Heimordnung 2010-2011 - Landesberufsschule für das

Transcription

Heimordnung 2010-2011 - Landesberufsschule für das
Mädchenheim
der Landesberufsschule für das
Gastgewerbe
SAVOY
39012 Meran, Rätienstraße 1
Tel. 0473/205940
Fax 0473/205940
e-Mail: [email protected]
HEIMORDNUNGund VERTRAG
Schuljahr 2011 / 2012
Infos für dich
1. Unser Heim
2. Zusammenleben im Heim
3. Tagesablauf
4. Darauf solltest du achten.....
5. Mitgestaltung im Heim
6. Das Wochenende naht
7. Wenn etwas schiefgeht....
8. Sicherheit im Heim
9. Kosten der Heimunterkunft
10. Zusammenarbeit Heim –
Elternhaus
1.
Unser Heim
Das Heim befindet sich im Hauptgebäude
der Landesberufsschule „Savoy“.
Das einstige Hotel im Jugendstil befindet
sich idyllisch gelegen an der Meraner
Passerpromenade. Von hier aus sind der
Bahnhof sowie das Stadtzentrum in
5 Gehminuten zu erreichen.
Das Heim verfügt über 71 Betten: 2 Vierbettzimmer (Einbett- + Dreibettzimmer),
7 Dreibettzimmer, 15 Zweibettzimmer und
12 Einzelzimmer, alle mit eigenem Bad. In
jedem der Zimmer findest du neben einem
Bett auch deinen eigenen Kleiderschrank
und einen Schreibtisch.
Für deine Freizeit steht dir ein Aufenthaltsraum zur Verfügung, der eine große Auswahl an Büchern und Gesellschaftsspielen
bietet. Du kannst ihn zum Lernen oder in
deiner Freizeit zum Fernsehen nutzen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit
„Calcetto“ zu spielen oder deinen Kreislauf auf dem Hometrainer in Schwung zu
bringen.
Die Mahlzeiten werden im eleganten
Speisesaal des Hauses eingenommen.
2.
Zusammenleben im Heim
Um das Leben in einer Gemeinschaft von 71 jungen Mädchen zu organisieren und so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es notwendig, dass du dich an bestimmte Regeln hältst.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Gemeinschaftssinn können sich alle wohlfühlen und
gute Lernerfolge erzielen.
Unser Erzieherinnenteam besteht aus 4 ausgebildeten Pädagoginnen.
Das MITEINANDER und das WIR kennzeichnen das angenehme Klima in unserem Heim.
Wir Erzieherinnen bemühen uns, dieses Miteinander zu strukturieren. Darüber hinaus möchten wir dir als Ansprechpartnerinnen zur Seite stehen und alle Informationen liefern, die du
benötigst. Gerne machen wir Vorschläge für die Freizeitgestaltung in- und außerhalb des
Heimes, z.B. Kreativworkshops, Kinobesuche, Feiern usw.
.
3.
Tagesablauf:
6.30 Uhr: Aufstehen
6.50 Uhr: Frühstück
7.10 Uhr – 7.30 Uhr: Zimmer aufräumen
8.00 Uhr – 12.30 Uhr: Unterricht
12.30 Uhr – 13.20 Uhr: Mittagessen bzw. Mittagspause je nach Stundenplan
12.00 Uhr: Heim wird für alle Heimschülerinnen geöffnet
13.40 Uhr – 15.20/16.10 Uhr bzw. 17.00 Uhr: Unterricht
anschließend: Freizeit, Möglichkeit zum Ausgang
19.00 Uhr: Abendessen
20.00 Uhr – 21.30 Uhr: Studierzeit
Sie dient zur Vertiefung und Wiederholung des Gelernten und zur Vorbereitung für den
nächsten Schultag; in dieser Zeit herrscht die zum Lernen
notwendige Ruhe
22.00 Uhr: Bettruhe für alle
Änderungen im Tagesablauf werden gesondert bekannt gegeben
Ausgänge
Du darfst täglich ab Unterrichtsende bis 18.55 Uhr ausgehen. Am Dienstag und Donnerstag
dürfen die 15jährigen bis 19.55 Uhr und Volljährige bis 21.55 Uhr Ausgang nehmen.
Wenn du am Dienstag oder Donnerstag einen verlängerten Ausgang nimmst, ist eine
Abmeldung vom Abendessen notwendig, auf welches du somit verzichtest.
Bitte berücksichtige bei der Planung der Abendausgänge deine schulischen Verpflichtungen!
Einmal pro Semester dürfen alle 15jährigen, am Dienstag oder Donnerstag, bis 21.55 Uhr ihre
Freizeit verlängern (ausgenommen in der letzten Schulwoche). Allerdings wird dabei, wie bei
allen anderen Ausgängen auch, der Stadtbereich nicht verlassen und die Erziehungsberechtigten lassen einen Tag vorher, uns Erzieherinnen eine schriftliche Verantwortungsübernahme für
diesen Zeitraum zukommen. Es ist notwendig, dass Ihr diesen Ausgang mindestens zu zweit
antritt.
Besuche und Heimfahrten
Besuche im Zimmer sind nur ausnahmsweise (z.B. bei Erkrankung) und mit Genehmigung
von uns Erzieherinnen erlaubt.
Im Ausnahmefall können wir dir nach Absprache mit den Eltern und deren schriftlicher Verantwortungsübernahme, eine Übernachtung auswärts oder einen Austritt aus dem Heim für
eine Nacht genehmigen. Die Verantwortung für diese Zeit liegt somit bei den Eltern.
4.
Darauf solltest du achten....
a) Mitzubringen
Du darfst.....
deine Hausschuhe mitbringen, da es nicht nur hygienischer, sondern auch bequemer ist als mit Straßenschuhen oder barfuß herumzulaufen.
deine Lieblingsbettwäsche (Spannleintuch, Kissenbezug und Flachbettbezug), die
Toilettenartikel und deine eigenen Handtücher mitbringen; die Bettwäsche wird
14tägig von dir gewechselt, die Handtücher jede Woche.
Radio, CD-Player, Mp3– Player, Laptop und Handy mitbringen, allerdings bitten
wir dich, verantwortungsvoll damit umzugehen und Lärm zu vermeiden. Während der Mahlzeiten, der Studierzeit und nach 22 Uhr müssen diese Geräte ausgeschaltet werden um Ruhe zu garantieren, ansonsten werden sie von uns Erzieherinnen für 24h eingezogen.
Achtung: Elektrogeräte, wie z.B. Fernseher, Toaster, Handstaubsauger, Teekocher und Kerzen sind aus sicherheitstechnischen Gründen im Zimmer nicht erlaubt.
b) Sauberkeit, Ordnung und Pünktlichkeit
Du bist verantwortlich.....
für Sauberkeit und Ordnung im Zimmer (Bett, Schrank, Zimmer, Bad usw.), so
dass dein persönlicher Bereich auch auf deine Mitbewohnerinnen einen angenehmen Eindruck macht und sich jede wohl fühlen kann.
im allgemeinen Bereich (Korridore, Abstellräume, Aufenthaltsraum, Speisesaal
usw.).
Wir bitten dich.....
auf gute Körperpflege zu achten, da es für dich selbst und deine Kolleginnen angenehmer ist und auch später in deinem Berufsleben eine große Rolle spielt.
der Umwelt zuliebe die Mülltrennung zu beachten,
um Pünktlichkeit im Unterricht, bei den Mahlzeiten, beim Studium und bei der
Rückkehr vom freien Ausgang.
c) Zum Thema Alkohol, Suchtgifte, Gewalt und Diebstahl
Du weißt, dass....
das Mitbringen, Aufbewahren und der Genuss von Alkohol und Drogen sowie
jede Art von Umgang mit Suchtgiften im Heim strengstens verboten ist und
schwerwiegende Folgen nach sich zieht, die bis zum Heimausschluss führen
können. Deine Wiederaufnahme ins Heim ist dadurch gefährdet.
ein Heimausschluss bis zu einer Woche erfolgen kann, wenn du im berauschten
Zustand ins Heim kommst.
der Besuch von Bars und Gaststätten dem Jugendschutzgesetz unterworfen ist,
Diebstahl der Meldepflicht der Erziehungsverantwortlichen unterliegt, gesetzlich
geahndet wird und den Verbleib im Heim in Frage stellt.
die Aufbewahrung von rechtsextremistischen und Gewalt verherrlichenden Materialien im Heim nicht erlaubt ist.
bei gröberen Verstößen gegen die Heimordnung sofort die Eltern informiert werden.
d) Schlechte Luft durch Rauchen
Du weißt, dass....
im gesamten Gebäude, auf den Balkonen und im Schulhof das Rauchen gesetzlich verboten ist.
wenn du trotzdem rauchst, die gesetzlich vorgesehene schriftliche Verwarnung
zur Anwendung kommt und beim zweiten oder wiederholten Male das Übertretungsprotokoll mit einer Verwaltungsstrafe laut L.G. vom 03.07.2006 folgt, welche eine Geldbuße von 110,00 Euro vorsieht.
e) Behandlung von Einrichtung und Gegenständen
Wir bitten dich....
die Einrichtung des Heimes sorgfältig zu behandeln. Die Mädchen nach dir wollen – genau wie du – ein sauberes und gut erhaltenes Zimmer beziehen.
Türen, Wände und Möbel vor Plakaten und Etiketten zu verschonen. Dafür hast
du eine eigene Pinnwand im Zimmer.
die Möbel nicht zu verstellen, sondern an ihrem Platz zu lassen.
f) Mahlzeiten
Wir bitten dich....
beim Frühstück und beim Abendessen turnusweise das Geschirr selbst zu decken,
abzuräumen und abzuspülen. Ein eigener Einsatzplan regelt diese Dienste.
aus gesundheitlichen Erwägungen an allen Mahlzeiten teilzunehmen, da du nicht
nur ein Anrecht darauf hast, sondern es uns auch wichtig ist, dass du regelmäßig
warme Mahlzeiten zu dir nimmst.
5.
Mitgestaltung im Heim
Zu Beginn des Schuljahres werden so genannte „Interessensgruppen“, z.B. Musik+ Tanz,
Sport u.ä. gebildet, bei denen du freiwillig und je nach Vorliebe und Begabung mitmachen
und so die Freizeitaktivitäten und das Heimleben gemeinsam mit uns Erzieherinnen mitgestalten kannst. Wir freuen uns auf deine Ideen!
Um dir eine Vorstellung davon machen zu können, welche Aktivitäten bisher stattgefunden
haben, besuche bitte unsere Homepage:
http://www.savoy.berufsschule.it/unterkunft-verpflegung.asp
6.
Das Wochenende naht
Das Wochenende verbringst du selbstverständlich Zuhause.
Heimfahrt ist am Freitag nach Unterrichtsschluss bis 17.45 Uhr, Rückkehr am Sonntag
zwischen 19.00 Uhr und 21.25 Uhr bzw. am Montag Früh bis 8.00 Uhr.
Eine verspätete Rückkehr oder das Fernbleiben vom Heim wird uns Erzieherinnen immer von
den Eltern persönlich mitgeteilt.
Bei einer Anreise am Sonntag vor 21.25 Uhr besteht für alle 15jährigen die Möglichkeit bis
zu dieser Uhrzeit das Heim nochmals zu verlassen (mind. zu zweit). Für diesen Zeitraum
übernehmen die Eltern jegliche Verantwortung.
7.
Wenn etwas schief geht
Es ist selbstverständlich, dass du im Heim nichts zerstörst oder beschädigst. Wenn dir aber
dennoch einmal etwas passieren sollte, melde es bitte sofort bei uns Erzieherinnen, damit der
Schaden umgehend wieder behoben werden kann. Zur Wiedergutmachung kleinerer Schäden
wird die eingezahlte Kaution von 50,00 Euro verwendet; reicht diese nicht aus, werden die
Kosten für die Schadensbehebung in Rechnung gestellt. Für das Inventar und dessen Schonung tragt ihr selbst die Verantwortung. Die Reparaturkosten nicht gemeldeter Schäden werden den jeweiligen Zimmerbewohnerinnen gemeinsam angelastet. Es ist deshalb wichtig, dass
die Zimmerübergabeprotokolle, die zu Schulbeginn ausgeteilt werden und in denen alle bereits vorhandenen Schäden der Zimmer vermerkt werden, sehr sorgfältig von euch ausgefüllt
werden.
Sollte es zu einem vorzeitigen Austritt aus dem Heim kommen, wird der Unterkunftsbeitrag
bis zum Ende des laufenden Monats berechnet. Die Kaution, abzüglich etwaigen Schadenersatzes, wird zurückerstattet.
Erkrankungen, Unfall oder unerwartete Schwierigkeiten (z.B. Probleme in der Schule...) teile
uns bitte so schnell wie möglich mit, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Sollte es im Falle von Krankheit oder Unfall notwendig sein, dich von der Außenstelle
„Böhler“ ins Heim oder ins Krankenhaus zu bringen, wird von uns Erzieherinnen ein
Taxidienst angefordert. Die Kosten belaufen sich auf etwa 10 Euro pro Fahrt und werden von
den Eltern getragen.
8.
Sicherheit im Heim
Ein besonderer Hinweis gilt dem „Verhalten im Brandfall“. Ihr werdet ersucht, in eurem
eigenen Interesse den Fluchtplan, der in jedem Zimmer hängt, genau durchzulesen und sich
im Notfall exakt daran zu halten. Mutwilliges Fehlverhalten und zu geringe Ernsthaftigkeit
bei der jährlich stattfindenden Evakuierungsübung ziehen strenge Konsequenzen nach sich.
Genauere Anweisungen erhalten die Mädchen zu Schulbeginn im Heim.
9.
Kosten der Heimunterkunft
Hotelfachschule, Berufsgrundstufe und Berufsfachschule: Die Kosten für Unterkunft mit
Halbpension betragen monatlich ungefähr 240,00 Euro und werden im Februar und Juni in
Rechnung gestellt. Für nähere Informationen (Landesbeiträge etc.), bitte das Sekretariat der
Schule kontaktieren (0473-205900).
10. Zusammenarbeit Heim - Elternhaus
Wir legen großen Wert auf Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Wir
Erzieherinnen stehen während unserer Dienstzeit immer für Besprechungen oder telefonische
Rückfragen zur Verfügung. Wir sind auch bei den Elternsprechtagen anwesend.
In entscheidende Erziehungsfragen werden die Eltern stets miteinbezogen.
Gesundheitliche Probleme, Krankheiten, Allergien, Medikamenteneinnahmen, Unverträglichkeiten sowie körperliche Beeinträchtigungen werden von den Eltern zu Schulbeginn mittels
ärztlichem Zeugnis oder einer Eigenerklärung uns Heimerzieherinnen mitgeteilt.
Bei Krankheit erfolgt im Heim die unmittelbare Krankenversorgung. Solltest du allerdings
ernsthaft krank sein, wird den Eltern empfohlen, dich abzuholen und zu Hause gesund zu
pflegen. Um dich bei Krankenhausbesuchen begleiten zu können, benötigen wir eine Kopie
des „Krankenkassa“- Büchleins und der Gesundheitskarte.
Laut Gesundheitsvorschriften dürfen wir Erzieherinnen keine Medikamente verabreichen,
deshalb musst du notwendige Medikamente selbst mitbringen oder besorgen.
Die unterschriebene Kenntnisnahme der Heimordnung hat vertragliche Gültigkeit und
ist für jede Schülerin bindend.
Bei wiederholter Verletzung dieser Heimordnung erfolgt eine schriftliche Mitteilung an
die Eltern und die Wiederaufnahme ins Heim ist gefährdet.
Die Direktorin
Dr. Beatrix Kerschbaumer Sigmund
Für die Erzieherinnen
Meran, am 02. Februar 2011
Was ich noch mitnehmen muss…
Einverständnis zur Heimordnung
die Eigenerklärung über deinen Gesundheitszustand
Fotokopie des „Krankenkassa“- Büchleins und der Gesundheitskarte
ein Foto von dir
50 Euro Kaution
Wäschesack für Schmutzwäsche
Handtücher, Bettwäsche (Kissen- und Flachbettbezug sowie 1 Spannleintuch), Toilettenartikel und Hausschuhe
für deinen persönlichen Gebrauch im Zimmer ein Trinkglas, eine Tasse,
einen Teller, Besteck und einen kleinen Löffel, evtl. auch Wärmflasche
und Thermoskanne
Wir bitten dich und deine Eltern die Heimordnung und die folgende Eigenerklärung
über deinen Gesundheitszustand wahrheitsgetreu auszufüllen, zu unterschreiben und
bei den Erzieherinnen abzugeben.
Mädchenheim der Landesberufsschule für das Gastgewerbe
„SAVOY“, Meran
Schuljahr 2011/2012
Einverständnis zur Heimordnung
Die unterfertigten Eltern/Erziehungsberechtigten und die Schülerin selbst bestätigen hiermit
die Heimordnung gesehen und gelesen zu haben, mit ihr einverstanden zu sein und die Angaben zum Gesundheitszustand wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Außerdem hinterlegen sie
die Kaution in Höhe von Euro 50, welche im Falle eines vorzeitigen Austrittes aus dem
Heim zurückerstattet wird.
Unterschrift der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten:
_____________________________________________
_____________________________________________
Unterschrift der Schülerin:
_____________________________________________
Datum der Kenntnisnahme:_______________________
Eigenerklärung über den Gesundheitszustand
Diese Eigenerklärung ersetzt das ärztliche Zeugnis und dient den Erzieherinnen für eine bessere Betreuung der Schülerin während ihres Heimaufenthaltes oder bei Erkrankungen.
Sie hat Gültigkeit für ein Schuljahr. Eventuelle Änderungen im Laufe des Jahres müssen dem
Heim mitgeteilt werden.
Vor- und Zuname der Heimschülerin _____________________
minderjährig
volljährig
ist frei von ansteckenden Krankheiten
muss folgende Diät einhalten:__________________________________________
reagiert allergisch auf:________________________________________________
ist zurzeit in ärztlicher Behandlung bei:__________________________________
muss zurzeit folgende Medikamente einnehmen:___________________________
ist Vegetarierin
Weitere Angaben zum Gesundheitszustand der Schülerin (Beschwerden, u.ä.):
________________________________________________________________________