Tarifvertrag auf gar nicht tarif-
für regelmäßig im Inland beschäftigte
obersten Landesbehörde) die Allgemeinver-
gebundene Arbeitgeber erweitert. Besteht
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
bindlicherklärung beantragen. Durch die All-
hingegen ein Haustarifvertrag oder schließt
gemeinverbindlichkeit wird die Tarifbindung
der Arbeitgeberverband einen Flächentarif
Das AEntG wurde durch die aktuelle Min-
erweitert. Tarifverträge gelten auf Arbeit-
mit einer anderen Gewerkschaft ab, bleiben
destohndebatte populär. Das eigentlich nur
geberseite an sich nur für die Mitgliedsun-
diese trotz allgemeinverbindlichem Tarifver-
für den Schutz inländischer Unternehmen-
ternehmen des tarifschließenden Arbeitge-
trag in Kraft. Sie werden durch diesen nicht
gedachte Gesetz mutierte zu einem ech-
berverbandes oder, wenn sie selbst einen
verdrängt, sondern finden als die spezielleren
ten Mindestlohngesetz. Es zielt nicht mehr
Haustarifvertrag abgeschlossen haben. Der
Vorschriften weiterhin Anwendung. Dies gilt
vorrangig auf aus dem Ausland kommende
Tarifvertrag kommt dann zur Anwendung für
selbst dann, wenn sie den allgemeinverbind-
Arbeitnehmer, sondern nunmehr auf den
die Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifschlie-
lich erklärten Tarifvertrag unterbieten.
Lohnwettbewerb inländischer Unternehmen.
ßenden Gewerkschaft sind. Die Allgemeinver-
Das AEntG wurde in den vergangenen Jahren
bindlicherklärung erweitert die Anwendung
Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nach
mehrfach ergänzt und nach saftiger Kritik
auf alle nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer
§ 5 TVG kommt grundsätzlich in Gänze zur
durch die Verwaltungsgerichte im Zusam-
und Arbeitgeber. Der allgemein verbindliche
Anwendung. Die Ministerin kann jedoch
menhang mit der Postmindestlohnverord-
Tarifvertrag gilt damit zwingend auch für
einzelne Regelungen ausnehmen und den
nung 2009 grundlegend neu gefasst.
Arbeitgeber, die keinen Tarifvertrag geschlos-
Geltungsbereich einschränken.
sen haben oder nicht Mitglied in einem tarifBisher verwandtes Werkzeug zur Schaffung
schließenden Arbeitgeberverband sind. Die
von Mindestarbeitsbedingungen war die All-
Gewerkschaftsmitgliedschaft der Mitarbeiter
gemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertra-
spielt dann keine Rolle mehr.
ges nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG). Die
Die Regelungen des AEntG
Das Gesetz stellt zunächst klar, dass allgemeine gesetzliche Mindeststandards auch
dortigen Vorschriften wurden vom Gesetzge-
Voraussetzung der Allgemeinverbindlicher-
für aus dem Ausland entsandte Arbeitneh-
ber unangetastet gelassen und bleiben neben
klärung nach TVG ist, dass die vor der
mer zwingend gelten. Dies sind z.B. das
dem AEntG weiterhin uneingeschränkt in
Erklärung an den Tarifvertrag gebundenen
Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetze,
Kraft. Zu fragen ist, was das neue AEntG
Arbeitgeber mindestens 50% der Mitarbei-
der Mutterschutz und berufsgenossenschaft-
über die klassische Allgemeinverbindlicher-
ter der Branche beschäftigen. Zudem muss
liche Arbeitsschutzvorschriften. Weiter sind
klärung hinaus ermöglicht, insbesondere, wie
die Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen
im Gesetz für acht Branchen (nunmehr auch
die Instrumente von AEntG und TVG bei der
Interesse geboten sein, was regelmäßig im
Sicherheitsdienstleistungen) zwei Varianten
Schaffung von Mindestarbeitsbedingungen
Niedriglohnsektor gegeben ist. Die Hürde von
geregelt: Es gibt bereits einen für allge-
miteinander verzahnt sind. Die beiden Geset-
50% ist nicht immer leicht zu belegen und
meinverbindlich erklärten Tarifvertrag nach
Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 · SEITE 5
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§ 5 TVG oder die Tarifpartner stellen einen
Gibt es keinen allgemeinverbindlichen Tarif-
beschränkt auf die absoluten tariflichen Kern-
gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbind-
vertrag nach § 5 TVG, gilt etwas anderes. Es
rechte – Entgelt und Urlaub. Urlaub ist letzt-
lichkeit nach § 5 TVG.
bedarf einer Rechtsverordnung. Grundvor-
lich auch Entgelt, da bezahlte Freistellung.
aussetzung ist, dass die Tarifpartner einen
Dem ist dann wohl auch der Name „Mindest-
Gibt es bereits einen allgemeinverbindlichen
gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbind-
lohntarifvertrag“ geschuldet.
Tarifvertrag, dann gilt dieser innerhalb der
lichkeit innerhalb einer der acht Branchen
acht im Gesetz aufgezählten Branchen zwin-
gestellt haben. Dieser scheitert zum Beispiel
gend für alle Arbeitsverhältnisse. Ob und
an der oben genannten 50%-Quote. Die
wie die Arbeitgeber tarifgebunden waren,
Arbeitsministerin kann dennoch die Anwen-
Die Möglichkeiten des AEntG sind zu begrü-
ist dabei irrelevant. Der über das AEntG gel-
dung der Mindestbedingungen aus dem
ßen. Der Schutz des TVG war nicht mehr
tende Tarifvertrag verdrängt in Bezug auf die
Tarifvertrag auf alle Arbeitsverhältnisse im
hinreichend. Ein nach § 5 TVG für Allge-
Mindestbedingungen alle anderen Tarifver-
Wege der Rechtsverordnung erstrecken.
meinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann
träge. Er gilt zudem zwingend auch für alle
aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer.
Zusammenfassung
durch einen anderen Tarifvertrag mit einer
Die Quote von 50% ist dafür nicht zwin-
anderen Gewerkschaft unterboten werden.
gend; die Rechtsverordnung muss lediglich
Das AEntG regelt für acht Branchen, dass
Es gilt jedoch nicht das gesamte Tarifwerk
im öffentlichen Interesse geboten sein (siehe
im Bereich bestimmter Mindestbedingungen
über das AEntG. Das Gesetz beschränkt die
oben). Allerdings erstreckt sich der Tarif-
eine Verdrängung durch andere Tarifverträge
zulässigen Inhalte auf bestimmte Gegenstän-
vertrag kraft Rechtsverordnung ebenfalls
nun nicht mehr möglich ist. Im Wege der
de. Geregelt werden dürfen der Mindest-
nicht auf den gesamten Tarifvertrag. Nicht
klassischen Allgemeinverbindlichkeit für die
lohn (einschließlich der Zuschläge), Dauer
umfasst sind ausdrücklich tarifliche Arbeits-
tariflichen Kernrechte, im Wege der Rechts-
des Urlaubs und Höhe des Urlaubsgeldes
schutzvorschriften wie Höchstarbeits- und
verordnung für die absoluten tariflichen
(einschließlich tariflicher Urlaubskassen), tarif-
Ruhezeiten, Bedingungen zur Überlassung
Kernrechte. Tarifliche Regelungen, die nicht
liche Arbeitsschutzvorschriften wie Höchst-
von Arbeitnehmern, Arbeitsschutz und der
im Mindestlohntarifvertrag enthalten oder
arbeits- und Ruhezeiten, Bedingungen zur
Schutz bestimmter Personen. Hier existieren
für die Arbeitnehmer besser sind, bleiben
Überlassung von Arbeitnehmern und der
bereits zwingende gesetzliche Mindeststan-
daneben bestehen. Dies ist selbstverständlich.
Arbeitsschutz. Kurz gesagt: Die tariflichen
dards. Diese sind dennoch zu den tariflichen
Kernrechte können in einem allgemeinver-
Kernrechten zu zählen, die stetig den Schutz
Tobias Wolters
bindlichen „Mindestlohntarifvertrag“ gere-
der Arbeitnehmer verbessern. Kurz gesagt:
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
gelt werden.
Ein Tarifvertrag kraft Rechtsverordnung ist
Mediator, Kanzlei Hummel.Kaleck, Berlin
ver di
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Besondere Dienstleistungen
sicherheitsnadel
FACHB EREIC H SADRE S S E N
SEITE 6 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009
S achs en, Sa chsen -Anh alt, Thüri nge n
Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10 · 10179 Berlin
Rolf Lemm
Bundesfachgruppenleiter
Tel.: 030 / 6956 - 2880
[email protected]
Gerald Richter
Tel.: 030 / 6956 - 2862
[email protected]
Wie weiter im Landesbezirk Sachsen,
Sachsen- Anhalt, Thüringen
Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr. 10a · 70173 Stuttgart
Seit April diesen Jahres gibt es nun
sich. Einige Fragen kann man derzeit nur
Marcus Borck
endlich einen gemeinsamen Vorschlag
im Konjunktiv beantworten. Wie werden
Landesfachbereichsleiter
ver.di/ BDWS zu einem Mindestlohnta-
dann die Ländertarifverträge aussehen,
Tel.: 0711 / 887 88 - 1300 · Fax: - 44 40
rifvertrag für Sicherheitsdienstleistun-
wann und in welcher Höhe werden die
[email protected]
gen. Vorausgegangen waren eben-
anderen Tarifgruppen tarifiert, werden alle
solchige Tarifverhandlungen Anfang
Dienstleistungsaufträge bleiben?
Landesbezirk Bayern
2008, welche die ver.di- Tarifkommis-
Schwanthaler Str. 64 · 80336 München
sion für gescheitert erklärte und dann
Fast alle KollegInnen mit denen ich sprach,
Dagmar Rüdenburg
der nachfolgende MiloTV Abschluss
haben sich deutlich gegen eine wie auch
Landesfachbereichsleiterin
zwischen dem BDWS und der Hun-
immer geartete Kompensation der diesbe-
Tel.: 089 / 599 77 - 1130 · Fax: - 1139
gerlohnorganisation GÖD, der die
züglichen Lohnerhöhung durch die Strei-
[email protected]
Streichung der Zeitzuschläge für die
chung der Zeitzuschläge ausgesprochen.
meisten neuen Bundesländer vorsah.
Im Mindestlohntarifvertrag ist dies zwar
Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Glücklicherweise erlangte dieses Werk
per Protokollnotiz ausgeschlossen, doch
Köpenicker Str. 30 · 10179 Berlin
nicht die Mehrheit im zuständigen
existiert immer noch die Tarifpartnerschaft
Jürgen Stahl
Tarifausschuss beim Bundesarbeitsmi-
BDWS mit der GÖD auf Bundesländere-
komm. Landesfachbereichsleiter
nisterium, so dass die notwendige All-
bene und hier gilt es weiterhin Lohn- und
Tel.: 030 / 88 66 - 5618 · Fax: - 5944
gemeinverbindlichkeit versagt blieb.
Manteltarifverträge abzuschließen. Nie-
[email protected]
mand von uns kann so richtig einschätzen,
Sicherlich ist der jetzige Mindestlohntarif-
ob dann nicht doch Leistungen durch die
Landesbezirk Hamburg
vertag auch ein Kompromiss, jedoch ein
GÖD in den Ländertarifverträgen gestri-
Besenbinderhof 60 · 20097 Hamburg
mit dem Mensch etwas besser leben kann,
chen werden. Ich glaube, die KollegInnen
Peter Bremme
zumal per Protokollnotiz vereinbart wurde,
in den Betrieben haben sehr wohl verstan-
Landesfachbereichsleiter
dass die Zeitzuschläge nicht in die Berech-
den, dass dieser Gefahr nur dadurch zu
Tel.: 040 / 28 58 - 4131 · Fax: - 9131
nung des Mindestlohnes fallen. Sofern
begegnen ist, wenn wir einen wesentlich
[email protected]
man mit etwas Zuversicht davon ausgeht,
höheren Organisationsgrad bei den Sepa-
dass dieser Tarifvertrag per Rechtsverord-
ratwachleuten erzielen und unsere Akti-
Landesbezirk Hessen
nung in Kraft tritt, bedeutet dies, es gibt
onsfähigkeit deutlich erhöhen. Am 3. Juni
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77
eine erste Lohnerhöhung im Januar 2011
wird die Tarifkommission darüber beraten
60329 Frankfurt/M.
von bis zu 30 % für einen Separatwach-
was wir jetzt tun müssen, um genau das
Gerhard König
mann im Landesbezirk Sachsen, Sachsen-
zu erreichen.
Landesfachbereichsleiter
Anhalt, Thüringen.
Tel.: 069 / 25 69 - 1460 · Fax: - 1469
[email protected]
Denn jetzt gilt es umso mehr: Die LändertaDa ich als Projektsekretär sehr oft in den
rifverträge wollen und müssen wir als ver.di
Bewachungsobjekten mit den Beschäftig-
wieder verhandeln!
ten zusammen komme, um über die Notwendigkeit sich in ver.di zu organisieren
Torsten Furgol
zu diskutieren, weiß ich, das Thema Min-
Projektsekretär, ver.di Landesbezirk
destlohn ist derzeit das heiße Thema an
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
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Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 · SEITE 7
INNEN EIN S I C HTE N H AM B U RG
FACHB EREI CHS ADRE SS EN
Landesbezirk
Niedersachsen-Bremen
Goseriede 10 · 30159 Hannover
Sonja Brüggemeier
Landesfachbereichsleiterin Mindestens Mindestlohn
– Innenansichten zum aktuellen Abschluss aus
Hamburger Sicht
Tel.: 0511 / 124 00 - 240 · Fax: - 153
[email protected]
Landesbezirk Nord
Dänische Str. 3-9 · 24103 Kiel
Dieter Altmann
"Kein Vormarsch ist so schwer wie der
Abschluss niemand (außer wir selbst) in den
Landesfachbereichsleiter
zurück zur Vernunft." (Berthold Brecht)
Ländern höhere Abschlüsse durchzusetzen.
Tel.: 0431 / 66 08 - 160 · Fax: - 110
Der Mindestlohntarif fesselt nicht die regio-
[email protected]
Kaum jemand hatte noch daran geglaubt,
nalen Löhne. Wir können darauf aufsatteln.
Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
dass es zwischen dem Arbeitgeberverband BDWS und verdi einen Tarifver-
Und auch die Arbeitgebervertreterinnen
Karlstr. 123-127 · 40210 Düsseldorf
trag geben könnte, der die untersten
geben zu bedenken:
Angelika Hecker
Löhne auf das Mindestniveau von 7,50
· Steigerungen um 30 Prozent sind dem Kun-
Landesfachbereichsleiterin
Euro festschreibt. Zu tief schienen die
den gegenüber nicht darstellbar.
Tel.: 0211 / 6 18 24 - 390 · Fax: - 451
Gräben. Zu polarisiert die Ansichten.
· Festgesetzte untere Löhne beeinflussen die
[email protected]
Und dennoch – am Ende war beiden
freie Marktwirtschaft negativ.
Parteien klar: wir müssen über unseren
· Das wird etliche Firmenpleiten und damit
Landesbezirk Rheinland-Pfalz, Saar
Schatten springen. 2011 das Jahr in dem
Arbeitslosigkeit hervorrufen.
Münsterplatz 2-6 · 55116 Mainz
Jürgen Jung
auch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Europa
Ja richtig! Diese Lohnsteigerungen sind nicht
Landesfachbereichsleiter
umgesetzt wird, darf nicht zum Fiasko
alltäglich und eine Herausforderung in Kun-
Tel.: 06131 / 97 26 - 200 · Fax: - 288
für die Löhne in der Bewachungsbranche
denkommunikation. Nur wer die letzten
[email protected]
werden. Fast 180.000 Beschäftigte dür-
Jahre nicht genutzt hat, um Kunden auf die
fen nicht ins Bodenlose fallen. Es muss
7,50 Euro vorzubereiten, der oder die hat
Landesbezirk Sachsen,
für die Löhne eine untere europäische
Wesentliches verschlafen. Und wer weiterhin
Sachsen-Anhalt, Thüringen
Haltelinie geben.
glaubt, nur auf dem schmalen Verdienst der
Karl-Liebknecht-Str. 30-32
Kolleginnen und Kollegen sein Geschäft auf-
04107 Leipzig
Nun wenden die Kritiker und Kritikerinnen im
bauen zu müssen, denen müssen wir sagen:
Christel Tempel
Gewerkschaftslager ein:
Gut dass ihr vom Markt verschwindet.
Landesfachbereichsleiterin
Tel.: 0341 / 52 901-330 · Fax: -690
· viel zu wenig - Der DGB fordert schon 8,50
Euro Mindestlohn.
Wenn die Koalitionsvertreter in der Bundes-
· viel zu spät – zwei Jahre nach der ersten
regierung weiterhin so handeln wie sie es
Verhandlungsrunde gibt es jetzt erst dieses bei den anderen Mindestlohntarifen getan
Ergebnis.
haben (Dachdecker, ambulante Pflegedien-
· für den Osten ja ganz gut – nur der Westen
ste), dann haben wir im Herbst den Mindest-
profitiert nicht davon.
lohn im Bewachungsbereich.
Ja richtig! „Mehr Geld und zwar sofort“
In Hamburg wollen wir diesen Lohn als
ist eine immer konsequente Forderung im
Sprungbrett für weitere Steigerungen nut-
Niedriglohnbereich. Nur wann haben wir Ver-
zen. 7,50 soll es nicht erst 2012 geben. Wir
dianerinnen und Verdianer auch im Westen
wollen den Lohn ein Jahr eher. In den vor-
diese Höhe von Lohnsteigerungen in den
herigen Tarifrunden sind die unteren Löhne
letzten 10 Jahren aufweisen können? Und
überdurchschnittlich angehoben worden.
das Schöne ist: uns hindert mit diesem
Mit der Marke von 7,50 Euro wird ein wei-
ver di
[email protected]
IMPRESSUM sicherheitsnadel
Sicherheitsnadel SONDERAUSGABE JUNI 2010
Herausgeber:
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Bundesvorstand: Frank Bsirske,
Petra Gerstenkorn
Verantwortlich i.S.d.P.:
Gerald Richter
Anschrift:
ver.di-Bundesverwaltung,
Fachbereich Besondere Dienstleistungen,
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Druck: alpha print medien AG, Darmstadt
Konzeption + Herstellung: PLATOON.ORG
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Besondere Dienstleistungen
sicherheitsnadel
SEITE 8 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009
terer Schritt getan. Dabei wird das Gefüge
wenn er in Niedersachsen eingesetzt wird.
des Tarifvertrages durcheinander gewirbelt.
Diese Art des halblegalen Lohnraubs wird es
Gelernte Sicherheitsberufe sind plötzlich vom
mit einem Nordtarif nicht mehr geben.
Geld her betrachtet weniger attraktiv.
Wer weiß, ist die erste Hürde zu größeDie gelernte Fachkraft für Schutz und
ren Tarifgebieten erst genommen, vielleicht
Sicherheit bekommt in Hamburg 8,70 Euro.
kommt dann in einigen Jahren der Bundesta-
Nur 1,20 Euro mehr in der Stunde als der
rif Bewachung zum Vorschein.
Separatwachdienst. Das muss wieder ins Lot.
Deshalb wollen wir kräftige Lohnsteigerun-
Der Mindestlohntarif ist auch ein klarer Schritt
gen auch für die ausgebildeten Kräfte.
zur Tarifführerschaft von verdi. Wir sind die
Kraft im Bewachungsbereich. Gelbe Gewerk-
Unser Ziel ist es die Tarife Niedersachsens
geschaffen. Einheitliche Laufzeiten sind jetzt
schaften wie die GÖD müssen jetzt draußen
von über 11 Euro auch in Hamburg abzu-
einfacher zu erreichen. Auch weitergehende
bleiben. Wenn wir diese positive Entwicklung
bilden. Dazu hilft uns der jetzige Mindest-
Optionen sind möglich. Wir kennen alle das
mit dem BDWS unumkehrbar machen, dann
lohnabschluss als Argumentation und die
Spiel: Die Fachkraft aus Hamburg wird in
haben wir wieder in allen Bundesländern
Kampfkraft der Kolleginnen und Kollegen.
Niedersachen eingesetzt. Der Arbeitgeber
verdi Tarife und haben eine wesentliche
Insgesamt müssen auch die anderen Löhne
rechnet mit der Kollegin den Hamburger Tarif
Handlungsmöglichkeit
mitwachsen, damit das ausgehandelte Gefü-
ab, berechnet dem Kunden gegenüber den
verdi Qualitätstarife überall abzuschließen.
ge wieder greift. Oder wollen Arbeitgeber
Niedersachentarif. Was hindert uns daran,
jetzt den Einheitslohn einführen?
größere Tarifgebiete zu schaffen, damit die
Peter Bremme
Dumpinggefahr eingedämmt wird. Mit einem
Fachbereichsleiter
Mit dem Mindestlohntarif haben wir auch
Nordtarif müsste niemand sich mit niedri-
Besondere Dienstleistungen,
tarifpolitisch eine neue Handlungsoption uns
geren Hamburger Löhnen zufrieden geben,
Hamburg
zurückgewonnen:
Beitrittserklärung
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Ich möchte Mitglied werden ab:
Monat/Jahr
Erwerbslos
Einzugsermächtigung:
Monatsbeitrag: Euro
Wehr-/Zivildienst bis
Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.diSatzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag
0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der
Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-,
Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen
und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag
€ 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere
Beiträge zu zahlen.
Azubi-Volontär/inReferendar/in bis
Persönliche Daten:
Schüler/in-Student/in bis
(ohne Arbeitseinkommen)
Name
Praktikant/in bis
zum Monatsende
monatlich
halbjährlich
vierteljährlich
jährlich
oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren*
monatlich bei meinem Arbeitgeber
einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen)
Altersteilzeit bis
Vorname/Titel
zur Monatsmitte
Sonstiges
Straße/Hausnr.
PLZ
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Wohnort
Straße/Hausnummer im Betrieb
Geburtsdatum
PLZ
Telefon
Bankleitzahl
Ort
Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben)
Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in
Branche
Staatsangehörigkeit
weiblich
männlich
Datum/Unterschrift
Tarifvertrag
ausgeübte Tätigkeit
ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in
W-2256-03-0305
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in
Angestellte/r
Beamter/in
DO-Angestellte/r
Selbstständige/r
freie/r Mitarbeiter/in
Vollzeit
Teilzeit
Kontonummer
Personalnummer im Betrieb
E-Mail
Geschlecht
Name des Geldinstituts/Filiale (Ort)
Datenschutz
Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und
Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, deren
Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der
Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und
genutzt werden.
Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
Anzahl Wochenstd.
Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe
bzw. Besoldungsgruppe
Name
Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe
Vorname
regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst
Telefon
Euro
Mitgliedsnummer
Ich war Mitglied der Gewerkschaft:
von:
Werber/in:
bis:
Monat/Jahr
Monat/Jahr