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Sehr geehrte Gemeindebürger!
Kamptalstraße 85-3550 Langenlois
Telefon 02734. 32 333-0
Telefax 02734. 32 333-34
e-mail: [email protected]
http://www.gvkrems.at
DVR-Nr. 0732745
Förderaktion für Windelentsorgung
- denn „Kinder sind unsere Zukunft!“
Der GV-Krems gratuliert Ihnen sehr herzlich zur Geburt Ihres Kindes und wünscht Ihnen und
Ihrem neuen Familienmitglied alles Gute, Glück und Gesundheit.
In den nächsten Wochen und Monaten werden naturgemäß auch Ihre Abfälle um den Anteil
der „Babywindeln“ steigen.
Aus diesem Grund haben wir die „Richtlinien zur Förderung von Jungfamilien“ diesem
Schreiben beigelegt. Anhand dieser Richtlinien können sie feststellen, ob und welches
„Sparpaket“ für Sie geeignet ist. Die Erfüllung der in den Richtlinien definierten
Förderungsvoraussetzungen - je nach Paket - sind aber unbedingt zu erfüllen um eine
Ablehnung zu vermeiden.
Arten der Förderung
• Gutscheine für das Windelsparpaket - Pkt. a) der Richtlinien - erhalten Sie beim
Gemeindeverband Krems oder bei Ihrem Gemeindeamt und sind direkt im Fachhandel
einzulösen.
• Gutscheine für Ihren Restmüllbehälter - Pkt. b) der Richtlinien
Füllen Sie bitte beiliegenden Gutschein vollständig aus, und übersenden ihn an den
Gemeindeverband Krems, Kamptalstraße 85, 3550 Langenlois.
Ihr GV-Krems
So macht Abfallwirtschaft Sinn.
RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON JUNGFAMILIEN
im Zusammenhang mit abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
ab 01.01.2010
Förderungsziel
Ziel dieser Förderung ist die ökologische und ökonomische Unterstützung von Familien mit Babys im Zuge der
Abfallentsorgung.
Förderungswerber
Sind ausschließlich Eltern oder Alleinerzieher von Babys die Aufgrund der Geburt und der danach folgenden
Betreuung der Kinder mit einem erhöhten Anfall von Abfall konfrontiert sind.
Art und Ausmaß der Förderung
a)
Gutschein für das Windelsparpaket
Das Windelsparpaket gibt es im Fachhandel und besteht aus waschbaren Windeln und den
dazugehörenden Utensilien. Der Gesamtbetrag des Gutscheines beträgt max. € 95,--und wird
seitens des Gemeindeverbandes mit € 44,-- je eingelöstem Gutschein subventioniert.
b)
Gutschein für Müllbehälter
Der Gemeindeverband gewährt einen Gutschein in der Höhe von € 50,-- pro Jahr (inkl.
Mwst.) für die Geburt eines Kindes (Zwillinge, Drilling usw.) und gleichzeitiger Verwendung
eines Restmüllbehälters von mind. 240 Liter pro Entleerung.
Bei Liegenschaften die Müllbehälter für eine einmalige Benützung verwenden (RM-Säcke)
erfolgt eine kostenlose Mehrzuteilung von RM-Säcken im Ausmaß von 10 Stk. á 60 Lit. pro
Jahr.
Förderungsvoraussetzung
a)
Mehrweg-Windelsparpaket
Alle Familien und Alleinerzieher die das Mehrwegwindelpaket im Fachhandel erwerben.
b)
Gutschein für Restmüllbehälter
- Familien/Alleinerzieher mit Neugeborenen bzw. die das 2. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben
- meldepolizeiliche Erfassung des Kindes und mind. 1 Elternteil auf der gegenständlichen
Liegenschaft - die Gemeinde muss die Aufgaben der Abfallwirtschaft an den Verband
übertragen haben
- Verwendung von mind. einem 240 Lit. Restmüllbehälter des Gemeindeverbandes
- Verpflichtung zur Zahlung von Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe für die betreffende
Liegenschaft oder
-
in einem Verwandtschaftsverhältnis zu dem zur Zahlung von Abfallwirtschaftsgebühr und
–abgabe für die betreffende Liegenschaft Verpflichtenden stehen und eine eigene
Wohneinheit auf dieser Liegenschaft benützen und für diese Wohneinheit auch
Abfallwirtschaftsgebühr entrichtet wird.
Einreichung – Abwicklung – Dauer
a)
Mehrwegwindelgutschein
Der beim Gemeindeverband oder bei den Gemeinden erhältliche Gutschein ist beim Kauf
des Windelsparpakets ausgefüllt im Fachhandel vorzulegen und abzugeben. Der Kaufpreis
wird um den Gutscheinwert reduziert.
b)
Behältergutschein
Der beim Gemeindeverband oder bei der Gemeinde erhältliche Gutschein ist vollständig ausgefüllt
und mit der Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben versehenen Vermerk der Gemeinde, beim
Gemeindeverband einzureichen bzw. abzugeben.
Der Gutschein hat eine Laufzeit von max. 2 Jahren (= 8 Quartale) und wird beginnend mit dem der
Geburt des (der) Kindes(r) folgenden Quartalsvorschreibung gegenverrechnet.
Nach dem Einlangen des bestätigten Gutscheines wird der Gutscheinbetrag für das laufende
Kalenderjahr, beginnend mit dem nächstfolgenden Quartal (1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. jeweils € 12,50)
erfasst und bei der nächsten Gebührenabrechnung gegenverrechnet.
Wenn innerhalb der Laufzeit eines Gutscheines ein neuerlicher Gutschein vorgelegt wird (z.B. 2.
Kind) beginnt die Laufzeit der 2 Jahre wieder mit dem der Geburt des 2. Kindes folgendem Quartal
von neuem.
Die Gutschriftsberechnung erfolgt erst ab der Verwendung einer bescheid mäßig rechtskräftigen 240
Lit Restmülltonne (oder größer).
Vergabe, Rechtsanspruch, Überprüfung und Rückforderung
a) Es besteht kein Rechtsanspruch über die Förderung.
b) Über die Vergabe entscheidet der Obmann des Gemeindeverbandes .
c)
Eine Barablösung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen.
d) Die Gewährung einer Förderung kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel erfolgen.
Gültigkeit
a)
Diese Förderungsrichtlinie gilt für Anträge die ab dem 1.1.2010 eingebracht werden und ersetzt
sämtliche vorherigen Förderungsrichtlinien.
b) Die Förderungsrichtlinien enden am 31.12.2013.