März 2016, PDF, 80KB, Datei ist nicht barrierefrei - Schleswig

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März 2016, PDF, 80KB, Datei ist nicht barrierefrei - Schleswig
III. Personalnachrichten
MJKE
Zur Oberamtsrätin mit Wirkung vom 1.2.2016: Freia SommerFehse, Ministerium für Justiz, Kultur und Europa.
Gerichte
Ern a n n t : Zur Justizoberwachtmeisterin: Justizoberwachtmeisteranwärterin Josy Schlemmer, Amtsgericht Norderstedt.
Zum Justizoberwachtmeister: Justizoberwachtmeisteranwärter Frederic Sieling, Amtsgericht Schwarzenbek; Justizoberwachtmeisteranwärter Jan Siemonsen, Amtsgericht Eckernförde.
Schl. Holst. Oberverwaltungsgericht
Ern a n n t : Zum Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachmeister Michael Hopp, Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht.
Staatsanwaltschaften
Ern a n n t : Zur Leitenden Oberstaatsanwältin: Oberstaatsanwältin Birgit Heß, Staatsanwaltschaft Kiel.
Zum Staatsanwalt – als Gruppenleiter –: Staatsanwalt Christian Braunwarth, Staatsanwaltschaft Lübeck.
Zum Oberregierungsrat: Regierungsrat Jonas Lehmann,
Staatsanwaltschaft Kiel.
Ver s e t z t : Erster Justizhauptwachtmeister Jörg Drews von
der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg an das
Landgericht Flensburg.
Ein t r i tt i n d e n Ru h e s t a n d : Leitender Oberstaatsanwalt
Peter Schwab, Staatsanwaltschaft Kiel.
Arbeitsgerichtsbarkeit
Ein t r i tt i n d e n Ru h e s t a n d : Direktor des Arbeitsgerichts
Dieter Sibbers, Arbeitsgericht Lübeck.
Vollzugsanstalten
Ein t r i tt i n d e n Ru h e s t a n d m i t A b l a u f d e s Monats
Deze m b e r 2 015 : Justizamtsinspektor Michael Gerds, JVA
Lübeck.
Ver s e t z u n g i n d e n Ru h e s t a n d m i t A b l a u f des 31.
Deze m b e r 2 015 : Justizamtmann Wilhelm Schulz, JVA Lübeck.
Versetzt mit W irkung vom 1. Januar 2016 an das
Landesamt für Ausländerangelegenheiten N�������
eumünster: Justizobersekretär Ralf Paustian, JVA Lübeck���. Notare:
Ernannt: Anja Tilgner, Schleswig; Andreas Jahn, Eutin; Dr.
Hauke Seidel, Neustadt/H.; Nils von Bergner, Schenefeld; Stefan Eckermann, Heide/H.; Alexander Ermer, Marne.
Not aramt erloschen: Michael Middelmann, Wedel.
Zweite Staatsprüfung für Juristen;
bestanden im Monat Dez.15/Januar 2016:
Dezember 2015: Christopher Jahn, Kronshagen; Rune Weltz,
Hamburg; Tilman Bock, Wentorf; Irina Behrmann, Norderstedt;
Vincent Nguyen, Hamburg; Ebru-Eda Al Norderstedt; Philipp
Wittchow Eutin; Ladan Mahmoudi, Norderstedt; Tanja Woisin,
Lübeck; Julia Runge, Kiel; Tobias Kleimann, Kiel; Claudia Heinrich, Hamburg; Sabrina Parnitzke, Lübeck; Hauke Stehr, Kiel;
Nadine Pieper, Hamburg.
Januar 2016: Filiz Eskisenkaya, Hamburg; Corina Lenz, Hamburg; Rita Köpke, Hamburg; Thomas Mann, Pinneberg; Elisabeth Förster, Hamburg; Jessica Thamling, Hamburg; AnneSophie von Koester, Hamburg; Jessica-Rosalia Reimers,
Hamburg; Sabrina Homrich, Lübeck; Natalie Hennrich, Taunusstein; Peyman Tavara, Hamburg; Ulrike Flau, Hamburg; Julia
Lange, Nordhastedt; Karen Bosserhoff, Lübeck; Elisabeth
Burczyk, Hamburg; Nils Arp, Hamburg; Anne-Kristin Adam,
Klütz; Lucia-Marie Salmen, Hamburg; Samir El-Falaky, Hamburg; Conrad-Sebastina Conrad, Hamburg; Cornelia Jureit,
Hamburg; Philipp Till, Lübeck; Andreas Voigt, Lübeck; Johanna
Vogt, Hamburg; Christine Stöber, Hamburg; Vincent Harmstorf,
Hamburg; Hendrik Behrens, Elmshorn; Dana-Kristin Gerngroß,
Rendsburg; Julia Gutsche, Hamburg; Carmen Kraszon, Kaltenkirchen; Canar Kurt, Hamburg; Maike Ludewig, Hamburg; Ulf
Marr, Hamburg; Tilmann Kirsch, Hamburg; Leonie Bardt, Hamburg; Marc-André Jänisch, Hamburg; Matthias Beckmann,
Düsseldorf; Jan Meister, Hamburg; Christine Sommerfeld,
Elmshorn; Carola Boeckmann, Lübeck; Sina Biallek, Kiel.
IV. Ausschreibungen
Bek. d. MJKE vom 1. März 2016 – II 332/5112 Ea – 1838 –
(SchlHA 2016 S. 86)
1. Bekanntmachung
Es werden Bewerbungen für die Besetzung folgender Planstellen entgegengenommen:
1  Stelle der BesGr. R 2 mit einer Amtszulage nach Anlage 8
SHBesG für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter
und zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter
der Leitenden Oberstaatsanwältin oder des Leitenden
Oberstaatsanwalts – bei der Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht in Kiel,
1  Stelle der BesGr. R 2 mit einer Amtszulage nach Anlage 8
SHBesG für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter
und zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter
der Leitenden Oberstaatsanwältin oder des Leitenden
Oberstaatsanwalts – bei der Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht in Lübeck,
1  Stelle der BesGr. R 2 mit einer Amtszulage nach Anlage 8
SHBesG für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter
und zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter
der Leitenden Oberstaatsanwältin oder des Leitenden
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Oberstaatsanwalts – bei der Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht in Itzehoe.
Die Stellen sind jeweils mit einer Staatsanwältin oder einem
Staatsanwalt zu besetzen, die oder der sich in einem Beförderungsamt in besonderer Weise bewährt hat. Gesucht wird
eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit,
die den durchgeführten und noch anstehenden Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegenübersteht und
in der Lage ist, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie
die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist
ein kooperativer Führungsstil, der insbesondere die für neue
Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz
aller in der Justiz Tätigen schafft und sie zur verantwortlichen
Mitgestaltung im Interesse des Ansehens der Justiz in der
Öffentlichkeit motiviert.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
SchlHA 3/2016
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 (SchlHA S. 206), geändert
durch Allgemeine Verfügung vom 30. Dezember 1971 (SchlHA
1972 S. 22).
Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung. Gleichzeitig wird um Mitteilung
der aktuellen Privatanschrift gebeten.
2. Bekanntmachung
Es werden Bewerbungen für die Besetzung der folgenden
Planstelle entgegengenommen:
1  Stelle der BesGr. R 2 für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Dezernentin oder Dezernent bei
einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht – bei
der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht in Schleswig
Das Tätigkeitsfeld umfasst die klassische Dezernatsarbeit, also
die Bearbeitung von Rechtseinzel- und Generalsachen.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 (SchlHA S. 206), geändert
durch Allgemeine Verfügung vom 30. Dezember 1971 (SchlHA
1972 S. 22).
Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung. Gleichzeitig wird um Mitteilung
der aktuellen Privatanschrift gebeten.
3. Bekanntmachung:
Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von
1  Stelle der BesGr. R 2 für eine Richterin am Amtsgericht oder
einen Richter am Amtsgericht – als weitere aufsichtsführende Richterin oder weiterer aufsichtsführender Richter – bei
dem Amtsgericht Itzehoe
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971
– SchlHA 1972 S. 22 –.
Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum
dieser Bekanntmachung.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
4. Bekanntmachung
Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von
2  Stellen der BesGr. R 1 für Richterinnen oder Richter am Verwaltungsgericht bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an schleswigholsteinische Richterinnen und Richter auf Probe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
SchlHA 3/2016
1  Stelle der BesGr. R 1 für eine Richterin oder einen Richter
am Landgericht bei dem Landgericht Lübeck
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an schleswigholsteinische Richterinnen und Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 (SchlHA S. 206), geändert
durch Allgemeine Verfügung vom 30. Dezember 1971 (SchlHA
1972 S. 22).
Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum
dieser Bekanntmachung.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
––––––––––––––
Bek. d. Präs. d. SchlHOLG vom 2. Februar 2016 – 2341 E
– 1 SH –
(SchlHA 2016 S. 87)
Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern für die
Gerichtsvollzieherlaufbahn
Es ist beabsichtigt, zum 1. Dezember 2016 wieder Anwärterinnen und Anwärter zum Vorbereitungsdienst für die Gerichtsvollzieherlaufbahn zuzulassen. Die Zulassung richtet sich
nach der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung
und Prüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieher-LAPO) vom 11. Dezember 2012 bzw.
nach der dann gültigen Gerichtsvollzieher-LAPO.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Beamtinnen und
Beamten nach Beendigung der Ausbildung wieder in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt – Fachrichtung Justiz (ehemaliger mittlerer Justizdienst) - eingesetzt werden können, falls
eine Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst mangels freier
Stellen nicht möglich sein sollte.
Bewerbungen nach § 6 Gerichtsvollzieher-LAPO sind bis zum
20. April 2016 auf dem Dienstwege einzureichen und mir mit
der Regelbeurteilung (Stichtag: 1. September 2015) und einer
Stellungnahme des Dienstvorgesetzten vorzulegen.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen.
Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
––––––––––––––
Bek. d. Präs. d. Schl.-Holst. OLG vom 18. Februar 2016
– 5112 Eb – 316 –
(SchlHA 2016 S. 87)
1. Bekanntmachung
Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von
1  Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen
Justizamtsrat (als Geschäftsleiterin oder als Geschäftsleiter)
bei dem Amtsgericht Eutin.
Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehören die Leitung
und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche: Personalangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten, Initiierung und
Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen, Hausverwaltung und Bauangelegenheiten.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden
Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegenüberstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend
voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organi-
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sationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die
für neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie
zur verantwortlichen Mitgestaltung motiviert.
Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen auf den
Gebieten der Personalverwaltung, des Haushaltsrechts und
der Haushaltsabwicklung sowie EDV-Kenntnisse. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters erfordert eine abgestimmte und vertrauensvolle
Zusammenarbeit in der Führungsebene des Gerichts.
Vor Ernennung und endgültiger Bestellung zur Geschäftsleiterin bzw. zum Geschäftsleiter ist gemäß der AV über die
Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in
Schleswig-Holstein – AV d. MJKE v.14. April 2015 (SchlHA 2015
S. 175) – eine Bestellung zur kommissarischen Geschäftsleiterin bzw. zum kommissarischen Geschäftsleiter für zwölf bis
höchstens vierundzwanzig Monate zur Erprobung vorgesehen. Die Erprobungszeit kann abgekürzt werden, soll aber
eine Mindestzeit von sechs Monaten nicht unterschreiten.
hen. Die Erprobungszeit kann abgekürzt werden, soll aber
eine Mindestzeit von sechs Monaten nicht unterschreiten.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971
– SchlHA 1972 S. 22 –.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971
– SchlHA 1972 S. 22 –.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von
2. Bekanntmachung
Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von
1 Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen
Justizamtsrat (als Geschäftsleiterin oder als Geschäftsleiter)
bei dem Amtsgericht Schwarzenbek.
Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehören die Leitung
und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche: Personalangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten, Initiierung und
Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen, Hausverwaltung und Bauangelegenheiten.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden
Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegenüberstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend
voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die
für neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie
zur verantwortlichen Mitgestaltung motiviert.
Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen auf den
Gebieten der Personalverwaltung, des Haushaltsrechts und
der Haushaltsabwicklung sowie EDV-Kenntnisse. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters erfordert eine abgestimmte und vertrauensvolle
Zusammenarbeit in der Führungsebene des Gerichts.
Vor Ernennung und endgültiger Bestellung zur Geschäftsleiterin bzw. zum Geschäftsleiter ist gemäß der AV über die
Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in
Schleswig-Holstein – AV d. MJKE v.14. April 2015 (SchlHA 2015
S. 175) – eine Bestellung zur kommissarischen Geschäftsleiterin bzw. zum kommissarischen Geschäftsleiter für zwölf bis
höchstens vierundzwanzig Monate zur Erprobung vorgese-
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3. Bekanntmachung
1  Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen
Justizamtsrat (als Geschäftsleiterin oder als Geschäftsleiter)
bei dem Amtsgericht Ahrensburg.
Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehören die Leitung
und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche: Personalangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten, Initiierung und
Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen, Hausverwaltung und Bauangelegenheiten.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden
Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegen-
überstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die für
neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie zur
verantwortlichen Mitgestaltung motiviert.
Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen auf den
Gebieten der Personalverwaltung, des Haushaltsrechts und
der Haushaltsabwicklung sowie EDV-Kenntnisse. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters erfordert eine abgestimmte und vertrauensvolle
Zusammenarbeit in der Führungsebene des Gerichts.
Vor Ernennung und endgültiger Bestellung zur Geschäftsleiterin bzw. zum Geschäftsleiter ist gemäß der AV über die
Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in
Schleswig-Holstein – AV d. MJKE v.14. April 2015 (SchlHA 2015
S. 175) – eine Bestellung zur kommissarischen Geschäftsleiterin bzw. zum kommissarischen Geschäftsleiter für zwölf bis
höchstens vierundzwanzig Monate zur Erprobung vorgesehen. Die Erprobungszeit kann abgekürzt werden, soll aber
eine Mindestzeit von sechs Monaten nicht unterschreiten.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971
– SchlHA 1972 S. 22 –.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
SchlHA 3/2016
Bek. d. Präs. d. SchlHOLG v. 25. Februar 2016 – 5112 Ed – 173 –
(SchlHA 2016 S. 89)
Ich sehe Bewerbungen entgegen für die Besetzung von
1  Stelle für den Bewährungsaufstieg gem. § 27 ALVO in die
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für eine Justizamtsinspektorin oder einen Justizamtsinspektor.
Der Bewährungsaufstieg soll ab dem 1. Oktober 2016 bei dem
Amtsgericht Kiel durchgeführt werden.
Aufgabengebiet:
•  Personalangelegenheiten der Justizwachtmeister
•  Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Justizwachtmeister
•  Koordinierung und Organisation der Angelegenheiten der
Justizwachtmeisterei und des Servicepoints
•  Sicherheitsrelevante Angelegenheiten einschließlich der
Vorbereitung der durch den Präsidenten auszusprechenden
Hausverbote
•  Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Legalisation
von Urkunden; Apostillen
•  Angelegenheiten der Zahlstelle und der Gerichtskostenstempler
•  Prüfungsstelle für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im
Ausland
•  Wahrnehmung der SAP-Aufgaben einschließlich der Vorbereitung der Unterschriftsmitteilung nach Nrn. 20.3 und 20.4
VV zu § 70 LHO
•  Datentransfer EEZ-Lokal
•  Fortbildungsangelegenheiten einschließlich der IT für alle
Personalgruppen ab Vorliegen der Anmeldungen auf eine
ausgeschriebene Veranstaltung.
•  Hauptgruppen des Generalaktenplanes Ziffer 3 und 4
•  Reisekosten- und Trennungsgeldangelegenheiten
•  Koordinierung SAP-Angelegenheiten
•  Prüfung ausgegebener Kostenstempler Dritter
•  Prüfung Gerichtskostenstempler in der Zahlstelle
•  Ordentliche Prüfung der Aufbewahrungsliste/unvermutete
Prüfung
•  Prüfung der Verwendung der Gerichtskostenstemplerabdrucke (Verteilung an Rechtspfleger)
•  Durchführung von Geschäftsprüfungen
•  Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, die ihre Laufbahn durchlaufen (Justizamtsinspektorin oder Justizamtsinspektor) und mindestens eine Dienstzeit
(§§ 25 Abs. 2, 45 ALVO) von 15 Jahren erfüllt haben, können
zum Aufstieg zugelassen werden, wenn ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Bewährungsaufstieg und
die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsreihe
werden derzeit mit dem Gesetz zur Modernisierung des Beamtenrechts angepasst.
Das Auswahlverfahren und der Bewährungsaufstieg werden
nach den jeweils gültigen Vorschriften durchgeführt.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971
– SchlHA 1972 S. 22 –.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
––––––––––––––
Bek. d. Präs. d. LAG Schl.-Holst. v. 17. Februar 2016 – 200 Ea –
(SchlHA 2016 S. 89)
Ich sehe Bewerbungen entgegen für die Besetzung von
1  Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen
Justizamtsrat bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Beabsichtigt ist ein Einsatz im Bereich der Verwaltung des
Landesarbeitsgerichts. Es soll als Aufgabenbereich auch die
Tätigkeit des Geschäftsleiters des Landesarbeitsgerichts übernommen werden.
Zu den Aufgaben der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in
Kiel gehören insbesondere die Leitung und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche:
•  Personalangelegenheiten aller Dienste (soweit delegiert)
für die gesamte Gerichtsbarkeit,
•  Aufstellung und Vollzug des Personalhaushalts (Controlling),
•  Koordinierung der Verwaltungsabläufe,
•  Initiierung und Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen sowie
•  Geschäftsleitung des Landesarbeitsgerichts.
Ergänzend wird hinsichtlich der weiteren Aufgaben auf die
Allgemeine Verfügung über die Bestellung und Aufgaben der
Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten
und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein vom 14. April
2015 – II 34/3010 – 79a SH – (SchlHA 2015 S. 175) verwiesen.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden
Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegen-
überstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die für
neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie zur
verantwortlichen Mitgestaltung motiviert.
Wünschenswert sind Verwaltungserfahrung und -kenntnisse,
insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Haushaltsrecht, Modernisierungsprojekte und elektronische Datenverarbeitung.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen werden auf dem Dienstweg erbeten bis zum
14.3.2016.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.
V. Entscheidungen
Zivilrecht und Zivilverfahren
BGB § 1906 I und IV; PsychKG §§ 1, 7, 16 I und IV
1.  Die Unterbringung eines Betroffenen nach dem PsychKG ist nicht dadurch obsolet, dass bereits eine UnterSchlHA 3/2016
bringung der Betroffenen betreuungsgerichtlich nach
§ 1906 genehmigt worden ist.
2.  Der Richtervorbehalt für Fixierungsmaßnahmen folgt
nicht aus der entsprechenden Anwendung von § 16
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