Ausgabe 14/2012 vom 06. Juli 2012

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Ausgabe 14/2012 vom 06. Juli 2012
AmtsBlatt
der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie
■ Jahrgang 22
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz,
Freitag, den 6. Juli 2012
Jesewitz, Laußig, Zschepplin
Nummer 14
Mexikanisches und Spanisches Flair im Bürgerhaus
Kultur und Gastronomie auf der Sonnenterrasse
Kurzinfos
■ Die Stadtverwaltung
I. Sommerbühne „Mexikanischer Abend“
Sonnabend, 21. Juli, ab 19 Uhr
Zu Gast: DIE MARIACHIS
Zwei Künstler der Gruppe „Mariachi Internacional El Dorado“ moderiert von Herrn Ibanez spielen mit
mitreisender Begeisterung die Musik der Liebe, Sehnsucht, Freude und Leidenschaft!
Und
II. Sommerbühne „Spanischer Abend“
Sonnabend, 25. August, ab 19 Uhr
Zu Gast: DIE GUITARREROS
DIE GUITARREROS spielen instrumentale Gitarrenmusik der Extraklasse! Rhythmisches Feuer, spielerische Virtuosität, Spaß und Lebensfreude legen die Zwillinge Volker und Torsten Schubert in ihr Spiel
hinein. In ihren Konzerten sind vor allem eigene Kompositionen im Stile des Flamenco-Nuevo, Samba
und Bossa Nova zu erleben. Hinzu kommen bekannte latein-amerikanische Stücke, wie „Brazil“ und
„La Cucaracha“ oder Hits der Gipsy Kings.
informiert
Seite 3
Eilenburger Vereine
und Verbände
Seite 6
■ Öffentliche
Bekanntmachungen
■ Öffentliche
Ausschreibung
Seite 12
Seite 13
■ Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
Seite 14
Mitteilungen
Gemeinden
Seite 27
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Notruf Feuerwehr und Schnelle Medizinische
Hilfe::
Obdachlosenunterkunft
0 34 23/70 94 66
110
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Stadtwerke Eilenburg
In der Sydowstraße 1 finden Sie die Abteilungen
Stromversorgung
(für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz)
Rufbereitschaftstelefon:
68 74 41
Gasversorgung
Rufbereitschaftstelefon:
01 72/5 62 50 93
in der Ernst-Mey-Straße finden Sie die Abteilung
Fernwärmeversorgung
Rufbereitschaftstelefon:
01 73/3 94 30 66
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
Bei Störungen in der Wasserversorgung im Gebiet Eilenburg ist die Servicestelle
Eilenburg zuständig.
Bereitschaftsnummer:
68 55 93
Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
24-Stunden-Service über Funktelefon
01 72/7 92 02 19
EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und Verwaltungsgesellschaft
Bereitschaftstelefon
Klempner
bis 23.07.2012 6.45 Uhr
Elektriker
bis 23.07.2012 bis 6.45 Uhr
Fa. Danzmann
0 34 23/6 86 90
01 78/7 43 55 14
WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
01 73/3 90 63 86 (nur in Havariefällen)
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Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 00 71
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Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, f03
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 35 10
Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 0 34 25/85 20 10
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg,
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Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str.5, 04808 Wurzen,
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Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 23
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Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 03 42 92/7 30
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Hirsch-Apotheke, Leipziger Str.53, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 47 25
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Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 07.07.12
öffnet:
Eilenburg Ost
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89
Eilenburg Mitte
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1,
04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 23 56
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Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 14.07.12 von 8 - 12 Uhr geöffnet:
Eilenburg Ost
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89
Eilenburg Mitte
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18,
04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 35 10
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
Fa. Foth
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere
Hausmeister: 01 77/6 81 60 50.
Bereitschaftstelefon
13.07.2012
14.07.2012
15.07.2012
16.07.2012
17.07.2012
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Hirsch-Apotheke, Leipziger Str.53, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 47 25
Adler-Apotheke, M.-Luther Str.21, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 34 57
Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 03 42 63/4 13 55
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 36 17
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen,
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11.07.2012 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 42 92/7 79 50
12.07.2012 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 52 02
Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert.
07.07. - 08.07.2012
DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16,
Tel. 0 34 23/60 09 25, Funk: 01 72/6 80 37 50
DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8,
Tel. 03 42 44/5 03 85
Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35,
Tel. 0 34 23/60 31 23,
Kleintiersprechstunde: Samstag 09.00 - 11.00 Uhr
14.07. - 15.07.2012
Dr. Wolf, Taucha, Davidstraße 13,
Tel. 03 42 98/6 83 19, Funk: 01 72/3 55 54 38
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5,
Tel. 03 42 43/2 25 71, Funk: Funk 01 71/6 56 87 51
Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstraße 24,
Tel./Fax: 03 42 43/2 26 11, Funk: 01 72/3 55 10 37
Kleintiersprechstunde: Samstag 10.00 - 12.00 Uhr
3
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
■
Alte Bemalung kommt ans Licht
reich nach der historischen Bemalung gesucht.
Nach weiteren Freilegungsarbeiten wurden neben den fast schwarzen Band- und Begleitstrichrahmungen im Wand- und Sockelbereich weitere zeittypische Gliederungselemente, Spiegel/
Füllungen sichtbar, alle in unterschiedlichen
Farbtönen von Sandstein bis rötlich Ocker und
Steingrau.
Momentan entsteht direkt neben dem Sekretariat und Direktorenzimmer eine restaurierte
Fläche innerhalb einer Gewölbeachse, um einen
Eindruck von der ursprünglichen Bemalung zu
erhalten.
Im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der
Friedrich-Tschanter-Mittelschule in der Dorotheenstraße wird zz. im Altbau vom Restaurator Ro-
land Mrugalla aus Leipzig nach dem Befund die
historische Bemalung wieder zum Leben erweckt.
Im Erdgeschoss des Altbaus wurde im Gangbe-
Daneben dokumentiert ein Sichtfenster den Befund. Im übrigen Flur, der jetzt zu den Treppenhäusern hin durch gläserne Wandelemente begrenzt ist, wird eine Art Schwarz-Weiß-Zeichnung
die Gliederung auslaufen lassen.
Neues vom Burgberg
In das rechts neben dem Gefängnis noch zu sichernden Stützmauerende sind die Bohrpfähle
eingebracht. Der zwischenzeitliche Holzverbau,
der später durch Spritzbeton und Verblendmauerwerk ersetzt wird, ist fertiggestellt. In den Hang
werden jetzt Bodennägel eingebracht, die mit einem zur Sicherung der bodennahen Schichten zu
verlegenden Stahldrahtnetz die bodennahen Erdschichten sichern. Weiterhin werden die zur Ver-
dübelung der tiefen Gleitschichten vorgesehenen
Verpresspfähle hergestellt, die nach dem Einbau
des Stahldrahtnetzes in dann herzustellenden Betonbalken verankert werden.
über deren Benutzung ständig belehrt wird. Die
Baustelle wird neben der „normalen“ Bauleitung
speziell in diesen Fragen ständig von einem von
der Stadt beauftragten Ingenieurbüro überwacht.
Wichtigstes Augenmerk wird auf die Sicherheit
der Arbeitskräfte gelegt. Nach wie vor ist der
Hang rutschungsgefährdet. Alle Arbeitskräfte
besitzen eine persönliche Schutzausrüstung,
Es erfolgt laufend eine Zusammenarbeit und
Abstimmung mit einem Vertreter der Berufsgenossenschaft. Zu Fragen des Umwelt- und Naturschutzes hat die Stadt ein Spezialbüro beauftragt.
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Es können noch Gewinne im Autohaus Lieske abgeholt werden.
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■4
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Auszeichnungen im Rahmen der Vereinsehrung der Stadt Eilenburg 2012 Herr Norbert Britze
Der Vorstand des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Kreisorganisation Eilenburg/
Delitzsch schlägt Herrn Norbert Britze zur
Auszeichnung für seine ehrenamtliche Tätigkeit
durch den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg vor.
Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung und seiner Arbeitsaufnahme 1996 als Kantor in Bad Düben, wurde er 1997 Mitglied im Blinden- und Sehbehindertenverband für die Region
Eilenburg-Delitzsch, in der sich auch die Blinden
und Sehbehinderten aus Eilenburg organisieren.
Durch seine engagierte Arbeit wurde er im Jahr
2002 von den Mitgliedern als stellvertretender
Vorsitzender gewählt.
Durch seine Kompetenz und Sachlichkeit hilft er,
auftretende Probleme im Vereinsleben zu klären
und immer Ansprechpartner für die Sorgen ande-
rer Mitglieder zu sein. Er trägt wesentlich dazu
bei, eine zielgerichtete Vereinstätigkeit zu gestalten.
Das Jahr 2009 verlangte ihm eine neue Entscheidung ab, denn die bisherige Vorsitzende, Frau
Bärbel Schmidt konnte aus gesundheitlichen
Gründen diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen.
Um den Fortbestand des Blinden- und Sehbehindertenverbandes im Bereich Eilenburg/Delitzsch
zu sichern, wurde eine geeignete Persönlichkeit
als Nachfolger gesucht. Herr Britze erhielt das
Vertrauen der Mitglieder und wurde zum neuen
Vorsitzenden gewählt.
Mit viel Herz, Engagement, Konstruktivität und
Ideenreichtum setzte er mit dem neuen Vorstand
eine interessante und vielseitige Vereinstätigkeit
fort und verteidigte den guten Ruf im Landesverband.
Herr Britze ist aber auch in anderen Bereichen
aktiv. Begleitet von seinem Blindenführhund
besucht er Grundschulklassen, um den Kindern
anschaulich zu vermitteln, wie blinde oder sehbehinderte Menschen ihren Alltag meistern können. Zusätzlich engagiert er sich in verschiedenen
Gemeinden als Chorleiter, auch in Kindergärten
und Altenpflegeheimen.
Zudem ist Herr Britze ehrenamtliches Mitglied im
Landesvorstand des Diakonischen Werkes.
Neben seinen vielfältigen Verpflichtungen entspannt er gern bei Musik. Dabei ist er nicht nur
Kirchenmusik- und Klassikliebhaber - die durch
seinen Beruf als Kantor zu erwarten sind, sondern
auch Rock- und Pop-Musik gehören dazu und er
ist ein Fan von Udo Lindenberg.
Außerdem kocht Herr Britze sehr gern und sehr
gut selber, besonders Fischgerichte. Auch schöne
Urlaubsreisen sind für ihn wichtig: zum Beispiel
nach Kanada, Israel oder Hiddensee. Sein nächstes großes Ziel ist ein sehr fernes Land, Australien.
Herr Britze ist also, trotz der gesundheitlichen
Einschränkung, ein äußerst aktiver Mitbürger.
Neben seinen umfangreichen anderen Verpflichtungen erfüllt er seine Aufgaben im Blinden- und
Sehbehindertenverband seit Jahren gewissenhaft. Sein Verein bescheinigt ihm weiterhin , dass
er nie „Nein“ sagen kann, wenn er um Hilfe oder
Rat gebeten wird.
Der Verein schreibt weiter:
„Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung,
dass Herr Britze einer Auszeichnung würdig ist.“
Dem schließen wir uns an und wollen Herrn Britze für sein großes Engagement im Blinden- und
Sehbehindertenverband auszeichnen.
Neues aus dem Stadtmuseum Neues aus dem Bürgerhaus
Bergkellerführungen
für Ferienkinder
Auf den Spuren der Heinzelmännchen. Für
Ferienkinder und deren große Begleiter geht
es wieder in die Unterwelt.
Jeweils um 9:30 Uhr können sich Interessierte mit
Andreas Flegel auf die Spuren der Heinzelmännchen begeben. In ca. einer Stunde hören und
sehen die Teilnehmer Altes und Neues aus dem
Eilenburger Sagenschatz.
Die Teilnehmeranzahl pro Gruppe ist auf 20 Personen begrenzt.
Termine:
07.08.2012
09.08.2012
14.08.2012
15.08.2012
16.08.2012
22.08.2012
Achtung: geänderte Öffnungszeiten!
Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann!
Während der Sommerzeit vom 02.07. 31.08.2012 stehen wir Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich nach Absprache
zur Verfügung. Telefon Ticket: 0 34 23/7 00 39 30
Telefon Vermietung: 0 34 23/65 93 94
Eules - Rocknacht
06.07.2012 um 21.00 Uhr
zu Gast: Schirneck & Keune
„A Tribute to Neil Young”
Tanz - Tee
“DJ Rainer Thoss”
13.09.2012 um 14.00 Uhr
Friedrich Schorlemmer
„Klar sehen und doch hoffen“
Moderator: Dr. Erhard Rutz
Di., 25.09.2012 um 19.30 Uhr
Friedrich Schorlemmer zu seiner Autobiographie
- Klar sehen und doch hoffen Der Theologe und führende Bürgerrechtler der
ehemaligen DDR, Friedrich Schorlemmer, veröffentlicht seine politische Autobiographie. Er hat
die Friedens- und Umweltbewegung in der DDR
mitbegründet und gehört zu jenen engagierten
Theologen, die weit über die Kirche hinaus wirken. Sein Appell, sich nicht entmutigen zu lassen,
Verantwortung zu übernehmen, damit die Schöpfung bewahrt und unsere Gesellschaft menschlich wird, weist in die Zukunft.
Operetten - Show/Musik - Comedy
Quelle: Schirneck & Keune
So., 07.10.2012 um 16.00 Uhr
Ein musikalisches Vergnügen mit bekannten und
5
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
beliebten Melodien aus Operette, Schlager, Kino
und Stimmungshits serviert mit viel Schwung und
lustigen Sketcheinlagen!
Zauber der Travestie
So., 28.10.2012 um 17.00 Uhr
Tauchen Sie ein in die Welt der Travestie und lassen Sie sich verzaubern, unterhalten und überraschen.
Peter Ensikat
„Gedächtnislücken. Zwei Deutsche erinnern sich“
Moderator: Dr. Erhard Rutz
Do., 15.11.2012 um 19.30 Uhr
Eine kurzweilige, turbulente und hochspannende
Tour d`horizon durch die Nachkriegsgeschichte.
Unterhaltsam, humorvoll, dennoch nicht ohne Zwischentöne, erzählt Peter Ensikat, von Egon Bahr und
sich, zwei bedeutenden Vertretern der einstmals
zwei deutschen Staaten, ihre Sicht auf unser Land.
Pasiòn de Buena Vista
So., 25.11.2012 um 15.30 Uhr
Heiße Rhythmen, mitreißende Tänze, exotische
Schönheiten und traumhafte Melodien führen Sie
durch das aufregende Nachtleben Kubas.
„PASIÓN DE BUENA VISTA“ entführt Sie auf die
Straßen der karibischen Insel und vermittelt Ihnen pure kubanische Lebensfreude.
Eine 10-köpfige Live Band von alt eingesessenen
kubanischen Unikaten, in Kuba umschwärmte
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dem Temperament Kubas anstecken ...
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Bürgerhaus
Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 7 00 39 30
Dienstag/ Mittwoch
09:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Stadtmuseum
Torgauer Straße 40, Tel.: 65 22 22
Dienstag-Freitag
09 - 12 / 13 - 17 Uhr
Sonntag
10 - 12 / 13 - 17 Uhr
Stadtbibliothek
Dr.-Belian-Str. 3, Tel.: 75 40 08
Montag
13 - 18 Uhr
Dienstag
09 - 12 / 13 - 18 Uhr
Mittwoch
09 - 12 Uhr
Donnerstag
13 - 18 Uhr
Baustellenkalender
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Grund:
Straße:
Maßnahme:
Brunnerstraße
Sperrung einer Fahrtrichtung - Achtung! Für den Zeitraum der Baumaßnahme wird die Brunnerstraße zur Einbahnstraße
mit Fahrtrichtung von der Bergstr. in Richtung Hallesche Straße!!!
Die Haltverbotsbeschilderung ist zu beachten!
02.07.2012 - 13.07.2012
Erneuerung der Gasleitung
Zeitraum:
Grund:
Mansberg
Abschnittsweise Vollsperrung des südlichen Teiles ab Mühlweg - Achtung! In der gesperrten Bereichen kann nur der Zugang
zu den Grundstücken abgesichert werden, d. h. keine Zufahrt- oder Parkmöglichkeiten.
Voraussichtlich Anfang Juli 2012 - bis November 2012
Kanalbau
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Grund:
Mühlstraße
Vollsperrung im Hangbereich des Burgberges, Umleitung Bergstr. - Rödgener Str. - Röhrenweg - Schlossaue und zurück
seit 10.01.2011
Sicherheitsbereich nach Hangrutsch
Straße:
Maßnahme
Zeitraum:
Grund:
Lahnstraße
Gehwegsperrung im Bereich Haus-Nr.: 5 -17
02.07.2012 - 06.07.2012
Arbeiten am Stromnetz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg
und des Landkreises Nordsachsen
IMPRESSUM
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau,
Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected],
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15,
Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg,
Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz
- Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 0171/4144032
Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit.
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren
Frau Sigrid Schultz
Herrn Pierre Deubel
Frau Helga Sylvester
Frau Ingeborg Haase
Frau Ingrid Baumgarten
Frau Anneliese Hensel
Herrn Karl Blencke
Herrn Heinz Sylvester
Herrn Jürgen Fathke
Frau Uta Vogt
Frau
Gerlinde Feierabend
Herrn Peter Perl
Herrn
Bernd Spangenberg
Herrn Günther Klas
Herrn Günter Wurch
Herrn Erwin Solar
Herrn Manfred Krolik
Frau Gabriele Hempel
Herrn Eberhard Schöll
Herrn Richard Aster
Frau Gabriele Salewski
Herrn Klaus Schlicke
Herrn Gerhard Balzer
Frau Helga Winkler
Herrn Heini Hörl
Frau Ursula Schmidt
Herrn Erhard Bäßler
Frau Ingrid Gerhardt
Herrn Kurt Leimbach
Herrn Horst Landgraf
Herrn
Wolfgang Quitzsch
Herrn Heinz Erdmann
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
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zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
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zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Frau Sigrid Bielefeldt
Frau Ruth Thar
Frau Rosemarie Stolpe
Frau Gisela Scheithauer
Frau Anita Kuck
Frau Leni Kullrich
Frau Waltraut Rühl
Frau Ilse Stahn
Frau Christa Wendt
Frau Helga Stock
Frau Elly Jentzsch
Frau Helga Schumann
Frau Edith Jahnke
Herrn
Manfred Schördling
Herrn
Wolfgang Böttcher
Frau Anna Korban
Herrn Günter Werner
Herrn
Helmut Teichmann
Herrn Günther Löser
Herrn Kurt Rothfeld
Frau Ilse Kunze
Herrn Ewald Nehring
Frau Charlotte Richter
Herrn Gerhard Lange
Herrn Heinz Bunge
Frau Christa Preiß
Frau Irene Kern
Frau Marianne Leipnitz
Herrn Heinz Wendt
Frau Lieselotte Mehle
Frau Rose-Marie Nemec
Frau Gertraud Masuhr
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Frau Lotte Dönecke
zum 84. Geburtstag
Frau Marianne Krehan zum 85. Geburtstag
Herrn Rudolf Busch
zum 85. Geburtstag
Herrn Claus Rudolf
zum 85. Geburtstag
Herrn Gerhard Aßmann zum 85. Geburtstag
Frau Hildegard Timm
zum 85. Geburtstag
Frau Elfriede Gläser
zum 85. Geburtstag
Frau Hildegard Stein
zum 86. Geburtstag
Frau Gerda Wiese
zum 86. Geburtstag
Frau Renate Götze
zum 87. Geburtstag
Frau Erika Strümke
zum 87. Geburtstag
Frau Edith Gruhne
zum 87. Geburtstag
Frau Wally Klöber
zum 88. Geburtstag
Herrn Peter Donath
zum 88. Geburtstag
Herrn Rolf Günther
zum 88. Geburtstag
Herrn Heinz Miersch
zum 88. Geburtstag
Frau Herta Heidlich
zum 89. Geburtstag
Frau Ingeburg Piontek zum 89. Geburtstag
Herrn Emil Siewert
zum 89. Geburtstag
Frau Irma Schoppe
zum 89. Geburtstag
Herrn Rudolf Entschel zum 89. Geburtstag
Frau Lotte Hofmann
zum 91. Geburtstag
Frau Hedwig Wilker
zum 92. Geburtstag
Herrn Kurt Kopsch
zum 93. Geburtstag
Frau Elfriede Schlorke zum 93. Geburtstag
Frau Margarete Kinast zum 101. Geburtstag
Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich!
Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information
mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag
unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.
Kleingartenverein Grüner Fink e. V. Eilenburg
Herzlich willkommen zum Kinder- und Gartenfest am 03.08.2012 - 04.08.2012
Programm
03.08.2012
20.00 Uhr
20.30 Uhr
04.08.2012
ab 10.00 Uhr
ab 11.00 Uhr
ab 11.30 Uhr
ab 12.00 Uhr
ab 12.30 Uhr
17.30 Uhr
ab 13.00 Uhr
Stellen am Vereinsheim zum Umzug mit den Musik für alle Fälle
unter der Leitung Herr Völkel
Beginn Fackelumzug durch die
Gänge
anschließend Lagerfeuer und gemütl. Beisammensein
17.00 Uhr
ab 18.00 Uhr
Hüpfburg, Kinderkegeln, Kleinfeld-Fußball mit dem FCE,
Kutschfahrten
Rote Brause und Eis für Kinder
kostenlos
Essen aus der Gulaschkanone
Bastelstraße
Preiskegeln für Erwachsene
ab 19.00 Uhr
ca 20.00 Uhr
ab 20.00 Uhr
Kinderprogramm, Luftballonmodellieren, Seifenblasenshow, Kinderglücksrad, Fußballtorwand
und vieles mehr, alles unter der
Leitung „THE PERAYS Magic„
Entertainment Leipzig
Ballonweitflug als Höhepunkt
des Tages für unsere Kinder
Tanzgruppe Glaucha-Hohenprießnitz
Modenschau Boutique ML Eilenburg
Auswertung und Ehrung Preiskegeln
Tanz für Jung und Alt
mit MPB Musik Promotion Baltic
Karsten Fiege
1.00 Uhr
Schlager und Oldienacht mit Andrea Berg
Double-Show live gesungen
Ende der Veranstaltung
Für das leibliche Wohl an allen 2 Tagen sorgt das
Team MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege.
Unkostenbeitrag 2,50 EURO bei Kartenvorverkauf, bzw. 2,99 EURO an der Tageskasse am
04.08.2012. Kinder bis 16 Jahre frei.
Der Parkplatz am Gang 9 bleibt vom 03.08.2012
ab 17.00 Uhr gesperrt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen
allen Gartenfreunde und Gästen gute Unterhaltung, Erholung und Spaß.
Der Vorstand
7
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Der“ Heimatverein Kospa-Pressen e. V.“ lädt ein zur
Verkaufsmodenschau
bei Kaffee und Kuchen
mit M. K. Mode No. 1
am Samstag ,07.07.2012, 14.00 Uhr,
im Begegnungszentrum Zschettgau,
Im Bauerndorf 10
Außerdem bieten wir im Rahmen eines kleinen
Flohmarktes allen Bürgern unserer Ortsteile
(auch unseren Kindern) die Möglichkeit, gratis
individuelle Dinge anzubieten.
Die erforderlichen Stellflächen werden ab 12.30 Uhr
kostenlos zur Verfügung gestellt.
■
Gesund durch eigenes Gemüse?
Obst und Beeren selbst geerntet?
Spaß am Gärtnern und Natur?
Wir bieten Familien Pachtgärten von 300 qm bzw.
400 qm um nach Arbeitsschluss Ihren „Grünen
Daumen“ auszuleben.
Kleingartenverein „Leipziger Höhe e. V.“ am Rotdornweg
Tel: 0 34 23/60 34 03
Der Vorstand
Jubiläumssterntisch! Des Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt
In einem Universum nur ein Wimpernschlag, für
uns Menschen eine Zeit in der viel passieren
kann.
5 Jahre … ist es nun her, dass sich der Altair e. V. für
Astronomie und Raumfahrt in Sprotta-Siedlung
gegründet hat.
Das heißt 5 Jahre voller Ereignisse, Sterntische,
Präsentationen bei Walpurgisnacht und Reginenfest und 5 Jahre auch Zusammenarbeit mit der
Sternwarte in Eilenburg.
Durchaus ein Grund zum Feiern. Das wollen
wir denn auch tun am 21. Juli 2012 in der
Eilenburger Sternwarte „Juri Gagarin“ auf dem
Mansberg. Die Mitglieder des Altair e. V. laden
herzlich alle Kleinen und Großen, alle Weltraum
-und Raumfahrtinteressierten aus Nah und Fern
zu diesem Jubiläumsfest ein.
Wir möchten mit Ihnen feiern von 15 - 18 Uhr,
freundlich unterstützt von den Mitarbeitern der
Sternwarte in Eilenburg und haben viel Interessantes für Sie vorbereitet. So können u. a. Sonnenbeobachtungen gemacht werden, es wird
eine Experimentierstrecke mit kleinen Experimenten der Physik geben, das Planetarium wird
zur Vorführung geöffnet sein und natürlich wird
für das leibliche Wohl unserer Gäste mit Kaffee
und Kuchen bestens gesorgt sein.
Der Altair e. V. und die Sternwarte freuen sich auf
zahlreiche Besucher und heißen alle Gäste auf
das herzlichste willkommen.
Susanne Ferl, Altair e. V.
Kleine ganz groß
Am 16.06.2012 bewiesen die „Kleinen“ (AK
U10) wieder einmal, was sie draufhaben.Im Stadion des Friedens in Leipzig maßen sich Chantal
Jeschke und ihre Vereinsgenossen in den Disziplinen Ballwurf, Weitsprung, 50 m Sprint und im
400-m-/600-m-Lauf.
Um 9:30 Uhr begannen die Jungen mit dem Ballwurf. Hier setzte sich Michel Gröper gegen seine
Altersgenossen vom LC-Eilenburgerland durch.
Er holte mit einer Leistung von 29,50 m die Silbermedaille. Den Dritten Platz und somit die
Bronzemedaille ergatterte Nick Werrmann, welcher ebenfalls Sportler des LC-Eilenburgerland
ist. Parallel zum Ballwurf starteten 9:30 Uhr die
Mädels in der Disziplin Weitsprung. Das beste Ergebnis für den LC erziehlte hier Julie Tillack mit
einer Weite von 3,32 m. Sie kam auf Platz 6. Als
nächster Punkt standen dann die 50 m Vorläufe
auf dem Plan. Den Vorlauf der Jungen gewann
ebenfalls Michel Gröper und auch im Endlauf
konnte er sich an die Spitze kämpfen.
Er entschied dann das Rennen mit einer Zeit von
8,68 s für sich. Den 3. Platz belegte John-Mikel
Becker in einer Zeit von 9,05 s. Bei den Mädchen
gelang Helen Hoppe der Sprung in den Endlauf,
welchen sie mit einer Zeit von 8,83 s dann auch
gleich für sich entschied. Doch dies sollte nicht
die einzige Medaille für die junge Athletin sein.
Sie erziehlte im Weitsprung 3,16 m und sicherte
sich mit dieser Weite das Doppelgold. Zudem erkämpfte sie sich noch zweimal Silber in den Disziplinen Ballwurf (15,50 m) und im 400-m-Lauf mit
einer tollen Zeit von 1:34,05.
Spannend ging es anschließend mit den Staffeln
weiter. Hier trat bei den Mädchen das dynamische Quartett Jette Hofbauer, Chantal Jeschke,
Helen Hopper und Julie Tillack für den LC-Eilenburgerland an.
Sie erkämpften sich Platz 3 in eier Zeit von 35,79 s.
Bei den Jungen ging die Staffel mit der Kombination
John-Mikel Becker, René Hans, Nick Werrmann
und Michel Gröper an den Start. Sie erziehlten
ebenfalls den 3. Platz und das in einer Zeit von
36,24 s.
Nocheinmal interessant wurde es dann bei den
400-m-/600-m-Läufen. Wie erwähnt belegte Helen Hopper den 2. Platz. Ebenfalls den 2.Platz
belegte Jette Hofbauer in einer Zeit von 2:17,24
über die 600-m-Distanz. Außerdem ergatterte
John-Mikel Becker den 2. und Michel Gröper den
3. Platz. Alles in allem lässt sich für diesen Tag
sagen, dass die Sportler mit ihren Leistungen zufreiden sein können und wir sie noch bei vielen
solch erfolgreiche Wettkämpfen sehen können.
Julia Fuchs
Foto: Chantal Jeschke mit Startnummer 64 beim
50-m-Sprint
■8
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Masters-Schwimm-WM-Bericht
Zum zweiten Mal fuhren Eilenburger Masterschwimmer (Schwimmer älter als 25 Jahre) zu
den Weltmeisterschaften in ihrer Sportart. Vor
zwei Jahren versuchten sich drei Freizeitsportler in
Schweden, in diesem Juni trauten sich schon sechs
Athleten im Alter zwischen 40 und 46 Jahren. Die
imposante Kulisse mit fast 7000 Athleten aus 79
Ländern 2010 in Göteborg wurde in Riccione/Italien sogar noch deutlich überboten! Sagenhafte
12.660 Sportler hatten sich für die 14. FINA World
Masters angemeldet, um im Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und Wasserspringen ihre Besten in den jeweiligen Altersklassen
zu ermitteln. Zur Vereinfachung werden bei den
Masters immer 5 Jahrgänge zu einer Altersklasse
zusammengefaßt, was aber auch bedeutet, daß z.
B. in der Altersklasse 40 - 44 oder 45 - 49 über
450 Schwimmer 50 m Freistil starteten. Gleich
nach unserer Ankunft am Sonntag meldeten sich
unsere 6 Eilenburger Masters an und nahmen ehrfürchtig ihre Akkreditierungskarten entgegen. Wie
bei den Olympischen Spielen tragen alle Sportler
diese die ganze Zeit um den Hals und nutzten sie
als Eintrittskarte und zur Kontrolle als Ausweis vor
dem Start. Womit wir bei dem Zweck dieser Italienreise wären, dem Wettkampfschwimmen. Es
ist schwer zu beschreiben, wie nervenaufreibend
die Zeit unmittelbar vor einem Start ist, unter den
Sportlern kursierte der Vergleich mit dem „Weg
zur Hinrichtung“! Aber alle unsere Schwimmer
überstanden diese Aufregung und Anspannung
hervorragend und schwammen fast durchgängig
neue Bestzeiten. Auch die Platzierungen lagen
weit über den Erwartungen. Mit ihren vorherigen
Bestzeiten gemeldet, waren bestenfalls Plätze
vom 26. bis hin zum 329. zu erwarten. Aber gerade
Schlossmodell
in Marienkirche
Das Schlossmodell, das der Burgverein mit Spendengeldern der Sparkasse anfertigen lies, steht
momentan in der Eilenburger Marienkirche. Anhand dieses Modells kann man gut die damalige
Situation auf dem Eilenburger Schlossberg erläutern. Da die Kirche aber nicht immer geöffnet ist,
lädt der Burgfreund Wolfgang Beuche Interessierte am 8. Juli zu einem geschichtlichen Rückblick
in die Marienkirche ein. Die Führungen finden an
diesem Tag in der Zeit von 13 bis 17 Uhr aller
halben Stunde statt und sind kostenfrei. Gleichzeitig weist der Burgverein noch einmal darauf
hin, dass der Sorbenturm wieder begehbar ist.
Jeden Sonntag von 13 bis 17 Uhr ist er für Besucher offen. Ein Blick in den Turm und der herrliche
Ausblick über Eilenburg in die wunderschöne
Muldenlandschaft
lohnen sich immer. Vorausschauend laden wir
für Sonntag, dem 5. August, 14 Uhr zur nächsten
Burgbergführung ein.
Eilenburger Burgverein e. V.
in den ersten Wettkampftagen gelangen vor allem
den drei Männern große Leistungssprünge, so dass
die „Platzierungen“ halbiert werden konnten auf
Plätze, wie 14. (Tilo 200 m Rücken), 173. (Stephan
50 m Freistil) und ebenfalls 173. (Jörg 50 m Delphin). Die Mixed-Staffeln mit je zwei Männern
und Frauen waren der Höhepunkt und dank hervorragender Schwimmzeiten und extra trainierter,
superschneller Wechsel kam die Lagenstaffel auf
Platz 70 und die Freistil-Staffel auf Platz 77! Mit
den sehr guten Plätzen 42; 58 und 94 zeigten sich
auch unsere Frauen Kathrin, Nora und Barbara von
ihrer besten Seite, obwohl die Team-Chefin Kath-
rin mit Fieber startete. Natürlich wurde die wettkampffreie Zeit auch genutzt, um Riccione, Rimini,
Ravenna oder San Marino zu erkunden.
Dies alles zusammen machte diese Woche zu einem einmaligen und unfassbar schönen Ereignis
für uns. Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und Sponsoren, die dafür sorgten, dass wir
Schwimmer vom Sportschwimmverein „Die Haie“
Eilenburg e. V. in einer einheitlichen Wettkampfkleidung unsere Heimat vertreten konnten.
Vielen Dank
Kathrin und Tilo Niedermanner
Hintere Reihe von links: Stephan Eisner, Dr. Barbara Lemm, Jörg Lehmann und Tilo Niedermanner
Vorn: Nora Haberecht und Kathrin Niedermanner
Veranstaltungen
vom 09.07.2012 bis 20.07.2012
Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen
Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser
Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Rita Kleinod
unter der Telefon-Nr. 0 34 23/6 58 -5 15 an.
Montag, 09.07.
10:00 Uhr
Wahrnehmungstraining „Fühlen,
Therapieraum
15:30 Uhr
Knack den Jackpot,
Therapieraum
Dienstag, 10.07.
10:30 Uhr
Evangelischer Gottesdienst, Therapieraum
15:45 Uhr
Stadt/Name/Lande,
Therapieraum
Mittwoch, 11.07.
10:00 Uhr
Sitztanz/Sitzgymnastik,
Therapieraum
15:30 Uhr
Lesegruppe, Therapieraum
Donnerstag, 12.07.
10:00 Uhr
Backclub, Therapieraum
15:30 Uhr
Lebensreise/Waldspaziergang Biografiespiel, Therapieraum
Freitag, 13.07.
10:00 Uhr
Ratespaß für Jeden,
Therapieraum
15:30 Uhr
Treffen der Männergruppe „Skat“,
Therapieraum
Montag, 16.07.
10:00 Uhr
Morgengymnastik,
Therapieraum
15:30 Uhr
Kreatives Gestalten,
Therapieraum
Dienstag, 17.07.
10:00 Uhr
Fingerhandgruppe,
Therapieraum
19:00 Uhr
Treffen der Briefmarkenfreunde,
Therapieraum
Mittwoch, 18.07.
10:00 Uhr
Rätselstunde, Therapieraum
15:30 Uhr
Entspannungsgruppe, Therapieraum
Donnerstag, 19.07.
09:30 Uhr
Spaziergang in den Tierpark
15:30 Uhr
Gesprächsrunde im Garten
Freitag, 20.07.
10:00 Uhr
Handarbeitsgruppe,
Therapieraum
15:30 Uhr
Spiele am Nachmittag,
Therapieraum
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg
9
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
■
K&S Seniorenresidenz Eilenburg auf dem Eilenburger Stadtfest vertreten
Nach langer Vorbereitung in den Therapieeinheiten der hauseigenen Ergotherapie, wurde eine
Vielzahl von kreativen Gegenständen angefertigt und gestaltet. Begonnen mit Peddigrohr, der
Korbflechterei, Töpferstunden über Handarbeit
und „Kräuterliesel“-Stunden, entstanden mit
Stolz gezeigte Einzelstücke.
Unser Verkaufsstand auf dem Eilenburger Stadtfest wurde schon von weitem mit neugierigen
Blicken bestaunt. Wurde Interesse geweckt und
kam es zum Verkauf eines in Handarbeit gefertigten Stückes, bedankte sich die Ergotherapie der
K&S Seniorenresidenz Eilenburg - Am Stadtpark
im Namen aller Bewohnerinnen und Bewohner,
denn von dem Erlös können wieder neue Materialien und ergotherapeutische Spiele gekauft
werden.
Christiane Gallas
Foto: privat
Wettkampfbericht von den Stadtmeisterschaften Eilenburg
Am Samstag versuchten sich 8 unserer Vereinsschwimmer bei den Stadtmeisterschaften in Eilenburg.
Trotz teilweise ungewohnter Wettkämpfe, wie
Balltreiben, schlugen sich alle hervorragend und
jeder einzelne Starter gewann eine Medaille!
Fotos: privat
hinten v. l.: Lukas, Patrick, Michaela und Leon, vorn: Leonie, Colin, Anna
Hier präsentiert Leon Blum stolz seine Silbertrophäe.
Pokale als Sieger in der Gesamtwertung ihrer
jeweiligen Altersklasse konnten Patrick Lemm
und Michaela Müller entgegennehmen. Weiterhin gewannen Anna Köditz und Lukas Mielack
Silber, sowie Leonie Wille und Colin Schulze
Bronze.
Bei den Erwachsenen startete dieses Mal nur Tilo,
der bei der Masters-WM kein Kraul schwimmen
konnte und sich nun mal über 200m versuchte
und mit 2:08,0min die schnellste Zeit seines Lebens über diese Strecke erzielte und sich daher
riesig über eine weitere Goldmedaille für unseren
Verein freuen konnte.
Allen Teilnehmern und Medaillengewinnern unseres Vereins herzlichen Glückwunsch zu diesem
Wettkampfergebnis!
Vielen Dank an die Veranstalter, die Wasserwacht
Eilenburg und das Schwimmhallenteam.
Der Vorstand
des Schwimmsportvereins Eilenburg e. V.
■ 10
Ausflug in die Dahlener
Heide
Schon längere Zeit hatte der Vorstand des Ortsverbandes Eilenburg des Sozialverbandes VdK
Sachsen e. V. einen Ausflug in die Dahlener Heide geplant. Im Juni war es soweit. Die Fahrt mit
dem Bus begann um 12.00 Uhr in Eilenburg und
führte bis zur Waldschänke nach Reudnitz. Der
nette Busfahrer brachte uns sicher ans Ziel. Von
der Familie Pelzer wurden wir zur Kaffeetafel
erwartet. Nach der Stärkung konnte man einen
Waldspaziergang unternehmen oder den vor der
Haustür gelegenen See mit den herrlichen Seerosen bewundern. Mit dem Heide-Express fuhren
wir durch den Wald und die bekannten HeideOrte Lausa, Schmannewitz, Bucha, Zeuckritz und
Schöna. Der Fahrer erzählte viel Wissenswertes
über die Dahlener Heide, so zum Beispiel über die
Jäger-Eiche und die Zeuckritzer Bockwindmühle.
Die Fahrt ging über Berg und Tal durch die Wälder
zurück nach Reudnitz. Nach einer weiteren Stärkung erfolgte um 18:00 Uhr die Heimreise nach
Eilenburg.
Für die Teilnehmer war es ein angenehmer Ausflug und ein ereignisreicher Nachmittag. Die
gegenüber früheren Ausflügen geringere Teilnehmerzahl zeigt, dass einige Mitglieder aufgrund ihres Alters nicht mehr mitfahren können. Bei manchem ist es leider auch eine Frage der finanziellen
Möglichkeiten. Den Organisatoren und allen, die
uns den Nachmittag so angenehm gestalteten,
danken wir ganz herzlich.
Agnes Bock und Gudrun Eidner
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Sportfischereischein
„Petri - Heil“ Eilenburg, Dozent für Fischereischeinlehrgang
Lothar Richter, Lossastraße 15, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/75 76 09 - Funk: 01 57/78 77 38 71
Schulung zur Fischereischeinprüfung
Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung
erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer
zu).
Wir kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines?
1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
(3 Schulungstrage)
2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin
muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben.
3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit.
4. Der Lehrgang findet am 17./18.11. und
24.11.2012 jeweils 8 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt.
Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen.
Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum
Meldeschlusstermin 14.11.2012 an obige Adresse erfolgen.
✁
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung
Name:
…………………… Vorname:
…………………………
Straße/Haus-Nr.: ………………………………………………..…
Telefon:
…………………………………… ………………………
PLZ/Ort:
……………………………………………………….
Geb.Datum:
…………………………………………..……………
Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen)
Ja:
Nein:
Der Anmeldung bitte in Passbild beifügen!
✁
Jubiläums-Sommerfest 2012
Des Freundes- und Förderkreis der Musikschule in Eilenburg e. V.
Liebe Eilenburger und Gäste!
Sehr geehrte Vereinsmitglieder!
Werte Eltern!
Zu unserem diesjährigen Sommerfest am
14. Juli 2012, in Verbindung mit dem 20-jährigen
Vereinsjubiläum, möchte der Förderverein der
Musikschule alle musikinteressierten Eilenburger
und Besucher einladen mit uns zu feiern.
Bei Kaffee, Kuchen, Zuckerwatte und viel Musik
können sich Mama, Papa, Onkel, Tante, Oma und
Opa ein genaues Bild verschaffen, was unser Musikernachwuchs schon alles gelernt hat.
Beginnen wollen wir um 14 Uhr und gegen 17
Uhr werden die Schlussakkorde in der BaderScheune erklingen.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Eine Tom-
bola und eine kleine Instrumentenwerkstatt wird
das Festangebot abrunden.
Wir freuen uns, Sie zu unserem Jubiläum begrüßen zu dürfen.
M. Harbich
Vorstandsvorsitzender des Freunde- und
Förderkreis der Musikschule in Eilenburg
Änderung der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss
an das Niederspannungsnetz“
Sehr geehrte Kunden,
zum 01.08.2012 ändern wir unsere technischen
Anschlussbedingungen für den Anschluss und
den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, im Netzgebiet
der Stadtwerke Eilenburg GmbH.
Ab diesem Zeitpunkt werden wir die technische
Richtlinie „TAB Mitteldeutschland - Technische
Anschlussbedingungen für den Anschluss an das
Niederspannungsnetz vom Juli 2012“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20
der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
anwenden. Gleichzeitig ziehen wir die TAB 2007
Mitteldeutschland und die technische Richtlinie
„Direkt- und Wandlermessungen“ zurück.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und
technischen Rahmenbedingungen Rechnung und
können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen
sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig
ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz
angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage.
Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt
es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die
sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Der vollständige Wortlaut der TAB Mitteldeutschland 2012 steht im Internet unter www.eilenburger-stadtwerke.de als PDF-Dokument zur
Verfügung.
11
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
■
Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg,
Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56
Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9 - 12
Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr
Ansprechpartner: Frau Müller und Pfr. Winde
Sprechzeit Pfr. Winde Do 14 - 16 Uhr im Gemeindebüro
So., 08. Juli
10: Uhr
Nikolaikirche - Gottesdienst
mit dem Flötenkreis
Di., 10. Juli
10.30 Uhr
Andacht in der Seniorenresidenz
15 Uhr
Seniorengesprächskreis
im
Gemeindesaal Nikolaiplatz 3
15.30 Uhr
Andacht im DRK Senioren- und
Pflegeheim
Mi., 11. Juli
14 Uhr
TREFF in der „Guten Stube“
Nikolaiplatz 3/4
Eingang Arche zum gemeinsamen Basteln, Stricken, gemüt-
So., 15. Juli
10 Uhr
17 Uhr
Mo., 16. Juli
19.30 Uhr
Di., 17. Juli
15.30 Uhr
18 Uhr
jeden Mi
16 Uhr
jeden Do
8 Uhr
liches Schwatzen beim Kaffeetrinken, usw.
jeden Fr.
18 Uhr
Marienkirche - Gottesdienst
mit Abendmahl
Landeskirchliche Gemeinschaft
Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3
Rinckart-Singschule: mittwochs 16.15 Uhr ab
2. Schuljahr
Rinckart-Jugendchor: mittwochs 17.45 Uhr
Flötenkreis: donnerstags 16.30 Uhr (Anfänger
16 Uhr mit Yvonne) im Turmzimmer 2.OG
Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr
im Gemeindesaal
Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs 19 Uhr
im Gemeindesaal
Kontakt: Lena Ruddies, Tel.: 0 34 23/ 700 29 89,
01 77/2 16 95 31, E-Mail: [email protected]
Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von
10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche
und die Rinckartkapelle geöffnet.
Bibelgesprächskreis bei Pfrn.
Krien, Schloßberg 5
Andacht im DRK Senioren- und
Pflegeheim
Frauenkreis bei Frau Daudert,
Puschkinstr.74
Konfirmandenkurs 7. Klasse
im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3
Abendgebet in der Marienkirche
Morgengebet in der Nikolaikirche
Es werden Basar, Postkarten, christliche Schriften
und Bücher angeboten.
Gottesdienste:
sonntags
9:45 - 10:45 Uhr Predigtgottesdienst
10:55 - 11.45 Uhr Evangeliumsunterricht für Kinder und Erwachsene
Jeder ist herzlich willkommen.
Auskunfts- und Beratungsstelle in Wurzen
Badergasse 5
04808 Wurzen
Tel.: 0 34 25/90 31-0
Öffnungszeiten
Montag von
8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag von
8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch von
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag von
8.00 - 15.00 Uhr
Freitag von
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch von
Donnerstag von
Freitag von
KIRCHE JESU CHRISTI
DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE
Zweig Eilenburg
Gustav-Raute-Straße 5,
Ecke Schreckerstraße
■ Verschiedenes
Rentenversicherung
Beratungsstelle in Eilenburg schließt
Ab dem 1. Juli ist die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Eilenburg, Dr.-Belian-Straße 4, geschlossen.
Die letzten Beratungen finden am Freitag, dem
29. Juni statt.
Versicherte können sich zukünftig an die Mitarbeiter der nächstgelegenen Beratungsstellen
in Wurzen, Torgau und Leipzig wenden, um ihre
Fragen zu Renten- bzw. Reha-Angelegenheiten
persönlich zu klären.
Wer eine schnelle Auskunft braucht oder allgemeine Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Altersvorsorge oder zur Rehabilitation
hat, sollte die 08 00/1 00 04 80 90 wählen.
Die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon informieren montags bis donnerstags von
7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis
15.30 Uhr.
Auskunfts- und Beratungsstelle in Torgau
Husarenpark 10
04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/72 08-0
Öffnungszeiten
Montag von
8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag von
8.00 - 18.00 Uhr
8.00 - 13.00 Uhr
8.00 - 15.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
Auskunfts- und Beratungsstelle in Leipzig
Georg-Schumann-Straße 146
04159 Leipzig
Tel.: 03 41/5 50-45 46
Öffnungszeiten
Montag von
8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag von
8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch von
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag von
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag von
8.00 - 12.00 Uhr
■ 12
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
■ Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 41
„Photovoltaik Oberförsterwerder“
Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am
02.07.2012 in öffentlicher Sitzung den Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 41 „Photovoltaik Oberförsterwerder“ vom 18.06.2012 einschließlich der
Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer
eines Monats beschlossen. Der Geltungsbereich
des o. g. Bebauungsplans ist aus nachstehendem
Lageplan ersichtlich.
Damit sollen für die Fläche des östlichen Bereichs
der ehemaligen Deponie Oberförsterwerder die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
geschaffen werden. Die naturschutzfachlichen
Belange werden im Rahmen des ergänzend erstellten Umweltberichts beachtet.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Photovoltaik Oberförsterwerder“ vom 18.06.2012 wird
mit dem Entwurf der Begründung im Zeitraum
vom 17.07. bis 16.08.2012
während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg - Rathaus,
Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt:
Dienstag bis Donnerstag
9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
9.00 bis 12.00 Uhr
Mit ausgelegt werden die im Rahmen des Scoping
eingegangen umweltrelevanten Stellungnahmen
des Regionalplans Westsachsen und sowie der
Landesdirektion Sachsen.
In beiden Stellungnahmen wurde der Hinweis
gegeben, dass sich die Fläche nach dem Regionalplan Westsachsen (RPlWS) 2008 (Karte 12) im
Randbereich des Vorranggebiets Natur und Landschaft Muldeaue befindet. Vorranggebiete Natur
und Landschaft stehen nach dem RPlWS, Z 11.2.4
der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entgegen. Da die Ausweisung der Vorranggebiete Natur und Landschaft im Regionalplan im Maßstab
1:100.000 erfolgte, verbleibt der Bauleitplanung
die Möglichkeit der Konkretisierung. Es ist im
Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens nach
§ 16 SächsLPIG zu klären, inwieweit die vorgenommene Darstellung im FNP als Sondergebiet
für die Gewinnung von Solarenergie in Übereinstimmung zu dem ausgewiesenen Vorranggebiet
Natur und Landschaft steht und eine Anpassung
an ein Ziel der Raumordnung nach § 1 Abs. 4
BauGB gegeben ist. Das entsprechende Verfahren
läuft bereits.
Während der o. g. Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige
Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die
vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eilenburg, 03.07.2012
Wacker
Oberbürgermeister
13
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
■
■ Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Nationale Ausschreibung nach VOL/A
Öffentliche Ausschreibung
a) Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1,
04838 Eilenburg, Telefonnummer: 0 34 23/6
52 -0, Telefaxnummer: 0 34 23/6 52 -6 13,
E-Mailadresse: [email protected],
www.eilenburg.de
b) Öffentliche Ausschreibung, Vergabe-Nr.:
081_EB_01-2012-0004
c)
d) Ausführung von Bauleistungen
e) Friedrich-Tschanter-Mittelschule, Dorotheenstraße 4, 04838 Eilenburg
f) Art der Leistung:
Lieferung und Installation von 3 Interaktiven
Whiteboards für die Friedrich-Tschanter-Mittelschule
Umfang der Leistung:
Lieferung und Installation von 3 Interaktiven
Whiteboards mit Zubehör
g) Erbringung von Planungsleistungen:
Nein
h) Vergabe nach Losen:
Nein
i) Fertigstellung der Leistungen bis:
31.08.2012
ggf. Beginn der Ausführung:
27.08.2012
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung bis:
20.07.2012.
Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei:
SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str.
23 - 35, 01159 Dresden, Tel.: (03 51) 4 20 314 77, Fax: -14 60, vergabeunterlagen@sdv.
de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.
vergabe24.de bereitgestellt.
l) Papierform der Vergabeunterlagen:
9,28 EUR; Bestellung per Post, Fax oder EMail unter Angabe des Verwendungszweckes 081_EB_01-2012-0004 an die unter k)
angegebene Adresse. Die Bezahlung kann
durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr.
0 156 600 907, BLZ: 860 100 90 erfolgen.
Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang
eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der
Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung
und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines
Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z. B. im
GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung,
bei der Papierform auf CD-ROM.
Elektronische Form der Vergabeunterlagen:
5,95 EUR ist unter www.vergabe24.de nach
kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung
abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
o) Vergabestelle, siehe a)
q) 23.07.2012, 24:00, Ort:
Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bürgerservice, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg,
Zimmer: 112
Personen, die bei der Eröffnung anwesend
sein dürfen:
entfällt - ohne Bieter
r)
t) gesamtschuldnerisch haftend
v) 10.08.2012
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt,
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
■ 14
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 51
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 40
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
0 34 21/75 8- 2130
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes
Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im
Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Mitteilung des Büros des Kreistages
In der 19. öffentlichen / nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages
Nordsachsen am 20. Juni 2012 wurden folgende Beschlüsse
gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
Öffentlicher Teil
> Ausscheiden aus dem Kreistag Nordsachsen - Herr Jan Becker (Mandat der SPD)
361/12KT
> Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners
in den Finanzausschuss des Kreistages
Nordsachsen
362/12 KT
> Grundstücksverkauf Gemarkung Laußig, Flur 2, Flurstück
128/29
363/12 KT
> Grundstücksverkauf Gemarkung Torgau, Flur 6, Flurstücke
133/4, 133/20, 133/15 und 132/4
364/12 KT
> Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die
Volkshochschule Nordsachsen
365/12 KT
> Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für
das Schullandheim Reibitz im Landkreis
Nordsachsen
366/12 KT
> Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die
Sternwarte Nordsachsen
367/12 KT
> Benutzungsordnung für das Medienpädagogische Zentrum
(MPZ) Nordsachsen
368/12 KT
> Änderung des Gesellschaftervertrages der Kurbetriebsgesellschaft Dübener Heide mbH - Verlängerung der Nachschusspflicht
369/12 KT
> Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2012
370/12 KT
> Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus „Johann Kentmann“ gGmbH Torgau
371/12 KT
> Richtlinie zur Ausreichung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr gemäß ÖPNVFinAusG im Landkreis Nordsachsen
372/12 KT
> Satzung über die Aufgaben und Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Organisatorischen Leiter Rettungsdienst
(OrgL) im Landkreis Nordsachsen
373/12 KT
> Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises
Nordsachsen
374/12 KT
> Bereitstellung finanzieller Mittel für die Arbeit der Fraktionen
im Kreistag des Landkreises Nordsachsen - Neufassung der
Richtlinie zur Fraktionsfinanzierung
375/12 KT
> Gebührensatzung für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte und seine Geschäftsstelle im Landkreis Nordsachsen
376/12 KT
> Entsendung Aufsichtsratsmitglied in die Flughafen LeipzigHalle GmbH
377/12 KT
> Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen
und Neuwahl
378/12 KT
> Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des
Gesundheits- und Sozialausschusses des Kreistages des
Landkreises Nordsachsen und Neuwahl
379/12 KT
15
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
> Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Vergabeausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl
380/12 KT
> Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des
Schul- und Kulturausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl
381/12 KT
> Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses Umwelt und Technik des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl
382/12 KT
> Widerruf der Wahl zweier Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und
Neuwahl
zweier Ersatzmitglieder
383/12 KT
Nicht öffentlicher Teil
> Abberufung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Nordsachsen zum 30.09.2012
384/12 KT
> Entscheidung über die Umsetzung von Beschäftigten ab
Entgeltgruppe E 13 und Bestellung der Amtsleiterin Rechnungsprüfungsamt
385/12 KT
> Umsetzung des HSK Maßnahme B 41 - Zuwendungen/Ausschüttungen an den
Kreishaushalt
386/12 KT
> Strukturuntersuchung zur Minimierung der Abfallgebühren
durch Neuordnung der abfallwirtschaftlichen Pflichtaufgaben im Entsorgungsgebiet Delitzsch
387/12 KT
Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.
Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
des Landkreises Nordsachsen
Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 102) hat
der Kreistag des Landkreises Nordsachsen am 20.06.2012 folgende
Änderung der Entschädigungssatzung
beschlossen:
1. Im § 2 der Entschädigungssatzung wird folgender Absatz (10) neu eingefügt:
§2
Aufwandsentschädigung
(10) Weiterhin erhalten Kreisräte für die Teilnahme an Sitzungen
von Arbeitsgruppen des Kreistages, sowie für die Teilnahme an
Veranstaltungen des Landkreises Nordsachsen, zu denen sie in
ihrer Funktion als Kreisrat eingeladen werden, keine weitergehende oder zusätzliche Aufwandsentschädigung, jedoch gewährt der Landkreis für diese eine Fahrtkostenerstattung bzw.
Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe des § 5 dieser Satzung.
2. In–Kraft–Treten
Die Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises
Nordsachsen tritt zum 01.01.2012 in Kraft.
Torgau, den 20.06.2012
■
Neufassung der Entschädigungssatzung der Kreisräte
und der ehrenamtlich tätigen Bürger sowie der ehrenamtlich tätigen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigten des Landkreises Nordsachsen
Die Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises
Nordsachsen berücksichtigt die am 20.06.2012 vom Kreistag
des Landkreises Nordsachsen beschlossene Erste Änderung
der Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen.
Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.04.1994 (SächsGVBl.
S. 773), vom 14.12.1995 (SächsGVBl. S. 414), vom 20.02.1997
(SächsGVBl. S. 105), vom 28.06.2001 (SächsGVBl. S. 426), vom
14.02.2002 (SächsGVBl. S. 86), vom 06.06.2002 (SächsGVBl. S.
168), vom 04.03.2003 (SächsGVBl. S. 49) und vom 29.01.2008
(SächsGVBl. S. 102) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen am 20.06.2012 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:
§1
Anwendungsbereich
Kreisräte, ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich tätige
nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigte erhalten für die Tätigkeit für den Landkreis Nordsachsen eine Entschädigung nach den Regelungen dieser Satzung.
§2
Aufwandsentschädigung
(1) Kreisräten wird für die Ausübung ihres Amtes sowie als Ersatz für dadurch veranlasste notwendige Auslagen und Verdienstausfall, sowie des erforderlichen Zeitaufwandes und des
Haftungsrisikos eine Aufwandsentschädigung gewährt.
(2) Kreisräte erhalten als Aufwandsentschädigung:
a) eine monatliche Pauschale in Höhe von
50,00 Euro
b) für die Teilnahme an Kreistagssitzungen
ein Sitzungsgeld in Höhe von
80,00 Euro
c) für die Teilnahme an Sitzungen der
Kreistagsausschüsse, des Ältestenrates sowie
Beratungen für die einmalige Vorbereitung
zur Kreistagssitzung ein Sitzungsgeld
in Höhe von
50,00 Euro
d) die weiteren Stellvertreter des Landrates
erhalten zusätzlich monatlich
20,00 Euro
(3) Soweit für die Ausübung des Amtes kein Verdienstausfall
entsteht, gelten Abs. 1 und 2 entsprechend. In diesem Fall wird
die Aufwandsentschädigung als Ersatz für notwendige Auslagen
und den entstandenen Zeitaufwand gewährt.
(4) Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen
desselben Gremiums sowie bei Besichtigungen, die sich unmittelbar vor oder nach einer Sitzung eines Gremiums anschließen,
wird nur ein Sitzungsgeld nach Abs. 2 gezahlt. Sie gelten als
einheitlicher Vorgang.
(5) Die Teilnahme an Beratungen lediglich als Zuhörer begründet
keinen Anspruch auf Sitzungsgeld nach Abs. 2.
(6) Den Fraktionsvorsitzenden wird eine monatliche Zulage in
Höhe von 50,00 Euro gewährt.
(7) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 und 3 sowie die Zulage nach Abs. 6 werden bis zum 10. des auf das Quartalsende
folgenden Monats für das zurückliegende Quartal gezahlt.
(9) Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen, länger als drei Monate, tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit.
(10) Weiterhin erhalten Kreisräte für die Teilnahme an Sitzungen
von Arbeitsgruppen des Kreistages, sowie für die Teilnahme an
Veranstaltungen des Landkreises Nordsachsen, zu denen sie in
ihrer Funktion als Kreisrat eingeladen werden, keine weitergehende oder zusätzliche Aufwandsentschädigung, jedoch gewährt der Landkreis für diese eine Fahrtkostenerstattung bzw.
Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe des § 5 dieser Satzung.
■ 16
§3
Entschädigung nach Durchschnittssätzen
(1) Ehrenamtlich für den Landkreis Nordsachsen tätige Bürger
und ehrenamtlich tätige nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO
Wahlberechtigte, die keine Kreisräte sind, erhalten als Ersatz für
ihre notwendigen Auslagen und ihren Verdienstausfall eine Entschädigung nach einheitlichen Durchschnittssätzen. Der Durchschnittssatz wird entsprechend der zeitlichen Inanspruchnahme
gestaffelt und auf den Höchstbetrag entsprechend des Durchschnittssatzes für mehr als 6 Stunden begrenzt.
(2) Der Durchschnittssatz beträgt:
bis zu 3 Stunden
20,00 Euro
von mehr als 3 - 6 Stunden
30,00 Euro
von mehr als 6 Stunden
40,00 Euro
für jede weitere angefangene Stunde
5,00 Euro
(3) Soweit für die Ausübung des Amtes kein Verdienstausfall
entsteht, gelten Abs. 1 und 2 entsprechend. In diesem Fall wird
die Aufwandsentschädigung als Ersatz für notwendige Auslagen
und den entstandenen Zeitaufwand gewährt.
(4) Die Teilnahme als Zuhörer an Ausschuss-, Kommissions- und
Beiratssitzungen begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer
Entschädigung nach Abs. 1 und nach den §§ 4, 5 und 6 dieser
Satzung.
(5) Die Bestimmungen über die Entschädigung ehrenamtlich
tätiger Bürger gelten nicht für Ausschussmitglieder, die diesen
Ausschüssen des Kreistages kraft ihres Amtes als Beamte oder
Angestellte der Landkreisverwaltung angehören.
(6) Die Entschädigung nach Abs. 1 und 2 wird bis zum 10. des
auf das Quartalsende folgenden Monats für das zurückliegende
Quartal gezahlt.
§4
Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme
(1) Die Entschädigung wird nach dem tatsächlich entstandenen
Zeitaufwand berechnet, soweit dieser für die Dienstverrichtung
notwendig war.
(2) Die für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigte Zeit wird je eine
halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme).
Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als 1 Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten
Tätigkeit zugerechnet werden.
(3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der
Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend.
Die Vorschriften des Abs. 2 bleiben unberührt, Besichtigungen,
die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden
in die Sitzung eingeordnet.
(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am
selben Tag darf zusammengerechnet den Höchstsatz nach § 3
Abs. 1 und 2 nicht übersteigen.
§5
Fahrkostenerstattung
(1) Kreisräte, ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich tätige
nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht am Kreissitz bzw. an dem Ort haben, an
dem die Sitzungen des Kreistages, seiner Ausschüsse bzw. von
Kommissionen und Beiräten stattfinden oder an dem die sonstige
ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt, haben für die notwendigen Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und dem Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit, neben der in § 2 und § 3 geregelten Entschädigung, einen
Anspruch auf Fahrkostenerstattung bzw. Wegstreckenentschädigung in entsprechender Anwendung des Sächsischen Reisekostengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
(2) Fahrtkosten im Sinne dieser Satzung sind die notwendigen
Aufwendungen, die den nach Abs. 1 Berechtigten durch Fahrten
vom Ort der Hauptwohnung bzw. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Sitzungsort bzw. Tätigkeitsort und zurück mit regelmäßig
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
verkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln entstehen. Die
Fahrkostenerstattung erfolgt nach den Vorschriften des Sächsischen Reisekostengesetzes in seiner jeweilig gültigen Fassung.
(3) Soweit die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder zumutbar ist, wird für Strecken, die der nach Abs. 1
Berechtigte mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegt hat,
als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt,
deren Höhe sich nach dem Sächsischen Reisekostengesetz in
seiner jeweilig gültigen Fassung richtet.
§6
Reisekostenvergütung
(1) Bei genehmigten Dienstreisen erhalten Kreisräte, ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich tätige nach § 14 Abs. 1 Satz
2 der SächsLKrO Wahlberechtigte neben der Entschädigung
nach § 2 oder § 3 dieser Satzung eine Reisekostenvergütung
in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten
und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz).
(2) Dienstreisen im Sinne des Abs. 1 sind Reisen zur Erledigung
von Dienstgeschäften außerhalb des Kreisgebietes. Die Genehmigung für die Durchführung von Dienstreisen erteilt der Vorsitzende des Kreistages.
(3) Die Erstattung von notwendigen Auslagen für Bürger und
sonstige Sachkundige, die zu Sitzungen des Kreistages und
seiner Gremien geladen werden, erfolgt nach dem Sächsischen
Reisekostengesetz.
§7
Versteuerung der Entschädigung
Die Versteuerung der Entschädigung richtet sich nach den hierfür maßgeblich steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere
den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes und obliegt
dem Steuerpflichtigen selbst.
§8
In-Kraft-Treten
Diese Entschädigungssatzung tritt mit ihren Änderungen vom
20.06.2012 zum 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen vom
27.08.2008 außer Kraft.
Torgau, den 20.06.2012
________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen
-Kreistag-
ORDNUNG
ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSENTGELTEN FÜR DIE VOLKSHOCHSCHULE NORDSACHSEN
Beschluss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen
vom 20.06.2012
Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Volkshochschule Nordsachsen
(Entgeltordnung für die Volkshochschule Nordsachsen)
Auf der Grundlage der §§ 24 und 63 der Landkreisordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBI. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes
17
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
vom 27.01.2012 (SächsGVBI. S. 130, 144) in Verbindung mit
den §§ 3 und 9 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe
im Freistaat Sachsen (SächsEigBG) vom 19.04.1994 (SächsGVBI. S. 773), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
26.06.2009 (SächsGVBI. S. 323) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die folgende Ordnung über die Erhebung von
Benutzungsentgelten für die Volkshochschule Nordsachsen
im kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises
Nordsachsen beschlossen:
-
■
Die „Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Delitzsch“
vom 19.06.2002 und die
die „Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für den kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des
Landkreises Torgau-Oschatz“ vom 29.10.1996, zuletzt
geändert mit der 5. Änderung vom 25.06.2003.
Torgau, 20.06.2012
§1
Entgeltpflicht
(1) Die Volkshochschule erhebt zur Deckung der ihr durch den
Betrieb entstehenden Kosten Entgelte.
(2) Entgeltpflichtig sind die Teilnehmer an Lehrgängen und Veranstaltungen der Volkshochschule, bei Minderjährigen deren
gesetzliche Vertreter.
§2
Entgeltsätze
(1) Die Entgelte werden nach privatrechtlichen Grundsätzen erhoben.
(2) Die Entgeltsätze beinhalten Lehrgangs- oder Veranstaltungsentgelte und beziehen sich auf eine jeweilige Lehrgangs- oder
Veranstaltungsstunde. ( 1 Unterrichtseinheit UE = 45 Minuten)
Besondere Leistungen werden gesondert berechnet.
(3) Die Höhe der Entgeltsätze richtet sich nach der Anlage dieser
Entgeltordnung.
(4) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt vorbehaltlich einer individuellen Festlegung 8 bis 10 Teilnehmer. Wird die Mindestanmeldezahl nicht erreicht, kann die Volkshochschule den Teilnehmern eine Durchführung des Lehrganges oder der Veranstaltung
zu geänderten mindestteilnehmerbeitragsdeckenden Entgeltbedingungen anbieten.
(5) Führt die Volkshochschule Prüfungen durch, wird pro Teilnehmer ein Prüfungsentgelt erhoben, dessen Höhe sich nach dem
tatsächlichen Aufwand richtet.
Für besondere Verwaltungstätigkeiten und Leistungen werden
gesonderte Verwaltungskosten auf der Grundlage der „Satzung
über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen
in weisungsfreien Angelegenheiten für den Landkreis Nordsachsen“ in der jeweils gültigen Fassung fällig.
(6) Das Entgelt wird mit der Anmeldung, spätestens jedoch mit
dem Beginn des Lehrganges oder der Veranstaltung fällig.
Die Verfahren zur Anmeldung, zum Vertragsabschluss einschließlich Rücktritt und Kündigung werden in den Allgemeinen
Vertragsbestimmungen der Volkshochschule in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
§3
Entgeltermäßigungen
(1) Ein Entgeltnachlass kann in begründeten Härtefällen für den
Zahlungspflichtigen (z. B. Empfänger von Lohnersatzleistungen)
auf schriftlichen Antrag i. H. v. bis zu 25 % erfolgen, soweit das
Entgelt insgesamt pro Teilnehmer 20,00 EUR übersteigt. Das reduzierte Lehrgangsentgelt darf 15,00 EUR nicht unterschreiten.
Der Antrag auf Entgeltnachlass ist mit der Anmeldung bzw. mit
dem Vertragsabschluss vorzulegen.
(2) Lehrgänge und Veranstaltungen für spezielle Zielgruppen
(z. B. Schüler, Studenten, Senioren) können pauschale Ermäßigungen enthalten. Weitere Nachlässe auf den Entgeltsatz sind
dann nicht mehr möglich.
(3) Studienreisen sind von einer Entgeltermäßigung ausgeschlossen.
(4) In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Einrichtung
teilweise oder ganz von einer Erhebung der Entgelte absehen.
§4
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.08.2012 in Kraft.
Gleichzeitig treten am 01.08.2012 außer Kraft:
Czupalla
Landrat
Anlage zur Ordnung über die Erhebung von
Benutzungsentgelten für die Volkshochschule
Nordsachsen
(1) Entgelte für Lehrgänge und Veranstaltungen in den Fachbereichen für eine Unterrichtsstunde (1 UE = 45 Minuten)
Grundentgelt
2,50 EUR
Entgelt für allgemeinbildende Kurse und
Veranstaltungen
2,50 bis 6,00 EUR
Entgelt für beruflich bildende Kurse
3,00 bis 7,00 EUR
Studienreisen, Exkursionen, Sonderveranstaltungen
kostendeckend
(2) Bildungsmaßnahmen im Auftrag oder in Kooperation mit Unternehmen und Institutionen
kostendeckend
(3) Entgelte für besondere Leistungen
Abgabe von Verbrauchsmaterial
kostendeckend
Prüfungsgebühren
kostendeckend
Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen
5,00 EUR
Verwaltungsentgelt bei Rücktritt/Kündigung
des Teilnehmers vom Vertrag aus zustande
gekommenen Lehrgängen/Veranstaltungen
7,50 EUR
________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen
- Kreistag -
Beschluss des Kreistages des Landkreises
Nordsachsen vom 20.06.2012
Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Sternwarte Nordsachsen
(Entgeltordnung für die Sternwarte Nordsachsen)
Auf der Grundlage der §§ 24 und 63 der Landkreisordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBI. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom
27.01.2012 (SächsGVBI. S. 130, 144) in Verbindung mit den §§ 3
und 9 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat
Sachsen (SächsEigBG) vom 19.04.1994 (SächsGVBI. S. 773),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2009
(SächsGVBI. S. 323) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die folgende Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Sternwarte Nordsachsen im kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen beschlossen:
§1
Entgeltpflicht
Die Nutzung der Sternwarte Nordsachsen ist entgeltpflichtig.
Die Entgelte werden nach privatrechtlichen Grundsätzen erhoben. Entgeltpflichtig sind alle Besucher der Sternwarte, bei
Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter. Die Entgeltpflicht
■ 18
entsteht mit Betreten des Planetariums, der Ausstellungs- bzw.
Veranstaltungsräume oder der Beobachtungsstation.
In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Einrichtung teilweise oder ganz von einer Erhebung der Entgelte absehen.
§2
Entgeltsätze
Es werden die folgenden Entgelte erhoben:
1. Besucher von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen
Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre)
2,00 EUR
Erwachsene
3,00 EUR
Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Gast-Referenten werden die Entgelte veranstaltungsgebunden mindestens kostendeckend erhoben.
Es gilt ein Mindestbetrag von 25,00 EUR pro Teilnehmergruppe.
2. Lehr- und Unterrichtveranstaltungen
Vorschulische Einrichtungen und Schulklassen
je Person
1,00 EUR
Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen von Unterrichtsprogrammen (z. B. Projektunterricht, fakultative Kurse) je Person
- bis zu zwei Unterrichtsstunden
1,00 EUR
- bis zu sechs Unterrichtsstunden
2,00 EUR
3. Ferien- und Freizeitgestaltung
Kinder- und Jugendgruppen in der Ferien- und
Freizeitgestaltung je Person und Tag
1,00 EUR
Es gilt ein Mindestbetrag von 12,00 EUR pro Gruppe.
4. Weitere Leistungen
Nutzung der Räume inklusive Ausstattung, Pausenversorgung, Materialbereitstellung, Leihgabe von Ausstattungsgegenständen, fachliche Beratung sowie organisatorische
Unterstützung
kostendeckend
§3
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt am 01.07.2012 die „Entgeltordnung der Sternwarten des Landkreises Delitzsch“ vom 19.06.2002 außer Kraft.
Torgau, 20.06.2012
Czupalla
Landrat
________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen
-KreistagORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSENTGELTEN FÜR DAS SCHULLANDHEIM REIBITZ IM
LANDKREIS NORDSACHSEN
Beschluss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen
vom 20.06.2012
Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Schullandheim Reibitz
im Landkreis Nordsachsen
(Entgeltordnung für das Schullandheim Reibitz)
Auf der Grundlage der §§ 24 und 63 der Landkreisordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBI. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
27.01.2012 (SächsGVBI. S. 130, 144) in Verbindung mit den §§ 3
und 9 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat
Sachsen (SächsEigBG) vom 19.04.1994 (SächsGVBI. S. 773),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2009
(SächsGVBI. S. 323) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die folgende Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Schullandheim Reibitz im kommunalen
Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen beschlossen:
§1
Entgeltpflicht
1. Die Nutzung des Schullandheimes Reibitz ist entgeltpflichtig.
Die Entgelte werden nach privatrechtlichen Grundsätzen erhoben.
Die Entgelte entstehen nach Maßgabe dieser Entgeltordnung.
2. Die Entgeltpflicht für den Aufenthalt entsteht mit dem Tag der
Anreise und endet mit dem Tag der Abreise.
3. Für die Bereitstellung von Gegenständen und Material zur
Freizeitgestaltung, wie Sport- und Spielgeräte, Musikanlagen, Fernseher, Boote, Grill und Fahrräder sowie für die
Projektdurchführung wird pro Nutzer und Tag eine Entgeltpauschale erhoben.
4. Sofern der Nutzer im Schullandheim übernachtet und die
von Seiten des Schullandheimes zur Verfügung gestellte
Bettwäsche benutzt, ist hierfür ein Entgelt für das Ausleihen
zu entrichten.
5. Für die Verpflegung zahlt der Nutzer ein Verpflegungsentgelt,
das in seiner Höhe dem Selbstkostenpreis entspricht.
6. Das Schullandheim stellt freie Plätze für Übernachtungen für
Lehrer und Betreuer zur Verfügung.
§2
Fälligkeit und Kündigung
1. Die fällig gewordenen Entgelte sind wie folgt zu zahlen:
- Barzahlung spätestens am Tag der Abreise
- Zahlung nach Rechnungslegung
2. Der vereinbarte Termin für den Aufenthalt im Schullandheim
Reibitz muss bei Nichtinanspruchnahme spätestens sechs
Wochen vor Antrittsbeginn gekündigt werden.
Sofern die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt im Schullandheim eingeht oder es versäumt wird, den Aufenthalt zu kündigen, werden Stornierungskosten in Höhe der Gesamtübernachtungskosten nach § 2 Punkt 1. (je nach Ziffer 1.1. - 1.4.)
dieser Entgeltordnung erhoben.
§3
Entgeltsätze
Für den Aufenthalt werden die folgenden Entgelte erhoben:
Jahreszeitraum
01.03. — 31.10.
1.
Entgelt je Übernachtung und Person
1.1. für Schüler des Landkreises Nordsachsen
6,00 EUR
1.2. für Schüler anderer Landkreise
7,50 EUR
1.3. für weitere, nicht schulische Nutzer, wie z. B. Kultur- und
Sportvereine des Landkreises
Nordsachsen
6,00 EUR
1.4. für weitere, nicht schulische Nutzer
10,00 EUR
2.
Entgelte für die Ausleihe von Bettwäsche pro Bett und
Aufenthalt
3,50 EUR
3.
Pauschalentgelt für die Nutzung von Sport- und Spielgeräten, Musikanlagen, Fernsehern, Booten, Badestelle
und Grill pro Nutzer und Tag
1,00 EUR
4.
Pauschalentgelt für Freizeitprojekte pro Nutzer und Tag
Lagerfeuer, Knüppelkuchen,
Bastelmaterial/Kopien
1,00 EUR
Mühlenführung
0,50 EUR
Schlangenprojekt
0,50 EUR
Backen
0,50 EUR
Korbflechten
1,00 EUR
19
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
In den Wintermonaten vom 01. November bis zum 28. Februar
wird auf die Entgelte nach Ziffer 1 ein Nutzungsrabatt in Höhe
von 10 % gewährt.
§4
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2012 in Kraft.
Bereits zuvor vereinbarte Nutzungsverträge für den Zeitraum
nach dem In-Kraft-Treten dieser Entgeltordnung werden zu den
bereits vereinbarten Konditionen realisiert.
Am 01.07.2012 tritt die „Entgeltordnung des Schullandheimes
des Landkreises Delitzsch“ vom 19.06.2002, zuletzt geändert
durch die Ergänzung vom 02.06.2004, außer Kraft.
Torgau 20.06.2012
■
Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete insgesamt
Aufwendungen
Aufwendungen für
Heim
Betreuungsangebote
________________________________________________________
Abschreibungen
Zinsen
Miete (durch
Schulträger
getragen)
Summe
0,00
1.136,56
0,00
1.136,56
Aufwendungen je Platz und Monat in EUR für Abschreibungen, Zinsen und Miete
Aufwendungen
je Platz im Heim
Aufwendungen je
Platz für BetreuungsBetreuungsangebote
Kinder
151 Kinder
________________________________________________________
Summe
Czupalla
Landrat
0,00
7,53
Amtliche Bekanntmachung
Veröffentlichung
der Betriebskosten des Jahres 2011
gemäß der Sächsischen Förderschulbetriebsverordnung (SächsFöSchulBetrVO) vom 30.07.2008
für das Heim der allgemeinbildenden Schule zur
Lernförderung und für die Betreuungsangebote
in Delitzsch, Eilenburg, Torgau, Oschatz.
Durchschnittliche Betriebskosten je Platz im Monat
Zusammensetzung der Betriebskosten in EUR
Durchschnittliche Durchschnittliche
Betriebskosten
Betriebskosten
je Platz im Heim
je Platz im Heim
der Schule zur
Betreuungsangebot
Lernförderung
(Mo. - Fr.)
5h
6h
________________________________________________________
erforderliche
Personalkosten
erforderliche
Sachkosten
Summe
853,30
226,68
255,02
149,07
38,43
43,24
1.002,37
265,11
298,25
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-227/2012/TO
(Grundbuch von Belgern, Blatt 593)
Miteigentümer
Gemarkung Flur Flurstück
________________________________________________________
Edeltraud Ullrich,
geb. Pockrandt
geb. 01.11.1934
ges. 18.01.2009
3
77/1
4
31/1, 31/2
Belgern
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und
Monat in EUR
Heim
5h
6h
________________________________________________________
Landeszuschuss
Elternbeitrag
Öffentlicher Schulträger
Summe
400,92
194,78
406,67
110,83
47,92
106,36
124,67
53,90
119,68
1.002,37
265,11
298,25
Fleischer
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
■ 20
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
AZ: 110/Be/081.9.0-228/2012/TO
(Grundbuch von Luppa, Blatt 263)
Miteigentümer
Gemarkung
Flurstück
________________________________________________________
Hulda Martha
Engelmann,
geb. Thomas
geb. 15.03.1896
ges. 24.04.1968
Deutschluppa
61
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-226/2012/T0
Torgau, 21. Juni 2012
Bestallungsurkunde
Fleischer
Amtsleiter
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-214/2012/TO
Torgau, 20. Juni 2012
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Stadt Mügeln,
Markt 1,
04769 Mügeln,
vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Person bestellt, dem
Eigentümer unbekannten Aufenthaltes
Franz Pörstendörfer
bezüglich des im Grundbuch von Ablaß Blatt 227 verzeichneten Grundstückes Flurstück 230 der Gemarkung
Querbitzsch und Flurstück 144 a der Gemarkung Glossen.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom
17. Januar 2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Glossen vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
- Veräußerung an Dritte
- Auseinandersetzung der Gemeinschaft
- Veräußerung eines Miteigentumanteiles
- Grundstückstausch
- Abschluss von Pachtverträgen
- Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit
Frau Simone Greulich,
Schöna,
Bäckerstr. 16,
04862 Mockrehna,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Kurt Veit, geb. 23.04.1914, ges. 25.01.1976
bezüglich des im Grundbuch von Strelln, Blatt 183 aufgeführten Grundstückes
Flurstück 6/12, Flur 4 der Gemarkung Strelln.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß 516 VwVfG i.V.m. §51915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Miteigentümerin Frau Adelheid Kleine vom 1. März 2012 hervor. Danach
ist ein Verkauf des oben genannten Grundstückes vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
- Veräußerung an Dritte
- Auseinandersetzung der Gemeinschaft
- Veräußerung eines Miteigentumanteiles
- Grundstückstausch
- Abschluss von Pachtverträgen
- Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden
Behörde auszuhändigen.
Czupalla
21
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-215/2012/TO
Torgau, 20. Juni 2012
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Stadt Mügeln,
Markt 1,
04769 Mügeln,
vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann, zum
gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Paul Gustav Wenzel, geb. 03.06.1906, ges. 11.08.1975
bezüglich des im Grundbuch von Glossen Blatt 170 verzeichneten Grundstückes Flurstück 259 t der Gemarkung
Glossen.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten
Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB. Es
besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers
gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom 17. Januar
2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Glossen
vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821
ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
- Veräußerung an Dritte
- Auseinandersetzung der Gemeinschaft
- Veräußerung eines Miteigentumanteiles
- Grundstückstausch
- Abschluss von Pachtverträgen
- Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der
Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde
der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
________________________________________________________
Dezernat Bau und Umwelt
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten
für Amtshandlungen des Gutachterausschusses
für die Ermittlung von Grundstückswerten
im Landkreis Nordsachsen und seiner Geschäftsstelle
(Gutachterausschussgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 3 und 61 der Landkreisordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsLKrO) i. V. mit dem § 25 Verwaltungskostengesetz
des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 folgende
Satzung beschlossen:
die Gebühren nach dieser Satzung zuzüglich der Umsatzsteuer entsprechend der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe erhoben.
(3) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, wenn der Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle von einem Gericht oder der
Staatsanwaltschaft zu Beweiszwecken herangezogen wird.
(4) Unberührt bleiben Gebührenregelungen in Bundes- und Landesgesetzen.
§2
Gebührenschuldner, Haftung
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Leistung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gutachterausschuss
übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
§3
Höhe der Gebühren
(1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis, das Anlage dieser Satzung ist.
(2) Sind für die Festlegung von Gebühren Mindest- und Höchstsätze
bestimmt, so sind die Gebührensätze so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der
Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert
oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.
(3) Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind,
wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die nach den im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist.
(4) Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Verwaltungsgebühr nach § 25 SächsVwKG i. V. mit § 6 II SächsVwKG erhoben.
§4
Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen
bzw. Aufwendungen
(1) Werden mit Zustimmung des Gebührenschuldners Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen, so hat der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden Auslagen neben den Gebühren nach
dieser Satzung zu entrichten.
(2) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen,
sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.
(3) Veranlasst der Antragsteller den Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wertermittlung zu einer
Erörterung von Gegenvorstellungen ohne Auswirkungen auf die
Wertaussage des Gutachtens, werden hierfür Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.
(4) Für zusätzlichen Aufwand (wie z.B. zusätzliche Besprechungen auf Veranlassung des Antragstellers, zusätzliche Ausarbeitung
auf Verlangen des Antragstellers, zusätzlicher Ortstermin) werden
Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
(JVEG) erhoben.
§5
Entstehung und Fälligkeit
(1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung oder
der sonstigen Leistung oder bei Rücknahme des Antrags. Die Gebühr
wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§6
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Torgau, den 20. Juni 2012
§1
Gebührenpflicht
(1) Der Landkreis Nordsachsen erhebt für Leistungen des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle Gebühren.
(2) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten
Gebühren zu Grunde liegen, der Umsatzsteuer unterliegen, werden
■
Czupalla
Landrat
■ 22
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
23
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Offenlegung der Änderung von Daten
des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Beilrode Flur 3 (7733)
63/1, 64/8, 64/6, 96, 97, 119, 124,
131, 132, 134/2, 134/1, 135, 136, 137,
139/2, 140/1, 140/2, 143/1, 143/2,
143/4, 144, 145, 147, 155/5, 155/6,
155/2, 156/2, 157/1, 158/7, 175/3, 187,
193, 204/1, 205, 206, 64/19, 70, 74, 75,
76/1, 76/2, 94, 100/1
Beilrode Flur 5 (7735)
55, 58/6
Beilrode Flur 9 (7739)
195, 197, 231, 232, 233, 237
Art der Änderung
1 Änderung der Angabe der Flächengröße
2 Änderung der Angabe zur Nutzung
3 Bildung von Flurstücken
4 Änderung des Gebäudenachweises
5 Berichtigung fehlerhafter Daten
6 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
09.07.2012 bis 08.08.2012
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/77 9-1 10, -1 11, -1 12
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der
Öffnungszeiten einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau.
Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt
Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau;
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz;
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
erhoben werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
1
■
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des
Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom
29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010
Satzung über die Aufgaben und Entschädigung der
ehrenamtlich tätigen Organisatorischen Leiter
Rettungsdienst (OrgL) im Landkreis Nordsachsen
- Satzung OrgL RD Nordsachsen vom 1. Juli 2012
Auf der Rechtsgrundlage der §§ 35 Absatz 1 und 49 Absatz 5 des
Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst
und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 in der berichtigten
Fassung vom 5. November 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom
1. März 2012 (SächsBRKG) und des § 11 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die
Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen vom 5. Dezember
2006, rechtsbereinigt mit Stand vom 12. Februar 2011 (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung—SächsLRettDPVO)
wird folgende Satzung erlassen:
Vorbemerkungen
Der Landkreis Nordsachsen als Träger des bodengebundenen
Rettungsdienstes stellt gemäß § 35 Absatz 1 SächsBRKG die
rettungsdienstliche Versorgung einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten durch organisatorische und planerische
Vorsorgemaßnahmen sicher.
Gemäß § 49 Absatz 5 SächsBRKG veranlasst der Träger des
Rettungsdienstes in seinem Territorium bei Unglücksfällen oder
Notständen mit einer großen Anzahl von Verletzten die Bildung
einer Rettungsdiensteinsatzleitung am Einsatzort. Sie besteht
aus dem Leitenden Notarzt (im folgenden LNA), dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (im folgenden OrgL) und dem
erforderlichen Hilfspersonal.
Die OrgL unterstützen in diesem Rahmen nach § 11 Absatz 1
SächsRettDPVO die LNA‘s bei taktischen und organisatorischen
Aufgaben am Schadensort. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden vom Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes für
die Dauer von vier Jahren bestellt.
§1
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
(1) Zur Sicherstellung der dem Landkreis Nordsachsen nach
dem SächsBRKG obliegenden Aufgaben bestellt der Kreistag
des Landkreises Nordsachsen die OrgL für die Dauer von vier
Jahren. Sie üben diese Funktion im Ehrenamt aus
(2) Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Systems verpflichten sich die mitwirkenden Hilfsorganisationen/Leistungserbringer ausreichend ausgebildete OrgL zur Verfügung zu stellen.
(3) Sie müssen über eine Ausbildung als Rettungsassistent und
sollen über eine mehrjährige Erfahrung im bodengebundenen
Rettungsdienst oder Katastrophenschutz verfügen.
(4) Kommen die OrgL den ihnen übertragenen Aufgaben nicht
pflichtgemäß nach, kann der Kreistag des Landkreises Nordsachsen diese vorzeitig abbestellen.
§2
Struktur und Organisation
(1) Zur Gewährleistung einer angemessenen Eintreffzeit (Ziel
x+30) wird der Landkreis Nordsachsen zunächst in zwei Bereiche Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (im folgenden
OrgL-Bereiche) Torgau-Oschatz und Delitzsch untergliedert.
In jedem OrgL-Bereich wird eine Gruppe Organisatorische Leiter
Rettungsdienst (im folgenden OrgL-Gruppe) wie folgt gebildet:
■ 24
1. OrgL-Gruppe im OrgL-Bereich Torgau-Oschatz
Oschatz/Wermsdorf
DRK Kreisverband Torgau-Oschatz
Torgau
JUH Regionalverband Leipzig/
Nordsachsen
2. OrgL-Gruppe im OrgL-Bereich Delitzsch
Eilenburg
DRK Kreisverband Eilenburg
Bad Düben
ASB Regionalverband Leipzig
Schkeuditz
JUH Regionalverband Leipzig/
Nordsachsen
Delitzsch
DRK Kreisverband Delitzsch
(2) In jedem OrgL-Bereich werden durch den Träger des Rettungsdienstes ein Leiter der OrgL-Gruppe und ein Stellvertreter
bestimmt. Die OrgL der beiden OrgL-Bereiche schlagen dazu
dem Träger jeweils einen geeigneten Leiter und einen Stellvertreter vor.
§3
Bereitschaft und Dienstpläne
(1) Der Leiter einer OrgL-Gruppe stellt die durchgängige Bereitschaft sicher und ist verantwortlich für die Erstellung eines
Dienstplanes in seinem OrgL-Bereich.
(2) Bei der Erstellung der Dienstpläne kann auch bereichsübergreifend gearbeitet werden. Die Sicherstellung der Dienstbereitschaft sollte zwischen den beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringern im wöchentlichen Wechsel erfolgen.
Die Dienstpläne sind dem Träger des Rettungsdienstes monatlich spätestens eine Woche vor Monatsbeginn per E-Mail (an die
E-Mail Adresse: [email protected]) anzuzeigen.
§4
Dienstberatungen, Informationen und Unterrichtung
(1) Die OrgL finden sich im jeweiligen OrgL-Bereich mindestens
2mal im Jahr zu einer Dienstberatung zusammen um organisatorische Probleme oder auch Probleme bei der Einsatzabwicklung auszuwerten. Die Teilnahme jedes OrgL an wenigstens einer Beratung ist verpflichtend.
(2) Der Leiter der OrgL-Gruppe im jeweiligen OrgL-Bereich informiert den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst unverzüglich über
aufgetretene Probleme.
Sofern die OrgL den ihnen übertragenen Aufgaben nicht pflichtgemäß nachkommen, ist der Träger des Rettungsdienstes zeitnah darüber zu unterrichten.
§5
Aufgaben des Organisatorischen Leiters
(1) Bei Unglücksfällen oder Notständen mit einer großen Anzahl
von Verletzten ist der OrgL gemeinsam mit dem LNA Mitglied
der gemäß § 49 Absatz 5 SächsBRKG zu bildenden Rettungsdiensteinsatzleitung.
Die Rettungsdiensteinsatzleitung untersteht der Einsatzleitung.
Der OrgL untersteht dem LNA und unterstützt diesen bei der
Aufgabenerfüllung.
(2) Die Aufgaben des OrgL umfassen in der Hauptsache organisatorisch-taktische Führungs- und Koordinationsaufgaben;
insbesondere:
• Sach- und fachgerechte Umsetzung der Anordnungen des
LNA und des Einsatzleiters;
• Feststellung und Beurteilung der Schadenslage aus taktischorganisatorischer Sicht des Rettungsdienstes;
• Aufbau der rettungsdienstlichen Infrastruktur an der Einsatzstelle (Verletztenablage, Behandlungsplätze, Verletztensammelstelle, Bereitstellungsräume für Rettungsmittel und Hubschrauber);
• Personalplanung und —einsatz im Bereich Rettungsdienst
an der Einsatzstelle
• Registrierung der Betroffenen/Patienten (Eingangs-/Ausgangsdokumentation)
• Organisation des Verletztenabtransports (in Abstimmung mit
der Rettungsleitstelle und unter Berücksichtigung der Festlegungen des LNA);
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
•
Umsetzung der rettungsdienstlichen Kommunikation im
Rahmen der Führungsorganisationen (RLST, Einsatzleitung,
Einsatzabschnitte, LNA, übergeordnete Führung);
• Anforderung/Nachforderung von Einsatzpotential bei der
Rettungsleitstelle in Abstimmung mit dem bzw. auf Anforderung des LNA;
(3) Von jedem durchgeführten Einsatz ist durch den OrgL ein Einsatzprotokoll anzufertigen und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zuzuleiten.
(4) In Vorbereitung auf Einsätze obliegen dem OrgL insbesondere folgende Aufgaben:
• die OrgL können von den zuständigen Dezernaten des
Landkreises Nordsachsen im Rahmen der vorbeugenden
Gefahrenabwehr an der Planung von rettungs- oder sanitätsdienstlichen Einsätzen, die wegen einer großen Teilnehmerzahl oder anderweitig eine Gefährdung einer Vielzahl von
Personen nicht ausschließen, beteiligt werden,
• die OrgL nehmen an Übungen und Planspielen der unteren
Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde teil.
§6
Alarmierung
(1) Die Alarmierung erfolgt grundsätzlich über Funkmeldeempfänger durch die Rettungsleitstelle Delitzsch, die während der
Bereitschaft generell mitzutragen sind. Nach einer Alarmierung
meldet sich der OrgL unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern telefonisch beim Disponenten der Rettungsleitstelle und gibt seine
Ausrückebereitschaft bekannt.
(2) Es gibt generell zwei Alarmierungsmöglichkeiten:
• nach Einsatzindikation für den OrgL im Landkreis Nordsachsen
• Lageabhängige Alarmierung
(3) Es bestehen folgende Einsatzindikationen für den OrgL im
Landkreis Nordsachsen:
a. Ereignisse, bei denen mit mehr als 4 Verletzten, Erkrankten zu
rechnen ist, (Verkehrsunfall, Massenkarambolage; Bus-, Bahn-,
Flugunfall, Brand in Einrichtungen, Betrieben und größeren
Wohnbauten);
b. schwierige und zeitaufwendige Rettung und Evakuierung
von Personen aus Gefahrenbereichen (mehrere Personen
eingeklemmt, Verschüttung, Evakuierung bei Bombendrohung) und Brände in Einrichtungen, Betrieben und größeren
Wohnbauten);
c. Explosion und Brände mit Verdacht auf Freisetzung giftiger
Substanzen;
d. Gefahrgutunfälle aller Art;
e. Geiselnahmen;
f. Infektionsgeschehen mit einer großen Anzahl von Betroffenen
g. auf Anforderung
(4) Die Alarmierung erfolgt durch die Rettungsleitstelle auch
dann, wenn bei größeren Rettungsdiensteinsätzen auf Grund
unklarer Meldungen das Erreichen der Alarmierungsschwelle
nicht sicher auszuschließen ist bzw. wenn durch entsprechende
Nachforderungen anzunehmen ist, dass die Einsatzindikation
erreicht wird.
§7
Aus- und Fortbildung
(1) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer sind
zur Absicherung einer durchgängigen Bereitschaft verpflichtet.
(2) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer sind in
den einzelnen OrgL-Bereichen eigenständig für die Ausbildung
von ausreichend OrgL verantwortlich.
Ebenso obliegt ihnen die Verantwortung für eine geeignete Fortbildung der OrgL. Die durch den Landkreis Nordsachsen angebotenen Fortbildungsveranstaltungen gelten dabei als geeignete Fortbildung.
25
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
§8
Fahrzeuggestellung
§ 12
In-Kraft-Treten
(1) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer stellen für
die Ausübung des Bereitschaftsdienstes dem diensthabenden OrgL
ein Sondereinsatzfahrzeug mit der notwendigen Ausstattung zur
Verfügung.
Die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Fahrzeuges
sind Kosten der jeweiligen Hilfsorganisation/Leistungserbringer.
(2) Die Kosten im Einsatzfall sind Kosten des Rettungsdienstes. Diese können gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. Die
Einsatzprotokolle stellen eine Grundlage für die Kostenabrechnung
dar.
Die Satzung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
■
Czupalla
Landrat
____________________________________________________________
Dezernat Ordnung
§9
Ausstattung des Organisatorischen Leiters
(1) Der OrgL ist Bestandteil des Einsatzdienstpersonals des Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienstes.
Er verfügt im Rahmen seiner rettungsdienstlichen Tätigkeit über
eine, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Schutz- und Sicherheitsbekleidung, welche gleichzeitig für den Einsatz als OrgL zu
verwenden ist.
(2) Der Träger des Rettungsdienstes stellt folgende Ausstattung pro
OrgL - Einsatzfahrzeug bereit:
- Funkmeldeempfänger (FME),
- Handy,
- Markierungswesten/tragbar über der Rettungsdienstbekleidung
1x blau Aufschrift „LNA“, 1x weiß Aufschrift „ORGL“,
- 2x Wetterschutzjacke oder Wetterschutzmantel (nicht gelb)
- Checklisten und Einsatzpläne gemäß Konzept MANV
- Kartenmaterial, Funkrufnamenübersicht/Fernmeldeskizze /
Funkplan
- Einsatzmemogramme (Checklisten),
- Vordruck Lagefilm,
- Übersichten Bereitstellungsraum, Patienten, Behandlungskapazitäten, Fahrzeuge und Personal
§ 10
Versicherungsschutz
(1) Für den Versicherungsschutz der ehrenamtlich tätigen OrgL gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist im Sozialgesetzbuch
VII geregelt.
Die Haftpflichtversicherung ist über den Landkreis Nordsachsen
beim KSA bis zu folgenden Höchstbeträgen gesichert:
• pauschal 30 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie sich
daraus ergebende Vermögensschäden,
• 20 Mio. € für reine Vermögensschäden.
§ 11
Finanzierung und Entschädigung
(1) Der Träger des Rettungsdienstes beteiligt sich jährlich mit
1.000,00 € an der Unterhaltung und Bewirtschaftung der, durch die
Hilfsorganisation/den Leistungserbringer nach § 8 dieser Satzung,
zur Verfügung gestellten Fahrzeuge in Form eines freiwilligen Zuschusses.
(2) Zur Absicherung der Bereitschaftsdienste gewährt der Träger des
Rettungsdienstes dem jeweils diensthabenden OrgL eine kalendertägliche Entschädigungspauschale in Höhe von 10,00 €.
(3) Der Leiter einer OrgL-Gruppe erhalten für die Wahrnehmung ihres besonderen Sicherstellungsauftrages eine monatliche Entschädigung in Höhe von 40,00 €.
(4) Die Zahlung der Entschädigungspauschale nach Absatz 2 und 3
erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes
o quartalsweise an den jeweiligen OrgL bzw. den jeweiligen Leiter
der OrgL— Gruppe,
o 14 Tage nach Einreichung der Abrechnung über die im vorangegangen Quartal geleisteten Dienste.
Für die ordnungsgemäße Einreichung der Abrechnung über die geleisteten Dienste beim Träger sind die Leiter der OrgL-Gruppe zuständig.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Nordsachsen informiert
Die Trichinenuntersuchung im Landkreis Nordsachsen - Akkreditierung der Untersuchungsstellen
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist Weisungsaufgabe des
Freistaates Sachsen an die unteren Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Dazu gehört
auch die Untersuchung auf Trichinen bei Hausschweinen, Pferden,
Schwarzwild und anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können.
Seit 2009 unterliegen sämtliche Trichinenuntersuchungsstellen
(ausschließlich der Digestionsmethode)
der Akkreditierungspflicht. Diese Forderung ist im Artikel 12 (Amtliche
Laboratorien) der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr.
882/2004 festgeschrieben. Dort heißt es unter Abschnitt 2: „Die zuständigen Behörden dürfen nur Laboratorien benennen, die gemäß der
Europäischen Normen betrieben, bewertet und akkreditiert werden.“
Im Landkreis Nordsachsen bestehen derzeit neun Trichinenuntersuchungsstellen. Die baulichen Voraussetzungen einzelner Trichinenuntersuchungsstellen genügen den Anforderungen an eine Akkreditierung nicht, so dass teilweise umfangreiche Baumaßnahmen notwendig
wären. Außerdem ist es auf Grund der hohen Akkreditierungskosten
unabdingbar, die Anzahl der Untersuchungsstellen zu reduzieren.
Folgende Untersuchungsstellen sollen ab 01. Juli 2012 weiterhin
Bestand haben:
• Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen,
Standort Delitzsch, Richard-Wagner-Straße 7a in 04509 Delitzsch
• Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen,
Standort Torgau, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau
• Fleischuntersuchungsstelle Großschlächterei Färber in Belgern
Durch ein sicheres Probentransportmanagement soll die Probenannahme und -untersuchung konzentriert und damit Bürgernähe trotzdem gewährleistet bleiben.
Deshalb bleiben in Oschatz und in Eilenburg folgende Annahmestellen bestehen, wo Jäger oder selbstschlachtende Fleischer und Direktvermarkter in gewohnter Weise ihre Trichinenproben abgeben können:
• Tierarztpraxis Heike Theinert
Mühlstraße 12 in 04838 Eilenburg
• Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen,
Standort Oschatz,
Friedrich-Naumann-Promenade 9 in 04758 Oschatz
Die Trichinenuntersuchungsstellen in Delitzsch und Torgau stehen
darüberhinaus weiterhin für eine Entgegennahme von Trichinenproben zur Verfügung.
Der Probentransport der Trichinenproben zu den Untersuchungsund Annahmestellen in Delitzsch, Torgau, Eilenburg und Oschatz
muss durch den Jäger oder Schlachtenden selbst organisiert werden.
Dabei sind bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse geringfügige Verzögerungen durch die Anwendung von Sammelansätzen
zur effektiveren Nutzung der vorhandenen Ressourcen einzuplanen.
Die Annahme der Trichinenproben, sowohl bei Hausschweinen als
auch bei Schwarzwild und anderen Tieren, die Träger von Trichinen
sein können, findet an den Standorten des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes in Oschatz, Torgau und Delitzsch aus
arbeitsorganisatorischen Gründen täglich zwischen 7.30 Uhr und
10.00 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sekretariat des LÜVA unter 03 42 02/9 88 52 02) statt.
DVM Mai
Amtstierärztin
■ 26
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 29.06.2012)
Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php
Art des Bades
Bad
Letzte
BadewasserSichttiefe
Anlagen
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
____________________________________________________________________________________________________________________
Naturbäder
Naturbad
12.06.2012
entspricht Sächsischer
> 2,00 m
- Kinderspielplatz
Luppa
BadegewässerVO
- Ausleihe von Wassertretern
vom 15.04.2008
- FKK
- Versorgungseinrichtungen
- Beachvolleyballfeld
- Wasserrutsche
___________________________________________________________________________________________________
Schladitzer
29.05.2012
entspricht Sächsischer
> 3,00 m
- Wassersportzentrum
Bucht
BadegewässerVO
„All-on-Sea“
vom 15.04.2008
- Kursangebote für Windsurfer, Segler, Katamaran
- Volleyballanlage
- Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren
- Ausleih von Segelbooten,
Kanus, Wassertretern,
Surfmaterial
- Kioskbetrieb
___________________________________________________________________________________________________
Kiesgrube
14.05.2012
entspricht Sächsischer
> 3,00 m
- Kinderspielplatz
Eilenburg
BadegewässerVO
- FKK möglich
vom 15.04.2008
- Versorgungseinrichtungen
- Campingplatz
- Wasserskianlage
___________________________________________________________________________________________________
Badeteich
07.06.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00 m
- Minigolfanlage
Bucha (ohne
BadegewässerVO
- Kinderspielplatz
Bademeister)
vom 15.04.2008
- Versorgungseinrichtung
- Gaststätte + Hotel
___________________________________________________________________________________________________
Waldbad
07.06.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00m
- Imbissversorgung
Mehderitzsch
BadegewässerVO
- Riesenrutsche
vom 15.04.2008
- Volleyballfeld
- Kinderspielplatz
___________________________________________________________________________________________________
Waldbad
07.06.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00m
- Imbiss
Schmannewitz
BadegewässerVO
- Ausleih von Booten und
vom 15.04.2008
Wassertretern mgl.
- Riesenrutsche
___________________________________________________________________________________________________
Neumühle
07.06.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00m
- Campingplatz
Badesee
BadegewässerVO
- Gaststätte
Schildau
vom 15.04.2008
- Unterkünfte für Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten und
Wassertretern mgl.
___________________________________________________________________________________________________
Waldbad
12.06.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00m
- Übernachtungsmöglichkeit
Dommitzsch
BadegewässerVO
- Riesenrutsche
vom 15.04.2008
- angrenzender Zeltplatz
- Kinderspielplatz
___________________________________________________________________________________________________
Stausee
13.06.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00m
- Kinderspielplatz
Dahlenberg
BadegewässerVO
- Naturlehrpfad
vom 15.04.2008
- Volleyballfeld
___________________________________________________________________________________________________
Bad Erlen13.06.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00m
- Spielplatz
grund Belgern
BadegewässerVO
(ohne Badevom 15.04.2008
meister)
___________________________________________________________________________________________________
Pressler Teich 22.05.2012
entspricht Sächsischer
> 1,00m
- Campingplatz
(ohne BadeBadegewässerVO
meister)
vom 15.04.2008
27
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Art des Bades
Bad
Letzte
Beprobung
Badewasserqualität
Sichttiefe
(mind. 1 m)
■
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Beckenbäder
Parthe-Bad
Taucha
31.05.2012
entspricht den Anforderungen der DIN 19643
bis Grund
- Rutsche
- Beachvolleyballfeld
- Imbiss
- Kinderspielplatz
___________________________________________________________________________________________________
Freibad Elberitzmühle
Delitzsch
15.05.2012
entspricht den Anforderungen der DIN 19643
bis Grund
- Rutsche
- große Liegewiese
- großes Nichtschwimmerbecken
- Versorgungseinrichtung
___________________________________________________________________________________________________
Freibad
Mügeln
24.05.2012
entspricht den Anforderungen der DIN 19643
bis Grund
- Imbiss
- Kinderspielplatz
- Beachvolleyballfeld
- Zelten möglich
- Rutsche
___________________________________________________________________________________________________
Neumühle
Freibad
Schildau
07.06.2012
entspricht den Anforderungen der DIN 19643
bis Grund
- Campingplatz
- Gaststätte
- Unterkünfte für Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten und
Wassertretern mgl.
___________________________________________________________________________________________________
Freibad
Hammermühle
Bad Düben
24.05.2012
entspricht den Anforderungen der DIN 19643
bis Grund
- Imbiss
- Kinderspielplatz
- Beachvolleyballfeld
Dezernat Soziales
Öffentliche Zustellung
Für Herrn Dennis Buch, geb. am 13.01.1988, zuletzt wohnhaft in
04435 Schkeuditz, Oststr. 3, liegt im Jugendamt, in 04758 Oschatz;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, folgendes Schriftstück zum Abholen bereit:
1. Rechtswahrungsanzeige/Auskunftsersuchen
Az.: 469.31.3.0285/12
Dieses Schriftstück können in vorgenannter Dienststelle
Dienstag / Donnerstag / Freitag
9.00-12.00 Uhr
Dienstag
13.00-18.00 Uhr
Donnerstag
13.00-16.00 Uhr
in Empfang genommen werden.
Torgau, 25.06.2012
im Auftrag
Betriebskosten je Platz 2011
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h
Hort 6 h
in €
in €
in €
____________________________________________________________
Sachkosten (SK)
erforderliche
Betriebskosten
(PK + SK)
■
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
106,26
62,16
911,02
420,46
245,97
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen
Betriebskosten für 9 Stunden).
1.2.
Amtsleiter
230,24
Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h
Hort 6 h
in €
in €
in €
____________________________________________________________
Landeszuschuss
150,00
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
164,99
90,65
53,03
Gemeindeanteil
596,03
179,81
92,94
Bekanntmachung der Betriebskosten 2011
der Gemeinde Doberschütz nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
1.
1.1.
Kindertageseinrichtungen
Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der
Betriebskosten
Betriebskosten je Platz 2011
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h
Hort 6 h
in €
in €
in €
____________________________________________________________
erforderliche
Personalkosten (PK)
680,78
314,20
183,81
erforderliche
1.3.
Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u. Personalkostenumlage
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
____________________________________________________________
Abschreibungen
Zinsen
Miete
Personalkostenumlage
Gesamt
keine
keine
keine
-
■ 28
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h
Hort 6 h
____________________________________________________________
Gesamt
nicht
ermittelt
nicht
ermittelt
nicht
ermittelt
2.
Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
entfällt
____________________________________________________________
Gemeinde Doberschütz
Ortschaftsrat Paschwitz
Einladung
zur 7. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am
Dienstag, dem 10. Juli 2012
um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte, Alte Dorfstraße 3, in
04838 Doberschütz, OT Paschwitz
Tagesordnung:
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2.
Fragen von Einwohnern
3.
Beratung über die Vergabe eines Straßennamens im
OT Bunitz
4.
Information zum Abschluss der Baumaßnahme „Ausbau
Gehweg Eilenburger Straße OT Paschwitz“
5.
Sonstiges/Informationen
gez. Frank Reiche
Ortsvorsteher
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung
der Niederschrift vom 31.05.2012
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Vorstellung der Jugendsozialarbeiterin - Frau Strobel
4.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
4.1. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde
Doberschütz
091
4.2. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde
Doberschütz
092
4.3. Vergabe der Bauleistung „Sanierung Dach Verwaltungsgebäude“
094
4.4. Vergabe der Bauleistung „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes“ 095
4.5. Vergabe der Bauleistung „Erweiterung Grundschule Doberschütz“ LOS 6 Fliesenarbeiten
096
4.6. Vergabe der Bauleistung „Erweiterung Grundschule Doberschütz“ LOS 7
Malerarbeiten
097
4.7. Vergabe der Bauleistung „Erweiterung Grundschule Doberschütz“ LOS 8 Bodenbelagsarbeiten
098
4.8. Vergabe der Bauleistung „Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen“
099
4.9. Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Straßenbeleuchtung
im OT Mölbitz“ - Kabel
100
4.10. Verkauf Flurstück 31/29 der Flur 5 der Gemarkung
Mörtitz
101
5.
Sonstiges/Informationen
Gemeinde Jesewitz
____________________________________________________________
Gemeinde Doberschütz
Doberschütz, den 27.06.2012
Einladung
Am Donnerstag, 12. Juli 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838
Doberschütz, die 17. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vorn 24.05.2012
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde
Doberschütz
091
3.2. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde
Doberschütz
092
3.3. Stellungnahme zum Antrag auf Erhöhung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr
093
4.
Sonstiges/Informationen
gez. Märtz
Bürgermeister
____________________________________________________________
Gemeinde Doberschütz
Doberschütz, den 28.06.2012
Einladung
Am Donnerstag, 19. Juli 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der FFw Battaune, Dorfplatz 9, 04838 Doberschütz
OT Battaune, die 20. öffentliche Gemeinderatsitzung statt, zu
der ich Sie herzlich einlade.
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 12.07.2012, 19.30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 07.06.2012
3.
Bürgerfragestunde
4.
Beschluss - Außerplanmäßige Ausgaben für den Ausbau des Lindenplatzes einschließlich Beleuchtung im OT
Weltewitz
5.
Beschluss - Außerplanmäßige Ausgaben für die Reparatur des Löschwasserteiches im Gewerbegebiet Jesewitz
6.
Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Ausbau
Lindenplatz zum Dorfmittelpunkt im OT Weltewitz - Straßenbau
7.
Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Ausbau
Lindenplatz zum Dorfmittelpunkt im OT Weltewitz - Straßenbeleuchtung
8.
Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Instandsetzung Friedhofsmauer im OT Groitzsch
9.
Beschluss - Auftragsvergabe zu Bauvorhaben Außensanierung Grundschule mit Außenanlagen - Heizungsinstallationsarbeiten
10.
Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Ausbau
landwirtschaftlicher Weg „Zum Lerchenberg“ OT Ochelmitz - 1. Nachtrag
11.
Beschlüsse Bauanträge:
11.1 Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung zur Errichtung
Eigenheim
Antragsteller: Herr Frank Brandl, OT Bahnhof
29
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
11.2
11.3
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im OT Gotha
Antragsteller: Frau Brigitta Heimbold, OT Gerichshain
Beschluss - Antrag auf Errichtung eines Antennenmastes
im OT Liemehna
Antragsteller: Herr Ralf Tauchnitz, OT Liemehna
Beschluss Verkauf des Grundstückes Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 240/77 durch die Gemeinde Jesewitz
Beschluss Kauf von Grundstücken Gemarkung Gallen,
Flur 3, Teilfläche vom Flurstück 15/1 und Gemarkung
Wölpern, Flur 1, Teilfläche vom Flurstück 42 durch die
Gemeinde Jesewitz
Beschluss Kauf des Grundstückes Gemarkung Jesewitz,
Flur 1, Teilfläche vom Flurstück 28 durch die Gemeinde
Jesewitz
Beschluss Kauf des Grundstückes Gemarkung Jesewitz,
Flur 1, Teilfläche vom Flurstück 22/19 durch die Gemeinde Jesewitz
Beschluss - Feststellung der Jahresrechnung 2010
Verschiedenes
■
Gemeinde Laußig
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Tauchnitz
Bürgermeister
Gemeinde Rackwitz
Landkreis Nordsachsen/Freistaat Sachsen
Beschlussvorlage 36/2012
Sitzungstermin: 28. Juni 2012
öffentlich
Feststellung der Jahresrechnung 2010
Beratungsfolge
Ausschuss
Finanzausschuss
Sitzung am
13.03.2012
Zustimmung
lt. Vorschlag
x
abweichend
BESCHLUSSFASSUNG
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Rackwitz in -EuroVerwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
SBT 1
SBT 2
____________________________________________________________________________________________________________________
1.
Summe Einnahmen
7.007.849,44
10.565.598,38
17.573.447,82
2.
Summe Ausgaben
7.007.849,44
10.565.598,38
17.573.447,82
3.
Haushaltsausgleich (§22 GemHVO)
3.1. Zuführung vom VWH zum VMH
3.2. Zuführung vom VMH zum VWH
238.992,28
3.3. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
3.4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
47.165,35
3.5. Fehlbetrag
Nachrichtlich
5.
Haushaltsreste
5.1. Haushaltseinnahmereste Alt
5.2. Haushaltseinnahmereste Neu
5.3. Haushaltsausgabereste Alt
5.4. Haushaltsausgabereste Neu
6.
Fehlbetrag nach § 79 Abs.2 SächsGemO
(Vergleiche § 23 Abs. 1 Satz 2 GemHVO)
127.400,00
37.200,00
-
122.204,90
307.000,00
671.055,00
107.700,00
-
122.204,90
307.000,00
798.455,00
144.900,00
-
vorbehaltlich einer überörtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung Delitzsch durchgeführt.
Bemerkungen: Aufgrund des § 20 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen waren ....... Mitglieder des Gemeinderates von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
■ 30
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Stimmberechtigten:
davon anwesend:
davon Ja-Stimmen:
davon Nein-Stimmen:
davon Enthaltungen:
Beschlussvorlage:
O angenommen
O abgelehnt
O vertagt
Bürgermeister Rackwitz
Manfred Freigang
19
…
…
…
…
Hannicke
Kämmerin
Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren
Entgelten für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
und Tagespflege)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.
März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 14
des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140),
der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August
2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. in GVBl. 2005 S.306), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 des Gesetzes vom 19. Mai 2010
(SächsGVBl. S. 142) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom
15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Art.
32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140)
hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 28.06.2012
folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Der Elternbeitrag beträgt:
1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2
SächsKitaG für die Betreuungszeit von
täglich 9 Stunden
189,74 Euro pro Monat
2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3
SächsKitaG für die Betreuungszeit von
täglich 9 Stunden
114,23 Euro pro Monat
3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG
für die Betreuungszeit von
täglich 6 Stunden
66,82 Euro pro Monat
§ 5 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
(4) Wird im Betreuungsvertrag eine längere als die im Absatz 2
genannte Betreuungsdauer vereinbart,
werden folgende weitere Entgelte erhoben:
1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2
SächsKitaG:
4,35 Euro je h
2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3
SächsKitaG:
2,00 Euro je h
3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4
SächsKitaG:
1,80 Euro je h
Die Mehrbetreuung ist täglich auf max. 2 Stunden begrenzt.
§ 5 Abs. 8 wird wie folgt geändert:
(1) Für Gastkinder wird als
weiteres Entgelt erhoben:
5,00 Euro/Tag
Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen (für max. 3 Tage
im Monat) für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Ein-
richtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher
Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht.
Auch Kinder, die Freizeitangebote des Hortes nutzen wollen,
sind Gastkinder.
Artikel 2
Die Anlage 1 (Beitragssätze) wird wie folgt neu gefasst:
Beitragssätze in der Regelbetreuungszeit
sowie Beitragssätze für Mehrbetreuung
1. Beitragssätze für Krippenkinder
Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie
Alleinerziehende
1. Kind
189,74 EUR
170,77 EUR
2. Kind
113,85 EUR
102,46 EUR
3. Kind
37,95 EUR
34,15 EUR
2. Beitragssätze für Krippenkinder
Teilzeitbetreuung - 4,5 und 6 StundenFamilie
Alleinerziehende
4,5 Stunden 6 Stunden
4,5 Stunden 6 Stunden
1. Kind 94,87 EUR
2. Kind 56,92 EUR
3. Kind 18,97 EUR
127,13 EUR 85,38 EUR
76,28 EUR 51,23 EUR
25,43 EUR 17,08 EUR
114,42 EUR
68,65 EUR
22,88 EUR
3. Mehrbetreuung für Krippenkinder
1 Stunde Mehrbetreuung = 4,35 EUR
Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf.
4. Beitragssätze für Kindergartenkinder
Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie
Alleinerziehende
1. Kind
114,23 EUR
102,80 EUR
2. Kind
68,54 EUR
61,68 EUR
3. Kind
22,85 EUR
20,56 EUR
5. Beitragssätze für Kindergartenkinder
Teilzeitbetreuung -4,5 und 6 StundenFamilien
Alleinerziehende
4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 6 Stunden
1. Kind 57,11 EUR 76,53 EUR 51,40 EUR 68,88 EUR
2. Kind 34,27 EUR 45,92 EUR 30,84 EUR 41,33 EUR
3. Kind 11,42 EUR 15,31 EUR 10,28 EUR 13,78 EUR
6. Mehrbetreuungszeit für Kindergartenkinder
1 Stunde Mehrbetreuung = 2,00 EUR
Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf.
7. Beitragssätze für Hortkinder
(9 Stunden)
Familie
1. Kind
100,23 EUR
2. Kind
60,14 EUR
3. Kind
20,05 EUR
Alleinerziehende
90,21 EUR
54,12 EUR
18,04 EUR
8. Beitragssätze für Hortkinder
(6 Stunden)
Familie
1. Kind
66,82 EUR
2. Kind
40,09 EUR
3. Kind
13,36 EUR
Alleinerziehende
60,14 EUR
36,08 EUR
12,03 EUR
9. Beitragssätze für Hortkinder
(5 Stunden)
Familie
1. Kind
55,69 EUR
2. Kind
33,41 EUR
3. Kind
11,14 EUR
Alleinerziehende
50,12 EUR
30,07 EUR
10,02 EUR
31
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
10. Beitragssätze für Hortkinder
(4 Stunden)
Familie
1. Kind
44,55 EUR
2. Kind
26,73 EUR
3. Kind
8,91 EUR
Alleinerziehende
40,09 EUR
24,06 EUR
8,02 EUR
11. Beitragssätze für Hortkinder
(3 Stunden)
Familie
1. Kind
33,41 EUR
2. Kind
20,05 EUR
3. Kind
6,68 EUR
Alleinerziehende
30,07 EUR
18,04 EUR
6,01 EUR
Artikel 2
In Kraft treten
Die Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.07.2012 in
Kraft.
Rackwitz, den 29.06.2012
12. Mehrbetreuung für Hortkinder
1 Stunde Mehrbetreuung = 1,80 EUR
Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf.
10. Beitragssätze für Gasthortkinder in den Ferien
1 Tag Ferienbetreuung = 5,00 EUR
Artikel 3
In Kraft treten
Die Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.10.2012 in
Kraft.
Rackwitz, den 29.06.2012
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und
weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
und Tagespflege)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130,
140), der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. in GVBl. 2005
S.306), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 des Gesetzes
vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142) sowie des Sächsischen
Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 28.06.2012 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage 1 (Beitragssätze) wird wie folgt ergänzt:
Beitragssätze in der erweiterten Hortbetreuungszeit
1.
Beitragssätze für Hortkinder
Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie
1. Kind
93,64 EUR
2. Kind
56,19 EUR
3. Kind
18,73 EUR
Alleinerziehende
84,28 EUR
50,57 EUR
16,86 EUR
■
Gemeinde Schönwölkau
Öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Schönwölkau schreibt meistbietend die Gaststätte Badrina (Leinekrug) ab sofort zur Pacht aus:
Gaststätte Badrina (Leinekrug),
Ernst-Thälmann-Straße 20, OT Badrina, 04509 Schönwölkau
Zum Teil ohne Inventar, ein Teil der Ausrüstung kann vom Vorgänger übernommen werden.
Bestehend aus folgenden Räumen:
Haupträume (165 qm)
- Gaststätte mit Ausschankraum 69,10 qm (42 Plätze)
- Vereinszimmer 54,40 qm (32 Plätze)
- Küche 41,50 qm
Nebenräume (75,50 qm)
bestehend aus Abstellraum, Warenschleuse, 3 Toiletten, Flur,
Pacht: 500,00 EURO plus Nebenkosten
Die Nebenkosten der Betriebskostenabrechnung 2010 ergaben
für Grundsteuer, Frisch - und Abwasser sowie Gebäudeversicherung ca. 65 EUR/Monat, für die Heizung 135 EUR/Monat.
Zusätzlich zur Gaststätte kann der Saal des Kulturhauses mit
442 qm und zusätzlichen Nebenräumen mit 104,2 qm zeitweilig
oder dauerhaft gepachtet werden.
Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und über
den Bau - und Ausstattungszustand erhalten Sie von der Gemeinde Schönwölkau, Bürgermeister 034295/79210.
Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bis zum 18. Juli
2012 bei der Gemeindeverwaltung Schönwölkau, Parkstraße 11
in 04509 Schönwölkau, mit einem von außen deutlich gekennzeichneten Briefumschlag: „Gaststätte Badrina“.
Wölkau, den 2. Juli 2012
Tiefensee
Bürgermeister
■ 32
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Patronatskirche – Kunst & Kultur Wölkau e. V.
Dummes Vieh
Sächsischer Mutterwitz
mit den
Rumpelkammerspielen
zu Leipzig
15. Juli 2012, 15.00 Uhr
in der Patronatskirche Wölkau.
Es spielen:
Karsten Pietsch und Uwe Kraus
Eintritt: 5,00 EURO
Patronatskirche – Kunst & Kultur Wölkau e. V.
Dienstag, 3. Juli 2012
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen
Im Juli werden in den folgenden Mühlen unserer Region
Mühlenführungen angeboten:
07.07.2012
14 - 17 Uhr
10 - 15 Uhr
14 - 17 Uhr
08.07.2012
14 - 18 Uhr
Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3
Bad Düben, Obermühle und Dübener
Windmühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet,
Angebot von frischem Brot.
Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“,
Am Lauch 1, nach tel. Absprache geöffnet:
03 42 43/2 17 04.
Dahlenberg,
Dorfmühle
„Prätzel“,
Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen.
Kyhna, Paltrockwindmühle „Wernicke“,
nach tel. Absprache geöffnet:
03 42 02/9 44 06
Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1,
Mühle geöffnet
14 - 17 Uhr
Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen
11 - 17 Uhr
Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer
Str. 24a, mit Ausstellungen u. Streichelzoo,
Angebot von Speisen und Getränken.
Kyhna, Paltrockwindmühle „Wernicke“,
nach tel. Absprache geöffnet:
3 42 02/9 44 06
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter
www.muehlen-nordsachsen.de
33
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Gemeinde Wiedemar
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und
des Landkreises Nordsachsen am 06.07.2012
Bekanntgabe
■
Allen Schülern hat dieser Nachmittag viel Spaß bereitet und wir
waren uns einig, das machen wir im nächsten Schuljahr wieder.
Über das Lob von Frau Fuchs freuten sich alle Kinder sehr.
Wir möchten uns aber auch bei unseren Lehrern, Erziehern, Eltern und Großeltern bedanken, die an diesem Tag mit uns unterwegs waren und natürlich bei den Einwohnern, die unsere
Aktion so toll unterstützten.
Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen
Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der
Gemeinde Wiedemar (Bekanntmachungssatzung) weisen wir
darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am
28.06.2012 gefassten Beschlüsse ab 04.07.2012 für mindestens
7 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Wiedemar ausgehangen werden.
Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“
gez. Bödemann
Bürgermeisterin
Ankündigung Baumaßnahme SW-Entsorgung Mansberg in Eilenburg
Gemeinde Zwochau
Bekanntgabe
Der Gemeinderat Zwochau tritt am Donnerstag, dem
19.07.2012 um 19.30 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen.
Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde
Zwochau, Hauptstraße 8 in 04509 Zwochau statt.
Die Tagesordnung wird ab 12.07.2012 an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Zwochau ortsüblich bekanntgegeben.
gez. Ryll
Bürgermeister
Gemeinde Zschepplin
Jagdgenossenschaft Glaucha
- Der Jagdvorstand -
Bekanntmachung
Hiermit wird auf die Bekanntmachung der in der Versammlung
der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Glaucha am
28. April 2012 gefassten Beschlüsse hingewiesen.
Die Bekanntmachung erfolgt in der Zeit vom 16. Juli bis
29. Juli 2012 durch die öffentliche Auslegung der Niederschrift
der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 28. April 2012 im
Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in
04838 Eilenburg während der Sprechzeiten.
Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt in Kürze
Bauarbeiten im Zuge der Errichtung einer SW-Kanalisation im
Bereich Mansberg durch. Die Baumaßnahme umfasst neben
der Erschließung Mansberg (Richtung Sternwarte) auch den Abschnitt zwischen Mühlweg und Abzweig zur Sternwarte (d. h. Teil
der Zufahrt zum Friedhof). Über den konkreten Sperrungstermin
für diesen Abschnitt und die Umleitung zum Friedhof für diesen
Zeitraum wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert informiert.
Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen dem 02.07.2012 und dem 02.11.2012. Innerhalb des
Bauzeitraums kann es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen
und Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen. Alle betroffenen Anlieger werden um Verständnis gebeten.
Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“
Ankündigung Baumaßnahme SW-Entsorgung
Paschwitz 4. BA (Alte Dorfstraße,
Sprottaer Landstraße)
Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt in Kürze
weitere Baumaßnahmen zur schmutzwasserseitigen Erschließung der Ortslage Paschwitz durch. Direkt von den Bauarbeiten
betroffen sind die Alte Dorfstraße (Dorfanger) und die Sprottaer
Landstraße ab Eilenburger Str. ortseinwärts.
Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen Anfang Juli 2012 und Anfang November 2012. Innerhalb
des Bauzeitraums kann es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen und Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen.
Alle betroffenen Einwohner der Ortslage Paschwitz werden um
Verständnis gebeten.
Glaucha, den 28. Juni 2012
Der Jagdvorstand
Papiersammelaktion der GS
Zschepplin ein toller Erfolg
Am 12. Juni 2012 waren wir Grundschüler am
Nachmittag in unseren Wohnorten mit Handwagen unterwegs.
Wir liefen von Haus zu Haus und sammelten fleißig Papier ein.
Gegen 16.00 Uhr brachten wir alles zu den einzelnen Sammelstationen. Ein riesiger Haufen aus Papier war auf allen Höfen
zusammen gekommen.
Viele fleißige Eltern brachten dann das Papier zu uns in die
Schule.
Dort füllte sich der große Container ganz schnell, es passte nicht
einmal alles hinein.
Insgesamt haben wir an diesem Tag über 4.790 kg Tonnen Papier gesammelt und wir freuten uns natürlich über das viele Geld.
Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“
Sperrung/Umleitung Friedhofszufahrt im Rahmen der
Baumaßnahme SW-Entsorgung Mansberg
Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ informiert, dass
aufgrund der angekündigten Kanalbauarbeiten zwischen Mühlweg und Abzweig zur Sternwarte die Friedhofszufahrt über die
Straße „Mansberg“ zwischen der 28. KW und der 33. KW gesperrt ist. In diesem Zeitraum ist der der Friedhofszugang über
die Weinbergstraße zu nutzen. Ab 09.07.12 ist eine Umleitung
entsprechend ausgeschildert. Ansprechpartner bei Fragen:
Bauauftragnehmer: Fa. Lau-Bau, Tel. 0 34 21/77 89 90
Hr. Klimow)
Auftraggeber:
AZV „Mittlere Mulde“, Tel. 0 34 23/68 86 80
(Hr. Wolff)
■ 34
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Schulzweckverband „Mulde Ost“
Bahnhofstraße 1a
04838 Laußig
Beschl. Nr. 117/61/2012
Schulzweckverband „Mulde Ost“
Jahresrechnung 2011
Entsprechend § 8 Abs. (1) Punkt 7 der Verbandssatzung des
Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ stellt die Verbandsversammlung in der Sitzung am 25.06.2012 die Jahresrechnung
2011 fest.
Die Jahresrechnung schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Einnahmen Verwaltungshaushalt
Ausgaben Verwaltungshaushalt
Einnahme Vermögenshaushalt
Ausgabe Vermögenshaushalt
Einnahmen Gesamthaushalt
Ausgaben Gesamthaushalt
Haushaltsreste neu VmH
Zuführung Rücklage
Entnahme Rücklage
Fehlbetrag
359.885,26 €
359.885,26 €
44.806,82 €
44.806,82 €
404.692,08 €
404.692,08 €
4.000,00 €
0€
32.757,11 €
3.526,14 €
Die Jahresrechnung mit allen Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Schneider
Verbandsvorsitzender
Der Bescheid der Jahresrechnung 2011 vom 07.06.2012 der
örtlichen Prüfung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ durch
das Rechnungsprüfungsamt Landratsamt Nordsachsen ergab
keine Beanstandungen die einer Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung entgegenstehen.
Die Jahresrechnung mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom
09.07.2012 bis 17.07.2012 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Laußig (Kämmerei) öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten:
2
davon anwesend:
2
davon Ja-Stimmen:
2
davon Nein-Stimmen:
0
davon Stimmenthaltung:
0
Es war kein Mitglied der Verbandsversammlung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Das Berufliche Schulzentrum Eilenburg bietet kurzfristig
noch freie Ausbildungsplätze für die einjährige Fachoberschule Technik.
Voraussetzungen: - abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
- Realschulabschluss
Perspektive:
- Fachhochschulstudium an allen Fachhochschulen der BRD
zweijährige Fachoberschule Sozialwesen
Voraussetzungen: - Realschulabschluss
Perspektive:
- Fachhochschulstudium
dreijährige Fachschule Heilerziehungspfleger
Voraussetzungen: - Realschulabschluss und Berufsabschluss
Perspektive:
- Tätigkeit im Behindertenbereich
zweijährige Berufsfachschule Sozialassistent
Voraussetzungen: - Realschulabschluss
Perspektive:
- Tätigkeit im sozialen Bereich
zweijährige Berufsfachschule Krankenpflegehelfer
Voraussetzungen: - Haupt- oder Realschulabschluss
Perspektive:
- Tätigkeit im Krankenhaus oder in der
Altenpflege
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens
13.07.2012 an das
BSZ Eilenburg
Rote Jahne
Wöllnauer Chaussee 2, 04838 Doberschütz
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
35
■
■ 36
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Baden wie im Biedermeier
mit dem Haynaer Strandverein e. V.
Biedermeierstrandfestspiele 2012
Sommernachtsball mit „BUDDY in concert”
die Rock ’n’ Roll-Show mit den Original-Stars
aus dem Buddy Holly-Musical
Die Biedermeierstrandfestspiele 2012 sind in vollem Gange.
Nach den regelmäßig ausverkauften Gastspielen alljährlich in
der Musikalischen Komödie in Leipzig sind die Musiker des
Musicals „BUDDY - Die Buddy Holly Story“ nun erstmals beim
Sommernachtsball am Samstag, 07.07.2012, 19.00 Uhr am
Haynaer Ufer zu erleben. Seit mehr als 10 Jahren zieht die wohl
erfolgreichste Rock ’n’ Roll-Show Deutschlands ihr Publikum
auf einzigartige Weise in den Bann der 50er/60er Jahre.
Dabei ist das Geheimrezept so einfach wie genial: Man nehme
fünf virtuose Musiker, eine Brise Slapstick, einen Hauch Comedy, verfeinere dies mit ein wenig Akrobatik und widme sich mit
Leidenschaft den größten Hits der Rock ’n ’Roll- und Twist-Ära.
Heraus kommt eine atemberaubende, temporeiche Show mit
Petticoat und Smoking, voller Witz und Esprit, bei der nicht nur
Rock ’n’ Roll-Fans begeistert mitgehen. Mit Hits wie Oh Boy!,
Peggy Sue, Heartbeat, Rave On und vielen anderen erwacht die
Legende BUDDY HOLLY wieder zum Leben. Aber auch BUDDYs Zeitgenossen werden nicht vergessen. Der Groove von Bill
Haley, Fats Domino, Chuck Berry, Chubby Checker u. v. a. wird
den Gästen in die Beine gehen ...
Den musikalischen Rahmen übernimmt das BiedermeierstrandOrchester „Bella Musa“ aus Leipzig. Unter der bewährten Leitung von Igor Birsan kommen Tanzfreunde mit Standards von
Cha Cha Cha bis Wiener Walzer voll auf ihre Kosten.
Tickets an allen Vorverkaufsstellen, Abendkasse 20 €,
Infos über www.biedermeierstrand.de
Presseinfos über: Christoph Zwiener, [email protected].,
01 71/7 70 80 37
Wasser- und Bodenanalysen
Am Dienstag, dem 31. Juli 2012 bietet die AFU e.V. die Möglichkeit in der Zeit von 16.00 - 17.00 Uhr in Klein-Wölkau, in der
Gemeindeverwaltung, Parkstr. 11
Wasser- und Bodenproben gegen Unkostenerstattung untersuchen zu lassen.
Das Wasser kann sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden.
Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (mind. 500 ml) in einer
Mineralwasserflasche mitbringen.
Auf Wunsch können zusätzlich auch noch andere Stoffe analysiert werden. Es kann auch ermittelt werden, ob Sie bei Ihrem
Wasser Kupferrohre für die Hausinstallation verwenden können.
Weiterhin werden auch Bodenanalysen für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig,
an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass
insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung
zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich.
Grundschule Eilenburg Ost
Einladung zum Schulfest 2012
Wir laden ganz herzlich zu unserem Schulfest am
Donnerstag, dem 12.07.2012 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
auf dem Gelände der Grundschule ein.
Unter dem Motto: „Spiel, Spaß und Bewegung“ mit lustigen
Wettkämpfen, einem Fühlpfad, einer Bastelstraße, Filzen, einem
Bücherbasar sowie einem Kuchenbüfett wollen wir einen schönen Nachmittag verbringen. Für einen Imbiss und Getränke ist
gesorgt und kann erworben werden.
Die Lehrer der Grundschule
37
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Erfolgreiche Premiere für regionalen Cluster-Austausch
Sportfischerverein
»Petri - Heil« Eilenburg e. V.
Dozent für Fischereischeinlehrgang
Lothar Richter, Lossastraße 15, 04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/75 76 09 · Funk: 01 57/78 77 38 71
Schulung zur Fischereischeinprüfung
Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen
kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines
gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu).
Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines?
1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage)
2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung:
Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben.
3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit.
4. Der Lehrgang findet am 17./18.11. und 24.11.2012 jeweils
8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte
Osteck, statt.
Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann
es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei
mir bestellen.
Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 14.11.2012
an obige Adresse erfolgen.
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Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
zur Fischereischeinprüfung
Name:
......................................................................................
Vorname: .....................................................................................
Straße/Haus-Nr.: .........................................................................
Telefon: ........................................................................................
PLZ / Ort: .....................................................................................
Geburtsdatum: ............................................................................
Wird Lehrmaterial benötigt?
(bitte ankreuzen)
o
ja
■
o
nein
Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen!
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Die Sankt-Martin-Grundschule Zwochau lädt ein
zum „Sommerfest“
Am 07.07.2012 um 14.00 Uhr findet traditionsgemäß unser
Sommerfest statt.
Das diesjährige Motto „Karneval der Tiere“ startet mit einem
Programm um 14.00 Uhr. Danach sind alle Gäste zu Kaffee und
Kuchen sowie zum Grillen herzlich eingeladen.
Während des Festes sorgen unter anderem ein Glücksrad, eine
Tombola, Kinderspiele, eine Hüpfburg und … tierische Überraschung für Abwechslung.
Auf Ihr Kommen freuen wir uns sehr!
Die Schüler der Sankt-Martin-Grundschule
Großes Interesse an Fachtagung
„Energie- und Umwelttechnik“
Gebündelte Informationsangebote und Wertschöpfung für Unternehmen schaffen - nur so kann der Branchenschwerpunkt
Energie- und Umwelttechnik in der Region Leipzig-Westsachsen
gestärkt werden. Das ist das Fazit der Machbarkeitsstudie „Ausweitung Energie-Cluster“, die während der ersten Fachtagung
„Energie- und Umwelttechnik“ in der Region Leipzig vorgestellt
wurde. Über 50 Vertreter aus Wirtschaft und Politik diskutierten
am 21. Juni 2012 auf Anregung des Regionalmanagements Region Leipzig-Westsachsen im „Haus der Energie“ in Großbothen
über die Potenziale des Netzwerks in der Region.
„Wir haben in der Region Leipzig ein großes Know-how im Bereich
Energie- und Umwelttechnik. Die Vielfalt an innovativen Unternehmen und Produkten muss vor allem regional noch stärker bekannt
gemacht werden“, formulierte die Amtsleiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen, Uta Schladitz ein Ziel der rund dreistündigen Veranstaltung.
Neben den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, die das Regionalmanagement Region Leipzig-Westsachsen in Auftrag gegeben
hatte, und der Präsentation der Stadt Delitzsch als Gewinner des
Bundeswettbewerbes „Energieeffiziente Stadt“ standen vor allem
die regionalen Unternehmen im Fokus der Impulsveranstaltung.
Mit der ennovatis GmbH, der efa Leipzig GmbH und der Dr. Födisch
Umweltmesstechnik AG, die ihr Konzept zur Eigenenergieversorgung vorstellte, lieferten gleich drei Firmen den besten Beweis für
die Innovationskraft der regionalen Energie- und Umweltbranche.
„Wir haben keine Probleme, in der Region qualifizierte Fachkräfte
zu finden. Die HTWK Leipzig ist unsere Kaderschmiede“, nannte der Vorstand der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Dr.-Ing.
Holger Födisch, einen wesentlichen Standortvorteil und bestätigte damit die gute Zusammenarbeit zwischen der regionalen Wirtschaft und Wissenschaft. Als Initiatorin des Cluster-Austauschs
konnte die Regionalmanagerin der Region Leipzig-Westsachsen,
Anja Terpitz, am Ende der Veranstaltung ein positives Resümee
ziehen: „Mit der ersten Fachtagung ,Energie- und Umwelttechnik‘
haben wir Neuland betreten und freuen uns umso mehr über das
große Interesse in der Region. Das bestätigt uns darin, weitere
Vernetzungsangebote zu schaffen.“
Hintergrund
Das Regionalmanagement Leipzig-Westsachsen ist eine Initiative der Landkreise Leipzig und Nordsachsen zur Bündelung
und Koordinierung von regionalen Aktivitäten der Förderung der
Wirtschafts- und Regionalentwicklung sowie des gemeinsamen
Regionalmarketings. Kernziel der Arbeit ist zum einen, den Wirtschaftsstandort „Region Leipzig-Westsachsen“ zu vermarkten.
Zum anderen zielt die Arbeit des Managements darauf ab, regionale Produkte in Wert zu setzen und Absatzchancen zu generieren, indem in regionale Netzwerke investiert und Ideen für neue
Kooperationen entwickelt werden.
Pressekontakt
Regionalmanagerin Anja Terpitz
Telefon: 0 34 37/76 08 07
[email protected]
Regionalmanagement
Region Leipzig-Westsachsen
Haus der Wirtschaft
im Landkreis Leipzig
Schulstraße 67
04668 Grimma
Telefax: 0 34 37/76 08 01
[email protected]
www.region-leipzig-westsachsen.de
■ 38
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Mit der Hand am Ball in der Intersport
Handballschule
4 Tage purer Handballspaß bringt Power in die
Ferien
Vom 26.10.2012 bis 29.10.2012 veranstaltet die LSG Löbnitz ein ganz besonderes Handballevent in der Region. Alle
6 -12-jährigen Handballer/innen können sich auf 4 Tage
Handballaction freuen. Die INTERSPORT Handballschule
verbindet intensives Training nach kreativem und modernem Konzept mit Spiel und Wettkämpfen. Spaß und Freude
am Handball sowie Teamerfolge stehen im Vordergrund. In
alters- und leistungsgerechten Trainingsgruppen mit einer
Stärke von jeweils rd. 15 Kids sorgen 6 qualifizierte Trainer
für Förderung und Forderung.
Die Kids erhalten eine eigene Sportausstattung (Shirt,
Shorts und Ball) sowie Verpflegung für den Tag. Bei gemeinsamen Mittagessen bleibt Zeit zum Verschnaufen und
gegenseitigem Austausch. Ab dem 2. Tag wird täglich von
10 bis 15 Uhr trainiert, am ersten Tag startet das Camp um
13 Uhr.
Das Camp ist ab sofort buchbar und eine perfekte Gelegenheit für alle handballverrückten Kids ihr Hobby auch in den
Ferien auszuüben. Unter www.handball-camp.de ist die Anmeldung möglich.
Festjubiläum in Weidenhain
In Weidenhain wird von Freitag, den 6. Juli, bis Sonntag, den
8. Juli 2012, groß gefeiert. Grund dafür ist das Doppeljubiläum
„450 Jahre Sage der Bärensäule“ und „800 Jahre urkundliche
Ersterwähnung“.
Auf dem Sportplatz des Ortes und im Festzelt gibt es für Groß
und Klein viel zu erleben. Höhepunkte sind u.a. die Partyliveband „Die Landstreicher“ am Samstagabend und der große
Festumzug mit über 30 Umzugsbildern am Sonntag. Kommen
und feiern Sie mit!
Das Festprogramm
Schirmherr: Landrat Michael Czupalla
Freitag, den 6. Juli 2012
18.30 Uhr
Gottesdienst zur Eröffnung des Festwochenendes
20.00 Uhr
Festveranstaltung zum Jubiläum
21.30 Uhr
Disco und Tanz 24.00 Uhr Feuerwerk
Samstag, den 7. Juli 2012
14.00 Uhr
Feuerwehrlauf um den Pokal der Bärensäule
16.00 Uhr
musikalische Unterhaltung
20.00 Uhr
live Partyband „Die Landstreicher“
Sonntag, den 8. Juli 2012
8.30 Uhr
Weckschießen (Sportplatz)
9.30 Uhr
Großer Festumzug
11.00 Uhr
Frühschoppen (Muldentaler Blasmusikanten)
14.00 Uhr
Kinderanimation und Showprogramm
17.00 Uhr
musikalische Unterhaltung
gesamtes Wochenende
Fotoausstellung in der Turnhalle Weidenhain Präsentation der
Chronik Weidenhain als Buch Polizeipräsentation „Weidenhain
von oben“ mit Maxikraft Schausteller
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39
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Parkettpflege: Fünf praktische
Tipps für neuen Glanz
Vollflächig abschleifen
Nehmen Laufspuren, Dellen und Kratzer zu, sollte der Boden vollflächig abgeschliffen werden. In der Regel ist das etwa alle sechs
Jahre der Fall. Aber Vorsicht: Um den Boden zu schleifen, muss
die Oberschicht noch mindestens vier Millimeter dick sein. Bei
Massivholzparkett ist die Komplettrenovierung meistens zwei bis
drei Mal im Laufe seiner Liegezeit möglich. Die dafür benötigten
Schleifmaschinen können im Baumarkt oder bei speziellen Werkzeugverleihern ausgeliehen werden.
Neu versiegeln
Nach dem Schleifen sind verschiedene Oberflächenbehandlungen
möglich. Wasserlacke versiegeln das Holz dauerhaft und halten
etwa fünf bis acht Jahre. Sie sind schadstoffarm, geruchlos und
machen den Boden besonders widerstandsfähig. Lasuren, Öle und
Wachse werden indes verwendet, wenn die Maserung bzw. die natürliche Holzpatina sichtbar bleiben soll. Allerdings verschmutzen
die Oberflächen schneller als lackierte. Sie sollten mindestens einmal im Jahr nachbehandelt werden, erklärt immowelt.de.
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In Mini-Wohnungen nimmt meist das Bett die größte Fläche ein.
Wer sich mehr Freiraum schaffen möchte, ist mit einem Bettsofa
gut beraten. Einige Hersteller bieten Modelle in so guter Qualität
an, dass man diese nicht nur als Gästebett, sondern durchaus im
täglichen Gebrauch nutzen kann. Tagsüber sorgt das Sofa für gemütliches Ambiente, abends ist es mit wenigen Handgriffen zum
Bett ausgeklappt.
Auch der Schreibtisch sollte wandelbar sein: Eine ausziehbare
Platte oder ein Klappstuhl, der nach der Arbeit hinter der Tür verstaut wird, schaffen Platz. Sekretäre mit Schranktüren bieten viel
Stauraum und lassen sich komplett verschließen. So verschwindet
die Büroarbeit schnell aus dem Blickfeld und verdirbt nicht den
wohnlichen Charakter.
Ein heller Schiebevorhang vor dem Regal verbirgt Elemente, die
Unruhe in den Raum bringen. Manchmal bietet es sich auch
an, den Schreibtisch in das Regal zu integrieren oder das Regal
als Raumteiler zu nutzen. Alternativen dazu sind fest installierte
Trennwände oder mobile Paravents.
Quelle: www.immowelt.de
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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
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Das Dach ist der Teil des Hauses, der Wind und Wetter am
meisten ausgesetzt ist. Daher sollte es sturmsicher geplant
und regelmäßig auf etwaige Mängel überprüft werden, Damit das Dach stärkeren Stürmen und Unwettern gewachsen
ist, sollte es von Anfang an entsprechend geplant werden.
Dabei hat die Erfahrung gelehrt: Hartbedachungen aus Dachsteinen, -ziegeln, Schiefer und Titanzink halten Stürmen sehr
gut stand. Dachziegel und -steine können zum Beispiel mit
speziellen Sturmklammern direkt an der Dachlattung befestigt werden, was ein Loslösen der Pfannen bei Sturm schier
unmöglich macht. Schiefersteine werden grundsätzlich einzeln mit Nägeln fixiert, so dass keine zusätzliche Sturmsicherung mehr von Nöten ist. Laut den Experten von dach.
de stellt auch Titanzink aufgrund seiner mechanischen Befestigungsweise eine überaus sichere Alternative dar. Neben
der fachgerecht ausgeführten Dacheindeckung spielt die Neigung des Daches bei der Sturmsicherheit eine wichtige Rolle.
Je steiler ein Dach ist, desto geringer ist die Gefahr, dass es
bei Sturm abgedeckt wird. Das Prinzip: Bei Sturm entsteht
ein Unterdruck, der bei flach geneigten Dächern eine enorme
Sogkraft entwickeln kann. Beim Steildach hingegen kann der
Wind am First brechen, wodurch der entstehende Sog auf der
windabgewandten Seite deutlich geringer ist. Zudem kann
der Unterdruck über die Fugen der schuppenartigen Bedachung ausgeglichen werden.
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41
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
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Erschienen Ihnen die Energiekosten zu hoch? Gegen unangemessene Strom- und Gaspreise kann man sich wehren. Deshalb ist es sehr wichtig, die Entwicklung seines Verbrauchs zu
kennen. Wer nur auf die jährliche Rechnung wartet, erlebt
mitunter eine unangenehme Überraschung. Eine regelmäßige Verbrauchsaufzeichnung zeigt frühzeitig Tendenzen auf
und dient häufig als Grundlage für weitere Beratungen. Bei
Preiserhöhungen ermöglichen Aufzeichnungen die genaue
Prüfung der Abrechnung. Es kommt vor, dass Versorger einen
zu hohen Verbrauch mit dem teureren Preis abrechnen. Auch
davor schützen Verbrauchsaufzeichnungen. Voraussetzung
ist ein freier Zugang zu den Zählern. Auf einem leeren Blatt
werden Datum und Zählerstand notiert. Das ist im Prinzip
ausreichend, doch mit ein wenig Vorbereitung kommt man
wesentlich weiter. Denn eigentlich interessieren nicht die
Zählerstände, sondern der Verbrauch. Um ihn zu berechnen,
muss man die Differenz zwischen zwei Ständen ausrechnen.
Die Nachkommastellen können dabei wegfallen. Am besten
liest man die Stände immer im gleichen Zeitabstand ab, zum
Beispiel am Monatsbeginn. Wer es genauer haben möchte,
kann den Ableserhythmus zunächst auch auf ein kürzeres Intervall – zum Beispiel wöchentlich – festlegen. So lassen sich
Schwankungen schneller aufspüren und besser nachvollziehen.
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■ 42
Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
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04838 Laußig /OT Gruna
Tel. 03 42 42 / 5 05 13
Fax 03 42 42 / 5 05 14
E-Mail:
[email protected]
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Büro Laußig
04838 Laußig, Landstr. 53
Tel. 01 62/2 69 30 80
23:00 Uhr
geschlossene Festveranstaltung
20 Jahre Heidechor Laußig
Disko mit DJ aus Delitzsch
Samstag
11:30 Uhr
im Festzelt:
13:30 Uhr
15:30 Uhr
18:00 Uhr
20:30 Uhr
Festumzug
Auftritt Heidechor Laußig
und Gastchöre
gemeinsames Kaffeetrinken
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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
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Veranstaltungsort:
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Große Kreuzung an der Gemeindeverwaltung
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Landstraße 50b
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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012
Wenn Kollegen Kollegen quälen
Schall und Rauch
Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer? Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen
aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung
innerhalb des Betriebs anzustreben. Hierfür eignet sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die Einschaltung des Betriebsrats. „Juristisch besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch
geltend zu machen. Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem
Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der
Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft dargestellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer
möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht. Wenn der Arbeitgeber
von den Mobbing- Aktivitäten Kenntnis hatte und keine Abhilfe
geschaffen hat, kann der Geschädigte auch gegen ihn juristisch
vorgehen und Schadensersatz verlangen.Auch wenn die Beweislage häufig nicht einfach ist, in jedem Fall sollten Betroffene einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige Fälle spezialisiert
ist. Es ist schwierig nachzuweisen, wann es sich um Mobbing
handelt und wann hieraus Ersatzansprüche entstehen.
Wenn in einer angrenzenden Kneipe beispielsweise zu einer
Veranstaltung viel geraucht wird, muss ein Mieter das unter
Umständen aushalten. Dies gilt sogar, wenn die Kneipe neu
eröffnet und der Qualm von der Terrasse der Kneipe direkt in
die Wohnung zieht (LG Berlin, 65 S 408/04). Anders verhält es
sich allerdings, wenn aufgrund der besonderen baulichen Konstruktion der Wohnung oder der biophysikalischen Bauweise
ständig Zigarrettenrauch aus der angrenzenden Kneipe in die
Mietwohnung dringt. Das muss der Mieter laut Rechts-Experten
nicht ertragen und kann sogar die Mietzahlungen um zehn bis
20 Prozent mindern (LG Berlin, 62 S 124/08 und LG Stuttgart,
5S 421/97).
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