Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Gelsenkirchen

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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Gelsenkirchen
Rettungsdienstbedarfsplan
der
Stadt Gelsenkirchen
Stand: 26.06.2013
Stadt Gelsenkirchen
Der Oberbürgermeister
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Inhaltsverzeichnis
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1 Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................................... 3 2 Ortsbeschreibungen............................................................................................................. 6 2.1 Größe/Topographie ................................................................................................... 6 2.2 Einwohner ................................................................................................................. 8 2.3 Verkehrswesen ........................................................................................................ 10 2.4 Notfallkrankenhäuser/Notfallaufnahmebereiche..................................................... 11 2.5 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst ....................................................................... 11 3 Rettungsdienstliche Leistungen ........................................................................................ 12 3.1 Einsatzaufkommen .................................................................................................. 12 3.2 Hilfsfrist................................................................................................................... 13 4 Infrastruktur des Rettungsdienstes .................................................................................... 15 4.1 Integrierte Leitstelle der Stadt Gelsenkirchen ......................................................... 15 4.2 Einsatzdienst (Notfallrettung/Krankentransport) .................................................... 16 4.2.1 Rettungswachen........................................................................................... 16 4.2.2 Fahrzeugvorhaltung..................................................................................... 18 4.2.3 Einsatzfahrzeuge ......................................................................................... 21 4.2.4 Einsatzpersonal............................................................................................ 22 4.2.5 Leitstellenpersonal....................................................................................... 23 4.2.6 Verwaltungspersonal ................................................................................... 26 4.2.7 Verwaltung für Desinfektion....................................................................... 26 4.2.8 Luftrettung................................................................................................... 26 4.2.9 Besondere Versorgungslagen (z. B. Massenanfall von Verletzten
MANV) ....................................................................................................... 27 4.2.10 Sonstiges...................................................................................................... 28 4.3 Interkommunale Zusammenarbeit........................................................................... 29 Anlage 1 Zuteilungsschema von Krankentransportfahrten zum Notfallfahrtaufkommen in den bedarfsgerechten Einsatzbereichen der Rettungswachen
im Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen..................................................... 30 Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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1
Gesetzliche Grundlagen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz (RettG) Träger des
Rettungsdienstes. Sie nehmen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
wahr. Der Landesgesetzgeber hat damit die ausschließliche Kompetenz für die Errichtung und
den Betrieb eines den Anforderungen entsprechenden Rettungsdienstes den Kreisen und
kreisfreien Städten übertragen. Nach § 6 RettG ist der Kreis verpflichtet, die bedarfsgerechte
und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden dabei eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Nach § 7 Abs. 1 RettG unterhält die Stadt Gelsenkirchen als Träger des Rettungsdienstes eine
Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Feuerschutz zusammengefasst ist.
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen gem. § 12 RettG für den Rettungsdienst Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte von Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der benötigten Krankenkraftwagen und NotarztEinsatzfahrzeuge festzulegen. Die Aufstellung erfolgt unter Mitwirkung der Träger von Rettungswachen, der Hilfsorganisationen, sonstiger Anbieter von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der örtlichen Gesundheitskonferenz.
Die Bedarfspläne sind kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre,
zu ändern.
Folgende Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Normen sind für den Rettungsdienst bindend:
Gesetze
• Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. 11.1992 in der geltenden
Fassung - SGV.NRW 215 • Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) vom 10.2.1998 in der
geltenden Fassung - SGV. NRW 213 • Krankenhausgesetz (KHG NRW) vom 16.12.1998, abgelöst durch das Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG NRW) vom 11.12.2007 in der geltenden Fassung - SGV. NRW
2128 • Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146) - zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 14.6.2007 (BGBl. I S. 1066)
• Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IFSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I 1045) - zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 13.12.2007 (BGBl. I 2904)
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• Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG) vom 10.07.1989, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 2 Dezember
2007 (BGBl. I S. 2686)
• Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
NRW vom 17.12.1999 in der geltenden Fassung - SGV.NRW 2128
• Soziales Gesetzbuch Teil V (SGB V)
• Apothekengesetz (ApoG)
• Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Verordnungen
• Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (RettSanAPO) vom 25. Januar 2000 in der geltenden Fassung - SGV.NRW 215 • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
(RettHelfAPO) vom 9. Juni 2000 (GV NRW S. 520) in der geltenden Fassung SGV.NRW 215 • Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl I S. 3396) - zuletzt geändert durch Artikel 386 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407)
• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BiostoffV) vom 27. Januar 1999 (BGBl. I Seite 50) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S.
2768)
• Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO)
• Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Erlasse
Runderlasse des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw.
Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
vom
• 21.01.1997 - V C 6 - 0717.8
Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport
• 25.09.2002 - III B 4 - 0713.2/0713.2.6.1
Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung
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• 12.02.2004 - III 8 - 0713.7.4
Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen
• 06.04.2005 - III 8 - 0710.2
Empfehlungen des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst zur Einbindung von
Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe (Notfallhelfer-Systeme) in NordrheinWestfalen
• 25.10.2006 - III 8 0714.1.3
Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst
• 24.11.2006 - III 8 - 0713.8
Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
Runderlasse des Innenministeriums
• 27.03.2000 - IV C 2 - 606/297/1592 (nicht veröffentlicht)
Führung und Einsatz der Polizei - Landesteil NRW zur PDV 100
Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen
Normen
• DIN 13050 - Begriffe im Rettungswesen
02/2009
• DIN EN 1865 - Festlegungen für Krankentragen und
andere Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen
12/1999 (Entwurf 11/2007)
• DIN EN 1789 - Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung - Krankenkraftwagen
08/2007
• DIN 75079 - Notarzt-Einsatzfahrzeuge
08/2008 (Entwurf 06/2008)
Empfehlungen
• Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Hilfsfrist im Rettungsdienst vom 22.09.2009 (Rundschreiben-Nr. 0834/09)
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Ortsbeschreibungen
2.1
Größe/Topographie
Topographie und Siedlungsstruktur der Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen liegt in der Emscher-Lippe-Region des Ruhrgebietes in NordrheinWestfalen. Eingegrenzt wird Gelsenkirchen von den benachbarten Städten Essen, Bochum und
Herne sowie im nördlichen Teil von den Gemeinden Gladbeck, Dorsten, Marl und Herten des
Kreises Recklinghausen.
Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 104,845 qkm. Die maximale Ausdehnung in der NordSüd-Achse beträgt 17 km und entsprechend in der Ost-West-Achse 11 km. Der tiefste Punkt im
Stadtgebiet liegt bei 25 m über NN, der höchste Punkt bei 95 m über NN.
Durch das Stadtgebiet führen die Bundesautobahnen A 2 und A 42 in Ost-West-Richtung und die
A 52 in Nord-Süd-Richtung.
In Ost-West-Richtung zerteilt der Rhein-Herne-Kanal das Gelsenkirchener Stadtgebiet. Der Kanal bietet den Schiffen der Berufsschifffahrt in vier Häfen die Möglichkeit des Warenumschlages.
Beschreibungsmerkmal
Wert
Geographische Lage
32U 364438 5712987 UTM
Ausdehnung
Nord-Süd
Ost-West
Höchster Punkt
95 m über NN
Niedrigster Punkt
25 m über NN
Wohnbevölkerung
262.871 Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.507 Einwohner/qkm
Fläche insgesamt
17 km
11 km
104,86 qkm
100,0 %
Siedlungs- und Verkehrsfläche
77,69 qkm
74,1 %
Gebäude- u. Freifläche, Betriebsfläche
49,91 qkm
47,6 %
Erholungsfläche, Friedhofsfläche
11,36 qkm
10,8%
Verkehrsfläche
16,41 qkm
15,6%
Freifläche außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche
27,17 qkm
25,9 %
Landwirtschaftsfläche
15,77 qkm
15,0%
7,89 qkm
7,5 %
Waldfläche
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Wasserfläche
3,15 qkm
3,0 %
Moor, Heide, Unland
0,18 qkm
0,2 %
Abbauland
0,00 qkm
0,0 %
Flächen anderer Nutzung
0,18 qkm
0,2 %
Quelle: Kommunalprofil Gelsenkirchen, Stand 31.12.2008
Topographische und siedlungsstrukturelle Angaben der Stadt Gelsenkirchen
Ferner verlaufen im Stadtgebiet vier Hauptverkehrsstränge der Deutschen Bahn AG, wobei sich der
Hauptbahnhof im südlichen Teil in der "Nähe der Gelsenkirchener Altstadt befindet. Der öffentliche
Nahverkehr der Stadt wird durch U-Straßenbahn, S-Bahn sowie durch Busse abgewickelt.
Der Stadtteil Schalke ist durch einen Fußballverein der ersten Bundesliga bekannt. Der Bundeserstligist verfügt mit der "Arena auf Schalke" über eine moderne Sport- und Veranstaltungsstätte.
Bei Veranstaltungen in dieser Arena müssen die zu- bzw. die abreisenden Personenströme berücksichtigt werden. Zu diesen Zeitpunkten können die Hauptverkehrswege mehr als ausgelastet sein.
Die Stadt Gelsenkirchen befindet sich derzeit im Strukturwandel. Als Stadt aus dem "Kohlenpott"
sind in den letzten Jahren tausende Arbeitsplätze im Bergbau und der Montanindustrie in Gelsenkirchen weggefallen.
Ein auffälliges Stadtmerkmal ist die Zweipoligkeit von Gelsenkirchen mit den beiden "Stadtzentren" Gelsenkirchen-Altstadt im südlichen und Gelsenkirchen-Buer im nördlichen Stadtgebiet.
Hinter der Bezeichnung "Siedlungsflächen" in den Stadtbezirken verbergen sich Flächen für
den Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Flächen für Handel und Dienstleistungen, Flächen für Mischnutzung und Flächen für den Gemeinbedarf sowie sonstige Bauflächen. Generell
ist hier also mit einer Ansammlung entweder von Menschen oder von Industrie zu rechnen. Die
bebauten Flächen, die Verkehrsflächen sowie die Ver- und Entsorgungsflächen ergeben in der
Summe ca. 74 %, das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der genutzten Flächen im Stadtgebiet
versiegelt oder bebaut sind.
Trotz einer Stadt direkt im "Kohlenpott", die von Bergbau und Montanindustrie gelebt hat, ist
leicht zu erkennen, wie viel Grünfläche diese Stadt eigentlich hat. Die Grün- und Erholungsgebiete sind sehr großzügig und weitläufig angelegt und werden im Norden durch die angrenzenden Nachbargemeinden ergänzt und weitergeführt.
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2.2
Einwohner
Die Stadt Gelsenkirchen liegt nach der Systematik des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) in einem Agglomerationsraum, wobei das Gebiet der Stadt Gelsenkirchen als Kernstadt eingestuft wird.
Die Fläche beträgt rund 105 qkm bei einer Bevölkerungszahl von insgesamt 262.871 Einwohnern (Stand: 31.12.2009). Hieraus ergibt sich für die Stadt Gelsenkirchen eine mittlere
Bevölkerungsdichte von 2.507 Einwohnern pro qkm. BILD 1 zeigt die Verteilung der Bevölkerung in den Stadtteilen.
In den letzten Jahren zeichnete sich ein rückläufiger Trend in den Bevölkerungszahlen ab. Trotz
alledem werden in der längerfristigen Planung neue Wohnbauflächen vorgesehen. Hinzu kommt,
dass es einen positiven Trend in Hinblick auf den Bau von Einfamilienhäusern zu verzeichnen
gibt. Weitestgehend sind die Freiflächen (Grünflächen) am Rand der Stadt zu erhalten, an neuen
Nutzungsgebieten werden die großen brachliegenden, ehemaligen Industriegebiete oder die des
Bergbaus erschlossen.
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BILD 1
Einwohner in den Stadtteilen von Gelsenkirchen
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2.3
Verkehrswesen
Die Stadt Gelsenkirchen verfügt über eine sehr gute Anbindung an das Verkehrsnetz. Dies gilt
für den innerstädtischen Verkehr sowie für die Bundesautobahnen, die das Stadtgebiet durchlaufen. Die Hauptverkehrsachse, die das nördliche Stadtgebiet mit dem südlichen verbindet
sowie die Nabelschnur zwischen den beiden Bundesautobahnen bildet, ist die KurtSchuhmacher-Straße. Im Hinblick auf die beiden Bundesautobahnen bedeutet dieses aber
auch, dass durch die gute Ost-West-Verbindung in der Emscher-Lippe-Region mit einem erhöhten Verkehrs- und Transportaufkommen zu rechnen ist.
Am 01.01.2009 waren in der Stadt Gelsenkirchen 136.627 Kraftfahrzeuge zugelassen. Das bedeutet,
dass auf circa jeden zweiten Einwohner der Stadt ein zugelassenes Kraftfahrzeug kommt. Dabei ist
der Anteil an Personenkraftwagen mit 104.494 Fahrzeugen am höchsten.
Nach Angaben des Referates Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung - Statistikstelle - in Gelsenkirchen lässt sich die Zahl der Pendler ermitteln. Es gibt jeden Tag etwa 30.000 Einpendelnde und etwa 36.000 Auspendelnde. Diese Werte sind ebenfalls über die Infrastruktur zu bewerten, da diese zur
Hauptverkehrszeit das örtliche Straßennetz füllen und sogar auslasten können. Im Hinblick auf die
Unfallhäufigkeit und Unfallschwerpunkte ist dies ein wichtiger Faktor.
Innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebietes befinden sich etwa 30 Autobahnkilometer. Diese Strecke
teilt sich auf drei Autobahnabschnitte wie folgt auf:
Bundesautobahn
A2
A42
A52
Anschlussstellen
Herten - Buer
Buer - Gladbeck
Altenessen - Hessler
Hessler - Schalke
Schalke - Bismarck
Bismarck - Wanne
B 224 - Buer-West
Buer-West - Scholven
Scholven - Hassel
Hassel - Dorsten-Ost
Kilometerabschnitt
Distanz
451,5 - 456,2
456,2 - 462,2
32,4 - 34,6
34,6 - 36,9
36,9 - 41,4
41,4 - 43,1
3,0 - 4,4
4,4 - 5,3
5,3 - 8,0
8,0 - 11,4
10,7 km
durchschnittliche
Anzahl Fahrzeuge
10,7 km
8,4 km
57.000
54.000
73.500
64.300
65.700
68.400
29.800
32.900
31.800
31.800
Die Bundesstraßen B 224, B 226 und B 227 durchlaufen in einer Länge von ungefähr 22 Kilometern
das Stadtgebiet. Das innerörtliche Straßennetz erreicht eine Länge von knapp 690 Kilometern. In dieser Strecke sind auch die Fußgängerzonen, die sich in den Stadtzentren Gelsenkirchen-Altstadt und
Gelsenkirchen-Buer befinden, enthalten.
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2.4
Notfallkrankenhäuser/Notfallaufnahmebereiche
Nach § 11 Abs. 1 RettG NRW arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Sie legen im
Einvernehmen mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche fest.
Gemäß § 10 des Krankenhausgesetzes NRW (KHG NRW) vom 16.12.98 (SGV NW 2128)
sind die Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung nach dem Bescheid nach § 18
zur Zusammenarbeit untereinander und mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem
öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Rettungsdienst, den für die Bewältigung von Großschadenereignissen zuständigen Behörden verpflichtet. Über die Zusammenarbeit sind Vereinbarungen zu treffen.
Für die Notfallaufnahme stehen in der Stadt Gelsenkirchen zur Zeit 6 Krankenhäuser zur Verfügung:
2.5
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, auch außerhalb der Sprechstunden, unterhält die Kassenärztliche Vereinigung einen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er umfasst Leistungen, wie sie auch während der regulären Sprechstunden gewährt werden. Zielgruppe sind
Patienten, denen aufgrund ihrer Erkrankung oder deren Symptomatik ein Warten bis zur regulären Sprechstunde nicht zugemutet werden kann.
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3
Rettungsdienstliche Leistungen
3.1
Einsatzaufkommen
Um das rettungsdienstliche Leistungsaufkommen in der Stadt Gelsenkirchen bewerten zu
können, ist dieses auf die zugrunde liegende Bevölkerung wie folgt zu normieren:
1.
Einsatzrate
 Gesamteinsätze / 1.000 Einwohner und Jahr
2.
Notfallrate
 Notfalleinsätze mit bzw. ohne Notarztbeteiligung /
1.000 Einwohner und Jahr
3.
Krankentransportrate
 Krankentransporte / 1.000 Einwohner und Jahr
4.
Notarztrate
 Notarztalarmierungen / 1.000 Einwohner und Jahr
Die Einsatzrate setzt sich aus der Notfallrate und der Krankentransportrate zusammen. Die
Berechnung der Notarztrate basiert auf einer Teilabgrenzung des Notfallgeschehens.
Das auf die Bevölkerung normierte Einsatzgeschehen in der Stadt Gelsenkirchen gibt die
nachfolgende TABELLE 1 wieder. Danach zeigt sich, dass im Rettungsdienstbereich Stadt
Gelsenkirchen insgesamt eine Einsatzrate 2007 von 86,8 und 2008 von 107,1 Einsätzen pro
1.000 Einwohner und Jahr vorliegt. Die festgestellte Einsatzrate liegt damit unter dem Vergleichswert der Leistungsanalyse 2004/051 auf Bundesebene mit 114,7 Einsätzen pro 1.000
Einwohner und Jahr. Die Einsatzrate weist im zeitlichen Vergleich zwischen 2007 und 2008
eine deutliche Steigerung auf.
Die Notfallrate im Rettungsdienstbereich der Stadt Gelsenkirchen liegt im Jahr 2007 bei 55,3
bzw. im Jahr 2008 bei 68,1 Notfällen pro 1.000 Einwohner und Jahr. Damit liegt die Notfallrate in der Stadt Gelsenkirchen erkennbar über dem Vergleichswert der Leistungsanalyse
2004/05 auf Bundesebene, der bei 50,4 Notfällen pro 1.000 Einwohner und Jahr liegt. Auch
die Notfallrate weist im zeitlichen Vergleich eine deutliche Steigerung zwischen 2007 und
2008 auf.
Die Krankentransportrate liegt 2007 bei 31,5 bzw. 2008 bei 39,0 Krankentransporten pro
1.000 Einwohner und Jahr. Der Vergleichswert der Leistungsanalyse 2004/05 auf Bundesebene liegt mit 64,3 Krankentransporten pro 1.000 Einwohner und Jahr deutlich höher.
Die niedrige Krankentransportrate ist auf private Anbieter im Bereich des Rettungsdienstes in
der Stadt Gelsenkirchen zurückzuführen.
Die Notarztrate liegt in der Stadt Gelsenkirchen im Jahr 2007 bei 15,4 bzw. im Jahr 2008 bei
18,5 Notarztalarmierungen pro 1.000 Einwohner und Jahr. Die Notarztrate in der Stadt Gelsenkirchen liegt damit deutlich unter dem Bundeswert der Leistungsanalyse 2004/05 auf
Bundesebene, der bei 23,8 Notarztalarmierungen pro 1.000 Einwohner und Jahr liegt.
1
SCHMIEDEL, R., BEHRENDT, H. (2007): Leistungen des Rettungsdienstes 2004/05. Analyse des Leistungsniveaus im Rettungsdienst für die Jahre 2004 und 2005. Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch
und Sicherheit, Heft M 188, Bergisch Gladbach, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW
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TABELLE 1
Normiertes Einsatzgeschehen in der Stadt Gelsenkirchen
Gelsenkirchen 2007
55,3
Krankentransportrate
31,5
Gelsenkirchen 2008
Bundeswert
#
Agglomerationsraum
68,1
39,0
107,1
18,5
50,4
64,3
114,7
23,8
Notfallrate
Einsatzrate
Notarztrate
86,8
15,4
# Nach Angaben der Leistungsanalyse 2004/05
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2010
3.2
Hilfsfrist
Die Eintreffzeit der Rettungsmittel bei zeitkritischen Einsätzen (Hilfsfrist) stellt eine zentrale
Leistungsvorgabe und gleichzeitig einen Parameter für die Bedarfsplanung dar. Die Hilfsfrist
definiert den Ausbaustandard der bedarfsgerechten Standortinfrastruktur (Netzdichte der bedarfsgerechten Rettungswachenstandorte). Die Hilfsfrist muss planerisch im Bedarfsplan
berücksichtigt (Strukturqualität), ihre Einhaltung muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen ermöglicht (Prozessqualität) und ihre reale Zielerreichung muss vom
Aufgabenträger des Rettungsdienstes überprüft werden. Mit der Festlegung der Planungsgröße von 8 Minuten für die Hilfsfrist in der Stadt Gelsenkirchen durch den Träger des
Rettungsdienstes steht mit dem gleichfalls festgelegten realen Zielerreichungsgrad von 90 %
ein Maß zur Überprüfung der Gesamtwirkung aus Strukturqualität und Prozessqualität des
Rettungsdienstes in der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung. Die Hilfsfrist definiert sich dabei
als Zeitraum zwischen Eingang der Notfallmeldung in der zuständigen Leitstelle und dem
Eintreffen des ersten (geeigneten) Rettungsmittels am Notfallort.
Das Ergebnis der Analyse der realen Hilfsfrist im Erfassungszeitraum für die Stadt Gelsenkirchen ist in BILD 2 und BILD 3 dargestellt. Danach zeigt sich, dass das arithmetische Mittel
für die Eintreffzeit einen Wert im Jahr 2007 von 7,4 Minuten und im Jahr 2008 von 7,3 Minuten aufweist. Der p90-Wert als Zielerreichungswert für die Einhaltung der Hilfsfrist in 90 %
der Fälle liegt in der Stadt Gelsenkirchen im Jahr 2007 bei 10,9 Minuten bzw. im Jahr 2008
bei 10,7 Minuten. Innerhalb von 8 Minuten werden in der Stadt Gelsenkirchen im Jahr 2007
69,4 % der Notfälle und im Jahr 2008 72,3 % der Notfälle bedient.
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Hilfsfristanalyse für die Stadt Gelsenkirchen 2007
Einsätze nach Eintreffzeit, arithmetisches Mittel und p90-Wert
100%
90%
in 8 Min.
69,4 %
80%
70%
60%
p90-Wert:
10,9 Min.
50%
40%
30%
Mittelwert:
7,4 Min.
20%
10%
0%
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
Hilfsfrist in Minuten
BILD 2
26
27
28
29
30
ü.30
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2009
Verteilung der realen Hilfsfrist in der Stadt Gelsenkirchen im Erfassungszeitraum 2007
Hilfsfristanalyse für die Stadt Gelsenkirchen 2008
Einsätze nach Eintreffzeit, arithmetisches Mittel und p90-Wert
100%
90%
in 8 Min.
72,3 %
80%
70%
p90-Wert:
10,7 Min.
60%
50%
40%
30%
Mittelwert:
7,3 Min.
20%
10%
0%
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Hilfsfrist in Minuten
BILD 3
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
ü.30
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2009
Verteilung der realen Hilfsfrist in der Stadt Gelsenkirchen im Erfassungszeitraum 2008
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4
Infrastruktur des Rettungsdienstes
4.1
Integrierte Leitstelle der Stadt Gelsenkirchen
Leitstellen nach DIN sind ständig mit Personal besetzte und mit Fernmeldemitteln ausgestattete Räume, in denen Notrufe entgegengenommen und unverzügliche Maßnahmen getroffen
werden, um Personal, Fahrzeuge und Geräte zu entsenden.
Die Stadt Gelsenkirchen unterhält gem. § 7 Abs. 1 RettG eine einheitliche, integrierte Leitstelle (FRK) für die Aufgabenbereiche
- Feuerschutz,
- Rettungsdienst und
- Großschadenfälle.
Sie ist räumlich in der FRW 2 Seestrasse untergebracht. Bezogen auf den Rettungsdienst obliegen der Leitstelle u. a. folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Steuerung von Hilfeersuchen
- Alarmierung der Einsatz- bzw. Rettungsmittel, wie z. B. Notarzteinsatzfahrzeuge,
Rettungswagen, Krankentransportwagen, sonstige technische Rettungsmittel
- Koordination und Einsatzlenkung von Rettungsdiensteinsätzen
- Veranlassen überörtlicher Hilfe bei Anforderung aus anderen Zuständigkeitsbereichen
- Kommunikation mit anderen Leitstellen, städtische Dienststellen sowie Krankenhäusern
- Erfassung sämtlicher Einsatzmittel für den Rettungsdienst
- Funkaufsicht nach BOS
- Führen des zentralen Bettennachweises
- Vermittlung von Notaufnahmebetten und Betten für Schwerbrandverletzte
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4.2
Einsatzdienst (Notfallrettung/Krankentransport)
4.2.1
Rettungswachen
Im Rettungsdienstbereich der Stadt Gelsenkirchen sind nach KARTE 1 sechs Rettungswachen
mit den zugehörigen Versorgungsbereichen bedarfsgerecht.
Die Abgrenzung der bedarfsgerechten Einsatzbereiche der Rettungswachen erfolgt auf der
Grundlage der Standorte der Rettungswachen gemäß Soll-Konzeption ausschließlich nach
dem Grad der zeitlichen Erreichbarkeit. Aufgrund der Erreichbarkeit in der Ist-Situation ist
zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung im Rahmen der Notfallrettung ein weiterer bedarfsgerechter Rettungswachenstandort in Heßler gemäß KARTE 1 einzurichten.
Neben zwei Teilräumen, die unterhalb der Indikationsschwelle des Notarztes durch ein NEF
zur Einhaltung der Hilfsfrist versorgt werden, weisen zwei weitere Gebiete abweichende Zuordnungsstrategien der Rettungsmittel zur Einhaltung der Hilfsfrist auf. So werden in einem
räumlichen Areal an der Stadtgrenze bei Resse durch technische Anpassung im Vorschlagwesen des Einsatzleitrechners alle eingehenden Hilfeersuchen durch direkte Alarmierung eines
RTW mit Sonderrechten auf der Anfahrt bedient, während an der Stadtgrenze in Scholven im
Rahmen der Notfallrettung eine Regelung mit der Werkfeuerwehr der BP – Raffinerie angestrebt wird.
Die notärztliche Versorgung erfolgt gemäß KARTE 1 über die zwei NA-Standorte
– NA Marienhospital
– NA Bergmannsheil Buer
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KARTE 1
Grenzen der Versorgungsbereiche der bedarfsgerechten Rettungswachen im
Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen (Soll-Konzept)
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4.2.2
Fahrzeugvorhaltung
Notfallfahrten
Die Bemessung der bedarfsgerechten Vorhaltung von Rettungsmitteln für Notfallfahrten
(RTW) wird nach der so genannten risikoabhängigen Bemessung vorgenommen.
Risikoabhängige Bemessung bedeutet, dass die Fahrzeugvorhaltung in einem definierten Zeitintervall zu jeder Tages- und Nachtzeit für jeden Notfall, auch für solche, die zeitgleich auftreten, grundsätzlich für ein gewähltes Sicherheitsniveau die Versorgung der Notfallpatienten
sicherstellt.
Zur Berechnung werden die einzelnen Wochentage in Zeitintervalle von 3 x 8 Stunden aufgeteilt. Innerhalb jedes dieser definierten Zeitintervalle, als Schichten bezeichnet (Beispiel: freitags von 07.00 bis 15.00 Uhr), muss innerhalb eines definierten Zeitraumes (Standard in
Deutschland ist ein Sicherheitsniveau von 10 Schichten Wiederkehrzeit des kritischen Risikofalls) die Fahrzeugvorhaltung die parallele Bedienung von Notfällen zeitgerecht ermöglichen
(Beispiel: Innerhalb von 10 aufeinander folgenden Freitagen in der Zeit von 07.00 bis 15.00
Uhr). Nach diesem Verfahren mit einem Sicherheitsniveau von 10 Schichten Wiederkehrzeit
wurden die konkreten Einsatzzahlen in der Stadt Gelsenkirchen analysiert (17.433 Notfallfahrten der RTW im Untersuchungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008) und ihre Häufigkeiten für die definierten Zeitintervalle ermittelt. Mit einer darauf aufsetzenden Wahrscheinlichkeitsrechnung, der sog. Wiederkehrzeit (Berechnungsmethode nach POISSON) wird
der Bedarf an vorzuhaltenden Rettungsmitteln für diese Zeitintervalle berechnet. Zur Optimierung der Notfallvorhaltung wurde geprüft, inwieweit Krankentransporte mit über die Notfallvorhaltung bedient werden können. Das Ergebnis ist in Anlage 1 aufgeführt.
Krankentransportfahrten
Die Bemessung der Krankentransportwagen (KTW) erfolgt nach der so genannten frequenzabhängigen Bemessung. Die frequenzabhängige Bemessung geht nicht von einer erforderlichen Parallelbedienung der nachgefragten Einsätze aus, sondern von einer zulässigen Wartezeit nach Anforderung von 30 Minuten. Somit sollen vom Grunde alle Einsätze eines Tages
mit einer maximalen Wartezeit von 30 Minuten erfolgen können. Aus dem Erfassungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 ergeben sich insgesamt 10.302 Krankentransportfahrten
als bemessungsrelevant. Bei der Bemessung der Krankentransportvorhaltung im Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen zeigt sich, dass die Krankentransportvorhaltung wirtschaftlicher durch eine räumlich zusammengelegte zentrale Krankentransportvorhaltung sicherzustellen ist.
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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Fahrzeugvorhaltung
Aus der risiko- und frequenzabhängigen Bemessung ergibt sich folgende Empfehlung zur
Fahrzeugvorhaltung: Die Rettungsmittelvorhaltung ist als bedarfsgerecht mit insgesamt 1.792
Fahrzeugvorhaltestunden der Notfallrettung, 276 Fahrzeugvorhaltestunden des Krankentransports sowie gemäß den Festlegungen des Trägers des Rettungsdienstes mit 336 Fahrzeugvorhaltestunden des NEF umzusetzen.
Die Rettungsmittelvorhaltung sieht im Detail folgende Fahrzeugvorhaltung in den
Wachstandorten vor:
FRW 1 Altstadt
2 RTW
1 RTW
1 KTW
1 KTW
ständig besetzt
Mo - Sa
Mo - Fr
Mo - Do
Fr
07.00 - 07.00 Uhr
07.00 - 23.00 Uhr
08.00 - 15.00 Uhr
09.00 - 11.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
ZFRW 2 Buer
1 RTW
1 RTW
ständig besetzt 07.00 - 07.00 Uhr
Mo - Do, So/Wf 07.00 - 23.00 Uhr
Fr, Sa
07.00 - 07.00 Uhr
RW 3 Resser Mark
1 RTW
1 RTW
ständig besetzt 07.00 - 07.00 Uhr
Mo - Do, Sa, So/Wf
07.00 - 23.00 Uhr
Fr
07.00 - 07.00 Uhr
RW 4 Horst
1 RTW
ständig besetzt 07.00 - 07.00 Uhr
RW 5 Hassel
1 RTW
1 RTW
ständig besetzt 07.00 - 07.00 Uhr
Mo - Sa
07.00 - 23.00 Uhr
So/Wf
15.00 - 23.00 Uhr
RW neu Heßler
2 RTW
ständig besetzt 07.00 - 07.00 Uhr
Zentral (ohne Zuständigkeit für die FRW 1 Altstadt Mo - Fr 8 - 15 Uhr)
1 KTW
Mo - Do, Sa, So/Wf
07.00 - 07.00 Uhr
Fr
07.00 - 23.00 Uhr
1 KTW
Mo - Do
Fr
Sa, So/Wf
09.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 14.00 Uhr
09.00 - 15.00 Uhr
Fernfahrten
1 KTW
Mo - Fr
08.00 - 13.00 Uhr
NA KH Marienhospital
1 NEF
ständig besetzt 07.00 - 07.00 Uhr
NA Bergmannsheil Buer
1 NEF
ständig besetzt 07.00 - 07.00 Uhr
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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Insgesamt ergibt sich eine Veränderung der Fahrzeugvorhaltung in Wochenstunden bzw. Prozent wie folgt:
TABELLE 2
Vergleich der bemessenen Rettungsmittelvorhaltung im Soll-Konzept
mit den Verhältnissen im Ist-Zustand im Rettungsdienstbereich Stadt
Gelsenkirchen
RDB Stadt Gelsenkirchen
Rettungsmittelvorhaltestunden pro Woche gemäß
Ist-Zustand
Soll-Konzept
Veränderung
aus risikoabhängiger Bemessung
RTW
1.068
1.792
aus frequenzabhängiger Bemessung
+ 67,79 %
KTW/RTW
177
276
nach bestehender Fahrzeugvorhaltung
+ 55,93 %
NEF
RM-Wochenstunden
Anteil
336
Fahrzeugvorhaltung gesamt
1.581
100,00%
336
2.404
152,06%
+/- 0,00 %
+ 52,06 %
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2010
Insgesamt wurde eine Rettungsmittelvorhaltung bemessen, die es gewährleistet, die Leistungen des Rettungsdienstes flächendeckend, gleichmäßig und bedarfsgerecht unter Einhaltung
der Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen zu erbringen.
Das Bemessungsergebnis des Soll-Konzeptes in Höhe von 2.404 Rettungsmittelwochenstunden bedeutet entsprechend TABELLE 2 gegenüber dem Ist-Zustand (1.581 Wochenstunden
von NEF, RTW und KTW) eine Erhöhung der Vorhalteleistung an Fahrzeugstunden im Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen um 823 Wochenstunden oder + 52,1 %. Das Ergebnis
der Fahrzeugbemessung belegt die dringliche Anpassung der derzeitigen Fahrzeugvorhaltung
an bedarfsgerechte Strukturen, um die Voraussetzungen zur Einhaltung der Hilfsfrist zu erfüllen.
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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4.2.3
Einsatzfahrzeuge
Die Zahl der bereitzuhaltenden und zu besetzenden Rettungsmittel richtet sich nach der Anzahl der aufgrund der vorgegebenen Eintreffzeit zu unterhaltenden Rettungswachen und dem
Ergebnis der Fahrzeugbemessung.
Um bei Nichtverfügbarkeit eines Fahrzeugs durch Reparaturen, Desinfektion oder Ähnliches
Ersatz stellen zu können, ist die Notwendigkeit von Reservefahrzeugen (so genannte technische Reserve) gegeben. Reservefahrzeuge für jede einzelne Rettungswache sind nicht erforderlich und wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Zusätzlich zu den bedarfsgerechten 19 Einsatzfahrzeugen sind im Rettungsdienstbereich Stadt
Gelsenkirchen gemäß TABELLE 3 insgesamt 10 Reservefahrzeuge (6 RTW, 2 KTW und 2
NEF) zur Kompensation von Standzeiten wegen Reparatur, Wartung und Umrüstung der
Fahrzeuge vorzusehen. Ein NEF dient zusätzlich als Fahrzeug für den Leitenden Notarzt.
Der ausgewiesene Reserveanteil berücksichtigt insgesamt eine höhere Ausfallquote der Fahrzeuge durch die derzeit mit der zu niedrigen Fahrzeugvorhaltung verbundenen höheren Laufleistungen der Fahrzeuge. Die Anzahl an Reservefahrzeugen kann daher reduziert werden, sobald nach Anpassung der Fahrzeugvorhaltung die derzeitige Fahrzeugflotte vollständig durch
neue Fahrzeuge ersetzt worden ist. Die Reservefahrzeuge sind aus abgeschriebenen Rettungsmitteln zu rekrutieren, soweit diese noch wirtschaftlich betreibbar sind. Insofern ein höherer Bedarf an Reservefahrzeugen angemeldet wird, ist dieser durch eine entsprechende Statistik der Standzeiten zu belegen.
Die Standorte der Reservefahrzeuge sind unter Berücksichtigung bestehender wirtschaftlicher
Einstellmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung des Soll-Konzeptes festzulegen. Der Reserve-RTW dient gleichzeitig im Bedarfsfall als Fahrzeug für Infektionsfahrten. Der empfohlene Reservefahrzeugbestand ist als praxisgerecht zu bewerten.
TABELLE 3
Soll-Bedarf an bedarfsgerechten Fahrzeugen im Rettungsdienstbereich
Stadt Gelsenkirchen
Vorgehaltene
Technische
Reservefahrzeuge
Einsatzfahrzeuge
Soll-Bedarf
Gesamtfahrzeugbestand
RTW
KTW
NEF
RTW
KTW
NEF
RTW
KTW
NEF
12
5
2
6
2
2
18
7
4
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2009
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Seite 22
4.2.4
Einsatzpersonal
Die Personalbedarfsermittlung für die Rettungswachen/Notarztstandorte des Rettungsdienstbereiches Stadt Gelsenkirchen erfolgte auf der Grundlage des vorliegenden bedarfsgerechten
Rettungsmittelvorhalteplanes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 48
Stunden. Für die Rettungswachen/Notarztstandorte ergibt sich für die BF Gelsenkirchen bei
1.766,27 Netto-Vollzeitjahresstunden pro hauptamtlicher Vollzeitkraft (= Ausfallquote 29,43
%) sowie für die ARGE bei 1.550,0 Netto-Vollzeitjahresstunden pro hauptamtlicher Vollzeitkraft (= Ausfallquote 22,79 %) bzw. 990 Netto-Vollzeitjahresstunden für ZDL als Ergebnis
der Kalkulation folgender Bedarf an Einsatzpersonal:
Der Soll-Bedarf an hauptamtlichem Einsatzpersonal zur Besetzung der bedarfsgerechten Einsatzfahrzeuge ist im Bedarfsplan wie folgt festzulegen:
BF Gelsenkirchen
ARGE Gelsenkirchen
Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen gesamt
94,31 HA-VK
21,22 HA-VK
115,53 HA-VK
Darüber hinaus sind zusätzlich bei der ARGE Personalleistungen von Zivildienstleistenden in hauptamtliche Vollzeitkräfte umgerechnet von 15,11 ZDL-VK zu berücksichtigen. Bei einem Wegfall der Zivildienstleistenden aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben entsprechen die 15,11 ZDL-VK einem Personaläquivalent von 9,65
HA-VK der ARGE.
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4.2.5
Leitstellenpersonal
Das Bemessungsergebnis der bedarfsgerechten Tischbesetztzeit der Leitstelle FRK Gelsenkirchen zur Durchführung von Leitstellenaufgaben umfasst
ELP 1:
ELP 2:
ELP 3:
ständig besetzt ................................................................... 168 Stunden/Regelwoche
ständig besetzt ................................................................... 168 Stunden/Regelwoche
Montag bis Freitag
08 bis 16 Uhr besetzt .................. 40 Stunden/Regelwoche
376 Stunden/Regelwoche
Der Bedarf an Leitstellenpersonal ist für folgende Personalfunktionen zu planen:
1.
2.
3.
Disposition (Einsatzsachbearbeitung)
Systembetreuung (Technik und Daten)
Leitstellenleitung (fachliche Leitung)
Disposition
Zu den Aufgaben der Personalfunktion Disposition (Einsatzsachbearbeitung) zählen beispielsweise:
a)
b)
c)
d)
Einsatzannahme, Einsatzsteuerung und Einsatzbearbeitung
Datenpflege des Einsatzleitsystems (kleine Pflegetätigkeiten)
Pflege der Dokumentationseinrichtungen
Erteilen von Auskünften
Systembetreuung
Zu den Aufgaben der Personalfunktion Systembetreuung zählen beispielsweise:
a) verantwortliches Administrieren und Betreuen des Einsatzleitsystems sowie der kommunikationstechnischen Ausstattung (Notrufabfrage, Sprech- und Datenfunk, Alarmierung)
einschließlich entsprechender Subsysteme in der Leitstelle
b) Unterstützung beim Erfassen und Liefern der Datenbestände für das Einsatzleitsystem
durch die Sachgebiete der jeweiligen Datenlieferanten.
Hinweis: Das Einpflegen von Daten in die Datenbank des Einsatzleitsystems durch den
Systembetreuer ist bei der Personalfunktion mit bemessen. Die einzugebenden Daten sind
dem Systembetreuer jedoch in einer geeigneten Qualität zur Verfügung zu stellen, z. B.
durch die entsprechenden Sachgebiete, kommunalen Fachämter, sonstigen Stellen. Bei
Ausgliederung von Teilen der Dateneingabe an die Datenlieferanten (z. B. durch eigenverantwortliche Datenpflege über abgesetzte Arbeitsplätze bei den Datenlieferanten) entsteht die hierfür kalkulierte Personalleistung nicht mehr in der Leitstelle. Jede Veränderung der Datenbestände ist parallel zu plausibilisieren, z. B. durch systemeigene Prüfroutinen, Sichtprüfung auf richtigen Feldinhalt.
c) Projektieren neuer Programm- und Hardware-Komponenten für die Leitstelle
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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d) Vorbereiten und Durchführen von Schulungen und Fortbildungen für die Disponenten
sowie Vorbereiten und Durchführen weitergehender Schulungen für die Schichtleitung
e) Ermittlung eines qualifizierten Störungsbildes bei Störungen und Ausfällen der kommunikationstechnischen Ausstattung der Funk- und Alarmierungsinfrastruktur der Leitstelle
sowie der technischen Ausstattung der Leitstelle (EDV, Kommunikationssystem)
f)
Beseitigung der Störung und des Ausfalls der kommunikationstechnischen Ausstattung
der Funk- und Alarmierungsinfrastruktur der Leitstelle sowie der technischen Ausstattung
der Leitstelle (EDV, Kommunikationssystem) bis zu einer definierten Tiefe
g) Übermittlung des Störungsbildes der kommunikationstechnischen Ausstattung der Funkund Alarmierungsinfrastruktur der Leitstelle sowie der technischen Ausstattung (EDV,
Kommunikationssystem) der Leitstelle und Beauftragung des Service-Technikers
h) Überwachung der Wartungsintervalle der Leitstellentechnik (EDV, Kommunikationssystem)
i)
Parametrieren von statistischen Auswertungen für den internen und externen Gebrauch,
z. B. für Qualitätssicherung nach Vorgabe der Leitstellenleitung
j)
Mitwirken in fachbezogenen Projekt- und Arbeitsgruppen
Für eine Integrierte Leitstelle sind Planstellen für die Systembetreuung (verantwortliche Datenpflege und Administration des Einsatzleitsystems und des Kommunikationssystems) mit
der entsprechenden Qualifikation vorzusehen. Zur Ermittlung des Personalbedarfs für Systembetreuung wird unter fachlichen Gesichtspunkten ein Richtwert von 12 % der in Jahresstunden gemessenen bedarfsgerechten Tischbesetztzeit angesetzt, jedoch mindestens eine
Vollkraft.
Leitstellenleitung
Die Personalfunktion der Leitstellenleitung wird für die Organisationsverantwortung, Personalverantwortung und Fachverantwortung einer Integrierten Leitstelle vorgehalten. Zu den
Aufgaben der Leitstellenleitung zählen beispielsweise:
a) Leiten der Leitstelle
b) Wahrnehmen der Organisationsverantwortung für die Leitstelle
c) Wahrnehmen der Personalverantwortung für die Leitstelle
d) Wahrnehmen der Fachverantwortung für die Leitstelle
e) Abwicklung von Anfragen und Beschwerden
f)
Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen/Organisationen
g) Aufstellen und Überwachen von Dienstplänen
h) Erstellung der Ausbildungskonzeption, Koordinieren der Aus- und Fortbildung
i)
Wahrnehmen der Aus- und Fortbildungsangelegenheiten
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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j)
Bearbeiten von Funk- und Fernmeldeangelegenheiten
k) Unterstützung bei der Erarbeitung von Einsatzstrategien/Versorgungsstrategien
l)
Unterstützung bei der Erarbeitung einer Alarm- und Ausrückeordnung
m) Bearbeiten von Anfragen und Beschwerden im Innenverhältnis
n) Wahrnehmen von Aufgaben der Qualitätssicherung und Statistik zur Leitstellenleistung
o) Mitarbeit in fachbezogenen Projekt- und Arbeitsgruppen
p) Organisieren von Dienstbesprechungen
q) ggf. Teilnahme am Einsatzdienst (die Personalleistung hierfür wird nicht mit bemessen)
Der erforderliche Personalbedarf für die Leitstellenleitung hängt u. a. ab von



dem Umfang der Aufgaben der Leitstellenleitung,
dem Umfang der Disponenten-Personalleistung und
dem Koordinierungsaufwand nach außen (z. B. Anzahl der Leistungserbringer u. a.).
Als Richtwert für den Personalbedarf der Leitstellenleitung werden unter fachlichen Gesichtspunkten 7,5 % der in Jahresstunden gemessenen bedarfsgerechten Tischbesetztzeit angesetzt, jedoch mindestens eine Vollkraft.
Die Personalausstattung der Leitstelle FRK Gelsenkirchen umfasst:
18,55 VK Disposition nach AZVO - Feu inkl. zwei Erstverstärkungsfunktionen
1,55 VK Systembetreuung
0,97 VK Leitstellenleitung
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Seite 26
4.2.6
Verwaltungspersonal
Damit die einzelnen Leistungsbereiche innerhalb eines Rettungsdienstes aufeinander abgestimmt funktionieren können, bedürfen Sie einer leitenden und koordinierenden Verwaltung.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bedarfsplanung im Soll-Konzept und anerkannter Personalschlüssel ergibt sich folgender Personalbedarf für die Verwaltung des Rettungsdienstes:
3,84 VK Geschäftsführung, Rettungsdienstleitung, Betriebsleitung
1,11 VK Personalbewirtschaftung
1,39 VK Finanzbuchhaltung einschließlich Kreditorenbuchhaltung
2,77 VK Fakturierung und Abrechnung (ohne Leitstellenanteil)
2,05 VK Trägeranteil Verwaltung
Daneben sind zusätzlich 2,13 VK Rettungswachenleiter bedarfsgerecht.
4.2.7
Verwaltung für Desinfektion
In der Stadt Gelsenkirchen ist der gesetzlich notwendige Umfang an Desinfektion der Fahrzeuge in den letzten Jahren sehr stark angestiegen. So betrug die Anzahl der Fahrzeugdesinfektionen im Jahr 2004 38 Fälle, im Jahr 2005 107 Fälle, im Jahr 2006 91 Fälle, im Jahr 2007
184 Fälle, im Jahr 2008 258 Fälle. Im Jahr 2009 liegen im Zeitraum vom 01.01. bis zum
25.10. 298 Desinfektionen von Fahrzeugen vor, sodass sich hochgerechnet auf das Jahr 2009
367,4 Desinfektionen als Erwartungswert ergeben.
Die Desinfektion der Fahrzeuge wird in der Stadt Gelsenkirchen von einer gesonderten Person vorgenommen. In der Zeit, wo diese Person die Desinfektion eines Fahrzeuges vornimmt,
besetzt die ursprüngliche Mannschaft ein Reservefahrzeug, sodass die Vorhaltekapazitäten
entsprechend dem Bedarfsplan auch besetzt sind. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass eine
von der Mannschaft des RTW unabhängige Person das Fahrzeug desinfiziert. Auf der Grundlage von hochgerechnet 367,4 Desinfektionen von Fahrzeugen im Jahr 2009 bei einem Zeitbedarf pro Desinfektion von einer Stunde ergibt sich ein rechnerischer Personalbedarf von
0,34 HA-VK. Hierbei wird eine Personalleistung mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden
in Ansatz gebracht bei einer gleichzeitigen Ausfallquote von 29,43 %, womit sich 1.067,12
Netto-Vollzeitjahresstunden in Vollarbeitszeit ergeben.
Als Personalbedarf für die Desinfektion ergeben sich:
0,34 HA-VK
Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen zur Desinfektion in der jüngeren Vergangenheit ist
der zugehörige Personalbedarf zukünftig an veränderte Aufkommenszahlen zeitnah anzupassen.
4.2.8
Luftrettung
Für die Luftrettung werden nach § 10 RettG Luftfahrzeuge nach Maßgabe des § 3 Abs. 3
RettG mit regionalem Einsatzbereich vorgehalten.
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Seite 27
Durch Runderlass des Gesundheitsministeriums ist für den Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen der Rettungshubschrauber des Standortes Duisburg zugewiesen worden. Die Stadt
Gelsenkirchen ist Mitglied dessen Trägergemeinschaft (RdErl. d. Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales v. 25.10.2006).
Der Aufgabenbereich des Rettungshubschraubers umfasst die notfallmedizinische Versorgung
am Notfallort, wenn der bodengebundene Rettungsdienst nicht rechtzeitig zur Verfügung steht
(Primärversorgung) und die notfallmedizinisch gebotene Beförderung vom Notfallort in eine
Behandlungseinrichtung (Primärtransport), sowie die notärztlich begleitete Beförderung von
medizinisch erstversorgten Patienten aus einem Krankenhaus in eine andere Einrichtung (Intensivtransport).
Der Einsatzradius bei Primäreinsätzen beträgt grundsätzlich 50 km vom Standort. Bei Intensivtransporten darf die Abwesenheitsdauer grundsätzlich nicht mehr als 120 Minuten betragen.
4.2.9
Besondere Versorgungslagen (z. B. Massenanfall von Verletzten MANV)
Nach § 7 Abs. 3 RettG NRW) bestellt für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte oder -ärztinnen und
regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher
Rettungsmittel und des notwendigen Personals. Eine Schadenslage mit einer Vielzahl von
verletzten oder erkrankten Personen, im Nachfolgenden Massenanfall von Verletzten
(MANV) genannt, bedarf daher einer Planung bereits im Vorfeld des Ereignisses. Bei einem
derartigen Ereignis sind in engen zeitlichen Grenzen die Patienten zu sichten, zu behandeln
und zu transportieren. Als rettungsdienstliche Besonderheit ist zu beachten, dass die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes nicht ausreichen, um so rasch und umfangreich tätig zu werden,
wie dies bei einer individualmedizinischen Behandlung üblich ist. Es müssen vielmehr zusätzliche Kräfte herangeführt werden. Dafür sind neben dem Einsatzpersonal auch zahlreiche
Führungsfunktionen zu besetzen, die die besondere Lage strukturieren und organisieren können. Die Patienten müssen gesichtet werden, d. h. die Behandlungs- und Transportpriorität
wird durch einen Notarzt festgelegt und ggf. muss eine Behandlung vor Ort stattfinden. Die
Einsatzstelle muss strukturiert werden, überregionale Kräfte müssen angefordert, eingewiesen
und zugeordnet werden und die Aufnahmekapazitäten der Kliniken abgefragt werden. Diese
Aufgaben werden federführend vom Leitenden Notarzt (LNA) und dem organisatorischen
Leiter des Rettungsdienstes (OrgL) durchgeführt.
Zur landesweiten Absicherung von besonderen Großveranstaltungen (WM, WJT, Loveparade
etc.) werden darüber hinaus Kräfte des regulären Rettungsdienstes zur Bildung von Behandlungsplätzen und notwendigen Transportkomponenten rekrutiert, welche durch ehrenamtliche
Mitarbeiter der Mitwirkenden und der Organisationen des Katastrophenschutzes ergänzt werden. Zu dieser Aufgabe zählt auch die Bereitstellung der erforderlichen Einsatzmittel (Fahrzeug und Gerät), die durch den jeweiligen Rettungsdienstträger (hier Stadt Gelsenkirchen) sicherzustellen ist.
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Seite 28
4.2.10
Sonstiges
Für sonstige derzeitig nicht planbare Ereignisse (z.B. Pandemien wie Schweinegrippe, Seuchen etc.) sind nicht nur finanzielle, materielle sondern auch infrastrukturelle Ressourcen bereitzustellen. Hierzu ist es notwendig diese Ressourcen schnell und kurzfristig zu aktivieren.
Dies muss vor dem wichtigen Hintergrund der Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte ohne
langwierige Verwaltungswege ermöglicht werden.
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Seite 29
4.3
Interkommunale Zusammenarbeit
Gemäß § 8 Abs. 2 RettG NRW sind die Leitstellen auf Anforderung zur nachbarlichen Hilfe
durch die ihnen zugeordneten Einrichtungen des Rettungsdienstes verpflichtet, sofern dadurch
die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Eine rasche Versorgung von Notfallpatienten macht eine Zusammenarbeit der Träger des Rettungsdienstes über Kreis- bzw. Stadtgrenzen hinaus notwendig.
Für eine bereichsübergreifende Versorgung liegen keine Vereinbarungen mit benachbarten
Trägern des Rettungsdienstes vor.
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Seite 30
Anlage 1
Zuteilungsschema von Krankentransportfahrten zum Notfallfahrtaufkommen in den bedarfsgerechten Einsatzbereichen der Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Stadt Gelsenkirchen – Referat Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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ZFRW 2 Buer
RW 4 Horst
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SAMSTAG
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MONTAG - DONNERSTAG
RW 3 Resse
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nein
KTP-Vorhaltung für Aufkommen im Stundenintervall wird im Rahmen der KTP-Bemessung frequenzabhängig
bemessen.
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FRW 5 Hassel RW neu Heßler FRW 1 Altstadt
Krankentransporte im Stundenintervall mit dem Notfallaufkommen im Versorgungsbereich des Wachenstandortes
risikoabhängig bemessen.
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07 - 08
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10 - 11
11 - 12
12 - 13
13 - 14
14 - 15
15 - 16
16 - 17
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18 - 19
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21 - 22
22 - 23
23 - 24
00 - 01
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03 - 04
04 - 05
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06 - 07
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FRW 1 Altstadt
07 - 08
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09 - 10
10 - 11
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06 - 07
Stundenintervall
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ZFRW 2 Buer
FREITAG
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RW 4 Horst
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SONNTAG/FEIERTAG
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RW 3 Resse
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© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2009
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FRW 5 Hassel RW neu Heßler
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