Änderung der Vorschriften für Großunfälle

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Änderung der Vorschriften für Großunfälle
Rahmenvorschrift Großunfälle
Die für die Rettungs- und Krankentransportdienste besonders relevante Problematik des Großunfalls ist in jenem Teil der „Vorschrift für den
Katastrophenhilfsdienst“ beschrieben, der als
„Rahmenvorschrift Großunfälle“ am 16. März
2000 von der Präsidentenkonferenz des ÖRK
beschlossen wurde (Änderungen beschlossen am
31. Mai 2002 und am 24. September 2004 und in
seinen wesentlichsten Bestimmungen jedem im
Rettungs- und Krankentransportdienst tätigen
Angehörigen des Roten Kreuzes, wenn möglich
auch österreichweit den Angehörigen anderer
Rettungsdienste, zur Kenntnis zu bringen ist
(http://vorschriften.roteskreuz.at).
auch die richtigen Erstmaßnahmen (Entsendung
von definierten Sofort-/Schnelleinsatzgruppen,
Wahl der Einsatzmittel) sowie Folgemaßnahmen
(weitere Alarmierung, Entsendung von Sondermannschaften und/oder Spezialeinheiten) zu veranlassen hat. Dies wird durch die aufliegenden
Alarmpläne unterstützt.
Ein Großunfall liegt vor, wenn anzunehmen ist,
dass das Ereignis mit den örtlichen personellen
und materiellen Kräften und Mitteln nicht bewältigt werden kann, aber keine erklärte Katastrophensituation vorliegt. Bei einem Großunfall sind
die Einsatzmittel gemäß der geltenden Rahmenvorschrift für den Rettungs- und Krankentransportdienst und sonstige Spezialeinheiten und
Zusatzausrüstungen gemäß dieser Vorschrift einzusetzen.
Durchführungsbestimmungen
In dieser Phase kommt vor allem der Leitstelle
eine hohe Verantwortung zu, zumal sie nicht nur
eine exakte Beurteilung der Lage (bei oft
mangelhaften Angaben) vorzunehmen, sondern
Die „Rahmenvorschrift Großunfälle“ beschreibt so
einfach wie möglich die Elemente einer sanitätsdienstlichen Einrichtung mit dem Ziel, österreichweit einheitliche und verbindliche Vorgaben
bezüglich der Organisation, des Personals und des
benötigten Materials zu erstellen.
Die von den Landesverbänden zu erlassenden
Durchführungsbestimmungen nehmen hingegen
Bezug auf organisatorische, personelle und materielle Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern und Bezirken.
Die „Rahmenvorschrift Großunfälle“ ist in neun
Teile gegliedert.
Teil 1: Einstufung und Alarmierung
Teil 2: Organisation im Schadensraum
Teil 3: Organisation der Sanitätshilfsstelle
Teil 4: Führungsstruktur und Aufgabenbereiche
Teil 5: Aufbau der Sanitätshilfsstelle
Teil 6: Patientenleitsystem
Notizen
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Teil 7: Kennzeichnung und Wegweisung
Teil 8: Material und Ausrüstung
Teil 9: Kommunikation im Einsatzraum
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Teil 1
Einstufung und Alarmierung
Nach dem Eingang einer Meldung sind unverzüglich
p eine Lagefeststellung und Beurteilung durchzuführen sowie
p Erstmaßnahmen und
p Folgemaßnahmen
zu treffen.
Beim Einsatzauftrag ist auf die zur Verfügung
stehenden personellen und materiellen Mittel
Rücksicht zu nehmen. Bei unzureichenden Einsatzkräften und Mitteln ist ohne Aufschub die Alarmierung weiterer Einsatzkräfte zu veranlassen.
Zur Erreichung der vorstehenden Ziele sind die
Landesverbände verpflichtet, entsprechende
Alarmpläne zu erstellen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Beurteilung der Lage
Situation vor Ort
p Art und Umfang der Schäden
p Zahl der Betroffenen
p Gelände
p Wetter
p Tages- und Jahreszeit
p Verhalten der Bevölkerung
p Weitere Schäden im Schadensgebiet
p Eventuell Lageänderung
Notizen
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Eigene Lage
Einsatzstärke
Ausbildungsstand
Ausrüstung
Verfügbarkeit
p
p
p
p
Alarmplan
Der Alarmplan ist neben den Einsatzplänen der
Dienst-/Leitstellen eine der Grundlagen der
Mobilisierung rascher und organisierter Hilfe. Er
ist ständig auf dem letzten Stand zu halten und
für alle deutlich sichtbar im Journalraum anzubringen.
Der Alarmplan regelt Alarmierungs- u. Einsatzmaßnahmen, indem er angibt,
p wer sofort zu verständigen ist,
p was sofort zu veranlassen ist.
In Alarmlisten sind Ärzte, Sondermannschaften,
Sanitätskräfte, Krankenhäuser, Nachbardienststellen, verfügbare Materialien, usw. anzuführen.
Einsatzpläne
In den Einsatzplänen werden konkrete Hinweise
zur Einsatzbewältigung gegeben, etwa Maßnahmen bei einem Brand im örtlichen Krankenhaus,
bei einer Explosion in einer Chemiefabrik, usw.
Teil 2
Organisation im
Schadensraum
Schadensraum
Unter dem Schadensraum versteht man das
Gebiet innerhalb der inneren Absperrung. Er glie-
zuteil wird und die „Katastrophe“ nicht vom Ort
des Geschehens in die umliegenden Spitäler verlagert wird. Die SanHiSt besteht aus
p Triageraum,
p Behandlungsraum,
p Transportraum,
p Sammelstellen für Unverletzte und Tote
(außerhalb der SanHiSt platziert),
p Material- und Meldestelle
p Betreuungsstelle.
Mobile Leitstelle
Eine mobile Leitstelle (MLS) ist möglichst frühzeitig und innerhalb des Schadensraumes einzurichten; sie ist für die Kommunikation auf mehreren
Ebenen zuständig.
Einsatzleitung
Die Errichtung einer Einsatzleitung Schadensraum
(EL) ist notwendig.
Informationsstelle
Schadensplatz
Die unmittelbar durch das Ereignis betroffene Fläche nennt man Schadensplatz.
Bei länger dauernden Einsätzen ist die Errichtung
einer Informationsstelle (i) notwendig, um Angehörige, Behördenvertreter und Presseleute mit
entsprechenden Informationen zu versorgen und
zu betreuen. Dadurch soll auch dem Verbreiten
von Gerüchten und von Informationen, die nicht
für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vorgebeugt
werden.
Sanitätshilfsstelle
Der gesamte sanitätsdienstliche Raum heißt Sanitätshilfsstelle (SanHiSt). Sie ist das Kernelement
der Organisation im Schadensraum und soll in
Verbindung mit anderen Maßnahmen garantieren,
dass bei einem Massenanfall von Verletzten diesen örtlich und zeitlich früh entsprechende Hilfe
Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen im Schadensraum dienen
in erster Linie dem reibungslosen Ablauf der sanitätsdienstlichen Maßnahmen und sollen im Einvernehmen mit anderen Einsatzkräften (Gendarmerie, Polizei, Feuerwehr) hergestellt werden.
Notizen
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dert sich in den Schadensplatz (-plätze) und in
Räume für die Sanitätshilfsstelle, für die mobile
Leitstelle, für die Einsatzleitung Schadensraum und
für die Informationsstelle.
p Äußere Absperrung: großräumige Umleitung
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des Verkehrs
p Innere Absperrung: möglichst dichte Absperrung, um Schaulustige fern zu halten und in
Panik geratene Personen zurückzuhalten
p Sicherheitsring: Absperrung um den Schadensplatz, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte bzw. Unverletzter auszuschließen
p Pforte: Damit Einsatzfahrzeuge möglichst
koordiniert zu- und abfahren können (Einbahnsystem) und keine Fremdfahrzeuge
unkontrolliert in den Schadensraum gelangen,
soll es im inneren Absperrring nur eine Einund Ausfahrtmöglichkeit geben.
Teil 3
Organisation der SanHiSt
p Ggf. Änderungen der Behandlungs- oder
Transportpriorität (Behandlungsstellen)
Dabei gibt es folgende Entscheidungsmöglichkeiten:
Priorität der Bergung:
p Gekennzeichnet (dringende Bergung)
p Ungekennzeichnet (niedere Priorität)
Priorität der Behandlung:
p I Sofortbehandlung (lebensrettende Eingriffe,
im Regelfall ca. 20 % der Verletzten/Erkrankten)
p II dringende Behandlung (Herstellung der
Transportfähigkeit wegen dringend notwendiger weiterer Behandlung, ca. 20 %)
p III spätere (ambulante) Behandlung (leicht verletzte/erkrankte Personen, ca. 40 %)
p IV betreuende (abwartende) Behandlung
(Abtransport aus medizinischen Gründen
einstweilen zurückgestellt, ca. 20 %)
Triage
Ziel der Triage (Einteilung der Verletzten nach der
Schwere der Verletzungen), die vom Arzt besonderes Können und Erfahrung fordert, ist, mit den
zur Verfügung stehenden, meist beschränkten Mitteln möglichst viele Verletzte mit Überlebenschance zu behandeln oder durch Herstellen der
Transportfähigkeit der zweckmäßigen Behandlung
zuzuführen.
Im Rahmen der SanHiSt werden zumindest 3 Triageentscheidungen getroffen – diese Entscheidungen
fallen jeweils in unterschiedlichen Bereichen der
SanHiSt:
p Priorität der Bergung (Bergetriage)
p Priorität der Behandlung (Triagestellen)
p Priorität des Transportes (Behandlungsstellen)
Notizen
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Priorität des Transportes:
p A rascher Transport (hohe Priorität)
p B späterer Transport (niedrige Priorität)
Der Triageraum
Je nach Bedarf, örtlichen Verhältnissen und Angebot an Ärzten werden eine oder mehrere Triagestellen möglichst nahe beim Schadensplatz, aber
außerhalb des Gefahrenbereiches gebildet. Diese
Stellen dienen im Regelfall auch als Verletztenablage. Jede Triagestelle verfügt über einen Triagearzt.
Spätestens bei der Ankunft in der Triagestelle wird
am Patienten eine Leittasche des Patientenleitsystems (PLS) befestigt. Die hier getroffene Tria-
Der Behandlungsraum
geentscheidung dient der Festlegung der Priorität
der Behandlung und ist innerhalb kürzester Zeit
durchzuführen. Als Regel gilt: für liegende Patienten max. 3 Minuten, für stehende oder sitzende
Patienten max. 1 Minute.
Die Bergetriage ist die mögliche Tätigkeit einer
mobilen Gruppe, in der Regel bestehend aus Notarzt, Sanitäter und eventuell Funker, die am Schadensplatz den Bergungs- und Rettungsmannschaften Hinweise geben, bei welchen Patienten
Bergungspriorität besteht. Diese werden mit
Patientenleittaschen versehen, die gut sichtbar
angebracht werden müssen.
In der Sammelstelle für Unverletzte sind nach
durchgeführter Triage und Registrierung unverletzte Personen unterzubringen und zu betreuen.
Notizen
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Rahmenvorschrift Großunfälle
Der Behandlungsraum wird unterteilt in:
p Behandlungsstelle I „Sofortbehandlung“ (Leitfarbe Rot): sofortige Behandlung nötig, Noteingriffe wegen akuter Lebensbedrohung (z. B.
Atemstörungen durch Verletzung oder Verlegung der Atemwege, schwerer Schock)
p Behandlungsstelle II „Dringende Behandlung“
(Leitfarbe Gelb): Behandlung und Herstellung
der Transportfähigkeit von schwer verletzten/
erkrankten Personen, bei denen eine weitere
Behandlung im Krankenhaus dringend notwendig ist (z. B. SHT, große Gefäßverletzungen, innere Verletzungen, Wirbelsäulenverletzungen)
p Behandlungsstelle lll „Spätere (ambulante)
Behandlung“ (Leitfarbe Grün): Leichtverletzte/
Erkrankte, die einer einfachen medizinischen
Behandlung bzw. bedarfsorientierten psychosozialen Betreuung bedürfen (z. B. kleine
Wunden, einfache Knochenbrüche, Prellungen)
p Behandlungsstelle lV „Betreuende (abwartende) Behandlung“ (Leitfarbe Blau): Schwerstverletzte Patienten (geringe Überlebenschancen), ihr Abtransport wird aus medizinischen
Gründen zwischenzeitlich zurückgestellt, nach
Freiwerden der Ressourcen rücken diese Patienten in die entsprechenden Behandlungsstellen
nach (z. B. Kreislaufstillstand, offene Körperhöhlenverletzungen, Polytrauma)
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In der Sammelstelle für Tote sind Verstorbene
nach ärztlicher Feststellung des eingetretenen
Todes und nach der Registrierung bis zum Abtransport durch ein Bestattungsunternehmen zu
sammeln.
Die Betreuungsstelle dient zur umfassenden
psychosozialen Betreuung und ist für zwei Bereiche zuständig:
p für die Krisenintervention (KIT): KIT – Mitarbeiter agieren in der SanHiSt schwerpunktmäßig
im Raum der Behandlungsstelle „Unverletzte“
und Sammelstelle „Tote“ (Betreuung von
Angehörigen)
p für die Unterstützung der eigenen Mitarbeiter
bei der Stressverarbeitung nach belastenden
Einsätzen (SvE).
Der Transportraum
Der Transportraum besteht aus einer Verladestelle
für Patienten, einem Kfz-Sammelplatz und einem
Hubschrauberlandeplatz.
An der Verladestelle werden die Patienten zum
Abtransport übergeben. Die Verladestelle soll
möglichst nahe beim Ausgang der Behandlungsstelle II „Dringende Behandlung“ liegen.
Der Kfz-Sammelplatz ist ein organisierter Sammelplatz für bodengebundene Transportmittel. Die
Zu- und Abfahrtswege sind möglichst im Rahmen
eines Einbahnsystems festzulegen.
Der Hubschrauberlandeplatz ist in ausreichender
Distanz zu anderen Einrichtungen unter Beachtung
der Anforderungen an einen Hubschrauberlandeplatz anzulegen.
Notizen
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Zur Registrierung von SanHiSt-Personal sowie
Material und für die anschließende Funktionszuweisung ist eine mit einem „M“ deutlich zu kennzeichnende Material- und Meldestelle einzurichten.
Hier haben sich alle eintreffenden Einheiten zu
melden.
Teil 4
Führungsstruktur,
Aufgabenbereiche
Um die einwandfreie Funktion der SanHiSt zu
gewährleisten, sind alle Positionen ausreichend mit
geschultem Personal und Material auszustatten.
Sämtliche Leiter und sonstige Funktionsträger sind
für die Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich. Die Aufgaben der einzelnen
Leiter regelt die „Rahmenvorschrift Großunfälle“.
Bei besonderen Anlässen und Erschwernissen können die in der Katastrophenvorschrift definierten
Katastrophenhilfseinheiten sowie Kriseninterventionsteams zum Einsatz kommen.
Aufgabe der ersten am Schadensplatz eintreffenden RK-Mannschaft: Der Leiter der SanHiSt ist der
erste eintreffende Sanitäter (vorläufiger Leiter). Er
erörtert mit Sanitäter 2 und Notarzt 1 die Situation, legt die Lage der SanHiSt fest, nimmt eventuell Kontakt mit der Feuerwehr und Exekutive auf
und teilt vorhandenes Personal ein.
Teil 6
Patientenleitsystem (PLS)
Die SanHiSt ist in ihren wesentlichen Bestandteilen in einer möglichst frühen Phase und mit höchster Priorität aufzubauen.
Zur Kennzeichnung der Patienten zwecks Erfassung und Leitung sind nur die vom Bundeskanzleramt für ganz Österreich eingeführten Patientenleittaschen zu verwenden.
Das Patientenleitsystem wird in den nächsten Jahren Veränderungen im Rahmen der internationalen Vereinheitlichung erfahren – entsprechende
Informationen werden bekanntgegeben (Stand
September 2004)
Da der Aufbau auf Knopfdruck funktionieren muss,
ist es unerlässlich, für jedes Element der SanHiSt
Checklisten vorzubereiten und diese griffbereit zu
haben.
Checklisten
Die Organisation für den Aufbau einer SanHiSt
und das Anlegen von Checklisten werden in den
Durchführungsbestimmungen der Landesverbände geregelt.
Die Patienten, die sofort zu bergen sind, werden
bei der Bergetriage mit einer Patientenleittasche
gekennzeichnet. Die restlichen Patienten sind in
der Triagestelle mit einer solchen zu versehen.
Ein korrekter Aufbau einer SanHiSt sollte zu folgendem Ablauf bzw. Patientenweg führen:
1. Bergung (ev. nach Bergetriage)
2. Transport zu einer Triagestelle
3. Kennzeichnen des Patienten mit einer Patientenleittasche
4. Triage (Feststellung der Behandlungspriorität)
5. Transport zur bezeichneten Behandlungsstelle
6. Behandlung und Herstellen der Transportfähigkeit
7. Triage für Transportpriorität
8. Abtransport
Ziel des PLS ist die einfache und rasche Patientenkennzeichnung bei einem Massenanfall von Patienten; auf der Patientenleittasche können
p Grobdiagnosen,
p Triage-Anforderungen,
p allfällige weitere medizinische Aufträge sowie
p das Zielspital
vermerkt werden.
Dank des PLS können der mit dem Transport
beauftragte Rettungsdienst (Funkrufnummer) und
das Zielspital ohne Zeitverlust registriert werden.
Sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen, können in Form eines beigefügten Protokolls weitere
Informationen festgehalten werden.
Patientenleittaschen sind in allen bei einem Großunfall relevanten Einsatzmitteln einsatzbereit und
in ausreichender Menge mitzuführen.
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Rahmenvorschrift Großunfälle
Teil 5
Aufbau der Sanitätshilfsstelle
p durchzuführende Lagerung,
p Eintragung der Krankenhausabteilung.
Wenn genügend Zeit zur Verfügung steht und der
Abtransport dadurch nicht verzögert wird:
p Ausfüllen des Behandlungsprotokolls (für Zielspital)
p Ausfüllen des Identifikationsprotokolls (Behörde/Suchdienst)
p Kennzeichnung der persönlichen Gegenstände
des Patienten mit Selbstklebeetiketten
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Der Weg einer Patientenleittasche
Schadensplatz
Die Tasche wird an Patienten mit höchster Bergepriorität angebracht.
Triagestelle
Alle übrigen Patienten werden mit einer Tasche
versehen. Der Triagearzt stellt eine Grobdiagnose
und trägt im Feld „Triage“ die Behandlungsdringlichkeit ein.
Im Bedarfsfall erteilt er Aufträge zur dringenden
Behandlung im Abschnitt „Therapie“ (Rückseite).
Behandlungsstellen
In den Behandlungsstellen werden folgende Eintragungen vorgenommen:
p Bestätigung der Durchführung des Auftrages,
p Änderung der Triagegruppe, wenn notwendig,
Notizen
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Die Kennzeichnung kontaminierter Personen
erfolgt durch das Aufkleben eines gelben Dreiecksymbols auf der Vorder- und Rückseite der PLSTasche. Kontaminierte Gegenstände können mit
den übrigen vorhandenen Dreiecken markiert
werden.
Verladestelle
In der Verladestelle wird aufgrund des Transportprotokolls am Abriss für das Zielspital das Zielspital/die Abteilung eingetragen. Der unterste
Abriss wird ausgefüllt und verbleibt in der
SanHiSt.
Ziel einer einheitlichen Kennzeichnung und Wegweisung im Schadensraum ist ein reibungsloser
Ablauf der Hilfsmaßnahmen.
Die Leiter der einzelnen Stellen werden mit Kunststoffumhängen gekennzeichnet. Form und Farbe
entsprechen den Stellen, an denen sie tätig sind.
Teil 8
Material und Ausrüstung
Jeder Landesverband hat in seinem Wirkungsbereich für die zur Bewältigung eines Großunfalls
notwendige Ausrüstung zur Einrichtung und zum
Betrieb von SanHiSt Sorge zu tragen. Bei der
Zusammenstellung und Lagerung des Materials
muss davon ausgegangen werden, dass sich einmal monatlich irgendwo in Österreich ein Großunfall mit bis zu 50 Verletzten ereignet.
Triagestelle
Gefahrenzeichen
Mobile
Bergetriage
Daher werden die Materialeinheiten
p Organisationsset,
p Basisgroßunfallset,
p Medizinisches Großunfallset,
die in der Regel bei Großunfällen immer benötigt
werden, nach Bedarf an geeigneten Orten ständig
einsatzbereit gehalten und sollten gleich nach der
Soforteinsatzgruppe in den Schadensraum transportiert werden.
Grundsätzlich wird eine Soforteinsatzgruppe aus
einsatzbereiten Mannschaften und Fahrzeugen
des täglichen Betriebs zusammengestellt. Abgesehen von den Patientenleittaschen und Checklisten, die in jedem NAW und RTW mitgeführt
werden, wird als „Zusatzausrüstung“ ein Organisationsset mitgenommen. Für den raschen Transport zum Einsatzort bietet sich die mobile Leitstelle (MLS) an.
Organisationsset
p Technische Ausrüstung (Funk, Beleuchtung,
Notstrom)
Materialund
Meldestelle
Infostelle
Sammel- Sammelstelle
stelle
Unverletzte Tote
Einsatzleiter
KfzSammelplatz
Wegweiser
Verladestelle
Landeplatz
Notizen
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Rahmenvorschrift Großunfälle
Teil 7
Kennzeichnung
und Wegweisung
p Administrative Ausrüstung (Schilderset, Patien-
tenleittaschen, Checklisten, Kartenmaterial
usw.)
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Teil 9
Kommunikation
im Einsatzraum
Damit kann mit dem Errichten einer SanHiSt
begonnen werden.
Für die Bereitstellung ausreichender Kommunikationsmittel ist Vorsorge zu treffen.
Basisgroßunfallset
Die Kommunikation unter den Einsatzkräften
erfolgt durch Zeichen, akustische Signale und über
Funk.
Neben/nach dem Organisationsset wird das Basisgroßunfallset vor Ort gebracht. Es besteht aus:
p Einheitstragen,
p Tragenzubehör,
p Deckensack,
p Schienenmaterial,
p Verbandsmaterial,
p Notbeleuchtung,
p Wasservorrat.
Zeichen
p Wegweiser
p Kennzeichnung der einzelnen Teile der Sani-
tätshilfsstelle
Akustische Signale
p Lautsprecher, Megaphon, Zuruf, Melder, eventuell Feldtelefon
Medizinisches Großunfallset
Mit dem Medizinischen Großunfallset (MEGUS)
kann man ohne erhebliche Zeitverzögerung notärztliches Versorgungsmaterial für 15 Schwerstverletzte zum Unfallort bringen. Das MEGUS ist in
drei identische Einheiten unterteilt, um am Einsatzort ein flexibles Arbeiten zu gewährleisten. Es
besteht aus:
p 3 Bergesets,
p 1 Triageset und
p 3 Behandlungssets.
Zusätzlich zur obigen Ausrüstung sind eine Notstrom-/Licht-Zusatzausrüstung sowie Sanitätszelte,
Einheitstragen, Decken, Tragenzubehör, Werkzeugkasten und Sitzgarnituren bereitzuhalten.
Notizen
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Funk
Bei einem gemeinsamen Einsatz von Rettungsorganisationen mit unterschiedlichen Funksystemen
ist die Möglichkeit der Herstellung von Querverbindungen zu schaffen.
.
Bei der Abwicklung des Funkbetriebes anlässlich
eines Großunfalls sind die Richtlinien des jeweiligen Landesverbandes zu berücksichtigen.