Vorgeschlagene Zusammenlegung der Franklin Templeton

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Vorgeschlagene Zusammenlegung der Franklin Templeton
FRANKLIN TEMPLETON STRATEGIC ALLOCATION FUNDS
Société d’investissement à capital variable
8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg,
R.C.S. Luxemburg B 113 696
Tel. (352) 46 66 67-1
Fax (352) 46 66 76
E-mail: [email protected]
www.franklintempleton.lu
Vorgeschlagene Zusammenlegung der Franklin Templeton Strategic Allocation Funds (die „Gesellschaft“
oder„FTSAF“) mit den Franklin Templeton Investment Funds („FTIF“).
Luxemburg, 8. Dezember 2014
Sehr geehrte Anteilsinhaber,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Vorschlag des Verwaltungsrats der Gesellschaft (der
„Verwaltungsrat“) informieren, alle Teilfonds der Gesellschaft (die „eingebrachten Teilfonds“) wie folgt mit
Teilfonds von Franklin Templeton Investment Funds (die „aufnehmenden Teilfonds“), einer als Umbrella-Fonds
gemäß Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen
(das „Gesetz“) organisierten société d’investissement à capital variable, zusammenzulegen:
• Z
usammenlegung des FTSAF – Franklin Equity Selection Fund mit dem FTIF – Franklin Global Equity
Strategies Fund;
• Zusammenlegung des FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund mit dem FTIF – Franklin Strategic
Dynamic Fund;
• Zusammenlegung des FTSAF – Franklin Strategic Balanced Fund mit dem FTIF – Franklin Strategic Balanced
Fund; und
• Zusammenlegung des FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund mit dem FTIF – Franklin Strategic
Conservative Fund.
Nach der Zusammenlegung wird die Gesellschaft aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
1. Begründung und Hintergrund der Zusammenlegung
Der FTSAF wurde 2006 aufgelegt und insbesondere für die Anlage in anderen Organismen für gemeinsame
Anlagen errichtet, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Teilfonds des FTIF. Der FTSAF wurde als separater
Umbrella-Fonds aufgelegt, um die OGAW-Vorschriften einzuhalten, die zu diesem Zeitpunkt die Anlage eines
Teilfonds in einen anderen Teilfonds innerhalb desselben Umbrella-Fonds verboten. Diese Beschränkung wurde
im Rahmen der jüngsten Entwicklungen der OGAW-Vorschriften aufgehoben.
Da der FTSAF weitgehend in Teilfonds des FTIF investiert ist, wird es die Einbringung der FTSAF-Fonds in den FTIFUmbrella den Anteilsinhabern ermöglichen, von geringeren Fondskosten zu profitieren, da eine Verdoppelung der
Kosten vermieden wird und Fondskosten wie Prüfungs-, Rechts-, Registrierungs-, Verwahrungs- und Berichtskosten
unter einer einzigen Umbrella-Struktur konsolidiert werden. Darüber hinaus wird den Anteilsinhabern, die
zwischen FTIF-Teilfonds wechseln möchten, eine größere Auswahl zur Verfügung stehen.
Der Verwaltungsrat hat daher in Übereinstimmung mit Artikel 66(4) des Gesetzes und Artikel 28 der Satzung
der Gesellschaft beschlossen, die Anteilsinhaber der Gesellschaft bei der außerordentlichen Hauptversammlung
(die „Versammlung“), die am 12. Januar 2015 um 14:30 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am eingetragenen Sitz der
Gesellschaft abgehalten wird, über die vorgeschlagene Zusammenlegung abstimmen zu lassen.
Der Verwaltungsrat glaubt, dass die Zusammenlegung im besten Interesse der Anteilsinhaber der Gesellschaft
ist, und empfiehlt Ihnen, für die Zusammenlegung zu stimmen.
Einzelheiten zum Beschluss, die Einladung zur Versammlung und das Abstimmungsverfahren sind in Anhang I
dargelegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, an der Versammlung persönlich teilzunehmen, so können Sie den
Vorsitzenden oder eine beliebige andere Person zur Stimmabgabe in Ihrem Namen durch Vorlage des beigefügten
Stimmrechtsvollmachtsformulars benennen.
Wenn die Anteilsinhaber der Gesellschaft der Zusammenlegung zustimmen, wird sie zum 20. März 2015 um
Mitternacht (Ortszeit Luxemburg) wirksam (das „Wirksamkeitsdatum“).
2. Auswirkungen für die Anteilsinhaber und die Rechte der Anteilsinhaber
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anteilsinhaber weiterhin Anteile an einer regulierten Luxemburger
Investmentgesellschaft halten werden und weiterhin von denselben Rechten und den für OGAW geltenden
allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen profitieren.
Wenn Anteilsinhaber der Gesellschaft Anteilsinhaber von FTIF werden, können sie an Versammlungen der
Anteilsinhaber teilnehmen und dort ihre Stimmrechte ausüben, die Rücknahme und den Umtausch ihrer Anteile
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Vorbehaltlich der Zustimmung der Anteilsinhaber der Gesellschaft und ab dem Wirksamkeitsdatum werden
Anteilsinhaber, die nicht die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile der eingebrachten Teilfonds vor dem
Wirksamkeitsdatum angewiesen haben, Anteilsinhaber von aufnehmenden Teilfonds (auch, wenn sie gegen den
Vorschlag gestimmt oder nicht abgestimmt haben) und erhalten Anteile der entsprechenden aufnehmenden Teilfonds,
wie in der Tabelle im nachfolgenden Abschnitt 4 näher angegeben. Der Wert der Anteile, die in den aufnehmenden
Teilfonds gehalten werden, entspricht dem Wert der in den eingebrachten Teilfonds gehaltenen Anteile.
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an jedem Handelstag anweisen und sind abhängig von ihrer Anteilsklasse möglicherweise gemäß der Satzung und
dem Prospekt von FTIF ab dem Tag nach dem Wirksamkeitsdatum zum Erhalt von Ausschüttungen berechtigt.
Die Teilfonds FTIF – Franklin Strategic Dynamic Fund, FTIF – Franklin Strategic Balanced Fund und FTIF –
Franklin Strategic Conservative Fund werden zum Wirksamkeitsdatum erstellt und aufgelegt.
Die Einbringung des FTSAF - Franklin Equity Selection Fund wird erwartungsgemäß keinen wesentlichen
Verwässerungseffekt auf den FTIF - Franklin Global Equity Strategies Fund haben. Die anderen drei eingebrachten
Teilfonds werden keinem Verwässerungseffekt unterliegen.
Eine Neuausrichtung der Portfolios aller relevanten eingebrachten Teilfonds mit Ausnahme des FTSAF – Franklin
Equity Selection Fund ist nicht erforderlich. Der FTSAF - Franklin Equity Selection Fund ist hauptsächlich in
Anteile / Aktien von Investmentfonds investiert, die von Franklin Templeton Investments verwaltet werden.
Sein Portfolio wird daher vollständig vor dem Wirksamkeitsdatum realisiert, damit nur Barmittel in den
aufnehmenden Teilfonds übertragen werden.
Der nachfolgende Anhang II enthält den Vergleich der Auswirkungen bezüglich der Kosten zwischen dem
entsprechenden eingebrachten und dem entsprechenden aufnehmenden Teilfonds.
Die nachfolgend beschriebenen Handelsbeschränkungen werden vor dem Wirksamkeitsdatum in Bezug auf die
eingebrachten Teilfonds angewendet:
- 30 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum werden keine Anlagen von neuen Anlegern mehr zugelassen;
- 7 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum werden keine zusätzlichen Anlagen von bestehenden Anteilsinhabern
mehr zugelassen; und
- ab 5 Geschäftstage vor dem Wirksamkeitsdatum können bestehende Anteilsinhaber ihre Bestände nicht zurückgeben.
3. Vergleich zwischen den eingebrachten Teilfonds und den aufnehmenden Teilfonds
FTSAF und FTIF haben beide Franklin Templeton International Services S.à r.l., eine Luxemburger
Verwaltungsgesellschaft, zu ihrer Verwaltungsgesellschaft gemäß Kapitel 15 des Gesetzes ernannt.
Die Unterschiede zwischen dem entsprechenden eingebrachten Teilfonds und dem entsprechenden aufnehmenden
Teilfonds sind in Anhang II aufgeführt. Eine vollständige Beschreibung der jeweiligen Anlageziele und der
Anlagepolitik und der verbundenen Risiken finden Sie im KIID des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds,
das in Anhang III beigefügt ist, sowie im Propekt von FTIF.
4. Zusammenlegungsverfahren
Vorbehaltlich der Zustimmung der Anteilsinhaber der Gesellschaft bei der Versammlung, die am 12. Januar 2015
abgehalten wird, oder ggf. einer erneut einberufenen Versammlung wird die Zusammenlegung um Mitternacht
(Ortszeit Luxemburg) am Wirksamkeitsdatum wirksam. Das Ergebnis der Versammlung wird den Anteilsinhabern
am oder um den 16. Januar 2015 mitgeteilt.
Am Wirksamkeitsdatum überträgt die Gesellschaft ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (die „Vermögenswerte“)
an die aufnehmenden Teilfonds (wie unten aufgeführt).
Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds, die nicht an der Zusammenlegung teilnehmen möchten, können bis
12. März 2015 um kostenlose Rücknahme ihrer Anteile oder Umtausch ihres Bestandes in einen anderen Teilfonds
von FTIF bitten (sofern diese Fonds in der entsprechenden Gerichtsbarkeit zum Verkauf angeboten werden dürfen).
Anteilsinhaber der Gesellschaft, die nicht die Rücknahme ihrer Anteile der eingebrachten Teilfonds angewiesen
haben, erhalten Anteile der entsprechenden Anteilsklassen des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds, die
kostenlos, ohne Nennwert und als Namensanteile ausgegeben werden (die „neuen Anteile“):
Eingebrachte Teilfonds und Anteilsklassen
Aufnehmende Teilfonds und Anteilsklassen
FTSAF – Franklin Equity Selection Fund:
- Anteile der Klasse N
FTIF – Franklin Global Equity Strategies Fund:
- Anteile der Klasse N
FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund:
- Anteile der Klasse A
- Anteile der Klasse N
- Anteile der Klasse I
FTIF – Franklin Strategic Dynamic Fund:
- Anteile der Klasse A
- Anteile der Klasse N
- Anteile der Klasse I
FTSAF – Franklin Strategic Balanced Fund:
- Anteile der Klasse A
- Anteile der Klasse N
- Anteile der Klasse I
FTIF – Franklin Strategic Balanced Fund:
- Anteile der Klasse A
- Anteile der Klasse N
- Anteile der Klasse I
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FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund:
- Anteile der Klasse A
- Anteile der Klasse N
- Anteile der Klasse I
FTIF – Franklin Strategic Conservative Fund:
- Anteile der Klasse A
- Anteile der Klasse N
- Anteile der Klasse I
Für Anteilsinhaber, die Anteile der Teilfonds FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund, FTSAF – Franklin
Strategic Balanced Fund und FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund halten, entspricht die Anzahl der
neuen Anteile, die den Anteilsinhabern zugewiesen werden, der Anzahl der Anteile, die sie im entsprechenden
eingebrachten Teilfonds halten, und der Nettoinventarwert je Anteil bleibt gleich.
Für Anteilsinhaber, die Anteile des Teilfonds FTSAF – Franklin Equity Selection Fund halten, entspricht die
Anzahl der neuen Anteile, die den Anteilsinhabern zugewiesen werden, dem Wert der Anteile, die sie im
entsprechenden eingebrachten Teilfonds halten, basierend auf dem jeweiligen Nettoinventarwert je Anteil beider
Teilfonds, die Anzahl der Anteile kann jedoch variieren.
Alle Vermögenswerte der Gesellschaft werden gemäß den im Prospekt und in der Satzung der Gesellschaft
enthaltenen Bewertungskriterien am Wirksamkeitsdatum bewertet. Die ausstehenden Verbindlichkeiten umfassen
im Allgemeinen die fälligen, jedoch nicht bezahlten Gebühren und Kosten, die sich in den Vermögenswerten der
Gesellschaft widerspiegeln.
Vermögenswerte des FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund, FTSAF – Franklin Strategic Balanced Fund
und FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund werden in die relevanten aufnehmenden FTIF-Teilfonds
übertragen. Vermögenswerte des FTSAF – Franklin Equity Selection Fund werden vor der Zusammenlegung
verkauft und der FTIF - Franklin Global Equity Strategies Fund erhält Barmittel.
In den eingebrachten Teilfonds zum Zeitpunkt der Zusammenlegung aufgelaufene Erträge fließen in die
Berechnung ihres abschließenden Nettoinventarwerts je Anteil ein und solche aufgelaufenen Erträge werden
nach der Zusammenlegung laufend bei der Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil für die relevante
Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds berücksichtigt.
Ab dem Wirksamkeitsdatum wird die Gesellschaft aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
5. Kosten der Zusammenlegung
Die bei der Zusammenlegung entstehenden Kosten, einschließlich Rechts-, Buchhaltungs-, Verwahrungs- und
andere Verwaltungskosten, werden von Franklin Templeton International Services S.à r.l. getragen.
6. Steuerliche Auswirkungen
Bei den eingebrachten Teilfonds, den aufnehmenden Teilfonds oder FTIF fallen in Luxemburg aufgrund des
Zusammenschlusses keine Steuern an. Anlegern kann jedoch an ihren Steuersitzen oder in anderen Ländern, in
denen sie Steuern zahlen, eine Steuerpflicht entstehen.
Da sich ungeachtet des oben Erwähnten die Rechtslage in den verschiedenen Ländern stark unterscheidet, wird
den Anlegern empfohlen, sich bei ihren Steuerberatern nach den steuerlichen Folgen der Zusammenlegung in
ihrem konkreten Einzelfall zu erkundigen.
7. Verfügbarkeit von Dokumenten
Der Zusammenlegungsvorschlag und der neueste vollständige Verkaufsprospekt von FTIF sind auf Anforderung
kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Auf Anforderung sind Kopien des Berichts des zugelassenen Abschlussprüfers der Gesellschaft bezüglich der
Zusammenlegung kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Kopien von wesentlichen Verträgen von FTIF sind kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich
und/oder einsehbar.
Falls Sie Fragen zur vorgeschlagenen Zusammenlegung haben oder weitere Informationen benötigen, wenden
Sie sich bitte an Franklin Templeton International Services S.à r.l. oder an Ihren Kundenbetreuer.
Im Namen von Franklin Templeton Strategic Allocation Funds,
James F. Kinloch
Verwaltungsratsmitglied
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ANHANG I
FRANKLIN TEMPLETON STRATEGIC ALLOCATION FUNDS
Société d’investissement à capital variable
Eingetragener Sitz: 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg,
Handelsregisternummer: Luxemburg B 113 696
(die „Gesellschaft“)
EINLADUNG ZU EINER
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Luxemburg, 8. Dezember 2014
Sehr geehrte Anteilsinhaber,
wir möchten Sie hiermit zur Teilnahme an einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „Versammlung“)
der Anteilsinhaber der Gesellschaft einladen, die am 12. Januar 2015 um 14:30 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am
eingetragenen Sitz der Gesellschaft abgehalten wird, um über folgende Tagesordnungspunkte zu beraten und
abzustimmen:
EINZIGER BESCHLUSS
Genehmigung (auf Basis des Zusammenlegungsvorschlags) der Zusammenlegung der Gesellschaft mit
Franklin Templeton Investment Funds, gegründet in Luxemburg als société anonyme, mit eingetragenem Sitz
in 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Luxemburger
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B 35.177, die die Voraussetzungen für
eine als Umbrella-Fonds gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame
Anlagen organisierte société d’investissement à capital variable erfüllt, mit Wirkung zum 20. März 2015
(Mitternacht), woraufhin die Gesellschaft nicht länger besteht.
ABSTIMMUNG
Für den einzigen Beschluss in Bezug auf die Tagesordnung der Versammlung ist kein Quorum erforderlich
und erfolgt entsprechend der Mehrheit der bei der Versammlung von den anwesenden oder vertretenen
Anteilsinhabern abgegebenen Stimmen.
Falls Sie nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, möchten wir Sie bitten, das Vollmachtsformular
bis spätestens 17:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am 7. Januar 2015 per Fax an die Nummer (+352) 46 66 67 76
oder per Post an das Büro der Verwaltungsgesellschaft, Franklin Templeton International Services S.à r.l., 8A,
rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, zurückzusenden.
Die Anteilsinhaber werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Versammlung, sofern außergewöhnliche
Umstände dies erfordern, nicht am Sitz der Gesellschaft, sondern an einem nach dem absoluten und endgültigen
Urteil des Versammlungsvorsitzenden bestimmten Ort in Luxemburg stattfinden kann. In einem solchen Fall
werden die am 12. Januar 2015 um 14:30 Uhr am Sitz der Gesellschaft anwesenden Anteilsinhaber entsprechend
über den genauen Ort der Versammlung, die sodann um 15:00 Uhr beginnen wird, informiert.
Um an der Versammlung teilnehmen zu können, sollten die Anteilsinhaber um 14:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft
anwesend sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen des Verwaltungsrats
James F. Kinloch
Verwaltungsratsmitglied
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Weitere Informationen über Franklin Templeton Strategic Allocation Funds erhalten Sie bei dem Service-Team
Ihres örtlichen Büros von Franklin Templeton Investments.
EUROPA
BELGIEN
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Belgische Zweigstelle
28, avenue Marnix, 1000 Brüssel
Belgien
Tel.: +32 2 289 62 00
Fax: +32 2 289 62 19
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DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH
FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT SERVICES GMBH
Mainzer Landstrasse 16
Postfach 11 18 03
60325 Frankfurt am Main, Deutschland
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Fax: +49 (0) 69 272 23 120
Gebührenfreie Rufnummer in Deutschland: 08 00 0 73 80 02
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OSTEUROPA, NAHER OSTEN UND AFRIKA
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
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P.O. Box 506613
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Tel.: +971 (4) 428 4100
Fax: +971 (4) 428 4140
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NORDAMERIKA
VEREINIGTE STAATEN
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Saint Petersburg, FL 33716
USA
Tel.: 1 800 239 3894
Fax: 1 727 299 8736
ITALIEN
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Corso Italia n.1
20122 Mailand, Italien
Tel.: +39 02 854 591
Fax: +39 02 854 59222
Gebührenfreie Rufnummer in Italien: 800.915.919
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LUXEMBURG
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NIEDERLANDE
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Niederländische Zweigstelle
World Trade Center Amsterdam
H-Toren 16e verdieping
Zuidplein 134
1077 XV Amsterdam, Niederlande
Tel.: +31 (0) 20.575 2890
Fax: +31 (0) 20 575 2892
Gebührenfreie Rufnummer in den Niederlanden: 0800 256 8049
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SPANIEN
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José Ortega y Gasset, 29-6º
28006 Madrid, Spanien
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Fax: +34 91 577 1857
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ANHANG II
VERGLEICH DER WESENTLICHEN MERKMALE DES
FTSAF – FRANKLIN STRATEGIC CONSERVATIVE FUND UND DES
FTIF – FRANKLIN STRATEGIC CONSERVATIVE FUND
Weitere Informationen zu den jeweiligen Merkmalen des eingebrachten und des aufnehmenden Teilfonds finden
die Anteilsinhaber in den Prospekten von FTSAF und FTIF.
Sofern nicht anders angegeben, besitzen die in diesem Anhang verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie in
den Prospekten.
PRODUKTMERKMALE
EINGEBRACHTER TEILFONDS
AUFNEHMENDER TEILFONDS
Name des Teilfonds
FTSAF - Franklin Strategic Conservative Fund
FTIF - Franklin Strategic Conservative Fund
Name des Umbrellas
Franklin Templeton Strategic Allocation
Funds
Franklin Templeton Investment Funds
Referenzwährung des Teilfonds
EUR
EUR
Referenzwährung des Umbrellas
USD
USD
Geschäftsjahr
1. April bis 31. März
1. Juli bis 30. Juni
Letzter Donnerstag im August
30. November
Jahreshauptversammlung
I. ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK UND VERBUNDENE RISIKEN
Anlageziel und Anlagepolitik
Das Anlageziel des Fonds ist eine
mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit
niedriger Volatilität.
Das Anlageziel des Fonds ist eine
mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit
niedriger Volatilität.
Der Fonds versucht sein Anlageziel
zu erreichen, indem er überwiegend
Investmentfonds zeichnet, die von Franklin
Templeton Investments-Unternehmen sowie
von sonstigen Vermögensverwaltern verwaltet
werden, die weltweit in Schuldtitel und Aktien
investieren. Zum Zwecke eines effizienten
Portfoliomanagements kann der Fonds
zusätzlich diverse Derivate einsetzen, darunter
indexbasierte Derivate und Credit Default
Swaps.
Der Fonds verfolgt sein Anlageziel, indem
er überwiegend Investmentfonds zeichnet,
die von Franklin Templeton InvestmentsUnternehmen sowie von sonstigen
Vermögensverwaltern verwaltet werden,
die weltweit in Schuldtitel und Aktien
investieren. Zum Zwecke des effizienten
Managements seines Portfolios kann der
Fonds in geringerem Umfang diverse Derivate
einsetzen, darunter indexbasierte Derivate
und Credit Default Swaps.
Bei den Investmentfonds, in die der
Fonds eventuell investiert, handelt es
sich überwiegend um in der EU ansässige
Investmentfonds, während bis zu 30 %
seines Nettovermögens vorbehaltlich aller
maßgeblichen US-amerikanischen Gesetze
und sonstigen Rechtsvorschriften in USamerikanische Investmentfonds investiert
werden können. Der Fonds kann bis zu 40 %
seines Nettovermögens direkt oder indirekt
in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere
investieren, wobei das verbleibende
Nettovermögen normalerweise direkt oder
indirekt in Schuldtiteln angelegt wird. Der
Fonds kann Bruttoerträge vor Abzug von
Aufwendungen ausschütten.
Bei den Investmenfonds, in die der Fonds
investieren kann, handelt es sich überwiegend
um EU-basierte Investmentfonds, während
bis zu 30 % seines Nettovermögens
vorbehaltlich aller maßgeblichen USamerikanischen Rechtsvorschriften in USamerikanische Investmentfonds investiert
werden können. Der Fonds kann bis zu 40 %
seines Nettovermögens direkt oder indirekt
in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere
(einschließlich Genussscheinen) investieren,
wobei das verbleibende Nettovermögen
normalerweise direkt oder indirekt in
Schuldtitel investiert wird. Der Fonds kann
Bruttoerträge vor Abzug von Aufwendungen
ausschütten.
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ANHANG II
Anlegerprofil
In Anbetracht der vorstehenden Anlageziele
ist der Fonds eventuell für Anleger attraktiv,
die Folgendes anstreben:
In Anbetracht der vorstehenden Anlageziele
ist der Fonds eventuell für Anleger attraktiv,
die Folgendes anstreben:
• mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit
niedriger Volatilität
• Mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit
niedriger Volatilität
• eingeschränktes Engagement gegenüber
den durch Anlagen in Aktien gebotenen
Wachstumschancen
• Eingeschränktes Engagement gegenüber
den durch Anlagen in Aktien gebotenen
Wachtumschancen
• Risikostreuung durch Anlage in einer
breiten Palette von Investmentfondsanteilen
Synthetischer Risiko- und
Ertragsindikator (SRRI)
3
3
II. ANTEILSKLASSEN UND MINDESTANLAGE- UND MINDESTBETEILIGUNGSERFORDERNISSE
Anteilsklassen
Mindestzeichnungsbetrag und
Mindestfolgeanlagebetrag
Mindestbeteiligung
Klasse A
Klasse A
Klasse N
Klasse N
Klasse I
Klasse I
Der Mindestbetrag für die Erstanlage in allen
Anteilsklassen des Teilfonds beläuft sich auf:
Der Mindestbetrag für die Erstanlage in allen
Anteilsklassen des Teilfonds beläuft sich auf:
Klasse A: 5.000 USD
Klasse A: 5.000 USD
Klasse N: 5.000 USD
Klasse N: 5.000 USD
Klasse I: 5.000.000 USD
Klasse I: 5.000.000 USD
(oder Gegenwert in einer anderen Währung).
(oder Gegenwert in einer anderen Währung).
Der Mindestbetrag für Folgezeichnungen von
Anteilen in Bezug auf alle Anteilsklassen des
Teilfonds beläuft sich auf:
Der Mindestbetrag für Folgezeichnungen von
Anteilen in Bezug auf alle Anteilsklassen des
Teilfonds beläuft sich auf:
Klasse A: 1.000 USD
Klasse A: 1.000 USD
Klasse N: 1.000 USD
Klasse N: 1.000 USD
Klasse I: 1.000 USD
Klasse I: 1.000 USD
(oder Gegenwert in einer anderen Währung).
(oder Gegenwert in einer anderen Währung).
2.500 USD
2.500 USD
(oder Gegenwert in einer anderen Währung)
(oder Gegenwert in einer anderen Währung)
III. VON DEN ANTEILSINHABERN ZU TRAGENDE GEBÜHREN
Ausgabeaufschlag
Bedingte Rücknahmegebühr
(„CDSC“)
Rücknahmegebühr
Klasse A: bis zu 6,50 %
Klasse A: bis zu 5,00 %
Klasse N: bis zu 5,00 %
Klasse N: bis zu 3,00 %
Klasse I: keine
Klasse I: keine
Klasse A bei qualifizierten Anlagen von
mindestens USD 1 Million und weniger als
18 Monate nach dem Erwerb: bis zu 1 %
Klasse A bei qualifizierten Anlagen von
mindestens USD 1 Million und weniger als
18 Monate nach dem Erwerb: bis zu 1 %
Klasse N: k. A.
Klasse N: k. A.
Klasse I: k. A.
Klasse I: k. A.
k. A.
k. A.
IV. AUS DEN VERMÖGENSWERTEN DES TEILFONDS GEZAHLTE GEBÜHREN
Vergütung der
Verwaltungsgesellschaft
Bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts der
Gesellschaft zuzüglich eines zusätzlichen
Festbetrags pro Anlegerkonto auf der Ebene
der jeweiligen Anteilsklasse über einen
Zeitraum von einem (1) Jahr.
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Bis zu 0,20 % des Nettoinventarwerts der
relevanten Anteilsklasse, ein zusätzlicher
Betrag (bestehend aus einer festen und einer
variablen Komponente) pro Anlegerkonto
auf der Ebene der jeweiligen Anteilsklasse
über einen Zeitraum von einem (1) Jahr und
ein Festbetrag pro Jahr, um einen Teil seiner
Gründungskosten abzudecken.
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ANHANG II
Verwaltungsgebühren
Klassen A, N und I: 0,25 %
Klassen A und N: 0,25 %
Klasse I: k. A.
Administrationsgebühren
Klasse A: bis zu 0,30 %
Klasse A: bis zu 0,30 %
Klasse N: bis zu 1,00 %
Klasse N: bis zu 1,00 %
Klasse I: k. A.
Klasse I: k. A.
Depotbankgebühr
Zwischen 0,05 % und 0,2 % des
Nettoinventarwerts
Zwischen 0,01 % und 0,14 % des
Nettoinventarwerts
Laufende Gebührensätze
(einschließlich Gebühren in
Zusammenhang mit der Anlage in
zugrunde liegenden Organismen für
gemeinsame Anlagen)
Klasse A: 1,80 %
Klasse A: 1,80 %
Klasse N: 2,61 %
Klasse N: 2,61 %
Klasse I: 1,46 %
Klasse I: 1,46 %
V. SERVICEANBIETER
Verwaltungsgesellschaft
FRANKLIN TEMPLETON
INTERNATIONAL SERVICES S.à r.l.
8A, rue Albert Borschette
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Großherzogtum Luxemburg
FRANKLIN TEMPLETON
INTERNATIONAL SERVICES S.à r.l.
8A, rue Albert Borschette
L-1246 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Anlageverwalter
FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT
MANAGEMENT LIMITED
5, Morrison Street
Edinburgh EH3 8BH, Scotland
Großbritannien
Vertreten durch ihre deutsche Filiale an der
folgenden Adresse
Mainzer Landstraße 16
D-60325 Frankfurt
Deutschland
FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT
MANAGEMENT LIMITED
5, Morrison Street
Edinburgh EH3 8BH, Scotland
Großbritannien
Vertreten durch ihre deutsche Filiale an der
folgenden Adresse
Mainzer Landstraße 16
D-60325 Frankfurt
Deutschland
FIDUCIARY TRUST COMPANY OF
CANADA
200 King Street West
Suite 1500
Toronto, Ontario
M5H 3T4
Kanada
FIDUCIARY TRUST COMPANY OF
CANADA
200 King Street West
Suite 1500
Toronto, Ontario
M5H 3T4
Kanada
Depotbank
J.P. MORGAN BANK Luxemburg S.A.
European Bank & Business Centre
6 route de Trèves
L-2633 Senningerberg
Großherzogtum Luxemburg
J.P. MORGAN BANK Luxemburg S.A.
European Bank & Business Centre
6 route de Trèves
L-2633 Senningerberg
Großherzogtum Luxemburg
Abschlussprüfer
PRICEWATERHOUSE-COOPERS
Société Coopérative
2, rue Gerhard Mercator
L-2182 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
PRICEWATERHOUSE-COOPERS
Société Coopérative
2, rue Gerhard Mercator
L-2182 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l.
8A, rue Albert Borschette,
L-1246 Luxemburg
Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 8
R.C.S. Luxemburg B 113 696
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ANHANG III
KIID
c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l.
8A, rue Albert Borschette,
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